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ID0402902900

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 29. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1962 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Dr. Martino und einer Delegation des Parlaments aus Vietnam 1238 D Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Vietje 1237 A Fragestunde (Drucksachen IV/380, IV/381) Fragen der Abg. Frau Meermann: Einsatz der Kopien des Films „Bewährungsprobe Berlin" von Eckardt, Staatssekretär . . . 1237 B, D Dr. Mommer (SPD) 1237 D Frage des Abg. Sanger: Artikel „Tödliche Umarmung" im „Bulletin" von Eckardt, Staatssekretär . . . . 1237 D, 1238 B, C, D Sänger (SPD) 1238 A, B Büttner (SPD) 1238 C Frage des Abg. Frau Korspeter: Härten bei der Rentenanpassung Blank, Bundesminister 1238 D Frage des Abg. Schultz: Keine Entscheidung über die Beschwerde eines Soldaten Strauß, Bundesminister . . . 1239 A, C, D Schultz (FDP) 1239 C, D Frage des Abg. Felder: Widerrechtliche Benutzung von Bundeswehrfahrzeugen Strauß, Bundesminister 1239 D, 1240 C Felder (SPD) . . . . . . . . . 1240 C Fragen des Abg. Varelmann: Fernsprechgebühren im handvermittelten Ferndienst Stücklen, Bundesminister . 1240 D, 1241 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 1241 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 1241 13 Frage des Abg. Felder: Veröffentlichungen der Gewerkschaften an Aushangstafeln in Behörden Stücklen, Bundesminister . . . . 1241 C, D Felder (SPD) . . . . . . . . 1241 C, D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Baunutzungsverordnung Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 1242 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 1242 C Berichtigungen . . . . . . . . . . 1242 Anlagen 1243 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1962 1237 29. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 26. Sitzung Seite 1129 D Zeile 3 statt „3,36 Milliarden" : 5,36 Milliarden. 28. Sitzung Seite II, rechte Spalte, Zeile 22 statt „Muster und Modelle" : Muster oder Modelle. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11.5. Dr. Aigner * 11.5. Arendt (Wattenscheid) * 11.5. Dr. Aschoff * 11. 5. Dr. Atzenroth 11.5. Bauknecht 11.5. Bauer (Wasserbufg) 11. 5. Berberich 11.5. Bergmann * 11. 5. Berkhan 11.5. Dr. Besold 11. 5. Birkelbach * 11. 5. Fürst von Bismarck 11. 5. Blachstein 11.5. Dr. Bleiß 18. 5. Frau Dr. Bleyler 11. 5. Dr. Brecht 11.5. Dr. Bucher 11.5. Dr. Burgbacher * 11. 5. Corterier 11. 5. Dr. Deist * 11.5. Deringer * 11.5. Dr. Dichgans * 11. 5. Dr. Dörinkel 11. 5. Drachsler 26. 5. Dürr 11.5. Eichelbaum 12. 5. Frau Dr. Elsner * 11.5. Engelbrecht-Greve * 11.5. Eschmann 18. 5. Etzel 11.5. Faller * 11.5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 11.5. Frehsee 11.5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 5. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 5. Dr. Furler * 11. 5. Gehring 11. 5. Gewandt 4. 6. Giencke 15. 5. Dr. Gleissner 11. 5. Glombig 11.6. Dr. Götz 11.5. Haage (München) 11.5. Hahn (Bielefeld) * 11. 5. Heide 11.5. Dr. Dr. Heinemann 11.5. Dr. Hellige 11. 5. Dr. Hesberg 31. 5. Hörmann (Freiburg) 11. 5. Hufnagel 11.5. Illerhaus * 11. 5. Jacobi (Köln) 11.5. Jacobs 31.5. Dr. Jaeger 12. 5. Josten 11.5. Kalbitzer * 11.5. Frau Kettig i 1. 5. Frau Dr. Kiep-Altenloh 14. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Klein (Saarbrücken) 12. 5. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Kreitmeyer 11. 5. Dr. Kreyssig * 11. 5. Kriedemann * 11.5. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 11.5. Leber 11.5. Lenz (Brühl) * 11.5. Dr. Löbe 11. 5. Dr. Löhr * 11.5. Lohmar 11.5. Lücker (München) * 11. 5. Margulies * 11.5. Dr. Martin 11.5. Mauk * 11.5. Frau Meermann 25. 5. Dr. Menzel 31. 5. Metzger * 11.5. Michels * 11.5. Dr. Miessner 11.5. Dr. Morgenstern 11.5. Müller (Nordenham) 11.5. Müller-Hermann *) 11. 5. Neumann (Allensbach) 26. 5. Oetzel 25. 5. Dr. h. c. Pferdmenges 11.5. Dr.-Ing. Philipp * 11.5. Frau Dr. Probst * 11. 5. Rademacher * 11. 5. Ramms 11.5. Rasner 26. 5. Dr. Reinhard 11.5. Reitzner 11.6. Richarts * 11.5. Riedel (Frankfurt) 11.5. Dr. Schäfer 11.5. Schlick 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18. 5. Seidl (München) 11.5. Seifriz * 11.5. Dr. Serres 11.5. Seuffert 11.5. Dr. Siemer 9. 6. Dr. Sinn 11.5. Spitzmüller 15. 5. Stauch 11.5. Dr. Stoltenberg 11.5. Storch * 11.5. Frau Strobel * 11. 5. Vogt 11.5. Frau Dr. h. c. Weber 26. 5. Wehking 11.5. Weinkamm * 11.5. Frau Welter (Aachen) 11.5. Wendelborn 11. 5. Werner 11.5. Wischnewski * 11. 5. Frau Zimmermann (Brackwede) 11. 5. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 1244 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1962 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Brese 22.5. Frau Herklotz 17. 5. Höfler 22. 5. Stiller 15. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Fragestunde der 28. Sitzung vom 9. Mai 1962, Drucksache IV/381, Frage II) : Welche Regelung wird die Bundesregierung treffen, um die Gemeinden zu entschädigen, die durch Sonderhiebe und Kahlschläge in ihren Waldungen durch die Besatzungsmächte in den ersten Nachkriegsjahren getroffen wunden? Die Frage, welche Entschädigung den Gemeinden gewährt werden kann, die durch Sonderhiebe und Kahlschläge in ihren Waldungen durch die Besatzungsmächte in den ersten Nachkriegsjahren betroffen wurden, wird durch das Reparationsschädengesetz beantwortet werden. Da der Entwurf noch nicht mit den beteiligten Ressorts abgestimmt ist, kann ich Ihnen noch keine konkreten Angaben zur Schadensregulierung geben. Ich hoffe jedoch, daß der Entwurf des Gesetzes noch vor den Sommerferien dem Kabinett vorgelegt werden kann. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Büttner (Fragestunde der 28. Sitzung vom 9. Mai 1962, Drucksache IV/300, Frage VII) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus dem Ausland, z. B. aus den Niederlanden, Tiere (Hunde) in größeren Mengen ohne veterinärpolizeiliche Untersuchung zu Handelszwecken eingeführt und damit Seuchen, die sowohl Menschen als auch Tiere gefährden, eingeschleppt werden können? Da die Einfuhr von Hunden aus den Niederlanden ebenso wie aus anderen Ländern, in denen Tollwut nicht vorkommt, keinen veterinärpolizeilichen Beschränkungen unterliegt, stehen zahlenmäßige Angaben über die Einfuhr dieser Tiere nicht zur Verfügung. Die Einfuhr von Hunden aus Ländern, in denen Tollwut vorkommt, ist seitens der dafür zuständigen Landesregierungen durch veterinärpolizeiliche Vorschriften verboten. Ausnahmegenehmigungen werden unter bestimmten Auflagen und nur dann erteilt, wenn eine Einschleppung von Tollwut nicht zu befürchten ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine solche Vermutung kann im Einzelfall durchaus berechtigt sein.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich rufe auf die Frage IX/2 — des Herrn Abgeordneten Felder —:
Welche Folgerungen zieht das Bundesverteidigungsministerium aus der widerrechtlichen Benutzung von Bundeswehrfahrzeugen durch Soldaten, wie sie der Prozeß vom 26. April 1962 vor dem Jugendschöffengericht Traunstein über den tödlichen Unfall des Gefreiten Dieter Zink (Geb. Jg. Btl. 231 Bad Reichenhall) auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels offenbart hat?
Bitte, Herr Minister!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zu dem tödlichen Kraftfahrzeugunfall des Gefreiten Dieter Zink am 24. 6. 1961 ist eine abschließende



    Bundesminister Strauß
    Stellungnahme noch nicht möglich, weil das Urteil des Jugendschöffengerichts Traunstein vom 26. 4. 1962 noch nicht vorliegt. Nach fernmündlicher Auskunft ist der Beschuldigte freigesprochen worden; eine mögliche disziplinare Ahndung wird nach Vorlage des Urteils durch den Disziplinarvorgesetzten geprüft.
    Zur Vermeidung von Schwarzfahrten mit Kraftfahrzeugen der Bundeswehr wurden bisher folgende Maßnahmen getroffen:
    1. In der ZDv 43/2, der sogenannten Kraftfahrvorschrift, Nr. 68 bis 81, wird befohlen, daß Bundeswehr-Kraftfahrzeuge grundsätzlich nur von Kraftfahrern in Betrieb genommen werden dürfen, die sowohl über einen Bundeswehr-Führerschein als auch über einen gültigen Fahrbefehl für die jeweilige Dienstfahrt verfügen.
    2. In der ZDv 10/6 „Wach- und Ordnungsdienst" Nr. 124 bis 129 wurde bestimmt, daß alle Bundeswehr-Kraftfahrzeuge beim Verlassen des militärischen Sicherungsbereiches von den Wachen zu kontrollieren sind und nur nach Vorzeigen eines gültigen Fahrbefehls passieren dürfen.
    3. Durch G 1-Mitteilung vom 2. 12. 1960 wurden alle Disziplinarvorgesetzten erneut auf die Beachtung der oben genannten Vorschriften hingewiesen und zu einer noch sorgfältigeren Ausübung der Dienstaufsicht zur Vermeidung von Schwarzfahrten aufgefordert. Gleichzeitig wurden die Feldjäger der Bundeswehr angewiesen,. vermehrte Fahrzeugkontrollen besonders in der Umgebung von Truppenübungsplätzen durchzuführen.
    4. Der Führungsstab der Bundeswehr hat am 11. Oktober 1961 die Teilstreitkräfte aufgefordert, .alle Wachverträge und Wachanweisungen für Zivilwachen zu überprüfen und in der Form zu ändern, daß Zivilwachen die gleichen Fahrzeugkontrollen wie die militärischen Wachen durchführen.
    5. Zur Sicherung der Bundeswehr-Kraftfahrzeuge und Vermeidung von Schwarzfahrten wurde vom Verteidigungsministerium am 29. Januar 1962 angeordnet, daß in alle Bundeswehr-Kraftfahrzeuge des Typs 0,25 t — die für Schwarzfahrten in der Hauptsache in Betracht kommen — sofort Lenkradschlösser einzubauen sind und für die Bundeswehr-Lastkraftwagen neue Lenkradschlösser entwickelt und erprobt werden.
    6. Nach Eingang von Meldungen über Schwarzfahrten mit Bundeswehr-Kraftfahrzeugen werden die jeweiligen Einheiten regelmäßig fernmündlich aufgefordert, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Schwarzfahrt ermöglicht wurde, welche Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Schwarzfahrten ergriffen und wie die Täter bestraft wurden.
    Trotz der genannten Sicherungsmaßnahmen werden sich nach allen sowohl bei der Bundeswehr wie früher gemachten Erfahrungen Schwarzfahrten nie ganz vermeiden lassen. Es besteht keine Möglichkeit, einen Kraftfahrer, der während der Rückkehr von einer Dienstfahrt von seinem Fahrbefehl abweicht und eine Schwarzfahrt antritt, daran zu hindern. Auf einem nur teilweise umzäunten Truppenübungsplatz haben die Kraftfahrer aus Alarmierungsgründen die Kraftfahrzeugschlüssel ständig bei sich. Hier können nur die Posten Schwarzfahrten verhindern.
    Ob außer den bereits genannten Maßnahmen noch weitere erforderlich, zweckmäßig und erfolgversprechend sind, wird sich erst nach Vorlage des Traunsteiner Urteils ergeben.