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    Deutscher Bundestag 32. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1962 Inhalt: Abg. Porzner tritt in den Bundestag ein . 1349 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache IV/342) — zusätzliche Ausschußüberweisung — 1349 A Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Ausgleichszugeständnisse) (Drucksachen IV/385, IV/412) — Fortsetzung der Beratung — . . . . . 1349 B Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Frühkartoffeln) (Drucksachen IV/402, IV/413) — Fortsetzung der Beratung — 1349 C Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Kraftwagen zum Befördern von Personen) (Drucksachen IV/410, IV/414) — Fortsetzung der Beratung — Dr. Deist (SPD) 1349 D Schmücker (CDU/CSU) 1350 D Dr. Dörinkel (FDP) . . . . . . 1351 A Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/353, IV/341) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/411) — Zweite und dritte Beratung — Junghans (SPD) . . . . 1352 D, 1358 B Brand (CDU/CSU) 1354 A Dr. Atzenroth (FDP) . . 1354 B, 1355 A, 1358 C Börner (SPD) 1355 C Leber (SPD) . . 1355 A, 1359 A, 1360 A, 1361 D, 1362 C Dr. Imle (FDP) 1360 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1361 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Sparbeiträge (SPD) (Drucksache IV/273) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/407 [neu]) — Erste Beratung — 1362 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. November 1961 mit der Republik Österreich zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten usw. (Finanz- und Ausgleichsvertrag) (Drucksache IV/392) — Erste Beratung — 1362 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (16. ÄndG LAG) (Drucksache IV/395) — Erste Beratung — 1363 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Abg. Struve, Bauer (Wasserburg), Bauknecht, Dr. Pflaumbaum, Gibbert, Krug, Lücker (München), Dr. Schmidt (Gellersen), Seither, Dröscher, u. Gen.) (Drucksache IV/358) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (FDP) Drucksache IV/408) — Erste Beratung — Dr. Frey (CDU/CSU) 1363 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Radioaktivität der Luft und des Regens (Drucksachen IV/15, IV/281) 1363 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszoll für Fondantmasse — Neufestsetzung) vom 27. Februar 1962 (Drucksachen IV/241, IV/389) . . . . . . . 1363 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Erste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung vom 7. März 1962 (Drucksachen IV/257, IV/390) Bading (SPD) 1363 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (internationale Vereinheitlichung; Apfelsinen usw.) vom 6. April 1962 (Drucksachen IV/361, IV/391) 1364 C Nächste Sitzung 1364 C Anlagen . . 1365 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 1349 32. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Adorno 30.6. Dr. Arndt (Berlin) 22. 5. Dr. Barzel 25. 5. Dr. Besold 22. 5. Birkelbach 22. 5. Fürst von Bismarck 23. 5. Dr. Brecht 15. 6. Brese 22. 5. Dr. Burgbacher 23. 5. Deringer 25. 5. Drachsler 26. 5. Frau Eilers 22. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 23. 5. Frau Funcke (Hagen) 22. 5. Dr. Furler 22. 5. Gaßmann 22. 5. Gewandt 4. 6. Dr. Hahn (Heidelberg) 22. 5. Hauffe 22. 5. Dr. Hesberg 31. 5. Dr. Höchst 25. 5. Hörauf 23. 5. Hübner 23. 5. Jacobs 31. 5. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Kreitmeyer 22. 5. Kriedemann 22. 5. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Liehr 22. 5. Majonica 22. 5. Mattick 22. 5. Mauk 25. 5. Frau Meermann 25. 5. Dr. Menzel 31. 5. Michels 26. 5. Dr. Morgenstern 23. 5. Neumann (Allensbach) 11. 6. Oetzel 25. 5. Dr. h. c. Pferdmenges 25. 5. Rademacher 22. 5. Rasner 26. 5. Frau Dr. Rehling 25. 5. Richarts 22. 5. Rollmann 25. 5. Ruland 31. 5. Schlick 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schultz 22. 5. Dr. Serres 22. 5. Steinhoff 11. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26. 5. Wegener 22. 5. Weinkamm 23. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. b) Urlaubsanträge Eichelbaum 31. 5. Kraus 31. 5. Dr. Kreyssig 31. 5. Kühn (Bonn) 31. 5. Dr. Siemer 11. 6. Urban 29. 6. Anlage 2 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Beyer zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Sparbeiträge (Drucksache IV/273). Für Idle Einbringung dieses Antrages waren für meine Fraktion technische, wirtschaftliche und soziale Gründe maßgebend. Es wird wohl niemand in diesem Hause geben, der den Wert und die Bedeutung dieser Gesetze zur Förderung des Sparwillens unterschätzt und nicht die volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit, ja Notwendigkeit anerkennt, vor allem wenn man an die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes in der Zukunft denkt. Genauso dürfte es aber in diesem Haus nicht unbekannt sein, daß die vorhandenen Gesetze Mängel aufzeigen, die sich bei der praktischen Anwendung ergeben haben. Ein führendes Blatt sagte vor wenigen Wochen in einem Artikel: „Weiterhin Zweiklassen-Sparförderung?". Das Parlament hat daher die Verpflichtung, in der kommenden Beratung nicht nur über die Verlängerung des geltenden Sparprämiengesetzes zu sprechen, sondern das Gesamtproblem zu untersuchen und den berechtigten Einwänden Rechnung zu tragen. Die sozialdemokratische Fraktion hatte einen Unterausschuß mit der Prüfung dieses Gesamtproblems beauftragt, der unter Leitung des nunmehr leider erkrankten Kollegen Dr. Brecht stand. Wenn wir uns nun heute mit diesem Entwurf für eine Zusammenfassung ,der beiden Sparprämiengesetze einsetzen, so gibt es hierfür eine ganze Anzahl sehr sachlicher Gründe. Ich darf mit den technischen Fragen beginnen und hier als erstes auf das Auslaufen des allgemeinen Sparprämiengesetzes mit Ende dieses Jahres hinweisen. Zweitens sind wesentliche Änderungen im Wohnungsbauprämiengesetz erforderlich. Nach einem Bericht .des Bundesfinanzministeriums im Finanzausschuß über anstehende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde u. a. ausgeführt, daß das Wohnungsbauprämiengesetz gegen die Art. 3 und 6 des Grundgesetzes verstößt, da hier eine ungleiche Behandlung von Ledigen und Verheirateten vorliegt. Zur Begründung darf ich anführen, daß Ledige eine Maximalprämie von 520 DM bei einer Sparleistung von 1800 DM erhalten können, Verheiratete 1366 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 L) dagegen nur eine Maximalprämie von 640 DM bei einer Sparleistung von 2800 DM. Als dritten Punkt nenne ich die Verwaltungsverfahren, die nicht nur stark angewachsen, sondern auch immer schwieriger geworden sind. Dies hängt damit zusammen, daß Wohnungsbausparer zusätzlich noch das Sparprämiengesetz für sich in Anwendung bringen können, wobei ich natürlich hinzufügen muß, daß dies von der Leistungskraft des einzelnen abhängig ist. Wenn man sich aber die Vielfalt der Verwaltungsverfahren ansieht, kommt man, ohne zu übertreiben, zu der Überzeugung, daß die Zwiespältigkeit, Unübersichtlichkeit und Kompliziertheit kaum noch zu übertreffen sind. Hierin ist auch eine Ursache dafür zu sehen, daß die Gesetze vor allem von einfachen Leuten nur ganz gering in Anspruch genommen werden. Nach einer Statistik beteiligen sich z. B. in ländlichen Gebieten nur 1,8 %. Es ist wie bei vielen unserer Steuergesetze auch hier ein Steuerberater notwendig, um mit der Problematik fertig zu werden. Nun zu den wirtschaftlichen und sozialen Gründen unseres Entwurfs. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß in der Öffentlichkeit der Vorwurf des Zweiklassensystems gemacht wird. In diesem Artikel wird vor allem auf dis einseitige Begünstigung des Wohnungsbauprämiensparens hingewiesen und auf die Tatsache, daß viele dieses Gesetz nur in Anspruch nehmen, um die besten Chancen für sich zu nutzen, ohne daß der Wille zum Bauen überhaupt vorhanden ist. Das trifft in erster Linie für die höheren Einkommensgruppen zu. Wenn aber von einem Zweiklassensystem gesprochen wird, so sind hier noch zusätzliche Gesichtspunkte anzuführen. Wir haben in unseren Steuergesetzen seit Jahren Begünstigungen, die vor allem den höheren und höchsten Einkommen zugute kommen. Ich will auf die Wirkung der Freibeträge nicht näher eingehen, da jedem in diesem Hause bekannt ist, daß die Wirkung um so größer ist, je höher das Einkommen ist. Wir haben vor acht Tagen hier eine Debatte über die Baupreise gehabt. In diesem Zusammenhang hat mein Kollege Leber einige sehr einleuchtende Beispiele im Zusammenhang mit dem § 7 b des Einkommensteuergesetzes herausgestellt, die — das ist jedenfalls nach der ersten Aussprache im Finanzausschuß anzunehmen — zu einer Reform dieses Paragraphen führen werden. Die Folge davon ist die Bildung großer Sachvermögen bei ganz bestimmten Gruppen unserer Bevölkerung. Dies wiederum hat in weiten Kreisen das Gefühl einer ungerechten Behandlung aufkommen lassen. Was aber besonders anfechtbar ist und das Gefühl eines Zweiklassensystems noch stärkt, ist die Tatsache, daß diese staatlich geförderten und aus Steuermitteln mit finanzierten Sachvermögen aus unversteuertem Einkommen gebildet werden konnten. Sehen wir uns dagegen die Möglichkeiten des Arbeitnehmers an, so stellen wir fest, daß ihm nur eine Ersparnis aus versteuertem Einkommen möglich ist; denn sein. Einkommen wird ihm erst nach Abzug aller sozialen und steuerlichen Abgaben ausgehändigt. Dazu kommen weitere Nachteile für Arbeitnehmer. Ich will hier nur an die Manipuliermöglichkeiten des Einkommensteuerpflichtigen erinnern, über die wir uns bereits wiederholt unterhalten haben. Ich muß in diesem Zusammenhang auch auf die bisherige Scheinhilfe für Kinderreiche hinweisen. Denn erst Familien mit drei und mehr Kindern erhalten eine höhere Sparprämie, allerdings nur, wenn sie auch eine höhere Sparleistung nachweisen. Da entsteht sofort die Frage, welche kinderreiche Familie überhaupt in der Lage ist, einen Betrag von 1800 DM zu sparen. Daß diese Prämie noch unter der Wohnungsbausparprämie für Ledige liegt, sei nur am Rande vermerkt. Inzwischen haben wir die Vorlage der Regierungskoalition unter der Drucksache IV/407 erhalten. Der erste Entwurf wurde uns am Mittwoch mittag auf den Tisch gelegt. Er enthielt neben dem gestaffelten Prämiensatz für Familien mit Kindern eine höhere Grundprämie von 150 DM für Ledige und 300 DM für Verheiratete. Vier Stunden später lag dann ein neuer Entwurf vor, in dem die Erhöhung der Grundprämie wieder rückgängig gemacht wurde; allerdings trug dieser Entwurf auch die Unterschrift der FDP. Ich kann nur hinzufügen: und daß nach monatelangen Beratungen. Wenn ich von dem vorliegenden Entwurf der Regierungskoalition ausgehe, so gibt es in einem Punkt keine Meinungsverschiedenheit; denn die gestaffelte höhere Prämie für Familien mit Kindern stimmt in ihren Sätzen mit unserem Entwurf überein und ist auch in der Höhe dem Wohnungsbausparprämiengesetz angepaßt. Unser Entwurf aber geht in folgenden Punkten über die Vorlage der CDU hinaus. Ich darf es noch einmal kurz zusammenfassen. Wir wollen als erstes eine Vereinfachung, was bedeutet, daß die vorhandenen beiden. Gesetze — Sparprämiengesetz und Wohnungsbauprämiengesetz — zusammengefaßt werden. Wir wollen mit dieser Vereinfachung erreichen, daß ein größerer Prozentsatz unserer Bevölkerung das Gesetz ohne Steuerberater anwenden kann. Als zweites geht es um eine gleiche Behandlung, was einen einheitlichen Prämiensatz von 25 % erforderlich macht, der bisher bereits im Wohnungsbausparprämiengesetz enthalten ist. Dazu kommt die Beseitigung der inzwischen festgestellten Mängel und Fehler. Hierbei denke ich vor allem an die laufende Verfassungsklage. Ich bin der Auffassung, daß das Parlament nicht erst das Urteil abwarten darf, bis es zu einer dem Grundgesetz entsprechenden Formulierung kommt. Als dritten und wesentlichsten Punkt wünschen wir eine stärkere Begünstigung der kleinen Einkommen. In dieser unserer Meinung wurden wir noch bestärkt durch einen Artikel in der Zeitschrift ,,Sparkasse" vom 15. Dezember 1961 unter der Überschrift „Zum Einfluß der Sozial- und Altersstruktur auf den Abschluß prämienbegünstigter Sparverträge". Wir sehen in einer solchen Maßnahme auch eine wesentliche Unterstützung des geneinsamen Zieles zu einer besseren und breiteren Vermögensstreuung. Ich bin sicher, daß ich mich in fieser Frage mit vielen Kollegen dieses Hauses in Übereinstimmung befinde, nicht zuletzt auch mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 1367 Kollegen der CDU/CSU. Ich glaube die Feststellung treffen zu können, daß die bisher getroffenen Maßnahmen auf diesem Gebiet noch als völlig unzureichend zu bezeichnen sind. Worauf es uns also ganz besonders ankommt, ist, durch einen höheren Prämiensatz herauszustellen und besonders anzuerkennen, daß Sparbeträge kleiner Einkommenbezieher eine wirkliche Leistung, ja eine Tat bedeuten, während Sparbeträge von Beziehern großer Einkommen leicht fallen. Man müßte es sogar als Verschwendung bezeichnen, wenn diese Gruppen es ablehnen zu sparen. Wir sind der Meinung, daß die jahrelange Begünstigung großer Einkommen endlich abgelöst werden muß durch eine höhere Bewertung und eine höhere Prämie der Sparrate kleiner Einkommensträger. Wir befinden uns mit diesem Wollen neben dem „Handelsblatt", daß das heutige System als ein Zweiklassensystem bezeichnet hat, in guter Gesellschaft mit weiten Kreisen unserer Bevölkerung. Den Mitgliedern unseres Hauses ist erst in den letzten Tagen eine erneute Stellungnahme des Raiffeisenverbandes zugegangen, in der zur Frage der einheitlichen Sparförderung u. a. unbefristete Sparförderungsmaßnahmen und eine Gleichschaltung aller Förderungsmaßnahmen verlangt werden. Nun noch einige Bemerkungen zum Inhalt unseres Antrages. § 1 sieht eine einheitliche Festlegung der Sparleistungen auf 6 Jahre vor. Wir wollen hier den bisherigen Unterschied beseitigen und glauben, daß dies volkswirtschaftlich richtig und wegen des höheren Prämiensatzes auch vertretbar ist. In § 2 sind auch die Genossenschaftsanteile einbezogen. Es handel sich hier um einen alten Antrag der SPD. Wir sind der Meinung, daß es sich hier um eine typische Sparform für Familien mit niedrigem Einkommen handelt. Nach § 3 ist eine vorzeitige Rückzahlung, Abtretung oder Beleihung unschädlich, wenn der Prämiensparer nach dem Vertragsabschluß 1. stirbt, 2. völlig erwerbsunfähig wird. Die Rückzahlung, Abtretung oder Beleihung nach Ablauf von drei Jahren ist unschädlich, wenn der Prämiensparer nach dem Vertragsabschluß heiratet oder wenn die Sparbeiträge und die Prämien nachweisbar unverzüglich und unmittelbar im Inland zum Bau und Erwerb eines Eigenheimes, einer Kleinsiedlung, einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums oder als Finanzierungsbeitrag zur Erlangung einer Mietwohnung verwendet werden. In § 4 ist die Gesamtsumme der Sparbeiträge, die jährlich prämiiert werden kann, für Nichtverheiratete auf 1200 DM und für Verheiratete auf 2400 DM festgesetzt. § 5 setzt eine Prämie von 25 % fest, so wie bereits heute im Wohnungsbausparprämiengesetz. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Prämie bei einem oder zwei Kindern auf 27 %, bei drei bis fünf Kindern auf 30 %, bei mehr als fünf Kindern auf 35 %. Beträgt das Einkommen bei einem Ledigen bis zu 7200 DM und 14 400 DM bei Verheirateten, so erhöht sich die Prämie um weitere 5 %. Ich bitte hier, eine redaktionelle Änderung vorzunehmen; und zwar muß es im Absatz 2 „Einkommen" statt „Jahreseinkommen" heißen. Der Absatz 3 muß noch einen Zusatz erhalten, den wir in der Ausschußberatung beantragen werden. Hier ist die Festsetzung eines Pauschalsatzes notwendig, um die Werbungskosten und Sonderausgaben abzudecken und so zu dem gekürzten BruttoArbeitslohn zu kommen. Damit soll wenigstens in etwa eine Gleichbehandlung des Lohnsteuerpflichtigen gegenüber dem Einkommensteuerpflichtigen erreicht werden. Ich mache diese Bemerkung vor allem im Hinblick auf eine kritische Äußerung einer Zeitung vom 11. April und möchte hinzufügen, daß der Opposition leider kein Regierungsapparat zur Verfügung steht. Aber wie wir alle wissen, müssen auch Entwürfe aus den Ministerien noch nachträglich Änderungen erfahren. § 7. Hiernach soll die Zahlung der Prämien und Zinsen erst nach Abschluß der Spardauer erfolgen. Wir halten dies vor allem auch im Hinblick auf die derzeitige Haushaltlage für wichtig. Nach dem § 10 sollen die Mittel je zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht werden. § 11 regelt das Wahlrecht. Es ist wichtig, zu wissen, daß dieses Sparprämiengesetz und der § 10 des Einkommensteuergesetzes nicht zusammen in Anspruch genommen werden dürfen. Jeder Steuerzahler kann auch nur einmal wählen; eine Änderung ist in einem Kalenderjahr nicht möglich. Was nun die Finanzierung anbetrifft, so sind hierüber von uns bereits Zahlen genannt worden. Ich will jedoch ergänzend dazu bemerken, daß nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums von 1959 bis 1961 bei einem Prozentsatz von 20 % insgesamt 565 Millionen DM an Sparprämien gutgeschrieben wurden. Eine Erhöhung um 5 % würde somit rund 65 Millionen DM ausmachen. Gehe ich von dem jetzigen CDU-Entwurf aus, dann erhöht sich die Summe für die Zusatzprämien für Familien mit Kindern um weitere 40 bis 45 Millionen DM, so daß damit 110 Millionen DM Ausfall in Frage kommen. Welche Erhöhung durch die zusätzliche Prämie von 5 % für kleine Einkommen — 7200 bzw. 14 400 DM — herhauskommt, ist sehr schwer zu errechnen. Die Zahlen können nur gegriffen werden. Es sollte aber bei dieser Frage berücksichtigt werden, daß der Staat in der Zukunft für seinen außerordentlichen Etat mehr als bisher den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen muß — das trifft sicher auch für die Industrie zu —, so daß wir das größte Interesse an höheren Sparleistungen haben müssen. Dabei sollte berücksichtigt werden, daß durch Kürzung oder Streichung von Steuerbegünstigungen auf anderen Gebieten weitere Mittel frei werden. Es gibt natürlich auch Einwendungen gegen unseren Vorschlag. Sie kommen aus den Sparkassenverbänden, die befürchten, daß sie durch eine Zusammenfassung der Gesetze Einbußen erleiden. Hierzu möchte ich vorweg sagen, daß wir in diesem Haus keine Prämiengesetze für Verbände zu machen haben, sondern für Sparer, und daß seither das Sparprämiengesetz vor allem wohl diejenigen Personen bevorzugt hat, die gar nicht die Absicht hatten zu bauen. 1368 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 Ich darf in dem Zusammenhang auf zwei Erweiterungen aufmerksam machen. Mit unserem Gesetzentwurf soll ein größerer Anreiz zum Sparen für kleine Einkommen gegeben werden. Ich bin sicher, daß sich hierunter sehr viele Baufreunde befinden werden; denn das Ziel jedes arbeitenden Menschen ist doch im Grunde heute wie gestern und morgen, ein eigenes Häuschen zu besitzen. Dazu kommt die vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit des § 3 Abs. 1 Nr. 2, wonach eine vorzeitige Rückzahlung, Abtretung oder Beleihung nach Ablauf von drei Jahren unschädlich ist, wenn der Prämiensparer heiratet oder wenn die Sparbeiträge für ein Eigenheim, eine Kleinsiedlung, eine Eigentumswohnung oder auch eine Mietwohnung verwendet werden. Das wiederum wird vor allem für Ledige ein zusätzlicher Anreiz sein und sie anhalten, das Wohnungsbausparprämiengesetz anzuwenden. Soweit meine Begründung. Ich darf hinzufügen, daß die SPD niemals engstirnig ist und daß sie weiteren Verbesserungsvorschlägen stets aufgeschlossen gegenübersteht. Ich darf zum Schluß kommen und sagen, daß der von der Koalition eingebrachte Entwurf unserem Antrag nur zum Teil entspricht. Ich freue mich, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. 3. 1962 lesen zu können, daß auch in der CDU erwogen wird, zu einer Zusammenfassung der vorhandenen Sparförderungsmaßnahmen zu kommen. Das wiederum gibt mir die Hoffnung, daß unter Berücksichtigung der von mir genannten Tatbestände, der laufenden Verfahren und der Kritik in der Öffentlichkeit eine gründliche Beratung im Ausschuß möglich ist, um so zu einer weitgehenden Annäherung und zu einem einheitlichen und gerechten Gesetz zu kommen. Ich beantrage die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an den Finanzausschuß zur Mitberatung. Anlage 3 Schriftliche Begründung des Herrn Bundesministers Mischnick zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (16. ÄndG LAG) (Drucksache IV/395). Die Bundesregierung legt mit der Drucksache IV/395 den Entwurf eines 16. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vor. Der Wunsch, möglichst bald auch auf dem Gebiet der Lastenausgleichsgesetzgebung zu einem, wenn auch vielleicht vorläufigen Abschluß zu kommen, ist nur zu verständlich. Die Schwierigkeiten, die dem entgegenstehen, sind insbesondere den Kollegen bekannt, die sich im einzelnen mit diesen Fragen in den letzten Jahren befaßt haben. Die Bundesregierung wird alles versuchen, um diesen Wunsch, der zuletzt auch im Bundesrat durch Herrn Ministerpräsident von Hassel zum Ausdruck gebracht wurde, soweit als möglich nachzukommen. Ich bitte aber zu bedenken, daß die Rückwirkungen der Rentenanpassungsgesetze auf die Lastenausgleichsgesetzgebung zu einer jährlichen Überprüfung zwingen, sofern der Auftrag des Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 1961 nicht zu einer generellen Lösung führen sollte. Das 16. Änderungsgesetz ist durch die letzte Rentenanpassung terminlich gebunden. Nach dem Rentenanpassungsgesetz erfolgt bei den Rentenanrechnungsbestimmungen ab 1. Juni eine Änderung. Die 16. Novelle sieht vor, — wie es bisher stets gehandhabt wurde — die Rentenerhöhung in der Rentenversicherung durch Erhöhung der Freibeträge den Unterhaltshilfeempfängern auch nach dem 31. Mai zugute kommen zu lassen. Der Regierungsentwurf bestimmt deshalb, daß der sogenannte Freibetrag zur Unterhaltshilfe bei der Versicherungsrente um 6 DM monatlich, nämlich von 27 DM auf 33 DM, bei den übrigen Renten im entsprechenden Verhältnis, erhöht wird. Der Erhöhungsbetrag ist ein Pauschalbetrag, da es natürlich nicht möglich ist, in einem Gesetz jeden einzelnen Fall durchzurechnen und zu bestimmen. Die Unterhaltshilfeempfänger, die Sozialrente erhalten und auch den Selbständigenzuschlag zur Unterhaltshilfe beziehen, werden in diese Regelung einbezogen. Aus technischen Gründen wird hier der Selbständigenzuschlag entsprechend erhöht. Weitere kleine Verbesserungen des Freibetrages der Unterhaltshilfe beziehen sich auf die Renten aus dem Bundesversorgungsgesetz, auf Unfallrenten und andere. Eine weitere wesentliche Verbesserung betrifft den sogenannten kleinen Stichtag. In der 14. Novelle war bestimmt worden, daß Vertriebene, die aus der Sowjetzone und aus dem sowjetischen Sektor von Berlin nach dem 31. 12. 1952 in das Bundesgebiet einschließlich West-Berlin gekommen waren, Hilfen aus dem Härtefonds des Lastenausgleichs erhalten können. Darüber hinaus wurde bestimmt, daß der eben genannte Personenkreis, soweit er die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling gemäß § 3 Bundesvertriebenengesetz erhalten hat, voll in alle Rechte des Lastenausgleichs hineinwächst, obgleich der Stichtag des 31. 12. 1952 nicht erfüllt ist. Als Endtermin war aber für beide Maßnahmen der 31. 12. 1960 gesetzt. Die Bundesregierung hält es nicht für vertretbar, die Vertriebenen, die nach 1960, meistens unter erheblich erschwerten Umständen, aus der SBZ und dem Ostsektor von Berlin flüchten konnten, von diesen Vergünstigungen auszuschließen. Der Regierungsentwurf verlegt deshalb diesen Stichtag auf den 31. 12. 1965, d. h. praktisch bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Die Bestimmungen des Entwurfes zur Abgabenseite stellen im wesentlichen eine Anpassung an die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes dar. Außerdem wird mit den Bestimmungen des Entwurfs eine Vereinfachung und eine gerechtere Anwendung der Vorschriften erreicht. Bei der Vermögensabgabe handelt es sich in erster Linie um die Vorschriften über die Familienermäßigung und über die Vergünstigung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 53 und 54 des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 1369 Lastenausgleichsgesetzes. Die bisher einheitliche Vermögensgrenze für alle Abgabepflichtigen wird nunmehr nach dem Familienstand der Abgabepflichtigen gestaffelt, wodurch sich insbesondere für die Verheirateten eine Verbesserung ergibt. Schließlich wird die erst durch die 14. Novelle geschaffene Vorschrift des § 55 b des Lastenausgleichsgesetzes verbessert. Im Rahmen dieser Vorschrift können künftig auch solche Hausbesitzer eine Minderung der Vermögensabgabe wegen Kriegssachschäden erhalten, die den Schaden schon vor dem Währungsstichtag beseitigt haben. Bei der Hypothekengewinnabgabe werden Vergünstigungen gewährt, wenn die von Kriegsschäden betroffenen Gebäude bis zum 31. Dezember 1962 wieder aufgebaut oder wiederhergestellt werden. Es steht jetzt schon fest, daß die Wiederaufbaumaßnahmen bis dahin nicht in allen Fällen abgeschlossen sein können; die Frist soll daher durch die 16. Novelle bis zum 31. Dezember 1965 verlängert werden. Die übrigen zur Hypothekengewinnabgabe vorgesehenen Änderungen sollen Zweifel bei der Auslegung einiger Vorschriften klären. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Rehs für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache IV/395). Es durfte erwartet werden, daß die Bundesregierung mit diesem erst kurz vor Ablauf des ersten Jahres der neuen Legislaturperiode vorgelegten eigenen Vorschlag zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes den Notwendigkeiten Rechnung tragen würde, über die in Fachkreisen wie bei den Betroffenen seit langem Übereinstimmung besteht. Es durfte erwartet werden, daß die Bundesregierung hierbei die Einsicht und den Willen erkennen lassen würde, wenigstens einige der schweren Unrechtsprobleme anzupacken, die bisher im Lastenausgleichsgesetz ungelöst geblieben sind, insbesondere das sachlich ausdiskutierte Problem des Anwesenheitsstichtages. Diese Erwartung ist bitter enttäuscht worden. Der Entwurf befaßt sich neben einigen Änderungen von geringerer Tragweite mit der Anpassung des Freibetrages für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Kriegsschadenrente im Hinblick auf das Vierte Rentenanpassungsgesetz. Der hierzu gegebenen Begründung kann bis auf die Erhöhung des Freibetrages von 6 DM gefolgt werden. Diese Erhöhung ist zu gering. Es ist nicht zutreffend, daß dieser Betrag der durchschnittlichen Anhebung der Sozialversicherungsrente von Unterhaltshilfeempfängern entspricht. Der Schnitt dieser Erhöhung liegt vielmehr mindestens bei 7 DM, wenn nicht bei 8 DM. Bei den Beratungen im Lastenausgleichsausschuß wird daher eine entsprechende weitere Anhebung dieses Betrages zu erörtern und vorzuschlagen sein. Die bezüglich des Stichtages in dem Regierungsentwurf vorgesehene Regelung ist jedoch völlig unzulänglich. Das noch offene Kernproblem, nämlich die Beseitigung des Anwesenheitsstichtages vom 31. Dezember 1952 für die Heimatvertriebenen aus der Zone, die nicht gleichzeitig Inhaber eines C-Ausweises sind, wird überhaupt nicht aufgegriffen. Die von der Regierung nur vorgesehene Verlegung des in der 14. Novelle für die C-Ausweisinhaber bestimmten Stichtages vom 31. Dezember 1960 auf den 31. Dezember 1965 bedeutet angesichts der zwischenzeitlichen „politischen Entwicklung" praktisch nur eine Erweiterung des bereits begünstigten Personenkreises zeitlich um etwa 1/2 Jahr. Während durch diese Änderung etwa 20 000 Menschen geholfen würde, würden 350 bis 400 000 Heimatvertriebene weiter von den ihnen rechtlich zustehenden Ansprüchen aus dem Lastenausgleich ausgeschlossen bleiben. Anläßlich der Beratungen des Regierungsentwurfs im Bundesrat ist bekannt geworden, daß die Bundesregierung die völlige Beseitigung des Anwesenheitsstichtages vom 31. Dezember 1952 abgelehnt hat, weil sie angeblich 2,3 Milliarden DM koste und im Ausgleichsfonds gegenwärtig angeblich ein Fehlbetrag von 1,5 Milliarden DM bestehe. Beides ist falsch. Die Mehrleistungen durch die Beseitigung dieses Stichtages würden rund 900 Millionen DM betragen, und im Ausgleichsfonds sind zur Zeit bereits nachweisbar Reserven von mehreren Milliarden D-Mark vorhanden. Die Erfüllung der erforderlichen Mehrleistungen wäre also aus dem Ausgleichsfonds ohne zusätzliche Belastungen sofort möglich. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat in ihrer Schriftlichen Begründung zu der von ihr am 13. März 1962 eingebrachten 16. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz — Drucksache IV/250 — ihren Standpunkt zur Frage der Beseitigung des Stichtags vom 31. Dezember 1952 klargestellt. Die Berechtigung und Notwendigkeit dieses sozialdemokratischen Antrages wird durch den jetzigen Regierungsentwurf bestätigt. Es liegt jetzt bei den Fraktionen der Regierungskoalition, ob sie in dieser Frage den schlechten Weg des Regierungsentwurfes mitgehen und das Stichtagsproblem abermals verschleppen oder den Opfern dieses Stichtages endlich auch Gerechtigkeit widerfahren lassen wollen. Anlage 5 Umdruck 104 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ritzel, Dr. Möller, Cramer und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). 1370 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, von der Bestimmung des § 8 des Haushaltsgesetzes 1962 in der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Fassung in bezug auf die 20%ige Sperre von Haushaltsmitteln keinen Gebrauch zu machen, soweit es sich um Aufwendungen für den Straßenbau (Einzelplan 12) handelt. Bonn, den 17. Mai 1962 Ritzel Dr. Möller Cramer Jürgensen Lange (Essen) Hörmann (Freiburg) Frehsee Arendt (Wattenscheid) Schröder (Osterode) Faller Haage (München) Iven (Düren) Hermsdorf Dr. Kreyssig Büttner Birkelbach Dr. Kübler Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 105 Entschließungsantrag der Abgeordneten Lohmar, Dr. Frede, Schwabe und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, von der Bestimmung des § 8 des Haushaltsgesetzes 1962 in der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Fassung in bezug auf die 20%ige Sperre von Haushaltsmitteln keinen Gebrauch zu machen, soweit es sich um Aufwendungen für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen (Einzelplan 6) handelt. Bonn, den 17. Mai 1962 Lohmar Dr. Frede Schwabe Biermann Wegener Welslau Frau Zimmermann (Brackwede) Junker Hufnagel Junghans Höhmann (Hessisch Lichtenau) Jacobi (Köln) Könen (Düsseldorf) Büttner Matthöfer Bading Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 110 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, 'EDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 3 Nr. 1 ist 'das Datum „19. Mai 1962" durch das Datum „22. Mai 1962" zu ersetzen. 2. In § 1 Abs. 3 ist der Punkt .am Ende von Nr. 2 durch ein Komma zu ersetzen und danach folgende Nummer 3 anzufügen: „3. das Gebäude für Gottesdienst und Seelsorge bestimmt ist." 3. In § 1 Abs. 4 sind im ersten Satz das Wort „Gebieten" durch das Wort „Zonenrandgebieten" und im letzten Satz die Worte „Die Gebiete" durch die Worte „Die betreffenden Teile der Zonenrandgebiete" zu ersetzen. 4. In § 6 sind hinter dem Wort „Berlin" die Worte „und im Saarland" anzufügen. Bonn, 22. Mai 1962 Dr. Dollinger und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 8 Umdruck 111 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1962 einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den eine Reform des § 7 b des Einkommensteuergesetzes vorgenommen wird, mit der Maßgabe, daß unter Aufrechterhaltung des Baues von eigengenutzten Wohngebäuden eine mißbräuchliche Ausnutzung und ungerechtfertigte Bereicherungen vermieden werden. Die derzeitige starke Begünstigung der Bezieher hoher Einkommen ist zu beseitigen. Bonn, 22. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Börner.


Rede von Holger Börner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon bei der ersten Lesung dieses Gesetzes, das einen bedeutsamen Eingriff in den Ablauf unserer Marktwirtschaft darstellt, hat im Namen meiner sozialdemokratischen Freunde Herr Kollege Leber auf bestimmte neuralgische Punkte hingewiesen, die dieser Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung der Baukonjunktur enthält.
Ehe ich namens meiner Freunde zur dritten Lesung dieses Gesetzes eine Reihe von allgemeinen Gesichtspunkten anführe, möchte ich mit Ihrem Einverständnis, Herr Präsident, noch rein geschäftsordnungsmäßig kurz etwas zu unseren Anträgen auf den Umdrucken 104 und 105 bemerken, weil ich glaube, daß unsere Beratung dann etwas vereinfacht wird.
Die sozialdemokratische Fraktion hat im Hinblick auf die heutige Verabschiedung des Baustopp-Gesetzes zwei Entschließungsentwürfe vorgelegt, die die Sperrung der Mittel für den Straßenbau und die Sperrung der Mittel für die Wissenschaftsbauten betreffen. Wir haben uns heute in der Fraktion noch einmal über die zweckmäßige Behandlung dieser Entschließungsanträge unterhalten und möchten Ihnen sagen, daß wir die beiden Anträge aus dieser Debatte zurückziehen wollen, daß wir beide Probleme und das Problem der Sperrung von Mitteln des sozialen Wohnungsbaus aber durch eine erneute Antragstellung unverzüglich wieder hier in das Plenum des Hohen Hauses bringen werden. Die sozialdemokratische Fraktion legt nämlich Wert darauf, daß in der Öffentlichkeit nicht nur Deklamationen — auch von Abgeordneten der Koalition — zu diesen Fragen abgegeben werden, sondern daß jeder Abgeordnete bald die Möglichkeit hat, sich hier in der Sache zu entscheiden.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Deshalb werden wir zweifellos innerhalb der nächsten Wochen auf diese Frage zurückkommen. Wir hoffen, daß sich dann innerhalb der Koalition der Herr Kollege Dollinger mit seiner uns angenäherten Meinung durchsetzt.
Nun einiges zu den allgemeinen Punkten dieses Baustoppgesetzes, das uns heute zur Verabschiedung vorliegt. Wir Sozialdemokraten haben schon bei der ersten Lesung darauf aufmerksam gemacht, daß es nicht Aufgabe der Wirtschaftspolitik sein kann, durch dirigistische Maßnahmen, die zum Teil in ihrer Auswirkung heute noch nicht voll zu übersehen sind, einen Teil der Volkswirtschaft zu dämpfen. Im Gegenteil, von der Regierung kann verlangt werden, daß sie Konjunkturpolitik aus einem Guß macht. Wir sehen einen inneren Zusammenhang zwischen der Zurückhaltung der öffentlichen Hand bei Behördenbauaufträgen, diesem Gesetz und gewissen steuerpolitischen Maßnahmen, über die das Hohe Haus noch nicht beraten hat, die aber meine Fraktion nachher durch einen vom Kollegen Leber zu begründenden Entschließungsantrag in die Diskussion bringen wird und die noch erörtert werden müssen. Wir sind deshalb der Meinung, daß ein Kausalzusammenhang zwischen allen drei Punkten



Börner
besteht, weil dieses Gesetz, wie es heute in seiner Unvollkommenheit vorliegt, von keinem, der es mit dem Begriff der Marktwirtschaft ernst meint, als eine befriedigende Lösung angesehen werden kann.
Die Sozialdemokraten haben schon in der ersten Lesung deutlich gemacht, daß sie gewillt sind, gewisse in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Sofortmaßnahmen zu unterstützen. Sie haben danach auch ihre Mitarbeit im Ausschuß ausgerichtet. Ich möchte deshalb namens meiner Freunde hier klar erklären, daß all das, was in diesem Entwurf im Hinblick auf die Dämpfung von Behördenbauten und auf die Zurückstellung von Bauten der öffentlichen Hand steht, die volle Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion findet. Wir sind auch der Meinung, daß das nicht nur für den Bund, sondern auch für andere öffentliche Bauträger gilt. Man kann diese Diskussion aber nicht damit abtun, wie es der Herr Bundeswirtschaftsminister in der ersten Lesung getan hat, daß man sagt, man müsse 25 000 Gemeinden bändigen. Man muß vielmehr immer wieder auch an das Verantwortungsbewußtsein unserer Kollegen appellieren, die auf anderen Ebenen tätig sind und sich in ihren Gemeinden und Landesparlamenten mit den gleichen Fragen auseinanderzusetzen haben.
Wir sind der Meinung, daß die Sperre von Haushaltsmitteln des Bundes, soweit sie im Haushaltsgesetz nicht den Straßenbau, den sozialen Wohnungsbau und die vorhin von mir erwähnten Wissenschaftsbauten betrifft, voll gerechtfertigt ist und zweifellos für die nächsten Monate eine gewisse Dämpfung der Baukonjunktur mit sich bringen wird. Eine Frage scheint uns im Zusammenhang mit den Dämpfungsmaßnahmen aber doch wichtig, erörtert zu werden, ob es nämlich grundsätzlich richtig ist, die Nachfrage zurückzudrängen und einzudämmen, obwohl man genau weiß, daß sie in späteren Zeiten einmal wieder zusätzlich zum allgemeinen Bauvolumen auf den Markt kommen wird. Die Frage ist, ob es nicht für eine vernünftige langfristige Wirtschaftspolitik sinnvoll ist, sich Gedanken darüber zu machen, wie das Angebot an Bauleistungen erhöht werden kann.
Damit möchte ich gleich eine Bemerkung zu dem machen, was Herr Kollege Atzenroth namens der FDP an deklamatorischen Erklärungen abgegeben hat. Das ist keine Frage einer längeren Arbeitszeit der Bauarbeiter. Die Frage ist vielmehr, inwieweit durch staatliche Maßnahmen die Modernisierung der Baumethoden und die Förderung neuer Baumethoden in unserem Lande erreicht werden kann.
Ich möchte sogar sagen, wir können uns nicht der Meinung des Herrn Bundeswirtschaftsministers Professor Erhard anschließen, der bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes davon sprach, daß der Wohnungsbedarf in absehbarer Zeit befriedigt sein werde und daß es deshalb keinen Sinn mehr habe, die Kapazitäten auszudehnen. Herr Bundeswirtschaftsminister, ich glaube, jeder, der die Lage auf dem Wohnungsmarkt heute realistisch beurteilt, muß zu dem Ergebnis kommen, daß noch eine Reihe von Jahren notwendig sein werden, um das Angebot an familiengerechten Wohnungen zu schaffen,
das für eine Überleitung der Wohnungswirtschaft in die Marktwirtschaft nötig ist.

(Abg. Dr. Czaja: Das hat er ja auch gemeint!)

— Gut, das hat er gemeint. Aber, Herr Dr. Czaja, eines hat er nicht gemeint, nämlich die Stadtsanierung, die Sie ja auch schon einmal von dieser Stelle aus angedeutet haben.

(Abg. Dr. Czaja: Die will er auch!)

Ich möchte namens meiner Freunde sagen, wir müssen einmal von der Voraussicht ausgehen, daß die Sanierung der großen Städte für die nächsten Jahrzehnte schließlich noch ein Problem des Wohnungsbaus und der Bauwirtschaft überhaupt ist. Man sollte sich deshalb aus Verantwortungsbewußtsein heute vor 'dieser Entwicklung Gedanken darüber machen, inwieweit das Volumen der Bauwirtschaft ausgedehnt werden und inwieweit der Staat als Kreditgeber, aber auch mit seinen anderen Methoden der Wirtschaftspolitik hier vorangehen könnte.
In diesem Zusammenhang möchte ich deutlich sagen, 'daß nach Meinung meiner Freunde das Ausmaß des Winterbaus in unserem Lande, insbesondere seine Förderung durch die Behörden noch nicht zufriedenstellend ist. Wir erkennen an, daß hier in den letzten Jahren Fortschritte gemacht worden sind, und wir sind sogar so unbescheiden, zu meinen, daß sie auf unsere Initiative zurückgehen. Wir müssen aber auch darauf hinweisen, daß der öffentliche Auftraggeber — ob es der Bund, die Länder oder 'die Gemeinden sind — 'hier in gewisser Weise Pionierarbeit zu leisten hat. Wir glauben deshalb, daß der Winterbau in den nächsten Jahren, gerade zur Entzerrung des Baumarkts, vom öffentlichen Auftraggeber ganz besonders gefördert werden müßte.
Die Beratungen im Ausschuß haben gezeigt, daß das Dilemma dieses Gesetzes darin besteht, daß man mit den im Katalog genannten Maßnahmen immer nur einen Teil des Problems lösen kann. Zum andern wurde die Beratung 'dadurch erschwert, daß eine Reihe von statistischen Angaben und überhaupt Erfahrungen fehlen, um die volkswirtschaftliche Auswirkung eines solchen Eingriffs in die Marktwirtschaft richtig darstellen zu können.
Wir Sozialdemokraten waren bei der Beratung der einzelnen Paragraphen der Meinung, daß drei Dinge 'erreicht werden müssen.
Erstens darf dieses Gesetz nicht dazu führen, daß der Wohnungsbau in irgendeiner Form in die Dämpfungsmaßnahmen mit einbezogen wird, insbesondere nicht die Wohnungen, die wir unter der großen Gruppe des sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbaus zusammenfassen und von denen wir noch einige hunderttausend brauchen, um die Wohnungsnot 'in unserem Lande beseitigen zu können.
Wir waren zweitens der Meinung, daß, wenn sich wirtschaftliche Härten nicht vermeiden lassen, diese Härten innerhalb einer Branche nicht nur den einen oder den anderen treffen sollte, sondern daß, wenn hier Opfer gefordert werden, diese Opfer möglichst



Börner
gleichmäßig verteilt werden müssen. Wir haben deshalb alle Paragraphen abgelehnt oder einschneidend mit verändert, die zu einer Diskriminierung bestimmter Berufe oder bestimmter Betriebsgrößen führen konnten. Ich darf nur daran erinnern, daß einige Kollegen aus der Koalitionsfraktion in diesen Entwurf noch einen Teil Mittelstandspolitik hineininterpretieren wollten. Dieser Versuch ist zumindest durch unsere Mitarbeit hier in weitestgehendem Maße gescheitert.
Drittens waren wir der Meinung, daß — —

(Zuruf von der CDU/CSU: Dann sind Sie bewußt gegen den Mittelstand!)

— Entschuldigung, wenn Sie das so mißverstanden haben. Wir haben uns dagegen verwahrt, daß mittelständische Aspekte bei der Beratung dieses Gesetzes dominierend sind und die eine oder andere Gruppe des Mittelstandes bevorzugt oder benachteiligt wird. Wir sind sehr dafür, daß die Mittelstandsförderung bei den Gesetzen, wo man sie betreiben muß, nämlich bei den Steuergesetzen, hier in diesem Hause konsequenter betrieben wird, als das bisher seitens ihrer Partei geschehen ist.

(Beifall bei der SPD.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns in der Ausschußberatung auch mit Leidenschaft dagegen verwahrt, den Baustopp gleichmäßig so nach Art eines Sensenschnittes über die ganze Bundesrepublik einzuführen, und zwar einfach deshalb, weil man die Verhältnisse in den Ballungszentren des Ruhrgebiets, des Rhein-Main-Gebiets und des norddeutschen Küstenraumes nicht vergleichen kann mit den Entwicklungen im Bayerischen Wald, im Zonengrenzgebiet oder auch in anderen Gebieten der Bundesrepublik, die nicht Industrieschwerpunkte sind. Wir freuen uns, feststellen zu können, daß diese Argumentation der Sozialdemokraten dazu geführt hat, in den Ihnen vorliegenden. Entwurf eine Länderklausel aufzunehmen, auf die der Herr Berichterstatter schon hingewiesen hat und die es der Landesregierung möglich macht, die Kreise oder Regierungsbezirke, in denen keine Bauüberkonjunktur herrscht, von den Maßnahmen dieses Gesetzes auszunehmen. Wir werden uns in der weiteren Beratung des Entwurfs sehr dagegen wehren, daß diese Bestimmung verwässert wird. Sie haben schon bei der bisherigen Beratung gemerkt, daß einer Ihrer Kollegen von der Saar eine SaarKlausel für richtig hielt. Wir unterstützen dieses Begehren. Wir unterstützen auch jede Forderung, die Zonengrenzkreise in diese Überlegungen miteinzubeziehen. Ich habe im Ausschuß darauf hingewiesen, daß die Zonengrenzkreise keine Bauüberkonjunktur haben, sondern daß dort die Bauwirtschaft in den letzten Jahren ein Mittel der Konjunkturstütze gewesen ist.
Das gilt nicht nur für die Zonengrenzgebiete und das Saarland, sondern im besonderen Maße auch für die Landschaften abseits der großen Verkehrswege, die man unter dem Begriff „Sanierungsgebiete" oder „Förderungsgebiete" schon in anderen Gesetzen berücksichtigt hat. Wir glauben, daß eine genaue Klassifizierung dieser Gebiete in dem vorliegenden Gesetz neue Härten schaffen würde. Deshalb haben wir uns für die jetzt im Gesetz verankerte allgemeine Fassung ausgesprochen.
Ich bin froh, feststellen zu können, daß unsere von Sachlichkeit getragene Argumentation bei einem Teil der Mehrheitsfraktionen — zumindest bei der CDU — wohlwollende Unterstützung gefunden hat. Ich bedauere, daß dieses — wie ich meine — vernünftige Ergebnis der Ausschußberatungen heute wieder durch einen Änderungsantrag Ihrer Freunde in Frage gestellt wird, über den wir im Laufe der Beratung noch zu sprechen haben werden.
Ich möchte Sie dringend darum bitten, die Länderklausel, die nicht nur an das Ermessen, sondern auch an das Verantwortungsgefühl der betreffenden Landesregierung appelliert, im Gesetz zu belassen. Ich darf für meine Freunde sagen, daß der Absatz 4 einer der Kardinalpunkte — ich möchte sogar sagen: der Kardinalpunkt — für unsere eventuelle Zustimmung zu diesem Gesetz ist. Wir sind nämlich der Meinung, daß es hier nicht darum geht, wirtschaftspolitischen Theaterdonner zu machen, sondern darum, aktive Konjunkturpolitik zu betreiben. Wenn Sie aber eine aktive Konjunkturpolitik betreiben wollen, dann müssen Sie auch folgendes berücksichtigen: in der Beschäftigungsquote des Baumarktes bestehen von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk und auch von Land zu Land in der Bundesrepublik Deutschland Unterschiede. Deshalb kann man einer - Landesregierung wohl zumuten, über diese Frage in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Wir werden im einzelnen bei der Beratung des Änderungsantrages sicher noch auf einige Aspekte Ihrer neuen Argumentation zurückkommen.
Um die Debatte zu vereinfachen, möchte ich gleich etwas zu den Änderungsanträgen sagen, die im Laufe der letzten halben Stunde hier vorgelegt worden sind und zu denen wir uns in der Fraktion noch nicht äußern konnten; deshalb müssen wir das jetzt unmittelbar tun. Zum ersten darf ich feststellen, daß die Sozialdemokraten ihre Auffassung, daß hier Konjunkturpolitik aus einem Guß gemacht werden müsse, durch den Entschließungsantrag auf Umdruck 111 untermauern, den mein Kollege Leber noch begründen wird. Nach unserer Meinung geht es nicht an, daß die Koalition in der Öffentlichkeit davon spricht, man müsse an den § 7 b heran, und dann nach einer Weile nichts mehr zu hören ist. Der Herr Kollege Atzenroth hat hier sogar festgestellt, das sei alles nicht so gemeint, das sei nur für eine gewisse Zeit. Wir sind der Meinung — ich will Herrn Kollegen Leber nicht vorgreifen; er wird das noch im einzelnen ausführen —, daß langfristige konjunkturpolitische Maßnahmen auf die Dauer eine vernünftigere Art der Konjunkturpolitik sind als ein Gesetz, das die Nachfrage zwar im Moment staut, sie aber im nächsten Sommer mit einem Schlag auf den Baumarkt zurückbringt.
Zu Ihrem Änderungsantrag Umdruck 110 darf ich namens meiner Freunde erklären, daß wir den Ziffern 1 und 2 unsere Zustimmung geben. Die sich aus den Ziffern 3 und 4 ergebenden Fragen werden durch die Beratungen der nächsten halben Stunde hier entschieden werden.



Börner
Ich darf daran erinnern, daß wir bei der ersten Lesung nachdrücklich gefordert haben, Verbotsgesetze in einer Marktwirtschaft nur als Ausnahme zu betrachten. Bis heute noch warten wir darauf, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister mit seiner Koalition ein erklärendes Wort dazu sagt, wie er sich die Entwicklung auf diesem Gebiet auf die Dauer vorstellt. Das, was hier in der ersten Lesung zur Frage der langfristigen Entwicklung in der Bauwirtschaft gesagt worden ist, ist vom sozialdemokratischen Standpunkt aus — und ich glaube, auch von weiten Kreisen der Bevölkerung draußen im Lande — als zu mager zu betrachten.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weiteren Wortmeldungen in der allgemeinen Aussprache. Die Aussprache ist geschlossen.
    Ich rufe die Änderungsanträge auf, zunächst den Änderungsantrag Umdruck 110 Ziffer i zu § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Vorlage. Ich frage, ob dieser Änderungsantrag begründet wird. — Darauf wird verzichtet. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP — Umdruck 110 Ziffer 1 — zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist bei einer Enthaltung — im übrigen einstimmig — angenommen.
    Ich rufe den Änderungsantrag Umdruck 110 Ziffer 2 zu § 1 Abs. 3 auf. Wird zur Begründung das Wort gewünscht? — Der Antrag wird nicht begründet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich' lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 110 Ziffer 2 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zwei Enthaltungen ist dieser Änderungsantrag angenommen.
    Ich rufe den Änderungsantrag Umdruck 110 Ziffer 3 auf. Zu diesem Änderungsantrag wird ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD gestellt; der Herr Abgeordnete Börner hat schon darauf aufmerksam gemacht. Ist dieser Antrag inzwischen in Ihrer Hand, meine Damen und Herren?

    (Zurufe: Nein!)

    — Er ist noch nicht verteilt. — Herr Abgeordneter Junghans, wöllen Sie ihn begründen? Dann lesen Sie ihn bitte vor.