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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 32. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1962 Inhalt: Abg. Porzner tritt in den Bundestag ein . 1349 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache IV/342) — zusätzliche Ausschußüberweisung — 1349 A Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Ausgleichszugeständnisse) (Drucksachen IV/385, IV/412) — Fortsetzung der Beratung — . . . . . 1349 B Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Frühkartoffeln) (Drucksachen IV/402, IV/413) — Fortsetzung der Beratung — 1349 C Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Kraftwagen zum Befördern von Personen) (Drucksachen IV/410, IV/414) — Fortsetzung der Beratung — Dr. Deist (SPD) 1349 D Schmücker (CDU/CSU) 1350 D Dr. Dörinkel (FDP) . . . . . . 1351 A Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/353, IV/341) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/411) — Zweite und dritte Beratung — Junghans (SPD) . . . . 1352 D, 1358 B Brand (CDU/CSU) 1354 A Dr. Atzenroth (FDP) . . 1354 B, 1355 A, 1358 C Börner (SPD) 1355 C Leber (SPD) . . 1355 A, 1359 A, 1360 A, 1361 D, 1362 C Dr. Imle (FDP) 1360 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1361 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Sparbeiträge (SPD) (Drucksache IV/273) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/407 [neu]) — Erste Beratung — 1362 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. November 1961 mit der Republik Österreich zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten usw. (Finanz- und Ausgleichsvertrag) (Drucksache IV/392) — Erste Beratung — 1362 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (16. ÄndG LAG) (Drucksache IV/395) — Erste Beratung — 1363 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Abg. Struve, Bauer (Wasserburg), Bauknecht, Dr. Pflaumbaum, Gibbert, Krug, Lücker (München), Dr. Schmidt (Gellersen), Seither, Dröscher, u. Gen.) (Drucksache IV/358) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (FDP) Drucksache IV/408) — Erste Beratung — Dr. Frey (CDU/CSU) 1363 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Radioaktivität der Luft und des Regens (Drucksachen IV/15, IV/281) 1363 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszoll für Fondantmasse — Neufestsetzung) vom 27. Februar 1962 (Drucksachen IV/241, IV/389) . . . . . . . 1363 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Erste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung vom 7. März 1962 (Drucksachen IV/257, IV/390) Bading (SPD) 1363 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (internationale Vereinheitlichung; Apfelsinen usw.) vom 6. April 1962 (Drucksachen IV/361, IV/391) 1364 C Nächste Sitzung 1364 C Anlagen . . 1365 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 1349 32. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Adorno 30.6. Dr. Arndt (Berlin) 22. 5. Dr. Barzel 25. 5. Dr. Besold 22. 5. Birkelbach 22. 5. Fürst von Bismarck 23. 5. Dr. Brecht 15. 6. Brese 22. 5. Dr. Burgbacher 23. 5. Deringer 25. 5. Drachsler 26. 5. Frau Eilers 22. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 23. 5. Frau Funcke (Hagen) 22. 5. Dr. Furler 22. 5. Gaßmann 22. 5. Gewandt 4. 6. Dr. Hahn (Heidelberg) 22. 5. Hauffe 22. 5. Dr. Hesberg 31. 5. Dr. Höchst 25. 5. Hörauf 23. 5. Hübner 23. 5. Jacobs 31. 5. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Kreitmeyer 22. 5. Kriedemann 22. 5. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Liehr 22. 5. Majonica 22. 5. Mattick 22. 5. Mauk 25. 5. Frau Meermann 25. 5. Dr. Menzel 31. 5. Michels 26. 5. Dr. Morgenstern 23. 5. Neumann (Allensbach) 11. 6. Oetzel 25. 5. Dr. h. c. Pferdmenges 25. 5. Rademacher 22. 5. Rasner 26. 5. Frau Dr. Rehling 25. 5. Richarts 22. 5. Rollmann 25. 5. Ruland 31. 5. Schlick 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schultz 22. 5. Dr. Serres 22. 5. Steinhoff 11. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26. 5. Wegener 22. 5. Weinkamm 23. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. b) Urlaubsanträge Eichelbaum 31. 5. Kraus 31. 5. Dr. Kreyssig 31. 5. Kühn (Bonn) 31. 5. Dr. Siemer 11. 6. Urban 29. 6. Anlage 2 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Beyer zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Sparbeiträge (Drucksache IV/273). Für Idle Einbringung dieses Antrages waren für meine Fraktion technische, wirtschaftliche und soziale Gründe maßgebend. Es wird wohl niemand in diesem Hause geben, der den Wert und die Bedeutung dieser Gesetze zur Förderung des Sparwillens unterschätzt und nicht die volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit, ja Notwendigkeit anerkennt, vor allem wenn man an die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes in der Zukunft denkt. Genauso dürfte es aber in diesem Haus nicht unbekannt sein, daß die vorhandenen Gesetze Mängel aufzeigen, die sich bei der praktischen Anwendung ergeben haben. Ein führendes Blatt sagte vor wenigen Wochen in einem Artikel: „Weiterhin Zweiklassen-Sparförderung?". Das Parlament hat daher die Verpflichtung, in der kommenden Beratung nicht nur über die Verlängerung des geltenden Sparprämiengesetzes zu sprechen, sondern das Gesamtproblem zu untersuchen und den berechtigten Einwänden Rechnung zu tragen. Die sozialdemokratische Fraktion hatte einen Unterausschuß mit der Prüfung dieses Gesamtproblems beauftragt, der unter Leitung des nunmehr leider erkrankten Kollegen Dr. Brecht stand. Wenn wir uns nun heute mit diesem Entwurf für eine Zusammenfassung ,der beiden Sparprämiengesetze einsetzen, so gibt es hierfür eine ganze Anzahl sehr sachlicher Gründe. Ich darf mit den technischen Fragen beginnen und hier als erstes auf das Auslaufen des allgemeinen Sparprämiengesetzes mit Ende dieses Jahres hinweisen. Zweitens sind wesentliche Änderungen im Wohnungsbauprämiengesetz erforderlich. Nach einem Bericht .des Bundesfinanzministeriums im Finanzausschuß über anstehende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde u. a. ausgeführt, daß das Wohnungsbauprämiengesetz gegen die Art. 3 und 6 des Grundgesetzes verstößt, da hier eine ungleiche Behandlung von Ledigen und Verheirateten vorliegt. Zur Begründung darf ich anführen, daß Ledige eine Maximalprämie von 520 DM bei einer Sparleistung von 1800 DM erhalten können, Verheiratete 1366 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 L) dagegen nur eine Maximalprämie von 640 DM bei einer Sparleistung von 2800 DM. Als dritten Punkt nenne ich die Verwaltungsverfahren, die nicht nur stark angewachsen, sondern auch immer schwieriger geworden sind. Dies hängt damit zusammen, daß Wohnungsbausparer zusätzlich noch das Sparprämiengesetz für sich in Anwendung bringen können, wobei ich natürlich hinzufügen muß, daß dies von der Leistungskraft des einzelnen abhängig ist. Wenn man sich aber die Vielfalt der Verwaltungsverfahren ansieht, kommt man, ohne zu übertreiben, zu der Überzeugung, daß die Zwiespältigkeit, Unübersichtlichkeit und Kompliziertheit kaum noch zu übertreffen sind. Hierin ist auch eine Ursache dafür zu sehen, daß die Gesetze vor allem von einfachen Leuten nur ganz gering in Anspruch genommen werden. Nach einer Statistik beteiligen sich z. B. in ländlichen Gebieten nur 1,8 %. Es ist wie bei vielen unserer Steuergesetze auch hier ein Steuerberater notwendig, um mit der Problematik fertig zu werden. Nun zu den wirtschaftlichen und sozialen Gründen unseres Entwurfs. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß in der Öffentlichkeit der Vorwurf des Zweiklassensystems gemacht wird. In diesem Artikel wird vor allem auf dis einseitige Begünstigung des Wohnungsbauprämiensparens hingewiesen und auf die Tatsache, daß viele dieses Gesetz nur in Anspruch nehmen, um die besten Chancen für sich zu nutzen, ohne daß der Wille zum Bauen überhaupt vorhanden ist. Das trifft in erster Linie für die höheren Einkommensgruppen zu. Wenn aber von einem Zweiklassensystem gesprochen wird, so sind hier noch zusätzliche Gesichtspunkte anzuführen. Wir haben in unseren Steuergesetzen seit Jahren Begünstigungen, die vor allem den höheren und höchsten Einkommen zugute kommen. Ich will auf die Wirkung der Freibeträge nicht näher eingehen, da jedem in diesem Hause bekannt ist, daß die Wirkung um so größer ist, je höher das Einkommen ist. Wir haben vor acht Tagen hier eine Debatte über die Baupreise gehabt. In diesem Zusammenhang hat mein Kollege Leber einige sehr einleuchtende Beispiele im Zusammenhang mit dem § 7 b des Einkommensteuergesetzes herausgestellt, die — das ist jedenfalls nach der ersten Aussprache im Finanzausschuß anzunehmen — zu einer Reform dieses Paragraphen führen werden. Die Folge davon ist die Bildung großer Sachvermögen bei ganz bestimmten Gruppen unserer Bevölkerung. Dies wiederum hat in weiten Kreisen das Gefühl einer ungerechten Behandlung aufkommen lassen. Was aber besonders anfechtbar ist und das Gefühl eines Zweiklassensystems noch stärkt, ist die Tatsache, daß diese staatlich geförderten und aus Steuermitteln mit finanzierten Sachvermögen aus unversteuertem Einkommen gebildet werden konnten. Sehen wir uns dagegen die Möglichkeiten des Arbeitnehmers an, so stellen wir fest, daß ihm nur eine Ersparnis aus versteuertem Einkommen möglich ist; denn sein. Einkommen wird ihm erst nach Abzug aller sozialen und steuerlichen Abgaben ausgehändigt. Dazu kommen weitere Nachteile für Arbeitnehmer. Ich will hier nur an die Manipuliermöglichkeiten des Einkommensteuerpflichtigen erinnern, über die wir uns bereits wiederholt unterhalten haben. Ich muß in diesem Zusammenhang auch auf die bisherige Scheinhilfe für Kinderreiche hinweisen. Denn erst Familien mit drei und mehr Kindern erhalten eine höhere Sparprämie, allerdings nur, wenn sie auch eine höhere Sparleistung nachweisen. Da entsteht sofort die Frage, welche kinderreiche Familie überhaupt in der Lage ist, einen Betrag von 1800 DM zu sparen. Daß diese Prämie noch unter der Wohnungsbausparprämie für Ledige liegt, sei nur am Rande vermerkt. Inzwischen haben wir die Vorlage der Regierungskoalition unter der Drucksache IV/407 erhalten. Der erste Entwurf wurde uns am Mittwoch mittag auf den Tisch gelegt. Er enthielt neben dem gestaffelten Prämiensatz für Familien mit Kindern eine höhere Grundprämie von 150 DM für Ledige und 300 DM für Verheiratete. Vier Stunden später lag dann ein neuer Entwurf vor, in dem die Erhöhung der Grundprämie wieder rückgängig gemacht wurde; allerdings trug dieser Entwurf auch die Unterschrift der FDP. Ich kann nur hinzufügen: und daß nach monatelangen Beratungen. Wenn ich von dem vorliegenden Entwurf der Regierungskoalition ausgehe, so gibt es in einem Punkt keine Meinungsverschiedenheit; denn die gestaffelte höhere Prämie für Familien mit Kindern stimmt in ihren Sätzen mit unserem Entwurf überein und ist auch in der Höhe dem Wohnungsbausparprämiengesetz angepaßt. Unser Entwurf aber geht in folgenden Punkten über die Vorlage der CDU hinaus. Ich darf es noch einmal kurz zusammenfassen. Wir wollen als erstes eine Vereinfachung, was bedeutet, daß die vorhandenen beiden. Gesetze — Sparprämiengesetz und Wohnungsbauprämiengesetz — zusammengefaßt werden. Wir wollen mit dieser Vereinfachung erreichen, daß ein größerer Prozentsatz unserer Bevölkerung das Gesetz ohne Steuerberater anwenden kann. Als zweites geht es um eine gleiche Behandlung, was einen einheitlichen Prämiensatz von 25 % erforderlich macht, der bisher bereits im Wohnungsbausparprämiengesetz enthalten ist. Dazu kommt die Beseitigung der inzwischen festgestellten Mängel und Fehler. Hierbei denke ich vor allem an die laufende Verfassungsklage. Ich bin der Auffassung, daß das Parlament nicht erst das Urteil abwarten darf, bis es zu einer dem Grundgesetz entsprechenden Formulierung kommt. Als dritten und wesentlichsten Punkt wünschen wir eine stärkere Begünstigung der kleinen Einkommen. In dieser unserer Meinung wurden wir noch bestärkt durch einen Artikel in der Zeitschrift ,,Sparkasse" vom 15. Dezember 1961 unter der Überschrift „Zum Einfluß der Sozial- und Altersstruktur auf den Abschluß prämienbegünstigter Sparverträge". Wir sehen in einer solchen Maßnahme auch eine wesentliche Unterstützung des geneinsamen Zieles zu einer besseren und breiteren Vermögensstreuung. Ich bin sicher, daß ich mich in fieser Frage mit vielen Kollegen dieses Hauses in Übereinstimmung befinde, nicht zuletzt auch mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 1367 Kollegen der CDU/CSU. Ich glaube die Feststellung treffen zu können, daß die bisher getroffenen Maßnahmen auf diesem Gebiet noch als völlig unzureichend zu bezeichnen sind. Worauf es uns also ganz besonders ankommt, ist, durch einen höheren Prämiensatz herauszustellen und besonders anzuerkennen, daß Sparbeträge kleiner Einkommenbezieher eine wirkliche Leistung, ja eine Tat bedeuten, während Sparbeträge von Beziehern großer Einkommen leicht fallen. Man müßte es sogar als Verschwendung bezeichnen, wenn diese Gruppen es ablehnen zu sparen. Wir sind der Meinung, daß die jahrelange Begünstigung großer Einkommen endlich abgelöst werden muß durch eine höhere Bewertung und eine höhere Prämie der Sparrate kleiner Einkommensträger. Wir befinden uns mit diesem Wollen neben dem „Handelsblatt", daß das heutige System als ein Zweiklassensystem bezeichnet hat, in guter Gesellschaft mit weiten Kreisen unserer Bevölkerung. Den Mitgliedern unseres Hauses ist erst in den letzten Tagen eine erneute Stellungnahme des Raiffeisenverbandes zugegangen, in der zur Frage der einheitlichen Sparförderung u. a. unbefristete Sparförderungsmaßnahmen und eine Gleichschaltung aller Förderungsmaßnahmen verlangt werden. Nun noch einige Bemerkungen zum Inhalt unseres Antrages. § 1 sieht eine einheitliche Festlegung der Sparleistungen auf 6 Jahre vor. Wir wollen hier den bisherigen Unterschied beseitigen und glauben, daß dies volkswirtschaftlich richtig und wegen des höheren Prämiensatzes auch vertretbar ist. In § 2 sind auch die Genossenschaftsanteile einbezogen. Es handel sich hier um einen alten Antrag der SPD. Wir sind der Meinung, daß es sich hier um eine typische Sparform für Familien mit niedrigem Einkommen handelt. Nach § 3 ist eine vorzeitige Rückzahlung, Abtretung oder Beleihung unschädlich, wenn der Prämiensparer nach dem Vertragsabschluß 1. stirbt, 2. völlig erwerbsunfähig wird. Die Rückzahlung, Abtretung oder Beleihung nach Ablauf von drei Jahren ist unschädlich, wenn der Prämiensparer nach dem Vertragsabschluß heiratet oder wenn die Sparbeiträge und die Prämien nachweisbar unverzüglich und unmittelbar im Inland zum Bau und Erwerb eines Eigenheimes, einer Kleinsiedlung, einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums oder als Finanzierungsbeitrag zur Erlangung einer Mietwohnung verwendet werden. In § 4 ist die Gesamtsumme der Sparbeiträge, die jährlich prämiiert werden kann, für Nichtverheiratete auf 1200 DM und für Verheiratete auf 2400 DM festgesetzt. § 5 setzt eine Prämie von 25 % fest, so wie bereits heute im Wohnungsbausparprämiengesetz. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Prämie bei einem oder zwei Kindern auf 27 %, bei drei bis fünf Kindern auf 30 %, bei mehr als fünf Kindern auf 35 %. Beträgt das Einkommen bei einem Ledigen bis zu 7200 DM und 14 400 DM bei Verheirateten, so erhöht sich die Prämie um weitere 5 %. Ich bitte hier, eine redaktionelle Änderung vorzunehmen; und zwar muß es im Absatz 2 „Einkommen" statt „Jahreseinkommen" heißen. Der Absatz 3 muß noch einen Zusatz erhalten, den wir in der Ausschußberatung beantragen werden. Hier ist die Festsetzung eines Pauschalsatzes notwendig, um die Werbungskosten und Sonderausgaben abzudecken und so zu dem gekürzten BruttoArbeitslohn zu kommen. Damit soll wenigstens in etwa eine Gleichbehandlung des Lohnsteuerpflichtigen gegenüber dem Einkommensteuerpflichtigen erreicht werden. Ich mache diese Bemerkung vor allem im Hinblick auf eine kritische Äußerung einer Zeitung vom 11. April und möchte hinzufügen, daß der Opposition leider kein Regierungsapparat zur Verfügung steht. Aber wie wir alle wissen, müssen auch Entwürfe aus den Ministerien noch nachträglich Änderungen erfahren. § 7. Hiernach soll die Zahlung der Prämien und Zinsen erst nach Abschluß der Spardauer erfolgen. Wir halten dies vor allem auch im Hinblick auf die derzeitige Haushaltlage für wichtig. Nach dem § 10 sollen die Mittel je zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht werden. § 11 regelt das Wahlrecht. Es ist wichtig, zu wissen, daß dieses Sparprämiengesetz und der § 10 des Einkommensteuergesetzes nicht zusammen in Anspruch genommen werden dürfen. Jeder Steuerzahler kann auch nur einmal wählen; eine Änderung ist in einem Kalenderjahr nicht möglich. Was nun die Finanzierung anbetrifft, so sind hierüber von uns bereits Zahlen genannt worden. Ich will jedoch ergänzend dazu bemerken, daß nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums von 1959 bis 1961 bei einem Prozentsatz von 20 % insgesamt 565 Millionen DM an Sparprämien gutgeschrieben wurden. Eine Erhöhung um 5 % würde somit rund 65 Millionen DM ausmachen. Gehe ich von dem jetzigen CDU-Entwurf aus, dann erhöht sich die Summe für die Zusatzprämien für Familien mit Kindern um weitere 40 bis 45 Millionen DM, so daß damit 110 Millionen DM Ausfall in Frage kommen. Welche Erhöhung durch die zusätzliche Prämie von 5 % für kleine Einkommen — 7200 bzw. 14 400 DM — herhauskommt, ist sehr schwer zu errechnen. Die Zahlen können nur gegriffen werden. Es sollte aber bei dieser Frage berücksichtigt werden, daß der Staat in der Zukunft für seinen außerordentlichen Etat mehr als bisher den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen muß — das trifft sicher auch für die Industrie zu —, so daß wir das größte Interesse an höheren Sparleistungen haben müssen. Dabei sollte berücksichtigt werden, daß durch Kürzung oder Streichung von Steuerbegünstigungen auf anderen Gebieten weitere Mittel frei werden. Es gibt natürlich auch Einwendungen gegen unseren Vorschlag. Sie kommen aus den Sparkassenverbänden, die befürchten, daß sie durch eine Zusammenfassung der Gesetze Einbußen erleiden. Hierzu möchte ich vorweg sagen, daß wir in diesem Haus keine Prämiengesetze für Verbände zu machen haben, sondern für Sparer, und daß seither das Sparprämiengesetz vor allem wohl diejenigen Personen bevorzugt hat, die gar nicht die Absicht hatten zu bauen. 1368 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 Ich darf in dem Zusammenhang auf zwei Erweiterungen aufmerksam machen. Mit unserem Gesetzentwurf soll ein größerer Anreiz zum Sparen für kleine Einkommen gegeben werden. Ich bin sicher, daß sich hierunter sehr viele Baufreunde befinden werden; denn das Ziel jedes arbeitenden Menschen ist doch im Grunde heute wie gestern und morgen, ein eigenes Häuschen zu besitzen. Dazu kommt die vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit des § 3 Abs. 1 Nr. 2, wonach eine vorzeitige Rückzahlung, Abtretung oder Beleihung nach Ablauf von drei Jahren unschädlich ist, wenn der Prämiensparer heiratet oder wenn die Sparbeiträge für ein Eigenheim, eine Kleinsiedlung, eine Eigentumswohnung oder auch eine Mietwohnung verwendet werden. Das wiederum wird vor allem für Ledige ein zusätzlicher Anreiz sein und sie anhalten, das Wohnungsbausparprämiengesetz anzuwenden. Soweit meine Begründung. Ich darf hinzufügen, daß die SPD niemals engstirnig ist und daß sie weiteren Verbesserungsvorschlägen stets aufgeschlossen gegenübersteht. Ich darf zum Schluß kommen und sagen, daß der von der Koalition eingebrachte Entwurf unserem Antrag nur zum Teil entspricht. Ich freue mich, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. 3. 1962 lesen zu können, daß auch in der CDU erwogen wird, zu einer Zusammenfassung der vorhandenen Sparförderungsmaßnahmen zu kommen. Das wiederum gibt mir die Hoffnung, daß unter Berücksichtigung der von mir genannten Tatbestände, der laufenden Verfahren und der Kritik in der Öffentlichkeit eine gründliche Beratung im Ausschuß möglich ist, um so zu einer weitgehenden Annäherung und zu einem einheitlichen und gerechten Gesetz zu kommen. Ich beantrage die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an den Finanzausschuß zur Mitberatung. Anlage 3 Schriftliche Begründung des Herrn Bundesministers Mischnick zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (16. ÄndG LAG) (Drucksache IV/395). Die Bundesregierung legt mit der Drucksache IV/395 den Entwurf eines 16. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vor. Der Wunsch, möglichst bald auch auf dem Gebiet der Lastenausgleichsgesetzgebung zu einem, wenn auch vielleicht vorläufigen Abschluß zu kommen, ist nur zu verständlich. Die Schwierigkeiten, die dem entgegenstehen, sind insbesondere den Kollegen bekannt, die sich im einzelnen mit diesen Fragen in den letzten Jahren befaßt haben. Die Bundesregierung wird alles versuchen, um diesen Wunsch, der zuletzt auch im Bundesrat durch Herrn Ministerpräsident von Hassel zum Ausdruck gebracht wurde, soweit als möglich nachzukommen. Ich bitte aber zu bedenken, daß die Rückwirkungen der Rentenanpassungsgesetze auf die Lastenausgleichsgesetzgebung zu einer jährlichen Überprüfung zwingen, sofern der Auftrag des Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 1961 nicht zu einer generellen Lösung führen sollte. Das 16. Änderungsgesetz ist durch die letzte Rentenanpassung terminlich gebunden. Nach dem Rentenanpassungsgesetz erfolgt bei den Rentenanrechnungsbestimmungen ab 1. Juni eine Änderung. Die 16. Novelle sieht vor, — wie es bisher stets gehandhabt wurde — die Rentenerhöhung in der Rentenversicherung durch Erhöhung der Freibeträge den Unterhaltshilfeempfängern auch nach dem 31. Mai zugute kommen zu lassen. Der Regierungsentwurf bestimmt deshalb, daß der sogenannte Freibetrag zur Unterhaltshilfe bei der Versicherungsrente um 6 DM monatlich, nämlich von 27 DM auf 33 DM, bei den übrigen Renten im entsprechenden Verhältnis, erhöht wird. Der Erhöhungsbetrag ist ein Pauschalbetrag, da es natürlich nicht möglich ist, in einem Gesetz jeden einzelnen Fall durchzurechnen und zu bestimmen. Die Unterhaltshilfeempfänger, die Sozialrente erhalten und auch den Selbständigenzuschlag zur Unterhaltshilfe beziehen, werden in diese Regelung einbezogen. Aus technischen Gründen wird hier der Selbständigenzuschlag entsprechend erhöht. Weitere kleine Verbesserungen des Freibetrages der Unterhaltshilfe beziehen sich auf die Renten aus dem Bundesversorgungsgesetz, auf Unfallrenten und andere. Eine weitere wesentliche Verbesserung betrifft den sogenannten kleinen Stichtag. In der 14. Novelle war bestimmt worden, daß Vertriebene, die aus der Sowjetzone und aus dem sowjetischen Sektor von Berlin nach dem 31. 12. 1952 in das Bundesgebiet einschließlich West-Berlin gekommen waren, Hilfen aus dem Härtefonds des Lastenausgleichs erhalten können. Darüber hinaus wurde bestimmt, daß der eben genannte Personenkreis, soweit er die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling gemäß § 3 Bundesvertriebenengesetz erhalten hat, voll in alle Rechte des Lastenausgleichs hineinwächst, obgleich der Stichtag des 31. 12. 1952 nicht erfüllt ist. Als Endtermin war aber für beide Maßnahmen der 31. 12. 1960 gesetzt. Die Bundesregierung hält es nicht für vertretbar, die Vertriebenen, die nach 1960, meistens unter erheblich erschwerten Umständen, aus der SBZ und dem Ostsektor von Berlin flüchten konnten, von diesen Vergünstigungen auszuschließen. Der Regierungsentwurf verlegt deshalb diesen Stichtag auf den 31. 12. 1965, d. h. praktisch bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Die Bestimmungen des Entwurfes zur Abgabenseite stellen im wesentlichen eine Anpassung an die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes dar. Außerdem wird mit den Bestimmungen des Entwurfs eine Vereinfachung und eine gerechtere Anwendung der Vorschriften erreicht. Bei der Vermögensabgabe handelt es sich in erster Linie um die Vorschriften über die Familienermäßigung und über die Vergünstigung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 53 und 54 des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 1369 Lastenausgleichsgesetzes. Die bisher einheitliche Vermögensgrenze für alle Abgabepflichtigen wird nunmehr nach dem Familienstand der Abgabepflichtigen gestaffelt, wodurch sich insbesondere für die Verheirateten eine Verbesserung ergibt. Schließlich wird die erst durch die 14. Novelle geschaffene Vorschrift des § 55 b des Lastenausgleichsgesetzes verbessert. Im Rahmen dieser Vorschrift können künftig auch solche Hausbesitzer eine Minderung der Vermögensabgabe wegen Kriegssachschäden erhalten, die den Schaden schon vor dem Währungsstichtag beseitigt haben. Bei der Hypothekengewinnabgabe werden Vergünstigungen gewährt, wenn die von Kriegsschäden betroffenen Gebäude bis zum 31. Dezember 1962 wieder aufgebaut oder wiederhergestellt werden. Es steht jetzt schon fest, daß die Wiederaufbaumaßnahmen bis dahin nicht in allen Fällen abgeschlossen sein können; die Frist soll daher durch die 16. Novelle bis zum 31. Dezember 1965 verlängert werden. Die übrigen zur Hypothekengewinnabgabe vorgesehenen Änderungen sollen Zweifel bei der Auslegung einiger Vorschriften klären. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Rehs für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache IV/395). Es durfte erwartet werden, daß die Bundesregierung mit diesem erst kurz vor Ablauf des ersten Jahres der neuen Legislaturperiode vorgelegten eigenen Vorschlag zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes den Notwendigkeiten Rechnung tragen würde, über die in Fachkreisen wie bei den Betroffenen seit langem Übereinstimmung besteht. Es durfte erwartet werden, daß die Bundesregierung hierbei die Einsicht und den Willen erkennen lassen würde, wenigstens einige der schweren Unrechtsprobleme anzupacken, die bisher im Lastenausgleichsgesetz ungelöst geblieben sind, insbesondere das sachlich ausdiskutierte Problem des Anwesenheitsstichtages. Diese Erwartung ist bitter enttäuscht worden. Der Entwurf befaßt sich neben einigen Änderungen von geringerer Tragweite mit der Anpassung des Freibetrages für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Kriegsschadenrente im Hinblick auf das Vierte Rentenanpassungsgesetz. Der hierzu gegebenen Begründung kann bis auf die Erhöhung des Freibetrages von 6 DM gefolgt werden. Diese Erhöhung ist zu gering. Es ist nicht zutreffend, daß dieser Betrag der durchschnittlichen Anhebung der Sozialversicherungsrente von Unterhaltshilfeempfängern entspricht. Der Schnitt dieser Erhöhung liegt vielmehr mindestens bei 7 DM, wenn nicht bei 8 DM. Bei den Beratungen im Lastenausgleichsausschuß wird daher eine entsprechende weitere Anhebung dieses Betrages zu erörtern und vorzuschlagen sein. Die bezüglich des Stichtages in dem Regierungsentwurf vorgesehene Regelung ist jedoch völlig unzulänglich. Das noch offene Kernproblem, nämlich die Beseitigung des Anwesenheitsstichtages vom 31. Dezember 1952 für die Heimatvertriebenen aus der Zone, die nicht gleichzeitig Inhaber eines C-Ausweises sind, wird überhaupt nicht aufgegriffen. Die von der Regierung nur vorgesehene Verlegung des in der 14. Novelle für die C-Ausweisinhaber bestimmten Stichtages vom 31. Dezember 1960 auf den 31. Dezember 1965 bedeutet angesichts der zwischenzeitlichen „politischen Entwicklung" praktisch nur eine Erweiterung des bereits begünstigten Personenkreises zeitlich um etwa 1/2 Jahr. Während durch diese Änderung etwa 20 000 Menschen geholfen würde, würden 350 bis 400 000 Heimatvertriebene weiter von den ihnen rechtlich zustehenden Ansprüchen aus dem Lastenausgleich ausgeschlossen bleiben. Anläßlich der Beratungen des Regierungsentwurfs im Bundesrat ist bekannt geworden, daß die Bundesregierung die völlige Beseitigung des Anwesenheitsstichtages vom 31. Dezember 1952 abgelehnt hat, weil sie angeblich 2,3 Milliarden DM koste und im Ausgleichsfonds gegenwärtig angeblich ein Fehlbetrag von 1,5 Milliarden DM bestehe. Beides ist falsch. Die Mehrleistungen durch die Beseitigung dieses Stichtages würden rund 900 Millionen DM betragen, und im Ausgleichsfonds sind zur Zeit bereits nachweisbar Reserven von mehreren Milliarden D-Mark vorhanden. Die Erfüllung der erforderlichen Mehrleistungen wäre also aus dem Ausgleichsfonds ohne zusätzliche Belastungen sofort möglich. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat in ihrer Schriftlichen Begründung zu der von ihr am 13. März 1962 eingebrachten 16. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz — Drucksache IV/250 — ihren Standpunkt zur Frage der Beseitigung des Stichtags vom 31. Dezember 1952 klargestellt. Die Berechtigung und Notwendigkeit dieses sozialdemokratischen Antrages wird durch den jetzigen Regierungsentwurf bestätigt. Es liegt jetzt bei den Fraktionen der Regierungskoalition, ob sie in dieser Frage den schlechten Weg des Regierungsentwurfes mitgehen und das Stichtagsproblem abermals verschleppen oder den Opfern dieses Stichtages endlich auch Gerechtigkeit widerfahren lassen wollen. Anlage 5 Umdruck 104 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ritzel, Dr. Möller, Cramer und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). 1370 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1962 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, von der Bestimmung des § 8 des Haushaltsgesetzes 1962 in der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Fassung in bezug auf die 20%ige Sperre von Haushaltsmitteln keinen Gebrauch zu machen, soweit es sich um Aufwendungen für den Straßenbau (Einzelplan 12) handelt. Bonn, den 17. Mai 1962 Ritzel Dr. Möller Cramer Jürgensen Lange (Essen) Hörmann (Freiburg) Frehsee Arendt (Wattenscheid) Schröder (Osterode) Faller Haage (München) Iven (Düren) Hermsdorf Dr. Kreyssig Büttner Birkelbach Dr. Kübler Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 105 Entschließungsantrag der Abgeordneten Lohmar, Dr. Frede, Schwabe und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, von der Bestimmung des § 8 des Haushaltsgesetzes 1962 in der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Fassung in bezug auf die 20%ige Sperre von Haushaltsmitteln keinen Gebrauch zu machen, soweit es sich um Aufwendungen für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen (Einzelplan 6) handelt. Bonn, den 17. Mai 1962 Lohmar Dr. Frede Schwabe Biermann Wegener Welslau Frau Zimmermann (Brackwede) Junker Hufnagel Junghans Höhmann (Hessisch Lichtenau) Jacobi (Köln) Könen (Düsseldorf) Büttner Matthöfer Bading Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 110 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, 'EDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 3 Nr. 1 ist 'das Datum „19. Mai 1962" durch das Datum „22. Mai 1962" zu ersetzen. 2. In § 1 Abs. 3 ist der Punkt .am Ende von Nr. 2 durch ein Komma zu ersetzen und danach folgende Nummer 3 anzufügen: „3. das Gebäude für Gottesdienst und Seelsorge bestimmt ist." 3. In § 1 Abs. 4 sind im ersten Satz das Wort „Gebieten" durch das Wort „Zonenrandgebieten" und im letzten Satz die Worte „Die Gebiete" durch die Worte „Die betreffenden Teile der Zonenrandgebiete" zu ersetzen. 4. In § 6 sind hinter dem Wort „Berlin" die Worte „und im Saarland" anzufügen. Bonn, 22. Mai 1962 Dr. Dollinger und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 8 Umdruck 111 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1962 einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den eine Reform des § 7 b des Einkommensteuergesetzes vorgenommen wird, mit der Maßgabe, daß unter Aufrechterhaltung des Baues von eigengenutzten Wohngebäuden eine mißbräuchliche Ausnutzung und ungerechtfertigte Bereicherungen vermieden werden. Die derzeitige starke Begünstigung der Bezieher hoher Einkommen ist zu beseitigen. Bonn, 22. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Heinrich Deist


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bedauert es, daß die ungerechtfertigten Preiserhöhungen, die seit dem 1. April in der Automobilindustrie durchgeführt wurden, nicht durch eine zielbewußte Politik der Preisstabilität verhindert worden sind. Durch die Teilprivatisierung des Volkswagenwerks haben Bundesregierung und Bun-



      Dr. Deist
      destagsmehrheit ein wichtiges Instrument der Preispolitik auf einem Markt, der von einigen wenigen Großunternehmen beherrscht wird und auf dem das Volkswagenwerk die Rolle eines Preisführers spielt, leichtfertig aus der Hand gegeben.

      (Beifall bei der SPD und Rufe von der CDU/ CSU: Oho! — Abg. Schmücker: Wo war denn Niedersachsen?)

      In Übereinstimmung mit der Bundesregierung haben die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat des Volkswagenwerkes darauf verzichtet, volkswirtschaftliche Überlegungen zur Geltung zu bringen. Infolgedessen unternahm die Bundesregierung auch nichts, als der Aufsichtsrat im Dezember des vergangenen Jahres über die Absichten einer Preiserhöhung unterrichtet wurde.
      Auch nach der Veröffentlichung der Preiserhöhung am 28. März hat die Bundesregierung zunächst keinen ernsthaften Willen zum Eingreifen erkennen lassen.
      Der Verzicht auf rechtzeitige Maßnahmen zur Sicherung stabiler Preise führt nunmehr zu dem Vorschlage, nachträglich durch Zollsenkungsmaßnahmen die Folgen der eigenen Unterlassungen zu korrigieren.
      Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bedauert es, daß es sich bei der Vorlage der Bundesregierung nicht um einen Akt zielbewußter Preispolitik handelt, sondern daß hier Erwägungen des Prestiges der verschiedenen Personen und Gruppen innerhalb der Regierungsparteien eine Rolle gespielt haben.

      (Sehr richtig! bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

      Der Vergleich zwischen der Stahlpreiserhöhung in Nordamerika und der Automobilpreiserhöhung in Deutschland spricht Bände. In den Vereinigten Staaten wurde eine ungerechtfertigte Preiserhöhung durch die Aktivität der Regierung innerhalb von drei Tagen rückgängig gemacht; in der Bundesrepublik verstrichen nach Veröffentlichung der Preiserhöhung vier Wochen, bis das erste Gespräch zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und der Automobilindustrie stattfand; und genau sieben Wochen verstrichen, bis die Zollsenkungsvorlage dem Bundestag zuging.
      Wir verfolgen mit Sorge die Versuche, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als wenn die wirtschaftliche Lage der Automobilindustrie oder gar die Arbeitsplätze gefährdet seien. Derartige Behauptungen sind nachweislich unzutreffend. Wir verkennen nicht, daß es Werke gibt, die schwer zu kämpfen haben. Aus diesem Grunde begrüßen wir es, daß die Hersteller von Kleinwagen bis zu 800 ccm Hubraum von der Zollsenkung freigestellt werden. Insgesamt sind die Lage der Automobilunternehmen und ihre Zukunftsaussichten aber gut. Es ist unmöglich, die Preispolitik nach den Betrieben auszurichten, die am teuersten arbeiten. Wenn hier wirtschaftliche und soziale Fragen entstehen, können und müssen sie auf andere Weise gelöst werden.
      Bei der heutigen Entscheidung geht es nicht allein um den Preis für den Volkswagen. Es geht auch nicht allein um die Automobilpreise insgesamt. Hier steht die gesamte Politik der Bundesregierung zur Sicherung stabiler Preise zur Erörterung.
      Seit Jahren steigt das allgemeine Preisniveau ständig. Im Laufe des letzten Jahres stiegen die Lebenshaltungskosten wieder um rund 4 %. Diese Entwicklung ist eindeutig darauf zurückzuführen, daß die Bundesregierung zuviel redet und zuwenig handelt.

      (Beifall bei der SPD.)

      Wir haben auch kein Vertrauen zur Regierung, daß sich das in Zukunft ändern wird. Aber wir wollen der Öffentlichkeit deutlich machen, daß eine verantwortungsbewußte Regierung ausreichende Möglichkeiten besitzt, unerwünschten Preiserhöhungen wirksam zu begegnen. Wir werden dafür Sorge tragen, daß in Zukunft in jedem Falle an diesem Beispiel geprüft wird, ob die Regierung bereit ist, überall dort einzugreifen, wo ungerechtfertigte Preiserhöhungen vorgenommen werden.

      (Beifall bei der SPD. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion läßt sich weder durch eine irreführende Propaganda noch durch die taktischen Winkelzüge innerhalb der Regierungsmehrheit in ihrer Entscheidung beeinflussen. Sie fällt ihre Entscheidung aus sachlichen Überlegungen. Darum werden wir der Zollsenkungsvorlage zustimmen. Als Sprecher der Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Schmücker das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, zur Abstimmung folgende Erklärung abzugeben, und ich werde mich bemühen, nach Form und Inhalt im Rahmen einer solchen Erklärung zu bleiben. Die Fraktion der CDU/CSU bedauert außerordentlich, daß die vorliegende Zollverordnung am vergangenen Freitag durch Herstellung der Beschlußunfähigkeit nicht verabschiedet werden konnte. Die CDU/CSU hat in der Freitagaussprache ausführlich ihren Standpunkt begründet. Ich beziehe mich darauf und wiederhole, daß es uns aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen geboten erscheint, durch Aussetzung der Zölle für Kraftwagen über 800 Kubikzentimeter die angespannte Lage auf dem Automarkt aufzulockern. Die CDU/CSU hält die Verabschiedung der Zollvorlage für dringlich und wichtig und beantragt namentliche Abstimmung. Sie haben den Antrag gehört. Vor der Abstimmung gebe ich das Wort zu einer Erklärung der Fraktion der FDP dem Herrn Abgeordneten Dörinkel. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten bedauert, daß der Vorstand des Volkswagenwerkes trotz des Appells der Bundesregierung zum Maßhalten den Inlandspreis für den Volkswagen erhöht hat. Eine Zollsenkung als Antwort auf die Erhöhung des Volkswagenpreises lehnt die FDP ab. Zollpolitische Maßnahmen dürfen nicht den Charakter einer Strafe erhalten. Die Senkung der Automobilzölle trifft besonders die Firmen, die ihre Preise nicht erhöht haben. Darüber hinaus werden die zum großen Teil mittelständischen Zulieferindustrien in Mitleidenschaft gezogen. Ohne Anlaß und Grund werden dadurch weite Kreise der Arbeitnehmer und der Unternehmer getroffen. Nach sorgfältigem Abwägen aller volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte ist die FDP-Fraktion zu der Meinung gelangt, daß die hier zu beschließende Zollsenkung eine Maßnahme am falschen Platz und zur falschen Zeit ist. Sie lehnt deshalb die Vorlage ab. Die FDP-Fraktion wird zur gegebenen Zeit die Bundesregierung nach den Wirkungen der Zollsenkung fragen. Meine Damen und Herren, Sie haben die Erklärungen gehört. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Der Antrag ist ausreichend unterstützt. Wir stimmen also über die Vorlage Drucksache IV/414 namentlich ab. Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Verordnungsentwurf unter Punkt 3 der Tagesordnung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 331 uneingeschränkt stimmberechtigte Mitglieder des Hauses und 13 Berliner Abgeordnete. Enthalten haben sich 21 Mitglieder des Hauses. Mit Nein haben 81 Mitglieder des Hauses gestimmt. Damit, meine Damen und Herren, ist diese Vorlage in namentlicher Abstimmung angenommen. Ja CDU/CSU Dr. Aigner Dr. Althammer Arndgen Dr. Arnold Dr. Artzinger Baier Balkenhol Bauer Bausch Becker Berberich Bewerunge Biechele Dr. Bieringer Dr. Birrenbach Blank Frau Dr. Bleyler Blöcker Frau Blohm Blumenfeld von Bodelschwingh Dr. BÖhm Dr. Brenck Dr. von Brentano Brese Brück Bühler Burgemeister Dr. Conring Dr. Czaja van Delden Dr. Dichgans Diebäcker Dr. Dollinger Draeger Ehnes Eichelbaum Engelbrecht-Greve Dr. Dr. h. c. Erhard Etzel Dr. Even Even Falke Dr. Franz Franzen Dr. Frey Dr. Fritz Gehring Frau Geisendörfer Germs D. Dr. Gerstenmaier Gibbert Giencke Dr. Gleissner Glüsing Goldhagen Gontrum Dr. Gossel Gottesleben Dr. h. c. Güde Günther Haase Hahn Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger Dr. Hauser Dr. Heck Heix Hesemann Hilbert Höcherl Dr. Höchst Höfler Hörnemann Holkenbrink Hoogen Horn Dr. Huys Illerhaus Frau Jacobi Dr. Jaeger Josten Dr. Jungmann Dr. Kanka Katzer Kemmer Dr. Kempfler Frau Klee Klein Dr. Kliesing Dr. Knorr Dr. Kopf Krüger Krug Kühn Lang Leicht Lemmrich Lenz Lenze Lermer Dr. Löhr Dr. Luda Lücker Maier Dr. Baron ManteuffelSzoege Dr. Martin Maucher Meis Memmel Mengelkamp Menke Dr. von Merkatz Mick Müller Müser Nieberg Niederalt Frau Dr. Pannhoff Dr. Pflaumbaum Dr.-Ing. Philipp Frau Pitz-Savelsberg Dr. Poepke Porten Frau Dr. Probst Dr. Ramminger Rauhaus Dr. Reinhard Riedel Ruf Scheppmann Dr. Schmidt Frau Schroeder Schulhoff Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Schwörer Dr. Seffrin Seidl Dr. Sinn Spies Stauch Dr. Stecker Dr. Steinmetz Stiller Dr. Stoltenberg Stooß Storch Storm Struve Stücklen Sühler Dr. Süsterhenn Teriete Tobaben Dr. Toussaint Unertl Varelmann Verhoeven Frau Vietje Dr. Freiherr v. VittinghoffSchell Vogt Wacher Wagner Dr. Wahl Frau Dr. h. c. Weber Dr. Weber Weigl Frau Welter Wieninger Dr. Wilhelmi Dr. Willeke Windelen Winkelheide Dr. Winter Wittmer-Eigenbrodt Dr. Wuermeling Wullenhaupt Dr. Zimmer Dr. Zimmermann Berliner Abgeordnete Benda Dr. Gradl Dr. Krone Frau Dr. Maxsein Müller Stingl SPD Altmaier Arendt Dr. Dr. h. c. Baade Bading Bäumer Bals Bauer Dr. Bechert Behrendt Bergmann Berkhan Berlin Beuster Frau Beyer Biermann Blachstein Dr. Bleiß Börner Brünen Buchstaller Büttner Busch Cramer Dr. Deist Diekmann Frau Döhring Dr. Eppler Erler Faller Felder Figgen Folger Dr. Frede Frehsee Frau Freyh Glombig Gscheidle Haase Hansing Heide Heiland Dr. Dr. Heinemann Hellenbrock Frau Herklotz Herold Hirsch Höhmann Hussong Iven Jacobi Jahn Jaksch Jürgensen Junker Kaffka Kahn-Ackermann Frau Kettig Killat Frau Kipp-Kaule Dr. Koch Könen Dr. Kübler Kühn Kulawig Kurlbaum Lange Leber Lemper Lenz Marx Matzner Metter Metzger Dr. Meyer Müller Dr. Müller-Emmert Nellen Ollenhauer Paul Peiter Peters Pöhler Priebe Regling Rehs Dr. Reischl Reitz Frau Renger Riegel Dr. Rinderspacher Ritzel Dr. Roesch Frau Rudoll Sänger Saxowski Dr. Schäfer Frau Schanzenbach Scheuren Dr. Schmid Seifriz Seither Stephan Striebeck Frau Strobel Strohmayr Dr. Tamblé Theis Wehner Welslau Frau Wessel Wienand Wilhelm Wischnewski Wittrock Frau Zimmermann Zühlke Berliner Abgeordnete Frau Berger-Heise Braun Frau Krappe Neumann Dr. Schellenberg Dr. Seume Wellmann FDP Dr. Kohut Nein CDU/CSU Dr. Elbrächter Weinzierl SPD Bazille Corterier Dopatka Dröscher Franke Geiger Haage Dr. Harm Frau Dr. Hubert Koenen Frau Korspeter Lohmar Marquardt Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller Dr. Nissen Rohde Frau Seppi Seuffert Welke Weltner FDP Dr. Achenbach Dr. Aschoff Dr. Atzenroth Dr. Bucher Burckardt Busse Dr. Dahlgrün Dr. Danz Dr. Dehler Frau Dr. Diemer-Nicolaus Döring Dr. Dörinkel Dorn Dürr Dr. Effertz Eisenmann Dr. Emde Ertl Frau Dr. Flitz Dr. Hamm Dr. Hellige Dr. Hoven Dr. Imle Keller Frau Dr. Kiep-Altenloh Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Dr. Löbe Logemann Dr. Mälzig Margulies Dr. Mende Dr. h. c. Menne Dr. Miessner Mischnick Freiherr von Mühlen Murr Ollesch Opitz Peters Ramms Reichmann Dr. Rieger Dr. Rutschke Sander Schmidt Spitzmüller Dr. Supf Wächter Walter Weber Enthalten CDU/CSU Brand Dr. Dr. h.c. Dresbach Freiherr zu Guttenberg Frau Kalinke Missbach Müller-Hermann Schneider Werner SPD Frau Albertz Fritsch Höhne Junghans Lautenschlager Matthöfer Merten Müller Schmitt-Vockenhausen Schwabe Seidel Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses Das Wort hat Herr Abgeordneter Junghans als Berichterstatter. Herr Präsident! Meine Damen unid Herren! Am 16. Mai hat der Wirtschaftsausschuß gemeinsam mit dem Ausschuß für WohnungsJunghans wesen, Städtebau und Raumordnung gesetzliche Maßnahmen zur Einschränkung der Bautätigkeit beraten. Dem Ausschuß haben vorgelegen. der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP über das Verbot der Errichtung oder Veränderung von Verwaltungs-, Büround Repräsentationsgebäuden, Drucksache IV/ 341, und der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/ CSU zur Einschränkung 'der Bautätigkeit, Drucksache IV/353. Die Beschlüsse des Ausschusses liegen Ihnen in der Drucksache IV/411 vor. Ich erlaube mir, Ihnen einige kurze Erläuterungen zu geben. Es handelt sich darum, daß Gebäude, deren Nutzungszweck in § 1 im einzelnen aufgeführt ist und für die eine Baugenehmigung nach dem — ich setze die Annahme des Antrags auf Umdruck 110 voraus — 22. Mai erteilt wurde, bis zum 30. Juni 1963 nicht errichtet werden dürfen. Der Ausschuß hat den Katalog des FDP-Antrags ausgedehnt. Sie sehen die Ausdehnung im einzelnen in § 1 Abs. 1. Ferner wurde eine Verschärfung dadurch erreicht, daß bereits bei mehr als einem Drittel der Nutzungsfläche der in den Nrn. 1 bis 3 aufgeführten Zwecke das Bauverbot zutrifft. Im Ausschuß bestand Einigkeit darüber, daß unter den Begriff „Versammlungsstätte" nicht Turnund Sporthallen fallen sollen. Ferner mußte eine Bestimmung aufgenommen werden, die verhindert, daß ein Gebäude errichtet wird, das mehreren unter das Bauverbot fallenden Nutzungszwecken dienen soll, wobei jeweils das eine Drittel nicht erreicht wird. Sie finden eine entsprechende Vorschrift im letzten Satz des § 1 Abs. 1, in der es heißt: Das gleiche gilt, wenn mehr als ein Drittel der Nutzungsfläche des Gebäudes mehreren der in Nummern 1 'bis 3 genannten Nutzungszwecke dienen soll. Im übrigen darf bemerkt werden, daß in § 1 immer nur Bezeichnungen verwandt wurden, die baupolizeilich eindeutig sind. Verboten sind ferner Änderungen an den im Katalog aufgeführten Gebäuden oder Änderungen eines anderen Gebäudes, wenn es den im Katalog aufgeführten Nutzungszwecken zu mehr als einem Drittel zugeführt werden soll. Unterhaltungsarbeiten und Modernisierungsarbeiten unterliegen selbstverständlich nicht dem Bauverbot. Außerdem sollen Luxusbauten und die Errichtung größerer Wochenendhäuser verboten werden. Der Ausschuß war sich darüber im klaren, daß hinsichtlich der Luxusbauten eine Festlegung nach der Größe zweckmäßiger gewesen wäre, konnte aber keine praktikable Lösung finden, da hierzu die §§ 82 und 89 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes keine ausreichende Handhabe bieten. In Abs. 3 Nr. 1 wird durch die Aufnahme des Wortes „Zustimmung" sichergestellt, 'daß auch die Behördenbauten, z. B. Länderbauten, Bauten von Landesarbeitsämtern, die nicht der baupolizeilichen Genehmigung der Kommunen unterliegen, mit erfaßt sind. Vom Verbot sollen ausgenommen werden Ersatzbauten für zerstörte Gebäude. Da es sich bei diesem Gesetz darum handelt, Überhitzungen in der Baukonjunktur zu begegnen, hat der Ausschuß mit Mehrheit beschlossen, eine sogenannte Länderklausel einzufügen, die es ermöglicht, bestimmte Gebiete, in denen von einer Überhitzung der Baukonjunktur nicht die Rede sein kann, vom Bauverbot auszunehmen. Deshalb wurde auch ein von verschiedenen Ausschußmitgliedern vorgebrachter Antrag, das Saarland aus bestimmten Gründen vom Bauverbot auszunehmen, nicht mehr zur Abstimmung gestellt. Auf Grund der Befristung des Bauverbots war der Ausschuß der Meinung, daß auch in diesem Falle bestimmte Opfer zugemutet werden können. Im Ausschuß wurde die Frage geprüft, ob bei der Durchführung dieses Gesetzes Interessenkollisionen bei den zuständigen Verwaltungsbehörden vorliegen. Diese Frage wurde verneint. Schließlich war der Ausschuß der Meinung, daß es sich bei diesem Gesetz um eine grobe Maßnahme handelt. Über die Wirkung des Bauverbots — das betrifft die quantitative und die zeitliche Seite — kann niemand, also auch nicht der Ausschuß, eine Voraussage machen. Vor allem aus diesen Erwägungen hat der Ausschuß davon abgesehen, der Bundesregierung eine Vollmacht für eine eventuelle Verlängerung zu geben. Das Gesetz soll nicht in Berlin gelten. Der Ausschuß bittet um Annahme des Gesetzentwurfs in der in Drucksache IV/411 vorgelegten Fassung. Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Beratung der zweiten Lesung. Ich rufe auf § 1. Meine Damen und Herren, Sie haben bemerkt, daß die Änderungsanträge Umdrucke 102, 106 und 108 durch den Änderungsantrag Umdruck 111 ersetzt worden sind. Die Änderungsanträge Umdrucke 107 und 109 sind zurückgezogen. Das gleiche gilt für die Änderungsanträge Umdrucke 104 und 105. Dafür habe ich einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu § 1 Abs. 1 Nr. 4, den ich nachher aufrufen werde. Zunächst der Änderungsantrag Umdruck 110 zu § 1! Wird dazu das Wort gewünscht? — — Entschuldigen Sie! Ist das alles dritte Beratung? — Man könnte sich ja auch über die Fristen verständigen, dann könnte man es in der zweiten Lesung machen. Aber sicher ist sicher. Alles, was ich gesagt habe, gilt also für die dritte Lesung. Für die zweite Lesung sind keinerlei Anträge gestellt. Ich rufe auf die §§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Präsident D. Dr. Gerstenmaier Wer zustimmen will, den bitte ich uni ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen in zweiter Lesung angenommen. Ich rufe auf die dritte Lesung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Herr Abgeordneter Brand! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation unseres Baumarktes ist schon seit einiger Zeit dadurch gekennzeichnet, daß die Bauunternehmen nicht mehr in der Lage sind, die gestiegene Nachfrage nach Bauleistungen voll zu befriedigen. Die Baugenehmigungen des Jahres 1961 übertrafen den Vorjahresstand um 22 %, während die effektive Bauleistung nur um 71/2 % angestiegen war. Als Folge hiervon sind die Baupreise in den letzten Jahren wesentlich stärker gestiegen als die Indizes der Erzeugerpreise industrieller Produkte und der Lebenshaltungskosten. Aus dieser Situation heraus haben wir uns veranlaßt gesehen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine der möglichen Maßnahmen zur Dämpfung der Baunachfrage darstellt. Es handelt sich hierbei nicht um ein perfektioniertes Gesetz, das alle Eventualfälle sowohl auf der Verbotsseite als auch auf der Seite der Ausnahmen erfassen soll. Zur Behandlung eines solchen Gesetzes hätte es vieler Monate sorgfältiger Beratungen bedurft. Diese Zeit stand uns aber nicht zur Verfügung. Es galt schnell zu handeln, und so haben wir das hier beratene Gesetz vorgelegt, das eine zeitlich eng begrenzte Maßnahme darstellt und dessen Funktionieren eine vernünftige Handhabung durch die ausführenden Baubehörden zur Voraussetzung hat. Dieses Gesetz muß natürlich durch weitere Maßnahmen, z. B. auf steuerlichem Gebiet, ergänzt werden und stellt somit nur eine Teilmaßnahme dar. Ein solcher Eingriff wäre nicht nötig gewesen, wenn alle Bauträger, sowohl die privaten Bauherren als auch die öffentliche Hand, das Gemeinwohl stärker beachtet, sich disziplinierter und weniger egoistisch verhalten hätten. Eine gesetzliche Maßnahme wie diese macht gewisse Härten unvermeidbar, doch möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß es sich um eine zeitlich eng begrenzte Maßnahme handelt und wir einer Entwicklung nicht länger untätig zusehen konnten, deren eigentliche Leidtragenden die Bausparer sind. Es hatte etwas zu geschehen, auch wenn es nicht bis zum letzten perfektioniert werden konnte. Ich bitte deshalb die Damen und Herren des Hohen Hauses, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Freien Demokraten haben den Eindruck gewonnen, daß auf dem Gebiete der Bauwirtschaft von seiten der Regierung und von seiten des Parlaments etwas unternommen werden müsse, um eine unheilvolle Entwicklung abzubremsen. Wir haben uns dabei vorgenommen, unter allen Umständen alle Maßnahmen darauf abzustimmen, daß sie mit unserer marktwirtschaftlichen Konzeption zu vereinbaren sind. Die erste Maßnahme, die dieses Parlament getroffen hat, berührt die öffentliche Hand, wenigstens soweit wir über die Mittel der öffentlichen Hand verfügen können, nämlich den Bund selber. Er hat sich durch eine Änderung des § 8 des Haushaltsgesetzes gewisse Einschränkungen selbst auferlegt, über deren Umfang wir uns noch eingehend unterhalten müssen. Wir werden uns die Frage vorlegen müssen, ob diese Maßnahme ausreichend sein wird. Aber, wie gesagt, das betraf nur Mittel, über die der Bund zu verfügen hat; es betraf nicht die Länder, die Gemeinden und die privaten Bauherren. Auch im Hinblick auf diese mußte irgend etwas unternommen werden. Wir Freien Demokraten hatten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Verbot beinhaltete, das so eng wie möglich begrenzt war, einen gewissen Tatbestand, nämlich repräsentative und Verwaltungsbauten, umfassen und für alle Geltung haben sollte. Der Bund, die Länder und die Gemeinden sowie die privaten Bauherren sollten gleichmäßig erfaßt werden; niemand sollte ausgenommen werden dürfen. Nach unseren Vorstellungen sollte auch keine Behörde in der Lage sein, hierzu einen besonderen Genehmigungsoder Ablehnungsbescheid erteilen zu können. Schließlich sollte dieses Verbot ganz kurz befristet sein. Denn wir sind überzeugt, daß innerhalb dieses Jahres andere Momente auftreten werden und daß wir nach einem Jahre vor einer neuen Sachlage stehen werden. Vielleicht brauchen wir dann keine solchen Maßnahmen mehr; vielleicht müssen wir aber andere Maßnahmen ergreifen, für die wir innerhalb dieses Jahres Erfahrungen sammeln können. Dieses Verbot sollte nur ein Punkt in dem Gesamtkomplex der Maßnahmen sein, die wir ergreifen wollen. Hinzu kamen drittens steuerliche Maßnahmen. Wir haben schon einen Gesetzentwurf vorgelegt, der heute an den Ausschuß verwiesen worden ist. Er beinhaltet eine Änderung oder vorübergehende Änderung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes, die also hier auch zu Dämpfungsmaßnahmen führen soll. Wir sind der Meinung, daß noch andere steuerliche Maßnahmen möglich sind. Wir werden dem Hohen Hause solche in nächster Zeit vorschlagen. Dabei geht es um die Regelung der Abschreibungsmöglichkeiten mit dem Ziele, daß Bauten zurückgestellt werden oder daß für Bauten, die unter allen Umständen vordringlich ausgeführt werden müssen, vielleicht nicht der volle Genuß der steuerlichen Abschreibung gewährt wird. Es handelt sich hier um ein Bukett von Maßnahmen, von dem wir uns nur insgesamt eine Dämpfung der übermäßigen Konjunktur im Baugewerbe erhoffen. Dr. Atzenroth Es wäre noch eines hinzuzufügen, und hier darf ich . meinen Appell an den Kollegen Leber richten. Herr Leber, ich würde es für eine sehr wirkungsvolle zusätzliche Maßnahme zur Einschränkung der übermäßigen Konjunktur, für eine Maßnahme nach der anderen Richtung, zur Schaffung eines neuen Angebots halten, wenn Sie, vielleicht zusammen mit den Arbeitgeber-Vertretern Ihrer Branche, zu einer Einigung dahin gehend kämen, daß in diesem und vielleicht im nächsten Sommer die tarifmäßige Arbeitszeit pro Woche um zwei Stunden erhöht würde. Durch die dadurch entstehende zusätzliche Kapazität würde ein zusätzliches Angebot geschaffen, und damit würden manche Schwierigkeiten, die auf dem Baumarkt eingetreten sind, vielleicht zu vermeiden sein. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Leber? Bitte! Herr Kollege Dr. Atzenroth, können Sie es sich nicht einmal angewöhnen, in mir den Abgeordneten Leber und nicht den Gewerkschaftsvorsitzenden anzusprechen? Ich wäre sehr dankbar dafür. Ich bitte Sie um Entschuldigung, Herr Leber! (Abg. Leber: Ich spreche Sie ja auch nicht als Fabrikant an!)


      (Beifall bei der SPD.)


    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von: Unbekanntinfo_outline


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


      (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)