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    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1962 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Finckh . . . 1171 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Horn, Diekmann, Gerns, Müser, Paul, Dr. Harm (Hamburg) und Kurlbaum 1171 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 380, IV/381) Frage des Abg. Dr. Mommer: Papier- und Abfallbehälter in Automobilen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1172 B Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Bundesbahn-Sondertarif für Kohle und Getreide Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1272 C, 1173 A, B, C, D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 1173 A Ramms (FDP) . . . . . . . . 1173 B, C Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 1173 D Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Entlassung von deutschen Fremdenlegionären Lahr, Staatssekretär . . . . . 1174 A, B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 1174 B Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Eheschließung des Scheichs Abdullah al-Jaber al-Sabah Lahr, Staatssekretär . . . . . 1174 B, C Frage des Abg. Felder: Arbeit an den deutschen Auslandsschulen Lahr, Staatssekretär 1174 D Frage des Abg. Varelmann: Wohnungsaufwand im Index für Lebenshaltungskosten Höcherl, Bundesminister . . . . . 1175 A Frage des Abg. Dürr: Liste der jugendgefährdenden Schriften für Leihbüchereien Höcherl, Bundesminister . . 1175 B, C, D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 1175 C Dr. Kohut (FDP) i 175 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten des öffentlichen Dienstes Höcherl, Bundesminister . . 1176 A, B, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 1176 B, C Frage des Abg. Lohmar: Finanzierung des Senders Freies Berlin und der „Deutschen Welle" Höcherl, Bundesminister . . . . . 1176 C Frage des Abg. Keller: Warnschilder an der Zonengrenze Höcherl, Bundesminister . . . 1177 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 1177 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 Fragen des Abg. Rehs: Unterhaltsrechtliche Position des unehelichen Kindes Dr. Strauß, Staatssekretär . . 1177 B, D, 1178 A, B, C Rehs (SPD) 1177 D, 1178 A Folger (SPD) . . . . . . . 1178 B, C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verbindliche Auskunft im Steuerrecht Dr. Hettlage, Staatssekretär 1178 D, 1179 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU)1179 A, B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Studienkosten im Steuerrecht Dr. Hettlage, Staatssekretär 1179 C, 1180 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 1179 D, 1 180 A Frage des Abg. Jahn: Steuerpflichtige mit überdurchschnittlicher Körpergröße Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1180 B, C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 1180 B, C Frage des Abg. Peiter: Entschädigung für Kahlschläge in Gemeindewaldungen . . . . . . . 1180 D Frage des Abg. Büttner: Untersagung der Gewerbeausübung bei Tierquälerei Dr. Westrick, Staatssekretär 1180 D, 1181 A Büttner (SPD) 1181 A Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/ 372) 1181 B Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/CSU) (Drucksache IV/353) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Errichtung oder Veränderung von Verwaltungs-, Büro- und Repräsentationsgebäuden (FDP) (Drucksache IV/341) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache IV/342) — Erste Beratung — Dr. Dollinger (CDU/CSU) 1181 C, 1201 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 1183 D, 1199 B Dr. Imle (FDP) 1185 B Leber (SPD) 1187 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1196 C Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1198 C Dr. Bleiß (SPD) 1202 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) 1203 C, 1205 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1203 D Frau Berger-Heise (SPD) 1204 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Grundbuchverfahrens (Drucksache IV/351) — Erste Beratung — 1206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung, der Reichsabgabenordnung und anderer Steuergesetze (Drucksache IV/352) — Erste Beratung — 1206 B Entwurf eines Gesetzes über die in Monaco am 18. November 1961 unterzeichnete Zusatzvereinbarung zu dem am 2. Juni 1934 in London revidierten Haager Abkommen vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (Drucksache IV/367) — Erste Beratung — 1206 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/121); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/349) — Zweite und dritte Beratung — Ravens (SPD) . . . . . . . . 1206 C Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 1207 C Dürr (FDP) . . . . . . 1208 C, 1211 D Liehr (SPD) . . . . . . . . . 1209 B Franzen (CDU/CSU) . . . . . 1211 B Behrendt (SPD) 1212 D Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (SPD) (Drucksache IV/122); — Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen IV/289, zu IV/ 289) — Zweite Beratung — . . . Ruf (CDU/CSU) . . . . 1213 A, 1221 A Killat (SPD) . . 1213B, 1215D, 1220 A Stingl (CDU/CSU) . . . 1214 C, 1218 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 1215 A Biermannn (SPD) 1216 B Langebeck (SPD) . . . . . . . 1217 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1219 B, 1221 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes Knappschaftsrentenversicherung-Änderungsgesetz — 1. KnVÄG) ,(SPD) (Drucksache IV/296) — Erste Beratung — Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . 1221 D Scheppmann (CDU/CSU) 1224 A Büttner (SPD) 1225 D Entwurf eines Gesetzes zu .dem Abkommen vom 1. Juni 1961 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln (Drucksache IV/179) : Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/347) — Zweite und dritte Beratung — 1226 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Januar 1961 mit der Republik Österreich über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache IV/97) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/355) — Zweite und dritte Beratung — 1226 D Entwurf eines Gesetzes zu 'dem Europäischen Übereinkommen vom 13. Dezember 1957 über Straßenmarkierungen (Drucksache IV/177); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/276) — Zweite und dritte Beratung — 1226 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 1961 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland, dem Abkommen über die zur Durchführung des Assoziierungsabkommens intern zu treffenden Maßnahmen und die dalbei anzuwendenden Verfahren und dem Abkommen über .das Finanzprotokoll (Drucksache IV/280) — Erste Beratung — 1227 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Abkommen vom 22. Dezember 1960 mit dem Malaiischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/279) — Erste Beratung — 1227 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Referendars Martin Florin, Münster (Drucksache IV/369) 1227 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch der Partei Vereinter Nationen, Heidelberg (Drucksache IV/373) 1227 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Wilhelm Ackermann, Nördlingen (Drucksache IV/374) . 1227 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Burgmaier, Erolzheim Kr. Biberach (Drucksache IV/376) 1227 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/379, Umdruck 32) 1228 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Adorno, Seidl (München), Dr. Zimmermann (München), Weinzierl, Murr u. Gen. betr. Hopfenanbau im Gemeinsamen Markt (Drucksachen IV/217, IV/368) . . 1228 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1228 C Berichtigungen 1228 C Anlagen 1229 28. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 23. Sitzung Seite 802 B Zeile 10 statt „am": im; 26. Sitzung Seite 1075 B Zeile 15 statt „Sie": sie; Seite 1129 A Zeile 14 statt „4 Millionen": 400 Millionen; Seite 1140 D 2. Zeile von unten statt „CDU/CSU": CSU; Seite 1143 B Zeile 9 statt „Haushalt": Haushaltsjahr. Auf Seite 1116 B ist hinter Zeile 10 einzufügen: Das gleiche gilt für den Antrag Umdruck 79. Wer der vorgeschlagenen Überweisung zustimmen will, gebe Zeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 5. Dr. Aigner* 11. 5. Arendt (Wattenscheid) * 11. 5. Dr. Aschoff* 11.5. Bauer (Wasserburg) 11. 5. Bergmann* 11. 5. Birkelbach* 11.5. Dr. Birrenbach 9. 5. Fürst von Bismarck 11. 5. Frau Dr. Bleyler 11. 5. Dr. h. c. Brauer 9. 5. Dr. Brecht 11. 5. Dr. von Brentano 9. 5. Dr. Burgbacher* 11. 5. Dr. Deist* 11. 5. Deringer* 11. 5. Dr. Dichgans* 11. 5. Eichelbaum 12. 5. Frau Dr. Elsner* 11. 5. Engelbrecht-Greve* 11. 5. Erler 10. 5. Eschmann 18. 5. Even (Köln) 10. 5. Faller* 11. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 11. 5. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 5. Dr. Furler* 11. 5. Gehring 11. 5. Gems 9. 5. Giencke 15. 5. Dr. Gleissner 11. 5. Gscheidle 9. 5. Haage (München) 11. 5. Hahn (Bielefeld)* 11. 5. Heide 11. 5. Höfler 10. 5. Höhne 9. 5. Illerhaus* 11. 5. Jacobi (Köln) 11. 5. Dr. Jaeger 12. 5. Josten 11. 5. Kalbitzer* 11. 5. Klein (Saarbrücken) 12. 5. Dr. Kopf 9. 5. Dr. Kreyssig* 11. 5. Kriedemann* 11. 5. Lenz (Brühl)* 11. 5. Dr. Löhr* 11. 5. Lücker (München)* 11. 5. Margulies* 11. 5. Mauk* 11. 5. Dr. Menzel 31. 5. Metzger* 11. 5. Michels* 11. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 9. 5. Müller (Remscheid) 9. 5. Müller-Hermann* 11. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Ollesch 9. 5. Dr.-Ing. Philipp* 11. 5. Frau Dr. Probst* 11. 5. Rademacher* 11. 5. Richarts* 11. 5. Dr. Schäfer 11. 5. Riedel (Frankfurt) 11. 5. Seifriz* 11. 5. Dr. Sinn 11. 5. Spitzmüller 15. 5. Storch* 11. 5. Frau Strobel* 11. 5. Dr. Süsterhenn 9. 5. Dr. Weber (Koblenz) 9. 5. Wehking 11. 5. Wehner 9. 5. Weinkamm* 11. 5. Wischnewski* 11. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Bleiß 18. 5. Drachsler 26. 5. Gewandt 4. 6. Glombig 11. 6. Dr. Hesberg 31. 5. Jacobs 31. 5. Frau Dr. Kiep-Altenloh 14. 5. Dr. Klein (Berlin) 11. 6. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Frau Meermann 25. 5. Neumann (Allensbach) 26. 5. Oetzel 25. 5. Rasner 26. 5. Reitzner 11. 6. Schlick 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18. 5. Dr. Siemer 9. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26. 5. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Unertl (Fragestunde der 23. Sitzung vom 5. April 1962, Drucksache IV/288, Frage VI/1) *) In Beantwortung Ihrer Zusatzfrage nach der Höhe der bisher für die Werbeaktion ausgegebenen Beträge erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Für die im Auftrage der Bundesregierung durchgeführte Aufklärungsaktion Haushaltbevorratung *) Siehe 23. Sitzung Seite 804. 1230 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 wurden bisher insgesamt 2 528 480,99 DM ausgegeben. Dieser Betrag, der sich auf die Rechnungsjahre 1959 bis 1961 verteilt, wurde für folgende Aufklärungsmaßnahmen verwendet: Herstellung und Verteilung von 250 000 Stück der Broschüre „Der König auf dem Hafersack"; Behandlung der Frage Haushaltbevorratung in der Öffentlichkeit (Presse, Rundfunk, Fernsehen) ; Anzeigenwerbung in der Tagespresse, illustrierten Zeitschriften, Kundenzeitschriften sowie Fachzeitschriften des Handels; Ansprache des Handels durch Briefe und direkte Gespräche; Herstellung und Verteilung von Werbematerial an den Lebensmitteleinzelhandel; Einrichtung eines Informationsstandes Haushaltbevorratung auf der Allgemeinen Nahrungs- und Genußmittel-Ausstellung (ANUGA) 1961 in Köln; Befragung der öffentlichen Meinung; Herstellung von 17 Mill. Stück der Aufklärungsschrift „Der König auf dem Hafersack" und Verteilung an alle Haushaltungen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Bading zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Unertl (Fragestunde der 23. Sitzung vom 5. April 1962, Drucksache IV/288, Frage VI/1) *) In Beantwortung Ihrer Zusatzfrage, wie sich die 25 % der bis jetzt mit Haushaltsvorräten versehenen Haushaltungen auf die Gesamtzahl der städtischen und der ländlichen Haushaltungen verteilen, erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Im November 1961 wurden unabhängig voneinander drei Repräsentativbefragungen durchgeführt. Zwei Meinungsforschungsinstitute befragten sowohl ländliche als auch städtische Haushaltungen, wobei der Prozentsatz der ländlichen Haushaltungen etwa 6 bis 7 % der insgesamt befragten Haushaltungen betrug. Bei diesem geringen Prozentsatz würde eine Aufteilung auf städtische Haushaltungen einerseits und ländliche andererseits für letztere nicht repräsentativ sein. Das dritte Institut berücksichtigte bei seiner Befragung nur Städte und Ortschaften mit über 2000 Einwohnern, da es davon ausging, daß die ländlichen Haushaltungen ohnehin über Vorräte verfügen. Die Ergebnisse dieser drei Befragungen wichen nur unwesentlich voneinander ab. *) Siehe 23. Sitzung Seite 804. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Fragestunde der 26. Sitzung vom 12. April 1962, Drucksache IV/340, Fragen IV/2 und IV/3) : Wird im Interesse der Filmwissenschaft und der Filmgeschichte von ingendeiner Stelle in der Bundesrepublik wenigstens eine Kopie aller seit .1945 in der Bundesrepublik hergestellten Filme archiviert? Trifft es zu, daß auf Grund der Bestimmungen des Sicherheitsfilmgesetzes in »den letzten Jahren zahlreiches Spiel-Filmmaterial vernichtet wonden ist, ohne daß wenigstens ein oder zwei Kopien für filmwissenschaftliche Zwecke erhalten geblieben sind? Zu Ihrer ersten Frage ist zu sagen, daß es in der Bundesrepublik keine Stelle gibt, die von allen seit 1945 hergestellten Filmen je eine Kopie archiviert. Eine vollständige Archivierung aller hergestellten Filme ist auch im Ausland nicht üblich. Auch dort werden im allgemeinen nur Kopien von solchen Filmen archiviert, deren Erhaltung für die Zukunft von Bedeutung ist. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zunächst dafür Sorge getragen, daß die historisch wertvollen Filmdokumente beim Bundesarchiv gesammelt werden. Dort ist inzwischen ein Filmarchiv aufgebaut worden, dessen Bestände von zahlreichen Interessenten, vor allem von den Rundfunkanstalten, regelmäßig benutzt werden. Als nächsten Schritt hat die Bundesregierung beim Bundesarchiv eine umfangreiche Kartei anlegen lassen, die die wichtigsten Angaben über den Verbleib des deutschen Filmmaterials enthält. Seit dem vergangenen Jahr werden Kopien aller mit Bundesmitteln prämiierten Filme beim Bundesarchiv gesammelt. In den letzten Monaten hat das Bundesarchiv die Kopien des Vereins „Deutsches Filmarchiv" in seine Obhut genommen, um sie vor dem drohenden Verfall zu bewahren. Das Bundesarchiv setzt Erfassung, Lagerung, Regenerierung und Aufbereitung deutschen Filmmaterials fort und schafft damit die unabdingbaren Voraussetzungen für die Errichtung einer deutschen Kinemathek. Wenn die für dieses Jahr vorgesehenen Einlagerungen durchgeführt sind, wird der Filmbestand annähernd den normalen Bestand des Reichsfilmarchivs in der Vorkriegszeit erreicht haben. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich nur sagen, daß mir über die Vernichtung zahlreichen Spielfilmmaterials auf Grund der Vorschriften des Sicherheitsfilmgesetzes ohne Zurückbehaltung von Archivmaterial nichts bekannt ist. Ich glaube auch nicht, daß Anlaß zu einer solchen Befürchtung besteht. Die deutschen Filmproduzenten sind schon vor längerer Zeit gebeten worden, jede beabsichtigte Vernichtung von Filmmaterial in Zusammenhang mit dem Sicherheitsfilmgesetz dem Bundesarchiv mitzuteilen, damit archivwertes Material vor der Vernichtung bewahrt und im Bundesarchiv eingelagert werden kann. Von dieser Möglichkeit ist auch Gebrauch gemacht worden. Ich werde mich dennoch bemühen, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 1231 den Auswirkungen des Sicherheitsfilmgesetzes im Hinblick auf die Vernichtung auch archivwerten Materials nachzugehen, und werde mir erlauben, auf die Angelegenheit zurückzukommen, sobald ich etwas in Erfahrung gebracht habe. Ich fürchte, Sie aber jetzt schon um sehr viel Geduld bitten zu müssen. Es gibt so zahlreiche Stellen, bei denen Filmkopien lagern, daß es einige Zeit dauern wird, ehe ich einen hinreichenden. Überblick über den Stand der Angelegenheit bekommen kann. Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben, stehe Ihnen aber selbstverständlich für weitere Auskünfte zur Verfügung. Vielleicht haben Sie Gelegenheit, sich beim Bundesarchiv einmal über den gegenwärtigen Stand des Aufbaus des Filmarchivs zu informieren, wie es Herr Kollege Jacobs kürzlich getan hat. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Börner (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/8) : Entsprechen Ausbildungsvorschriften für Privatpiloten in der Bundesrepublik den Anforderungen, die sich aus der ständigen Zunahme des Luftverkehrs ergeben? Die Anforderungen, die nach der Prüfordnung für Luftfahrtpersonal an die Bewerber um die Erlaubnis für Privatflugzeugführer gestellt werden, entsprechen den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), deren Richtlinien und Empfehlungen laufend der Entwicklung des internationalen Luftverkehrs angepaßt werden. Darüber hinaus bestehen in der Bundesrepublik für die Einzelheiten des Ausbildungsganges Richtlinien für die Ausbildung von Privatflugzeugführern. Diese — im Dezember 1961 veröffentlichen — Richtlinien sind unter Berücksichtigung der neuesten Anforderungen der Praxis von den aus Mitteln meines Hauses beim Deutschen Aero Club eingesetzten Flugsicherheitsinspektoren im Zusammenwirken mit den führenden Sachverständigen des deutschen Luftsports erarbeitet worden. Für Privatflugzeugführer, die die Berechtigung für Instrumentenflüge erwerben wollen, hat die Verkehrsfliegerschule in Bremen besondere Lehrgänge eingerichtet. Die Flugschule, die diese Kurse nach den gleichen Richtlinien durchführt, die für die Ausbildung von Verkehrsfliegern gelten, ist wegen ihres hohen Ausbildungsstandes weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus bekannt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/9) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die durch die Vergrößerung des NATO-Flugplatzes in Lahr erforderlich werdende Umsiedlung der Gemeinde Langenwinkel auch eine Änderung in .der hart südlich Langenwinkel geplanten Linienführung des Autobahnzubringers nach Lahr und eine Verlegung der Bundesstraße 36 notwendig macht? Es ist mir bekannt, daß in der nächsten Zeit an der Anlage des NATO-Flugplatzes Änderungen durchgeführt werden sollen. Ob diese Änderungen jedoch eine den öffentlichen Verkehr auf der bestehenden B 36 beeinträchtigende Verminderung der Überflughöhe zur Folge haben werden, läßt sich augenblicklich noch nicht übersehen. Die ins einzelne gehenden Untersuchungen sind hierüber noch im Gange. Für die Verlegung des Autobahnzubringers Lahr wurde ein Vorentwurf ausgearbeitet. Dieser sieht vor, die Gemeinde Langenwinkel südlich zu umgehen und die B 3 zwischen Lahr-Dinglingen und Mietersheim höhenfrei zu kreuzen. Mit der neuen Linienführung des Autobahnzubringers soll die werkehrlich nicht mehr ausreichende höhengleiche Kreuzung mit der B 3 am sog. Hirschenplatz in LahrDinglingen für den Fernverkehr ausgeschaltet werden. Außerdem wird in Verbindung mit der vom Land Baden-Württemberg geplanten Weiterführung des Zubringers östlich der B 3 in Richtung Biberach eine leistungsfähige Verbindung zum Kinzigtal geschaffen werden. Bei der noch erforderlichen Ausarbeitung der baureifen Pläne für den neuen Autobahnzubringer Lahr wird es möglich sein, den Erfordernissen des NATO-Flugplatzes Rechnung zu tragen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/10) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß von der Deutschen Bundesbahn für in Pension gehende Bedienstete, die Dienstwohnungen räumen müssen, Pensionärwohnungen bereitgestellt werden? Besondere Pensionärwohnungen besitzt die Deutsche Bundesbahn nicht; ihre finanzielle Lage erlaubt es leider bisher noch nicht, solche zu errichten. Auch konnte dem räumungspflichtigen Dienstwohnungsinhaber eine Vertragswohnung, über die die Bundesbahn verfügungsberechtigt ist, bisher nicht angeboten werden. Von den 178 000 zweckbestimmten Wohnungen der Deutschen Bundesbahn waren am 31. 12. 1961 bereits 26 464, das sind rd. 1-4,8 %, mit Ruheständlern, Hinterbliebenen und Betriebsfremden besetzt, während fast die gleiche Zahl wohnungsuchender aktiver Bundesbahnbediensteter vorhanden waren; hinzu kommen jährlich 5000 bis 6000 aktive Bedienstete, die versetzt oder aus Gründen der Rationalisierung umgesetzt werden müssen und die ebenfalls unterzubringen sind. In der Fragestunde vom 21. 3. 1962 habe ich ausgeführt, daß Dienstwohnungen bei einem Wechsel des Dienstposteninhabers baldmöglichst geräumt werden müssen, damit der Dienstpostennachfolger, wie sein Vorgänger, jederzeit erreichbar ist. Trotzdem prüft die Deutsche Bundesbahn jeden Fall individuell und nimmt, soweit als möglich, auf den Einzelfall Rücksicht. Ich bin bereit, mich weiter dafür einzusetzen, daß bei der unumgänglichen Räumung von Dienstwohnungen Härten möglichst vermieden werden. Ich habe dies in zahlreichen Fällen auch in der Vergangenheit schon getan. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Spitzmüller (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/11): Entsprechen Zeitungsmeldungen der Wahrheit, nach denen die gefertigte und vom Bundesverkehrsminister als endgültig bezeichnete Planung der Autobahnausfahrt Weil-Priedlingen wegen der erst jetzt bekanntgewordenen Erweiterungsplanungen der Deutschen Bundesbahn nicht ausgeführt werden? Es trifft nicht zu, daß die Autobahnanschlußstelle Weil wegen der Planungen für die Erweiterung des Rangierbahnhofes nicht ausgeführt werden soll. Allerdings war die Deutsche Bundesbahn entgegen ihrer ursprünglichen Absicht leider gezwungen, vorsorglich Einspruch gegen die Pläne für die Autobahnanschlußstelle einzulegen. Die schon vor Jahren beabsichtigten Ausbaupläne des Bahnhofs Weil wurden s. Z. mit Rücksicht auf die außerordentlich hohen Baukosten zurückgestellt, zumal die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken dieses Raumes zunächst eine beachtliche Leistungssteigerung mit sich brachte. Seit dem Herbst vergangenen Jahres leidet der grenzüberschreitende Güterzugverkehr unter unzureichender Vorflut nach der Schweiz und Italien über Basel. Die zahlreichen Rückstauungen von Güterzügen im Bereich der Deutschen Bundesbahn um die Jahreswende 1961/62, bei denen vornehmlich Transitfrachten aus Holland, Belgien und den nordischen Ländern nach Italien betroffen wurden, veranlaßten die Eisenbahnverwaltungen zum sofortigen Eingreifen. Den durch die Schweizer Bundesbahn unverzüglich eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gotthardstrecke, insbesondere des Ausbaus des Rangierbahnhofs Basel, mußte sich die Deutsche Bundesbahn mit eigenen Überlegungen anschließen. Zur wirksamen Begegnung des sich rückwärts bis in den Bezirk Köln auswirkenden Rückstaues mußte das vorerwähnte Ausbauprojekt des Bahnhofs Weil wieder aufgegriffen werden, um künftig eine reibungslose Abwicklung des internationalen und Transit-Eisenbahngüterverkehrs zu gewährleisten. Der Einspruch der Deutschen Bundesbahn bedeutet, daß hiervon auch die Planungen für die vorgesehene Autobahnanschlußstelle Weil betroffen werden. Die Untersuchungen, sowohl für die Umgestaltung des Rangierbahnhofs als auch für die Änderungen des Straßenanschlußknotens, sind augenblicklich noch im Gange, so daß Endgültiges zunächst noch nicht gesagt werden kann. Ich lege jedoch nach wie vor großen Wert darauf, daß in diesem Raum sobald als möglich ein leistungsfähiger Anschluß an die Autobahn hergestellt wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr.-Ing. e. h. Herz auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Fragen XI/2 und XI/3) : Bemüht sich die Bundespostverwaltung zur Abkürzung der bei der Erstellung von Telefonanschlüssen bis zu zwei Jahren währenden Ausführungsfristen um die Lieferung von Material und Geräten aus dem Ausland? Soweit die Lieferkapazität der deutscher Industrie nicht ausreicht, um den laufenden Bedarf an Material, insbesondere an Kabeln, für die Erstellung von Fernsprechanschlüssen zu decken, greift die Deutsche Bundespost auf ausländische Firmen zurück. Bei komplizierten fernmeldetechnischen Geräten ist ein Ausweichen auf die ausländische Industrie jedoch nicht möglich, weil eine dann unvermeidbare Vielfalt der Typen den Betrieb stark belasten und die Kosten erhöhen würde. Wann gedenkt die Bundespostverwaltung die neuen Postleitzahlen im eigenen Dienstbereich zu verwenden? Es ist selbstverständlich, daß die Deutsche Bundespost alle Anstrengungen unternimmt, um bei der Verwendung der neuen Postleitzahlen in ihrem eigenen Bereich mit gutem Beispiel voranzugehen. Eine Umstellung von heute auf morgen ist allerdings da nicht möglich, wo die Anschriften mechanisch hergestellt werden, z. B. mittels Lochkarten und Adremaplatten. Das gilt nicht nur für die Deutsche Bundespost, sondern für die gesamte Wirtschaft. Die Deutsche Bundespost mit etwa 20 Millionen Adressen in ihren verschiedenen Dienstzweigen hat wahrscheinlich den größten Adressenbestand zu ändern; die Umstellungen sind im Gange und werden beschleunigt durchgeführt. Auch die Umstellung der Stempel wird mit Rücksicht auf die Lieferkapazität der in Betracht kommenden Firmen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr.-Ing. e. h. Herz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Börner (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XI/4) : Wann werden graphische Gestaltung und Auswahl der Schmucktelegramme der Deutschen Bundespost den Wünschen der Postkunden angepaßt? Die Wünsche der Postkunden in bezug auf Motiv und graphische Gestaltung der Telegrammschmuckblätter sind naturgemäß sehr vielgestaltig. Alle Wünsche zu erfüllen, ist unmöglich. In Zukunft Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 1233 werden daher an Stelle von eigens für die Schmuckblätter geschaffenen Motiven Werke bekannter Meister aus vergangenen Kunstepochen verwendet werden. Eine nach diesen Grundsätzen gestaltete Serie ist in Vorbereitung. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XII/1) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung erwägt, notfalls Baugrundstücke durch Enteignung zu beschaffen? Mir ist nicht bekannt, auf welche Pressemeldungen die Anfrage Bezug nimmt. Bauland für den Wohnungsbau zu beschaffen, ist nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz Aufgabe der Gemeinden. Hierbei kann es u. U. notwendig werden, zu dem Mittel der Enteignung zu greifen, wenn ein freihändiger Erwerb nicht möglich ist und wenn der vorgesehene Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Auch das Bundesbaugesetz gibt den Gemeinden zur Ordnung der baulichen Entwicklung die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren zu beantragen. Selbstverständlich müssen bei der Enteignung stets alle verfassungsmäßigen Garantien gewahrt sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XII/2) : Ist die Bundesregierung auch jetzt noch der Auffassung, daß die Frist von rund einem Monat ,ausreicht, um die neuen Mieter des sozialen Wohnungsbaues über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen nach den neuen Grundsätzen auf Grund der Verordnung vom 22. März 1962 in ausreichendem Umfang aufzuklären, so daß die in Frage kommenden Mieter noch rechtzeitig bis zum 1. Mai ihre Anträge auf Grund der seit dem 1. Januar 1962 in Kraft getretenen Neuregelung steilen können? Die entscheidende Rechtsgrundlage für die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen für öffentlich geförderte Sozialwohnungen, die nach dem 31. Dezember 1961 bezugsfertig werden, ist das „Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes". Dieses Gesetz wurde am 21. Juli 1961 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dieser Zeit wird die deutsche Öffentlichkeit durch Presse und Rundfunk, durch Artikel und Vorträge u. a. m. über die Neuregelung unterrichtet. Die Rechtsverordnung vom 19. März 1962 bringt nur Durchführungsbestimmungen. Von der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung dieser Verordnung war die Antragstellung nicht abhängig; insbesondere konnten die Anträge formlos gestellt werfen. Die von Ihnen erwähnte Übergangsregelung ermöglicht es, Miet- und Lastenbeihilfen bis zu vier Monaten rückwirkend zu gewähren, wenn ein entsprechender Antrag bis zum 1. Mai gestellt ist. Die Länder sind bereits Ende Dezember 1961 von der zu erwartenden Übergangsregelung unterrichtet und gebeten worden, bis zur Verkündung der Verordnung Bewilligungen unter Vorbehalt auszusprechen und Auszahlungen vorzunehmen. Über diese Regelung sind Anfang Januar 1962 auch die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände des Bau- und Wohnungswesens unterrichtet worden. Ich bin sicher, daß insbesondere die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft es sich haben angelegen sein lassen, die in Betracht kommenden Personen über die Rechtslage zu unterrichten. Ich werde nochmals eine offizielle Verlautbarung darüber in die Presse bringen, daß die Anträge für die Übergangszeit bis zum 1. Mai gestellt werden müssen und formlos gestellt werden können. Die Verlautbarung ist am 16. April 1962 erfolgt; ein Abdruck liegt bei. Der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung — Pressereferent — Bad Godesberg, den 16. April 1962 Nr. 16/62 Mitteilung an Presse und Rundfunk Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen, die ab 1. Januar 1962 bezugsfertig geworden sind oder bezugsfertig werden, können bekanntlich auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung Miet- und Lastenbeihilfen beantragt werden. Berechtigt sind diejenigen, deren Familieneinkommen die allgemeine Grenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet; sie beträgt 9000,— DM zuzüglich 1800,—DM für jeden zur Familie rechnenden, vom Haushaltungsvorstand unterhaltenen Familienangehörigen. Voraussetzung für die Bewilligung einer Miet- oder Lastenbeihilfe ist außerdem, daß die tatsächlich aufzuwendende Miete oder Belastung die tragbare Miete oder Belastung, die nach Einkommenshöhe und Familiengröße gestaffelt ist, überschreitet; ist die tatsächliche Belastung höher als die Miete einer Vergleichswohnung, so wird nur die Vergleichsmiete berücksichtigt. Zur Durchführung der neuen gesetzlichen Regelung hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vor kurzem eine Rechtsverordnung erlassen. Nach dieser Verordnung können Miet- und Lastenbeihilfen für die ab 1. Januar 1962 bezugsfertig gewordenen öffentlich geförderten Wohnungen auch rückwirkend vom Ersten des Monats an gewährt werden, in dem die Wohnung bezogen worden ist. Voraussetzung für die rückwirkende Bewilligung ist, daß der Antrag auf Bewilligung der Beihilfe bereits gestellt worden ist oder spätestens bis zum 1. Mai 1962 gestellt wird. Wer in einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaues wohnt, die ab 1. Januar 1962 bezugsfertig 1234 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 geworden ist und glaubt, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Miet- oder Lastenbeihilfe zu erfüllen, sollte einen Antrag auf Gewährung einer solchen Beihilfe möglichst bald einreichen; welche Stelle zuständig ist, kann bei der örtlichen Gemeindeverwaltung erfragt werden. Wenn ein Formblatt für die Antragstellung nicht zur Verfügung steht, so genügt zur Wahrung der Antragsfrist ein formloser schriftlicher Antrag. Wenn jemand im Zweifel sein sollte, ob er unter die neue Regelung fällt, so kann er vorsorglich einen Antrag einreichen und die Frage, ob in seinem Falle die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe erfüllt sind, bei der zuständigen Stelle nach dem 1. Mai 1962 klären. gez.: Dr. Lunke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XII/3) : Hält die Bundesregierung die auf .Grund der Reichsgaragenordnung in Länder-Erlassen festgelegte Richtzahl für die Ermittlung der Zahl der Wagenstellplätze für richtig, wonach auch bei Mehrfamilienhäusern des sozialen Wohnungsbaues ein Wagenstellplatz für 1 bis 2 Wohnungen vorgeschrieben wind, also auch für Wohnungen, deren Mieter nur über ein geringeres Einkommen venfügen, ohne daß von diesen Richtzahlen Ausnahmen im sozialen Wohnungsbau zugelassen werden? Die Erlasse, auf die die Frage Bezug nimmt, beruhen auf § 2 der Reichsgaragenordnung. Diese Vorschrift ist Landesrecht. Soweit mir bekannt ist, wird in allen Erlassen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die angegebenen Richtzahlen nicht schematisch angewendet werden dürfen. Vielmehr werden die Baugenehmigungsbehörden angehalten, für das einzelne Objekt zu prüfen, welche Anzahl von Einstellplätzen je nach der Art der Wohnung, der Wohngegend und der Bevölkerungsschichtung angemessen ist. Hierdurch ist die Möglichkeit geschaffen, die soziologische Struktur der Bewohner angemessen zu berücksichtigen. Werden die Erlasse in diesem Sinne verstanden und gehandhabt, so scheint mir im Grundsatz gegen die Anwendung dieser Vorschriften auch bei Mehrfamilienhäusern des sozialen Wohnungsbaues nichts einzuwenden zu sein. Allgemein möchte ich sagen: Im Interesse der Bevölkerungskreise, für die der soziale Wohnungsbau gedacht ist, muß Wert darauf gelegt werden, daß die Wohnungen auf längere Sicht einen angemessenen Wohnwert behalten. Bei der in starkem Maße zunehmenden Motorisierung muß damit gerechnet werden, daß auch für die erwähnten Bevölkerungskreise der Besitz eines Pkws nichts Ungewöhnliches sein wird. Die Festsetzung der Zahl der Stellplätze im einzelnen richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und kann daher von hier aus nicht beurteilt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Thedieck auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Nordenham) (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Fragen XIII/1, XIII/2 und XIII/3) : Isst bekannt, daß beim Zonenübergang Heinrich-Heine-Straße in Ost-Berlin Besucher aus der Bundesrepublik zwecks Ausstellung eines Tagespassierscheines his zu vier Stunden bei Wind und Wetter draußen in einer langen Schlange warten müssen, während immer nur fünf Pensonen auf einmal in die neuerbauten Kontrollbaracken eingelassen wenden, obwohl drinnen Platz für etwa 30 bis 40 Personen ist? Beim Sektorenübergang (nicht Zonenübergang) Heinrich-Heine-Straße im Sowjetsektor von Berlin mußten Besucher aus der Bundesrepublik besonders am Wochenende zwecks Ausstellung einer Tagesaufenthaltsgenehmigung häufig 3 bis 4 Stunden auf ihre Abfertigung warten. Diese lange Wartezeit gilt allerdings nicht für alle Tage. Die Dauer der Wartezeit hängt im allgemeinen von der jeweiligen Stärke des Besucherstroms ab. Am Sonnabend, dem 31. März d. J., war der Andrang an diesem Sektorenübergang z. B. derartig stark, daß ein großer Teil der Besucher auf der westlichen Seite des Sektorenübergangs 4 Stunden warten mußte. Die durchschnittliche Abfertigungszeit liegt zwischen 1/2 und 3/4 Stunden. Die vor etwa 3 Wochen neuerbauten zwei Kontrollbaracken auf dem Gebiet des sowjetischen Sektors haben zwar ein Fassungsvermögen von 30 bis 40 Personen; sie sind jedoch nicht mit der nötigen Zahl von Sitzplätzen ausgestattet. Man läßt daher die Besucher bei Wind und Wetter im Freien warten. Ist bekannt, daß Interzonenhändler am Zonenübergang Heinrich-Heine-Straße in Ost-Berlin bevorzugt Rund sofort abgefertigt werden? Interzonenhändler aus der Bundesrepublik Deutschland werden am Sektorenübergang Heinrich-HeineStraße schneller abgefertigt als die übrigen Besucher, wenn sie im Besitz besonderer Einladungsschreiben von Dienststellen im Sowjetsektor sind und zu bestimmten Terminen dort erscheinen sollten. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Mißstand in der Abfertigung beim Zonenübergang Heinrich-HeineStraße in Ost-Berlin abzuhelfen? Die Möglichkeiten der Bundesregierung, Mißständen in der Abfertigung beim Sektorenübergang Heinrich-Heine-Straße in Ost-Berlin abzuhelfen, sind abhängig von den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen. Nach dem Deutschlandvertrag zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmächten und auf Grund des Viermächtestatus von Berlin sind für Berlin ausschließlich die drei Westalliierten zuständig. Proteste dieser Schutzmächte wurden aber bisher von der sowjetischen Besatzungsmacht stets mit der Begründung zurückgewiesen, daß der Sowjetsektor die Hauptstadt der sogenannten DDR sei und diese auf Grund ihrer vorgeblichen Souveränität allein für die Regelung derartiger Fragen entscheidungsbefugt sei. Die Bundesregierung hat bekanntlich seit Errichtung der Mauer in Berlin immer wieder auf die un- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 1235 menschlichen Konsequenzen dieser rechtswidrigen Maßnahmen hingewiesen. Seit jeher ist der freizügige Verkehr in ganz Berlin von der Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Auffassung der Westmächte als allein rechtmäßiger Zustand bezeichnet worden. Die Westmächte und die Bundesregierung werden an ihrer Forderung nach Wiederherstellung der Freizügigkeit nicht nur am Sektorenübergang Heinrich-Heine-Straße, sondern in ganz Berlin unbeirrt festhalten. Wenn ich Ihre Frage, Herr Abgeordneter Müller, aber so verstehen soll, ob es auf Westberliner Seite vielleicht Möglichkeiten einer Abhilfe gebe, so muß ich zunächst darauf hinweisen, daß hier der Berliner Senat zuständig ist. Soweit ich es aber übersehe, ist die Lage so: Auf Westberliner Seite an den Sektorenübergängen, die für Bürger der Bundesrepublik zur Verfügung stehen, Heinrich-Heine-Straße und Bornholmer Straße, sind keine Warteräume vorhanden. Zwar bestünde die Möglichkeit, solche Warteräume auf Westberliner Seite einzurichten. Dennoch ist bisher davon abgesehen worden, weil nach den gemachten Erfahrungen Besucher des Sowjetsektors lieber bereits auf sowjetsektoraler Seite die Wartezeit verbringen als innerhalb des Westsektors. Es besteht daher die begründete Erfahrung, daß auf Westberliner Seite errichtete Wartehallen nicht benutzt werden würden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckhardt auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/344) : Hat die Bundesregierung .den Film „Bewährungsprobe Berlin" inzwischen aus den Landesfilmdiensten zurückgezogen? Von den Kopien des Filmes „Bewährungsprobe Berlin" befindet sich nur noch ein geringer Teil im Einsatz bei den Landesfilmdiensten. Da das Angebot an politischen informativen Berlinfilmen immer noch gering ist, sind die Landesfilmdienste nicht bereit, auf den Einsatz dieser Kopien zu verzichten. Sie werden jedoch in absehbarer Zeit nicht mehr eingesetzt werden, weil sie wegen der starken Beanspruchung nicht mehr vorführbar sind. Es ist nicht beabsichtigt, neue Kopien dieses Filmes zu erwerben. Auf den Einsatz weiterer Kopien, die die Landesfilmdienste mit Mitteln erworben haben, die nicht aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung stammen, kann das Presse- und Informationsamt keinen Einfluß nehmen. Anlage 16 Umdruck 95 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksachen IV/121, IV/349). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 erhält Nr. 1 folgende Fassung: ,1. Dem § 17 wird folgender neuer Absatz 5 angefügt: „(5) Im Friseurhandwerk dürfen Jugendliche, die montags keinen Berufsschulunterricht hablen, an allen Samstagnachmittagen beschäftigt werden. Den hiernach beschäftigten Jugendlichen ist der Montag derselben oder der folgenden Woche freizugeben. Bleiben in einem Monat mindestens zwei Samstagnachmittage beschäftigungsfrei, so gilt Absatz 4." ' 2. In Artikel 1 erhält Nr. 2 folgende Fassung: ,2. In § 67 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter die Worte „§ 17 Abs. 4" die Worte „oder Abs. 5 Satz 2" eingefügt.' Bonn, den 8. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 96 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (Drucksachen IV/122, IV/289, zu IV/289). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 erhält der anzufügende Halbsatz folgende Fassung: „gleiches gilt, wenn eine Ersatzzeit nach dem 1. Januar 1924 nach § 1251 Abs. 1 Nr. 1 zurückgelegt ist." 2. § 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. Dem § 1251 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 werden auch dann angerechnet, wenn die rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit aufgenommen worden ist." ' 3. § 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. Dem § 1251 wird folgender Absatz 4 angefügt: „ (4) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 gelten bei Anwendung der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 1233, 1259 und 1260 als Zeiten, in denen Beiträge für leine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind." 1236 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 4. In § 2 Nr. 1 erhält der anzufügende Halbsatz folgende Fassung: „gleiches gilt, wenn eine Ersatzzeit nach dem 1. Januar 1924 nach § 28 Absatz 1 Nr. 1 zurückgelegt ist." 5. § 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. Dem § 28 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 werden auch dann angerechnet, wenn die rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit aufgenommen worden ist." ' 6. § 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. Dem § 28 wird folgender Absatz 4 angefügt: „,(4) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 gelten bei Anwendung der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 10, 36 und 37 als Zeiten, in denen Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind." ' 7. In § 3 Nr. 1 erhält der anzufügende Halbsatz folgende Fassung: „gleiches gilt, wenn eine Ersatzzeit nach dem 1. Januar 1924 nach § 51 Nr. 1 zurückgelegt ist." 8. § 3 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. In § 50 wird hinter Absatz 3 folgender Absatz 3 a eingefügt: „ (3 a) Ersatzzeiten nach § 5,1 Nr. 1 werden werden auch dann angerechnet, wenn die knappschaftlich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit aufgenommen worden ist." ' 9. § 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. In § 50 wird hinter Absatz 3 a folgender Absatz 3 b eingefügt: „ (3 b) Ersatzzeiten nach § 51 Nr. 1 gelten bei Anwendung der Absätze 3 und 3 a sowie der §§ 33, 56 und 58 als Zeiten, in denen Beiträge für eine knappschaftlich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind." ' Bonn, den 8. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nr. 2 des Antrages des Ausschusses für Sozialpolitik zum von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (Drucksachen IV/122, IV/289, zu IV/289). Der Bundestag wolle beschließen: Für den Fall der Ablehnung der Drucksache IV/122 wird dem vom Ausschuß für Sozialpolitik vorgelegten Entschließungsantrag auf Drucksache IV/289 folgender Absatz angefügt: „Die Bundesregierung hat über das Ergebnis der Prüfung dem Bundestag bis zum 30. September 1962 zu berichten." Bonn, den 8. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dollinger hat schon auf das Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Bausektor hingewiesen, das zu erheblichen Störungen unseres Wirtschaftslebens, vor allem aber zu fast unerträglichen Preissteigerungen geführt hat. Es erhebt sich die Frage: Was kann dagegen geschehen?
    Man hat gefragt: Darf in einem Land, das die Marktwirtschaft zur Grundlage seines Arbeitens gemacht hat, der Staat eingreifen oder nicht? Wenn man diese Frage bejaht, fragt sich: Wie, bis zu welchem Grade und in welchen Formen kann er das tun?
    Wir sind zunächst einmal der Meinung, daß hier ein Zustand erreicht ist, bei dem ein Eingreifen des Staates zwingend notwendig ist. Über die Wege gibt es verschiedene Meinungen.
    Aber ich darf mich zunächst mit den Kreisen auseinandersetzen, die ein solches Eingreifen für nicht vereinbar mit der Marktwirtschaft halten. Gerade diese Kreise sind es, die dann, wenn es irgend-



    Dr. Atzenroth
    einem Gewerbezweig schlecht geht, nach Hilfsmaßnahmen steuerlicher Art des Staates rufen.

    (Zuruf von der SPD: Wo sitzen die denn?)

    — Sie sitzen auf allen Seiten, meine Damen und Herren, auf allen Seiten der Wirtschaft, angefangen von den Unternehmern bis zu den Arbeitnehmern. Überall wird — —

    (Erneuter Zuruf von der SPD)

    — Aber ich bitte Sie, denken Sie an Borgward! Wer hat denn da nach staatlicher Hilfe gerufen? Nur die Unternehmer?! Also, es gibt immer Kreise, die dann, wenn es ihnen schlecht geht, nach staatlicher Hilfe rufen, eventuell nach steuerlichen Hilfen. Diese Kreise können natürlich nicht erwarten, daß der Staat in einem Zeitpunkt, in dem die öffentliche Wirtschaft in Not gerät, auf solche Maßnahmen verzichtet. Gerade das Beispiel der Steuer ist besonders drastisch. Wenn der Staat zu gewissen Zeiten steuerliche Vergünstigungen zur Ankurbelung der Wirtschaft gewährt, so muß er auch das Recht haben, in Zeiten der Überkonjunktur diese Vergünstigungen wieder abzubauen.
    In der Frage, was nun weiter geschehen soll, sind wir etwas anderer Ansicht als die CDU. Wir sehen auch die Entwicklung etwas anders. Wir halten es für notwendig, zunächst einmal zu überlegen, worauf dieses Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zurückzuführen ist. Nach unserer Ansicht ist in erster Linie die Tatsache schuld, daß es heute finanziell außerordentlich leicht ist, zu bauen. Es war nie so leicht, die finanziellen Mittel zum Bauen zu bekommen, wie es augenblicklich der Fall ist, angefangen von der Bundesebene bis zum kleinsten Bausparer. Die Möglichkeiten der finanziellen Hilfe zum Bauen sind nie so groß gewesen wie jetzt. Es bietet sich also, marktwirtschaftlich gesehen, als erste Maßnahme an, diesen finanziellen Hahn etwas abzudrehen, kleiner zu stellen und damit die Nachfrage etwas abzudrosseln.
    Von diesem Gedanken ausgehend haben wir die Anregung gegeben, den § 8 des Haushaltsgesetzes zu ändern; denn dort sitzt der Bund an dem Hahn. Das gilt aber nicht für die gesamte Bauebene. Es ist müßig, sich darüber zu streiten, welche Anteile des Bauvolumens auf den Bund oder die öffentliche Hand und welche Anteile auf den privaten Sektor entfallen. Jedenfalls ist nicht die Tatsache zu bestreiten, daß das Kleinerdrehen des Hahns beim Bund nicht ausreicht, um die Nachfrage in genügendem Maße zu dämpfen.
    Bevor ich auf die nächste Stufe, die Länder und Gemeinden, komme, muß ich ein Wort des Befremdens darüber einflechten, daß selbst in den Kreisen der Bundesregierung diese Maßnahme, die wir mit der Änderung des § 8 des Haushaltsgesetzes getroffen haben — sie sollte das erste Beispiel für die Allgemeinheit sein —, nicht verstanden oder nicht gewürdigt wird. Denn sonst hätte nicht ein Bundesminister in die Klage ausbrechen können, jetzt könnten keine Straßen mehr gebaut werden. Eine solche Äußerung bedeutet ein völliges Mißverstehen der Absicht, die, wie ich glaube, damals bei allen Parteien vorgelegen hat. Wenn Herr Seebohm der Ansicht ist, daß gewisse Bauvorhaben, die in seiner Regie durchzuführen sind, durch die 20%ige Sperrung in Gefahr geraten, dann hätte er nach unserem einmütigen Beschluß die Möglichkeit gehabt — und er hat sie heute noch —, sich mit seinen Kollegen, dem Finanzminister und dem Wirtschaftsminister, in Verbindung zu setzen. Denn diesen beiden Ministern haben wir das Recht gegeben, Ausnahmen von der 20%igen Sperrung zu erteilen. Infolgedessen brauchte kein wichtiges und dringliches Unternehmen des Tief- bzw. Straßenbaus in Gefahr zu geraten. Die Panikmache, die auf diesem Gebiet entstanden ist, war also unberechtigt. Sie war nicht sehr glücklich für die Interessen, die die Bundesregierung und das Parlament gemeinsam vertreten.

    (ich teile durchaus ihren Wunsch. Ich fürchte aber, daß wir mit einem solchen Vorgehen wenig Erfolg erzielen. Es ist ja bekannt, daß mindestens ein oberster Beamter eines Landes schon die Erklärung abgegeben hat: Für meinen Bereich kommen Senkungen der Bauinvestitionen nicht in Frage; wir haben zur Zeit die Mittel, und wir werden sie verbauen! — Ich brauche wahl auch nicht an idas Beispiel der Haupstadt dieses Landes zu erinnern. In der Dringlichkeitsliste der dort geplanten Bauten steht an erster Stelle ein Rathaus unid stehen an zweiter und dritter Stelle andere „Repräsentativbauten". Ich fürchte, daß wir die Bereitschaft zu einem ähnlichen Verhalten, wie wir es im Bund bekundet haben, bei den Ländern und Gemeinden nich finden. Das ist — Das freut mich. Sie werden da ähnliche Gedanken gehabt haben. Wir wollen diese widerstrebenden Teile zwingen, sich zumindest auf einem Gebiet unserer allgemeinen Forderung anzupassen, und wir halten das Gebiet der Verwaltungsund Repräsentativbauten hier für das geeignete. Deswegen besagt unser Gesetzentwurf, den ich hier zu vertreten habe, eindeutig und ohne jede Einschränkung: Die Errichtung und Ergänzung von Verwaltungsund Repräsentativbauten ist für die Geltungsdauer dieses Gesetzes verboten, und zwar für alle, für Bund, Länder, Gemeinden und Priviate. Es soll keine Einschränkung geben, es soll auch keine Möglichkeiten geben, auf dem Wege der Billigkeit oder sonstwie Ausnahmen zu machen. Für 'die Laufzeit dieses Gesetzes, also zunächst bis zum Ende des Jahres 1962, soll dieses allgemeine Verbot unabdingbar sein. Wir sind der Meinung, daß wir mit dieser klaren und eindeutigen Regelung auch jede Gefahr vermeiden, mit dem Grundgesetz in Konflikt zu kommen. Wir haben am Schluß unseres Gesetzentwurfes für die Bundesregierung (die Möglichkeit vorgesehen, die Geltungsdauer des Gesetzes um ein Jahr, also für das Jahr 1963, zu verlängern. Ich darf dazu Dr. Atzenroth die Erklärung abgeben, daß wir für den Fall, daß es zu einer solchen Verlängerung kommt, durchaus mit uns darüber reden lassen, welche Erleichterungsmöglichkeiten eingebaut werden können, wenn sich die Notwendigkeit dafür aus der Erfahrung des kommenden Dreivierteljahres ergeben sollte. Für dieses Dreivierteljahr können wir uns aber nicht denken, daß an irgendeiner Stelle ganz unzumutbare Belastungen der öffentlichen Hand oder der privaten Unternehmer eintreten, wenn wir dieses Bauverbot generell durchziehen. Deswegen haben wir uns auf !dieses eindeutige und klare Verbot beschränkt. Man könnte einwenden, dieses Verbot wende für das Jahr 1962 wahrscheinlich nicht besonders wirksam werden. Wir sind zumindest mit der CDU darin einig, daß wir diese Gesetze sehr schnell durchziehen wollen und möglicherweise am Ende der nächsten Woche schon zur zweiten und dritten Lesung kommen. Wenn das möglich wäre, würde die Gefahr ausgeräumt, daß noch tin aller Hast einige solcher Bauten errichtet wenden. Insofern würde unser Gesetzentwurf zumindest für das zweite Halbjahr des Jahres 1962 doch noch eine Wirkung haben, und wir hoffen, daß diese Wirkung dann auch auf das Jahr 1963 ausstrahlen und sich fortsetzen wird. Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, daß bei allen Maßnahmen, die der Gesetzgeber in dieser Frage zu treffen hat, Eingriffe in die Wirtschaft nach Möglichkeit vermieden werden sollen. Wir haben deshalb versucht, uns so weit wie möglich zurückzuhalten. Was wir aber tun wollen, soll eine Mahnung an alle Kreise der Wirtschaft sein, an die Auftraggeber — sei es die öffentliche Hand, sei es der private Auftraggeber —, an die Bauwirtschaft, sei es das Baugewerbe, seien es die in der Bauwirtschaft tätigen Arbeitnehmer: eine Mahnung zum Maßhalten, jeder an seiner Stelle. Die Mahnung soll für alle igelten. Deswegen würden wir es begrüßen, wenn diese Maßnahme, die vom Bund schon eingeleitet worden ist und die wir hier fortsetzen, auf alle Beteiligten die Wirkung hätte, die wir uns von ihr erhoffen, und wenn solche Vorgänge wie die letzten Verhandlungen der Tarifpartner, die wieder zu einer letztlich stoßweisen Erhöhung der Kosten und Preise geführt haben, Mir die Folge vermieden würden. Wenn dieser Geist bei allen wirksam wird, werden unsere Gesetze, glieichgültig, ob Sie die Form des CDU-Entwurfs haben oder die von uns gewünschte, doch ihre Wirkung zeigen. (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


    (Zuruf von der CDU/CSU: Bei uns auch!)






Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Begründung der Drucksache IV/342 hat Herr Dr. Imle das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden sich sicherlich fragen, warum noch dieser Gesetzentwurf von unserer Fraktion eingebracht worden ist .Es wurde
    eben schon darauf hingewiesen, daß im Haushaltsgesetz verschiedene Maßnahmen ergriffen worden sind, um von der öffentlichen Hand her die Dämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Ich darf es mir hier sicherlich ersparen, noch Gründe anzuführen, warum das notwendig war. Aber wir wissen, daß gerade die Vergabe von Bauaufträgen seitens der öffentlichen Hand wesentlich zu den Verhältnissen, die wir heute haben, ,beigetragen hat.
    Wenn nun im Haushaltsgesetz .selbst noch angeordnet worden ist, daß § 19 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zum Teil ausgesetzt wird, wonach bis zum 30. September eines jeden Jahres die Mittel für den Wohnungsbau an die Länder zugeteilt sein müssen, dann kann man wohl sagen, daß bereits auf 'dem öffentlichen Sektor vom Bund her etwas getan worden ist, was als ,durchaus 'begrüßenswert angesehen werden muß.
    Den Appell, der eben von meinem Kollegen Atzenroth an die Länder weitergegeben wurde, auch ihrerseits dazu beizutragen, daß die Überhitzung auf idem Bausektor, die ja von der öffentlichen Hand ausgegangen ist, auch von seiten der Länder entsprechend mit eingeschränkt wird, kann ich nur unterstreichen.
    Wir waren aber der Meinung, daß man nicht nur auf der einen Seite anfangen kann, wenn sich die Sperrung dieser Mittel in Höhe von 20 % auf den gesamten Wohnungsbausektor auswirkt. Man kann das nicht lediglich für diesen einen Sektor tun, sondern § 7 b muß im ganzen überprüft werden. An den Anfang meiner Bemerkungen hierzu darf ich stellen, daß seitens der FDP-Fraktion nicht daran gedacht ist, § 7 b in seiner bisherigen Form auf die Dauer aufzuheben und in der vorgelegten Form zu ersetzen, d. h. also, den Mietwohnungsbau für alle Zukunft von den Vergünstigungen nach § 7 b auszuschließen. Wir schlagen vielmehr vor, daß eine Übergangszeit eingeschaltet wird, und zwar — wie es nach dem Gesetzentwurf zunächst vorgesehen ist — vom 5. April 1962 bis zum 1. Januar 1963. Lediglich die in diesem Zeitraum erteilten Baugenehmigungen sollen von der steuerlichen Vergünstigung ausgeschlossen sein. Wir sind der Meinung, daß eine solche begrenzte Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigung durchaus möglich ist, und ich kann durchaus mit Befriedigung darauf hinweisen, daß auch beteiligte Wirtschaftskreise ihre Zustimmung hierzu erklärt haben, weil sie es von sich aus für erforderlich halten, daß einmal Beruhigung auf dem Bausektor eintritt.
    Mit der Herausnahme des Wietwohnungsbaues ist eindeutig dargelegt, daß die bisherigen Vergünstigungen für Eigenheime, Eigensiedlungen und eigengenutzte Eigentumswohnungen, also Stockwerkwohnungen, in genau demselben Umfang erhalten bleiben.
    Es ist vielfach davon gesprochen worden, daß hier, wenn man dieses Gesetz durchführe, eine einseitige Bevorzugung der Genossenschaften und der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften stattfinde. Ich wies eben schon darauf hin, daß das wegen der anderen Maßnahmen nicht eintreten wird, daß aber



    Dr. Imle
    andererseits auf diesem Gebiet zum Teil eine Entwicklung eingetreten ist, die nicht im Sinne einer vernünftigen Eigentums- und Vermögensbildung liegen kann. Es kann nicht angehen, daß aus der Inanspruchnahme des § 7 b in der Hand weniger viel Wohnungseigentum entsteht, wenn sie ein bestimmtes Anfangskapital haben. Es ist so, daß hier eine falsche Entwicklung entstanden ist, die zu einer einseitigen Massierung führt, die wir nicht wollen und die auf die Dauer auch nicht erwünscht sein kann.

    (Abg. Leber: Vermögensstreuung nennt man das doch!)

    Ich wollte nur folgendes sagen: Der § 7 b ist aus zweierlei Gründen eingeführt worden, und zwar einmal, um zur Bautätigkeit anzuregen, und zum anderen, um dazu beizutragen, Eigentum zu bilden.

    (Abg. Kurlbaum: Insbesondere bei den Beziehern großer Einkommen! — Zuruf von der FDP: Das ist nicht wahr!)

    — Ich habe eben gesagt: bei den Kleinen ist es genauso. Wer ein bestimmtes Anfangskapital hat, kann davon Gebrauch machen. Aber der Witz ist doch der, daß auf Ihrer Seite genau diese Dinge vorliegen. Wir werden uns Gedanken darüber zu machen haben, ob das für die Zukunft noch richtig ist.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Herr Kollege, das werden wir genau in die Hand nehmen. Ich darf hinzufügen, daß diese Ansicht durchaus eine Stütze in dem Jahresbericht der Bundesbank findet, die es für wünschenswert hält, daß die steuerlichen Vergünstigungen, die der § 7 b des Einkommensteuergesetzes für den privaten Wohnungsbau bietet, auf den Bau von Eigenheimen beschränkt werden und die Möglichkeit ihrer mehrmaligen Inanspruchnahme beseitigt wird. Es ist eine Frage, die man sich durchaus überlegen muß, ob es richtig ist, daß derjenige, der bereits ein Einfamilienhaus gebaut hat, noch ein zweites soll bauen können. Wenn dann allerdings weiter beanstandet wird, daß noch immer auf Kosten des Staates der § 7 b auch solchen Bauherren Vorteile biete, die nur aus steuerlichen und kommerziellen Erwägungen Wohnungen bauen, dann muß ich eigentlich sagen, daß es durchaus zulässig sein muß, aus kommerziellen Erwägungen Wohnungen zu bauen; es fragt sich nur, in welchem Rahmen das geschieht. Das ist die entscheidende Frage dabei. Das möchte ich doch eindeutig sagen. Wenn die Bundesbank davon spricht, daß § 7 b nicht nur wesentlich zur Anheizung der Wohnungsbaukonjunktur beiträgt, sondern auch sozial in keiner Weise zu rechtfertigen ist, dann muß man hier wohl sagen, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Es ist durchaus richtig, was die Bundesbank im zweiten Teil ihrer Begründung sagt; aber ich meine, daß der Wohnungsbau allein aus kommerziellen Erwägungen deswegen keineswegs unterbunden werden kann.
    Ich darf noch zum Datum des Inkrafttretens des Gesetzes folgendes sagen. Man könnte die Auffassung vertreten, daß, wenn dem Gesetz eine rückwirkende Kraft beigelegt wird, die Möglichkeit einer
    Verfassungswidrigkeit besteht. Wir haben uns letzthin noch im Finanzausschuß bei der Erörterung von Problemen, die beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind, darüber unterhalten und sind zu der Auffassung gekommen, daß in Zukunft Steuergesetze hinsichtlich der rückwirkenden Kraft sehr genau überlegt werden müssen und hierbei durchaus zu prüfen ist, welche Auswirkungen solche Termine haben können. Wir sind deshalb durchaus gewillt, auch dieses Problem im Ausschuß noch zu untersuchen und das Gesetz und damit auch die Sperre für die Erteilung der Baugenehmigung eventuell vom Tage der Verkündung ab in Kraft treten zu lassen. Dabei sollte man allerdings den Zeitraum, der vom 5. April bis zur Verkündung des Gesetzes verflossen ist, hinten wieder anhängen, damit auf alle Fälle eine Zeitspanne von drei Vierteljahren vorhanden ist, bei der für erteilte Baugenehmigungen keine Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden kann.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch einen Appell an alle richten, die sich mit dem Bauen befassen. Die Überhitzung" der Baukonjunktur hängt sehr eng mit den Preisen zusammen. Die Bundesrepublik ist eigentlich das Land, in dem bisher am wenigsten von der konventionellen Bauweise abgegangen worden ist. Man meint bei uns, man könne nur ein Haus haben, bei dem schön Ziegelstein auf Ziegelstein gelegt worden ist. Es würde zu einer Verbilligung von 15 bis 17 % führen, wenn man ein Haus mit vorgefertigten Bauteilen bauen würde. Daher sollten sich die Bauherren überlegen, ob sie nicht dieser Bauweise nähertreten können. Sie würden Geld sparen und außerdem schneller fertig werden. Dazu würde damit der Überhitzung in dem Bausektor entgegengewirkt.
    Wir sehen in dieser Bauhochkonjunktur auch eine Gefahr für die Aufrechterhaltung unserer Kaufkraft und für unsere Währung. Es ist bekannt, daß Bausparer, die vor Jahren Verträge abgeschlossen haben, heute teurer bauen müssen, als sie es sich seinerzeit überlegt hatten. Mit den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen würde man einer solchen Verteuerung entgegenwirken.
    In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Beruhigung auf dem Kapitalmarkt erwähnen; sie ist zwar im Moment vorhanden, wäre aber auch für die Zukunft wünschenswert, damit nicht eines Tages die Realzinssätze von beispielsweise 51/2 % auf 71/2 %, die wir in der Vergangenheit schon einmal gehabt haben, nach oben schnellen. Das würde nämlich bei einer Hypothek von 30 000 DM eine jährliche Verteuerung von 600 DM oder eine monatliche Verteuerung von 50 DM bringen. Diese Dinge sollten durchaus berücksichtigt werden.
    Lassen Sie mich einen kurzen Ausblick auf die Zukunft tun. Wir sind der Meinung, daß eine Änderung des § 7 b in dieser Form einen Appell an die Vernunft aller darstellt, die es angeht. Es wird dabei der Zukunft überlassen bleiben müssen, ob die freie Jagd der Baulöwen — wie es so schön heißt — nicht ins Gehege kommen muß, falls sie sich nicht selber einer Zähmung befleißigen.



    Dr. Imle
    Ich stelle den Antrag, den Entwurf dem Finanzausschuß unter Beteiligung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung zu überweisen.

    (Beifall bei der FDP.)