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    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1309 A Fragestunde (Drucksachen IV/388, IV/399) Frage des Abg. Rollmann: Vorstand der Lufthansa AG Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1309 B Frage des Abg. Rollmann: Gutachten über den Bau des Nord-Süd- Kanals Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1309 C, D Rollmann (CDU/CSU) 1309 D Fragen des Abg. Müller-Hermann: Abmessungen und Gewichte von Lastkraftwagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1309 D, 1310A, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1310 C, D Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Schließung des Haltepunktes Adelberg- Börtlingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1311 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 1311 A, B Frage des Abg. Wächter: Ausbau eines Zubringers an die Hansalinie Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1311 C, D Wächter (FDP) . . . . . . . . 1311 D Frage des Abg. Peiter: Zweigleisige Bahnstrecke im Lahntal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1312 A Frage des Abg. Peiter: Zugverkehr zwischen Koblenz und Limburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . 1312 B, C Peiter (SPD) 1312 B, C Frage des Abg. Ritzel: Sperre von Haushaltsmittel für den Straßenbau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1312 C, D Ritzel (SPD) 1312 D Frage des Abg. Ritzel: Richtlinien für die Behandlung von Mehrfachtätern im Straßenverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1313 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1313 B, C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach): Ansteckende Krankheiten unter ausländischen Arbeitern Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1313 D, 1314 A, B, C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1314 A, B Gerlach (SPD) . . . . . . . . 1314 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Bereitstellung von Trockenmilch für den Krisenfall Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1314 C, 1315 A Dr. Kohut (FDP) 1314 D, 1315 A Frage des Abg. Dröscher: Erkrankungen an multipler Sklerose Dr. Wuermeling, Bundesminister . 1315 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 1315B, C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1962 Frage des Abg. Büttner: Erforschung der Ursachen der multiplen Sklerose Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1315 D, 1316 B, C, D Büttner (SPD) 1315D, 1316 A Dr. Bechert (SPD) 1316 B Rohde (SPD) . . . . . . . . 1316 B Fritsch (SPD) 1316 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise (Drucksache IV/212) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 1316 D, 1337 A Dr. Ernst, Staatssekretär 1324 C Mick (CDU/CSU) 1329 A Frau Berger-Heise (SPD) 1332 A Dr. Imle (FDP) 1333 D Wittmer-Eigenbrodt (CDU/CSU) . 1334 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 1337 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 1337 B Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Ausgleichszugeständnisse) (Drucksachen IV/385, IV/412) ; in Verbindung mit dem Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Frühkartoffeln) (Drucksachen IV/402, IV/413) und dem Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Kraftwagen zum Befördern von Personen) (Drucksachen IV/410, IV/414) Dr. Löhr (CDU/CSU) . . . . . . 1337 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1339 C Keller (FDP) . . . . . . . . . 1340 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 1341 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1343 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 1344 C Beschlußunfähigkeit 1344 D Nächste Sitzung 1344 D Berichtigungen 1344 D Anlagen 1345 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1962 1309 31. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 30. Sitzung Seite 1245 A Zeile 4 statt „15.03": 14.03; Seite 1296 B Zeilen 16/17 statt „noch viel": noch nicht viel. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 5. Adorno 30. 6. Frau Albertz 18. 5. Altmaier* 18. 5. Dr. Arndt (Berlin) 18. 5. Dr. Aschoff 18. 5. Bauer (Würzburg) * 18. 5. Bauknecht 18. 5. Bazille 18. 5. Berberich 18. 5. Berkhan * 18. 5. Fürst von Bismarck 18. 5. Blachstein * 18. 5. Dr. Bleiß 18. 5. Dr. h. c. Brauer 18. 5. Dr. Brecht 15. 6. Brese 22. 5. Burckhardt 18. 5. Corterier 18. 5. Diekmann 18. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 18. 5. Dr. Dittrich 18. 5. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 5. Döring (Düsseldorf) * 18. 5. Drachsler 26. 5. Dr. Effertz 18. 5. Eisenmann 18. 5. Engelbrecht-Greve 18. 5. Erler 18. 5. Ertl 18. 5. Eschmann 18. 5. Faller 18. 5. Felder 18. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 18. 5. Frehsee 18. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 18. 5. Dr. Furler * 18. 5. Gaßmann 18. 5. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Geiger 18. 5. Frau Geisendörfer 18. 5. Gerns * 18. 5. Gewandt 4. 6. Dr. Gleissner 18. 5. Glombig 11. 6. Gscheidle 18. 5. Haage (München) 18. 5. Hammersen 18. 5. Dr. Harm (Hamburg) 18. 5. Heiland 18. 5. Herold 18. 5. Dr. Hesberg 31. 5. Hilbert 18. 5. Dr. Höchst 25. 5. Höfler * 18. 5. Hörmann (Freiburg) 18. 5. Frau Dr. Hubert * 18. 5. Jacobs 31. 5. Frau Kalinke 18. 5. Killat 18. 5. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Klein (Saarbrücken) 18. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 5. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Dr. Kopf * 18. 5. Kraus 18. 5. Kriedemann 18. 5. Dr. Kübler 18. 5. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Kühn (Bonn) 18. 5. Lemmer 18. 5. Lenze (Attendorn) * 18. 5. Lermer * 18. 5. Lücker (München) 18. 5. Maier (Mannheim) 18. 5. Dr. Martin 18. 5. Mattick 18. 5. Maucher 18. 5. Mauk 18. 5. Frau Dr. Maxsein * 18. 5. Frau Meermann 25. 5. Menke 18. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 5. Dr. Menzel 31. 5. Merten 18. 5. Metzger 18. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 18. 5. Michels 18. 5. Dr. Miessner 18. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 5. Müller (Erbendorf) 18. 5. Müller (Nordenham) 18. 5. Murr 18. 5. Neubauer 18. 5. Neumann (Allensbach) 11. 6. Oetzel 25. 5. Ollesch 18. 5. Paul * 18. 5. Frau Dr. Probst 18. 5. Rasner 26. 5. Frau Dr. Rehling * 18. 5. Frau Renger * 18. 5. Richarts 18. 5. Dr. Rinderspacher 18. 5. Dr. Roesch 18. 5. Rollmann 18. 5. Ruf 18. 5. Ruland 31. 5. Schlick 26. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) 18. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18. 5. Schultz 18. 5. Schütz * 18. 5. Dr. Schwörer 18. 5. Dr. Seffrin 18. 5. Seibert 18. 5. 'Seidl (München) * 18. 5. Dr. Serres * 18. 5. Dr. Siemer 18. 5. Stein 18. 5. Steinhoff 11. 6. Dr. Steinmetz 18. 5. Dr. Stoltenberg 18. 5. Stooß 18. 5. Storch 18. 5. Frau Strobel 18. 5. Dr. Vogel 18. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Dr. Wahl* 18. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26. 5. Weber (Georgenau) 18. 5. Welke 18. 5. Frau Welter (Aachen) 18. 5. Wendelborn 18. 5. Wienand * 18. 5. Dr. Zimmer * 18. 5. b) Urlaubsanträge Dr. h. c. Pferdmenges 25. 5. * Zur Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 99 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/212 -betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Oktober 1962 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den auf andere Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 16. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 102 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). Der Bundestag wolle beschließen: Der Absatz 4 des § 1 wird gestrichen. Bonn, den 16. Mai 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1962 1347 Anlage 4 Umdruck 103 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/212 — betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Zusammenarbeit mit den Ländern Maßnahmen zu prüfen, die eine verstärkte Ausweisung und Eischließung neuen Baulandes zur Deckung des erforderlichen Bedarfs fördern und die geeignet sind, in den Schwerpunkten des Wohnbedarfs eine dort nicht zudeckende Nachfrage nach Bauland auf Randgebiete, die in einer für die Auflockerung der Ballung angemessenen Entfernung liegen, im Rahmen einer wirksamen Raumordnung hinzuführen; über die Ergebnisse der Prüfung soll dein Bundestag ,bis zum 1. November 1962 berichtet werden; 2. alljährlich bis zum 15. Februar durch den Bundesschatzminister einen Bericht den Ausschüssen für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung 'und für wirtschaftlichen Besitz des Bundes darüber vorzulegen, in welchem Umfange Bundesgelände im vergangenen Kalenderjahr der Entbehrlichkeitsprüfung unterworfen war, wieviel als entbehrlich befunden und zu Zwecken des Wohnungsbaues und 'der Eigentumsbildung veräußert worden ist. Bonn, den 16. Mai 1962 Arndgen und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
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    Herr Präsident! Meine Damenfund Herren! Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage der SPD auf Drucksache 212 wie folgt.
    Durch die Große Anfrage der SPD-Fraktion ist der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, über den Stand der Durchführung des Bundesbaugesetzes und Über 'die bisherigen Auswirkungen auf die Baulandsituation zu berichten.
    Bereits am 22. Februar 1961 hat die Bundesregierung ebenfalls auf Grund einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion zu )diesem wohnungs- und sozialpolitisch 'bedeutsamen Thema Stellung genommen. Damals war das Bundesbaugesetz mit einigen Teilen erst knapp drei Monate, mit den anderen Teilen überhaupt noch nicht in Kraft. Es konnten daher Auswirkungen des Gesetzes noch nicht erwartet werden. Jetzt ist ein Zeitraum verstrichen, der einen ersten vorläufigen Überblick ermöglicht. Er kann jedoch nicht umfassend sein und erlaubt noch kein abschließendes Urteil.
    Bei einer Beurteilung der derzeitigen Bodenmarktlage ist zu berücksichtigen, daß wir uns in einem Übergangsstadium nach einer jahrzehntelangen, durch Kriegsfolgen und zwangswirtschaftliche Maßnahmen beeinflußten Entwicklung befinden. Beim Erlaß des Bundesbaugesetzes war die Lage auf dem Baulandmarkt gekennzeichnet durch eine außerordentliche Verknappung des Baubadens, der eine starke Nachfrage gegenüberstand. Die Verknappung auf der Angebotsseite war einmal darin begründet, daß die vorhandenen Reserven infolge des hohen Nachholbedarfs der vergangenen Jahre weitgehend aufgebraucht und die Ausweisung und Erschließung neuen Baulandes dem tatsächlichen Bedarf nicht in dem erforderlichen Umfang gefolgt waren. Zum anderen wurden die vorhandenen Baugrundstücke vielfach nur zögernd einer Bebauung zugeführt oder nur unzureichend auf den Markt gebracht. Da dies weitgehend auch von der Zwangswirtschaft ausgelöst war, war die Verknappung insoweit zum Teil künstlich. Diesen Verhältnissen auf der Angebotsseite stand eine unverändert hohe Nachfrage gegenüber. Angesichts dieses Mißverhältnisses von Angebot und Nachfrage konnte von einem funktionsfähigen Markt nicht die Rede sein. Die bodenmarktordnenden Maßnahmen des Bundesbaugesetzes zielen deshalb in ihrer Gesamtheit darauf ab, das Baulandangebot .so zu vermehren, daß das bisherige Mißverhältnis beseitigt und damit auch der Tendenz zu einer ständigen Preissteigerung entgegengewirkt wird.
    Zur Erhöhung des Angebots setzen die Maßnahmen des Bundesbaugesetzes nach zwei Seiten hin an: Es soll einmal das vorhandene baureife Land auch tatsächlich der Bebauung zugeführt werden. Zum anderen soll neues Bauland von den Gemeinden in dem erforderlichen Umfang ausgewiesen und erschlossen werden. In der Erschließung neuer



    Staatssekretär Dr. Ernst
    Baugebiete liegt naturgemäß der Angelpunkt zur Lösung des Baulandproblems. Die Gemeinden müssen durch tatkräftige, vorausschauende Planung so rechtzeitig 'das nach der städtebaulichen Entwicklung erforderliche Bauland ausweisen und erschließen, daß die Nachfrage nach Möglichkeit befriedigt werden kann. Die Ausweisung neuer Baugebiete setzt eingehende Vorarbeiten durch Gemeindeverwaltung und Gemeindevertretung voraus, und die nachfolgende Erschließung dieser Gebiete durch Straßen und Versorgungseinrichtungen läßt sich nicht binnen weniger Monate durchführen. Es kann also nicht erwartet werden, daß es kurzfristig gelingen könnte, neues Bauland in einem Umfangbereitzustellen, der zu einer 'spürbaren Entlastung des örtlichen Baulandmarktes führt. Eine Entwicklung, die sich auf Grund des gewaltigen Baulandbedarfs schon seit Jahren angebahnt hat — übrigens nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in ähnlicher Weise auch in den anderen westeuropäischen Ländern —, läßt sich nicht innerhalb einiger Monate ändern.
    Das Bundesbaugesetz hat den Gemeinden die Handhaben zur Verfügung gestellt, die zu einer Ordnung des Baulandmarktes notwendig sind und ihnen die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtern, Bauland in dem erforderlichen Umfang bereitzustellen. Es kommt jetzt darauf an, daß die Gemeinden von den ihnen gebotenen Möglichkeiten tatkräftig Gebrauch machen. Wie viele Berichte erkennen lassen, bestehen in dieser Beziehung .mancherorts noch einige Schwierigkeiten. Die Vielseitigkeit der Aufgabenstellung des Bundesbaugesetzes erfordert naturgemäß eine gewisse Anlaufzeit. Auch stehen den Gemeinden vielfach noch nicht die notwendigen Fachkräfte, namentlich für die planerischen Aufgaben, zur Verfügung. Hinzu treten die finanziellen Probleme. Notwendige Folgeeinrichtungen, wie sie besonders bei größeren Siedlungsvorhaben unausbleiblich sind, erfordern oft erhebliche zusätzliche Aufwendungen, deren Deckung aus dem regulären Gemeindeetat vielfach Schwierigkeiten bereitet. Es ist Aufgabe der Länder, hier nötigenfalls im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs helfend einzugreifen.
    Die örtliche Planung kann auch nicht nur aus der Sicht der Gemeinden vorgenommen, sondern muß in die Landesplanung eingefügt werden. Dies erfordert sorgfältige Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden und allen sonstigen Planungsträgern. Auch dadurch werden zwangsläufig größere Vorbereitungszeiten notwendig. In den Ballungsgebieten kommt hinzu, daß die Planung interkommunal für ganze Stadtregionen durchgeführt werden muß.
    Die hier angedeuteten Probleme machen deutlich, daß die Zeitspanne, die seit dem Inkrafttreten der einzelnen Teile des Bundesbaugesetzes verflossen ist, nicht ausreichen kann, um schon grundlegende Veränderungen auf dem gesamten Baulandmarkt zu bewirken. Die Durchführung des Gesetzes ist zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Es ist daher auch erklärlich, daß die Lage auf dem Baulandmarkt örtlich sehr unterschiedlich ist. Die der Bundesregierung vorliegenden Berichte bestätigen auch, daß die Entwicklung der Baulandpreise demgemäß nicht einheitlich verläuft. Insgesamt läßt sich jedoch feststellen, daß die derzeitige Situation durchaus nicht in dem Umfang zur Beunruhigung Anlaß gibt, wie es bedauerlicherweise in der Öffentlichkeit gelegentlich hingestellt wird. Es ist zwar im Laufe des vergangenen Jahres in einigen Gebieten, besonders in den Bedarfsbrennpunkten, zu Erhöhungen der Baulandpreise gekommen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Hier werden von Grundstücksverkäufern zum Teil Preise gefordert, die eine gewissenlose Ausnutzung der bestehenden örtlichen Bodenknappheit erkennen lassen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Soweit hier Mißstände zu verzeichnen sind, sind sie nicht eine Folge des Bundesbaugesetzes, sondern eine kaum ganz vermeidbare Nebenerscheinung einer Übergangszeit. Der zunehmende Mangel an verfügbarem Bauland hatte schon während des Preisstopps zu einem stetigen, wenn auch weitgehend verdeckten Ansteigen der Baulandpreise geführt. Der Fortbestand der Preisbindung hielt gleichzeitig aber auch manche Eigentümer vom Verkauf ab und vergrößerte damit die Verknappung. Die Beseitigung des Preisstopps war daher eine notwendige Voraussetzung für die Wiederherstellung eines funktionsfähigen Baulandmarktes.
    Die Entwicklung der Baulandpreise wird auch — das sollte nicht übersehen werden — in einem hohen Maße von der Entwicklung der Baupreise mit beeinflußt. Man kann nicht über den Baulandmarkt sprechen, ohne die Verhältnisse auf dem Baumarkt mit zur Beurteilung heranzuziehen. Das stetige Ansteigen der Baukosten in den letzten Jahren hat zweifellos auch zu einer Verstärkung der Nachfrage nach Bauland beigetragen und damit preissteigernde Tendenzen hervorgerufen. Da sich nämlich die Steigerung der Baukosten in Anbetracht ihres hohen Anteils an den Gesamtkosten eines Bauvorhabens für den Bauherrn sehr viel stärker auswirkt, fördert dies leicht übereilte Grundstückskäufe und verleitet dazu, überhöhten Preisforderungen nachzugeben. Damit werden gerade die Tendenzen, die das Bundesbaugesetz zur Erzielung einer ausgeglichenen Marktlage ansteuert, abgeschwächt. Ohne wirksame Maßnahmen zur Ordnung des Baumarktes können daher auch die bodenordnenden Maßnahmen des Bundesbaugesetzes noch keine volle Wirkung entfalten.
    In den Schwerpunkten des Wohnungsbedarfs und der Bautätigkeit wird die stärkere Nachfrage nach Bauland immer 'ein höheres Bodenpreisniveau zur Folge haben als in anderen Gebieten. Hier kann ein Ausgleich nur durch eine vorsorgende Bodenpolitik erreicht werden. Diese setzt eine wirksame Raumordnung voraus, da ohne eine sinnvolle Beeinflussung auch der strukturellen Entwicklung größerer Gebiete auf die Dauer keine befriedigende Lösung erwartet werden kann. Die Notwendigkeit, unsere dichtbesiedelten Stadtregionen aufzulockern, zwingt dazu, die Nachfrage nach Bauland auf eine stärkere Ausnützung der Randgebiete hinzulenken. Jeder Versuch, mit anderen Mitteln das Bodenpreisniveau in den Ballungsräumen dem der übrigen Gebiete an-



    Staatssekretär Dr. Ernst
    zugleichen, würde zwangsläufig den Sog der Ballungsräume verstärken und die notwendige Auflockerung erschweren.
    Es ist abwegig, die Preisentwicklung in bestimmten Großstädten und in den Gebieten mit besonders großer Baulandnachfrage zu verallgemeinern. Die vorliegenden Berichte bestätigen, daß überall dort, wo die Nachfrage nicht übersteigert ist, eine deutliche Beruhigung eingetreten ist. Es ist deshalb auch gefährlich, die Entwicklung der Grundstückspreise etwa mit Beispielen aus Frankfurt, Stuttgart, München oder anderen Großstädten kennzeichnen und daraus eine allgemeingültige Beurteilung für das Bundesgebiet ableiten zu wollen. Ständige Hinweise auf angeblich typische Preisbeispiele festigen bei einer großen Nachfrage eher dieses Preisniveau, als daß sie zu einer Milderung der Entwicklung beitragen. Es ist daher letztlich niemandem damit gedient, wenn bei der Diskussion über die Baulandpreise die Entwicklung verallgemeinert wird, ohne die sachlich gebotene Differenzierung vorzunehmen.
    So darf nicht übersehen werden, daß die Preisbildung bei Bauland für Wohnungsbauzwecke nach anderen Gesichtspunkten erfolgt als z. B. bei Bauland für gewerbliche oder sonstige Zwecke. Das ist auch insofern von Bedeutung, als der Baulandmarkt für Zwecke des Wohnungsbaus nur einen verhältnismäßig kleinen Teilbereich des gesamten Bodenmarktes darstellt. Der Landbedarf für den eigentlichen Wohnungsbau macht, wie durch eine wissenschaftliche Untersuchung ermittelt worden ist, für die nächsten Jahre nur etwa 15 bis 20 v. H. des gesamten Landbedarfs aus.
    Eine Unterscheidung ist auch hinsichtlich der Aufgliederung der reinen Grundstückspreise und der vielfach mit einbezogenen Erschließungskosten notwendig. Da die Kasten der Erschließung in den letzten Jahren nicht unerheblich angestiegen sind — nicht zuletzt auch wegen der erhöhten Anforderungen im Hinblick auf den wachsenden Verkehr —, kann dies auch nicht ohne Wirkung auf die Preise der ,erschlossenen Baugrundstücke bleiben. Führt man den Kaufpreis für ein Grundstück auf den reinen Bodenpreis zurück, so zeigt sich häufig, daß gegenüber dem Bodenpreisniveau der letzten Jahre keine wesentlichen Steigerungen eingetreten sind.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Alle diese Gesichtspunkte zeigen, daß pauschalierte Angaben über Grundstückspreise und summarische Vergleiche sehr problematisch sind.
    Die derzeitige Übergangssituation am Baulandmarkt rechtfertigt keine übertriebenen Besorgnisse der Bausparer.

    (Zurufe von der SPD.)

    Es ist nicht wahr, wenn generalisierend davon gesprochen wird, daß Millionen von Bausparern keine Möglichkeit mehr hätten, ihre Eigenheimpläne zu verwirklichen.

    (Erneuter Widerspruch bei der SPD.)

    Abgesehen davon, daß nur ein Teil der Bausparer
    bei der Zuteilung des Bauspardarlehens noch kein
    Baugrundstück besitzt, sind die Bausparkassen häufig dazu übergegangen, ihren Bausparern bei der Beschaffung eines Grundstücks zu helfen. Sie haben eigene Gesellschaften zur Baulandbeschaffung gegründet, die Grundstücke aufkaufen, erschließen und zum Selbstkostenpreis an die Bausparkunden abgeben. Auch in der Vermittlung von Baugrundstücken sind die Bausparkassen äußerst rührig. Der Bund gewährt fernerhin Heimstätten und anderen Unternehmen Zinszuschüsse zur Verbilligung von Krediten für die Beschaffung und Erschließung größerer Baulandflächen. Verschiedene Länder haben ihrerseits ähnliche Maßnahmen zur Erleichterung der Baulandbeschaffung getroffen.
    Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die Veräußerung desjenigen bundeseigenen Grundbesitzes angeordnet, der zur Bebauung mit Wohnungen geeignet ist und für andere öffentliche Zwecke nicht benötigt wird. Damit sollte zugleich für andere Eigentümer größeren Landbesitzes ein Ansporn zur Veräußerung gegeben werden. Auf Grund der am 22. Februar 1961 gefaßten Entschließung dieses Hohen Hauses ist im Haushaltsgesetz 1961 bestimmt worden und auch im Haushaltgesetz 1962 vorgesehen, daß entbehrliche bundeseigene Grundstücke für Zwecke des sozialen Wohnungsbaues, namentlich den Familenheimbau, verbilligt abzugeben sind.

    (Zurufe von der SPD.)

    Es konnte nie zweifelhaft sein — und die Bundesregierung hat auch nie anderes erklärt —, daß nur ein Teil des umfangreichen bundeseigenen Grundbesitzes für den sozialen Wohnungsbau in Betracht kommt und veräußert werden kann. Abgesehen davon, daß sich eine große Anzahl bundeseigener Grundstücke infolge ihrer Abgelegenheit nicht für eine Bebauung eignen, muß auch der Landbedarf für andere öffentliche Zwecke, insbesondere für Zwecke der Verteidigung, aus diesem Grundbesitz befriedigt werden. Daher muß für jedes einzelne Grundstück sehr sorgfältig geprüft werden, ob es freigegeben werden kann. Die Ereignisse des 13. August 1961 haben dabei unvermeidlich dazu geführt, daß für die Freigabe vielfach ein strengerer Maßstab angelegt werden muß.
    Ungeachtet des bisherigen Umfangs der Verkaufsaktion des Bundes hat sie doch erfreulicherweise auf andere Gebietskörperschaften eine beispielhafte Wirkung ausgeübt. Verschiedene Länder, z. B. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz, haben ähnliche Regelungen getroffen wie der Bund und geben ebenfalls geeignetes Bauland aus ihrem Besitz zu einem erheblich unter dem Verkehrswert liegenden Preis an Bauinteressenten ab. Es kommt nun darauf an, daß in dieser Weise auch die bei anderen staatlichen, kommunalen und privaten Eigentümern einschließlich der wohnungswirtschaftlichen Unternehmen vorhandenen Baulandvorräte möglichst weitgehend genutzt werden. Wenn es gelingt, überall das vorhandene Bauland baldigst zur Deckung des Bedarfs auszunutzen, wird dies zusammen mit der Erschließung neuer Baugebiete sicher dazu beitragen, die Preisentwicklung zu normalisieren.



    Staatssekretär Dr. Ernst
    Die Große Anfrage betrifft mit einem Teil ihrer einzelnen Fragen die Durchführung des Bundesbaugesetzes durch die örtlich zuständigen Stellen, insbesondere durch die Gemeinden. Um einen Überblick über den derzeitigen Stand der Gesetzesdurchführung zu erhalten, sind von den zuständigen obersten Landesbehörden Berichte eingeholt worden, die ihrerseits auf Berichten der nachgeordneten Behörden beruhen. Ferner sind die kommunalen Spitzenverbände um Erfahrungsberichte gebeten worden.
    Die einzelnen Fragen der Drucksache IV/212 beantwortet die Bundesregierung danach wie folgt:
    Zu 1: Nach den vorliegenden Berichten ist in einigen Gebieten der Bundesrepublik, insbesondere in den ländlichen Bereichen und kleineren Städten, eine spürbare Beruhigung in der Entwicklung der Baulandpreise eingetreten. Danach haben die Preise für Bauland und Bauerwartungsland in diesen Gebieten ihren Höhepunkt überschritten; an verschiedenen Orten sind auch Anzeichen für Preissenkungen festzustellen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Berichte dieser Art liegen insbesondere aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, zum Teil aber auch aus Nordrhein-Westfalen und Hessen vor. Eine Bekanntgabe der Orte, in denen die Baulandpreise eine sinkende Tendenz aufweisen, erscheint nicht angezeigt, da dies in den betreffenden Orten zu einer Nachfragesteigerung führen und eine erneute spekulative Preisbildung begünstigen könnte. Damit würde ,die erstrebte Wir' kung der Maßnahmen zur Gesundung des Bodenmarktes neutralisiert.

    (Lachen bei der SPD.)

    Die Bundesregierung ist jedoch bereit, nähere Angaben dem zuständigen Ausschuß des Bundestages zu machen.

    (Abg. Wehner: Unter „streng vertraulich"!)

    Zu 2: Die Angaben der Bundesregierung über die Preisentwicklung gehen auf Berichte der zuständigen Minister der Länder zurück. Da diese sich ihrerseits auf Berichte der nachgeordneten Behörden stützen, kann davon ausgegangen werden, daß die Angaben nicht auf Schätzungen, sondern auf zuverlässigen Beobachtungen beruhen. Darüber hinaus sind Berichte der kommunalen Spitzenverbände zugrunde gelegt, die auf Erfahrungsberichten ihrer Mitglieder bzw. Landesverbände fußen. Schließlich sind noch sonstige Berichte und Beobachtungen einzelner Institutionen, die einen Überblick über die Verhältnisse auf dem örtlichen Baulandmarkt haben, wie Bausparkassen, Heimstätten und Wohnungsunternehmen, verwertet worden. Statistische Erhebungen über die Grundstückspreise nach dem Preisstatistikgesetz vom 9. August 1958 sind mit Wirkung vom 1. Juli 1961 eingeleitet. Die Ergebnisse der Auswertung durch die amtliche Statistik sind erst im Laufe des Sommers 1962 zu erwarten.
    Zu 3: In der Zeit vom 1. Juli 1961 bis zum 31. März 1962 sind aus dem Liegenschaftsbesitz des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues 98,3 ha
    Bauland (mit einem Verkaufspreis von rund 5,6 Millionen DM) veräußert worden.

    (Abg. Jacobi Weitere Zurufe von der SPD. — Abg. Dr. Czaja: Das ist aber von Ihnen angeregt worden! — Abg. Jacobi so!)

    Die verkauften Grundstücke verteilen sich mit rund 31 0/0 auf Großstädte, rund 38 % auf Mittelstädte, rund 5 % auf Kleinstädte und rund 26 % auf ländliche Bereiche. Auf der veräußerten Fläche können erfahrungsgemäß etwa 10 000 Wohnungen erstellt werden.
    Zu 4: Verkaufsverhandlungen werden nach dem Stand von Mitte März 1962 über 291 ha Bauland geführt. Mit dem Verkauf dieser Fläche kann bis zum 30. Juni 1962 gerechnet werden.
    Inwieweit darüber hinaus bis zu diesem Termin weitere Grundstücke veräußert werden können, läßt sich auch nicht überschläglich beantworten, weil die Bereitstellung der Grundstücke von dem Ergebnis der noch nicht abgeschlossenen Prüfung ihrer Entbehrlichkeit für eigene Zwecke des Bundes, namentlich für Verteidigungszwecke, abhängt.
    Zu 5: Inwieweit sich der Verkauf bundeseigener Grundstücke in den betreffenden Orten unmittelbar auf das örtliche Preisniveau auswirken kann, hängt maßgeblich von dem Größenverhältnis des verkauften Geländes zu dem sonstigen Grundstücksangebot sowie von dem Ausmaß der Nachfrage ab. Da der Umfang der in den einzelnen Orten bisher erfolgten Verkäufe im Vergleich zu der örtlichen Baulandnachfrage noch zu gering ist, ist ein genauer Nachweis über die Auswirkungen im Einzelfall nicht möglich.
    Zu 6: Die nach dem Bundesbaugesetz bei den kreisfreien Städten und Landkreisen einzurichtenden Gutachterausschüsse sind in den meisten Ländern vollständig gebildet. Nur in wenigen Ländern ist die Bildung einiger Ausschüsse bei den kreisfreien Städten und Landkreisen noch nicht abgeschlossen. Soweit die Länder von der Ermächtigung Gebrauch gemacht haben, vorzusehen oder zuzulassen, daß auch bei kreisangehörigen Gemeinden Gutachterausschüsse eingerichtet werden, sind die Ausschüsse in den in Betracht kommenden Gemeinden ebenfalls überwiegend gebildet. In Baden-Württemberg, wo die Gutachterausschüsse ganz allgemein bei den Gemeinden gebildet werden, ist ihre Einrichtung im wesentlichen nur bei kleineren Gemeinden noch nicht abgeschlossen.
    Das Ausmaß, in dem die Gutachterausschüsse bisher in Anspruch genommen worden sind, ist nach den vorliegenden Berichten sehr unterschiedlich. Insbesondere haben private Interessenten von der Möglichkeit, ein Gutachten einzuholen, vielfach erst in geringem Umfang Gebrauch gemacht, so daß unmittelbare Auswirkungen der Tätigkeit der Gutachterausschüsse auf die Entwicklung der Bodenpreise vorläufig noch nicht zu erwarten sind. Es ist jedoch bekannt, daß z. B. Wohnungsunternehmen zunehmend dazu übergehen, die Gutachten zur Grundlage ihrer Kaufabschlüsse zu machen.



    Staatssekretär Dr. Ernst
    Zu 7: Eine vollständige Übersicht über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in den rund 25 000 Gemeinden des Bundesgebietes hat die Bundesregierung nicht. Nach den Berichten der obersten Landesbehörden ergibt sich folgendes Bild: Viele Gemeinden, vor allem die kleineren ländlichen Gemeinden, haben bisher noch keine Satzungen über die Erschließungsbeiträge erlassen, da dies vielfach erst geschieht, wenn die Herstellung von Erschließungsanlagen erforderlich wird. Im übrigen ist das Ausmaß, in dem der Erschließungsaufwand auf die Grundstückseigentümer umgelegt wird, länderweise sehr verschieden. In einem Teil der Länder — nämlich in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein— überwiegen bis jetzt die Gemeinden, die 90 v. H. des Erschließungsaufwands umlegen, also 10 v. H. selbst tragen. In anderen Ländern — so in Baden-Württemberg, Hessen Rheinland-Pfalz und Saarland — überwiegt dagegen bisher die Zahl der Gemeinden, die mehr als 10 v. H. selbst tragen. Der von den Gemeinden getragene Kostenanteil beträgt dort weitgehend bis zu 30 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes, zum Teil geht der Anteil auch noch darüber hinaus.
    Soweit die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands im Verhältnis 90 : 10 festgelegt ist, ist im übrigen zu berücksichtigen, daß die Gemeinden den Teil der Erschließungskosten, der nicht beitragsfähig ist, also nicht auf die Anlieger umgelegt werden kann, in voller Höhe selbst tragen müssen.
    Wenn auch exakte Feststellungen darüber, ob gerade die zeitliche Vorziehung der Erhebung der Erschließungsbeiträge zu einer Erhöhung des Angebots an erschlossenen Baugrundstücken geführt hat, nicht getroffen werden können, so bestätigen doch zahlreiche Erfahrungsberichte, daß an vielen Orten eine erhöhte Verkaufsbereitschaft zutage getreten ist und zu einem größeren Baulandangebot geführt hat. Im übrigen kann eine Auswirkung der Neuregelung erst erwartet werden, wenn die Beitragsbescheide der Gemeinden den Eigentümern zugegangen sind, was zum Teil erst in letzter Zeit geschehen ist oder noch bevorsteht.
    Zu 8: Einen umfassenden Überblick darüber, wieviele Gemeinden besondere Hebesätze für die Grundsteuer C festgesetzt haben, lassen die der Bundesregierung vorliegenden Berichte noch nicht zu. Allen Berichten der Länder und der kommunalen Spitzenverbände, die teilweise allerdings nur einen Ausschnitt darstellen, ist jedoch zu entnehmen, daß in den meisten Ländern der Anteil der Gemeinden, die einen erhöhten Hebesatz festgesetzt haben, zwischen 10 bis 30 % aller Gemeinden, die Baulandsteuer erheben, liegt. Der Umfang der Erhöhung beträgt hierbei weitgehend das Doppelte des Hebesatzes für die Grundsteuer B. In zahlreichen Gemeinden geht das Ausmaß der Erhöhung aber auch noch darüber hinaus.
    Die Anhebung der Hebesätze für die Baulandsteuer gegenüber den Hebesätzen für die Grundsteuer B entspricht der Zielsetzung des Gesetzes, wenn sie den örtlichen Verhältnissen des Baulandmarktes angemessen Rechnung trägt. Sie ermöglicht bei sinnvoller Ausnützung der gesetzlichen Ermächtigung eine elastische Handhabung je nach den örtlichen Gegebenheiten, die mit der bundeseinheitlichen Erhöhung der Steuermeßzahlen allein nicht erreicht werden konnte. Auch bei der Baulandsteuer können genaue Untersuchungen, inwieweit gerade sie im Einzelfall Auswirkungen auf die Entwicklung der Baulandpreise ausgeübt hat, nicht angestellt werden. Berichte sowie Eingaben, die der Bundesregierung aus allen Bevölkerungsschichten zur Baulandsteuer zugegangen sind, lassen jedoch erkennen, daß die erhöhte Besteuerung der baureifen Grundstücke vielfach nicht wirkungslos ist.
    Zu 9: Die Bundesregierung hält das derzeitige Niveau der Bodenpreise an vielen Orten für überhöht und betrachtet es nicht als angemessen für die Errichtung von Eigenheimen und Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus. Sie ist jedoch der Auffassung, daß die bisherige Preisentwicklung als Folge des noch unzureichenden Baulandangebots nur ein Übergangsstadium darstellt. Die Bundesregierung erwartet, daß es mit zunehmender Durchführung der bodenpolitischen Maßnahmen des Bundesbaugesetzes und insbesondere bei tatkräftiger Neuerschließung von Bauland gelingen wird, ein Preisniveau herzustellen, daß den tatsächlichen Wertverhältnissen entspricht und auch für die Eigenheimbausparer und sonstigen Bauherren des sozialen Wohnungsbaus tragbar ist.
    Zu 10. Da durch das Bundesbaugesetz verschiedene Maßnahmen zur Beeinflussung der Bodenpreise eingeleitet, diese aber in dem derzeitigen Anlaufstadium noch nicht voll wirksam geworden sind, beabsichtigt die Bundesregierung vorläufig nicht, weitere gesetzgeberische Maßnahmen vorzubereiten. Die Bundesregierung wird jedoch die Entwicklung auf dem Baulandmarkt ebenso wie die Entwicklung der Baupreise sorgfältig beobachten und behält sich weitere Maßnahmen zur Marktbeeinflussung vor, wenn sich zeigen sollte, daß die bisherigen Mittel nicht ausreichen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Also wird weiter geschlafen!)

    Auch im Rahmen der bevorstehenden Gesetzgebung auf dem Gebiete der Stadterneuerung und Raumordnung sowie der Neubewertung des Grundbesitzes wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß alle notwendigen Voraussetzungen für eine Wiederherstellung eines funktionsfähigen Baulandmarktes geschaffen werden. Die Bundesregierung hält fest an ihrem Ziel, jedermann den Zugang zu Grund und Boden zu öffnen und damit die Bildung von Einzeleigentum für breite Schichten unseres Volkes zu ermöglichen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Erklärung der Bundesregierung entgegengenommen. Ich darf wohl annehmen, daß eine Aussprache über die Große Anfrage stattfinden soll. — Es ist die allgemeine Meinung.
Das Wort hat der Abgeordnete Mick.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Mick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind dem Herrn Kollegen Jacobi sehr dankbar, daß er in so guten Worten des Herrn Ministers Lücke sowie unseres Kollegen Brecht gedacht hat. Wir möchten in diesem Zusammenhang auch dem schwer erkrankten Kollegen Dr. Hesberg unsere besten Genesungswünsche ausdrücken.

    (Beifall.)

    Wir sind auch froh, daß der Herr Staatssekretär trotz seines Autounfalls hier erscheinen konnte, und wünschen seiner Frau baldige Genesung.

    (Beifall.)

    Sie 'sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß die heutige Debatte unter keinem allzu glücklichen Stern steht, mindestens nicht insoweit, als es die an dieser Aussprache Beteiligten angeht.
    Nun, Herr Kollege Jacobi, wir werden Ihnen nicht vorwerfen, daß die heutige Aussprache so verfrüht gewesen ist wie die, die wir im Februar vergangenen Jahres geführt haben, — eine Aussprache, die nach meiner Meinung damals überflüssig war, die aber heute in manchem förderlich sein kann. Es war kurz nach der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes, das wir übrigens nicht nur unter dem Aspekt seiner bodenordnenden Maßnahmen sehen sollten, sondern als ein Ganzes, als ein Gesetz, von dem wir sagen können, daß es auch heute noch als eine große Tat angesehen werden muß.
    In der Antwort der Bundesregierung ist sehr klar zum Ausdruck gekommen, daß man die Entwicklung der Bodenpreise verschieden beurteilen muß, daß es keine einheitliche Beurteilung gibt. Man kann durchaus von Kapriolen in den Ballungsgebieten sprechen. Das sind Kapriolen nicht nur bezüglich der Bodenpreise, das sind Kapriolen auch in bezug auf die Grundstücke, die nicht dem Wohnungsbau dienen. Wie Sie aus der Regierungserklärung entnehmen konnten, macht der Bodenbedarf für das Gut „Wohnung" nur 10 bis 15 % des Gesamtbodenbedarfs aus.
    Sie wissen alle, was in den Ballungsgebieten unserer Städte heute los ist: Arbeitskräftebedarf, Wohnungen für ledige Arbeiter, die von draußen herangezogen werden, ausländische Arbeitskräfte, die natürlich das Bestreben haben, in diesen Ballungsgebieten, in denen sie Arbeit gefunden haben, möglichts nur kurze Zeit alleinzustehen und möglichst bald ihre Familie zum Nachkommen zu bewegen.
    Nicht zuletzt ist festzustellen, daß eine Steigerung der Bodenpreise vor allem auch durch größere Industrieunternehmen bedingt ist, denen es gar nicht darauf ankommt, einen bestimmten geforderten Preis zu zahlen, um die von draußen angezogenen Arbeitskräfte irgendwie unterzubringen. Wenn wir all dem lediglich zuschauen, könnte die Entwicklung in den Ballungsräumen in der Tat zu einer Schraube ohne Ende führen.
    Es ist uns allen bekannt, daß sich Grund und Boden nicht vermehren läßt. Aber es ist ebenso bekannt, daß sich Bauboden vermehren läßt. Ich fürchte nur, daß wir in zunehmendem Maße dahin kommen, daß sich auch der Bauboden nicht mehr, zumindest nicht mehr an jedem Platz, vermehren läßt. Sie wissen, daß die bodenordnenden Maßnahmen des Bundesbaugesetzes auf eine vermehrte Erschließung zielten. Nun, neues Gelände kann man nur erschließen, wenn überhaupt noch Gelände vorhanden ist. Vor Monaten hörte ich aus einer westdeutschen Großstadt, daß man dort soeben das letzte Land erschlossen habe, und zwar mit einem Volumen für 40 000 Einwohner. Gleichzeitig hörte ich, daß dort nicht 40 000, sondern etwa 70- bis 80 000 oder gar noch mehr Einwohner dieser Stadt — oder auch solche, die noch vor den Toren der Stadt leben — hinsichtlich ihrer Wohnungsbedürfnisse befriedigt werden sollen. Da mag mir einer sagen, mit welcher Maßnahme man in dieser Stadt über den vorhandenen Grund und Boden hinaus neuen Boden zur Verfügung stellen kann, dazu noch zu entsprechenden Preisen.
    Wir kommen immer mehr dahin — und welcher Kommunalpolitiker steht diesem Problem nicht, ich möchte fast sagen, jeden Tag gegenüber —, daß sich die Situation in den Ballungsgebieten weiter zuspitzt. In diesen Räumen werden Grundstücke in Zukunft nur noch von Liebhabern erworben werden können und demgemäß werden auch Liebhaberpreise verlangt werden. Bei solchen Zuständen muß jede Maßnahme versagen, mit der man irgendwie noch Ordnung in die Entwicklung bringen will, es sei denn, man geht sie mit einem größeren Konzept an, und darauf werde ich nachher noch zu sprechen kommen.
    Wir haben die vorzeitige Erhebung der Erschließungsbeiträge beschlossen. Das setzt voraus, daß Gelände da ist, das erschlossen werden kann; sonst müßte ich mit einem beliebten Schlagwort antworten: Schau einmal durchs Fenster, wenn du keinen Kopf hast, erschließe Land, das nicht mehr vorhanden ist.
    Aber ich gebe zu, daß trotz der Vorziehung der Erschließungsbeiträge auch in den Gemeinden, in denen ausreichend Bauland zu Verfügung steht, oft große Schwierigkeiten zu überwinden sind. Es ist zweifellos nicht damit getan, daß wir hier sagen: die Gemeinde bekommt ja den Aufwand à fonds perdu zurück. Erstens einmal — und das liegt ja auch in der Großen Anfrage der SPD — sind nur 90 % des Erschließungsaufwandes nach dem Bundesbaugesetz beitragsfähiger Erschließungsaufwand. Darüber hinaus haben die Gemeinden hinsichtlich des nicht beitragsfähigen Erschließungsaufwandes eine große Last zu tragen. Da die Erschließungsgebiete gerade in den Gemeinden mehr und mehr ganz zwangsläufig an die Peripherie rücken, werden, ebenso zwangsläufig diese nicht einholbaren Kosten der Gemeinden bedeutend höher, und gerade diese Kosten sind es, die zuerst anfallen und nicht erstattet werden.
    Ich glaube, daß das ein Punkt ist, den wir einmal zur Beratung in d'en zuständigen Gremien stellen sollten, zumal in dieses Dilemma keineswegs die Gemeinden kommen, die mit Gewerbesteueraufkommen und allgemeinem Finanzaufkommen besonders gesegnet sind, sondern 'die Gemeinden, in denen an sich noch Ba'ugrun'd vorhanden ist, aber eben



    Mick
    diese Vorausleistung nicht so ohne weiteres erbracht werden kann.
    Eines möchte ich allerdings hinzufügen. Wir sehen es auch nicht als große Tat an, daß Kommunen mit der Ausweisung und Erschließung von Bauland etwa so lange warten, bis der letzte Quadratmeter in ihrem Besitz ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Abg. Jacobi [Köln]: Das gibt es doch so gut wie überhaupt nicht!)

    Ich bin der Ansicht, daß hier auch Bauland ausgewiesen werden kann, ohne daß sich — ich überspitze etwas, Herr Kollege Jacobi — jeder Quadratmeter bereits im Besitz der Kommune befindet.

    (Sehr richtig! 'bei 'der CDU/CSU.)

    Damit bestreite ich nicht das Recht auf Vorratswirtschaft der Kommunen in bezug auf Bauland; aber ich 'bin der 'Meinung, daß man heute weniger auf Vorratswirtschaft als 'darauf sehen sollte, Bauland schnell auf den Markt zubringen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Die Kommunen, die heute noch wirkliche Vorratswirtschaft betreiben, sind dünn gesät; das wissen Sie!)

    — Herr Kollege Jacobi, dazu könnte man einen
    besonderen Beitrag leisten, und unser Beitrag
    würde wahrscheinlich von jeweils anderen Kommunen ausgehen als Ihr Beitrag; das können wir einmal in anderem Zusammenhang in bezug auf Erschließungskosten, von denen ich soeben sprach, sehr wohl tun, weil mir hier ein 'Sachzusammenhang gegeben zusein scheint.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das zweite ist und war die Grundsteuer C. Es ist doch sehr interessant, was für ein Schreckgespenst gerade in den letzten Tagen aus der Grundsteuer C gemacht worden ist. Ich bin überzeugt, daß dieses Schreckgespenst nun auch bei der jetzigen Debatte noch ,auf Sie losgelassen wind. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, daß etwa der Bundesfinanzminister die Grundsteuer C als nicht opportun ansieht. Ich weiß nicht, ob er es so ohne weiteres bei einer Steuer tun würde, die in den Bundeshaushalt fließt. Ich halbe auch Verständnis, daß der Kollege Dr. Imle einiges dazu gesagt hat und auch Argumente hierfür ins Feld geführt hat; allerdings lasse ich sie keineswegs gelten.
    Ich sehe noch die Situation im 3. Deutschen Bundestag vor mir, wo es ja über die Grundsteuer C eine namentliche Abstimmung gab. Die damals gegen die Grundsteuer C waren — das werden Sie mir zugeben, Herr Kollege Jacobi —, waren wahl aus sehr unterschiedlichen Motiven — wenn ich die rechte und linke Seite dieses Hauses betrachte — dagegen. Jetzt wird wieder einmal der berühmte kleine Mann heraufbeschworen, jeder kleine Mann, den die 'Grundsteuer C in den Ruin treibt, und jene Spekulanten und Großgrundbesitzer, die sie aus der linken Westentasche bezahlen. — Das dritte Argument lautet, diese böse Grundsteuer C habe eine weitere Überhitzung des Baumarktes zur Folge.

    (Abg. Jacobi [Köln]: Dann müssen Sie aber erst einmal sehen, daß Ihr Herr Stiller stiller wird!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn 'diese Argumente stimmen, deren Beweiskraft im übrigen durch nichts, aber auch durch gar nichts erwiesen worden ist, auch nicht etwa vom Bund der 'Steuerzahler, wenn es also stimmt, daß der kleine Mann nun gezwungen ist, seine Grundstücke wegen der Grundsteuer C auf den Markt zu werfen, dann müßten wir, 'was Baugrundstücke angeht, in dulci jubilo leben, dann müßten wir ein Überangebot an Baugrundstücken und wahrscheinlich auch den entsprechenden Preis haben. Es wird mir doch gewiß niemand nachweisen wollen, daß baureife Grundstücke etwa nur im Besitz von Großgrundbesitzern oder sogenannten Spekulanten sind. Wenn ich durch unsere Städte gehe und die Hunderte und Tausende von Baulücken feststelle, zum Teil auch noch Trümmergrundstücke, und wenn ich dann den Eigentumsverhältnissen nachgehe, finde ich selten einen Großgrundbesitzer oder einen Spekulanten, sondern ich finde die Leute, denen es einfach zuviel Mühe, vielleicht auch zuviel Sorgen macht, wiederaufzubauen.
    Von hierher gesehen scheint mir also das Schlagwort, die Grundsteuer C stelle eine kalte Enteignung dar, in keiner Weise berechtigt zu sein. Wenn das der Fall wäre, brauchten wir wahrscheinlich die heutige Aussprache überhaupt nicht. Wir brauchten sie höchstens in dem Punkt zu führen, die Grundsteuer C abzuschaffen, weil etwa behauptet werden könnte, das Angebot auf dem Baulandmarkt sei so hoch, daß wir auf diese Steuer verzichten könnten.
    Aber es scheint, daß noch ein anderes Argument ausgeräumt werden muß, nämlich das Argument, die Grundsteuer C überhitze die Baukonjunktur. Es ist gegenwärtig eine 'beliebte Taktik, etwas unter dem Stichwort „Überhitzung der Baukonjunktur" anzugreifen. Es ist nur merkwürdig, daß diese Angriffe in bezug auf die Überhitzung der Baukonjunktur in vermehrtem Umfang auf 'den Wohnungsbau gerichtet sind. Sie werden mir zugeben, daß hier einige Tendenz obzuwalten scheint. Dabei meine ich den Wohnungsbau nicht in seiner Gesamtheit. Sie werden bei dem später zu behandelnden Gesetzentwurf sehen, daß wir sehr wohl hier versucht haben, auch Bremsen anzulegen. Selbst wenn der Vorwurf zuträfe, daß trotz der Baulandsteuer C ein verstärkter Wohnungsbau möglich sei, würde ich Ihnen in aller Offenheit sagen, daß wir auch dann an dieser Baulandsteuer C zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt festhalten würden. Es darf keine Konjunktur damit gedämpft oder gebändigt werden, daß man lebensnotwendigen Bedarf — und das Gut Wohnung ist im gegenwärtigen Zeitpunkt noch lebensnotwendiger Bedarf, der nicht ausreichend gedeckt ist — einfach vom Tische wischt, um eventuell dadurch zu einer ausgeglichenen Angebots- und Nachfragesituation zu kommen.
    Wir haben aber auch noch einige andere Fragen zu stellen. Inwieweit ist von den im Bundesbau-



    Mick
    gesetz enthaltenen Möglichkeiten, bodenordnende Maßnahmen zu treffen, Gebrauch gemacht worden? Inwieweit hat z. B. eine vermehrte Erschließung stattgefunden? Inwieweit haben z. B. Planungsgemeinschaften sich gebildet? Ich habe, Herr Kollege Jacobi, in Ihrer Großen Anfrage die Frage vermißt, inwieweit sich überörtliche Planungsgemeinschaften gebildet haben und auch zu Erfolgen gekommen sind. Das ist kein Vorwurf. Aber wir sollten dieser Frage nachgehen und ihr unter Umständen größeres Gewicht verleihen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Herr Kollege, Sie entsinnen sich, daß ich seit Jahren predige, Bodenordnungsgesellschaften zu bilden! Das Ganze ist mir also durchaus bekannt, und auch die Wichtigkeit!)

    — Schön; das habe ich auch ohne weiteres unterstellt, Herr Kollege Jacobi.
    Wenn man sich nun die Grundsteuer C ansieht, eines der Mittel, die das Bundesbaugesetz vorsieht, so kommt man, soweit überhaupt ein Katalog dessen, was in den einzelnen Gemeinden geschehen ist, vorliegt, zu dem Ergebnis, daß in den Kommunen, in denen noch große Wohnungsnot, ein großer Baulandbedarf vorhanden ist, daß man in einem Teil dieser Großstädte — ich nenne Bremen, Hamburg, München — von den Möglichkeiten der Grundsteuer C einen sehr sparsamen Gebrauch gemacht hat. Wahrscheinlich hat man dort seine guten Gründe, die ich nicht untersuchen will und auch nicht untersuchen kann. Wenn man aber hier sagt, das Bundesbaugesetz habe in seinen bodenordnenden Maßnahmen versagt, dann muß man auch den Nachweis führen, daß alle Möglichkeiten, die es enthält, auch restlos ausgeschöpft worden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Jacobi: [Köln]: In der Zeit ist der Patient gestorben!)

    Es wird auch mit dem Hebesatz von 1000 % polemisiert. Nun, soweit ich den Katalog in der Hand habe, sind es vier Gemeinden, die für die Grundsteuer C einen Hebesatz von 1000 % festgelegt haben. Ich halte es Rir einen sachlichen Beitrag zu dieser Aussprache, wenn man nun durch die Lande zieht und so tut, als wenn das allgemein gültig wäre. Meine Damen und Herren, wir haben nicht vier Gemeinden in der Bundesrepublik, sondern 10 000 oder sogar noch mehr,

    (Abg. Jacobi [Köln]: Über 24 000!) die den Hebesatz festsetzen können.

    Es ist ganz klar, daß sich in dieser Baulandsituation die Frage nach der Gerechtigkeit — was ist ein gerechter Preis für den Boden? — besonders drängend stellt. Jeder, dem es um das allgemeine Wohl zu tun ist, wird sich diese Frage gestellt haben. Der Herr Kollege Jacobi hat hier einen ganzen Katalog von Vorschlägen aufgezählt, und die SPD hat dazu einen Antrag gestellt. Hier muß ich allerdings die Frage stellen: Wie wollen wir z. B. bei einer Planungswertabgabe, bei einer Abschöpfung des unverdienten Wertzuwachses oder wie diese Maßnahmen noch alle heißen sollen, erreichen, daß die Baugrundstücke auf den Markt kommen, ohne daß drakonischste Enteignungsdrohungen dahinterstehen?

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Das ist die Frage, die wir uns zu stellen haben. Wie ist es möglich, unter diesen Umständen noch Grundstücke ohne drakonische Enteignung auf den Markt zu bringen? Wir werden uns ja, Herr Kollege Jacobi, mit Ihrem Antrag irgendwie wieder zu beschäftigen haben.

    (Abg. Jacobi: [Köln]: Irgendwie ist gut! Im Ausschuß! Nicht wie das letzte Mal, wo wir ihn nicht wiederfanden!)

    Diese Frage, Herr Kollege Jacobi, mögen Sie schon jetzt sehr reiflich untersuchen. Wie wollen Sie die Baugrundstücke auf den Markt bringen, wenn die Enteignung — wie es der Kollege Brecht einmal von diesem Pult aussprach — auch Ihre Ultima ratio und nicht das vordergründigste Mittel sein soll?

    (Abg. Jacobi: [Köln]: Nein, nein, nein, damit kommen Sie bitte nicht mehr! Enteignung ist das Allerletzte für uns!)

    Ich habe bereits kurz über die Frage der überörtlichen Planungsverbände gesprochen. Ich bin mir darüber klar, daß wir auch mit diesen Maßnahmen nicht das Stadium erreichen werden, wo wirklich wieder eine freiere Gestaltung möglich ist. Nehmen wir die Situation z. B. in meiner Heimatstadt! Aus den Statistischen Mitteilungen der Stadt Köln ergibt sich, daß sich im Jahre 1961 im Jahresdurchschnitt der Wohnungsbau mit dem Nichtwohnungsbau ungefähr die Waage gehalten hat. Jeder, dem es um eine gesunde Ordnung auch in unseren Großstädten ernst ist, muß es aber doch etwas mit der Angst zu tun bekommen, wenn er etwa die Statistik vom Januar 1962 zur Kenntnis nimmt. In der Statistik der Stadt Köln kann man lesen, daß im Januar 1962 Anträge für den Wohnungsbau in Höhe von 16,3 Millionen DM, Baugenehmigungen für den Nichtwohnungsbau dagegen in Höhe von 56,5 Millionen DM zu verzeichnen sind.
    Man könnte sagen, hier wirkt sich der Baustopp aus. Nun, meine Damen und Herren, die Erörterung über den Baustopp war ja auch im vergangenen Jahre im Schwange. Aber die Zahlen sahen damals anders aus. Januar 1961: 15,1 Millionen DM Wohnungsbau und 17,4 Millionen DM Nichtwohnungsbau.
    Mir wird hier aus einem Grunde angst und bange: diese Nichtwohnungsbauten im Werte von 56,5 Millionen DM werden auch wieder eine große Anzahl Menschen in diese Stadt ziehen.
    Der Fall der Stadt Köln ist wohl kein Einzelfall, sondern was sich hier tut, läßt sich mit mehr oder weniger Varianten auch auf die verschiedensten Großstädte der Bundesrepublik übertragen. In den freien Raum, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir nur kommen, wenn wir in Fragen der Raumordnung endlich das Konzept gefunden und entsprechende Gesetze verabschiedet haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das darf auch nicht daran scheitern, ob in dem entsprechenden Ministerium sechs Stellen mehr oder



    Mick
    sechs Stellen weniger geschaffen werden können. Wir möchten wirklich wünschen, daß die Bundesregierung sehr bald ihr Konzept vorlegt — es sind schon genug Schäden aufgetreten —, wenn wir Dauerschäden zumindest so früh wie möglich — es ist ohnehin schon reichlich spät — entgegentreten wollen.
    Die Menschen sind allezeit dem Brot und den guten Lebensbedingungen nachgezogen. Sorgen wir dafür, daß den Menschen da, wo sie noch Raum haben, Brot und erträgliche Lebensbedingungen geschaffen werden, dann werden wir manches Problem, welches heute noch so hart aussieht, lösen können. Ein Herumdoktern am Detail kann diese Schäden insgesamt nicht beheben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)