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    Deutscher Bundestag 36. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1962 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Heide 1479 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1961 (Drucksache IV/505) . . . . . . . . 1479 A Zur Tagesordnung: Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1479 C Glombig (SPD) . . . . . . . . 1480 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 1481 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 1481 D Fragestunde (Drucksache IV/510) Frage des Abg. Ollenhauer: Beitritt Großbritanniens zu den Europäischen Gemeinschaften Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1482 D, 1483 A, B Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 1482 D Majonica (CDU/CSU) . . . . . . 1483 A Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 1483 A Erler (SPD) 1483 B Dr. Mommer (SPD) 1483 B Frage des Abg. Erler: Assoziierung Schwedens, der Schweiz und Österreichs mit der EWG Dr. Schröder, Bundesminister . .1483 C, D, 1484 A Erler (SPD) . . . . . . 1483 C, 1484 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 1483 D, 1484 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 1484 A Frage des Abg. Dr. Schmid (Frankfurt) : Gefahren für die europäische Einigungspolitik durch einseitige Zusammenarbeit Dr. Schröder, Bundesminister . . 1484 C, D, 1485B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 1484 C Wehner (SPD) . . . 1484 D, 1485 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1485 B Frage des Abg. Dr. Deist: Stellungnahme des 4. Internationalen Kongresses der Europäischen Bewegung betr. politische Einigung Europas Dr. Schröder, Bundesminister . . 1485 C, D, 1486 A Dr. Deist (SPD) 1485 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 1486 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Unmittelbare Wahlen zum Europaparlament Dr. Schröder, Bundesminister . . 1486 B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 1486 B Majonica (CDU/CSU) 1486 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 1486 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 Frage des Abg. Mattick: Aufnahme bestimmter Länder in die EWG Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1486 D, 1487 A, C, D, 1488 A, B Mattick (SPD) . . . . . . . . 1486 D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 1487 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 1487 D, 1488 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 1488 A Blachstein (SPD) . . . . . . . . 1488 A Frage des Abg. Metzger: Demokratisch-parlamentarische Entwicklung Europas Dr. Schröder, Bundesminister . 1488 B, C, D Metzger (SPD) . . . . . . . 1488 B, C Frage des Abg. Wehner: Gefahren für die EWG Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1488 D, 1489 A, B, C, D Wehner (SPD) . . . . . . . 1489 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 1489 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 1489 C Erler (SPD) 1489 C, D Frage des Abg. Birkelbach: Politische Einigung Europas durch Konferenzen von Regierungschefs oder Schaffung von Organen Dr. Schröder, Bundesminister 1490 A, B, C, D, 1491 A, B Birkelbach (SPD) 1490 A, B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 1490 C, 1491 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 1490 D Dr. Mommer (SPD) 1490 D Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Übertragung von Souveränitätsrechten an europäische Organe Dr. Schröder, Bundesminister . 1491 B, C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 1491 B, C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 1491 C Dr. Mommer (SPD) 1491 D Frage des Abg. Blachstein: Vertreter Spaniens auf dem Münchener Kongreß der Europäischen Bewegung Dr. Schröder, Bundesminister 1492 A, B, C, D, 1493 A Blachstein (SPD) 1492 A, B Mattick (SPD) . . . . . . . 1492 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 1492 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 1492 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 1493 A Erler (SPD) . . . . . . . . . 1493 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ablehnung von Einladungen in die Bundesrepublik durch Bürger der Republik Ceylon Dr. Schröder, Bundesminister . . 1493 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 1493 B, C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Stahlwerk Heluan in Ägypten Dr. Schröder, Bundesminister . . 1493 C, D, 1494 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 1493 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 1494 A Frage des Abg. Spies: Vertrag mit Dänemark über Kriegsgräberfürsorge Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1494 A Frage des Abg. Spies: Vertrag mit Frankreich über Kriegsgräberfürsorge Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1494 B Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 1494 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Empfehlung des Europarates betr. Stipendien aus dem Kulturfonds Dr. Schröder, Bundesminister . . 1494 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 1494 C, D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Kritik an den diplomatischen Vertretungen in Afrika Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1494 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Bau eines neuen Botschaftsgebäudes in Wien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1495 A Frage des Abg. Keller: Sittlichkeitsverbrechen an Kindern Dr. Stammberger, Bundesminister . 1495 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 III Frage des Abg. Wittrock: Wohnungsdefizit Lücke, Bundesminister 1495 D, 1496 A, B Wittrock (SPD) . . . . 1495 D, 1496 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Mieten für aus Bundesmitteln mitfinanzierten Wohnungen in Bonn Lücke, Bundesminister . . 1496 C, 1497 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 1496 D, 1497 A Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die vom 17. Oktober 1961 bis 31. Mai 1962 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/459) . . . . 1497 B Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache IV/536) 1497 B Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen. nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Abschöpfungserhebungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/464) ; Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen IV/545, IV/530) — Zweite Beratung —Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 1497 C Seuffert (SDP) . . . . 1500 B, 1502 C Dr. Serres (CDU/CSU) 1500 D, 1501 B, 1509 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1501 C Bauknecht (CDU/CSU) . . . . 1502 A Schwarz, Bundesminister 1502 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/466) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/531) — Zweite Beratung — Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 1503 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/463) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen IV/520, IV/515, zu IV/515) — Zweite Beratung — Müller (Worms) (SPD) . 1504 A, 1506 D Bauknecht (CDU/CSU) . 1505 C, 1508 B Logemann (FDP) 1506 C Schwarz, Bundesminister 1507 D Dr. Serres (CDU/CSU) 1508 C, D, 1509 A, B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/465) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen IV/521 [neu], . IV/516, zu IV/516) — Zweite Beratung —Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 1499 D Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 1510 B Frehsee (SPD) . . . . 1511 A, 1519 D Schwarz, Bundesminister . 1513 D, 1522 D Ertl (FDP) 1514 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 1515 D Lücker (München) (CDU/CSU) . . 1517 B Dr. Serres (CDU/CSU) . 1521 C, 1523 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 1522 A Bauknecht (CDU/CSU) 1522 D Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Düngemittel (Düngemittelgesetz) (Drucksache IV/287); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/496) — Zweite und dritte Beratung — 1523 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs (Drucksache IV/175); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/481) — Zweite und dritte Beratung — 1524 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1960 mit dem Malaiischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/279) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/513) — Zweite und dritte Beratung — 1524 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Juni 1961 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (2. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache IV/396); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/488) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 1524 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 1961 mit dem Königreich Griechenland über Arbeitslosenversicherung (Drucksache IV/283); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/480) Zweite und dritte Beratung — 1525 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 112 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit in der Fischerei (Drucksache IV/232); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/508) — Zweite und dritte Beratung — 1525 C, Entwurf eines Vereinsgesetzes (Drucksache IV/430) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . 1525 D 1528 B Hansing (SPD) 1526 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 1528 C Entwurf eines Gesetzes über Ausbildungsförderung (SPD) (Drucksache IV/415) — Erste Beratung — Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 1529 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1533 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 1535 A Dürr (FDP) 1537 C Lohmar (SPD) 1538 D Antrag betr. Berufsausbildungsgesetz (SPD) (Drucksache IV/354) Folger (SPD) . . . . . . . . 1541 A Diebäcker (CDU/CSU) 1544 A Dr. Imle (FDP) 1545 D Dr. Mommer (SPD) 1548 B Schmücker (CDU/CSU) . . . . 1548 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . 1548 D Liehr (SPD) . . . . . . .. 1549 A Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Sozialversicherungsrechts im Saarland an das im übrigen Bundesgebiet geltende Recht (Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar) (Drucksache IV/474) — Erste Beratung — 1553 A Antrag betr. ausländische Arbeitskräfte in der Bundesrepublik (SPD) (Drucksache IV/470) Gerlach (SPD) 1553 B Blank, Bundesminister 1554 D Schriftlicher Bericht Ides Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1961 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/371, IV/477) 1555 A Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes ,(Drucksache IV/495, Umdruck 25) . . . 1555 B Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/478, Umdruck 26) Dr. Supf (FDP) 1555 C Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD unid den Entschließungsantrag der 'Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/489, Umdrucke 27, 37) Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) 1556 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Entwürfe einer Verordnung zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der in Artikel 12 Absatz 1 der Protokolle über die Vorrechte und Befreiungen der EWG und der EAG vorgesehenen Steuer zugunsten der Gemeinschaft und einer Verordnung Nr. ... der Räte zur Aufstellung der Liste der Leistungen und Zulagen, die im Hinblick auf die Familie gewährt werden usw. (Drucksachen IV/403, IV/454, IV/526) 1556 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Entwurf einer Verordnung über das Statut der Beamten und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen IV/359, IV/490) 1557 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Holzhäuser) (Drucksachen IV/455, IV/484) . . . . 1557 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Siebzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs (Sardinen usw.) (Drucksachen IV/456, IV/485) . . . . 1557 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 V Schniftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Achtzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Salz, Naturkork usw.) (Drucksachen IV/457, IV/486) 1557 D Schriftlicher Bericht deis Außenhandelsausschusses über den Entwurfeiner Neunzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Fertigbauteile) (Drucksachen IV/458, IV/487) . . . . . 1557 D Schniftlicher Bericht deis Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente der EKGS — 2. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/522, IV/532) . . 1558 A Schriftlicher Bericht deis Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Methylprednisolon usw.) (Drucksachen IV/523, IV/533) . . . . . . . . . 1558B Schniftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Wein, zum Herstellen von Weindestillat) (Drucksachen IV/524, IV/534) . . . . . 1558 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelisausschusses über den Entwurf einer Neunundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente für Aluminiumoxyd und für Rohaluminium) (Drucksachen IV/525, IV/535) 1558 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Tabak, verarbeitet; Tabakauszüge und Tabaksoßen) (Drucksachen IV/439, IV/482) . . 1558 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Dritte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache IV/452, IV/483) 1558 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Erste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 3. Mai 1962 (Drucksachen IV/418, IV/494) . . . 1558 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne Leonberg an den Landkreis Leonberg (Drucksachen IV/208, IV/491) . . . . . . . 1558 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Sedankaserne in Ulm an die Firma Telefunken GmbH (Drucksachen IV/243, IV/492) . . . . . 1559 A Ubersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/493) . . . . . 1559 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Jakob Baumann, Zweibrücken, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 161 (Zweibrücken) (Drucksache IV/497) . . . 1559 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Julius Schuster, Stuttgart, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 (Drucksache IV/498) . . . 1559 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Dr. Fritz Hintze, Hösseringen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 39 (Uelzen) (Drucksache IV/499) . . . . . . 1559 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Heinrich Kindler, Lörrach-Stetten, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 (Drucksache IV/500) 1559 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Heinz Rieger, Tübingen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Land Schleswig-Holstein (Drucksache IV/5Q1) . . . . . . . . 1559 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Heinrich Schöfbeck, Bochum, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 111 (Wattenscheid—Wanne-Eickel) (Drucksache IV/502) 1559 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Dr. Heinz Josef Varain, Kiel, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Land Schleswig-Holstein (Drucksache IV/503) 1559 D VI Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Harry Griebat, Bochum, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 75 (Wuppertal I) (Drucksache IV/504) . . . . . . 1559 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Emil Sander, Oberhausen, und anderer gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache IV/514) 1559 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Kurt Erlebach, Hamburg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 21 (Hamburg VII) (Drucksache IV/518) . . . . . . 1560 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des. Ludwig Landwehr, Osnabrück, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 28 (Osnabrück-Stadt und -Land) (Drucksache IV/519) 1560 A Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses betr. a) Aufhebung der Immunität von Abgeordneten bei Verkehrsdelikten und Bagatellsachen, b) Ermächtigung gemäß § 197 StGB (Drucksache IV/506) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 1560 B, 1561 C Wittrock (SPD) 1560 D Nächste Sitzung 1561 D Anlagen 1563 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 1479 36. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 35. Sitzung Seite 1444 B Zeile 5 von unten statt „sind zwei" : sind nicht zwei. Anlagen zum Stenographischen Bericht" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneta(r) Adorno 30. 6. Dr. Aigner* 29. 6. Arendt (Wattenscheid) * 29. 6. Dr. Aschoff* 29. 6. Dr. Atzenroth 29. 6. Bergmann* 29. 6. Fürst von Bismarck 30. 6. Börner 27. 6. Dr. Brecht 30. 6. Brese 30. 6. Burckhardt 27. 6. Dr. ,Burgbacher* 29. 6. Dr. Deist* 29. 6. Deringer* 29. 6. Dr. Dichgans* 29. 6. Drachsler 30. 6. Eichelbaum 30. 6. Frau Dr. Elsner* 29. 6. Engelbrecht-Greve* 29. 6. Dr. Eppler 30. 6. Faller* 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 29. 6. Dr. Furler* 29. 6. Goldhagen 30. 6. Hahn (Bielefeld)* 29.6. Heiland 27. 6. Illerhaus* 29. 6. Kalbitzer* 29. 6. Frau Dr. Kiep-Altenloh 27. 6. Dr. Klein (Berlin) 30. 6. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Dr. Kreyssig* 29. 6. Kriedemann* 29. 6. Kühn (Bonn) 30. 6. Kühn (Köln) 30.6. Lenz (Bremerhaven) 30.6. Lenz (Brühl)* 29.6. Dr. Löhr* 29. 6. Lücker (München) * 29. 6. Dr. Mälzig 27.6. Margulies* 29. 6. Matthöfer 30. 6. Mauk* 29. 6. Dr. Menzel 30. 6. Metzger* 29. 6. Michels* 29. 6. Müller-Hermann* 29. 6. Oetzel 29. 6. Dr.-Ing. Philipp* 29.6. Frau Dr. Probst* 29. 6. Rademacher* 29. 6. Ramms 27. 6. Richarts* 29. 6. Ritzel 29. 6. Schlick 29. 6. Seifriz* 29. 6. Seither 1. 8. Spitzmüller 28. 6. beurlaubt bis einschließlich Storch* 29. 6. Frau Strobel* 29. 6. Unertl 30. 6. Urban 30. 6. Dr. Vogel 30.6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 29. 6. Weinkamm* 29. 6. Welke 30. 6. Wischnewski* 29. 6. Anlage 2 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion die Drucksache IV/509 auf die Tagesordnung zu setzen. Für mich persönlich - nicht für meine Fraktion - gebe ich folgende Erklärung ab: Der Antrag der SPD zur Beamtenbesoldung würde eine allgemeine Aussprache über die Besoldungssituation der Beamten ermöglichen. Nachdem diese Frage seit Monaten in der Offentlichkeit diskutiert wird, wäre es ohne Zweifel notwendig, hierzu auch im Parlament noch vor der Sommerpause Stellung zu nehmen. So wäre es sicherlich angebracht, hier im Bundestag in diesem Augenblick die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der von der Bundesregierung verabschiedeten sog. Harmonisierungsnovelle zu diskutieren, die ja immerhin fast eine halbe Milliarde DM kosten soll. Aber alles das ist nicht möglich, wenn der SPD-Antrag heute ;abgelehnt wird. Darum stimme ich dafür, diesen Antrag IV/509 auf die Tagesordnung zu setzen. Dr. Miessner Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 34. Sitzung vom 14. Juni 1962 Drucksache IV/453 Frage X/5.) *) Die Zahl der auf Kreisebene tätigen landwirtschaftlichen Beratungskräfte betrug im Jahre 1961 insgesamt 2837 (1473 Lehrkräfte an Landwirtschaftsschulen, die zugleich in der Beratung tätig sind, und 1364 zusätzliche Wirtschaftsberater). Die entsprechende Vergleichszahl der Beraterinnen beläuft sich auf 1160 (1037) Lehrerinnen an Landwirtschaftsfür die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments *) siehe 34. Sitzung Seite 1433 C. schulen, die zugleich in der Beratung tätig sind, und 123 zusätzliche Beraterinnen). . Ein Teil der zusätzlichen Berater sind in den privaten Ringen, deren es 247 in Niedersachsen und 71 in Schleswig-Holstein gibt, tätig. Hinzu kommen noch 782 Spezialberater (hiervon als Spezialberater auf Bundesebene für den Obst-und Gartenbau, die Geflügelhaltung und die Waldbauernberatung je 1 Berater und für die Arbeitswirtschaft 3 Berater) sowie als Hilfskräfte der Wirtschaftsberatung 502 im Ackerbau, 130 in der Geflügelhaltung, 57 im Obst- und Gartenbau und 138 in der ländlichen Hauswirtschaft. Anlage 4 Umdruck 128 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen IV/463, IV/515). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu § 1 Abs. 1: a) Anlage 1 erhält folgende Fassung: Anlage .1 (zu § 1 Nr. 1 Buchstabe a) Grundrichtpreise für den Handelsplatz Duisburg (frei Entladestelle Duisburg Hafen - Wasserlöschstelle —) I II III Weichweizen Roggen Gerste in DM jet 1962 Juli 460,50 418,50 398,50 August 460,50 418,50 398,50 September 464,50 422,50 398,50 Oktober 468,50 426,50 402,50 November 472,50 430,50 405,80 Dezember 476,50 434,50 409,10 1963 Januar 480,50 438,50 412,40 Februar 484,50 442,50 415,70 März 488,50 446,50 419,00 April 492,50 450,50 422,30 Mai 496,50 454,50 422,30 Juni 500,50 458,50 422,30 b) In Anlage 2 (§ 1 Nr. 1 Buchstabe b) vermindern sich die darin genannten Preise um die aus der Anlage 1 ersichtlichen Abschläge. c) Anlage 3 erhält folgende Fassung: Anlage 3 (zu § 1 Nr. 2 Buchstabe a) Grundinterventionspreise für den Handelsplatz Duisburg (frei Entladestelle an dem von der Interventionsstelle bezeichneten Lager in Duisburg) I II III Weichweizen Roggen Gerste in DM je t 1962 Juli 438,50 398,50 379,50 August 438,50 398,50 379,50 September 442,50 402,50 379,50 Oktober 446,50 406,50 383,50 November 450,50 410,50 386,80 Dezember 454,50 414,50 390,10 1963 Januar 458,50 418,50 393,40 Februar 462,50 422,50 396,70 März 466,50 426,50 400,00 April 470,50 430,50 403,30 Mai 474,50 434,50 403,30 Juni 478,50 438,50 403,30 d) In Anlage 4 (zu § 1 Nr. i2 Buchstabe b) vermindern sich die darin genannten Preise um die aus der Anlage 3 ersichtlichen Abschläge. 2. Dem § 1 sind folgende neue Absätze 3 bis 5 anzufügen: ,,,(3) Die für die Errechnung der abgeleiteten Richt- und Interventionspreise anzuwendenden Frachtkosten sind so zu bemessen, daß das durchschnittliche Niveau der übrigen Mitgliedstaaten annähernd erreicht wird. Der Bund stellt nötigenfalls entsprechende Ausgleichsmittel zur Verfügung. (4) Soweit sich für eingeführtes Getreide durch erhöhte Abschöpfungen, durch den Wegfall der Frachterstattungen und des Preisausgleiches für höhere Weltmarktpreise Verteuerungen ergeben, sind diese nach Artikel 23 Abs. 4 der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch den Bund auszugleichen. (5) Falls .sich aus diesem Gesetz unzumutbare Einkommensminderungen für bäuerliche Betriebe ergeben, sind diese vom Bund zu tragen." Bonn, den 26. Juni 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 129 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den — 27. Juni 1962 1565 zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksachen IV/465, IV/516) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Soweit sich für Eier, Geflügelfleisch und Schweinefleisch durch dieses Gesetz Verteuerungen ergeben, sind die Abschöpfungssätze nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 20 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Schweinefleisch vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1962 S. 945) (SchweinefleischVerordnung), nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 21 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Eier vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1962 S. 953) (Eier-Verordnung) und nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 22 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Geflügelfleisch vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1962 S. 959) (GeflügelfleischVerordnung) zu verringern. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die diesbezüglichen Anträge bei der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Kommission) zu stellen." 2. In § 1 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Falls sich aus diesem Gesetz unzumutbare Einkommensminderungen für bäuerliche Betriebe ergeben, sind diese durch den Bund auszugleichen." Bonn, den 26. Juni 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 131 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen IV/ 463, IV/515). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Richtpreise und Interventionspreise sowie die Handelsplätze ergeben sich für die Zeit vom 30. Juli 1962 bis 30. Juni 1963 aus den Anlagen 1 bis 4." 2. In § 4 werden a) in Absatz 1 die Worte „gilt als" ersetzt durch die Worte „ist die"; b) in Absatz 2 das Wort „sinngemäß" gestrichen. 3. § 12 erhält folgende Fassung: „§ 12 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer nach § 9 oder nach § 11 ergangenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Verordnung erlassenen vollziehbaren Verfügung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (2) Der Versuch einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann geahndet werden, wenn die Rechtsverordnung dies bestimmt. (3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich 1. unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Genehmigung oder eine Bescheinigung zu erschleichen, die nach einer zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 oder dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschrift erforderlich ist, 2. die Nachprüfung (§ 44 des Außenwirtschaftsgesetzes) von Umständen, die nach der Verordnung Nr. 19, nach diesem Gesetz oder nach einer zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 oder dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschrift erheblich sind, dadurch verhindert oder erschwert, daß er Bücher oder Aufzeichnungen, deren Führung oder Aufbewahrung ihm nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften obliegt, nicht oder nicht ordentlich führt, nicht aufbewahrt oder verheimlicht. (4) Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann, wenn sie 1. vorsätzlich begangen ist, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, 2. fahrlässig begangen ist, mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark geahndet werden. Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 3 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 3 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden." 4. § 13 Abs. 1 beginnt wie folgt: „(1) Die Bußgeldvorschriften des § 12 gelten auch ... " 5. § 14 erhält folgende Fassung: „§ 14 (1) Begeht jemand in einem Unternehmen eine Zuwiderhandlung nach § 12, so kann ge- 1566 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 gen den Inhaber oder Leiter des Unternehmens oder den gesetzlichen Vertreter des Inhabers oder ein Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs einer juristischen Person oder einen vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft eine Geldbuße festgesetzt werden, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und die Zuwiderhandlung hierauf beruht. (2) Die Geldbuße beträgt im Falle eines Verstoßes gegen § 12 Abs. 1 oder Abs. 3 Nr. 1 1. bei vorsätzlicher Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, 2. bei fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung bis zu. fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark. Im Falle eines Verstoßes gegen § 12 Abs. 3 Nr. 2 beträgt die Geldbuße 1. bei vorsätzlicher Aufsichtspflichtverletzung bis zu zehntausend Deutsche Mark, 2. bei fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünftausend Deutsche Mark." 6. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 (1) Begeht jemand als Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder als Prokurist einer juristischen Person oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder als Prokurist einer Personenhandelsgesellschaft eine Zuwiderhandlung nach den §§ 12 oder 14, so kann auch gegen die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft ein Bußgeld nach Maßgabe dieser Vorschriften festgesetzt werden. (2) § 6 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt auch für das Entgelt und den Gewinn, den die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft für die Ordnungswidrigkeit empfangen oder aus ihr gezogen hat." 7. § 15 a Abs. 2 wird gestrichen. 8. § 15 b erhält folgende Fassung: „§ 15 b Gegenstände, auf die sich eine der in § 12 Abs. 1 mit Geldbuße bedrohten Handlungen bezieht, können eingezogen werden. Im übrigen gelten die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes über Voraussetzung der Einziehung, das selbständige Einziehungsverfahren und die Entschädigung entsprechend." 9. Folgender § 15 c wird eingefügt: „§ 15 c Die §§ 42 und 43 Abs. 3 bis 6 des Außenwirtschaftsgesetzes gelten entsprechend." 10. Folgender § 15 d wird eingefügt: „§ 15 d Die Verwaltungsbehörde und die Einfuhr- und Vorratsstelle können die ihnen durch § 44 des Außenwirtschaftsgesetzes eingeräumten Befugnisse auch ausüben, um die Einhaltung der Verordnung Nr. 19 dieses Gesetzes und der zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 und dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften zu überwachen." 11. § 18 erhält folgende Fassung „§ 18 Dieses Gesetz tritt am 30. Juli 1962 in Kraft." Bonn, den 26. Juni 1962 Bauknecht Anlage 7 Umdruck 132 Änderungsantrag dies Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksachen IV/465, IV/516). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 6 Abs. 1 wird in § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft „§ 22 Abs. 1" geändert in „§ 2 Abs. 1". 2. § 8 erhält folgende Fassung: ,,§ 8 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer nach § 3 oder nach § 7 ergangenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Verordnung erlassenen vollziehbaren Verfügung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (2) Der Versuch einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann geahndet werden, wenn die Rechtsverordnung dies bestimmt. (3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich 1. 'unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Genehmigung oder eine Bescheinigung zu erschleichen, die nach einer der zur Durchführung der Schweinefleischverordnung, der Eierverord- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 1567 nung, der Geflügelfleischverordnung oder dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschrift erforderlich ist, 2. die Nachprüfung (§ 44 des Außenwirtschaftsgesetzes) von Umständen, die nach der Schweinefleischverordnung, der Eierverordnung, der Geflügelfleischverordnung, nach diesem Gesetz oder nach einer zur Durchführung der genannten Verordnungen oder dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschrift erheblich sind, dadurch verhindert oder erschwert, daß er Bücher und Aufzeichnungen, deren Führung oder Aufbewahrung ihm nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften obliegt, nicht oder nicht ordentlich führt, nicht aufbewahrt oder verheimlicht. (4) Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann, wenn sie 1. vorsätzlich begangen ist, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, 2. fahrlässig begangen ist, mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark geahndet werden. Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 3 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 3 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden." 3. § 9 Abs. 1 beginnt wie folgt: „ (1) Die Bußgeldvorschriften des § 8 gelten auch ..." 4. § 10 erhält folgende Fassung: .,§ 10 (1) Begeht jemand in einem Unternehmen eine Zuwiderhandlung nach § 8, so kann gegen den Inhaber oder Leiter des Unternehmens oder den gesetzlichen Vertreter des Inhabers oder ein Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs einer juristischen Person oder einen vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft eine Geldbuße festgesetzt werden, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und die Zuwiderhandlung hierauf beruht. (2) Die Geldbuße beträgt im Falle eines Verstoßes gegen § 8 Abs. 1 oder Abs. 3 Nr. 1 1. bei vorsätzlicher Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, 2. bei fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark. Im Falle eines Verstoßes gegen § 8 Abs.- 3 Nr. 2 beträgt die Geldbuße 1. bei vorsätzlicher Aufsichtspflichtverletzung bis zu zehntausend Deutsche Mark, 2. bei fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung bis zu fünftausend Deutsche Mark." 5. § 11 erhält folgende Fassung: „§ 11 11) Begeht jemand als Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder als Prokurist einer juristischen Person oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder als Prokurist einer Personenhandelsgesellschaft eine Zuwiderhandlung nach den §§ 8 oder 10, so kann auch gegen die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft ein Bußgeld nach Maßgabe dieser Vorschriften festgesetzt werden. (2) § 6 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt auch für das Entgelt und den Gewinn, den die juristische Person oder die Personenhandelsgesellschaft für die Ordnungswidrigkeit empfangen oder aus ihr gezogen hat." 6. § 11 a Abs. 2 wird gestrichen. 7. § 11 b erhält folgende Fassung: „§ 11 b Gegenstände, auf die sich eine der in § 8 Abs. 1 mit Geldbuße bedrohten Handlungen bezieht, können eingezogen werden. Im übrigen gelten die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes über Voraussetzung der Einziehung, das selbständige Einziehungsverfahren und die Entschädigung entsprechend." 8. Folgender § 11 c wird eingefügt: „§ 11 c Die §i§ 42 und 43 Abs, 3 bis 6 des Außenwirtschaftsgesetzes geltend entsprechend." 9. Folgender § 11 d wird eingefügt: „§ 11 d Die Verwaltungsbehörde, die Einfuhr- und Vorratsstelle und die Außenhandelstelle können die ihnen durch § 44 des Außenwirtschaftsgesetzes eingeräumten Befugnisse auch ausüben, um 'die Einhaltung der Schweinefleischverordnung, der Eierverordnung, der Geflügelfleischverordnung, dieses Gesetzes und der zur Durchführung der genannten Verordnungen und dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften zu überwachen." 10. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Dieses Gesetz tritt am 30. Juli 1962 in Kraft." Bonn, den 26. Juni 1962 Bauknecht 1568 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1962 Anlage 8 Umdruck 133 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksachen IV/ 464, IV/530) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Zahlungsaufschub Die Zahlung der Abschöpfung wird auf Antrag des Abschöpfungsschuldners bei Sicherheitsleistung bis zum 15. ides auf die Entstehung der Abschöpfungsschuld folgenden Monats auf geschoben, nach Lagerung in Abschöpfungsaufschublagern bis zum 15. des Monats, in dem die Abschöpfungsschuld fällig wird." 2. Der § 8 wird in der Fassung der Vorlage — Drucksache 1V/464 — wiederhergestellt. Bonn, den 27. Juni 1962 Struve und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 9 Umdruck 134 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen IV/463, IV/515) Der Bundestag wolle beschließen: § 9 erhält folgenden neuen Absatz 3: „ (3) Für die Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrates bei den Rechtsverordnungen gemäß Absatz 2 gilt § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes entsprechend." Bonn, den 27. Juni 1962 Struve und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 10 Umdruck 135 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, 'FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch) Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksachen IV/465, IV/516). Der Bundestag wolle beschließen: § 3 erhält folgenden neuen Absatz 2 a: ,, (2) Für die Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrates bei den Rechtsverordnungen gemäß Absatz 2 gilt § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes entsprechend." Bonn, den 27. Juni 1962 Struve und Fraktion Dr. Mende unid Fraktion Anlage 11 Umdruck 136 Änderungsantrag der Abgeordneten Hansing, Dr. Harm, Jürgensen, Seuffert und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksachen IV/464, IV/530) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „oder zu einem besonderen Abschöpfungsverkehr — mit Ausnahme des Abschöpfungsgutversands —" gestrichen. 2. In § 4 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt: „ (3) Werden Waren aus einem Zollaufschublager ausgelagert, so wird auf Antrag der am Tage der Auslagerung geltende Abschöpfungssatz angewendet. Der Zeitpunkt der Auslagerung ist der zuständigen Zollstelle rechtzeitig vorher anzuzeigen." 3. Bisheriger Absatz 3 wird Absatz 4. 4. Bisheriger Absatz 4 wird Absatz 5. Bonn, ,den 27. Juni 1962 Hansing Dr. Harm Jürgensen Seuffert Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans August Lücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr P'räsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Frehsee hat mich mit seinen grundsätzlichen Ausführungen zur agrarpolitischen Entwicklung geradezu gedrängt, mich zu Worte zu melden, und es ist dabei nicht nur die Freude, wieder einmal hier mit den Kollegen diskutieren zu können, was wir „Europäer" außerordentlich vermissen — ich darf das ganz offen sagen —, sondern es drängt mich auch deswegen, hier noch etwas zu sagen, weil Sie, Herr Kollege Frehsee, doch einige Dinge in den Raum gestellt haben, die, wie der Herr Minister schon sagte, nicht unwidersprochen bleiben sollen.
    Ich darf anknüpfen an Ihre Ausführungen über das Verhältnis zwischen Bodenproduktion und Veredlungsproduktion, und ich gestehe Ihnen gerne zu, daß Sie sich relativ elegant und charmant ausgedrückt haben; Sie haben von der alten konservativen Auffassung der Agrarpolitik gesprochen, von der meine Fraktion offensichtlich noch geleitet sei, indem sie den Vorrang der Bodenproduktion einräume und die Veredlungsproduktion vernachlässige.
    Nun, Herr Kollege Frehsee, ich darf daran erinnern, daß ich in den letzten drei Jahren mindestens jedes Jahr einmal hier von der gleichen Stelle für meine Fraktion — insbesondere in Zusammenhang mit der EWG-Agrarpolitik — ganz eindeutig erklärt habe, daß. Boden und Veredlungsproduktion für uns eine Verbundwirtschaft ist, bei der es müßig ist, danach zu fragen, ob die eine oder die andere den Vorrang hat. Das ist fast genauso müßig, Herr Kollege Frehsee, wie der Streit, der insbesondere in Brüssel lange geherrscht hat, ob in der Agrarpolitik die Strukturpolitik oder die Markt- und Preispolitik den Vorrang haben soll.
    Wir alle wissen, daß die Agrarpolitik eine Harmonie braucht, ein Gleichgewicht, und daß in diesem Gleichgewicht allen entscheidenden Gebieten der Agrarpolitik ihr Rang zukommt. Ich darf daran erinnern; daß auch in sehr einflußreichen Kreisen in Brüssel, die Ihnen sicherlich persönlich bekannt sind, lange Zeit, insbesondere zu Beginn der ganzen gedanklichen Überlegungen um eine gemeinsame Konzeption der EWG-Agrarpolitik, die These vertreten wurde: Umstellen von der Bodenproduktion, mit vollen Segeln hinein in die Veredlungsproduktion.
    Es war der heutige hochverehrte Herr Bundespräsident, damals unser Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der von Anfang an dieser Häresie in der Agrarpolitik entgegengetreten ist, und Gott sei Dank mit Erfolg. Wir haben gemeinsam immer wieder darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Weg, wenn man ihn beschreiten wollte, uns sehr schnell in eine Sackgasse führen würde.
    Was sich hier bei uns in der Bundesrepublik vollzieht, muß man, glaube ich, mit einem etwas anderen Akzent sehen, wobei ja in der öffentlichen Diskussion häufig nicht nur von der konservativen Agrarpolitik gesprochen wird. Man geht ja in der Wahl der schmückenden Attribute etwas weiter und wirft dann der amtlichen oder der Agrarpolitik dieses Hauses, besondrs meiner Fraktion, vor, daß wir nach wie vor in ,den früheren Thesen der „ostelbischen" Agrarpolitik verstrickt seien. Nun, das ist einfach und schlicht unwahr. Was ist die Wirklichkeit? Die Wirklichkeit ist, daß durch die Verhältnisse der Zeit nach dem Kriege eine differenzierte Agrarpolitk entwickelt worden ist, nicht weil man damit eine zeitlich überholte ostelbische Form der Agrarpolitik weiterführen wollte, die auf die Bodenproduktion der Großbetriebe ausgerichtet wäre. Es war vielmehr so, daß, als wir die Marktordnungsgesetze 1950/51/52 gemacht haben, die deutsche Landwirtschaft von jedem Verantwortlichen, vom Bundespräsidenten über den Bundeskanzler bis zu allen Ministern, aufgefordert wurde, zu produzieren und zu intensivieren, damit sich unsere Menschen in Deutschland wieder satt essen konnten. Das hat die deutsche Landwirtschaft in der Zwischenzeit auch mit Bravour erfüllt.
    Von der Situation damals ausgehend, hatten wir gerade auch bei den Veredlungsprodukten noch einen großen, nach den damaligen Meinungen kaum zu deckenden Einfuhrbedarf und Versorgungsbedarf. Wir haben damals geglaubt, man könne die Markt-



    Lücker (München)

    ordnung auf den Märkten der Veredlungsprodukte mit etwas leichterer Hand gestalten als bei der Bödenproduktion, weil wir diesen großen Einfuhrbedarf von den Eiern bis zum Fleisch hatten. Das gleiche wiederholte sich bei 'der Entwicklung unserer Liberalisierungsliste, die wir mit der Einbeziehung von Käse in die Liberalisierung agrarpolitisch albgeschlossen haben.
    Mittlerweile hat sich die Produktion erholt, und was wir heute erleben, ist in gewissem Sinne eine agrarpolitische „Wiedergutmachung" aus dieser Entwicklung seit 1949/50.

    (Abg. Bading: Also 'war es Unrecht?!)

    — Nein, es war nicht Unrecht.

    (Abg. Bading: Wenn es eine Wiedergutmachung ist, 'dann muß vorher ein Unrecht zugefügt worden sein!)

    — Ich hoffe, Sie haben die Anführungszeichen, in die ich diesen Begriff gesetzt habe, zwischendurch mit gehört. Es war kein Unrecht, sondern durch die damalige Situation bedingt. Ich hoffe, daß Sie sich noch erinnern können — und Ihnen das Bewußtsein dafür in der Zwischenzeit nicht getrübt worden ist —, daß damals die Masse unseres Volkes darauf bedacht war — und deswegen hat die Regierung damals auch Überall in der Welt angehalten —, die notwendige Menge an Nahrungsgütern, insbesondere an hochwertigen Veredlungsprodukten, zu erhalten, um eine angemessene Versorgung unseres Volkes sicherzustellen.
    Was sich heute vollzieht, ist die Herbeiführung eines neuen Gleichgewichts, das die deutsche Agrarpolitik von dem Zeitpunkt an, wo es in die europäische Gemeinschaft ging, von sich aus gar nicht mehr erreichen konnte. Das konnte nur im Zusammenhang mit der gemeinsamen Agrarpolitik in Brüssel geschehen. Es war sehr interessant — Herr Kollege Schmidt war ja lange genug bei diesen 'Diskussionen in Brüssel, er wird sich noch daran erinnern —, daß gewisse Kreise, auch Herr Präsident Mansholt, Vorstellungen in Anlehnung an das holländische Agrarsystem gehabt haben, das für Holland, solange es eine Nationalwirtschaft betrieb, durchaus angemessen und richtig war. Ich bin in Brüssel sogar einmal so weit gegangen, zu sagen: Wenn ich holländischer Landwirtschaftsminister in der Nachkriegszeit gewesen wäre, hätte ich genau die gleiche Agrarpolitik dort gemacht. Aber in dem Moment, wo wir nach Europa gingen, gab es die Auseinandersetzung mit diesem System.
    Heute wird in Brüssel von niemandem mehr bestritten — und zwar auch aus einer 40jährigen Beobachtung der Entwicklung der Weltmärkte—, daß die Preise der Veredlungsprodukte mit einer gewissen zeitlichen Phasenverschiebung der Preisentwicklung für das Getreide folgen.
    Damit komme ich zu einer sehr schwerwiegenden Konsequenz. Sie haben darauf hingewiesen, daß wir soviel Getreide zukaufen. Das stimmt aber nur auf den ersten Blick. Wir haben im Bereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Bodenproduktion, die etwa 170 Millionen Tonnen Getreidewerteinheiten ausmacht. Ich darf ja nicht nur das Futtergetreide zählen, sondern muß die gesamten erzeugten Futterstoffe sehen, die in die Veredlung überführt werden. Diesen 170 Millionen Tonnen Getreidewerteinheiten an Futtererzeugung stehen fü'r die EWG etwa 8 bis 10 Millionen Tonnen Einfuhr pro anno gegenüber. Das heißt: wäre es überhaupt eine vernünftige Agrarpolitik, die etwa auf den 4, 5, 6 % Einfuhr an Futtergetreide aufbauen wollte und die 90 bis 95 % der Gesamtfuttererzeugung unseres europäischen Bodens außer acht ließe? Ich glaube, die Antwort auf diese Frage ist sehr eindeutig.
    Ich will Ihnen auch sagen, worum der Kampf in unserer Landwirtschaft in der Zukunft geführt wird. Herr Kollege Frehsee, Sie werden mit mir sicherlich darin übereinstimmen, daß wir heute in der Bundesrepublik im "Schnitt — legen Sie mich bitte nicht auf den Zehntelpfennig oder Pfennig fest — die 1000 Stärkeeinheiten im Futter für die Veredlungswirtschaft praeter propter mit 60 Pf einführen. Bei den gegenwärtigen Verhältnissen stehen wir mit der Erzeugung der 1000 Stärkeeinheiten aus unserem eigenen Grundfutter noch in einem Konkurrenzkampf, den wir, wenn auch mit sehr viel Mühe, noch zugunsten der deutschen Landwirtschaft entscheiden können. Das Ziel sollte sein, die 1000 Stärkeeinheiten aus unserem eigenen Grundfutter nach Möglichkeit für 40 bis 45 Pf zu erzielen. Das ist auch die Aufgabe in der Rationalisierung und in der Betriebsberatung unserer landwirtschaftlichen Betriebe.
    Aber was will ich schlußfolgern? Herr Frehsee, man braucht kein Prophet zu sein, aber für eines stehe ich heute schon gerade: die Existenz unserer kleinen und in Sonderheit unserer mittelbäuerlichen Betriebe wird davon abhängen, ob ,es gelingt, den Konkurrenzkampf in der Kostenfrage bei der Erzeugung der ,1000 Stärkeeinheiten zu unseren Gunsten für die Zukunft zu entscheiden. Wenn das nicht gelingen wird, Herr Frehsee, wird die Entwicklung zwangsläufig dahin gehen, daß die Veredlungsproduktion flächenunabhängig wird. Damit wird das Grab für unsere bäuerliche Familienwirtschaft geschaufelt.
    Ich erinnere in diesem Zusammenhang an zwei Dinge der allerjüngsten Tage. Der französische Landwirtschaftsminister Pisani hat in der letzten Woche der Französischen Nationalversammlung den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, in dem Pisani vorschlägt, ein Gesetz zu erlassen, mit dem die Erzeugung von Geflügel, Eiern und Schweinefleisch einer Konzessionspflicht unterworfen wird, um diese Produktionszweige für die landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten.

    (Hört! Hört! hei der CDU/CSU.)

    Das ist ein Menetekel, ein Fanal in der europäischen Agrarpolitik. Ich möchte hier ganz eindeutig sagen: ich weiß noch nicht definitiv, wie die Entwicklung verlaufen wird, aber ich bin heute bereits davon überzeugt, daß wir auch in der europäischen Agrarpolitik mit dieser Frage früher oder später — wahrscheinlich eher früher als später — konfrontiert werden und uns überlegen müssen, was wir tun können, um auch in einem Grad der volkswirt-



    Lücker (München)

    schaftlichen Rentabilität und der Opportunität diese Veredelungsproduktionszweige für die deutsche und europäische Landwirtschaft zu sichern.
    Ich will Ihnen ein zweites Fanal nennen. Am vergangenen Dienstag haben 6000 bretonische Bauern die erste gewerbliche Geflügelmast und -schlächterei in der Bretagne gestürmt und völlig demoliert. In dieser Geflügelschlächterei wurden täglich 41/2 Tausend Stück Mastgeflügel mit einem Einsatz von 15 Arbeitskräften geschlachtet. Seit der Nacht von Dienstag auf Mittwoch liegt diese Geflügelschlächterei in Trümmern und Asche. Ich nenne auch dieses Fanal nur, um zu zeigen, daß wir uns sehr wohl überlegen müssen, wohin der weitere Weg gehen wird. Ich empfehle das hier nicht als Beispiel, ich mache nur auf diese Dinge aufmerksam, die man in der Gesamtverantwortlichkeit für die Agrarpolitik sehr wohl beobachten muß. Und man muß die Konsequenzen daraus ziehen.
    Ich glaube also, daß es wirklich notwendig ist, uns anzustrengen, die Veredelungsproduktionszweige für unsere deutsche und europäische Landwirtschaft zu erhalten. Das wird aber wesentlich davon abhängen, ob es uns gelingt, jene Bodenproduktionsgrundlage zu erhalten. Ich habe die Ziffern heute nicht zum erstenmal genannt; ich darf daran erinnern, daß ich diese Ziffern von 170 Millionen Tonnen Getreidewerteinheiten Futtererzeugung in der europäischen Landwirtschaft gemessen an 8 bis 10 Millionen Tonnen Einfuhr schon vor eineinhalb Jahren — wenn ich mich recht erinnere — hier zum erstenmal genannt habe, um deutlich zu machen, worum es geht.
    Herr Kollege Frehsee, Sie haben mit Recht auf die Prognosen von Herrn Professor Plate hingewiesen; Sie haben so häufig das Gutachten der Professoren zitiert. Ich wäre mit Ihnen, Herr Frehsee, sehr dankbar dafür, wenn uns die 6 oder 8 Professoren wirklich ein einmütiges Gutachten vorlegen würden. Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, daß ich schon damals, als dieses Gremium eingesetzt wurde, gesagt habe, daß uns natürlich nur an einem Gutachten läge, das auch von allen unterschrieben wird.
    Der Herr Minister hat heute in sehr vornehmer Weise darauf hingewiesen, daß das Gutachten in diesen Tagen übergeben werden soll. Aber das kann doch nur über die Tatsache hinwegtäuschen, daß sich auch die 8 Professoren lange genug gestritten haben — ob sie sich einig geworden sind, wage ich auch heute noch zu bezweifeln trotz der Erklärung des Herrn Ministers —, um über diese Auswirkungen zu einem Ergebnis zu kommen. Das bestätigt nur — zur Ehre der Professoren sei es gesagt —, daß auch die Professoren nur Menschen sind; trotzdem werden die verantwortlichen politischen Entscheidungen nachher doch auf unseren Schultern liegen bleiben, und niemand wird uns davon befreien. Das muß man sehen, bei allem Respekt, den ich vor der Weisheit und der Abgewogenheit des Urteils unserer Professoren habe.
    Ich stimme mit den Prognosen von Herrn Professor Plate in bezug auf die Entwicklung der zukünftigen Verbrauchszuwachsraten weitgehend überein, wenn ich mir auch nicht jede Zahl, die er nennt, zu eigen mache. Aber diese Entwicklung für unsere Landwirtschaft und speziell für unsere klein- und mittelbäuerliche Landwirtschaft, für die Masse unserer Familienbetriebe also, können wir nur sichern, wenn es uns gelingt, eine rentable Futtergrundlage auch auf unseren eigenen Böden zu erhalten. Sonst wird diese Veredelungsproduktion unabhängig von der Landwirtschaft und gewerblich, und dann kommen die Notleinen, die in Frankreich Herr Minister Pisani heute bereits zieht.
    Wie die Verhandlungen zeigen, macht sich in dieser Beziehung auch England seine Gedanken über die Zukunft. Ich verrate hier kein Geheimnis und greife wohl auch nicht dem Ergebnis der Verhandlungen vor, wenn ich sage: Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird sein, daß auch in England — mit Zustimmung der englischen Regierung — in Zukunft nicht das bisherige englische Agrarschutzsystem, sondern das kontinentale System, wie wir es in der EWG definiert haben, gültig sein wird. Über die Schwierigkeiten, die daraus erwachsen werden, will ich hier nicht im einzelnen sprechen; dazu wird sicherlich später noch Gelegenheit sein.
    Eines möchte ich klarstellen: Keine noch so schön gedrechselten Formeln können darüber hinwegtäuschen — jeder, .der mit den Dingen befaßt ist, schiebt die Formeln sehr schnell beiseite und sucht den Inhalt, um den es geht —, daß auch in der EWG unsere Landwirtschaft Bodenproduktion und Veredelungsproduktion im Gleichgewicht und im harmonisch abgestimmten Verhältnis betreiben muß, wenn die bäuerliche Familienwirtschaft in Europa für die Zukunft gerettet werden soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Es hat -sich noch Herr Frehsee zu Wort gemeldet. Aber zweckmäßigerweise lassen wir jetzt erst die Mittagspause eintreten.
Ich unterbreche die Verhandlungen bis 15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.16 bis 15.01 Uhr.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist wieder eröffnet.
    Wir fahren fort in der Beratung des Antrags Drucksache IV/465 und des Schriftlichen Berichts Drucksache IV/516. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Frehsee.