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ID0403110200

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    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1309 A Fragestunde (Drucksachen IV/388, IV/399) Frage des Abg. Rollmann: Vorstand der Lufthansa AG Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1309 B Frage des Abg. Rollmann: Gutachten über den Bau des Nord-Süd- Kanals Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1309 C, D Rollmann (CDU/CSU) 1309 D Fragen des Abg. Müller-Hermann: Abmessungen und Gewichte von Lastkraftwagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1309 D, 1310A, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1310 C, D Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Schließung des Haltepunktes Adelberg- Börtlingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1311 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 1311 A, B Frage des Abg. Wächter: Ausbau eines Zubringers an die Hansalinie Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1311 C, D Wächter (FDP) . . . . . . . . 1311 D Frage des Abg. Peiter: Zweigleisige Bahnstrecke im Lahntal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1312 A Frage des Abg. Peiter: Zugverkehr zwischen Koblenz und Limburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . 1312 B, C Peiter (SPD) 1312 B, C Frage des Abg. Ritzel: Sperre von Haushaltsmittel für den Straßenbau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1312 C, D Ritzel (SPD) 1312 D Frage des Abg. Ritzel: Richtlinien für die Behandlung von Mehrfachtätern im Straßenverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1313 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1313 B, C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach): Ansteckende Krankheiten unter ausländischen Arbeitern Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1313 D, 1314 A, B, C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1314 A, B Gerlach (SPD) . . . . . . . . 1314 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Bereitstellung von Trockenmilch für den Krisenfall Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1314 C, 1315 A Dr. Kohut (FDP) 1314 D, 1315 A Frage des Abg. Dröscher: Erkrankungen an multipler Sklerose Dr. Wuermeling, Bundesminister . 1315 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 1315B, C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1962 Frage des Abg. Büttner: Erforschung der Ursachen der multiplen Sklerose Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 1315 D, 1316 B, C, D Büttner (SPD) 1315D, 1316 A Dr. Bechert (SPD) 1316 B Rohde (SPD) . . . . . . . . 1316 B Fritsch (SPD) 1316 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise (Drucksache IV/212) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 1316 D, 1337 A Dr. Ernst, Staatssekretär 1324 C Mick (CDU/CSU) 1329 A Frau Berger-Heise (SPD) 1332 A Dr. Imle (FDP) 1333 D Wittmer-Eigenbrodt (CDU/CSU) . 1334 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 1337 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 1337 B Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Ausgleichszugeständnisse) (Drucksachen IV/385, IV/412) ; in Verbindung mit dem Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Frühkartoffeln) (Drucksachen IV/402, IV/413) und dem Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Kraftwagen zum Befördern von Personen) (Drucksachen IV/410, IV/414) Dr. Löhr (CDU/CSU) . . . . . . 1337 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1339 C Keller (FDP) . . . . . . . . . 1340 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 1341 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1343 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 1344 C Beschlußunfähigkeit 1344 D Nächste Sitzung 1344 D Berichtigungen 1344 D Anlagen 1345 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1962 1309 31. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 30. Sitzung Seite 1245 A Zeile 4 statt „15.03": 14.03; Seite 1296 B Zeilen 16/17 statt „noch viel": noch nicht viel. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 5. Adorno 30. 6. Frau Albertz 18. 5. Altmaier* 18. 5. Dr. Arndt (Berlin) 18. 5. Dr. Aschoff 18. 5. Bauer (Würzburg) * 18. 5. Bauknecht 18. 5. Bazille 18. 5. Berberich 18. 5. Berkhan * 18. 5. Fürst von Bismarck 18. 5. Blachstein * 18. 5. Dr. Bleiß 18. 5. Dr. h. c. Brauer 18. 5. Dr. Brecht 15. 6. Brese 22. 5. Burckhardt 18. 5. Corterier 18. 5. Diekmann 18. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 18. 5. Dr. Dittrich 18. 5. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 5. Döring (Düsseldorf) * 18. 5. Drachsler 26. 5. Dr. Effertz 18. 5. Eisenmann 18. 5. Engelbrecht-Greve 18. 5. Erler 18. 5. Ertl 18. 5. Eschmann 18. 5. Faller 18. 5. Felder 18. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 18. 5. Frehsee 18. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 18. 5. Dr. Furler * 18. 5. Gaßmann 18. 5. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Geiger 18. 5. Frau Geisendörfer 18. 5. Gerns * 18. 5. Gewandt 4. 6. Dr. Gleissner 18. 5. Glombig 11. 6. Gscheidle 18. 5. Haage (München) 18. 5. Hammersen 18. 5. Dr. Harm (Hamburg) 18. 5. Heiland 18. 5. Herold 18. 5. Dr. Hesberg 31. 5. Hilbert 18. 5. Dr. Höchst 25. 5. Höfler * 18. 5. Hörmann (Freiburg) 18. 5. Frau Dr. Hubert * 18. 5. Jacobs 31. 5. Frau Kalinke 18. 5. Killat 18. 5. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Klein (Saarbrücken) 18. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 5. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Dr. Kopf * 18. 5. Kraus 18. 5. Kriedemann 18. 5. Dr. Kübler 18. 5. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Kühn (Bonn) 18. 5. Lemmer 18. 5. Lenze (Attendorn) * 18. 5. Lermer * 18. 5. Lücker (München) 18. 5. Maier (Mannheim) 18. 5. Dr. Martin 18. 5. Mattick 18. 5. Maucher 18. 5. Mauk 18. 5. Frau Dr. Maxsein * 18. 5. Frau Meermann 25. 5. Menke 18. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 5. Dr. Menzel 31. 5. Merten 18. 5. Metzger 18. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 18. 5. Michels 18. 5. Dr. Miessner 18. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 5. Müller (Erbendorf) 18. 5. Müller (Nordenham) 18. 5. Murr 18. 5. Neubauer 18. 5. Neumann (Allensbach) 11. 6. Oetzel 25. 5. Ollesch 18. 5. Paul * 18. 5. Frau Dr. Probst 18. 5. Rasner 26. 5. Frau Dr. Rehling * 18. 5. Frau Renger * 18. 5. Richarts 18. 5. Dr. Rinderspacher 18. 5. Dr. Roesch 18. 5. Rollmann 18. 5. Ruf 18. 5. Ruland 31. 5. Schlick 26. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) 18. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18. 5. Schultz 18. 5. Schütz * 18. 5. Dr. Schwörer 18. 5. Dr. Seffrin 18. 5. Seibert 18. 5. 'Seidl (München) * 18. 5. Dr. Serres * 18. 5. Dr. Siemer 18. 5. Stein 18. 5. Steinhoff 11. 6. Dr. Steinmetz 18. 5. Dr. Stoltenberg 18. 5. Stooß 18. 5. Storch 18. 5. Frau Strobel 18. 5. Dr. Vogel 18. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Dr. Wahl* 18. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26. 5. Weber (Georgenau) 18. 5. Welke 18. 5. Frau Welter (Aachen) 18. 5. Wendelborn 18. 5. Wienand * 18. 5. Dr. Zimmer * 18. 5. b) Urlaubsanträge Dr. h. c. Pferdmenges 25. 5. * Zur Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 99 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/212 -betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Oktober 1962 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den auf andere Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 16. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 102 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/341, IV/353, IV/411). Der Bundestag wolle beschließen: Der Absatz 4 des § 1 wird gestrichen. Bonn, den 16. Mai 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1962 1347 Anlage 4 Umdruck 103 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/212 — betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Zusammenarbeit mit den Ländern Maßnahmen zu prüfen, die eine verstärkte Ausweisung und Eischließung neuen Baulandes zur Deckung des erforderlichen Bedarfs fördern und die geeignet sind, in den Schwerpunkten des Wohnbedarfs eine dort nicht zudeckende Nachfrage nach Bauland auf Randgebiete, die in einer für die Auflockerung der Ballung angemessenen Entfernung liegen, im Rahmen einer wirksamen Raumordnung hinzuführen; über die Ergebnisse der Prüfung soll dein Bundestag ,bis zum 1. November 1962 berichtet werden; 2. alljährlich bis zum 15. Februar durch den Bundesschatzminister einen Bericht den Ausschüssen für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung 'und für wirtschaftlichen Besitz des Bundes darüber vorzulegen, in welchem Umfange Bundesgelände im vergangenen Kalenderjahr der Entbehrlichkeitsprüfung unterworfen war, wieviel als entbehrlich befunden und zu Zwecken des Wohnungsbaues und 'der Eigentumsbildung veräußert worden ist. Bonn, den 16. Mai 1962 Arndgen und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
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    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise ist bereits vor drei Monaten eingebracht worden. Sie hätte demnach längst beantwortet werden müssen.
    Mit Rücksicht auf die durch seinen Unfall bedingte dienstliche Verhinderung des Herrn Ministers hat



    Jacobi (Köln)

    sich die sozialdemokratische Bundestagsfraktion mit einer Verlängerung der üblichen Beantwortungsfrist einverstanden erklärt. Sie tat dies einmal auf Grund des Gebots der Fairneß; denn sie hatte Verständnis dafür, daß der verantwortliche Ressortchef die gestellten Fragen, die politische Fragen sind, selbst beantworten wollte. Wir bedauern, daß der Genesungszustand des Herrn Ministers Lücke ihm auch heute noch nicht gestattet, dem Hause selbst Rede und Antwort zu stehen. Aber wir haben Verständnis dafür, daß sich der Minister dem Rat der Ärzte gebeugt hat, und wir wiederholen unseren Wunsch auf eine baldige, vollständige Wiederherstellung seiner Gesundheit und Schaffenskraft.

    (Beifall.)

    Auf den mir zuteil gewordenen Auftrag, die sozialdemokratische Anfrage zu begründen, fällt leider ein Schatten. An meiner Stelle sollte unser Kollege, mein Freund Dr. Julius Brecht heute hier auf der Rednertribüne stehen. Er ist leider sehr schwer erkrankt. Haben Sie Verständnis dafür, daß meine Gedanken in diesem Augenblick bei ihm weilen, und lassen Sie mich von der Gewißheit ausgehen, daß wir alle in diesem Hause in kollegialer und freundschaftlicher Verbundenheit heute und hier an ihn denken und ihm die baldige Wider-herstellung seiner Gesundheit wünschen.

    (Beifall.)

    Ich würde dem erkrankten Freunde einen schlechten Dienst erweisen, wenn ich die Sache, die wir heute verhandeln und die so sehr seine Sache ist, nicht mit derselben Klarheit und Energie verträte, die wir in diesem Hause von ihm gewohnt sind. Noch gestern abend hat er mir an seinem Krankenlager zu verstehen gegeben, wie sehr ihn die Fragen beschäftigen, die wir heute behandeln. Er hat mir Grüße an das ganze Haus aufgetragen, und ich darf sie Ihnen, meine Damen und Herren, übermitteln.
    Nun zur Sache. Die von uns gestellten Fragen gehen davon aus, daß das Bundesbaugesetz in den Teilen, die auf die Entwicklung der Bodenpreise einwirken sollen, seit rund anderthalb Jahren in Kraft ist und daß sich auch die vielgerühmte Bereitstellung von bundeseigenen Grundstücken inzwischen über einen Zeitraum erstreckt, der eine Beurteilung des Erreichten möglich macht.
    Als das Bundesbaugesetz am 20. Mai 1960 verabschiedet wurde, hat der Wohnungsbauminister vier Grundziele des Gesetzes genannt. Das erste bezog sich auf den Städtebau, das zweite auf die Zusammenfassung des Rechtes, das dritte auf die Inhaltsbestimmung des Eigentums. Das vierte Grundziel des Gesetzes stellte Minister Lücke damals mit folgenden Worten heraus — ich darf sie mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem Bundestagsprotokoll jener Sitzung zitieren —:
    Beseitigung des Preisstopps für unbebaute Grundstücke und Überführung des Grundstücksmarktes in die soziale Marktwirtschaft; gleichzeitig Einbau von Bestimmungen, die sicherstellen, daß dem Bodenwucher wirksam entgegengetreten wird und ein Baulandmarkt entsteht, der Bauland zu gerechten Preisen anbietet.
    Das ist genau das, was die Große Anfrage der sozialdemokratischen Bundesfraktion vom 16. März 1962 zur Erörterung stellt. Es geht um die Frage, ob es wirklich gelungen ist, dem Bodenwucher wirksam zu begegnen, ob mit dem Bundesbaugesetz und seinen Bestimmungen erreicht worden ist, nicht nur spekulativ hochgetriebene Baulandpreise zu stabilisieren, sondern gerechte Preise zu erzielen, Preise, die gerecht für alle sind, für den grundbesitzenden Veräußerer ebenso wie für den Erwerber, besonders aber für den Bausparer und Eigenheimbauherrn.
    Was damals Herr Minister Lücke als sichere Erwartung herausgestellt hat, ist 'danach in zahlreichen Reden und Schriften, in Aufsätzen und politischen Gesprächen immer wieder selbstsicher verkündet worden. Es werde „mehr Bauland zu gerechten Preisen" geben, hieß es in einer Broschüre des Bundeswohnungsbauministeriums. Es sei min bald „ein funktionsfähiger Baulandmarkt" zu erwarten, ließ Minister Lücke wiederholt verlauten. In einem Artikel im Bulletin das man, nun würden „gerechte Baulandpreise" entstehen. Ein andermal wurde verbreitet, daß mit dem Gesetz und seinen Maßnahmen „gesunde Bodenmarktverhältnisse wiederhergestellt, gerechte Baulandpreise gebildet würden und der tatsächliche Wert eines Grundstücks zuverlässig ermittelt werde". Immer wieder stoßen wir auf das selbstsichere Wort von Iden gerechten Preisen, die nunmehr garantiert seien. Manchmal finden wir es dahin abgemildert, daß das Gesetz „ein verstärktes Angebot an preiswertem Bauland" schaffen werde. In einem Interview ides saarländischen Rundfunks am 5. März 1961 hieß es:
    Wir dürfen nicht zulassen, daß die Schwarzmarktpreise, die auf dem Tisch liegen, irgendwie realisiert werden.
    Damit hat man klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, ,daß die so oft verheißenden gerechten oder angemessenen Baulandpreise nicht die Schwarzmarktpreise legalisieren und bestätigen dürfen und daß sie natürlich schon gar nicht — wie es dann doch geschehen ist — weit darüber hinausgehen sollen.
    Der Minister hat bekanntlich seinerzeit die Parole ausgegeben: „Jetzt nicht kaufen. Mit dem Kauf von Bauland warten. Das Bauland wird billiger, die Baulandpreise werden fallen." So und ähnlich ist auch argumentiert worden, als wir erstmals mit einer Großen Anfrage auf die bedrohliche Entwicklung — nämlich auf die Steigerung der Baulandpreise — besorgt und eindringlich am 22. Februar 1961 in diesem Saale hingewiesen haben. Man kann einen großen Zitatenschatz aus den verschiedenen Reden des Wohnungsbauministers und des ihn heute hier vertretenden Staatssekretärs zusammenstellen, woraus sich ergibt, daß immer wieder der Glaube vertreten wurde, die Dinge würden gut laufen, und worin man immer wieder das Versprechen, ja die Zusage entdeckt: Wir kommen zu günstigeren, billigeren, angemesseneren Bodenpreisen; wir bringen den gerechten Baulandpreis.
    Wir fragen demgegenüber die Bundesregierung: sind diese Zusagen und Versprechungen in der Tat verwirklicht, ist der Bodenwucher wirksam be-



    Jacobi (Köln)

    kämpft worden? Sind die Baulandpreise, die wir heute — und wohl auch noch morgen — haben, die versprochenen gerechten Preise? Sind es die angemessenen Preise? Wir erwarten, daß die Bundesregierung uns in der Antwort nicht über einzelne Paragraphen und Bestimmungen des Bundesbaugesetzes belehrt, sondern daß sie auf unsere politischen Fragen zu der beängstigenden und allgemeinwirtschaftlich bedeutsamen, uns gefährlich erscheinenden Preisentwicklung eine politische Antwort gibt.
    Im Februar 1961, als wir in nüchterner und realer Weise — jeder kann es nachlesen — unsere Skepsis hinsichtlich der angekündigten Auswirkungen des Bundesbaugesetzes kundtaten, sind die Bundesregierung und die Mehrheit dieses Hauses ausgewichen. Damals sind wir einer voreiligen Kritik bezichtigt worden. Damals hat man uns darauf hingewiesen, daß das Instrumentarium des Bundesbaugesetzes, das Bündel der in ihm statuierten Maßnahmen — als da sind erstens die vorzeitige Fälligkeit der Erschließungsbeiträge, zweitens die Baulandsteuer C und drittens die Gutachterausschüsse — über kurz oder lang seine preisregulierende und preisdämpfende Wirkung ausüben würde.
    Bei all dem hat man zwar erklärt, wir seien viel zu rasch mit unserer Kritik, wir hätten die Pflicht, Geduld zu üben. Aber man hat verschwiegen, daß wir von vornherein und immer wieder, und zwar vom Beginn unserer jahrelangen Beratungen zum Bundesbaugesetz an, unsere Zweifel angemeldet haben und andere Regelungen als die schließlich beschlossenen von der Mehrheit immer wieder abgelehnt worden sind. Wir befürchten, daß uns auch heute wieder ähnliches geschieht. Das wäre schlimm.
    Verfolgt man die regierungsamtlichen Verlautbarungen der letzten anderthalb Jahre, so könnte der mit der Entwicklung nicht Vertraute in der Tat den Eindruck gewinnen, außer den jetzt in das Bundesbaugesetz aufgenommenen Instrumenten sei anderes nie in der Diskussion gewesen; es gehe also nach wie vor lediglich darum, abzuwarten, ob die durch das Bundesbaugesetz gegebenen Mittel ihre Wirkung tun oder nicht.
    Es scheint nötig, die Regierung daran zu erinnern, daß Sachverständige aller Fachrichtungen und der verschiedensten politischen Standorte gut ein Jahrzehnt lang eine ganze Anzahl von Handhaben untersucht, geprüft und durchdacht haben. Ihre Überlegungen haben schließlich nicht nur dazu geführt, daß die amtliche Kommission für die Baugesetzgebung eine bestimmte Lösung vorgeschlagen hat. Neben dem Kommissionsvorschlag für einen Planungswertausgleich sind auch von anderer Seite; so von den kommunalen Spitzenverbänden, so vom Deutschen Volksheimstättenwerk, so vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung durchgearbeitete und durchgerechnete Vorschläge vorgelegt worden.
    Als der federführende Bundestagsausschuß mit dem Bundesbaugesetz befaßt war, lagen folgende von der Sache wie von der Urheberschaft her durchaus ernst zu nehmende Vorschläge vor: 1. Ergänzungen der Grundbesteuerung durch die Wertzuwachssteuer, 2. Systemänderung der Bodenbesteuerung durch Einführung einer Bodenwertsteuer oder Grundwertsteuer, 3. zur Einführung einer Grundrentenabgabe, 4. der Planungswertausgleich in der Gestalt a) des Dittus-Entwurfs, b) des Kommissionsentwurfs, c) des Dortmunder Gegenvorschlags, d) der sogenannten kleinen Lösung unter Beschränauf Verleihung und Entzug der Bebaubarkeit, e) der sogenannten konsequenten Einheitswertlösung und schließlich 5. Vorschläge für einen aufgestockten Erschließungsbeitrag.
    Durch eine Art Kunstgriff, dessen Motivation uns auch heute noch unverständlich bleibt, gelang es der Regierung, die parlamentarische Diskussion dieser Vorschläge zu umgehen. Die Diskussion wurde auf die Sachverständigenebene verlagert. Nur zu gern akzeptierte die Bundesregierung das Ergebnis, das der wissenschaftliche Beirat für Fragen der Bodenbewertung beim Bundesminister für Wohnungsbau vorlegte. Dieser Beirat bescheinigte mit erstaunlicher Sicherheit, daß keiner der in der fachlichen Diskussion stehenden Vorschläge geeignet sei. Den Beiratsmitgliedern kann kein Vorwurf gemacht werden. Sie waren in ihrem Urteil frei. Sie standen auch nicht in der politischen Verantwortung, in der wir damals standen und heute stehen. Aber die Prognosen des Beirats waren falsch. Der Beirat war „der Auffassung" — Sie können das auf Seite 68 seiner Stellungnahme nachlesen —: „daß eine besondere Baulandsteuer ein geeignetes und wirksames Mittel ist zur Schaffung eines geordneten Baulandmarktes". Heute wissen wir, daß die Baulandsteuer weder, wenn sie allein eingeführt wird, noch im Verein mit anderen bundesbaugesetzlichen Mitteln ein geeignetes und wirksames Mittel ist, den Baulandmarkt zu ordnen, daß sie dafür ungeeignet ist.
    Offenbar ist auch im Schoße der Bundesregierung heute eine Überprüfung der früheren Meinungen festzustellen. Oder anders ausgedrückt: es scheint not zu tun, daß sich die Bundesregierung selbst darüber klar wird, wie sie nunmehr zu diesem Instrument steht, nachdem der Herr Bundesfinanzminister vor ganz kurzer Zeit auf der Tagung der Haus- und Grundbesitzer seine absolut ablehnende kritische Meinung zu dieser Steuer geäußert hat. Erweist sich, daß hier die Prognose des Beirats, der diese Steuer bejahte, der an sie bestimmte Hoffnungen knüpfte, falsch war, so ist unsere schon damals vertretene Ansicht doch wohl nicht abwegig: Könnte der Beirat sich nicht ebenso bei seinen übrigen Feststellungen geirrt haben, als er alle sonstigen Bodenordnungsmittel als untauglich verwarf?
    Eben darum war es ein Mangel an politischer Verantwortung, als die Koalitionsparteien eine sorgfältige parlamentarische Diskussion über den Planungswertausgleich und andere verwandte Instrumente im Vertrauen auf ein Fünfer-Gutachten verhinderten.
    Ich will hier die leidvolle Vorgeschichte des Bundesbaugesetzes nicht in weiteren Einzelheiten darstellen, muß jedoch den in früheren Diskussionen gemachten Hinweis wiederholen, daß es eine Tragik darstellt, wenn wir uns anscheinend weitgehend über ein gemeinsames Ziel einig waren und viel-



    Jacobi (Köln)

    leicht auch heute noch sind und dennoch in den Methoden nach wie vor kein Einvernehmen erzielen.
    Wir sind uns doch wohl darüber einig, daß Bodenwucher und Bodenspekulation verwerflich, sozial gefährlich und nachdrücklich zu bekämpfen sind. Wir unterstreichen doch wohl alle die Feststellung, die Herr Staatssekretär Professor Ernst in einem Aufsatz im August 1961 getroffen hat, nach der das Recht am Boden so zu ordnen ist, daß überall dort, wo Land benötigt wird, es rechtzeitig, in ausreichendem Umfang und zu einem Preis beschafft werden kann, der die beabsichtigte Verwendung zuläßt. Wir alle denken dabei an den Eigenheimbau, an den emsigen kleinen Bausparer, an familiengerechte Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, und es dürfte wohl nur wenige in diesem Hause geben, die es grundsätzlich ablehnen, dort, wo solche gesellschaftspolitischen. Ziele gefährdet und nicht ausreichend gesichert erscheinen, durch ein Eingreifen der Gesellschaft die Sozialpflicht des Grundeigentums zu verwirklichen.
    Wir sind uns wohl auch darin einig, daß der Boden keine beliebig vermehrbare Ware ist, die wie sonstige Güter und Waren ohne Sorge dem marktwirtschaftlichen Prinzip der Gewinnmaximierung unterworfen werden kann. Oder müssen wir darüber streiten, daß derjenige, der über den Boden verfügt, der ihn als Eigentum hat, nicht den in der marktwirtschaftlichen Angebot- und Nachfragesituation erzielbaren höchstmöglichen Preis herausholen darf ohne Rücksicht auf diejenigen, die den Boden aus gesellschaftspolitischen Gründen benötigen, und ohne Rücksicht darauf, ob durch dieses marktwirtschaftliche Gewinnstreben die soziale Verwendung unmöglich wird? Müssen wir darüber streiten? Ich hoffe, daß wir in diesem gesellschaftspolitischen Grundanliegen einer gemeinsamen Auffassung sind und sein können. Dann muß es aber auch für Sie, meine Damen und Herren, eine Grundlage geben, um unsere Besorgnisse zu würdigen und zu verstehen und gemeinsam mit uns um eine wirkliche Abhilfe bemüht zu sein.
    Wir Sozialdemokraten gehen bei unserer Anfrage darüber hinaus von folgenden grundsätzlichen Überlegungen und Sachverhalten aus, in denen wir vielleicht nicht so ohne weiteres mit Ihnen übereinstimmen:
    Die Entwicklung der Baulandpreise kann und darf nicht isoliert von den übrigen Preisvorgängen in unserer Wirtschaft behandelt werden. Auch der Baulandpreis steht im volkswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang. Er ist volkswirtschaftlich und sozial sicherlich sehr viel wichtiger und von größerer preispolitischer Bedeutung als etwa der Autopreis oder mancher andere Preis, um den sich die Regierung neuerdings, wenn auch reichlich spät und wenn auch leider bisher mit zweifelhaftem Erfolg, kümmert.
    Irgendwie gehen auch die Baulandpreise in die Kosten anderer Güter und Leistungen in der Volkswirtschaft ein, in die Ladenmieten, in die Wohnungsmieten, in die Lebenshaltungskosten. Sie bekommen damit ein ganz entscheidendes Gewicht in den Lohnforderungen, in den Preisen der Konsumgüter, ja sogar als Teil von Produktionskosten in unseren Exportpreisen.
    Die Regierung hat bei dieser Sachlage nach unserer Meinung die Pflicht, sich um diese besonders gravierenden Preise zu kümmern, und zwar rechtzeitig, nicht erst, wenn sie untragbar und unangemessen, wenn sie ungerecht gestiegen sind. Das muß sie schon aus volkswirtschaftlichen Erwägungen tun. Sie kann und darf in diesem Falle nicht der marktwirtschaftlichen Maxime anhängen, man müsse diese Preisentwicklung sich selbst überlassen, der Preis sei nun einmal als Ausdruck von Angebot und Nachfrage in der Marktwirtschaft allüberall und ausnahmslos der wirtschaftspolitische Steuermann, und deshalb müsse man solche Preissteigerungen hinnehmen, bis sie von selbst auslaufen. Eine solche Laisser-faire-Haltung ist gerade beim Bauboden schon deshalb nicht vertretbar, ja, wie wir meinen, in schärfster Form zu verurteilen und abzulehnen, weil sie der Eigentumspolitik, der Politik einer breit geförderten Eigentumsförderung diametral entgegensteht.
    Auf diesen Zusammenhang hat kürzlich die Denkschrift der evangelischen Kirche zur Eigentumsförderung mit Recht hingewiesen. Es genügt nicht, meine Damen und Herren, eine solche Denkschrift in mehr oder weniger unverbindlicher Form allgemein zu begrüßen und sie dann beiseite zu legen. Wir sollten uns alle zu der ständigen Gewissenserforschung aufgerufen fühlen, die uns, den Politikern in den Parlamenten, mit dieser Denkschrift ganz besonders ans Herz gelegt wird. Wir sollten über den Satz nachdenken, der da lautet: „Man kann I nicht erwarten, daß eine gesellschaftliche Ordnung . durch alle daran Beteiligten mitgetragen wird, wenn in ihr einseitig die einen begünstigt, die anderen aber benachteiligt werden."
    Es ist doch wohl nicht so, daß mit der Eigentumsförderung schlechthin nur neues Eigentum gebildet werden soll, vielmehr soll das neuzubildende und im Boden bereits vorhandene Eigentum anders verteilt und einer größeren Zahl von Eigentümern verschafft werden. Der Boden und auch der Baulandboden ist stets bereits in irgendeinem Eigentum, er ist nicht herrenlos. Aber er soll auch denen erschlossen und zugänglich gemacht werden, die bisher kein Grundeigentum bekommen konnten, jedoch ebenfalls -Grundeigentümer werden wollen und sollen. Beim Bauboden geht das aber praktisch nun einmal nicht anders, als daß die bisherigen Eigentumsbesitzer einen Teil ihres Eigentums aufgeben, indem sie ermöglichen, daß andere ihn erwerben können. Wer Eigentumsförderung ernsthaft und ehrlich und nicht nur in Worten betreibt, und zwar in dem Sinne, daß Eigentum, auch Eigentum an Grund und Boden, breit gestreut wird, der muß dafür sorgen, daß dies auch praktisch möglich fist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wer Bodenpreissteigerungen zuläßt oder begünstigt, wer nichts oder nichts Durchgreifendes gegen den Bodenwucher und fortgesetzte Preissteigerungen unternimmt, handelt gegen die proklamierte Edgentumspolitik und ihr Ziel einer breiten Eigentumsstreuung.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    1320 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den .18. Mai 1962
    Jacobi (Köln)

    Derselbe Vorwurf gilt aber auch dann, wenn durch eine Politik des Laisser-faire, laisser-aller bei den Baulandpreisen dringliche soziale Aufgaben, Anliegen der Gesellschaftsordnung nicht mehr oder nur unter erschwerten und die Allgemeinheit belastenden Bedingungen erfüllt werden können. Wenn z. B. der soziale Wohnungsbau durch eine solche Politik in den Baulandpreisen gefährdet oder erschwert wird oder wenn dies zu sozial nicht mehr vertretbaren Mieterhöhungen führt, so muß eine solche Politik auch aus sozialen Gründen verurteilt werden.
    Auch wir wissen natürlich, daß der Boden und die Baulandpreise inmitten einer marktwirtschaftlich bestimmten Umwelt und Wirtschaftsverfassung leider nicht einfach in der Weise aus dem Gesamtzusammenhang herausgelöst werden können, daß etwa nur der landwirtschaftliche Ertragswert zuzüglich der Kosten für die Erschließung und Baureifmachung Berücksichtigung findet.
    Wir wissen ferner sehr genau — und berücksichtigen dies auch immer bei allen auf diesem Gebiet so schwierigen Preisvergleichen —, daß in dem Preis fürerschlossenes Bauland stets der Anteil der Erschließungskosten steckt, und zwar in durchaus unterschiedlicher Höhe, aber als ein echtes und berechtigtes Kostenelement. Wir wissen, daß dieser Kostenanteil in den letzten Jahren ebenso gestiegen ist wie alle Baupreise und Baukosten. Aber, meine Damen und Herren, damit können die Bodenpreissteigerungen und die heutigen Baulandpreise nicht erklärt und begründet werden. Es werden zwar immer wieder derartige Beweisversuche unternommen; aber sie sind schlicht und einfach gesagt falsch. Auch noch nicht erschlossenes Bauland hat heute in der Umgebung unserer Großstädte Preise von 40 bis 60 DM pro qm und selbst in Mittelstädten von 15 bis 30 DM. Das sind Preise, die ganz erheblich, und zwar ohne jeden Kostengrund, weit über den Preisen landwirtschaftlicher Ertragswerte liegen. Zu ihnen kommen dann auch noch die Erschließungskosten hinzu.
    Schon Bauerwartungsland — also Land, das noch landwirtschaftlich genutzt wird und nicht in einem Baugebiet mit Bebauungsplänen liegt — hat heute ohne irgendein zur Rechtfertigung heranziehbares Kostenelement Preise von 15 bis 30 DM und mehr.
    Bei den Baulandpreisen kann also nicht mit dem berühmten Argument operiert werden, die Preise seien wegen der gestiegenen Löhne oder wegen sonstiger Kosten so hoch gestiegen und aus einer zwingenden Kostenlage begründet. Bei den Baulandpreisen wird eindeutig bewiesen, daß unsere Preissituation und die sich in ihr niederschlagenden Preissteigerungen zum Teil in Kostensteigerungen begründet sind, die Ausfluß willkürlicher Ausnutzung einer gleichsam monopolistischen Machtstellung sind.
    Die Bodenpreise beruhen, soweit sie über die landwirtschaftlichen Ertragswerte und evtl. schon entstandene Erschließungskosten hinausgehen, ausschließlich darauf, daß der Grundeigentümer in der marktwirtschaftlichen Umwelt, in der Ausnutzung der Nachfragesituation und seiner machtvollen Stärke als derzeitiger Eigentümer eben doch wie bei anderen Gütern und Leistungen anstrebt — und sich dabei sogar legitimiert fühlt —, den höchstmöglichen Marktpreis zu erzielen. Das marktwirtschaftliche Prinzip der Gewinnmaximierung — um es einmal hart und deutlich zu sagen — feiert hier geradezu sozial schädliche Triumphe. Hier scheint uns eine größere Gefahr zu bestehen als bei den Autopreisen, bei denen die Bundesregierung plötzlich zu begreifen scheint, daß Beschwörungen und Seelenmassagen in einer bestimmten Situation ohne heilende Wirkung sind.
    Die Baulandpreise sind seit dem Sommer 1960 nicht nur um wenige Prozent, sondern im Schnitt um 200 bis 300 % gestiegen. Hierbei sind exorbitante Einzelfälle in keiner Weise berücksichtigt. Sind das, meine Damen und Herren, die gerechten und angemessenen, die „vertretbaren" Preissteigerungen? Es wird uns sicherlich wieder entgegengehalten, diese Preissteigerungen seien vor Aufhebung des Preisstopps schon versteckt in den Schwarzmarktpreisen vorhanden gewesen. Eine solche bei uns leider üblich gewordene Argumentation, die das Problem verschiebt, ja nach Verniedlichung und Verharmlosung riecht, ist nicht nur billig, sie ist einfach falsch. Eine derartige Bagatellisierung der Entwicklung der Baulandpreise kann man nur als eine unverantwortliche Flucht vor den wirklichen sozialen Problemen, die hier anstehen, bezeichnen.
    Wir haben schon vor einem Jahr, am 22. Februar 1961, bei der damaligen Beratung unserer ersten Anfrage darauf hingewiesen, wie gefährlich die soeben beanstandete These ist. Sie würde doch nur anerkennen, daß die in das Bundesbaugesetz eingebauten Gegenwirkungen, die gerechte und angemessene Preise sichern sollten, nichts anderes vermocht haben, als Schwarzmarktpreise zu legalisieren.
    Herr Präsident, ich kann zwar die Aufmerksamkeit des Hauses bei diesem Thema nicht ohne weiteres erwarten, ich muß aber darauf aufmerksam machen, daß es dem Redner außerordentlich schwerfällt, sich zu konzentrieren, weil er leider, ohne es zu wollen, fast jedes Wort hört, das in jener Ecke, auf die ich zeige, gesprochen wird. Ich muß bitten, eine Entscheidung zu treffen, wer hier reden soll: der Redner, der am Rednerpult steht, oder die Herren, die mit ihrem Fraktionschef Gespräche führen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter Jacobi, die Entscheidung ist nach der Geschäftsordnung einfach. Ich möchte die Herren, die Gespräche zu führen für notwendig halten, dringend bitten, das in den Wandelgängen zu tun, nicht im Plenum.
Bitte, Herr Abgeordneter Jacobi, fahren Sie fort!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bedanke mich. — Herr Dr. Mende, fassen Sie es nicht als Unhöflichkeit auf, aber der Schall kommt hier zu mir, und ich bin in dem, was ich zu sagen habe, sehr stark gestört. Das mag zwar für Sie erfreulich sein, aber es paßt mir nicht.

    (Abg. Dr. Mende: Ich bitte um Entschuldigung! Sie haben vollkommen recht!)

    — Ich danke verbindlichst.



    Jacobi (Köln)

    Ich sagte, uns wende sicher entgegengehalten, daß die Preissteigerungen von Anbeginn an, schon vor Aufhebung des Preisstopps, in den Schwarzmarktpreisen 'begründet gewesen seien und daß diese Argumentation nicht richtig ist. Wir haben damals diese These beanstandet und haben ausgeführt, wenn man sie anerkennte, würde damit doch nichts anderes festgestellt, als daß die Schwarzmarktpreise nun auch noch zu allem Überfluß legalisiert würden. Das sollte aber doch nach allem, was wir immer wieder gehört haben, keineswegs ein Grundziel des Bundesbaugesetzes sein.
    Es ist übrigens auch nicht wahr, daß vor 1960 bei jedem Grundstückskauf Schwarzmarktpreise gezahlt wurden. Sachkenner beziffern den Anteil der Schwarzmarktpreise auf 10 %, höchstens 30 %. Aber selbst wenn wir hiervon absehen, steht fest, daß die Masse der tatsächlich eingetretenen Preissteigerungen von den Schwarzmarktpreisen her weder zu erklären noch zu begründen ist. Die Preissteigerungen gingen auch in ihrem Gesamtumfang weit über die ehemaligen Schwarzmarktpreise hinaus.
    Im übrigen haben die Preissteigerungen des Baulandes nicht etwa im Oktober 1960 oder im Frühjahr 1961 aufgehört, als sich die Schwarzmarktpreise längst ausgewirkt haben mußten. Sie gingen vielmehr örtlich und regional, allerdings unterschiedlich und in der Steigerung teilweise nicht mehr ganz so stürmisch, durchaus weiter. Auch seit dem Frühjahr 1961 sind Steigerungen der Baulandpreise zu verzeichnen. Man kann jedenfalls keineswegs von einem allgemeinen Preisstillstand sprechen. Nur vereinzelt, da und dort scheint eine gewisse Beruhigung, vielleicht von einigen entlegenen Dörfern abgesehen, aber keineswegs ein Preisrückgang eingetreten zu sein. Darauf aber müßte es ankommen.
    Aber selbst wenn die Behauptung stimmen würde, die Entwicklung habe sich allgemein beruhigt — Herr Minister Lücke hat ,dem Volksheimstättenwerk gegenüber kürzlich eine solche Erklärung abgegeben, und man liest sie auch in den letzten Tagen in der Presse allüberall —, wäre das ein Anlaß zur Genugtuung? Das wäre doch, wenn hier von Beruhigung gesprochen wird, sozusagen eine Beruhigung auf dem Gipfel im Zugwind des Spekulationswirbels.

    (für nur mittelgute Grundstücke 120 000 bis 150 000 DM gefordert werden und je Zweithaus allein 30 000 DM Grundstückskosten erforderlich sind. Ich verzichte auf eine solche Katalogdarstellung; denn auf dem Preisgebiet wird jede Diskussion unfruchtbar, wenn sie nur mit Einzelbeispielen und regionalen, örtlichen Einzelfällen arbeitet. Es kommt immer auf den Trend und auf die Gesamtentwicklung an, von der es überall und immer auch einmal Ausnahmen geben kann. Auch die Bundesregierung wird uns in dieser Beziehung leider mit keinen Berichten und aus keiner Statistik (belegen können, daß der Preistrend, wenn auch vielleicht (da und dort etwas verlangsamt, nicht mehr weiter nach oben geht; sie wird nicht nachweisen können, daß schon ein allgemeiner Preisstillstand zu verzeichnen ist oder daß die Baulandpreise auf breiter Ebene gar rückläufig sind. Wir können uns jedoch, meine Damen und Herren, mit dieser Situation nicht abfinden, selbst wenn sich eine allgemeine Preisberuhigung feststellen ließe. Wir Sozialdemokraten haben immer entschiedenen Einspruch gegen die Methode eingelegt, erst die Preise steigen zu lassen und dann, wenn sie zur Ruhe gekommen sind, aufatmend und insgeheim vielleicht sogar beglückt zu sagen: Da seht ihr doch, wie famos uns die Stabilisierung der Preise gelungen ist, eine Stabilisierung auf einem erhöhten, aus der Preisspekulation erzielten, sozial und volkswirtschaftlich unerwünschten Niveau. Wir meinen, daß eine Stabilisierung der Baulandpreise auf einem um 200 bis 300 %o gestiegenen, ja zum Teil noch höheren Niveau kein Anlaß zu kritikloser und tatenloser Registrierung angeblich unabänderlicher Tatsachen ist. Wir halten die in den letzten anderthalb Jahren entstandenen Baulandpreise nicht für die Preise, die als gerecht und angemessen versprochen worden sind. Es kann nicht das gepriesene Grundziel des Bundesbaugesetzes gewesen sein, daß erst die Baulandpreise um 200 bis 300 und mehr Prozent steigen und daß sie dann zum Glück und Segen der verkaufenden Grundeigentümer und zum Nachteil und Schaden der noch nach Grundeigentum strebenden Menschen auf dieser Höhe stabilisiert werden. Sie kennen die Sorgen und Klagen der Bausparer. Kann man sich wundern, wenn diese immer wieder verzweifelt nach einem Grundstück suchenden Menschen ihrer Enttäuschung in harten Worten Ausdruck verleihen? „Der Bausparer ist im wahrsten Sinne enteignet worden" ; das ist nach der „Rheinischen Post" vom 27. Januar 1962 ein Satz, den der Herr Bundeskanzler gesprochen haben soll, meine Damen und Herren. Wie immer man die Dinge beurteilt, das Instrumentarium des Bundesbaugesetzes, auf das Sie sich immer noch zu berufen scheinen, hat unseren Erwartungen gemäß leider — wir sagen das ohne Stolz und Freude — seine Eignungsprobe nicht bestanden. Wir haben unsere Große Anfrage zu diesem Zeitpunkt auch eingebracht, weil wir hinsichtlich der Baulandpreise für die nächste und die weitere Zukunft von einer ernsten und schweren Sorge bedrückt sind. Selbst wenn die Baulandpreise, was tatsächlich allgemein nicht zutrifft, zu einem gewissen Stillstand gekommen sind, so ist zu befürchten, daß sie in nächster Zeit erneut steigen. Wir haben auf die Gründe für diese Sorge schon vor einem Jahr hingewiesen. Die Gefahrenzeitpunkte, wo dieses weitere Steigen der Baulandpreise einsetzen wird, sind inzwischen näher gerückt. Die Nachfrage nach Bauland hält an. Sie wird sogar mit der erstrebten Jacobi und geförderten Vermehrung des Eigenheimbaues und des sonstigen gehobenen Wohnungsbaues in nächster Zeit zunehmen. Vor allem muß aber von Mai 1963 an mit einem solchen weiteren Steigen gerechnet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt nach dem Abbaugesetz, dem sogenannten Lücke-Plan, die Mieten aus der Preisbindung freigegeben werden, auch dann, wenn örtlich noch kein voll ausgeglichener Wohnungsmarkt oder ein Überangebot an Wohnungen vorliegt. Sobald die Mieten, d. h. die Grundstückserträge, über die bemessene Kostendeckung hinausgehen, müssen und werden auf Grund der tatsächlichen oder erwarteten Ertragssteigerung aus den Grundstücken auch die Bodenpreise steigen. Das ist eine Erfahrungsregel. Schon im Bodenpreis der landwirtschaftlichen Nutzung und erst recht im Bodenpreis mit anderweitiger, erhöhter Nutzung und Ertragserzielung drückt sich stets Maß und Umfang der erzielbaren Erträge aus. Dieses Preisgesetz gilt auch und erst recht in der marktwirtschaftlichen Preisbildung. Wie wirksam es ist und welche Auswirkungen es haben kann, haben wir alle in den letzten Jahren miterlebt. Die innerstädtischen Bodenpreise mit der bekannten Wellenentwicklung nach draußen sind genau dann angestiegen und weiter gestiegen, wenn und soweit die Preisbindung der Geschäftsraummieten zunächst gelockert und schließlich ganz aufgehoben wurde. Die Bodenpreise mußten dann steigen, weil die möglichen und erzielbaren Grundstückserträge anstiegen. Genau das aber, so fürchten wir, wird sich ab Mitte 1963 wiederholen können. Wir machen deshalb nochmals und in aller Eindringlichkeit auf diesen unlöslichen Zusammenhang zwischen Bodenpreisen und Grundstückserträgen, einer möglichen Steigerung der Grundstückserträge und der daraus entspringenden weiteren Steigerung der Bodenpreise aufmerksam. Hier sollten wir eine gemeinsame Sorge spüren. Wir alle wollen doch wohl nicht, daß die Bodenund Baulandpreise weiter steigen. Ist dem so, so müssen wir gemeinsam überlegen, was rechtzeitig dagegen zu tun ist. Das sind Überlegungen und Besorgnisse, die uns Sozialdemokraten bestimmt haben, diese neue Große Anfrage zu einem sozialwie gesellschaftspolitisch gleich bedeutsamen Sachgebiet zu stellen. Wir sind auf die Antwort der Bundesregierung gespannt. Wir hoffen, dabei nicht wieder das abgegriffene Argument hören zu müssen, wir kämen immer noch zu früh, die einzelnen Maßnahmen des Gesetzes hätten sich auch jetzt noch nicht in beurteilbarer Weise auswirken können. Das wurde uns schon vor einem Jahr entgegengehalten; es ist inzwischen vielfach wiederholt worden, aber dadurch nicht besser oder richtig geworden. Das Bundesbaugesetz ist vor rund zwei Jahren im Bundestag verabschiedet worden und damit bereits in die aus dem Gesetz erwartete praktische Wirksamkeit getreten. Es ist vor nahezu zwei Jahren, am 29. Juni 1960, verkündet worden. Vier Monate danach, am 29. Oktober 1960, wurde der Preisstopp für unbebaute Grundstücke außer Kraft gesetzt; also vor jetzt über 18 Monaten. Gleichzeitig sind mindestens rechtlich die Gegenmaßnahmen in Kraft gesetzt worden, die nach Ansicht der Bundesregierung und der Mehrheit dieses Hauses gegen die Steigerung der Baulandpreise und für gerechte und angemessene Preise wirksam sein sollen. Wenn auch jetzt noch, nach 18 Monaten, ohne jeden Skrupel und ohne jedes Bedenken erklärt werden sollte, nur die Aufhebung des Preisstopps sei sofort wirksam gewesen, die gegen deren Auswirkungen angesetzten Gegenmaßnahmen aber brauchten noch lange Zeit, damit müsse man sich abfinden, dann könnten Sie es uns nicht verübeln, wenn eine solche Feststellung bei uns Bitternis, ja Empörung auslösen würde. (Zuruf von der CDU/CSU: Abwarten, Herr Jacobi!)




    — Meine Damen und Herren, ich höre das Wort „abwarten!". Seit zwei Jahren warten wir ab. Seit zwei Jahren warten die Bausparer. Seit zwei Jahren und mehr warten unzählige Menschen darauf, Bauboden zu bekommen. Wie lange sollen die noch warten?

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir haben keine Zeit mehr zum Warten. Wir müssen jetzt handeln. Wir müssen eine andere Politik betreiben.
    Meine Damen und Herren, ich unterstelle ausdrücklich, daß auch bei Ihnen inzwischen ein erhebliches Unbehagen über die Entwicklung eingetreten ist. Ich bin sogar davon überzeugt, daß alle diejenigen, die dem Bundesbaugesetz mit den Maßnahmen gegen die Steigerung der Baulandpreise seinerzeit ohne Vorbehalt zugestimmt haben, ehrlich der Meinung waren, daß die vorgesehenen Gegenmaßnahmen ausreichend wirken würden, daß sie Steigerungen der Baulandpreise verhindern und zu gerechten und angemessenen Preisen führen würden. Wer so gedacht hat, kann aber heute nicht gegen unsere Große Anfrage einwenden, sie komme noch immer zu früh, weil die Wirkung des Gesetzes zwar einseitig für die Preissteigerung eingetreten sei, die Gegenwirkungen aber noch gar nicht möglich wären. Eine solche Argumentation müßte uns befremden.
    Unsere Große Anfrage beschäftigt sich konkret in zehn Punkten mit den im Bundesbaugesetz festgelegten sogenannten Gegenwirkungen und den weiteren Gegenmaßnahmen, die gegen die Preissteigerungen des Baulandes angesetzt werden sollen; so dem Verkauf von Bauland aus Bundesbesitz. Wir gehen also ganz bewußt von diesen von Ihnen eingeführten und als wirksam angekündigten Maßnahmen aus. Wir erkennen — um es noch einmal zu sagen — durchaus den guten Willen und die ehrlichen Absichten an, positive Wirkungen zu erzielen. Aber wir müssen nach dem, was sich inzwischen ereignet hat, nach dem, was sich als Ergebnis zeigt, hartnäckig fragen, ob das Erreichte wirklich dem Erwarteten entspricht, ob es Ihnen ausreichend erscheint. Haben wir gerechte und angemessene Baulandpreise bekommen?
    Die ersten drei Fragen gehören zusammen. Wir fragen hier nach den eindeutigen Belegen und den Unterlagen über die Preisbewegung. Wir wissen, wie schwierig sie zu beschaffen sind. Aber das



    Jacobi (Köln)

    Parlament, der Bundestag, hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie die Sachlage wirklich ist und was die Regierung an Unterlagen hat.
    Wir haben feststellen können, daß unsere Große Anfrage die Bundesregierung veranlaßt hat, bei Organisationen und Behörden Material zu sammeln und sich zu unterrichten.
    Wir haben in unserer Anfrage auch auf ein 1958 beschlossenes Gesetz über die Preisstatistik hingewiesen, nach dem, wie es das Parlament bestimmt hat, über Bodenpreise eine Statistik eingerichtet werden soll. Wenn diese Statistik hier heute vorläge, könnte diese Preisdiskussion auf einer jedermann zugänglichen Bewertungsgrundlage geführt werden. Bisher allerdings haben wir, von bescheidenen und unzulänglichen Andeutungen in einem Zeitschriftenaufsatz abgesehen, noch nie etwas von den Ergebnissen dieser Statistik gehört.
    Ich darf jedoch darauf aufmerksam machen, daß wir auf unsere drei ersten Fragen nicht etwa hören wollen, ob und wo die Baulandpreise zum Stillstand gekommen sein sollen oder sind, sondern wir wollen wissen, wo sie nachweislich gesunken sind. Das ist ein Unterschied. Wir hätten auch fragen können, wo es gerechte und angemessene Preise gibt oder ob die derzeitigen Preise — die Preise sind seit 1960 um 200 bis 300 % und mehr gestiegen — die gerechten und angemessenen Preise sind. Ich will hier keine Beispiele anführen, das kann, wenn die Richtigkeit meiner Ausführungen bestritten werden sollte, in der Aussprache noch nachgeholt werden.
    Die Fragen 3, 4 und 5 behandeln die Abgabe von Bundesland zum Zwecke der Einwirkung auf die Baulandpreise. Wir Sozialdemokraten haben derartige Maßnahmen seinerzeit in unserer ersten Großen Anfrage angeregt. Der Wohnungsbauminister hat sie dann als seine Großtat und als sein großes und wirksames Geschenk an die Bausparer ausgegeben. Erinnern Sie sich noch an die großen Balkenüberschriften in der gesamten Presse, an die Lobpreisungen, die man dabei lesen und hören konnte? Ein wahres Tamtam wurde veranstaltet. Erst sprach man von 40 000 ha und tat so, als ob sie alle als Bauland abgegeben würden. Dann schrumpfte diese Menge schnell auf die Hälfte, nämlich auf 20 000 ha zusammen. Dann sollten davon ca. 8000 ha abgegeben werden. Später waren nur noch 5000 ha im Gespräch.
    Nach den Bundestagswahlen hat dann kein Mensch mehr von dieser Großaktion geredet. Sie wurde nur noch mit Lächeln erwähnt. Inzwischen hat bereits der Herr Schatzminister in dem zuständigen Bundestagsausschuß einige vollends ernüchternde Mitteilungen gemacht und auch erklärt, daß diese Aktion von Anfang an gar nicht geeignet gewesen sei, die Baulandpreise zu beeinflussen. Ein interessantes Eingeständnis, meine Damen und Herren!

    (Zuruf des Abg. Dr. Czaja.)

    — Sie können das im Protokoll des Ausschusses nachlesen, Herr Kollege Czaja! — Bisher sollen nach diesen Angaben statt der angekündigten 8000 ha ganze — man höre und staune! — 65,8 ha veräußert worden und noch 164 ha in der Veräußerung
    begriffen sein. Damit will man insgesamt 927 Familienheime und rund 2900 sonstige Wohnungen fördern. Nichts kann deutlicher machen, welch klägliches Ende nicht die Verkaufsaktion, die als, wenn auch nur kleine, Hilfe zu begrüßen ist, wohl aber die damalige übersteigerte und maßlose Propaganda gefunden hat.
    Mindestens die Hälfte oder zwei Drittel dieser verkauften oder verkaufsfähigen Grundstücke wären übrigens auch im normalen Ablauf verkauft worden. Man hätte da also gar nicht ein solches Aufsehen zu machen brauchen.
    Die Frage Nr. 6 bezieht sich auf die Gutachterausschüsse, also auf eine der drei, nach Ansicht der Regierung, „Gegenmaßnahmen" gegen die Preissteigerungen für Bauland. Auch hier möchten wir konkret wissen, ob durch diese Ausschüsse Preissteigerungen verhindert und Preise gesenkt wurden. Uns ist einiges aus der noch sehr bescheidenen Wirksamkeit der Ausschüsse bekannt, was uns nicht sehr erfreut und uns eher das Gegenteil dessen beweist, was uns vorher so hoffnungsvoll über diese Ausschüsse gesagt worden ist. Wir haben von Anfang an unsere kritische Einstellung zu diesen Ausschüssen kundgetan, die ja nur Tatsachen registrieren und den Markt bei nüchterner Betrachtung effektiv nicht entscheidend beeinflussen können.
    Die Frage Nr. 7 betrifft die Erhebung und zeitliche Vorziehung der Erschließungsbeiträge, wiederum nicht mit der Bitte, uns über die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes zu belehren. Wir möchten überhaupt bitten, uns Tatsachen zu unterbreiten; das Gesetz kennen wir selbst.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf meine Ausführungen zum Abschluß bringen und lediglich noch eine Bemerkung zu den Fragen 9 und 10 machen. Auch diese zwingen zu einer klaren und eindeutigen Stellungnahme dazu, ob die Bundesregierung unser derzeitiges Baulandpreisniveau für gerecht, für angemessen und für sozial tragbar hält. Wenn sie dies bejaht, werden weitere Maßnahmen gegen die unseres Erachtens weit überhöhten, ungerechten und unangemessenen Baulandpreise und gegen die drohenden Gefahren weiterer Preissteigerungen leider nicht zu erwarten sein. Die Bundesregierung darf dieser konkreten Frage nicht mit allgemeinen Redewendungen und Vertröstungen auf die Zukunft ausweichen. Es ist also eine inhaltsschwere Frage, die hier zur Entwicklung der Baulandpreise gestellt ist.
    Wenn die Bundesregierung übereinstimmend mit uns der Meinung ist, daß die derzeitigen Baulandpreise nicht gerecht, nicht angemessen und sozial nicht tragbar sind, kann und darf sie diesen Zustand nicht hinnehmen, dann muß sie etwas gegen diese sozialen Mißstände unternehmen. Sie darf und kann nicht länger auf Wirkungen der Maßnahmen warten, die das Gesetz getroffen hat und von denen wir wissen, daß sie nicht ausreichen und sich nicht als genügend wirkungsvoll erwiesen haben. Deshalb soll sie uns in Beantwortung der Frage 10 sagen, was sie tun will. Der zuständige Minister hat in seinen



    Jacobi (Köln)

    Reden schon mehrfach gesagt, daß es leicht und jederzeit möglich sei, die Maßnahmen des Bundesbaugesetzes zu erweitern und wirkungsvoller zu gestalten. Jetzt ist es unerläßlich, diese Zusage zu verwirklichen. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, von der Verschärfung des Enteignungsrechts bis zu der unseres Erachtens unerläßlichen Abschöpfung der Bodengewinne, — Maßnahmen, die das Gesetz zum Teil bereits vorgesehen hat und die dringend einer Überprüfung hinsichtlich des gesamten Instrumentariums bedürfen. Sonst können wir den Bodenwucher nie überwinden.
    Mit unserem Entschließungsantrag weisen wir einen Weg, wie man flexibel vorgehen kann. Der Antrag ist Ihnen gestern oder vorgestern auf Umdruck 99 unterbreitet worden. Ich habe heute morgen in Gesprächen mit Kollegen festgestellt, daß unser Anliegen, obwohl wir es kurz gefaßt haben, nicht bekannt zu sein scheint, jedenfalls nicht überall. Ich darf den einen Satz — es handelt sich um die Wertzuwachsabgabe — verlesen. Wir beantragen:
    Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
    bis spätestens 1. Oktober 1962 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den auf andere Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind.
    Dieser Antrag, von dem ich bereits sagte, daß er einen Weg weist, wie man flexibel vorgehen kann, und daß er der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, nachzudenken und Vorschläge zu unterbreiten, entspricht in seiner Tendenz einem Antrag, der von uns bereits anläßlich unserer ersten Großen Anfrage im Februar 1961 eingebracht worden ist. Damals sagten Sie uns eine sorgfältige Prüfung im Ausschuß zu. Sie ist leider nie erfolgt.
    15 Monate sind seitdem vergangen, eine Zeit, die leider uns und nicht Ihnen recht gegeben hat. Das, worüber wir heute beraten, gehört zu dem sorgenvollen Kapitel, das wir unter die Überschrift „nichtbewältigte Gegenwart" stellen können.
    Die Bodenspekulation und der Bodenwucher sind Auswüchse, die in jeder Gesellschaftsordnung zu den schlimmsten und bedrohlichsten Störungsfaktoren gehören; ihnen ist mit Palliativmitteln nicht beizukommen; sie erfordern ganze und konsequente Maßnahmen und entziehen sich dem Wunschdenken.
    Nachdem zwei Jahre seit der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes vergangen sind, bedarf es einer nüchternen Prüfung dessen, was erreicht wurde. Darauf sind unsere Fragen abgestellt. Sie sind klar und unmißverständlich; möge dies auch die Antwort der Bundesregierung sein.

    (Beifall bei der SPD.)