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    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1962 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Finckh . . . 1171 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Horn, Diekmann, Gerns, Müser, Paul, Dr. Harm (Hamburg) und Kurlbaum 1171 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 380, IV/381) Frage des Abg. Dr. Mommer: Papier- und Abfallbehälter in Automobilen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1172 B Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Bundesbahn-Sondertarif für Kohle und Getreide Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1272 C, 1173 A, B, C, D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 1173 A Ramms (FDP) . . . . . . . . 1173 B, C Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 1173 D Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Entlassung von deutschen Fremdenlegionären Lahr, Staatssekretär . . . . . 1174 A, B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 1174 B Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Eheschließung des Scheichs Abdullah al-Jaber al-Sabah Lahr, Staatssekretär . . . . . 1174 B, C Frage des Abg. Felder: Arbeit an den deutschen Auslandsschulen Lahr, Staatssekretär 1174 D Frage des Abg. Varelmann: Wohnungsaufwand im Index für Lebenshaltungskosten Höcherl, Bundesminister . . . . . 1175 A Frage des Abg. Dürr: Liste der jugendgefährdenden Schriften für Leihbüchereien Höcherl, Bundesminister . . 1175 B, C, D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 1175 C Dr. Kohut (FDP) i 175 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten des öffentlichen Dienstes Höcherl, Bundesminister . . 1176 A, B, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 1176 B, C Frage des Abg. Lohmar: Finanzierung des Senders Freies Berlin und der „Deutschen Welle" Höcherl, Bundesminister . . . . . 1176 C Frage des Abg. Keller: Warnschilder an der Zonengrenze Höcherl, Bundesminister . . . 1177 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 1177 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 Fragen des Abg. Rehs: Unterhaltsrechtliche Position des unehelichen Kindes Dr. Strauß, Staatssekretär . . 1177 B, D, 1178 A, B, C Rehs (SPD) 1177 D, 1178 A Folger (SPD) . . . . . . . 1178 B, C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verbindliche Auskunft im Steuerrecht Dr. Hettlage, Staatssekretär 1178 D, 1179 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU)1179 A, B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Studienkosten im Steuerrecht Dr. Hettlage, Staatssekretär 1179 C, 1180 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 1179 D, 1 180 A Frage des Abg. Jahn: Steuerpflichtige mit überdurchschnittlicher Körpergröße Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1180 B, C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 1180 B, C Frage des Abg. Peiter: Entschädigung für Kahlschläge in Gemeindewaldungen . . . . . . . 1180 D Frage des Abg. Büttner: Untersagung der Gewerbeausübung bei Tierquälerei Dr. Westrick, Staatssekretär 1180 D, 1181 A Büttner (SPD) 1181 A Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/ 372) 1181 B Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/CSU) (Drucksache IV/353) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Errichtung oder Veränderung von Verwaltungs-, Büro- und Repräsentationsgebäuden (FDP) (Drucksache IV/341) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache IV/342) — Erste Beratung — Dr. Dollinger (CDU/CSU) 1181 C, 1201 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 1183 D, 1199 B Dr. Imle (FDP) 1185 B Leber (SPD) 1187 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1196 C Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1198 C Dr. Bleiß (SPD) 1202 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) 1203 C, 1205 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1203 D Frau Berger-Heise (SPD) 1204 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Grundbuchverfahrens (Drucksache IV/351) — Erste Beratung — 1206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung, der Reichsabgabenordnung und anderer Steuergesetze (Drucksache IV/352) — Erste Beratung — 1206 B Entwurf eines Gesetzes über die in Monaco am 18. November 1961 unterzeichnete Zusatzvereinbarung zu dem am 2. Juni 1934 in London revidierten Haager Abkommen vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (Drucksache IV/367) — Erste Beratung — 1206 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/121); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/349) — Zweite und dritte Beratung — Ravens (SPD) . . . . . . . . 1206 C Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 1207 C Dürr (FDP) . . . . . . 1208 C, 1211 D Liehr (SPD) . . . . . . . . . 1209 B Franzen (CDU/CSU) . . . . . 1211 B Behrendt (SPD) 1212 D Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (SPD) (Drucksache IV/122); — Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen IV/289, zu IV/ 289) — Zweite Beratung — . . . Ruf (CDU/CSU) . . . . 1213 A, 1221 A Killat (SPD) . . 1213B, 1215D, 1220 A Stingl (CDU/CSU) . . . 1214 C, 1218 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 1215 A Biermannn (SPD) 1216 B Langebeck (SPD) . . . . . . . 1217 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1219 B, 1221 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes Knappschaftsrentenversicherung-Änderungsgesetz — 1. KnVÄG) ,(SPD) (Drucksache IV/296) — Erste Beratung — Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . 1221 D Scheppmann (CDU/CSU) 1224 A Büttner (SPD) 1225 D Entwurf eines Gesetzes zu .dem Abkommen vom 1. Juni 1961 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln (Drucksache IV/179) : Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/347) — Zweite und dritte Beratung — 1226 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Januar 1961 mit der Republik Österreich über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache IV/97) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/355) — Zweite und dritte Beratung — 1226 D Entwurf eines Gesetzes zu 'dem Europäischen Übereinkommen vom 13. Dezember 1957 über Straßenmarkierungen (Drucksache IV/177); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/276) — Zweite und dritte Beratung — 1226 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 1961 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland, dem Abkommen über die zur Durchführung des Assoziierungsabkommens intern zu treffenden Maßnahmen und die dalbei anzuwendenden Verfahren und dem Abkommen über .das Finanzprotokoll (Drucksache IV/280) — Erste Beratung — 1227 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Abkommen vom 22. Dezember 1960 mit dem Malaiischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/279) — Erste Beratung — 1227 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Referendars Martin Florin, Münster (Drucksache IV/369) 1227 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch der Partei Vereinter Nationen, Heidelberg (Drucksache IV/373) 1227 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Wilhelm Ackermann, Nördlingen (Drucksache IV/374) . 1227 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Burgmaier, Erolzheim Kr. Biberach (Drucksache IV/376) 1227 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/379, Umdruck 32) 1228 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Adorno, Seidl (München), Dr. Zimmermann (München), Weinzierl, Murr u. Gen. betr. Hopfenanbau im Gemeinsamen Markt (Drucksachen IV/217, IV/368) . . 1228 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1228 C Berichtigungen 1228 C Anlagen 1229 28. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 23. Sitzung Seite 802 B Zeile 10 statt „am": im; 26. Sitzung Seite 1075 B Zeile 15 statt „Sie": sie; Seite 1129 A Zeile 14 statt „4 Millionen": 400 Millionen; Seite 1140 D 2. Zeile von unten statt „CDU/CSU": CSU; Seite 1143 B Zeile 9 statt „Haushalt": Haushaltsjahr. Auf Seite 1116 B ist hinter Zeile 10 einzufügen: Das gleiche gilt für den Antrag Umdruck 79. Wer der vorgeschlagenen Überweisung zustimmen will, gebe Zeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 5. Dr. Aigner* 11. 5. Arendt (Wattenscheid) * 11. 5. Dr. Aschoff* 11.5. Bauer (Wasserburg) 11. 5. Bergmann* 11. 5. Birkelbach* 11.5. Dr. Birrenbach 9. 5. Fürst von Bismarck 11. 5. Frau Dr. Bleyler 11. 5. Dr. h. c. Brauer 9. 5. Dr. Brecht 11. 5. Dr. von Brentano 9. 5. Dr. Burgbacher* 11. 5. Dr. Deist* 11. 5. Deringer* 11. 5. Dr. Dichgans* 11. 5. Eichelbaum 12. 5. Frau Dr. Elsner* 11. 5. Engelbrecht-Greve* 11. 5. Erler 10. 5. Eschmann 18. 5. Even (Köln) 10. 5. Faller* 11. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 11. 5. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 5. Dr. Furler* 11. 5. Gehring 11. 5. Gems 9. 5. Giencke 15. 5. Dr. Gleissner 11. 5. Gscheidle 9. 5. Haage (München) 11. 5. Hahn (Bielefeld)* 11. 5. Heide 11. 5. Höfler 10. 5. Höhne 9. 5. Illerhaus* 11. 5. Jacobi (Köln) 11. 5. Dr. Jaeger 12. 5. Josten 11. 5. Kalbitzer* 11. 5. Klein (Saarbrücken) 12. 5. Dr. Kopf 9. 5. Dr. Kreyssig* 11. 5. Kriedemann* 11. 5. Lenz (Brühl)* 11. 5. Dr. Löhr* 11. 5. Lücker (München)* 11. 5. Margulies* 11. 5. Mauk* 11. 5. Dr. Menzel 31. 5. Metzger* 11. 5. Michels* 11. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 9. 5. Müller (Remscheid) 9. 5. Müller-Hermann* 11. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Ollesch 9. 5. Dr.-Ing. Philipp* 11. 5. Frau Dr. Probst* 11. 5. Rademacher* 11. 5. Richarts* 11. 5. Dr. Schäfer 11. 5. Riedel (Frankfurt) 11. 5. Seifriz* 11. 5. Dr. Sinn 11. 5. Spitzmüller 15. 5. Storch* 11. 5. Frau Strobel* 11. 5. Dr. Süsterhenn 9. 5. Dr. Weber (Koblenz) 9. 5. Wehking 11. 5. Wehner 9. 5. Weinkamm* 11. 5. Wischnewski* 11. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Bleiß 18. 5. Drachsler 26. 5. Gewandt 4. 6. Glombig 11. 6. Dr. Hesberg 31. 5. Jacobs 31. 5. Frau Dr. Kiep-Altenloh 14. 5. Dr. Klein (Berlin) 11. 6. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Frau Meermann 25. 5. Neumann (Allensbach) 26. 5. Oetzel 25. 5. Rasner 26. 5. Reitzner 11. 6. Schlick 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18. 5. Dr. Siemer 9. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26. 5. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Unertl (Fragestunde der 23. Sitzung vom 5. April 1962, Drucksache IV/288, Frage VI/1) *) In Beantwortung Ihrer Zusatzfrage nach der Höhe der bisher für die Werbeaktion ausgegebenen Beträge erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Für die im Auftrage der Bundesregierung durchgeführte Aufklärungsaktion Haushaltbevorratung *) Siehe 23. Sitzung Seite 804. 1230 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 wurden bisher insgesamt 2 528 480,99 DM ausgegeben. Dieser Betrag, der sich auf die Rechnungsjahre 1959 bis 1961 verteilt, wurde für folgende Aufklärungsmaßnahmen verwendet: Herstellung und Verteilung von 250 000 Stück der Broschüre „Der König auf dem Hafersack"; Behandlung der Frage Haushaltbevorratung in der Öffentlichkeit (Presse, Rundfunk, Fernsehen) ; Anzeigenwerbung in der Tagespresse, illustrierten Zeitschriften, Kundenzeitschriften sowie Fachzeitschriften des Handels; Ansprache des Handels durch Briefe und direkte Gespräche; Herstellung und Verteilung von Werbematerial an den Lebensmitteleinzelhandel; Einrichtung eines Informationsstandes Haushaltbevorratung auf der Allgemeinen Nahrungs- und Genußmittel-Ausstellung (ANUGA) 1961 in Köln; Befragung der öffentlichen Meinung; Herstellung von 17 Mill. Stück der Aufklärungsschrift „Der König auf dem Hafersack" und Verteilung an alle Haushaltungen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Bading zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Unertl (Fragestunde der 23. Sitzung vom 5. April 1962, Drucksache IV/288, Frage VI/1) *) In Beantwortung Ihrer Zusatzfrage, wie sich die 25 % der bis jetzt mit Haushaltsvorräten versehenen Haushaltungen auf die Gesamtzahl der städtischen und der ländlichen Haushaltungen verteilen, erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Im November 1961 wurden unabhängig voneinander drei Repräsentativbefragungen durchgeführt. Zwei Meinungsforschungsinstitute befragten sowohl ländliche als auch städtische Haushaltungen, wobei der Prozentsatz der ländlichen Haushaltungen etwa 6 bis 7 % der insgesamt befragten Haushaltungen betrug. Bei diesem geringen Prozentsatz würde eine Aufteilung auf städtische Haushaltungen einerseits und ländliche andererseits für letztere nicht repräsentativ sein. Das dritte Institut berücksichtigte bei seiner Befragung nur Städte und Ortschaften mit über 2000 Einwohnern, da es davon ausging, daß die ländlichen Haushaltungen ohnehin über Vorräte verfügen. Die Ergebnisse dieser drei Befragungen wichen nur unwesentlich voneinander ab. *) Siehe 23. Sitzung Seite 804. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Fragestunde der 26. Sitzung vom 12. April 1962, Drucksache IV/340, Fragen IV/2 und IV/3) : Wird im Interesse der Filmwissenschaft und der Filmgeschichte von ingendeiner Stelle in der Bundesrepublik wenigstens eine Kopie aller seit .1945 in der Bundesrepublik hergestellten Filme archiviert? Trifft es zu, daß auf Grund der Bestimmungen des Sicherheitsfilmgesetzes in »den letzten Jahren zahlreiches Spiel-Filmmaterial vernichtet wonden ist, ohne daß wenigstens ein oder zwei Kopien für filmwissenschaftliche Zwecke erhalten geblieben sind? Zu Ihrer ersten Frage ist zu sagen, daß es in der Bundesrepublik keine Stelle gibt, die von allen seit 1945 hergestellten Filmen je eine Kopie archiviert. Eine vollständige Archivierung aller hergestellten Filme ist auch im Ausland nicht üblich. Auch dort werden im allgemeinen nur Kopien von solchen Filmen archiviert, deren Erhaltung für die Zukunft von Bedeutung ist. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zunächst dafür Sorge getragen, daß die historisch wertvollen Filmdokumente beim Bundesarchiv gesammelt werden. Dort ist inzwischen ein Filmarchiv aufgebaut worden, dessen Bestände von zahlreichen Interessenten, vor allem von den Rundfunkanstalten, regelmäßig benutzt werden. Als nächsten Schritt hat die Bundesregierung beim Bundesarchiv eine umfangreiche Kartei anlegen lassen, die die wichtigsten Angaben über den Verbleib des deutschen Filmmaterials enthält. Seit dem vergangenen Jahr werden Kopien aller mit Bundesmitteln prämiierten Filme beim Bundesarchiv gesammelt. In den letzten Monaten hat das Bundesarchiv die Kopien des Vereins „Deutsches Filmarchiv" in seine Obhut genommen, um sie vor dem drohenden Verfall zu bewahren. Das Bundesarchiv setzt Erfassung, Lagerung, Regenerierung und Aufbereitung deutschen Filmmaterials fort und schafft damit die unabdingbaren Voraussetzungen für die Errichtung einer deutschen Kinemathek. Wenn die für dieses Jahr vorgesehenen Einlagerungen durchgeführt sind, wird der Filmbestand annähernd den normalen Bestand des Reichsfilmarchivs in der Vorkriegszeit erreicht haben. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich nur sagen, daß mir über die Vernichtung zahlreichen Spielfilmmaterials auf Grund der Vorschriften des Sicherheitsfilmgesetzes ohne Zurückbehaltung von Archivmaterial nichts bekannt ist. Ich glaube auch nicht, daß Anlaß zu einer solchen Befürchtung besteht. Die deutschen Filmproduzenten sind schon vor längerer Zeit gebeten worden, jede beabsichtigte Vernichtung von Filmmaterial in Zusammenhang mit dem Sicherheitsfilmgesetz dem Bundesarchiv mitzuteilen, damit archivwertes Material vor der Vernichtung bewahrt und im Bundesarchiv eingelagert werden kann. Von dieser Möglichkeit ist auch Gebrauch gemacht worden. Ich werde mich dennoch bemühen, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 1231 den Auswirkungen des Sicherheitsfilmgesetzes im Hinblick auf die Vernichtung auch archivwerten Materials nachzugehen, und werde mir erlauben, auf die Angelegenheit zurückzukommen, sobald ich etwas in Erfahrung gebracht habe. Ich fürchte, Sie aber jetzt schon um sehr viel Geduld bitten zu müssen. Es gibt so zahlreiche Stellen, bei denen Filmkopien lagern, daß es einige Zeit dauern wird, ehe ich einen hinreichenden. Überblick über den Stand der Angelegenheit bekommen kann. Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben, stehe Ihnen aber selbstverständlich für weitere Auskünfte zur Verfügung. Vielleicht haben Sie Gelegenheit, sich beim Bundesarchiv einmal über den gegenwärtigen Stand des Aufbaus des Filmarchivs zu informieren, wie es Herr Kollege Jacobs kürzlich getan hat. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Börner (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/8) : Entsprechen Ausbildungsvorschriften für Privatpiloten in der Bundesrepublik den Anforderungen, die sich aus der ständigen Zunahme des Luftverkehrs ergeben? Die Anforderungen, die nach der Prüfordnung für Luftfahrtpersonal an die Bewerber um die Erlaubnis für Privatflugzeugführer gestellt werden, entsprechen den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), deren Richtlinien und Empfehlungen laufend der Entwicklung des internationalen Luftverkehrs angepaßt werden. Darüber hinaus bestehen in der Bundesrepublik für die Einzelheiten des Ausbildungsganges Richtlinien für die Ausbildung von Privatflugzeugführern. Diese — im Dezember 1961 veröffentlichen — Richtlinien sind unter Berücksichtigung der neuesten Anforderungen der Praxis von den aus Mitteln meines Hauses beim Deutschen Aero Club eingesetzten Flugsicherheitsinspektoren im Zusammenwirken mit den führenden Sachverständigen des deutschen Luftsports erarbeitet worden. Für Privatflugzeugführer, die die Berechtigung für Instrumentenflüge erwerben wollen, hat die Verkehrsfliegerschule in Bremen besondere Lehrgänge eingerichtet. Die Flugschule, die diese Kurse nach den gleichen Richtlinien durchführt, die für die Ausbildung von Verkehrsfliegern gelten, ist wegen ihres hohen Ausbildungsstandes weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus bekannt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/9) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die durch die Vergrößerung des NATO-Flugplatzes in Lahr erforderlich werdende Umsiedlung der Gemeinde Langenwinkel auch eine Änderung in .der hart südlich Langenwinkel geplanten Linienführung des Autobahnzubringers nach Lahr und eine Verlegung der Bundesstraße 36 notwendig macht? Es ist mir bekannt, daß in der nächsten Zeit an der Anlage des NATO-Flugplatzes Änderungen durchgeführt werden sollen. Ob diese Änderungen jedoch eine den öffentlichen Verkehr auf der bestehenden B 36 beeinträchtigende Verminderung der Überflughöhe zur Folge haben werden, läßt sich augenblicklich noch nicht übersehen. Die ins einzelne gehenden Untersuchungen sind hierüber noch im Gange. Für die Verlegung des Autobahnzubringers Lahr wurde ein Vorentwurf ausgearbeitet. Dieser sieht vor, die Gemeinde Langenwinkel südlich zu umgehen und die B 3 zwischen Lahr-Dinglingen und Mietersheim höhenfrei zu kreuzen. Mit der neuen Linienführung des Autobahnzubringers soll die werkehrlich nicht mehr ausreichende höhengleiche Kreuzung mit der B 3 am sog. Hirschenplatz in LahrDinglingen für den Fernverkehr ausgeschaltet werden. Außerdem wird in Verbindung mit der vom Land Baden-Württemberg geplanten Weiterführung des Zubringers östlich der B 3 in Richtung Biberach eine leistungsfähige Verbindung zum Kinzigtal geschaffen werden. Bei der noch erforderlichen Ausarbeitung der baureifen Pläne für den neuen Autobahnzubringer Lahr wird es möglich sein, den Erfordernissen des NATO-Flugplatzes Rechnung zu tragen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/10) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß von der Deutschen Bundesbahn für in Pension gehende Bedienstete, die Dienstwohnungen räumen müssen, Pensionärwohnungen bereitgestellt werden? Besondere Pensionärwohnungen besitzt die Deutsche Bundesbahn nicht; ihre finanzielle Lage erlaubt es leider bisher noch nicht, solche zu errichten. Auch konnte dem räumungspflichtigen Dienstwohnungsinhaber eine Vertragswohnung, über die die Bundesbahn verfügungsberechtigt ist, bisher nicht angeboten werden. Von den 178 000 zweckbestimmten Wohnungen der Deutschen Bundesbahn waren am 31. 12. 1961 bereits 26 464, das sind rd. 1-4,8 %, mit Ruheständlern, Hinterbliebenen und Betriebsfremden besetzt, während fast die gleiche Zahl wohnungsuchender aktiver Bundesbahnbediensteter vorhanden waren; hinzu kommen jährlich 5000 bis 6000 aktive Bedienstete, die versetzt oder aus Gründen der Rationalisierung umgesetzt werden müssen und die ebenfalls unterzubringen sind. In der Fragestunde vom 21. 3. 1962 habe ich ausgeführt, daß Dienstwohnungen bei einem Wechsel des Dienstposteninhabers baldmöglichst geräumt werden müssen, damit der Dienstpostennachfolger, wie sein Vorgänger, jederzeit erreichbar ist. Trotzdem prüft die Deutsche Bundesbahn jeden Fall individuell und nimmt, soweit als möglich, auf den Einzelfall Rücksicht. Ich bin bereit, mich weiter dafür einzusetzen, daß bei der unumgänglichen Räumung von Dienstwohnungen Härten möglichst vermieden werden. Ich habe dies in zahlreichen Fällen auch in der Vergangenheit schon getan. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Spitzmüller (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/11): Entsprechen Zeitungsmeldungen der Wahrheit, nach denen die gefertigte und vom Bundesverkehrsminister als endgültig bezeichnete Planung der Autobahnausfahrt Weil-Priedlingen wegen der erst jetzt bekanntgewordenen Erweiterungsplanungen der Deutschen Bundesbahn nicht ausgeführt werden? Es trifft nicht zu, daß die Autobahnanschlußstelle Weil wegen der Planungen für die Erweiterung des Rangierbahnhofes nicht ausgeführt werden soll. Allerdings war die Deutsche Bundesbahn entgegen ihrer ursprünglichen Absicht leider gezwungen, vorsorglich Einspruch gegen die Pläne für die Autobahnanschlußstelle einzulegen. Die schon vor Jahren beabsichtigten Ausbaupläne des Bahnhofs Weil wurden s. Z. mit Rücksicht auf die außerordentlich hohen Baukosten zurückgestellt, zumal die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken dieses Raumes zunächst eine beachtliche Leistungssteigerung mit sich brachte. Seit dem Herbst vergangenen Jahres leidet der grenzüberschreitende Güterzugverkehr unter unzureichender Vorflut nach der Schweiz und Italien über Basel. Die zahlreichen Rückstauungen von Güterzügen im Bereich der Deutschen Bundesbahn um die Jahreswende 1961/62, bei denen vornehmlich Transitfrachten aus Holland, Belgien und den nordischen Ländern nach Italien betroffen wurden, veranlaßten die Eisenbahnverwaltungen zum sofortigen Eingreifen. Den durch die Schweizer Bundesbahn unverzüglich eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gotthardstrecke, insbesondere des Ausbaus des Rangierbahnhofs Basel, mußte sich die Deutsche Bundesbahn mit eigenen Überlegungen anschließen. Zur wirksamen Begegnung des sich rückwärts bis in den Bezirk Köln auswirkenden Rückstaues mußte das vorerwähnte Ausbauprojekt des Bahnhofs Weil wieder aufgegriffen werden, um künftig eine reibungslose Abwicklung des internationalen und Transit-Eisenbahngüterverkehrs zu gewährleisten. Der Einspruch der Deutschen Bundesbahn bedeutet, daß hiervon auch die Planungen für die vorgesehene Autobahnanschlußstelle Weil betroffen werden. Die Untersuchungen, sowohl für die Umgestaltung des Rangierbahnhofs als auch für die Änderungen des Straßenanschlußknotens, sind augenblicklich noch im Gange, so daß Endgültiges zunächst noch nicht gesagt werden kann. Ich lege jedoch nach wie vor großen Wert darauf, daß in diesem Raum sobald als möglich ein leistungsfähiger Anschluß an die Autobahn hergestellt wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr.-Ing. e. h. Herz auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Fragen XI/2 und XI/3) : Bemüht sich die Bundespostverwaltung zur Abkürzung der bei der Erstellung von Telefonanschlüssen bis zu zwei Jahren währenden Ausführungsfristen um die Lieferung von Material und Geräten aus dem Ausland? Soweit die Lieferkapazität der deutscher Industrie nicht ausreicht, um den laufenden Bedarf an Material, insbesondere an Kabeln, für die Erstellung von Fernsprechanschlüssen zu decken, greift die Deutsche Bundespost auf ausländische Firmen zurück. Bei komplizierten fernmeldetechnischen Geräten ist ein Ausweichen auf die ausländische Industrie jedoch nicht möglich, weil eine dann unvermeidbare Vielfalt der Typen den Betrieb stark belasten und die Kosten erhöhen würde. Wann gedenkt die Bundespostverwaltung die neuen Postleitzahlen im eigenen Dienstbereich zu verwenden? Es ist selbstverständlich, daß die Deutsche Bundespost alle Anstrengungen unternimmt, um bei der Verwendung der neuen Postleitzahlen in ihrem eigenen Bereich mit gutem Beispiel voranzugehen. Eine Umstellung von heute auf morgen ist allerdings da nicht möglich, wo die Anschriften mechanisch hergestellt werden, z. B. mittels Lochkarten und Adremaplatten. Das gilt nicht nur für die Deutsche Bundespost, sondern für die gesamte Wirtschaft. Die Deutsche Bundespost mit etwa 20 Millionen Adressen in ihren verschiedenen Dienstzweigen hat wahrscheinlich den größten Adressenbestand zu ändern; die Umstellungen sind im Gange und werden beschleunigt durchgeführt. Auch die Umstellung der Stempel wird mit Rücksicht auf die Lieferkapazität der in Betracht kommenden Firmen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr.-Ing. e. h. Herz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Börner (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XI/4) : Wann werden graphische Gestaltung und Auswahl der Schmucktelegramme der Deutschen Bundespost den Wünschen der Postkunden angepaßt? Die Wünsche der Postkunden in bezug auf Motiv und graphische Gestaltung der Telegrammschmuckblätter sind naturgemäß sehr vielgestaltig. Alle Wünsche zu erfüllen, ist unmöglich. In Zukunft Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 1233 werden daher an Stelle von eigens für die Schmuckblätter geschaffenen Motiven Werke bekannter Meister aus vergangenen Kunstepochen verwendet werden. Eine nach diesen Grundsätzen gestaltete Serie ist in Vorbereitung. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XII/1) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung erwägt, notfalls Baugrundstücke durch Enteignung zu beschaffen? Mir ist nicht bekannt, auf welche Pressemeldungen die Anfrage Bezug nimmt. Bauland für den Wohnungsbau zu beschaffen, ist nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz Aufgabe der Gemeinden. Hierbei kann es u. U. notwendig werden, zu dem Mittel der Enteignung zu greifen, wenn ein freihändiger Erwerb nicht möglich ist und wenn der vorgesehene Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Auch das Bundesbaugesetz gibt den Gemeinden zur Ordnung der baulichen Entwicklung die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren zu beantragen. Selbstverständlich müssen bei der Enteignung stets alle verfassungsmäßigen Garantien gewahrt sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XII/2) : Ist die Bundesregierung auch jetzt noch der Auffassung, daß die Frist von rund einem Monat ,ausreicht, um die neuen Mieter des sozialen Wohnungsbaues über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen nach den neuen Grundsätzen auf Grund der Verordnung vom 22. März 1962 in ausreichendem Umfang aufzuklären, so daß die in Frage kommenden Mieter noch rechtzeitig bis zum 1. Mai ihre Anträge auf Grund der seit dem 1. Januar 1962 in Kraft getretenen Neuregelung steilen können? Die entscheidende Rechtsgrundlage für die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen für öffentlich geförderte Sozialwohnungen, die nach dem 31. Dezember 1961 bezugsfertig werden, ist das „Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes". Dieses Gesetz wurde am 21. Juli 1961 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dieser Zeit wird die deutsche Öffentlichkeit durch Presse und Rundfunk, durch Artikel und Vorträge u. a. m. über die Neuregelung unterrichtet. Die Rechtsverordnung vom 19. März 1962 bringt nur Durchführungsbestimmungen. Von der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung dieser Verordnung war die Antragstellung nicht abhängig; insbesondere konnten die Anträge formlos gestellt werfen. Die von Ihnen erwähnte Übergangsregelung ermöglicht es, Miet- und Lastenbeihilfen bis zu vier Monaten rückwirkend zu gewähren, wenn ein entsprechender Antrag bis zum 1. Mai gestellt ist. Die Länder sind bereits Ende Dezember 1961 von der zu erwartenden Übergangsregelung unterrichtet und gebeten worden, bis zur Verkündung der Verordnung Bewilligungen unter Vorbehalt auszusprechen und Auszahlungen vorzunehmen. Über diese Regelung sind Anfang Januar 1962 auch die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände des Bau- und Wohnungswesens unterrichtet worden. Ich bin sicher, daß insbesondere die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft es sich haben angelegen sein lassen, die in Betracht kommenden Personen über die Rechtslage zu unterrichten. Ich werde nochmals eine offizielle Verlautbarung darüber in die Presse bringen, daß die Anträge für die Übergangszeit bis zum 1. Mai gestellt werden müssen und formlos gestellt werden können. Die Verlautbarung ist am 16. April 1962 erfolgt; ein Abdruck liegt bei. Der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung — Pressereferent — Bad Godesberg, den 16. April 1962 Nr. 16/62 Mitteilung an Presse und Rundfunk Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen, die ab 1. Januar 1962 bezugsfertig geworden sind oder bezugsfertig werden, können bekanntlich auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung Miet- und Lastenbeihilfen beantragt werden. Berechtigt sind diejenigen, deren Familieneinkommen die allgemeine Grenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet; sie beträgt 9000,— DM zuzüglich 1800,—DM für jeden zur Familie rechnenden, vom Haushaltungsvorstand unterhaltenen Familienangehörigen. Voraussetzung für die Bewilligung einer Miet- oder Lastenbeihilfe ist außerdem, daß die tatsächlich aufzuwendende Miete oder Belastung die tragbare Miete oder Belastung, die nach Einkommenshöhe und Familiengröße gestaffelt ist, überschreitet; ist die tatsächliche Belastung höher als die Miete einer Vergleichswohnung, so wird nur die Vergleichsmiete berücksichtigt. Zur Durchführung der neuen gesetzlichen Regelung hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vor kurzem eine Rechtsverordnung erlassen. Nach dieser Verordnung können Miet- und Lastenbeihilfen für die ab 1. Januar 1962 bezugsfertig gewordenen öffentlich geförderten Wohnungen auch rückwirkend vom Ersten des Monats an gewährt werden, in dem die Wohnung bezogen worden ist. Voraussetzung für die rückwirkende Bewilligung ist, daß der Antrag auf Bewilligung der Beihilfe bereits gestellt worden ist oder spätestens bis zum 1. Mai 1962 gestellt wird. Wer in einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaues wohnt, die ab 1. Januar 1962 bezugsfertig 1234 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 geworden ist und glaubt, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Miet- oder Lastenbeihilfe zu erfüllen, sollte einen Antrag auf Gewährung einer solchen Beihilfe möglichst bald einreichen; welche Stelle zuständig ist, kann bei der örtlichen Gemeindeverwaltung erfragt werden. Wenn ein Formblatt für die Antragstellung nicht zur Verfügung steht, so genügt zur Wahrung der Antragsfrist ein formloser schriftlicher Antrag. Wenn jemand im Zweifel sein sollte, ob er unter die neue Regelung fällt, so kann er vorsorglich einen Antrag einreichen und die Frage, ob in seinem Falle die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe erfüllt sind, bei der zuständigen Stelle nach dem 1. Mai 1962 klären. gez.: Dr. Lunke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XII/3) : Hält die Bundesregierung die auf .Grund der Reichsgaragenordnung in Länder-Erlassen festgelegte Richtzahl für die Ermittlung der Zahl der Wagenstellplätze für richtig, wonach auch bei Mehrfamilienhäusern des sozialen Wohnungsbaues ein Wagenstellplatz für 1 bis 2 Wohnungen vorgeschrieben wind, also auch für Wohnungen, deren Mieter nur über ein geringeres Einkommen venfügen, ohne daß von diesen Richtzahlen Ausnahmen im sozialen Wohnungsbau zugelassen werden? Die Erlasse, auf die die Frage Bezug nimmt, beruhen auf § 2 der Reichsgaragenordnung. Diese Vorschrift ist Landesrecht. Soweit mir bekannt ist, wird in allen Erlassen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die angegebenen Richtzahlen nicht schematisch angewendet werden dürfen. Vielmehr werden die Baugenehmigungsbehörden angehalten, für das einzelne Objekt zu prüfen, welche Anzahl von Einstellplätzen je nach der Art der Wohnung, der Wohngegend und der Bevölkerungsschichtung angemessen ist. Hierdurch ist die Möglichkeit geschaffen, die soziologische Struktur der Bewohner angemessen zu berücksichtigen. Werden die Erlasse in diesem Sinne verstanden und gehandhabt, so scheint mir im Grundsatz gegen die Anwendung dieser Vorschriften auch bei Mehrfamilienhäusern des sozialen Wohnungsbaues nichts einzuwenden zu sein. Allgemein möchte ich sagen: Im Interesse der Bevölkerungskreise, für die der soziale Wohnungsbau gedacht ist, muß Wert darauf gelegt werden, daß die Wohnungen auf längere Sicht einen angemessenen Wohnwert behalten. Bei der in starkem Maße zunehmenden Motorisierung muß damit gerechnet werden, daß auch für die erwähnten Bevölkerungskreise der Besitz eines Pkws nichts Ungewöhnliches sein wird. Die Festsetzung der Zahl der Stellplätze im einzelnen richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und kann daher von hier aus nicht beurteilt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Thedieck auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Nordenham) (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Fragen XIII/1, XIII/2 und XIII/3) : Isst bekannt, daß beim Zonenübergang Heinrich-Heine-Straße in Ost-Berlin Besucher aus der Bundesrepublik zwecks Ausstellung eines Tagespassierscheines his zu vier Stunden bei Wind und Wetter draußen in einer langen Schlange warten müssen, während immer nur fünf Pensonen auf einmal in die neuerbauten Kontrollbaracken eingelassen wenden, obwohl drinnen Platz für etwa 30 bis 40 Personen ist? Beim Sektorenübergang (nicht Zonenübergang) Heinrich-Heine-Straße im Sowjetsektor von Berlin mußten Besucher aus der Bundesrepublik besonders am Wochenende zwecks Ausstellung einer Tagesaufenthaltsgenehmigung häufig 3 bis 4 Stunden auf ihre Abfertigung warten. Diese lange Wartezeit gilt allerdings nicht für alle Tage. Die Dauer der Wartezeit hängt im allgemeinen von der jeweiligen Stärke des Besucherstroms ab. Am Sonnabend, dem 31. März d. J., war der Andrang an diesem Sektorenübergang z. B. derartig stark, daß ein großer Teil der Besucher auf der westlichen Seite des Sektorenübergangs 4 Stunden warten mußte. Die durchschnittliche Abfertigungszeit liegt zwischen 1/2 und 3/4 Stunden. Die vor etwa 3 Wochen neuerbauten zwei Kontrollbaracken auf dem Gebiet des sowjetischen Sektors haben zwar ein Fassungsvermögen von 30 bis 40 Personen; sie sind jedoch nicht mit der nötigen Zahl von Sitzplätzen ausgestattet. Man läßt daher die Besucher bei Wind und Wetter im Freien warten. Ist bekannt, daß Interzonenhändler am Zonenübergang Heinrich-Heine-Straße in Ost-Berlin bevorzugt Rund sofort abgefertigt werden? Interzonenhändler aus der Bundesrepublik Deutschland werden am Sektorenübergang Heinrich-HeineStraße schneller abgefertigt als die übrigen Besucher, wenn sie im Besitz besonderer Einladungsschreiben von Dienststellen im Sowjetsektor sind und zu bestimmten Terminen dort erscheinen sollten. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Mißstand in der Abfertigung beim Zonenübergang Heinrich-HeineStraße in Ost-Berlin abzuhelfen? Die Möglichkeiten der Bundesregierung, Mißständen in der Abfertigung beim Sektorenübergang Heinrich-Heine-Straße in Ost-Berlin abzuhelfen, sind abhängig von den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen. Nach dem Deutschlandvertrag zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmächten und auf Grund des Viermächtestatus von Berlin sind für Berlin ausschließlich die drei Westalliierten zuständig. Proteste dieser Schutzmächte wurden aber bisher von der sowjetischen Besatzungsmacht stets mit der Begründung zurückgewiesen, daß der Sowjetsektor die Hauptstadt der sogenannten DDR sei und diese auf Grund ihrer vorgeblichen Souveränität allein für die Regelung derartiger Fragen entscheidungsbefugt sei. Die Bundesregierung hat bekanntlich seit Errichtung der Mauer in Berlin immer wieder auf die un- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 1235 menschlichen Konsequenzen dieser rechtswidrigen Maßnahmen hingewiesen. Seit jeher ist der freizügige Verkehr in ganz Berlin von der Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Auffassung der Westmächte als allein rechtmäßiger Zustand bezeichnet worden. Die Westmächte und die Bundesregierung werden an ihrer Forderung nach Wiederherstellung der Freizügigkeit nicht nur am Sektorenübergang Heinrich-Heine-Straße, sondern in ganz Berlin unbeirrt festhalten. Wenn ich Ihre Frage, Herr Abgeordneter Müller, aber so verstehen soll, ob es auf Westberliner Seite vielleicht Möglichkeiten einer Abhilfe gebe, so muß ich zunächst darauf hinweisen, daß hier der Berliner Senat zuständig ist. Soweit ich es aber übersehe, ist die Lage so: Auf Westberliner Seite an den Sektorenübergängen, die für Bürger der Bundesrepublik zur Verfügung stehen, Heinrich-Heine-Straße und Bornholmer Straße, sind keine Warteräume vorhanden. Zwar bestünde die Möglichkeit, solche Warteräume auf Westberliner Seite einzurichten. Dennoch ist bisher davon abgesehen worden, weil nach den gemachten Erfahrungen Besucher des Sowjetsektors lieber bereits auf sowjetsektoraler Seite die Wartezeit verbringen als innerhalb des Westsektors. Es besteht daher die begründete Erfahrung, daß auf Westberliner Seite errichtete Wartehallen nicht benutzt werden würden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckhardt auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/344) : Hat die Bundesregierung .den Film „Bewährungsprobe Berlin" inzwischen aus den Landesfilmdiensten zurückgezogen? Von den Kopien des Filmes „Bewährungsprobe Berlin" befindet sich nur noch ein geringer Teil im Einsatz bei den Landesfilmdiensten. Da das Angebot an politischen informativen Berlinfilmen immer noch gering ist, sind die Landesfilmdienste nicht bereit, auf den Einsatz dieser Kopien zu verzichten. Sie werden jedoch in absehbarer Zeit nicht mehr eingesetzt werden, weil sie wegen der starken Beanspruchung nicht mehr vorführbar sind. Es ist nicht beabsichtigt, neue Kopien dieses Filmes zu erwerben. Auf den Einsatz weiterer Kopien, die die Landesfilmdienste mit Mitteln erworben haben, die nicht aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung stammen, kann das Presse- und Informationsamt keinen Einfluß nehmen. Anlage 16 Umdruck 95 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksachen IV/121, IV/349). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 erhält Nr. 1 folgende Fassung: ,1. Dem § 17 wird folgender neuer Absatz 5 angefügt: „(5) Im Friseurhandwerk dürfen Jugendliche, die montags keinen Berufsschulunterricht hablen, an allen Samstagnachmittagen beschäftigt werden. Den hiernach beschäftigten Jugendlichen ist der Montag derselben oder der folgenden Woche freizugeben. Bleiben in einem Monat mindestens zwei Samstagnachmittage beschäftigungsfrei, so gilt Absatz 4." ' 2. In Artikel 1 erhält Nr. 2 folgende Fassung: ,2. In § 67 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter die Worte „§ 17 Abs. 4" die Worte „oder Abs. 5 Satz 2" eingefügt.' Bonn, den 8. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 96 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (Drucksachen IV/122, IV/289, zu IV/289). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 erhält der anzufügende Halbsatz folgende Fassung: „gleiches gilt, wenn eine Ersatzzeit nach dem 1. Januar 1924 nach § 1251 Abs. 1 Nr. 1 zurückgelegt ist." 2. § 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. Dem § 1251 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 werden auch dann angerechnet, wenn die rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit aufgenommen worden ist." ' 3. § 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. Dem § 1251 wird folgender Absatz 4 angefügt: „ (4) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 gelten bei Anwendung der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 1233, 1259 und 1260 als Zeiten, in denen Beiträge für leine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind." 1236 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 4. In § 2 Nr. 1 erhält der anzufügende Halbsatz folgende Fassung: „gleiches gilt, wenn eine Ersatzzeit nach dem 1. Januar 1924 nach § 28 Absatz 1 Nr. 1 zurückgelegt ist." 5. § 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. Dem § 28 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 werden auch dann angerechnet, wenn die rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit aufgenommen worden ist." ' 6. § 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. Dem § 28 wird folgender Absatz 4 angefügt: „,(4) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 gelten bei Anwendung der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 10, 36 und 37 als Zeiten, in denen Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind." ' 7. In § 3 Nr. 1 erhält der anzufügende Halbsatz folgende Fassung: „gleiches gilt, wenn eine Ersatzzeit nach dem 1. Januar 1924 nach § 51 Nr. 1 zurückgelegt ist." 8. § 3 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. In § 50 wird hinter Absatz 3 folgender Absatz 3 a eingefügt: „ (3 a) Ersatzzeiten nach § 5,1 Nr. 1 werden werden auch dann angerechnet, wenn die knappschaftlich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit aufgenommen worden ist." ' 9. § 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. In § 50 wird hinter Absatz 3 a folgender Absatz 3 b eingefügt: „ (3 b) Ersatzzeiten nach § 51 Nr. 1 gelten bei Anwendung der Absätze 3 und 3 a sowie der §§ 33, 56 und 58 als Zeiten, in denen Beiträge für eine knappschaftlich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind." ' Bonn, den 8. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nr. 2 des Antrages des Ausschusses für Sozialpolitik zum von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (Drucksachen IV/122, IV/289, zu IV/289). Der Bundestag wolle beschließen: Für den Fall der Ablehnung der Drucksache IV/122 wird dem vom Ausschuß für Sozialpolitik vorgelegten Entschließungsantrag auf Drucksache IV/289 folgender Absatz angefügt: „Die Bundesregierung hat über das Ergebnis der Prüfung dem Bundestag bis zum 30. September 1962 zu berichten." Bonn, den 8. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Gesetz ist sowieso ein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Wenn es nicht möglich ist, mit Herrn Bürgermeister Kaisen am Tisch zu reden, werden Sie vom Bundesrat auch keine Zustimmung bekommen. Das, was im Bereich der öffentlichen Hand auf Grund einer Gesetzgebung möglich ist, ist auch möglich durch eine vernünftige Absprache der öffentlichen Hand.


Rede von Dr. Wolfgang Imle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Leber, es dreht sich hier nicht darum, was abgesprochen werden soll, sondern darum, daß Herr Kaisen gesagt hat: Selbst wenn ein Gesetz kommt, wird sich Bremen nicht darum kümmern! — Ich möchte wissen, was Sie dazu zu sagen haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Erstens weiß ich nicht, ob er es gesagt hat, zweitens müßte ich wissen, wie er es gemeint hat. Schüchtern bin ich natürlich nicht; aber ich muß immer wissen, worum es geht, und die Basis kennen, auf der man operieren kann.
    Das ist also das erste: Wir verlangen, daß die öffentliche Hand sich selber das Maß an Zurückhaltung auferlegt, das sie von jedem Privatmann erwartet. Das geht ohne Gesetz.
    Zweitens. Herr Atzenroth, der Gesetzentwurf der Freien Demokratischen Partei 'scheint uns Sozialdemokraten die diskutablere Basis für Baustoppmaßnahmen zu sein als der Entwurf, den die CDU vorgelegt hat, und zwar aus folgenden Gründen. Der Entwurf der FDP verbietet ganz bestimmte Bauvorhaben ohne Unterschied, db es sich um die öffentliche Handoder um Privatleute handelt; er stellt sie alle gleich. Das gefällt uns. Er verbietet ganz generell 'bestimmte Bauvorhaben, auf deren Durchführung man 'sowohl von seiten 'des Bundes, der Länder und der Gemeinden als auch von privater Seite verzichten kann. Daher würden das schwierige Problem der Antragstellung und das ganze Genehmigungsverfahren wegfallen. Das ist also etwas, was uns daran gefällt.
    Aber wir möchten, daß 'dieser Vorschlag 'der FDP erweitert wird. Ebenso, wie man den sozialen Wohnungsbau — jetzt streite ich mich mit Ihnen nicht, ob um 20 % oder einen Betrag X — einschränkt, indem man die öffentlichen Mittel verringert und dadurch Leute trifft, die noch keine Wohnung haben, muß man auch bereit sein, den Wohnungsbau für die Kreise einzuschränken, die im Begriff sind, sich eine Wohnung zu bauen, die in den Bereich der Repräsentations- und Luxusbauten fällt, die man auch in zwei Jahren noch bauen kann. Wir gehen davon aus, daß jemand, der 200 000 DM oder, wie das jetzt 'im Ruhrgebiet geschieht, anderthalb Millionen D-Mark für ein Haus ausgibt, gegenwärtig schon eine ordentliche Wohnung hat, daß es für ihn also nicht so brennend ist, ob er in eineinhalb oder drei Jahren sein Einfamilienhäuschen für anderthalb Millionen D-Mark bekommt. Die Inangriffnahme des Baues von Einfamilienhäusern, deren Gestehungskosten über 100 000 DM liegen, sollte also genauso verboten werden wie die Inangriffnahme anderer Repräsentationsbauten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Haben wir drin!)

    — Nein, Sie sprechen nicht von 100 000 DM Gestehungskosten, sondern von 75 000 DM Rohbaukosten. Das ist nicht dasselbe. Aber 'darüber brauchen wir nicht zu streiten. Mir persönlich würde auch die Formel 75 000 DM für den Rohbau zusagen. Jedenfalls müßte der FDP-Entwurf durch eine derartige Bestimmung ergänzt werden.
    Drittens. Weil es sich um regionale Schwerpunkte in der Konjunkturüberhitzung handelt, muß auch, Herr Atzenroth, in den Entwurf der FDP eine Möglichkeit eingebaut werden, daß dieser Entwurf nicht dort gilt, wo tatsächlich keine Überhitzung der Bautätigkeit vorliegt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wer soll das entscheiden?)




    Leber
    Deshalb muß es den obersten Baubehörden der Länder nach unserer Auffassung in die Hand gegeben werden, festzustellen, in welchen Bereichen die Konjunktur überhitzt ist, und zwar nach Anhörung der zuständigen Stellen der Wirtschaft, die, wie die öffentliche Hand auch, abzuschätzen in der Lage sind, ob es sich um normale oder um überhöhte Konjunktur handelt. Wir denken dabei daran, daß eine solche regionale Feststellung überspannter Konjunktur eher von der obersten Landesbehörde ausgesprochen wird. Damit wird also praktisch das Gesetz auf dem Verordnungswege in Kraft gesetzt. Vorher sind diejenigen Stellen zu hören, die das beurteilen können. Das sind die örtlichen Baubehörden, die Baupolizei, die Gewerbeaufsicht und die Bauwirtschaft selber mit ihren Verbänden. Dann wird man sich ein Bild machen können, auf Grund dessen man entscheiden kann.
    Meine Damen und Herren, die Bauwirtschaft, auch die Unternehmer und die Gewerkschaften, sind nicht dagegen, daß dort, wo Überhitzungstendenzen vorliegen, tatsächlich abgekühlt und normalisiert wird. Die Bauunternehmer müssen sich auch die Vorwürfe machen lassen, sie liefern schlechte Qualität, sie müssen die Bauten in kürzesten Terminen erstellen, es passieren Unfälle, die Arbeitszeit wird überschritten. Das alles sind Dinge, die dafür sprechen, auch im Sinne des Gewerbetreibenden selber, daß die Baukonjunktur in diesen Schwerpunkten tatsächlich gedämpft wird.
    Viertens. Meine Damen und Herren, wir fordern, daß die Frage der Fortführung des Straßenbaus und der ungekürzten Hergabe von Mitteln für den Straßenbau, weil die Konjunktur im Straßenbau nicht übersetzt ist, hier im Bundestag noch einmal zur Sprache kommt. Wir werden jedenfalls darauf bestehen.

    (Beifall der der SPD.)

    Wir werden Ihnen beweisen, daß es keine übersetzten Straßenbaukapazitäten gibt, sondern daß freie und nicht ausgenutzte Straßenbaukapazitäten vorhanden sind. Wenn das der Fall ist, würde eine Kürzung der Mittel für den Straßenbau eine Dämpfung der Straßenbauleistung und nicht der Baukonjunktur darstellen.
    Nun ein Fünftes. Ich bitte Sie, da sehr aufzupassen. Der Lücke-Plan ist in Kraft getreten. Im nächsten Jahr werden die Termine wirksam, nach denen Wohnraum aus der Bewirtschaftung herausgenommen wird, nach denen die Mieten frei werden. Durch diese Beschlüsse, die hier in den nächsten Wochen vom Bundestag gefaßt werden sollen, wird manch einer von denen, die eine Wohnung erwarten, nicht so rechtzeitig in den Besitz seiner Wohnung gelangen, weil sie später fertig wird, weil hier einfach Mittel eingespart werden.

    (Zuruf von der Mitte: Das stimmt nicht!)

    Wir werden uns im einzelnen darüber unterhalten, welche Wirkungen das hat. Die Termine aus dem Lücke-Plan müssen also hinausgeschoben werden, damit nicht unnötige soziale Härten für die Leute, die noch ohne Wohnraum sind, entstehen.

    (Zuruf von der FDP: Das widerspricht sich doch!)

    Die Sozialdemokratische Partei wird für die Behandlung im Ausschuß und für die zweite Lesung im einzelnen die entsprechenden Anträge vorlegen.
    Ich möchte noch ein paar Bemerkungen zu dem Antrag der FDP Drucksache 342 machen. Sie schlägt vor, den § 7 b — auf die kürzeste Formel gebracht — für neun Monate auszusetzen. Es besteht auch für uns kein Zweifel daran, daß § 7 b Spannungen ausgelöst hat, und zwar zweifacher Art: einmal konjunkturelle Spannungen und zum anderen Spannungen bei den Teilen der Bevölkerung, die sehen, welche Ungerechtigkeit mit diesem § 7 b in die Welt gesetzt worden ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ursprünglich mag man mit dem § 7 b etwas Gutes gewollt haben. Das wollen wir heute gar nicht untersuchen; das brauchen wir auch nicht zu kritisieren. Es ist aber Zeit, zu prüfen, was aus diesen damaligen Absichten bezüglich des § 7 b geworden ist. Ich bin der Überzeugung, daß die Fehler des § 7 b — wer sie auch immer verschuldet hat — nicht gewollt waren. Es war nicht gewollt, daß mit dieser Vorschrift in dem Maße Mißbrauch und Geschäftemacherei getrieben wird, wie es Herr Dr. Imle auch schon kritisiert hat und wie ich es Ihnen an Hand einiger Beispiele gern beweisen möchte.
    Ich habe vor mir auf dem Tisch ein Schreiben des früheren Bundeswohnungsbauministers, der auch diesem Hohen Haus einmal vorgesessen hat. In diesem Schreiben heißt es, § 7 b des Einkommensteuergesetzes sei ein Kernstück der Eigentumsbildung in breitester Streuung und seine Einschränkung würde entgegen allen eigentumspolitischen Zielsetzungen auf die Eindämmung der privaten Eigentumsbildung in der Wohnungswirtschaft hinauslaufen. Ich habe mich gefreut, daß Sie Ihrem früheren Parteifreund Preusker schon gesagt haben, daß Sie anderer Auffassung sind, Herr Dr. Imle. Ich möchte aber einmal an zwei Beispielen noch beweisen, daß Sie recht haben. Ich denke nämlich genau so wie Sie. Meine Beispiele sehen so aus: Ein Geschäftemacher — so möchte ich ihn nennen, es ist ein Architekt; es ist kein konstruiertes Beispiel, meine Damen und Herren, sondern eines aus der Praxis — baut 25 Wohnungen, gar nicht weit von hier. Die Gesamtkosten für diese 25 Wohnungen machen 950 000 DM aus. Er nimmt als erste Hypothek 220 000 DM, und er bekommt an zweiter Stelle aus öffentlichen Mitteln 630 000 DM. Diese sind mit einem halben Prozent Verwaltungskosten und mit einem Prozent Amortisation ausgestattet; sie kosten keine Zinsen. Er hat außerdem ein Eigenkapital von 96 000 DM, und das wird zu zwei Dritteln in Form von Eigenleistung als Architekt aufgebracht. Er hat also praktisch im ganzen bei einem Bauprojekt von 950 000 DM ein echtes Eigenkapital - das auch nicht ausgewiesen ist, aber behauptet wird, das nachher in der allgemeinen Rechnung untergehen kann — von vielleicht 20 000 DM aufgebracht. Das ist schon ungerecht, meine Damen und Herren.

    (Zuruf von der SPD: Das ist „breite Streuung"!)




    Leber
    Aber das Entscheidende ist folgendes: in. diesem Fall stellt die öffentliche Hand 630 000 DM für 25 Wohnungen zinslos zur Verfügung, und der Betreffende kann außerdem in seiner eigenen persönlichen Steuerbilanz, wo er sein Einkommen versteuern muß, diese 630 000 DM, die von der öffentlichen Hand kommen, über § 7 b steuervergünstigt für sich persönlich absetzen. Das ist doch ein Unfug, der nie gewollt worden sein kann!

    (Zustimmung bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, ich will Ihnen ein zweites Beispiel sagen, das (auf genau (denselben Ebene liegt. Ein anderer haut 40 Wohnungen. — Streiten Sie sich doch nicht; wir dürfen doch einsehen, daß wir Fehler gemacht haben. Nur wer darauf beharrt, ist der Sünder, nicht derjenige, der zugibt, Fehler gemacht zu haben.

    (Beifall bei der SPD.)


    (auf Vermögen angehäuft worden, und damit muß nach unserer Auffassung einmal Schluß gemacht werden. Herr Dr. Preusker sagt in seinem Rundbrief, das Fehlen des § 7 b wäre sehr gefährlich, damit würde der steuerliche Anreiz genommen werden, auf diese Weise zu bauen. — Meine Damen und Herren, darin liegt noch ein anderer Anreiz, der sehr ernst zu beurteilen ist. Wer soviel Steuern geschenkt bekommt wie 'der Mann, der 25 oder 40 Wohnungen baut, kann auch mehr zahlen als ein anderer, der sich ein Häuschen baut und diese Summen nicht bekommt. Er kann etwas mehr auf den Tisch legen, um die überhöhte Konjunktur zu dämpfen und nicht seinerseits zum Anheizen der Preise beizutragen. Deshalb muß nach unserer Auffassung dieser 7 b streng unter die Lupe genommen werden. Er hat nichts mit Vermögensbildung zu tun. Es ist zwar in gesetzlich zulässiger Weise Vermögensbildung auf dem Gebiet des Wohnungsbaues, aber unter moralisch sehr fragwürdigen Gesichtspunkten. Der § 7 b ist eine Quelle persönlicher Bereicherung und der Vermögensanhäufung bei ,geschäftstüchtigen Interessenten, unid zwar mit gesetzlicher Hilfe, geworden. Das ganze wird noch drastischer, wenn man an folgendes denkt. Da fängt es schon fast an, blutig zu werden. Man kann noch verstehen, daß derjenige, der Gelder ohne Geld bekommt, sie bei seiner eigenen Steuerbilanz absetzen kann — Gelder, die ihm gar nicht gehören —, weil er damit gebaut hat. Aber wenn man erst bedenkt, daß der Mann hingeht und 'baut, zinslos Geld bekommt unid es noch steuerbegünstigt in seiner eigenen persönlichen Einkommensteuererklärung absetzt, obendrein hingeht und das verkauft, was er gebaut hat, wobei diejenigen, die kaufen, keine Steuervergünstigung bekommen, dann ist, meine sich, das Faß so voll, daß man sich ernsthaft über § 7 b und seine weitere Existenz unterhalten muß, wenn man diese Auswüchse beseitigen will. Aus diesem Grunde begrüßen wir an sich den Antrag der FDP, aber nicht, um ihn zu unterstützen. Dieser Vorlage können wir unsere Zustimmung nicht geben. Die SPD wird aber eine Reform des § 7 b in 'der nächsten Zeit verlangen. Das Wort hat der Herr Bundeswirtschaftsminister. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, eine lange Rede zu halten, sondern es geht mir nur um einige Richtigstellungen. Herr Leber hat behauptet, daß ich im vergangenen Jahre dem Wohnungsbauminister Lücke in den Arm gefallen sei, als er seinen Baugenehmigungsstopp habe durchsetzen wollen. Das ist erwiesenermaßen nicht wahr, denn ich habe zusammen mit dem Kollegen Lücke viele Besprechungen mit den Ministerpräsidenten der Länder geführt. Das Baurecht ist ja, wie Sie wissen, Landesrecht. Wir brauchten die Zustimmung der Länder, unddie ist uns von den Ländern versagt worden, insbesondere von den sozialistischen Ministerpräsidenten. Es ist vorhin schon erwähnt worden, welche Haltung z. B. Herr Bürgermeister Kaisen von Bremen eingenommen hat. Die einzigen Länder, die bereit waren — obwohl die Absichten der Bundesregierung nicht zu verwirklichen waren, weil die Zustimmung der Länder nicht vorlag —, sind, soviel ich das beurteilen kann, Bayern und Nordrhein-Westfalen gewesen, also jedenfalls keine Länder, in denen Sie unmittelbar die politische Verantwortung tragen. Das ist das eine, was dazu zu sagen ist. Von den Kommunen will ich überhaupt nicht sprechen. Mit den Kommunen haben wir mannigfach verhandelt. Das war geradezu eine Tragikomödie, eine hoffnungslose Angelegenheit, und zwar gerade von den Kommunen, die die höchsten Gewerbesteueraufkommen haben. Und die dürften ziemlich nahe bei Ihrer Partei sitzen. Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard Es war hoffnungslos, hier überhaupt eine Verständigung zu erreichen. Wir haben in Deutschland 25 000 Kommunen, und die sind nur durch ein Gesetz zu bändigen in der Art, wie es jetzt vorgelegt worden ist. (Lachen und Widerspruch bei der SPD. — Zurufe von der SPD: Das also ist Ihr Selbstverwaltungsbegriff! Das ist beachtlich!)


    (Beifall bei der SPD.)


    (Zustimmung bei der SPD.)


    (Beifall bei der SPD.)