Rede:
ID0403413200

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 37
    1. Erfrischungsgetränke: 2
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 34. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1962 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/453, IV/462) Frage des Abg. Wittrock: Gesetze zur Durchführung des Wasserhaushaltsgesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1429 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Abschöpfungsfreies Kontingent für Tapioka-Mehl Schwarz, Bundesminister 1429 C, 1430 A, B Bading (SPD) 1429 D, 1430 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen): Gerichtliche Verfahren betreffend die Einfuhr- und Vorratsstellen Schwarz, Bundesminister . . . . 1430 B, D, 1431 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 1430 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1430 D Dr. Kohut (FDP) 1431 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1431 B Fragen der Abg. Ertl und Schmidt (Würgendorf) : Althofsanierungen Schwarz, Bundesminister . . . 1431 C, D, 1432 A, B, C, D, 1433 A, B Ertl (FDP) 1432 A, B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 1432 B, C Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 1432 C Bading (SPD) 1432 D, ' 1433 A Fritsch (SPD) 1433 A, B Frage des Abg. Dröscher: Beratungsringe für bäuerliche Betriebe Schwarz, Bundesminister 1433 C, D, 1434 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 1433 D Frage des Abg. Börner: Überlastung des Selbstwählferndienstes Stücklen, Bundesminister 1434 A, B, C, D Börner (SPD) 1434 B Diekmann (SPD) 1434 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Zinsfreie Darlehen für Bedienstete der Bundespost Stücklen, Bundesminister . . . 1435 A, B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 1435 A, B Fragen des Abg. Varelmann: Unterschiedliche Berechnung der Telefongebühren Stücklen, Bundesminister . . . 1435 C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . 1435 C, D Diekmann (SPD) 1435 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1962 Frage des Abg. Cramer: Lange Anrufswartezeiten beim Fernamt Köln Stücklen, Bundesminister . . 1436 A, B, C Diekmann (SPD) . . . . . . 1436 B, C Fragen des Abg. Ravens: Wohnungskündigung wegen Veröffentlichung „postunfreundlicher" Artikel 1436 C Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Impfschäden als Folge der Schluckimpfung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1436 D, 1437 A, B, C, D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 1437 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) 1437 B Ritzel (SPD) 1437 B, C, D Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Deklarationspflicht für Orthophosphorsäure Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1438 A, C, D _Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1438 C Dr. Kohut (FDP) 1438 D Frage des Abg. Dr. Jungmann: Gebührenordnung für Ärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1439 A Frage der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Benachteiligung der ledigen Bundesbediensteten bei der Wohnungsfürsorge Lücke, Bundesminister . 1439 B, D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 1439 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Erhöhung von Garagenmieten in Bonn Lücke, Bundesminister . . . 1440 A, C, D Dr. Kohut (FDP) 1440 C Nächste Sitzung 1440 D Anlage 1441 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1962 1429 34. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 30. 6. Dr. Aschoff 15. 6. Biegler 14. 6. Birkelbach 15. 6. Dr. Brecht 30. 6. Brünen 25. 6. Burckardt 14. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Busch 15. 6. Deringer 15. 6. Dr. Dörinkel 14. 6. Drachsler 30. 6. Eichelbaum 21. 6. Dr. Elbrächter 14. 6. Engelbrecht-Greve 16. 6. Even (Köln) 14. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 15. 6. Dr. Furler 15. 6. Haage (München) 15. 6. Harnischfeger 14. 6. Hermsdorf 14. 6. Herold 17. 6. Dr. Hesberg 15. 6. Höfler 16. 6. Illerhaus 15. 6. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Kriedemann 15. 6. Kühn (Bonn) 30. 6. Lohmar 21. 6. Dr. Löhr 14. 6. Margulies 14. 6. Matthöfer 30. 6. Mattick 15. 6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mauk 15. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 6. Dr. Menzel 30. 6. Michels 14. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 6. Dr. Nissen 15. 6. Oetzel 15. 6. Ollenhauer 14. 6. Frau Dr. Pannhoff 14. 6. Paul 15. 6. Porten 14. 6. Frau Dr. Probst 15. 6. Rademacher 15. 6. Reitz 15. 6. Richarts 15. 6. Riedel (Frankfurt) 14. 6. Ruland 15. 6. Sander 15. 6. Schlick 15. 6. Schneider (Hamburg) 15. 6. Schütz 15. 6. Seidl (München) 15. 6. Stiller 16. 6. Storch 15. 6. Frau Strobel 15. 6. Dr. Süsterhenn 14. 6. Teriete 14. 6. Unertl 30. 6. Urban 29. 6. Dr. Vogel 30. 6. Wacher 15. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 15. 6. Weinkamm 14. 6. Wilhelm 15. 6. Dr. Winter 14. 6. Dr. Zimmermann (München) 15. 6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Darüber kann ich Ihnen nichts sagen. Ich glaube, daß sie bei uns auch nicht zu Beschwerden Anlaß gegeben hat; die Befürchtungen, die hier und da aufgetaucht waren, haben sich nicht bestätigt. Ich kann Ihnen sogar sagen, es hat sich ergeben, daß die sehr, sehr vorsichtigen Informationen der Gesundheitsämter eher zu vorsichtig waren, als daß sie die Dinge zu leicht genommen hätten.





Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wir kommen zur Frage XIV/2 — des Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern) —:
Wird das Bundesgesundheitsministerium in der Rechtsverordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke eine Deklarationspflicht für Orthophosphorsäure und ähnliche Zusätze aufnehmen, nachdem im Ursprungsland bekannter koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke eine Deklarationspflicht für Orthophosphorsäure festgelegt worden ist?
Frau Bundesministerin, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Frage betrifft die Deklarationspflicht für Orthophosphorsäure. Die Frage, ob wir eine solche Deklarationspflicht für Orthophosphorsäure oder ähnliche Zusätze mit der neuen Rechtsverordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke einführen werden, läßt sich im Augenblick noch nicht mit Sicherheit beantworten. Bisher war die Orthophosphorsäure mit Zustimmung des Bundesrates in einer bestimmten und begrenzten Menge ohne Deklaration zugelassen. Das Gesamtproblem der Orthophosphorsäure soll aber noch einmal durch wissenschaftliche Gutachten, die laufen, nachgeprüft werden. Dabei wird es sich um die Frage ihrer Eigenschaft als Fremdstoff in den koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken, um die Frage ihrer Unschädlichkeit und um die Frage der Deklarationspflicht handeln. Dies alles wird im Hinblick auf die vorbereitete Verordnung geprüft.
    Sie nehmen mit Ihrer Frage auf die Regelung in den Vereinigten Staaten, also in dem Ursprungsland, Bezug. Die Entscheidung, die dort getroffen worden ist, kann für uns nicht maßgebend sein, da die Rechtslage in den Vereinigten Staaten ganz anders ist als bei uns auf Grund unseres Lebensmittelgesetzes. In den Vereinigten Staaten ist es so, daß die Hersteller aller Lebensmittel vor die Frage gestellt werden können, ob sie für ein Produkt entweder einen sogenannten „standard" entwickeln wollen oder ob sie alle Bestandteile auf dem Etikett kennzeichnen wollen. Nun hat die Verwaltung für Nahrungs- und Arzneimittel im Juli 1961 eine Anordnung herausgegeben, auf die Sie wohl in Ihrer Frage Bezug nehmen. Danach wurden alle Hersteller von alkoholfreien, kohlesäurehaltigen Getränken — nicht nur von koffeinhaltigen — vor eben diese Wahl gestellt, entweder innerhalb eines Jahres einen Standard zu entwickeln oder auf dem Etikett die gesamte Zusammensetzung der Getränke anzugeben. Die Frist für die Entwicklung dieser Standards ist durch die neue Anordnung vom 16. Mai zunächst einmal bis zum 15. Juni 1963 verlängert worden. Wenn also in den Vereinigten Staaten die Hersteller alkoholfreier, kohlesäurehaltiger Getränke nicht den Weg der Standardbestimmung wählen, müssen vom 15. Juni 1963 an a 11e Bestandteile dieser Getränke — unter vielen anderen Bestandteilen also auch die Orthophosphorsäure — gekennzeichnet werden.
    Aber mit der für unser Recht entscheidenden Frage der Fremdstoffeigenschaft und den Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht haben diese Voraussetzungen nichts zu tun.