Rede:
ID0403110400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 21
    1. der: 3
    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. zur: 1
    5. Beantwortung: 1
    6. Großen: 1
    7. Anfrage: 1
    8. Fraktion: 1
    9. SPD: 1
    10. hat: 1
    11. Herr: 1
    12. Staatssekretär: 1
    13. Dr.: 1
    14. Ernst: 1
    15. vom: 1
    16. Bundesministerium: 1
    17. für: 1
    18. Wohnungswesen,: 1
    19. Städtebau: 1
    20. und: 1
    21. Raumordnung.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1309 A Fragestunde (Drucksachen IV/388, IV/399) Frage des Abg. Rollmann: Vorstand der Lufthansa AG Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1309 B Frage des Abg. Rollmann: Gutachten über den Bau des Nord-Süd- Kanals Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1309 C, D Rollmann (CDU/CSU) 1309 D Fragen des Abg. Müller-Hermann: Abmessungen und Gewichte von Lastkraftwagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1309 D, 1310A, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1310 C, D Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Schließung des Haltepunktes Adelberg- Börtlingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1311 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 1311 A, B Frage des Abg. Wächter: Ausbau eines Zubringers an die Hansalinie Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1311 C, D Wächter (FDP) . . . . . . . . 1311 D Frage des Abg. Peiter: Zweigleisige Bahnstrecke im Lahntal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1312 A Frage des Abg. Peiter: Zugverkehr zwischen Koblenz und Limburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . 1312 B, C Peiter (SPD) 1312 B, C Frage des Abg. Ritzel: Sperre von Haushaltsmittel für den Straßenbau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1312 C, D Ritzel (SPD) 1312 D Frage des Abg. Ritzel: Richtlinien für die Behandlung von Mehrfachtätern im Straßenverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1313 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1313 B, C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach): Ansteckende Krankheiten unter ausländischen Arbeitern Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1313 D, 1314 A, B, C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1314 A, B Gerlach (SPD) . . . . . . . . 1314 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Bereitstellung von Trockenmilch für den Krisenfall Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1314 C, 1315 A Dr. Kohut (FDP) 1314 D, 1315 A Frage des Abg. Dröscher: Erkrankungen an multipler Sklerose Dr. Wuermeling, Bundesminister . 1315 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 1315B, C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1962 Frage des Abg. Büttner: Erforschung der Ursachen der multiplen Sklerose Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1315 D, 1316 B, C, D Büttner (SPD) 1315D, 1316 A Dr. Bechert (SPD) 1316 B Rohde (SPD) . . . . . . . . 1316 B Fritsch (SPD) 1316 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise (Drucksache IV/212) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 1316 D, 1337 A Dr. Ernst, Staatssekretär 1324 C Mick (CDU/CSU) 1329 A Frau Berger-Heise (SPD) 1332 A Dr. Imle (FDP) 1333 D Wittmer-Eigenbrodt (CDU/CSU) . 1334 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 1337 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 1337 B Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Ausgleichszugeständnisse) (Drucksachen IV/385, IV/412) ; in Verbindung mit dem Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Frühkartoffeln) (Drucksachen IV/402, IV/413) und dem Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Kraftwagen zum Befördern von Personen) (Drucksachen IV/410, IV/414) Dr. Löhr (CDU/CSU) . . . . . . 1337 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1339 C Keller (FDP) . . . . . . . . . 1340 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 1341 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1343 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 1344 C Beschlußunfähigkeit 1344 D Nächste Sitzung 1344 D Berichtigungen 1344 D Anlagen 1345 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1962 1309 31. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 30. Sitzung Seite 1245 A Zeile 4 statt „15.03": 14.03; Seite 1296 B Zeilen 16/17 statt „noch viel": noch nicht viel. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 5. Adorno 30. 6. Frau Albertz 18. 5. Altmaier* 18. 5. Dr. Arndt (Berlin) 18. 5. Dr. Aschoff 18. 5. Bauer (Würzburg) * 18. 5. Bauknecht 18. 5. Bazille 18. 5. Berberich 18. 5. Berkhan * 18. 5. Fürst von Bismarck 18. 5. Blachstein * 18. 5. Dr. Bleiß 18. 5. Dr. h. c. Brauer 18. 5. Dr. Brecht 15. 6. Brese 22. 5. Burckhardt 18. 5. Corterier 18. 5. Diekmann 18. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 18. 5. Dr. Dittrich 18. 5. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 5. Döring (Düsseldorf) * 18. 5. Drachsler 26. 5. Dr. Effertz 18. 5. Eisenmann 18. 5. Engelbrecht-Greve 18. 5. Erler 18. 5. Ertl 18. 5. Eschmann 18. 5. Faller 18. 5. Felder 18. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 18. 5. Frehsee 18. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 18. 5. Dr. Furler * 18. 5. Gaßmann 18. 5. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Geiger 18. 5. Frau Geisendörfer 18. 5. Gerns * 18. 5. Gewandt 4. 6. Dr. Gleissner 18. 5. Glombig 11. 6. Gscheidle 18. 5. Haage (München) 18. 5. Hammersen 18. 5. Dr. Harm (Hamburg) 18. 5. Heiland 18. 5. Herold 18. 5. Dr. Hesberg 31. 5. Hilbert 18. 5. Dr. Höchst 25. 5. Höfler * 18. 5. Hörmann (Freiburg) 18. 5. Frau Dr. Hubert * 18. 5. Jacobs 31. 5. Frau Kalinke 18. 5. Killat 18. 5. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Klein (Saarbrücken) 18. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 5. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Dr. Kopf * 18. 5. Kraus 18. 5. Kriedemann 18. 5. Dr. Kübler 18. 5. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Kühn (Bonn) 18. 5. Lemmer 18. 5. Lenze (Attendorn) * 18. 5. Lermer * 18. 5. Lücker (München) 18. 5. Maier (Mannheim) 18. 5. Dr. Martin 18. 5. Mattick 18. 5. Maucher 18. 5. Mauk 18. 5. Frau Dr. Maxsein * 18. 5. Frau Meermann 25. 5. Menke 18. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 5. Dr. Menzel 31. 5. Merten 18. 5. Metzger 18. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 18. 5. Michels 18. 5. Dr. Miessner 18. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 5. Müller (Erbendorf) 18. 5. Müller (Nordenham) 18. 5. Murr 18. 5. Neubauer 18. 5. Neumann (Allensbach) 11. 6. Oetzel 25. 5. Ollesch 18. 5. Paul * 18. 5. Frau Dr. Probst 18. 5. Rasner 26. 5. Frau Dr. Rehling * 18. 5. Frau Renger * 18. 5. Richarts 18. 5. Dr. Rinderspacher 18. 5. Dr. Roesch 18. 5. Rollmann 18. 5. Ruf 18. 5. Ruland 31. 5. Schlick 26. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) 18. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18. 5. Schultz 18. 5. Schütz * 18. 5. Dr. Schwörer 18. 5. Dr. Seffrin 18. 5. Seibert 18. 5. 'Seidl (München) * 18. 5. Dr. Serres * 18. 5. Dr. Siemer 18. 5. Stein 18. 5. Steinhoff 11. 6. Dr. Steinmetz 18. 5. Dr. Stoltenberg 18. 5. Stooß 18. 5. Storch 18. 5. Frau Strobel 18. 5. Dr. Vogel 18. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Dr. Wahl* 18. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26. 5. Weber (Georgenau) 18. 5. Welke 18. 5. Frau Welter (Aachen) 18. 5. Wendelborn 18. 5. Wienand * 18. 5. Dr. Zimmer * 18. 5. b) Urlaubsanträge Dr. h. c. Pferdmenges 25. 5. * Zur Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 99 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/212 -betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Oktober 1962 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den auf andere Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 16. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 102 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). Der Bundestag wolle beschließen: Der Absatz 4 des § 1 wird gestrichen. Bonn, den 16. Mai 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1962 1347 Anlage 4 Umdruck 103 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/212 — betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Zusammenarbeit mit den Ländern Maßnahmen zu prüfen, die eine verstärkte Ausweisung und Eischließung neuen Baulandes zur Deckung des erforderlichen Bedarfs fördern und die geeignet sind, in den Schwerpunkten des Wohnbedarfs eine dort nicht zudeckende Nachfrage nach Bauland auf Randgebiete, die in einer für die Auflockerung der Ballung angemessenen Entfernung liegen, im Rahmen einer wirksamen Raumordnung hinzuführen; über die Ergebnisse der Prüfung soll dein Bundestag ,bis zum 1. November 1962 berichtet werden; 2. alljährlich bis zum 15. Februar durch den Bundesschatzminister einen Bericht den Ausschüssen für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung 'und für wirtschaftlichen Besitz des Bundes darüber vorzulegen, in welchem Umfange Bundesgelände im vergangenen Kalenderjahr der Entbehrlichkeitsprüfung unterworfen war, wieviel als entbehrlich befunden und zu Zwecken des Wohnungsbaues und 'der Eigentumsbildung veräußert worden ist. Bonn, den 16. Mai 1962 Arndgen und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bedanke mich. — Herr Dr. Mende, fassen Sie es nicht als Unhöflichkeit auf, aber der Schall kommt hier zu mir, und ich bin in dem, was ich zu sagen habe, sehr stark gestört. Das mag zwar für Sie erfreulich sein, aber es paßt mir nicht.

    (Abg. Dr. Mende: Ich bitte um Entschuldigung! Sie haben vollkommen recht!)

    — Ich danke verbindlichst.



    Jacobi (Köln)

    Ich sagte, uns wende sicher entgegengehalten, daß die Preissteigerungen von Anbeginn an, schon vor Aufhebung des Preisstopps, in den Schwarzmarktpreisen 'begründet gewesen seien und daß diese Argumentation nicht richtig ist. Wir haben damals diese These beanstandet und haben ausgeführt, wenn man sie anerkennte, würde damit doch nichts anderes festgestellt, als daß die Schwarzmarktpreise nun auch noch zu allem Überfluß legalisiert würden. Das sollte aber doch nach allem, was wir immer wieder gehört haben, keineswegs ein Grundziel des Bundesbaugesetzes sein.
    Es ist übrigens auch nicht wahr, daß vor 1960 bei jedem Grundstückskauf Schwarzmarktpreise gezahlt wurden. Sachkenner beziffern den Anteil der Schwarzmarktpreise auf 10 %, höchstens 30 %. Aber selbst wenn wir hiervon absehen, steht fest, daß die Masse der tatsächlich eingetretenen Preissteigerungen von den Schwarzmarktpreisen her weder zu erklären noch zu begründen ist. Die Preissteigerungen gingen auch in ihrem Gesamtumfang weit über die ehemaligen Schwarzmarktpreise hinaus.
    Im übrigen haben die Preissteigerungen des Baulandes nicht etwa im Oktober 1960 oder im Frühjahr 1961 aufgehört, als sich die Schwarzmarktpreise längst ausgewirkt haben mußten. Sie gingen vielmehr örtlich und regional, allerdings unterschiedlich und in der Steigerung teilweise nicht mehr ganz so stürmisch, durchaus weiter. Auch seit dem Frühjahr 1961 sind Steigerungen der Baulandpreise zu verzeichnen. Man kann jedenfalls keineswegs von einem allgemeinen Preisstillstand sprechen. Nur vereinzelt, da und dort scheint eine gewisse Beruhigung, vielleicht von einigen entlegenen Dörfern abgesehen, aber keineswegs ein Preisrückgang eingetreten zu sein. Darauf aber müßte es ankommen.
    Aber selbst wenn die Behauptung stimmen würde, die Entwicklung habe sich allgemein beruhigt — Herr Minister Lücke hat ,dem Volksheimstättenwerk gegenüber kürzlich eine solche Erklärung abgegeben, und man liest sie auch in den letzten Tagen in der Presse allüberall —, wäre das ein Anlaß zur Genugtuung? Das wäre doch, wenn hier von Beruhigung gesprochen wird, sozusagen eine Beruhigung auf dem Gipfel im Zugwind des Spekulationswirbels.

    (für nur mittelgute Grundstücke 120 000 bis 150 000 DM gefordert werden und je Zweithaus allein 30 000 DM Grundstückskosten erforderlich sind. Ich verzichte auf eine solche Katalogdarstellung; denn auf dem Preisgebiet wird jede Diskussion unfruchtbar, wenn sie nur mit Einzelbeispielen und regionalen, örtlichen Einzelfällen arbeitet. Es kommt immer auf den Trend und auf die Gesamtentwicklung an, von der es überall und immer auch einmal Ausnahmen geben kann. Auch die Bundesregierung wird uns in dieser Beziehung leider mit keinen Berichten und aus keiner Statistik (belegen können, daß der Preistrend, wenn auch vielleicht (da und dort etwas verlangsamt, nicht mehr weiter nach oben geht; sie wird nicht nachweisen können, daß schon ein allgemeiner Preisstillstand zu verzeichnen ist oder daß die Baulandpreise auf breiter Ebene gar rückläufig sind. Wir können uns jedoch, meine Damen und Herren, mit dieser Situation nicht abfinden, selbst wenn sich eine allgemeine Preisberuhigung feststellen ließe. Wir Sozialdemokraten haben immer entschiedenen Einspruch gegen die Methode eingelegt, erst die Preise steigen zu lassen und dann, wenn sie zur Ruhe gekommen sind, aufatmend und insgeheim vielleicht sogar beglückt zu sagen: Da seht ihr doch, wie famos uns die Stabilisierung der Preise gelungen ist, eine Stabilisierung auf einem erhöhten, aus der Preisspekulation erzielten, sozial und volkswirtschaftlich unerwünschten Niveau. Wir meinen, daß eine Stabilisierung der Baulandpreise auf einem um 200 bis 300 %o gestiegenen, ja zum Teil noch höheren Niveau kein Anlaß zu kritikloser und tatenloser Registrierung angeblich unabänderlicher Tatsachen ist. Wir halten die in den letzten anderthalb Jahren entstandenen Baulandpreise nicht für die Preise, die als gerecht und angemessen versprochen worden sind. Es kann nicht das gepriesene Grundziel des Bundesbaugesetzes gewesen sein, daß erst die Baulandpreise um 200 bis 300 und mehr Prozent steigen und daß sie dann zum Glück und Segen der verkaufenden Grundeigentümer und zum Nachteil und Schaden der noch nach Grundeigentum strebenden Menschen auf dieser Höhe stabilisiert werden. Sie kennen die Sorgen und Klagen der Bausparer. Kann man sich wundern, wenn diese immer wieder verzweifelt nach einem Grundstück suchenden Menschen ihrer Enttäuschung in harten Worten Ausdruck verleihen? „Der Bausparer ist im wahrsten Sinne enteignet worden" ; das ist nach der „Rheinischen Post" vom 27. Januar 1962 ein Satz, den der Herr Bundeskanzler gesprochen haben soll, meine Damen und Herren. Wie immer man die Dinge beurteilt, das Instrumentarium des Bundesbaugesetzes, auf das Sie sich immer noch zu berufen scheinen, hat unseren Erwartungen gemäß leider — wir sagen das ohne Stolz und Freude — seine Eignungsprobe nicht bestanden. Wir haben unsere Große Anfrage zu diesem Zeitpunkt auch eingebracht, weil wir hinsichtlich der Baulandpreise für die nächste und die weitere Zukunft von einer ernsten und schweren Sorge bedrückt sind. Selbst wenn die Baulandpreise, was tatsächlich allgemein nicht zutrifft, zu einem gewissen Stillstand gekommen sind, so ist zu befürchten, daß sie in nächster Zeit erneut steigen. Wir haben auf die Gründe für diese Sorge schon vor einem Jahr hingewiesen. Die Gefahrenzeitpunkte, wo dieses weitere Steigen der Baulandpreise einsetzen wird, sind inzwischen näher gerückt. Die Nachfrage nach Bauland hält an. Sie wird sogar mit der erstrebten Jacobi und geförderten Vermehrung des Eigenheimbaues und des sonstigen gehobenen Wohnungsbaues in nächster Zeit zunehmen. Vor allem muß aber von Mai 1963 an mit einem solchen weiteren Steigen gerechnet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt nach dem Abbaugesetz, dem sogenannten Lücke-Plan, die Mieten aus der Preisbindung freigegeben werden, auch dann, wenn örtlich noch kein voll ausgeglichener Wohnungsmarkt oder ein Überangebot an Wohnungen vorliegt. Sobald die Mieten, d. h. die Grundstückserträge, über die bemessene Kostendeckung hinausgehen, müssen und werden auf Grund der tatsächlichen oder erwarteten Ertragssteigerung aus den Grundstücken auch die Bodenpreise steigen. Das ist eine Erfahrungsregel. Schon im Bodenpreis der landwirtschaftlichen Nutzung und erst recht im Bodenpreis mit anderweitiger, erhöhter Nutzung und Ertragserzielung drückt sich stets Maß und Umfang der erzielbaren Erträge aus. Dieses Preisgesetz gilt auch und erst recht in der marktwirtschaftlichen Preisbildung. Wie wirksam es ist und welche Auswirkungen es haben kann, haben wir alle in den letzten Jahren miterlebt. Die innerstädtischen Bodenpreise mit der bekannten Wellenentwicklung nach draußen sind genau dann angestiegen und weiter gestiegen, wenn und soweit die Preisbindung der Geschäftsraummieten zunächst gelockert und schließlich ganz aufgehoben wurde. Die Bodenpreise mußten dann steigen, weil die möglichen und erzielbaren Grundstückserträge anstiegen. Genau das aber, so fürchten wir, wird sich ab Mitte 1963 wiederholen können. Wir machen deshalb nochmals und in aller Eindringlichkeit auf diesen unlöslichen Zusammenhang zwischen Bodenpreisen und Grundstückserträgen, einer möglichen Steigerung der Grundstückserträge und der daraus entspringenden weiteren Steigerung der Bodenpreise aufmerksam. Hier sollten wir eine gemeinsame Sorge spüren. Wir alle wollen doch wohl nicht, daß die Bodenund Baulandpreise weiter steigen. Ist dem so, so müssen wir gemeinsam überlegen, was rechtzeitig dagegen zu tun ist. Das sind Überlegungen und Besorgnisse, die uns Sozialdemokraten bestimmt haben, diese neue Große Anfrage zu einem sozialwie gesellschaftspolitisch gleich bedeutsamen Sachgebiet zu stellen. Wir sind auf die Antwort der Bundesregierung gespannt. Wir hoffen, dabei nicht wieder das abgegriffene Argument hören zu müssen, wir kämen immer noch zu früh, die einzelnen Maßnahmen des Gesetzes hätten sich auch jetzt noch nicht in beurteilbarer Weise auswirken können. Das wurde uns schon vor einem Jahr entgegengehalten; es ist inzwischen vielfach wiederholt worden, aber dadurch nicht besser oder richtig geworden. Das Bundesbaugesetz ist vor rund zwei Jahren im Bundestag verabschiedet worden und damit bereits in die aus dem Gesetz erwartete praktische Wirksamkeit getreten. Es ist vor nahezu zwei Jahren, am 29. Juni 1960, verkündet worden. Vier Monate danach, am 29. Oktober 1960, wurde der Preisstopp für unbebaute Grundstücke außer Kraft gesetzt; also vor jetzt über 18 Monaten. Gleichzeitig sind mindestens rechtlich die Gegenmaßnahmen in Kraft gesetzt worden, die nach Ansicht der Bundesregierung und der Mehrheit dieses Hauses gegen die Steigerung der Baulandpreise und für gerechte und angemessene Preise wirksam sein sollen. Wenn auch jetzt noch, nach 18 Monaten, ohne jeden Skrupel und ohne jedes Bedenken erklärt werden sollte, nur die Aufhebung des Preisstopps sei sofort wirksam gewesen, die gegen deren Auswirkungen angesetzten Gegenmaßnahmen aber brauchten noch lange Zeit, damit müsse man sich abfinden, dann könnten Sie es uns nicht verübeln, wenn eine solche Feststellung bei uns Bitternis, ja Empörung auslösen würde. (Zuruf von der CDU/CSU: Abwarten, Herr Jacobi!)




    — Meine Damen und Herren, ich höre das Wort „abwarten!". Seit zwei Jahren warten wir ab. Seit zwei Jahren warten die Bausparer. Seit zwei Jahren und mehr warten unzählige Menschen darauf, Bauboden zu bekommen. Wie lange sollen die noch warten?

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir haben keine Zeit mehr zum Warten. Wir müssen jetzt handeln. Wir müssen eine andere Politik betreiben.
    Meine Damen und Herren, ich unterstelle ausdrücklich, daß auch bei Ihnen inzwischen ein erhebliches Unbehagen über die Entwicklung eingetreten ist. Ich bin sogar davon überzeugt, daß alle diejenigen, die dem Bundesbaugesetz mit den Maßnahmen gegen die Steigerung der Baulandpreise seinerzeit ohne Vorbehalt zugestimmt haben, ehrlich der Meinung waren, daß die vorgesehenen Gegenmaßnahmen ausreichend wirken würden, daß sie Steigerungen der Baulandpreise verhindern und zu gerechten und angemessenen Preisen führen würden. Wer so gedacht hat, kann aber heute nicht gegen unsere Große Anfrage einwenden, sie komme noch immer zu früh, weil die Wirkung des Gesetzes zwar einseitig für die Preissteigerung eingetreten sei, die Gegenwirkungen aber noch gar nicht möglich wären. Eine solche Argumentation müßte uns befremden.
    Unsere Große Anfrage beschäftigt sich konkret in zehn Punkten mit den im Bundesbaugesetz festgelegten sogenannten Gegenwirkungen und den weiteren Gegenmaßnahmen, die gegen die Preissteigerungen des Baulandes angesetzt werden sollen; so dem Verkauf von Bauland aus Bundesbesitz. Wir gehen also ganz bewußt von diesen von Ihnen eingeführten und als wirksam angekündigten Maßnahmen aus. Wir erkennen — um es noch einmal zu sagen — durchaus den guten Willen und die ehrlichen Absichten an, positive Wirkungen zu erzielen. Aber wir müssen nach dem, was sich inzwischen ereignet hat, nach dem, was sich als Ergebnis zeigt, hartnäckig fragen, ob das Erreichte wirklich dem Erwarteten entspricht, ob es Ihnen ausreichend erscheint. Haben wir gerechte und angemessene Baulandpreise bekommen?
    Die ersten drei Fragen gehören zusammen. Wir fragen hier nach den eindeutigen Belegen und den Unterlagen über die Preisbewegung. Wir wissen, wie schwierig sie zu beschaffen sind. Aber das



    Jacobi (Köln)

    Parlament, der Bundestag, hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie die Sachlage wirklich ist und was die Regierung an Unterlagen hat.
    Wir haben feststellen können, daß unsere Große Anfrage die Bundesregierung veranlaßt hat, bei Organisationen und Behörden Material zu sammeln und sich zu unterrichten.
    Wir haben in unserer Anfrage auch auf ein 1958 beschlossenes Gesetz über die Preisstatistik hingewiesen, nach dem, wie es das Parlament bestimmt hat, über Bodenpreise eine Statistik eingerichtet werden soll. Wenn diese Statistik hier heute vorläge, könnte diese Preisdiskussion auf einer jedermann zugänglichen Bewertungsgrundlage geführt werden. Bisher allerdings haben wir, von bescheidenen und unzulänglichen Andeutungen in einem Zeitschriftenaufsatz abgesehen, noch nie etwas von den Ergebnissen dieser Statistik gehört.
    Ich darf jedoch darauf aufmerksam machen, daß wir auf unsere drei ersten Fragen nicht etwa hören wollen, ob und wo die Baulandpreise zum Stillstand gekommen sein sollen oder sind, sondern wir wollen wissen, wo sie nachweislich gesunken sind. Das ist ein Unterschied. Wir hätten auch fragen können, wo es gerechte und angemessene Preise gibt oder ob die derzeitigen Preise — die Preise sind seit 1960 um 200 bis 300 % und mehr gestiegen — die gerechten und angemessenen Preise sind. Ich will hier keine Beispiele anführen, das kann, wenn die Richtigkeit meiner Ausführungen bestritten werden sollte, in der Aussprache noch nachgeholt werden.
    Die Fragen 3, 4 und 5 behandeln die Abgabe von Bundesland zum Zwecke der Einwirkung auf die Baulandpreise. Wir Sozialdemokraten haben derartige Maßnahmen seinerzeit in unserer ersten Großen Anfrage angeregt. Der Wohnungsbauminister hat sie dann als seine Großtat und als sein großes und wirksames Geschenk an die Bausparer ausgegeben. Erinnern Sie sich noch an die großen Balkenüberschriften in der gesamten Presse, an die Lobpreisungen, die man dabei lesen und hören konnte? Ein wahres Tamtam wurde veranstaltet. Erst sprach man von 40 000 ha und tat so, als ob sie alle als Bauland abgegeben würden. Dann schrumpfte diese Menge schnell auf die Hälfte, nämlich auf 20 000 ha zusammen. Dann sollten davon ca. 8000 ha abgegeben werden. Später waren nur noch 5000 ha im Gespräch.
    Nach den Bundestagswahlen hat dann kein Mensch mehr von dieser Großaktion geredet. Sie wurde nur noch mit Lächeln erwähnt. Inzwischen hat bereits der Herr Schatzminister in dem zuständigen Bundestagsausschuß einige vollends ernüchternde Mitteilungen gemacht und auch erklärt, daß diese Aktion von Anfang an gar nicht geeignet gewesen sei, die Baulandpreise zu beeinflussen. Ein interessantes Eingeständnis, meine Damen und Herren!

    (Zuruf des Abg. Dr. Czaja.)

    — Sie können das im Protokoll des Ausschusses nachlesen, Herr Kollege Czaja! — Bisher sollen nach diesen Angaben statt der angekündigten 8000 ha ganze — man höre und staune! — 65,8 ha veräußert worden und noch 164 ha in der Veräußerung
    begriffen sein. Damit will man insgesamt 927 Familienheime und rund 2900 sonstige Wohnungen fördern. Nichts kann deutlicher machen, welch klägliches Ende nicht die Verkaufsaktion, die als, wenn auch nur kleine, Hilfe zu begrüßen ist, wohl aber die damalige übersteigerte und maßlose Propaganda gefunden hat.
    Mindestens die Hälfte oder zwei Drittel dieser verkauften oder verkaufsfähigen Grundstücke wären übrigens auch im normalen Ablauf verkauft worden. Man hätte da also gar nicht ein solches Aufsehen zu machen brauchen.
    Die Frage Nr. 6 bezieht sich auf die Gutachterausschüsse, also auf eine der drei, nach Ansicht der Regierung, „Gegenmaßnahmen" gegen die Preissteigerungen für Bauland. Auch hier möchten wir konkret wissen, ob durch diese Ausschüsse Preissteigerungen verhindert und Preise gesenkt wurden. Uns ist einiges aus der noch sehr bescheidenen Wirksamkeit der Ausschüsse bekannt, was uns nicht sehr erfreut und uns eher das Gegenteil dessen beweist, was uns vorher so hoffnungsvoll über diese Ausschüsse gesagt worden ist. Wir haben von Anfang an unsere kritische Einstellung zu diesen Ausschüssen kundgetan, die ja nur Tatsachen registrieren und den Markt bei nüchterner Betrachtung effektiv nicht entscheidend beeinflussen können.
    Die Frage Nr. 7 betrifft die Erhebung und zeitliche Vorziehung der Erschließungsbeiträge, wiederum nicht mit der Bitte, uns über die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes zu belehren. Wir möchten überhaupt bitten, uns Tatsachen zu unterbreiten; das Gesetz kennen wir selbst.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf meine Ausführungen zum Abschluß bringen und lediglich noch eine Bemerkung zu den Fragen 9 und 10 machen. Auch diese zwingen zu einer klaren und eindeutigen Stellungnahme dazu, ob die Bundesregierung unser derzeitiges Baulandpreisniveau für gerecht, für angemessen und für sozial tragbar hält. Wenn sie dies bejaht, werden weitere Maßnahmen gegen die unseres Erachtens weit überhöhten, ungerechten und unangemessenen Baulandpreise und gegen die drohenden Gefahren weiterer Preissteigerungen leider nicht zu erwarten sein. Die Bundesregierung darf dieser konkreten Frage nicht mit allgemeinen Redewendungen und Vertröstungen auf die Zukunft ausweichen. Es ist also eine inhaltsschwere Frage, die hier zur Entwicklung der Baulandpreise gestellt ist.
    Wenn die Bundesregierung übereinstimmend mit uns der Meinung ist, daß die derzeitigen Baulandpreise nicht gerecht, nicht angemessen und sozial nicht tragbar sind, kann und darf sie diesen Zustand nicht hinnehmen, dann muß sie etwas gegen diese sozialen Mißstände unternehmen. Sie darf und kann nicht länger auf Wirkungen der Maßnahmen warten, die das Gesetz getroffen hat und von denen wir wissen, daß sie nicht ausreichen und sich nicht als genügend wirkungsvoll erwiesen haben. Deshalb soll sie uns in Beantwortung der Frage 10 sagen, was sie tun will. Der zuständige Minister hat in seinen



    Jacobi (Köln)

    Reden schon mehrfach gesagt, daß es leicht und jederzeit möglich sei, die Maßnahmen des Bundesbaugesetzes zu erweitern und wirkungsvoller zu gestalten. Jetzt ist es unerläßlich, diese Zusage zu verwirklichen. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, von der Verschärfung des Enteignungsrechts bis zu der unseres Erachtens unerläßlichen Abschöpfung der Bodengewinne, — Maßnahmen, die das Gesetz zum Teil bereits vorgesehen hat und die dringend einer Überprüfung hinsichtlich des gesamten Instrumentariums bedürfen. Sonst können wir den Bodenwucher nie überwinden.
    Mit unserem Entschließungsantrag weisen wir einen Weg, wie man flexibel vorgehen kann. Der Antrag ist Ihnen gestern oder vorgestern auf Umdruck 99 unterbreitet worden. Ich habe heute morgen in Gesprächen mit Kollegen festgestellt, daß unser Anliegen, obwohl wir es kurz gefaßt haben, nicht bekannt zu sein scheint, jedenfalls nicht überall. Ich darf den einen Satz — es handelt sich um die Wertzuwachsabgabe — verlesen. Wir beantragen:
    Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
    bis spätestens 1. Oktober 1962 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den auf andere Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind.
    Dieser Antrag, von dem ich bereits sagte, daß er einen Weg weist, wie man flexibel vorgehen kann, und daß er der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, nachzudenken und Vorschläge zu unterbreiten, entspricht in seiner Tendenz einem Antrag, der von uns bereits anläßlich unserer ersten Großen Anfrage im Februar 1961 eingebracht worden ist. Damals sagten Sie uns eine sorgfältige Prüfung im Ausschuß zu. Sie ist leider nie erfolgt.
    15 Monate sind seitdem vergangen, eine Zeit, die leider uns und nicht Ihnen recht gegeben hat. Das, worüber wir heute beraten, gehört zu dem sorgenvollen Kapitel, das wir unter die Überschrift „nichtbewältigte Gegenwart" stellen können.
    Die Bodenspekulation und der Bodenwucher sind Auswüchse, die in jeder Gesellschaftsordnung zu den schlimmsten und bedrohlichsten Störungsfaktoren gehören; ihnen ist mit Palliativmitteln nicht beizukommen; sie erfordern ganze und konsequente Maßnahmen und entziehen sich dem Wunschdenken.
    Nachdem zwei Jahre seit der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes vergangen sind, bedarf es einer nüchternen Prüfung dessen, was erreicht wurde. Darauf sind unsere Fragen abgestellt. Sie sind klar und unmißverständlich; möge dies auch die Antwort der Bundesregierung sein.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD hat Herr Staatssekretär Dr. Ernst vom Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damenfund Herren! Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage der SPD auf Drucksache 212 wie folgt.
    Durch die Große Anfrage der SPD-Fraktion ist der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, über den Stand der Durchführung des Bundesbaugesetzes und Über 'die bisherigen Auswirkungen auf die Baulandsituation zu berichten.
    Bereits am 22. Februar 1961 hat die Bundesregierung ebenfalls auf Grund einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion zu )diesem wohnungs- und sozialpolitisch 'bedeutsamen Thema Stellung genommen. Damals war das Bundesbaugesetz mit einigen Teilen erst knapp drei Monate, mit den anderen Teilen überhaupt noch nicht in Kraft. Es konnten daher Auswirkungen des Gesetzes noch nicht erwartet werden. Jetzt ist ein Zeitraum verstrichen, der einen ersten vorläufigen Überblick ermöglicht. Er kann jedoch nicht umfassend sein und erlaubt noch kein abschließendes Urteil.
    Bei einer Beurteilung der derzeitigen Bodenmarktlage ist zu berücksichtigen, daß wir uns in einem Übergangsstadium nach einer jahrzehntelangen, durch Kriegsfolgen und zwangswirtschaftliche Maßnahmen beeinflußten Entwicklung befinden. Beim Erlaß des Bundesbaugesetzes war die Lage auf dem Baulandmarkt gekennzeichnet durch eine außerordentliche Verknappung des Baubadens, der eine starke Nachfrage gegenüberstand. Die Verknappung auf der Angebotsseite war einmal darin begründet, daß die vorhandenen Reserven infolge des hohen Nachholbedarfs der vergangenen Jahre weitgehend aufgebraucht und die Ausweisung und Erschließung neuen Baulandes dem tatsächlichen Bedarf nicht in dem erforderlichen Umfang gefolgt waren. Zum anderen wurden die vorhandenen Baugrundstücke vielfach nur zögernd einer Bebauung zugeführt oder nur unzureichend auf den Markt gebracht. Da dies weitgehend auch von der Zwangswirtschaft ausgelöst war, war die Verknappung insoweit zum Teil künstlich. Diesen Verhältnissen auf der Angebotsseite stand eine unverändert hohe Nachfrage gegenüber. Angesichts dieses Mißverhältnisses von Angebot und Nachfrage konnte von einem funktionsfähigen Markt nicht die Rede sein. Die bodenmarktordnenden Maßnahmen des Bundesbaugesetzes zielen deshalb in ihrer Gesamtheit darauf ab, das Baulandangebot .so zu vermehren, daß das bisherige Mißverhältnis beseitigt und damit auch der Tendenz zu einer ständigen Preissteigerung entgegengewirkt wird.
    Zur Erhöhung des Angebots setzen die Maßnahmen des Bundesbaugesetzes nach zwei Seiten hin an: Es soll einmal das vorhandene baureife Land auch tatsächlich der Bebauung zugeführt werden. Zum anderen soll neues Bauland von den Gemeinden in dem erforderlichen Umfang ausgewiesen und erschlossen werden. In der Erschließung neuer



    Staatssekretär Dr. Ernst
    Baugebiete liegt naturgemäß der Angelpunkt zur Lösung des Baulandproblems. Die Gemeinden müssen durch tatkräftige, vorausschauende Planung so rechtzeitig 'das nach der städtebaulichen Entwicklung erforderliche Bauland ausweisen und erschließen, daß die Nachfrage nach Möglichkeit befriedigt werden kann. Die Ausweisung neuer Baugebiete setzt eingehende Vorarbeiten durch Gemeindeverwaltung und Gemeindevertretung voraus, und die nachfolgende Erschließung dieser Gebiete durch Straßen und Versorgungseinrichtungen läßt sich nicht binnen weniger Monate durchführen. Es kann also nicht erwartet werden, daß es kurzfristig gelingen könnte, neues Bauland in einem Umfangbereitzustellen, der zu einer 'spürbaren Entlastung des örtlichen Baulandmarktes führt. Eine Entwicklung, die sich auf Grund des gewaltigen Baulandbedarfs schon seit Jahren angebahnt hat — übrigens nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in ähnlicher Weise auch in den anderen westeuropäischen Ländern —, läßt sich nicht innerhalb einiger Monate ändern.
    Das Bundesbaugesetz hat den Gemeinden die Handhaben zur Verfügung gestellt, die zu einer Ordnung des Baulandmarktes notwendig sind und ihnen die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtern, Bauland in dem erforderlichen Umfang bereitzustellen. Es kommt jetzt darauf an, daß die Gemeinden von den ihnen gebotenen Möglichkeiten tatkräftig Gebrauch machen. Wie viele Berichte erkennen lassen, bestehen in dieser Beziehung .mancherorts noch einige Schwierigkeiten. Die Vielseitigkeit der Aufgabenstellung des Bundesbaugesetzes erfordert naturgemäß eine gewisse Anlaufzeit. Auch stehen den Gemeinden vielfach noch nicht die notwendigen Fachkräfte, namentlich für die planerischen Aufgaben, zur Verfügung. Hinzu treten die finanziellen Probleme. Notwendige Folgeeinrichtungen, wie sie besonders bei größeren Siedlungsvorhaben unausbleiblich sind, erfordern oft erhebliche zusätzliche Aufwendungen, deren Deckung aus dem regulären Gemeindeetat vielfach Schwierigkeiten bereitet. Es ist Aufgabe der Länder, hier nötigenfalls im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs helfend einzugreifen.
    Die örtliche Planung kann auch nicht nur aus der Sicht der Gemeinden vorgenommen, sondern muß in die Landesplanung eingefügt werden. Dies erfordert sorgfältige Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden und allen sonstigen Planungsträgern. Auch dadurch werden zwangsläufig größere Vorbereitungszeiten notwendig. In den Ballungsgebieten kommt hinzu, daß die Planung interkommunal für ganze Stadtregionen durchgeführt werden muß.
    Die hier angedeuteten Probleme machen deutlich, daß die Zeitspanne, die seit dem Inkrafttreten der einzelnen Teile des Bundesbaugesetzes verflossen ist, nicht ausreichen kann, um schon grundlegende Veränderungen auf dem gesamten Baulandmarkt zu bewirken. Die Durchführung des Gesetzes ist zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Es ist daher auch erklärlich, daß die Lage auf dem Baulandmarkt örtlich sehr unterschiedlich ist. Die der Bundesregierung vorliegenden Berichte bestätigen auch, daß die Entwicklung der Baulandpreise demgemäß nicht einheitlich verläuft. Insgesamt läßt sich jedoch feststellen, daß die derzeitige Situation durchaus nicht in dem Umfang zur Beunruhigung Anlaß gibt, wie es bedauerlicherweise in der Öffentlichkeit gelegentlich hingestellt wird. Es ist zwar im Laufe des vergangenen Jahres in einigen Gebieten, besonders in den Bedarfsbrennpunkten, zu Erhöhungen der Baulandpreise gekommen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Hier werden von Grundstücksverkäufern zum Teil Preise gefordert, die eine gewissenlose Ausnutzung der bestehenden örtlichen Bodenknappheit erkennen lassen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Soweit hier Mißstände zu verzeichnen sind, sind sie nicht eine Folge des Bundesbaugesetzes, sondern eine kaum ganz vermeidbare Nebenerscheinung einer Übergangszeit. Der zunehmende Mangel an verfügbarem Bauland hatte schon während des Preisstopps zu einem stetigen, wenn auch weitgehend verdeckten Ansteigen der Baulandpreise geführt. Der Fortbestand der Preisbindung hielt gleichzeitig aber auch manche Eigentümer vom Verkauf ab und vergrößerte damit die Verknappung. Die Beseitigung des Preisstopps war daher eine notwendige Voraussetzung für die Wiederherstellung eines funktionsfähigen Baulandmarktes.
    Die Entwicklung der Baulandpreise wird auch — das sollte nicht übersehen werden — in einem hohen Maße von der Entwicklung der Baupreise mit beeinflußt. Man kann nicht über den Baulandmarkt sprechen, ohne die Verhältnisse auf dem Baumarkt mit zur Beurteilung heranzuziehen. Das stetige Ansteigen der Baukosten in den letzten Jahren hat zweifellos auch zu einer Verstärkung der Nachfrage nach Bauland beigetragen und damit preissteigernde Tendenzen hervorgerufen. Da sich nämlich die Steigerung der Baukosten in Anbetracht ihres hohen Anteils an den Gesamtkosten eines Bauvorhabens für den Bauherrn sehr viel stärker auswirkt, fördert dies leicht übereilte Grundstückskäufe und verleitet dazu, überhöhten Preisforderungen nachzugeben. Damit werden gerade die Tendenzen, die das Bundesbaugesetz zur Erzielung einer ausgeglichenen Marktlage ansteuert, abgeschwächt. Ohne wirksame Maßnahmen zur Ordnung des Baumarktes können daher auch die bodenordnenden Maßnahmen des Bundesbaugesetzes noch keine volle Wirkung entfalten.
    In den Schwerpunkten des Wohnungsbedarfs und der Bautätigkeit wird die stärkere Nachfrage nach Bauland immer 'ein höheres Bodenpreisniveau zur Folge haben als in anderen Gebieten. Hier kann ein Ausgleich nur durch eine vorsorgende Bodenpolitik erreicht werden. Diese setzt eine wirksame Raumordnung voraus, da ohne eine sinnvolle Beeinflussung auch der strukturellen Entwicklung größerer Gebiete auf die Dauer keine befriedigende Lösung erwartet werden kann. Die Notwendigkeit, unsere dichtbesiedelten Stadtregionen aufzulockern, zwingt dazu, die Nachfrage nach Bauland auf eine stärkere Ausnützung der Randgebiete hinzulenken. Jeder Versuch, mit anderen Mitteln das Bodenpreisniveau in den Ballungsräumen dem der übrigen Gebiete an-



    Staatssekretär Dr. Ernst
    zugleichen, würde zwangsläufig den Sog der Ballungsräume verstärken und die notwendige Auflockerung erschweren.
    Es ist abwegig, die Preisentwicklung in bestimmten Großstädten und in den Gebieten mit besonders großer Baulandnachfrage zu verallgemeinern. Die vorliegenden Berichte bestätigen, daß überall dort, wo die Nachfrage nicht übersteigert ist, eine deutliche Beruhigung eingetreten ist. Es ist deshalb auch gefährlich, die Entwicklung der Grundstückspreise etwa mit Beispielen aus Frankfurt, Stuttgart, München oder anderen Großstädten kennzeichnen und daraus eine allgemeingültige Beurteilung für das Bundesgebiet ableiten zu wollen. Ständige Hinweise auf angeblich typische Preisbeispiele festigen bei einer großen Nachfrage eher dieses Preisniveau, als daß sie zu einer Milderung der Entwicklung beitragen. Es ist daher letztlich niemandem damit gedient, wenn bei der Diskussion über die Baulandpreise die Entwicklung verallgemeinert wird, ohne die sachlich gebotene Differenzierung vorzunehmen.
    So darf nicht übersehen werden, daß die Preisbildung bei Bauland für Wohnungsbauzwecke nach anderen Gesichtspunkten erfolgt als z. B. bei Bauland für gewerbliche oder sonstige Zwecke. Das ist auch insofern von Bedeutung, als der Baulandmarkt für Zwecke des Wohnungsbaus nur einen verhältnismäßig kleinen Teilbereich des gesamten Bodenmarktes darstellt. Der Landbedarf für den eigentlichen Wohnungsbau macht, wie durch eine wissenschaftliche Untersuchung ermittelt worden ist, für die nächsten Jahre nur etwa 15 bis 20 v. H. des gesamten Landbedarfs aus.
    Eine Unterscheidung ist auch hinsichtlich der Aufgliederung der reinen Grundstückspreise und der vielfach mit einbezogenen Erschließungskosten notwendig. Da die Kasten der Erschließung in den letzten Jahren nicht unerheblich angestiegen sind — nicht zuletzt auch wegen der erhöhten Anforderungen im Hinblick auf den wachsenden Verkehr —, kann dies auch nicht ohne Wirkung auf die Preise der ,erschlossenen Baugrundstücke bleiben. Führt man den Kaufpreis für ein Grundstück auf den reinen Bodenpreis zurück, so zeigt sich häufig, daß gegenüber dem Bodenpreisniveau der letzten Jahre keine wesentlichen Steigerungen eingetreten sind.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Alle diese Gesichtspunkte zeigen, daß pauschalierte Angaben über Grundstückspreise und summarische Vergleiche sehr problematisch sind.
    Die derzeitige Übergangssituation am Baulandmarkt rechtfertigt keine übertriebenen Besorgnisse der Bausparer.

    (Zurufe von der SPD.)

    Es ist nicht wahr, wenn generalisierend davon gesprochen wird, daß Millionen von Bausparern keine Möglichkeit mehr hätten, ihre Eigenheimpläne zu verwirklichen.

    (Erneuter Widerspruch bei der SPD.)

    Abgesehen davon, daß nur ein Teil der Bausparer
    bei der Zuteilung des Bauspardarlehens noch kein
    Baugrundstück besitzt, sind die Bausparkassen häufig dazu übergegangen, ihren Bausparern bei der Beschaffung eines Grundstücks zu helfen. Sie haben eigene Gesellschaften zur Baulandbeschaffung gegründet, die Grundstücke aufkaufen, erschließen und zum Selbstkostenpreis an die Bausparkunden abgeben. Auch in der Vermittlung von Baugrundstücken sind die Bausparkassen äußerst rührig. Der Bund gewährt fernerhin Heimstätten und anderen Unternehmen Zinszuschüsse zur Verbilligung von Krediten für die Beschaffung und Erschließung größerer Baulandflächen. Verschiedene Länder haben ihrerseits ähnliche Maßnahmen zur Erleichterung der Baulandbeschaffung getroffen.
    Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die Veräußerung desjenigen bundeseigenen Grundbesitzes angeordnet, der zur Bebauung mit Wohnungen geeignet ist und für andere öffentliche Zwecke nicht benötigt wird. Damit sollte zugleich für andere Eigentümer größeren Landbesitzes ein Ansporn zur Veräußerung gegeben werden. Auf Grund der am 22. Februar 1961 gefaßten Entschließung dieses Hohen Hauses ist im Haushaltsgesetz 1961 bestimmt worden und auch im Haushaltgesetz 1962 vorgesehen, daß entbehrliche bundeseigene Grundstücke für Zwecke des sozialen Wohnungsbaues, namentlich den Familenheimbau, verbilligt abzugeben sind.

    (Zurufe von der SPD.)

    Es konnte nie zweifelhaft sein — und die Bundesregierung hat auch nie anderes erklärt —, daß nur ein Teil des umfangreichen bundeseigenen Grundbesitzes für den sozialen Wohnungsbau in Betracht kommt und veräußert werden kann. Abgesehen davon, daß sich eine große Anzahl bundeseigener Grundstücke infolge ihrer Abgelegenheit nicht für eine Bebauung eignen, muß auch der Landbedarf für andere öffentliche Zwecke, insbesondere für Zwecke der Verteidigung, aus diesem Grundbesitz befriedigt werden. Daher muß für jedes einzelne Grundstück sehr sorgfältig geprüft werden, ob es freigegeben werden kann. Die Ereignisse des 13. August 1961 haben dabei unvermeidlich dazu geführt, daß für die Freigabe vielfach ein strengerer Maßstab angelegt werden muß.
    Ungeachtet des bisherigen Umfangs der Verkaufsaktion des Bundes hat sie doch erfreulicherweise auf andere Gebietskörperschaften eine beispielhafte Wirkung ausgeübt. Verschiedene Länder, z. B. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz, haben ähnliche Regelungen getroffen wie der Bund und geben ebenfalls geeignetes Bauland aus ihrem Besitz zu einem erheblich unter dem Verkehrswert liegenden Preis an Bauinteressenten ab. Es kommt nun darauf an, daß in dieser Weise auch die bei anderen staatlichen, kommunalen und privaten Eigentümern einschließlich der wohnungswirtschaftlichen Unternehmen vorhandenen Baulandvorräte möglichst weitgehend genutzt werden. Wenn es gelingt, überall das vorhandene Bauland baldigst zur Deckung des Bedarfs auszunutzen, wird dies zusammen mit der Erschließung neuer Baugebiete sicher dazu beitragen, die Preisentwicklung zu normalisieren.



    Staatssekretär Dr. Ernst
    Die Große Anfrage betrifft mit einem Teil ihrer einzelnen Fragen die Durchführung des Bundesbaugesetzes durch die örtlich zuständigen Stellen, insbesondere durch die Gemeinden. Um einen Überblick über den derzeitigen Stand der Gesetzesdurchführung zu erhalten, sind von den zuständigen obersten Landesbehörden Berichte eingeholt worden, die ihrerseits auf Berichten der nachgeordneten Behörden beruhen. Ferner sind die kommunalen Spitzenverbände um Erfahrungsberichte gebeten worden.
    Die einzelnen Fragen der Drucksache IV/212 beantwortet die Bundesregierung danach wie folgt:
    Zu 1: Nach den vorliegenden Berichten ist in einigen Gebieten der Bundesrepublik, insbesondere in den ländlichen Bereichen und kleineren Städten, eine spürbare Beruhigung in der Entwicklung der Baulandpreise eingetreten. Danach haben die Preise für Bauland und Bauerwartungsland in diesen Gebieten ihren Höhepunkt überschritten; an verschiedenen Orten sind auch Anzeichen für Preissenkungen festzustellen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Berichte dieser Art liegen insbesondere aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, zum Teil aber auch aus Nordrhein-Westfalen und Hessen vor. Eine Bekanntgabe der Orte, in denen die Baulandpreise eine sinkende Tendenz aufweisen, erscheint nicht angezeigt, da dies in den betreffenden Orten zu einer Nachfragesteigerung führen und eine erneute spekulative Preisbildung begünstigen könnte. Damit würde ,die erstrebte Wir' kung der Maßnahmen zur Gesundung des Bodenmarktes neutralisiert.

    (Lachen bei der SPD.)

    Die Bundesregierung ist jedoch bereit, nähere Angaben dem zuständigen Ausschuß des Bundestages zu machen.

    (Abg. Wehner: Unter „streng vertraulich"!)

    Zu 2: Die Angaben der Bundesregierung über die Preisentwicklung gehen auf Berichte der zuständigen Minister der Länder zurück. Da diese sich ihrerseits auf Berichte der nachgeordneten Behörden stützen, kann davon ausgegangen werden, daß die Angaben nicht auf Schätzungen, sondern auf zuverlässigen Beobachtungen beruhen. Darüber hinaus sind Berichte der kommunalen Spitzenverbände zugrunde gelegt, die auf Erfahrungsberichten ihrer Mitglieder bzw. Landesverbände fußen. Schließlich sind noch sonstige Berichte und Beobachtungen einzelner Institutionen, die einen Überblick über die Verhältnisse auf dem örtlichen Baulandmarkt haben, wie Bausparkassen, Heimstätten und Wohnungsunternehmen, verwertet worden. Statistische Erhebungen über die Grundstückspreise nach dem Preisstatistikgesetz vom 9. August 1958 sind mit Wirkung vom 1. Juli 1961 eingeleitet. Die Ergebnisse der Auswertung durch die amtliche Statistik sind erst im Laufe des Sommers 1962 zu erwarten.
    Zu 3: In der Zeit vom 1. Juli 1961 bis zum 31. März 1962 sind aus dem Liegenschaftsbesitz des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues 98,3 ha
    Bauland (mit einem Verkaufspreis von rund 5,6 Millionen DM) veräußert worden.

    (Abg. Jacobi Weitere Zurufe von der SPD. — Abg. Dr. Czaja: Das ist aber von Ihnen angeregt worden! — Abg. Jacobi so!)

    Die verkauften Grundstücke verteilen sich mit rund 31 0/0 auf Großstädte, rund 38 % auf Mittelstädte, rund 5 % auf Kleinstädte und rund 26 % auf ländliche Bereiche. Auf der veräußerten Fläche können erfahrungsgemäß etwa 10 000 Wohnungen erstellt werden.
    Zu 4: Verkaufsverhandlungen werden nach dem Stand von Mitte März 1962 über 291 ha Bauland geführt. Mit dem Verkauf dieser Fläche kann bis zum 30. Juni 1962 gerechnet werden.
    Inwieweit darüber hinaus bis zu diesem Termin weitere Grundstücke veräußert werden können, läßt sich auch nicht überschläglich beantworten, weil die Bereitstellung der Grundstücke von dem Ergebnis der noch nicht abgeschlossenen Prüfung ihrer Entbehrlichkeit für eigene Zwecke des Bundes, namentlich für Verteidigungszwecke, abhängt.
    Zu 5: Inwieweit sich der Verkauf bundeseigener Grundstücke in den betreffenden Orten unmittelbar auf das örtliche Preisniveau auswirken kann, hängt maßgeblich von dem Größenverhältnis des verkauften Geländes zu dem sonstigen Grundstücksangebot sowie von dem Ausmaß der Nachfrage ab. Da der Umfang der in den einzelnen Orten bisher erfolgten Verkäufe im Vergleich zu der örtlichen Baulandnachfrage noch zu gering ist, ist ein genauer Nachweis über die Auswirkungen im Einzelfall nicht möglich.
    Zu 6: Die nach dem Bundesbaugesetz bei den kreisfreien Städten und Landkreisen einzurichtenden Gutachterausschüsse sind in den meisten Ländern vollständig gebildet. Nur in wenigen Ländern ist die Bildung einiger Ausschüsse bei den kreisfreien Städten und Landkreisen noch nicht abgeschlossen. Soweit die Länder von der Ermächtigung Gebrauch gemacht haben, vorzusehen oder zuzulassen, daß auch bei kreisangehörigen Gemeinden Gutachterausschüsse eingerichtet werden, sind die Ausschüsse in den in Betracht kommenden Gemeinden ebenfalls überwiegend gebildet. In Baden-Württemberg, wo die Gutachterausschüsse ganz allgemein bei den Gemeinden gebildet werden, ist ihre Einrichtung im wesentlichen nur bei kleineren Gemeinden noch nicht abgeschlossen.
    Das Ausmaß, in dem die Gutachterausschüsse bisher in Anspruch genommen worden sind, ist nach den vorliegenden Berichten sehr unterschiedlich. Insbesondere haben private Interessenten von der Möglichkeit, ein Gutachten einzuholen, vielfach erst in geringem Umfang Gebrauch gemacht, so daß unmittelbare Auswirkungen der Tätigkeit der Gutachterausschüsse auf die Entwicklung der Bodenpreise vorläufig noch nicht zu erwarten sind. Es ist jedoch bekannt, daß z. B. Wohnungsunternehmen zunehmend dazu übergehen, die Gutachten zur Grundlage ihrer Kaufabschlüsse zu machen.



    Staatssekretär Dr. Ernst
    Zu 7: Eine vollständige Übersicht über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in den rund 25 000 Gemeinden des Bundesgebietes hat die Bundesregierung nicht. Nach den Berichten der obersten Landesbehörden ergibt sich folgendes Bild: Viele Gemeinden, vor allem die kleineren ländlichen Gemeinden, haben bisher noch keine Satzungen über die Erschließungsbeiträge erlassen, da dies vielfach erst geschieht, wenn die Herstellung von Erschließungsanlagen erforderlich wird. Im übrigen ist das Ausmaß, in dem der Erschließungsaufwand auf die Grundstückseigentümer umgelegt wird, länderweise sehr verschieden. In einem Teil der Länder — nämlich in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein— überwiegen bis jetzt die Gemeinden, die 90 v. H. des Erschließungsaufwands umlegen, also 10 v. H. selbst tragen. In anderen Ländern — so in Baden-Württemberg, Hessen Rheinland-Pfalz und Saarland — überwiegt dagegen bisher die Zahl der Gemeinden, die mehr als 10 v. H. selbst tragen. Der von den Gemeinden getragene Kostenanteil beträgt dort weitgehend bis zu 30 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes, zum Teil geht der Anteil auch noch darüber hinaus.
    Soweit die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands im Verhältnis 90 : 10 festgelegt ist, ist im übrigen zu berücksichtigen, daß die Gemeinden den Teil der Erschließungskosten, der nicht beitragsfähig ist, also nicht auf die Anlieger umgelegt werden kann, in voller Höhe selbst tragen müssen.
    Wenn auch exakte Feststellungen darüber, ob gerade die zeitliche Vorziehung der Erhebung der Erschließungsbeiträge zu einer Erhöhung des Angebots an erschlossenen Baugrundstücken geführt hat, nicht getroffen werden können, so bestätigen doch zahlreiche Erfahrungsberichte, daß an vielen Orten eine erhöhte Verkaufsbereitschaft zutage getreten ist und zu einem größeren Baulandangebot geführt hat. Im übrigen kann eine Auswirkung der Neuregelung erst erwartet werden, wenn die Beitragsbescheide der Gemeinden den Eigentümern zugegangen sind, was zum Teil erst in letzter Zeit geschehen ist oder noch bevorsteht.
    Zu 8: Einen umfassenden Überblick darüber, wieviele Gemeinden besondere Hebesätze für die Grundsteuer C festgesetzt haben, lassen die der Bundesregierung vorliegenden Berichte noch nicht zu. Allen Berichten der Länder und der kommunalen Spitzenverbände, die teilweise allerdings nur einen Ausschnitt darstellen, ist jedoch zu entnehmen, daß in den meisten Ländern der Anteil der Gemeinden, die einen erhöhten Hebesatz festgesetzt haben, zwischen 10 bis 30 % aller Gemeinden, die Baulandsteuer erheben, liegt. Der Umfang der Erhöhung beträgt hierbei weitgehend das Doppelte des Hebesatzes für die Grundsteuer B. In zahlreichen Gemeinden geht das Ausmaß der Erhöhung aber auch noch darüber hinaus.
    Die Anhebung der Hebesätze für die Baulandsteuer gegenüber den Hebesätzen für die Grundsteuer B entspricht der Zielsetzung des Gesetzes, wenn sie den örtlichen Verhältnissen des Baulandmarktes angemessen Rechnung trägt. Sie ermöglicht bei sinnvoller Ausnützung der gesetzlichen Ermächtigung eine elastische Handhabung je nach den örtlichen Gegebenheiten, die mit der bundeseinheitlichen Erhöhung der Steuermeßzahlen allein nicht erreicht werden konnte. Auch bei der Baulandsteuer können genaue Untersuchungen, inwieweit gerade sie im Einzelfall Auswirkungen auf die Entwicklung der Baulandpreise ausgeübt hat, nicht angestellt werden. Berichte sowie Eingaben, die der Bundesregierung aus allen Bevölkerungsschichten zur Baulandsteuer zugegangen sind, lassen jedoch erkennen, daß die erhöhte Besteuerung der baureifen Grundstücke vielfach nicht wirkungslos ist.
    Zu 9: Die Bundesregierung hält das derzeitige Niveau der Bodenpreise an vielen Orten für überhöht und betrachtet es nicht als angemessen für die Errichtung von Eigenheimen und Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus. Sie ist jedoch der Auffassung, daß die bisherige Preisentwicklung als Folge des noch unzureichenden Baulandangebots nur ein Übergangsstadium darstellt. Die Bundesregierung erwartet, daß es mit zunehmender Durchführung der bodenpolitischen Maßnahmen des Bundesbaugesetzes und insbesondere bei tatkräftiger Neuerschließung von Bauland gelingen wird, ein Preisniveau herzustellen, daß den tatsächlichen Wertverhältnissen entspricht und auch für die Eigenheimbausparer und sonstigen Bauherren des sozialen Wohnungsbaus tragbar ist.
    Zu 10. Da durch das Bundesbaugesetz verschiedene Maßnahmen zur Beeinflussung der Bodenpreise eingeleitet, diese aber in dem derzeitigen Anlaufstadium noch nicht voll wirksam geworden sind, beabsichtigt die Bundesregierung vorläufig nicht, weitere gesetzgeberische Maßnahmen vorzubereiten. Die Bundesregierung wird jedoch die Entwicklung auf dem Baulandmarkt ebenso wie die Entwicklung der Baupreise sorgfältig beobachten und behält sich weitere Maßnahmen zur Marktbeeinflussung vor, wenn sich zeigen sollte, daß die bisherigen Mittel nicht ausreichen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Also wird weiter geschlafen!)

    Auch im Rahmen der bevorstehenden Gesetzgebung auf dem Gebiete der Stadterneuerung und Raumordnung sowie der Neubewertung des Grundbesitzes wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß alle notwendigen Voraussetzungen für eine Wiederherstellung eines funktionsfähigen Baulandmarktes geschaffen werden. Die Bundesregierung hält fest an ihrem Ziel, jedermann den Zugang zu Grund und Boden zu öffnen und damit die Bildung von Einzeleigentum für breite Schichten unseres Volkes zu ermöglichen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)