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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 36. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1962 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Heide 1479 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1961 (Drucksache IV/505) . . . . . . . . 1479 A Zur Tagesordnung: Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1479 C Glombig (SPD) . . . . . . . . 1480 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 1481 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 1481 D Fragestunde (Drucksache IV/510) Frage des Abg. Ollenhauer: Beitritt Großbritanniens zu den Europäischen Gemeinschaften Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1482 D, 1483 A, B Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 1482 D Majonica (CDU/CSU) . . . . . . 1483 A Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 1483 A Erler (SPD) 1483 B Dr. Mommer (SPD) 1483 B Frage des Abg. Erler: Assoziierung Schwedens, der Schweiz und Österreichs mit der EWG Dr. Schröder, Bundesminister . .1483 C, D, 1484 A Erler (SPD) . . . . . . 1483 C, 1484 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 1483 D, 1484 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 1484 A Frage des Abg. Dr. Schmid (Frankfurt) : Gefahren für die europäische Einigungspolitik durch einseitige Zusammenarbeit Dr. Schröder, Bundesminister . . 1484 C, D, 1485B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 1484 C Wehner (SPD) . . . 1484 D, 1485 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1485 B Frage des Abg. Dr. Deist: Stellungnahme des 4. Internationalen Kongresses der Europäischen Bewegung betr. politische Einigung Europas Dr. Schröder, Bundesminister . . 1485 C, D, 1486 A Dr. Deist (SPD) 1485 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 1486 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Unmittelbare Wahlen zum Europaparlament Dr. Schröder, Bundesminister . . 1486 B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 1486 B Majonica (CDU/CSU) 1486 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 1486 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 Frage des Abg. Mattick: Aufnahme bestimmter Länder in die EWG Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1486 D, 1487 A, C, D, 1488 A, B Mattick (SPD) . . . . . . . . 1486 D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 1487 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 1487 D, 1488 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 1488 A Blachstein (SPD) . . . . . . . . 1488 A Frage des Abg. Metzger: Demokratisch-parlamentarische Entwicklung Europas Dr. Schröder, Bundesminister . 1488 B, C, D Metzger (SPD) . . . . . . . 1488 B, C Frage des Abg. Wehner: Gefahren für die EWG Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1488 D, 1489 A, B, C, D Wehner (SPD) . . . . . . . 1489 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 1489 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 1489 C Erler (SPD) 1489 C, D Frage des Abg. Birkelbach: Politische Einigung Europas durch Konferenzen von Regierungschefs oder Schaffung von Organen Dr. Schröder, Bundesminister 1490 A, B, C, D, 1491 A, B Birkelbach (SPD) 1490 A, B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 1490 C, 1491 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 1490 D Dr. Mommer (SPD) 1490 D Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Übertragung von Souveränitätsrechten an europäische Organe Dr. Schröder, Bundesminister . 1491 B, C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 1491 B, C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 1491 C Dr. Mommer (SPD) 1491 D Frage des Abg. Blachstein: Vertreter Spaniens auf dem Münchener Kongreß der Europäischen Bewegung Dr. Schröder, Bundesminister 1492 A, B, C, D, 1493 A Blachstein (SPD) 1492 A, B Mattick (SPD) . . . . . . . 1492 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 1492 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 1492 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 1493 A Erler (SPD) . . . . . . . . . 1493 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ablehnung von Einladungen in die Bundesrepublik durch Bürger der Republik Ceylon Dr. Schröder, Bundesminister . . 1493 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 1493 B, C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Stahlwerk Heluan in Ägypten Dr. Schröder, Bundesminister . . 1493 C, D, 1494 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 1493 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 1494 A Frage des Abg. Spies: Vertrag mit Dänemark über Kriegsgräberfürsorge Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1494 A Frage des Abg. Spies: Vertrag mit Frankreich über Kriegsgräberfürsorge Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1494 B Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 1494 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Empfehlung des Europarates betr. Stipendien aus dem Kulturfonds Dr. Schröder, Bundesminister . . 1494 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 1494 C, D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Kritik an den diplomatischen Vertretungen in Afrika Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1494 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Bau eines neuen Botschaftsgebäudes in Wien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1495 A Frage des Abg. Keller: Sittlichkeitsverbrechen an Kindern Dr. Stammberger, Bundesminister . 1495 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 III Frage des Abg. Wittrock: Wohnungsdefizit Lücke, Bundesminister 1495 D, 1496 A, B Wittrock (SPD) . . . . 1495 D, 1496 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Mieten für aus Bundesmitteln mitfinanzierten Wohnungen in Bonn Lücke, Bundesminister . . 1496 C, 1497 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 1496 D, 1497 A Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die vom 17. Oktober 1961 bis 31. Mai 1962 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/459) . . . . 1497 B Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache IV/536) 1497 B Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen. nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Abschöpfungserhebungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/464) ; Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen IV/545, IV/530) — Zweite Beratung —Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 1497 C Seuffert (SDP) . . . . 1500 B, 1502 C Dr. Serres (CDU/CSU) 1500 D, 1501 B, 1509 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1501 C Bauknecht (CDU/CSU) . . . . 1502 A Schwarz, Bundesminister 1502 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/466) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/531) — Zweite Beratung — Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 1503 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/463) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen IV/520, IV/515, zu IV/515) — Zweite Beratung — Müller (Worms) (SPD) . 1504 A, 1506 D Bauknecht (CDU/CSU) . 1505 C, 1508 B Logemann (FDP) 1506 C Schwarz, Bundesminister 1507 D Dr. Serres (CDU/CSU) 1508 C, D, 1509 A, B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/465) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen IV/521 [neu], . IV/516, zu IV/516) — Zweite Beratung —Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 1499 D Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 1510 B Frehsee (SPD) . . . . 1511 A, 1519 D Schwarz, Bundesminister . 1513 D, 1522 D Ertl (FDP) 1514 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 1515 D Lücker (München) (CDU/CSU) . . 1517 B Dr. Serres (CDU/CSU) . 1521 C, 1523 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 1522 A Bauknecht (CDU/CSU) 1522 D Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Düngemittel (Düngemittelgesetz) (Drucksache IV/287); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/496) — Zweite und dritte Beratung — 1523 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs (Drucksache IV/175); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/481) — Zweite und dritte Beratung — 1524 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1960 mit dem Malaiischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/279) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/513) — Zweite und dritte Beratung — 1524 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Juni 1961 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (2. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache IV/396); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/488) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 1524 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 1961 mit dem Königreich Griechenland über Arbeitslosenversicherung (Drucksache IV/283); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/480) Zweite und dritte Beratung — 1525 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 112 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit in der Fischerei (Drucksache IV/232); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/508) — Zweite und dritte Beratung — 1525 C, Entwurf eines Vereinsgesetzes (Drucksache IV/430) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . 1525 D 1528 B Hansing (SPD) 1526 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 1528 C Entwurf eines Gesetzes über Ausbildungsförderung (SPD) (Drucksache IV/415) — Erste Beratung — Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 1529 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1533 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 1535 A Dürr (FDP) 1537 C Lohmar (SPD) 1538 D Antrag betr. Berufsausbildungsgesetz (SPD) (Drucksache IV/354) Folger (SPD) . . . . . . . . 1541 A Diebäcker (CDU/CSU) 1544 A Dr. Imle (FDP) 1545 D Dr. Mommer (SPD) 1548 B Schmücker (CDU/CSU) . . . . 1548 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . 1548 D Liehr (SPD) . . . . . . .. 1549 A Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Sozialversicherungsrechts im Saarland an das im übrigen Bundesgebiet geltende Recht (Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar) (Drucksache IV/474) — Erste Beratung — 1553 A Antrag betr. ausländische Arbeitskräfte in der Bundesrepublik (SPD) (Drucksache IV/470) Gerlach (SPD) 1553 B Blank, Bundesminister 1554 D Schriftlicher Bericht Ides Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1961 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/371, IV/477) 1555 A Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes ,(Drucksache IV/495, Umdruck 25) . . . 1555 B Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/478, Umdruck 26) Dr. Supf (FDP) 1555 C Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD unid den Entschließungsantrag der 'Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/489, Umdrucke 27, 37) Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) 1556 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Entwürfe einer Verordnung zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der in Artikel 12 Absatz 1 der Protokolle über die Vorrechte und Befreiungen der EWG und der EAG vorgesehenen Steuer zugunsten der Gemeinschaft und einer Verordnung Nr. ... der Räte zur Aufstellung der Liste der Leistungen und Zulagen, die im Hinblick auf die Familie gewährt werden usw. (Drucksachen IV/403, IV/454, IV/526) 1556 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Entwurf einer Verordnung über das Statut der Beamten und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen IV/359, IV/490) 1557 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Holzhäuser) (Drucksachen IV/455, IV/484) . . . . 1557 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Siebzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs (Sardinen usw.) (Drucksachen IV/456, IV/485) . . . . 1557 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 V Schniftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Achtzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Salz, Naturkork usw.) (Drucksachen IV/457, IV/486) 1557 D Schriftlicher Bericht deis Außenhandelsausschusses über den Entwurfeiner Neunzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Fertigbauteile) (Drucksachen IV/458, IV/487) . . . . . 1557 D Schniftlicher Bericht deis Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente der EKGS — 2. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/522, IV/532) . . 1558 A Schriftlicher Bericht deis Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Methylprednisolon usw.) (Drucksachen IV/523, IV/533) . . . . . . . . . 1558B Schniftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Wein, zum Herstellen von Weindestillat) (Drucksachen IV/524, IV/534) . . . . . 1558 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelisausschusses über den Entwurf einer Neunundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente für Aluminiumoxyd und für Rohaluminium) (Drucksachen IV/525, IV/535) 1558 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Tabak, verarbeitet; Tabakauszüge und Tabaksoßen) (Drucksachen IV/439, IV/482) . . 1558 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Dritte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache IV/452, IV/483) 1558 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Erste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 3. Mai 1962 (Drucksachen IV/418, IV/494) . . . 1558 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne Leonberg an den Landkreis Leonberg (Drucksachen IV/208, IV/491) . . . . . . . 1558 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Sedankaserne in Ulm an die Firma Telefunken GmbH (Drucksachen IV/243, IV/492) . . . . . 1559 A Ubersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/493) . . . . . 1559 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Jakob Baumann, Zweibrücken, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 161 (Zweibrücken) (Drucksache IV/497) . . . 1559 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Julius Schuster, Stuttgart, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 (Drucksache IV/498) . . . 1559 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Dr. Fritz Hintze, Hösseringen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 39 (Uelzen) (Drucksache IV/499) . . . . . . 1559 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Heinrich Kindler, Lörrach-Stetten, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 (Drucksache IV/500) 1559 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Heinz Rieger, Tübingen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Land Schleswig-Holstein (Drucksache IV/5Q1) . . . . . . . . 1559 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Heinrich Schöfbeck, Bochum, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 111 (Wattenscheid—Wanne-Eickel) (Drucksache IV/502) 1559 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Dr. Heinz Josef Varain, Kiel, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Land Schleswig-Holstein (Drucksache IV/503) 1559 D VI Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Harry Griebat, Bochum, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 75 (Wuppertal I) (Drucksache IV/504) . . . . . . 1559 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Emil Sander, Oberhausen, und anderer gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache IV/514) 1559 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Kurt Erlebach, Hamburg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 21 (Hamburg VII) (Drucksache IV/518) . . . . . . 1560 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des. Ludwig Landwehr, Osnabrück, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 28 (Osnabrück-Stadt und -Land) (Drucksache IV/519) 1560 A Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses betr. a) Aufhebung der Immunität von Abgeordneten bei Verkehrsdelikten und Bagatellsachen, b) Ermächtigung gemäß § 197 StGB (Drucksache IV/506) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 1560 B, 1561 C Wittrock (SPD) 1560 D Nächste Sitzung 1561 D Anlagen 1563 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 1479 36. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 35. Sitzung Seite 1444 B Zeile 5 von unten statt „sind zwei" : sind nicht zwei. Anlagen zum Stenographischen Bericht" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneta(r) Adorno 30. 6. Dr. Aigner* 29. 6. Arendt (Wattenscheid) * 29. 6. Dr. Aschoff* 29. 6. Dr. Atzenroth 29. 6. Bergmann* 29. 6. Fürst von Bismarck 30. 6. Börner 27. 6. Dr. Brecht 30. 6. Brese 30. 6. Burckhardt 27. 6. Dr. ,Burgbacher* 29. 6. Dr. Deist* 29. 6. Deringer* 29. 6. Dr. Dichgans* 29. 6. Drachsler 30. 6. Eichelbaum 30. 6. Frau Dr. Elsner* 29. 6. Engelbrecht-Greve* 29. 6. Dr. Eppler 30. 6. Faller* 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 29. 6. Dr. Furler* 29. 6. Goldhagen 30. 6. Hahn (Bielefeld)* 29.6. Heiland 27. 6. Illerhaus* 29. 6. Kalbitzer* 29. 6. Frau Dr. Kiep-Altenloh 27. 6. Dr. Klein (Berlin) 30. 6. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Dr. Kreyssig* 29. 6. Kriedemann* 29. 6. Kühn (Bonn) 30. 6. Kühn (Köln) 30.6. Lenz (Bremerhaven) 30.6. Lenz (Brühl)* 29.6. Dr. Löhr* 29. 6. Lücker (München) * 29. 6. Dr. Mälzig 27.6. Margulies* 29. 6. Matthöfer 30. 6. Mauk* 29. 6. Dr. Menzel 30. 6. Metzger* 29. 6. Michels* 29. 6. Müller-Hermann* 29. 6. Oetzel 29. 6. Dr.-Ing. Philipp* 29.6. Frau Dr. Probst* 29. 6. Rademacher* 29. 6. Ramms 27. 6. Richarts* 29. 6. Ritzel 29. 6. Schlick 29. 6. Seifriz* 29. 6. Seither 1. 8. Spitzmüller 28. 6. beurlaubt bis einschließlich Storch* 29. 6. Frau Strobel* 29. 6. Unertl 30. 6. Urban 30. 6. Dr. Vogel 30.6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 29. 6. Weinkamm* 29. 6. Welke 30. 6. Wischnewski* 29. 6. Anlage 2 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion die Drucksache IV/509 auf die Tagesordnung zu setzen. Für mich persönlich - nicht für meine Fraktion - gebe ich folgende Erklärung ab: Der Antrag der SPD zur Beamtenbesoldung würde eine allgemeine Aussprache über die Besoldungssituation der Beamten ermöglichen. Nachdem diese Frage seit Monaten in der Offentlichkeit diskutiert wird, wäre es ohne Zweifel notwendig, hierzu auch im Parlament noch vor der Sommerpause Stellung zu nehmen. So wäre es sicherlich angebracht, hier im Bundestag in diesem Augenblick die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der von der Bundesregierung verabschiedeten sog. Harmonisierungsnovelle zu diskutieren, die ja immerhin fast eine halbe Milliarde DM kosten soll. Aber alles das ist nicht möglich, wenn der SPD-Antrag heute ;abgelehnt wird. Darum stimme ich dafür, diesen Antrag IV/509 auf die Tagesordnung zu setzen. Dr. Miessner Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 34. Sitzung vom 14. Juni 1962 Drucksache IV/453 Frage X/5.) *) Die Zahl der auf Kreisebene tätigen landwirtschaftlichen Beratungskräfte betrug im Jahre 1961 insgesamt 2837 (1473 Lehrkräfte an Landwirtschaftsschulen, die zugleich in der Beratung tätig sind, und 1364 zusätzliche Wirtschaftsberater). Die entsprechende Vergleichszahl der Beraterinnen beläuft sich auf 1160 (1037) Lehrerinnen an Landwirtschaftsfür die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments *) siehe 34. Sitzung Seite 1433 C. schulen, die zugleich in der Beratung tätig sind, und 123 zusätzliche Beraterinnen). . Ein Teil der zusätzlichen Berater sind in den privaten Ringen, deren es 247 in Niedersachsen und 71 in Schleswig-Holstein gibt, tätig. Hinzu kommen noch 782 Spezialberater (hiervon als Spezialberater auf Bundesebene für den Obst-und Gartenbau, die Geflügelhaltung und die Waldbauernberatung je 1 Berater und für die Arbeitswirtschaft 3 Berater) sowie als Hilfskräfte der Wirtschaftsberatung 502 im Ackerbau, 130 in der Geflügelhaltung, 57 im Obst- und Gartenbau und 138 in der ländlichen Hauswirtschaft. Anlage 4 Umdruck 128 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen IV/463, IV/515). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu § 1 Abs. 1: a) Anlage 1 erhält folgende Fassung: Anlage .1 (zu § 1 Nr. 1 Buchstabe a) Grundrichtpreise für den Handelsplatz Duisburg (frei Entladestelle Duisburg Hafen - Wasserlöschstelle —) I II III Weichweizen Roggen Gerste in DM jet 1962 Juli 460,50 418,50 398,50 August 460,50 418,50 398,50 September 464,50 422,50 398,50 Oktober 468,50 426,50 402,50 November 472,50 430,50 405,80 Dezember 476,50 434,50 409,10 1963 Januar 480,50 438,50 412,40 Februar 484,50 442,50 415,70 März 488,50 446,50 419,00 April 492,50 450,50 422,30 Mai 496,50 454,50 422,30 Juni 500,50 458,50 422,30 b) In Anlage 2 (§ 1 Nr. 1 Buchstabe b) vermindern sich die darin genannten Preise um die aus der Anlage 1 ersichtlichen Abschläge. c) Anlage 3 erhält folgende Fassung: Anlage 3 (zu § 1 Nr. 2 Buchstabe a) Grundinterventionspreise für den Handelsplatz Duisburg (frei Entladestelle an dem von der Interventionsstelle bezeichneten Lager in Duisburg) I II III Weichweizen Roggen Gerste in DM je t 1962 Juli 438,50 398,50 379,50 August 438,50 398,50 379,50 September 442,50 402,50 379,50 Oktober 446,50 406,50 383,50 November 450,50 410,50 386,80 Dezember 454,50 414,50 390,10 1963 Januar 458,50 418,50 393,40 Februar 462,50 422,50 396,70 März 466,50 426,50 400,00 April 470,50 430,50 403,30 Mai 474,50 434,50 403,30 Juni 478,50 438,50 403,30 d) In Anlage 4 (zu § 1 Nr. i2 Buchstabe b) vermindern sich die darin genannten Preise um die aus der Anlage 3 ersichtlichen Abschläge. 2. Dem § 1 sind folgende neue Absätze 3 bis 5 anzufügen: ,,,(3) Die für die Errechnung der abgeleiteten Richt- und Interventionspreise anzuwendenden Frachtkosten sind so zu bemessen, daß das durchschnittliche Niveau der übrigen Mitgliedstaaten annähernd erreicht wird. Der Bund stellt nötigenfalls entsprechende Ausgleichsmittel zur Verfügung. (4) Soweit sich für eingeführtes Getreide durch erhöhte Abschöpfungen, durch den Wegfall der Frachterstattungen und des Preisausgleiches für höhere Weltmarktpreise Verteuerungen ergeben, sind diese nach Artikel 23 Abs. 4 der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch den Bund auszugleichen. (5) Falls .sich aus diesem Gesetz unzumutbare Einkommensminderungen für bäuerliche Betriebe ergeben, sind diese vom Bund zu tragen." Bonn, den 26. Juni 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 129 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den — 27. Juni 1962 1565 zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksachen IV/465, IV/516) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Soweit sich für Eier, Geflügelfleisch und Schweinefleisch durch dieses Gesetz Verteuerungen ergeben, sind die Abschöpfungssätze nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 20 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Schweinefleisch vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1962 S. 945) (SchweinefleischVerordnung), nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 21 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Eier vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1962 S. 953) (Eier-Verordnung) und nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 22 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Geflügelfleisch vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1962 S. 959) (GeflügelfleischVerordnung) zu verringern. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die diesbezüglichen Anträge bei der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Kommission) zu stellen." 2. In § 1 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Falls sich aus diesem Gesetz unzumutbare Einkommensminderungen für bäuerliche Betriebe ergeben, sind diese durch den Bund auszugleichen." Bonn, den 26. Juni 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 131 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen IV/ 463, IV/515). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Richtpreise und Interventionspreise sowie die Handelsplätze ergeben sich für die Zeit vom 30. Juli 1962 bis 30. Juni 1963 aus den Anlagen 1 bis 4." 2. In § 4 werden a) in Absatz 1 die Worte „gilt als" ersetzt durch die Worte „ist die"; b) in Absatz 2 das Wort „sinngemäß" gestrichen. 3. § 12 erhält folgende Fassung: „§ 12 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer nach § 9 oder nach § 11 ergangenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Verordnung erlassenen vollziehbaren Verfügung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (2) Der Versuch einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann geahndet werden, wenn die Rechtsverordnung dies bestimmt. (3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich 1. unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Genehmigung oder eine Bescheinigung zu erschleichen, die nach einer zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 oder dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschrift erforderlich ist, 2. die Nachprüfung (§ 44 des Außenwirtschaftsgesetzes) von Umständen, die nach der Verordnung Nr. 19, nach diesem Gesetz oder nach einer zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 oder dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschrift erheblich sind, dadurch verhindert oder erschwert, daß er Bücher oder Aufzeichnungen, deren Führung oder Aufbewahrung ihm nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften obliegt, nicht oder nicht ordentlich führt, nicht aufbewahrt oder verheimlicht. (4) Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann, wenn sie 1. vorsätzlich begangen ist, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, 2. fahrlässig begangen ist, mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark geahndet werden. Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 3 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 3 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden." 4. § 13 Abs. 1 beginnt wie folgt: „(1) Die Bußgeldvorschriften des § 12 gelten auch ... " 5. § 14 erhält folgende Fassung: „§ 14 (1) Begeht jemand in einem Unternehmen eine Zuwiderhandlung nach § 12, so kann ge- 1566 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 gen den Inhaber oder Leiter des Unternehmens oder den gesetzlichen Vertreter des Inhabers oder ein Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs einer juristischen Person oder einen vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft eine Geldbuße festgesetzt werden, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und die Zuwiderhandlung hierauf beruht. (2) Die Geldbuße beträgt im Falle eines Verstoßes gegen § 12 Abs. 1 oder Abs. 3 Nr. 1 1. bei vorsätzlicher Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, 2. bei fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung bis zu. fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark. Im Falle eines Verstoßes gegen § 12 Abs. 3 Nr. 2 beträgt die Geldbuße 1. bei vorsätzlicher Aufsichtspflichtverletzung bis zu zehntausend Deutsche Mark, 2. bei fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünftausend Deutsche Mark." 6. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 (1) Begeht jemand als Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder als Prokurist einer juristischen Person oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder als Prokurist einer Personenhandelsgesellschaft eine Zuwiderhandlung nach den §§ 12 oder 14, so kann auch gegen die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft ein Bußgeld nach Maßgabe dieser Vorschriften festgesetzt werden. (2) § 6 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt auch für das Entgelt und den Gewinn, den die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft für die Ordnungswidrigkeit empfangen oder aus ihr gezogen hat." 7. § 15 a Abs. 2 wird gestrichen. 8. § 15 b erhält folgende Fassung: „§ 15 b Gegenstände, auf die sich eine der in § 12 Abs. 1 mit Geldbuße bedrohten Handlungen bezieht, können eingezogen werden. Im übrigen gelten die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes über Voraussetzung der Einziehung, das selbständige Einziehungsverfahren und die Entschädigung entsprechend." 9. Folgender § 15 c wird eingefügt: „§ 15 c Die §§ 42 und 43 Abs. 3 bis 6 des Außenwirtschaftsgesetzes gelten entsprechend." 10. Folgender § 15 d wird eingefügt: „§ 15 d Die Verwaltungsbehörde und die Einfuhr- und Vorratsstelle können die ihnen durch § 44 des Außenwirtschaftsgesetzes eingeräumten Befugnisse auch ausüben, um die Einhaltung der Verordnung Nr. 19 dieses Gesetzes und der zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 und dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften zu überwachen." 11. § 18 erhält folgende Fassung „§ 18 Dieses Gesetz tritt am 30. Juli 1962 in Kraft." Bonn, den 26. Juni 1962 Bauknecht Anlage 7 Umdruck 132 Änderungsantrag dies Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksachen IV/465, IV/516). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 6 Abs. 1 wird in § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft „§ 22 Abs. 1" geändert in „§ 2 Abs. 1". 2. § 8 erhält folgende Fassung: ,,§ 8 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer nach § 3 oder nach § 7 ergangenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Verordnung erlassenen vollziehbaren Verfügung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (2) Der Versuch einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann geahndet werden, wenn die Rechtsverordnung dies bestimmt. (3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich 1. 'unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Genehmigung oder eine Bescheinigung zu erschleichen, die nach einer der zur Durchführung der Schweinefleischverordnung, der Eierverord- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 1567 nung, der Geflügelfleischverordnung oder dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschrift erforderlich ist, 2. die Nachprüfung (§ 44 des Außenwirtschaftsgesetzes) von Umständen, die nach der Schweinefleischverordnung, der Eierverordnung, der Geflügelfleischverordnung, nach diesem Gesetz oder nach einer zur Durchführung der genannten Verordnungen oder dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschrift erheblich sind, dadurch verhindert oder erschwert, daß er Bücher und Aufzeichnungen, deren Führung oder Aufbewahrung ihm nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften obliegt, nicht oder nicht ordentlich führt, nicht aufbewahrt oder verheimlicht. (4) Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann, wenn sie 1. vorsätzlich begangen ist, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, 2. fahrlässig begangen ist, mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark geahndet werden. Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 3 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 3 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden." 3. § 9 Abs. 1 beginnt wie folgt: „ (1) Die Bußgeldvorschriften des § 8 gelten auch ..." 4. § 10 erhält folgende Fassung: .,§ 10 (1) Begeht jemand in einem Unternehmen eine Zuwiderhandlung nach § 8, so kann gegen den Inhaber oder Leiter des Unternehmens oder den gesetzlichen Vertreter des Inhabers oder ein Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs einer juristischen Person oder einen vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft eine Geldbuße festgesetzt werden, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und die Zuwiderhandlung hierauf beruht. (2) Die Geldbuße beträgt im Falle eines Verstoßes gegen § 8 Abs. 1 oder Abs. 3 Nr. 1 1. bei vorsätzlicher Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, 2. bei fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark. Im Falle eines Verstoßes gegen § 8 Abs.- 3 Nr. 2 beträgt die Geldbuße 1. bei vorsätzlicher Aufsichtspflichtverletzung bis zu zehntausend Deutsche Mark, 2. bei fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünftausend Deutsche Mark." 5. § 11 erhält folgende Fassung: „§ 11 11) Begeht jemand als Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder als Prokurist einer juristischen Person oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder als Prokurist einer Personenhandelsgesellschaft eine Zuwiderhandlung nach den §§ 8 oder 10, so kann auch gegen die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft ein Bußgeld nach Maßgabe dieser Vorschriften festgesetzt werden. (2) § 6 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt auch für das Entgelt und den Gewinn, den die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft für die Ordnungswidrigkeit empfangen oder aus ihr gezogen hat." 6. § 11 a Abs. 2 wird gestrichen. 7. § 11 b erhält folgende Fassung: „§ 11 b Gegenstände, auf die sich eine der in § 8 Abs. 1 mit Geldbuße bedrohten Handlungen bezieht, können eingezogen werden. Im übrigen gelten die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes über Voraussetzung der Einziehung, das selbständige Einziehungsverfahren und die Entschädigung entsprechend." 8. Folgender § 11 c wird eingefügt: „§ 11 c Die §i§ 42 und 43 Abs, 3 bis 6 des Außenwirtschaftsgesetzes geltend entsprechend." 9. Folgender § 11 d wird eingefügt: „§ 11 d Die Verwaltungsbehörde, die Einfuhr- und Vorratsstelle und die Außenhandelstelle können die ihnen durch § 44 des Außenwirtschaftsgesetzes eingeräumten Befugnisse auch ausüben, um 'die Einhaltung der Schweinefleischverordnung, der Eierverordnung, der Geflügelfleischverordnung, dieses Gesetzes und der zur Durchführung der genannten Verordnungen und dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften zu überwachen." 10. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Dieses Gesetz tritt am 30. Juli 1962 in Kraft." Bonn, den 26. Juni 1962 Bauknecht 1568 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 Anlage 8 Umdruck 133 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksachen IV/ 464, IV/530) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Zahlungsaufschub Die Zahlung der Abschöpfung wird auf Antrag des Abschöpfungsschuldners bei Sicherheitsleistung bis zum 15. ides auf die Entstehung der Abschöpfungsschuld folgenden Monats auf geschoben, nach Lagerung in Abschöpfungsaufschublagern bis zum 15. des Monats, in dem die Abschöpfungsschuld fällig wird." 2. Der § 8 wird in der Fassung der Vorlage — Drucksache 1V/464 — wiederhergestellt. Bonn, den 27. Juni 1962 Struve und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 9 Umdruck 134 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen IV/463, IV/515) Der Bundestag wolle beschließen: § 9 erhält folgenden neuen Absatz 3: „ (3) Für die Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrates bei den Rechtsverordnungen gemäß Absatz 2 gilt § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes entsprechend." Bonn, den 27. Juni 1962 Struve und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 10 Umdruck 135 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, 'FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch) Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksachen IV/465, IV/516). Der Bundestag wolle beschließen: § 3 erhält folgenden neuen Absatz 2 a: ,, (2) Für die Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrates bei den Rechtsverordnungen gemäß Absatz 2 gilt § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes entsprechend." Bonn, den 27. Juni 1962 Struve und Fraktion Dr. Mende unid Fraktion Anlage 11 Umdruck 136 Änderungsantrag der Abgeordneten Hansing, Dr. Harm, Jürgensen, Seuffert und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksachen IV/464, IV/530) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „oder zu einem besonderen Abschöpfungsverkehr — mit Ausnahme des Abschöpfungsgutversands —" gestrichen. 2. In § 4 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt: „ (3) Werden Waren aus einem Zollaufschublager ausgelagert, so wird auf Antrag der am Tage der Auslagerung geltende Abschöpfungssatz angewendet. Der Zeitpunkt der Auslagerung ist der zuständigen Zollstelle rechtzeitig vorher anzuzeigen." 3. Bisheriger Absatz 3 wird Absatz 4. 4. Bisheriger Absatz 4 wird Absatz 5. Bonn, ,den 27. Juni 1962 Hansing Dr. Harm Jürgensen Seuffert Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Heinz Frehsee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich nur deswegen noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich sicherstellen möchte, daß keinerlei Mißverständnisse bestehenbleiben, und um zu einigen grundsätzlichen Fragen, die vor der Mittagspause aufgeworfen worden sind, kurz Stellung zu nehmen.
    Ich darf anfangen mit einigen Äußerungen des Kollegen Lücker. So kontrovers diese Debatte heute vor der Mittagspause gelaufen ist — kontrovers in der Sache; im übrigen ist sie sehr sachlich und un-



    Frehsee
    polemisch verlaufen, was ich sehr dankenswert finde —, so wurde aus ihr doch deutlich, in welch bedeutendem Abschnitt sich die Landwirtschaft befindet, und zwar nicht nur bei uns in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in der ganzen EWG und auch darüber hinaus. Bei uns — das sollte hier noch einmal in Erinnerung gebracht werden — leidet die Landwirtschaft unter dem Nachholprozeß, den sie wegen der nach unserer Meinung nicht gerade sehr günstigen Agrarpolitik der vergangenen acht Jahrzehnte zu bewerkstelligen hat. Das ist das eine, was ihr das Leben schwer macht.
    Das andere ist zweifellos die jetzt stattfindende Integration in die Industriegesellschaft, dieses Hineinsetzen der Landwirtschaft in das rauhe Klima der modernen Wirtschaft der Industriegesellschaft, die sich ihrerseits schon wieder im Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft befindet. Das ist die zweite Schwierigkeit, mit der es die Landwirtschaft zur Zeit zu tun hat.
    Die dritte ist eben — das kommt leider alles zusammen — die europäische Integration.
    Das erste dieser Probleme haben Länder wie Holland und Dänemark nicht. Wir haben alle drei. Ich weiß allerdings, Herr Kollege Lücker, daß auch die Dänen Sorgen mit der Integration in die Industriegusen shaft haben Ich weiß, daß sie auch mit der Subventionierung der Wirtschaft vor einigen Jahren angefangen haben. Dieses Problem ist allenthalben das gleiche.
    Bei uns hat man — Sie haben recht — seit 1950 versucht, die Dinge im nationalen Rahmen ein wenig ins Gleichgewicht zu bringen., Aber wie fragwürdig diese Bemühungen und ihre Ergebnisse waren, das zeigt sich jetzt. Bei der europäischen Integration zeigt sich dieses Ungleichgewicht — ich will mich einmal der Terminologie bedienen, mit der hier angefangen wurde — in seiner ganzen Ausdehnung.
    Nun haben Sie gesagt, Herr Kollege Lücker — und Sie haben mich darauf hingewiesen, daß Sie diesen Standpunkt schon seit langem vertreten und daß auch Ihre Freunde ihn vertreten —, daß es nach Ihrer Auffassung nicht um einen Vorrang der Bodenproduktion vor der Veredelungswirtschaft oder vor der Produktion von Veredelungserzeugnissen geht, sondern daß nach Ihrer Auffassung eine Verbundwirtschaft notwendig ist. Nun, da bin auch ich Ihrer Meinung. Ich möchte das hier ganz ausdrücklich sagen, damit keine Mißverständnisse bestehen. Wogegen ich mich gewandt habe, ist nur ein für meine Begriffe ungesunder Vorrang der Bodenproduktion. Verbundwirtschaft ist vermutlich das richtige. Wir haben sie aber nicht, sondern wir haben aus Gründen der Tradition, der Überlieferung und der 'Struktur den Vorrang der Bodenproduktion, den ich schuldig spreche für manches, was in der Landwirtschaft nicht glücklich aussieht.
    Also: Gleichberechtigung der Veredelungsproduktion mit der Bodenproduktion — sie ist bisher nicht vorhanden — müssen wir nach unserer Meinung herstellen; wir müssen beides auf das gleiche Niveau bringen.
    Herr Kollege Dr. Pflaumbaum, glaube ich, hat danngesagt, er habe die Sorge, daß, wenn so verfahren würde, wie ich hier heute vormittag 'dargelegt habe, die Bodenproduktion ins Hintertreffen gerate. Ich möchte auch dieses Mißverständnis aufklären. Die Bodenproduktion soll nach unserer Meinung nicht ins Hintertreffen geraten,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber sie wird!) sie soll ihren Rang behalten.

    Die Veredelungsproduktion auf der eigenen Wirtschaftsfuttergrundlage ist sicherlich das Erstrebenswerte und Optimale. Ich sage das, weil in den Diskussionsbeiträgen der Kollegen der Eindruck entstanden ist, als wenn ich die Dinge anders gemeint hätte. Ich habe sie aber so gemeint, wie ich das jetzt noch einmal deutlich 'unterstrichen habe. Ich bin Ihnen, meine Herren Kollegen von der Koalition, dankbar, daß Sie mich durch Ihre Diskussionsbeiträge veranlaßt haben, das hier nun so deutlich zu sagen und zu unterstreichen, und daß Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, Mißverständnisse auszuräumen.
    Das zum Grundsätzlichen.
    Allgemein dazu, meine Damen und Herren: Wir sind bereit — ich kann das nur wiederholen —, der deutschen Landwirtschaft in diesem 'schwierigen Prozeß, in dem sie sich 'befindet, in dieser sozialen und technischen Revolution, in diesem Integrationsprozeß zu helfen; ihr zu helfen, diesen Prozeß möglichst ungeschädigt hinter sich zu bringen. Wir sind der Meinung, daß der deutschen Landwirtschaft ein wichtiger Platz in unserer Volkswirtschaft gebührt und 'daß alles getan werden muß, um diesen Platz zu sichern und abzuschirmen gegen irgendwelche Gefahren; ohne daß wir — da möchte ich wieder nicht mißverstanden werden — vielleicht der Meinung wären, daß das gelänge mit einem Fernhalten von der Integration. Diese Integration muß erfolgen, und sie wird eben ihre Begleiterscheinungen haben. Diese Begleiterscheinungen aber möglichst abzumildern, muß unser aller Anliegen sein.
    Zu einigen anderen Beiträgen noch ganz wenige Bemerkungen.

    (auch klar, daß man, wenn eine solche Sache offen 'ist, auslegen kann; und bei dieser Auslegung hätten wir das Thema gern weiter diskutiert. Ich habe zwar den Eindruck, daß wir nicht in diese Lage versetzt werden — da das Hohe Haus. schon jetzt so schwach besetzt ist —; aber wir hätten es sehr begrüßt, das dann noch weiter entwickeln 'zu können. Frehsee Dem Herrn Minister möchte ich sagen, daß auch er mich offensichtlich mißverstanden haben muß, wenn er davon spricht, eine solche Konzeption würde dazu führen, daß die Landwirtschaft veröde. Ich nehme Ihnen — sehr verehrter Herr Minister, wenn Sie vielleicht einen Augenblick zuhören wollen — das gar nicht einmal ab. Sie können es nur gesagt haben, weil Sie vielleicht wie andere der mißverständlichen Meinung gewesen sind, wir wollten die Bodenproduktion völlig abschaffen und nur Veredelungsproduktion betreiben. Das ist nicht so, sondern es muß, wie es der Kollege Lücker dargelegt hat, beides den gleichen Rang haben. Wenn die Bodenproduktion den gleichen Rang hat, wird hier nichts veröden. Abgesehen davon ist doch Bodenproduktion nicht nur Getreidebau, sondern auch Anbau von Futterpflanzen und von Hackfrüchten. Auch insoweit kann also von einer Verödung der Landwirtschaft in bezug auf die landwirtschaftliche Nutzfläche nicht gesprochen werden. Zu den Bemerkungen des Kollegen Ertl einige wenige Sätze. Herr Kollege Ertl, Sie werden wohl konzedieren müssen, daß in den Kreisen der Verbraucher, besonders der Gewerkschaften, in dieser Diskussion eine sehr große Aufgeschossenheit zu verzeichnen ist. Es war erst dem Deutschen Industrieund Handelstag vorbehalten, von den alarmierend steigenden Preisen zu sprechen und so die Preise heraufzureden. Im übrigen ist doch die Diskussion sehr verhalten gewesen, was auch wir dankbar verzeichnen müssen. Wir müssen es in bezug auf alle Beteiligten anerkennen, daß sie sich nicht in irgendeine Psychose hineingeredet und wegen dieser Dinge eine Massenpsychose erzeugt haben. Daß wir zu dem Gesetz zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 den Antrag gestellt haben, in § 1 zu bestimmen, daß die Bundesregierung die Abschöpfungssätze verringern muß, wenn sich eine Verteuerung ergibt, ist zum großen Teil auch dadurch begründet, daß das in uns und zweifellos auch in die Bundesregierung gesetzte Vertrauen nicht enttäuscht werden darf. Diese Gefahr besteht, wenn es nach dem 30. Juli erhebliche Preiserhöhungen geben sollte und die Bundesregierung nicht von den ihr gegebenen Möglichkeiten Gebrauch macht. Wenn uns dann durch dieses Gesetz die Hände gebunden wären, würde das unter Umständen zu Lasten des europäischen Einigungsgedankens gehen. Es würde zu Unrecht zu Lasten der EWG gehen; denn es wäre wirklich nicht Schuld der EWG, daß es solche Entwicklungen gäbe, sondern Schuld der deutschen Instanzen, der Bundesregierung und der Mehrheit dieses Parlaments. Diese Überlegung war auch einer der Gründe für diesen Antrag der Fraktion der SPD, dem zuzustimmen ich Sie nochmals bitte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schmidt (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen]: Herr Präsident, ich verzichte! Ich komme am Freitag darauf zurück!)





    (Beifall bei der SPD.)


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor, wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 129. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? Ich bitte um das Handzeichen. — Danke! — Die Gegenprobe! — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über § 1 in der Fassung der Vorlage des Ausschusses. Wer stimmt dem § 1 in dieser Fassung zu? Ich bitte um ein Handzeichen. — Danke! Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; § 1 ist angenommen.
Ich rufe § 2 auf. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer stimmt dem § 2 zu? Ich bitte um ein Handzeichen. — Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der § 2 ist angenommen.
Ich rufe § 3 auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP vor. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Serres hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günther Serres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Umdruck 135 sieht eine Ergänzung des § 3 des Gesetzes vor, und zwar soll ein neuer Abs. 2 a eingefügt werden. Ähnlich wie bei dem Getreidegesetz soll auch hier die Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrates entsprechend den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes gesichert werden. Sie finden daher in dieser Ergänzung die Bezugnahme auf § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes, wonach die ergehenden Rechtsverordnungen unmittelbar nach der Verkündung dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet werden. Ich darf Sie bitten, diesem Änderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben.