Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, die sogenannte Baunutzungsverordnung, ist dem Bundesrat am 15. Februar dieses Jahres zugeleitet worden. Sie ist vom Bundesrat bisher noch nicht abschließend beraten worden. Der
Bundesrat ist bei Erteilung der Zustimmung an keine Frist gebunden. Die Behandlung der Rechtsverordnung im Bundesrat hat sich verzögert. Es haben sich außer dem federführenden Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen noch vier weitere Ausschüsse für beteiligt erklärt. Diese mitbeteiligten Ausschüsse haben ihre Beratungen inzwischen beendet. Der federführende Ausschuß des Bundesrates wird am 15. und 16. Mai die Verordnung abschließend beraten. Es ist damit zu rechnen, daß das Plenum des Bundesrates am 25. Mai die Verordnung abschließend berät. Wenn der Bundesrat der Verordnung zustimmt, kann die Verkündung unmittelbar danach im Bundesgesetzblatt vorgenommen werden.