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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1962 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Finckh . . . 1171 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Horn, Diekmann, Gerns, Müser, Paul, Dr. Harm (Hamburg) und Kurlbaum 1171 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 380, IV/381) Frage des Abg. Dr. Mommer: Papier- und Abfallbehälter in Automobilen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1172 B Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Bundesbahn-Sondertarif für Kohle und Getreide Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1272 C, 1173 A, B, C, D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 1173 A Ramms (FDP) . . . . . . . . 1173 B, C Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 1173 D Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Entlassung von deutschen Fremdenlegionären Lahr, Staatssekretär . . . . . 1174 A, B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 1174 B Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Eheschließung des Scheichs Abdullah al-Jaber al-Sabah Lahr, Staatssekretär . . . . . 1174 B, C Frage des Abg. Felder: Arbeit an den deutschen Auslandsschulen Lahr, Staatssekretär 1174 D Frage des Abg. Varelmann: Wohnungsaufwand im Index für Lebenshaltungskosten Höcherl, Bundesminister . . . . . 1175 A Frage des Abg. Dürr: Liste der jugendgefährdenden Schriften für Leihbüchereien Höcherl, Bundesminister . . 1175 B, C, D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 1175 C Dr. Kohut (FDP) i 175 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten des öffentlichen Dienstes Höcherl, Bundesminister . . 1176 A, B, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 1176 B, C Frage des Abg. Lohmar: Finanzierung des Senders Freies Berlin und der „Deutschen Welle" Höcherl, Bundesminister . . . . . 1176 C Frage des Abg. Keller: Warnschilder an der Zonengrenze Höcherl, Bundesminister . . . 1177 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 1177 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 Fragen des Abg. Rehs: Unterhaltsrechtliche Position des unehelichen Kindes Dr. Strauß, Staatssekretär . . 1177 B, D, 1178 A, B, C Rehs (SPD) 1177 D, 1178 A Folger (SPD) . . . . . . . 1178 B, C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verbindliche Auskunft im Steuerrecht Dr. Hettlage, Staatssekretär 1178 D, 1179 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU)1179 A, B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Studienkosten im Steuerrecht Dr. Hettlage, Staatssekretär 1179 C, 1180 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 1179 D, 1 180 A Frage des Abg. Jahn: Steuerpflichtige mit überdurchschnittlicher Körpergröße Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1180 B, C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 1180 B, C Frage des Abg. Peiter: Entschädigung für Kahlschläge in Gemeindewaldungen . . . . . . . 1180 D Frage des Abg. Büttner: Untersagung der Gewerbeausübung bei Tierquälerei Dr. Westrick, Staatssekretär 1180 D, 1181 A Büttner (SPD) 1181 A Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/ 372) 1181 B Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/CSU) (Drucksache IV/353) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Errichtung oder Veränderung von Verwaltungs-, Büro- und Repräsentationsgebäuden (FDP) (Drucksache IV/341) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache IV/342) — Erste Beratung — Dr. Dollinger (CDU/CSU) 1181 C, 1201 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 1183 D, 1199 B Dr. Imle (FDP) 1185 B Leber (SPD) 1187 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1196 C Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1198 C Dr. Bleiß (SPD) 1202 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) 1203 C, 1205 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1203 D Frau Berger-Heise (SPD) 1204 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Grundbuchverfahrens (Drucksache IV/351) — Erste Beratung — 1206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung, der Reichsabgabenordnung und anderer Steuergesetze (Drucksache IV/352) — Erste Beratung — 1206 B Entwurf eines Gesetzes über die in Monaco am 18. November 1961 unterzeichnete Zusatzvereinbarung zu dem am 2. Juni 1934 in London revidierten Haager Abkommen vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (Drucksache IV/367) — Erste Beratung — 1206 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/121); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/349) — Zweite und dritte Beratung — Ravens (SPD) . . . . . . . . 1206 C Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 1207 C Dürr (FDP) . . . . . . 1208 C, 1211 D Liehr (SPD) . . . . . . . . . 1209 B Franzen (CDU/CSU) . . . . . 1211 B Behrendt (SPD) 1212 D Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (SPD) (Drucksache IV/122); — Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen IV/289, zu IV/ 289) — Zweite Beratung — . . . Ruf (CDU/CSU) . . . . 1213 A, 1221 A Killat (SPD) . . 1213B, 1215D, 1220 A Stingl (CDU/CSU) . . . 1214 C, 1218 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 1215 A Biermannn (SPD) 1216 B Langebeck (SPD) . . . . . . . 1217 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1219 B, 1221 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes (Erstes Knappschaftsrentenversicherung-Änderungsgesetz — 1. KnVÄG) ,(SPD) (Drucksache IV/296) — Erste Beratung — Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . 1221 D Scheppmann (CDU/CSU) 1224 A Büttner (SPD) 1225 D Entwurf eines Gesetzes zu .dem Abkommen vom 1. Juni 1961 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln (Drucksache IV/179) : Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/347) — Zweite und dritte Beratung — 1226 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Januar 1961 mit der Republik Österreich über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache IV/97) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/355) — Zweite und dritte Beratung — 1226 D Entwurf eines Gesetzes zu 'dem Europäischen Übereinkommen vom 13. Dezember 1957 über Straßenmarkierungen (Drucksache IV/177); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/276) — Zweite und dritte Beratung — 1226 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 1961 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland, dem Abkommen über die zur Durchführung des Assoziierungsabkommens intern zu treffenden Maßnahmen und die dalbei anzuwendenden Verfahren und dem Abkommen über .das Finanzprotokoll (Drucksache IV/280) — Erste Beratung — 1227 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Abkommen vom 22. Dezember 1960 mit dem Malaiischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/279) — Erste Beratung — 1227 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Referendars Martin Florin, Münster (Drucksache IV/369) 1227 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch der Partei Vereinter Nationen, Heidelberg (Drucksache IV/373) 1227 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Wilhelm Ackermann, Nördlingen (Drucksache IV/374) . 1227 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Burgmaier, Erolzheim Kr. Biberach (Drucksache IV/376) 1227 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/379, Umdruck 32) 1228 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Adorno, Seidl (München), Dr. Zimmermann (München), Weinzierl, Murr u. Gen. betr. Hopfenanbau im Gemeinsamen Markt (Drucksachen IV/217, IV/368) . . 1228 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1228 C Berichtigungen 1228 C Anlagen 1229 28. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 23. Sitzung Seite 802 B Zeile 10 statt „am": im; 26. Sitzung Seite 1075 B Zeile 15 statt „Sie": sie; Seite 1129 A Zeile 14 statt „4 Millionen": 400 Millionen; Seite 1140 D 2. Zeile von unten statt „CDU/CSU": CSU; Seite 1143 B Zeile 9 statt „Haushalt": Haushaltsjahr. Auf Seite 1116 B ist hinter Zeile 10 einzufügen: Das gleiche gilt für den Antrag Umdruck 79. Wer der vorgeschlagenen Überweisung zustimmen will, gebe Zeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 5. Dr. Aigner* 11. 5. Arendt (Wattenscheid) * 11. 5. Dr. Aschoff* 11.5. Bauer (Wasserburg) 11. 5. Bergmann* 11. 5. Birkelbach* 11.5. Dr. Birrenbach 9. 5. Fürst von Bismarck 11. 5. Frau Dr. Bleyler 11. 5. Dr. h. c. Brauer 9. 5. Dr. Brecht 11. 5. Dr. von Brentano 9. 5. Dr. Burgbacher* 11. 5. Dr. Deist* 11. 5. Deringer* 11. 5. Dr. Dichgans* 11. 5. Eichelbaum 12. 5. Frau Dr. Elsner* 11. 5. Engelbrecht-Greve* 11. 5. Erler 10. 5. Eschmann 18. 5. Even (Köln) 10. 5. Faller* 11. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 11. 5. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 5. Dr. Furler* 11. 5. Gehring 11. 5. Gems 9. 5. Giencke 15. 5. Dr. Gleissner 11. 5. Gscheidle 9. 5. Haage (München) 11. 5. Hahn (Bielefeld)* 11. 5. Heide 11. 5. Höfler 10. 5. Höhne 9. 5. Illerhaus* 11. 5. Jacobi (Köln) 11. 5. Dr. Jaeger 12. 5. Josten 11. 5. Kalbitzer* 11. 5. Klein (Saarbrücken) 12. 5. Dr. Kopf 9. 5. Dr. Kreyssig* 11. 5. Kriedemann* 11. 5. Lenz (Brühl)* 11. 5. Dr. Löhr* 11. 5. Lücker (München)* 11. 5. Margulies* 11. 5. Mauk* 11. 5. Dr. Menzel 31. 5. Metzger* 11. 5. Michels* 11. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 9. 5. Müller (Remscheid) 9. 5. Müller-Hermann* 11. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Ollesch 9. 5. Dr.-Ing. Philipp* 11. 5. Frau Dr. Probst* 11. 5. Rademacher* 11. 5. Richarts* 11. 5. Dr. Schäfer 11. 5. Riedel (Frankfurt) 11. 5. Seifriz* 11. 5. Dr. Sinn 11. 5. Spitzmüller 15. 5. Storch* 11. 5. Frau Strobel* 11. 5. Dr. Süsterhenn 9. 5. Dr. Weber (Koblenz) 9. 5. Wehking 11. 5. Wehner 9. 5. Weinkamm* 11. 5. Wischnewski* 11. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Bleiß 18. 5. Drachsler 26. 5. Gewandt 4. 6. Glombig 11. 6. Dr. Hesberg 31. 5. Jacobs 31. 5. Frau Dr. Kiep-Altenloh 14. 5. Dr. Klein (Berlin) 11. 6. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Frau Meermann 25. 5. Neumann (Allensbach) 26. 5. Oetzel 25. 5. Rasner 26. 5. Reitzner 11. 6. Schlick 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18. 5. Dr. Siemer 9. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26. 5. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Unertl (Fragestunde der 23. Sitzung vom 5. April 1962, Drucksache IV/288, Frage VI/1) *) In Beantwortung Ihrer Zusatzfrage nach der Höhe der bisher für die Werbeaktion ausgegebenen Beträge erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Für die im Auftrage der Bundesregierung durchgeführte Aufklärungsaktion Haushaltbevorratung *) Siehe 23. Sitzung Seite 804. 1230 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 wurden bisher insgesamt 2 528 480,99 DM ausgegeben. Dieser Betrag, der sich auf die Rechnungsjahre 1959 bis 1961 verteilt, wurde für folgende Aufklärungsmaßnahmen verwendet: Herstellung und Verteilung von 250 000 Stück der Broschüre „Der König auf dem Hafersack"; Behandlung der Frage Haushaltbevorratung in der Öffentlichkeit (Presse, Rundfunk, Fernsehen) ; Anzeigenwerbung in der Tagespresse, illustrierten Zeitschriften, Kundenzeitschriften sowie Fachzeitschriften des Handels; Ansprache des Handels durch Briefe und direkte Gespräche; Herstellung und Verteilung von Werbematerial an den Lebensmitteleinzelhandel; Einrichtung eines Informationsstandes Haushaltbevorratung auf der Allgemeinen Nahrungs- und Genußmittel-Ausstellung (ANUGA) 1961 in Köln; Befragung der öffentlichen Meinung; Herstellung von 17 Mill. Stück der Aufklärungsschrift „Der König auf dem Hafersack" und Verteilung an alle Haushaltungen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Bading zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Unertl (Fragestunde der 23. Sitzung vom 5. April 1962, Drucksache IV/288, Frage VI/1) *) In Beantwortung Ihrer Zusatzfrage, wie sich die 25 % der bis jetzt mit Haushaltsvorräten versehenen Haushaltungen auf die Gesamtzahl der städtischen und der ländlichen Haushaltungen verteilen, erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Im November 1961 wurden unabhängig voneinander drei Repräsentativbefragungen durchgeführt. Zwei Meinungsforschungsinstitute befragten sowohl ländliche als auch städtische Haushaltungen, wobei der Prozentsatz der ländlichen Haushaltungen etwa 6 bis 7 % der insgesamt befragten Haushaltungen betrug. Bei diesem geringen Prozentsatz würde eine Aufteilung auf städtische Haushaltungen einerseits und ländliche andererseits für letztere nicht repräsentativ sein. Das dritte Institut berücksichtigte bei seiner Befragung nur Städte und Ortschaften mit über 2000 Einwohnern, da es davon ausging, daß die ländlichen Haushaltungen ohnehin über Vorräte verfügen. Die Ergebnisse dieser drei Befragungen wichen nur unwesentlich voneinander ab. *) Siehe 23. Sitzung Seite 804. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Fragestunde der 26. Sitzung vom 12. April 1962, Drucksache IV/340, Fragen IV/2 und IV/3) : Wird im Interesse der Filmwissenschaft und der Filmgeschichte von ingendeiner Stelle in der Bundesrepublik wenigstens eine Kopie aller seit .1945 in der Bundesrepublik hergestellten Filme archiviert? Trifft es zu, daß auf Grund der Bestimmungen des Sicherheitsfilmgesetzes in »den letzten Jahren zahlreiches Spiel-Filmmaterial vernichtet wonden ist, ohne daß wenigstens ein oder zwei Kopien für filmwissenschaftliche Zwecke erhalten geblieben sind? Zu Ihrer ersten Frage ist zu sagen, daß es in der Bundesrepublik keine Stelle gibt, die von allen seit 1945 hergestellten Filmen je eine Kopie archiviert. Eine vollständige Archivierung aller hergestellten Filme ist auch im Ausland nicht üblich. Auch dort werden im allgemeinen nur Kopien von solchen Filmen archiviert, deren Erhaltung für die Zukunft von Bedeutung ist. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zunächst dafür Sorge getragen, daß die historisch wertvollen Filmdokumente beim Bundesarchiv gesammelt werden. Dort ist inzwischen ein Filmarchiv aufgebaut worden, dessen Bestände von zahlreichen Interessenten, vor allem von den Rundfunkanstalten, regelmäßig benutzt werden. Als nächsten Schritt hat die Bundesregierung beim Bundesarchiv eine umfangreiche Kartei anlegen lassen, die die wichtigsten Angaben über den Verbleib des deutschen Filmmaterials enthält. Seit dem vergangenen Jahr werden Kopien aller mit Bundesmitteln prämiierten Filme beim Bundesarchiv gesammelt. In den letzten Monaten hat das Bundesarchiv die Kopien des Vereins „Deutsches Filmarchiv" in seine Obhut genommen, um sie vor dem drohenden Verfall zu bewahren. Das Bundesarchiv setzt Erfassung, Lagerung, Regenerierung und Aufbereitung deutschen Filmmaterials fort und schafft damit die unabdingbaren Voraussetzungen für die Errichtung einer deutschen Kinemathek. Wenn die für dieses Jahr vorgesehenen Einlagerungen durchgeführt sind, wird der Filmbestand annähernd den normalen Bestand des Reichsfilmarchivs in der Vorkriegszeit erreicht haben. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich nur sagen, daß mir über die Vernichtung zahlreichen Spielfilmmaterials auf Grund der Vorschriften des Sicherheitsfilmgesetzes ohne Zurückbehaltung von Archivmaterial nichts bekannt ist. Ich glaube auch nicht, daß Anlaß zu einer solchen Befürchtung besteht. Die deutschen Filmproduzenten sind schon vor längerer Zeit gebeten worden, jede beabsichtigte Vernichtung von Filmmaterial in Zusammenhang mit dem Sicherheitsfilmgesetz dem Bundesarchiv mitzuteilen, damit archivwertes Material vor der Vernichtung bewahrt und im Bundesarchiv eingelagert werden kann. Von dieser Möglichkeit ist auch Gebrauch gemacht worden. Ich werde mich dennoch bemühen, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 1231 den Auswirkungen des Sicherheitsfilmgesetzes im Hinblick auf die Vernichtung auch archivwerten Materials nachzugehen, und werde mir erlauben, auf die Angelegenheit zurückzukommen, sobald ich etwas in Erfahrung gebracht habe. Ich fürchte, Sie aber jetzt schon um sehr viel Geduld bitten zu müssen. Es gibt so zahlreiche Stellen, bei denen Filmkopien lagern, daß es einige Zeit dauern wird, ehe ich einen hinreichenden. Überblick über den Stand der Angelegenheit bekommen kann. Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben, stehe Ihnen aber selbstverständlich für weitere Auskünfte zur Verfügung. Vielleicht haben Sie Gelegenheit, sich beim Bundesarchiv einmal über den gegenwärtigen Stand des Aufbaus des Filmarchivs zu informieren, wie es Herr Kollege Jacobs kürzlich getan hat. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Börner (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/8) : Entsprechen Ausbildungsvorschriften für Privatpiloten in der Bundesrepublik den Anforderungen, die sich aus der ständigen Zunahme des Luftverkehrs ergeben? Die Anforderungen, die nach der Prüfordnung für Luftfahrtpersonal an die Bewerber um die Erlaubnis für Privatflugzeugführer gestellt werden, entsprechen den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), deren Richtlinien und Empfehlungen laufend der Entwicklung des internationalen Luftverkehrs angepaßt werden. Darüber hinaus bestehen in der Bundesrepublik für die Einzelheiten des Ausbildungsganges Richtlinien für die Ausbildung von Privatflugzeugführern. Diese — im Dezember 1961 veröffentlichen — Richtlinien sind unter Berücksichtigung der neuesten Anforderungen der Praxis von den aus Mitteln meines Hauses beim Deutschen Aero Club eingesetzten Flugsicherheitsinspektoren im Zusammenwirken mit den führenden Sachverständigen des deutschen Luftsports erarbeitet worden. Für Privatflugzeugführer, die die Berechtigung für Instrumentenflüge erwerben wollen, hat die Verkehrsfliegerschule in Bremen besondere Lehrgänge eingerichtet. Die Flugschule, die diese Kurse nach den gleichen Richtlinien durchführt, die für die Ausbildung von Verkehrsfliegern gelten, ist wegen ihres hohen Ausbildungsstandes weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus bekannt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/9) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die durch die Vergrößerung des NATO-Flugplatzes in Lahr erforderlich werdende Umsiedlung der Gemeinde Langenwinkel auch eine Änderung in .der hart südlich Langenwinkel geplanten Linienführung des Autobahnzubringers nach Lahr und eine Verlegung der Bundesstraße 36 notwendig macht? Es ist mir bekannt, daß in der nächsten Zeit an der Anlage des NATO-Flugplatzes Änderungen durchgeführt werden sollen. Ob diese Änderungen jedoch eine den öffentlichen Verkehr auf der bestehenden B 36 beeinträchtigende Verminderung der Überflughöhe zur Folge haben werden, läßt sich augenblicklich noch nicht übersehen. Die ins einzelne gehenden Untersuchungen sind hierüber noch im Gange. Für die Verlegung des Autobahnzubringers Lahr wurde ein Vorentwurf ausgearbeitet. Dieser sieht vor, die Gemeinde Langenwinkel südlich zu umgehen und die B 3 zwischen Lahr-Dinglingen und Mietersheim höhenfrei zu kreuzen. Mit der neuen Linienführung des Autobahnzubringers soll die werkehrlich nicht mehr ausreichende höhengleiche Kreuzung mit der B 3 am sog. Hirschenplatz in LahrDinglingen für den Fernverkehr ausgeschaltet werden. Außerdem wird in Verbindung mit der vom Land Baden-Württemberg geplanten Weiterführung des Zubringers östlich der B 3 in Richtung Biberach eine leistungsfähige Verbindung zum Kinzigtal geschaffen werden. Bei der noch erforderlichen Ausarbeitung der baureifen Pläne für den neuen Autobahnzubringer Lahr wird es möglich sein, den Erfordernissen des NATO-Flugplatzes Rechnung zu tragen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/10) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß von der Deutschen Bundesbahn für in Pension gehende Bedienstete, die Dienstwohnungen räumen müssen, Pensionärwohnungen bereitgestellt werden? Besondere Pensionärwohnungen besitzt die Deutsche Bundesbahn nicht; ihre finanzielle Lage erlaubt es leider bisher noch nicht, solche zu errichten. Auch konnte dem räumungspflichtigen Dienstwohnungsinhaber eine Vertragswohnung, über die die Bundesbahn verfügungsberechtigt ist, bisher nicht angeboten werden. Von den 178 000 zweckbestimmten Wohnungen der Deutschen Bundesbahn waren am 31. 12. 1961 bereits 26 464, das sind rd. 1-4,8 %, mit Ruheständlern, Hinterbliebenen und Betriebsfremden besetzt, während fast die gleiche Zahl wohnungsuchender aktiver Bundesbahnbediensteter vorhanden waren; hinzu kommen jährlich 5000 bis 6000 aktive Bedienstete, die versetzt oder aus Gründen der Rationalisierung umgesetzt werden müssen und die ebenfalls unterzubringen sind. In der Fragestunde vom 21. 3. 1962 habe ich ausgeführt, daß Dienstwohnungen bei einem Wechsel des Dienstposteninhabers baldmöglichst geräumt werden müssen, damit der Dienstpostennachfolger, wie sein Vorgänger, jederzeit erreichbar ist. Trotzdem prüft die Deutsche Bundesbahn jeden Fall individuell und nimmt, soweit als möglich, auf den Einzelfall Rücksicht. Ich bin bereit, mich weiter dafür einzusetzen, daß bei der unumgänglichen Räumung von Dienstwohnungen Härten möglichst vermieden werden. Ich habe dies in zahlreichen Fällen auch in der Vergangenheit schon getan. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Spitzmüller (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage X/11): Entsprechen Zeitungsmeldungen der Wahrheit, nach denen die gefertigte und vom Bundesverkehrsminister als endgültig bezeichnete Planung der Autobahnausfahrt Weil-Priedlingen wegen der erst jetzt bekanntgewordenen Erweiterungsplanungen der Deutschen Bundesbahn nicht ausgeführt werden? Es trifft nicht zu, daß die Autobahnanschlußstelle Weil wegen der Planungen für die Erweiterung des Rangierbahnhofes nicht ausgeführt werden soll. Allerdings war die Deutsche Bundesbahn entgegen ihrer ursprünglichen Absicht leider gezwungen, vorsorglich Einspruch gegen die Pläne für die Autobahnanschlußstelle einzulegen. Die schon vor Jahren beabsichtigten Ausbaupläne des Bahnhofs Weil wurden s. Z. mit Rücksicht auf die außerordentlich hohen Baukosten zurückgestellt, zumal die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken dieses Raumes zunächst eine beachtliche Leistungssteigerung mit sich brachte. Seit dem Herbst vergangenen Jahres leidet der grenzüberschreitende Güterzugverkehr unter unzureichender Vorflut nach der Schweiz und Italien über Basel. Die zahlreichen Rückstauungen von Güterzügen im Bereich der Deutschen Bundesbahn um die Jahreswende 1961/62, bei denen vornehmlich Transitfrachten aus Holland, Belgien und den nordischen Ländern nach Italien betroffen wurden, veranlaßten die Eisenbahnverwaltungen zum sofortigen Eingreifen. Den durch die Schweizer Bundesbahn unverzüglich eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gotthardstrecke, insbesondere des Ausbaus des Rangierbahnhofs Basel, mußte sich die Deutsche Bundesbahn mit eigenen Überlegungen anschließen. Zur wirksamen Begegnung des sich rückwärts bis in den Bezirk Köln auswirkenden Rückstaues mußte das vorerwähnte Ausbauprojekt des Bahnhofs Weil wieder aufgegriffen werden, um künftig eine reibungslose Abwicklung des internationalen und Transit-Eisenbahngüterverkehrs zu gewährleisten. Der Einspruch der Deutschen Bundesbahn bedeutet, daß hiervon auch die Planungen für die vorgesehene Autobahnanschlußstelle Weil betroffen werden. Die Untersuchungen, sowohl für die Umgestaltung des Rangierbahnhofs als auch für die Änderungen des Straßenanschlußknotens, sind augenblicklich noch im Gange, so daß Endgültiges zunächst noch nicht gesagt werden kann. Ich lege jedoch nach wie vor großen Wert darauf, daß in diesem Raum sobald als möglich ein leistungsfähiger Anschluß an die Autobahn hergestellt wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr.-Ing. e. h. Herz auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Fragen XI/2 und XI/3) : Bemüht sich die Bundespostverwaltung zur Abkürzung der bei der Erstellung von Telefonanschlüssen bis zu zwei Jahren währenden Ausführungsfristen um die Lieferung von Material und Geräten aus dem Ausland? Soweit die Lieferkapazität der deutscher Industrie nicht ausreicht, um den laufenden Bedarf an Material, insbesondere an Kabeln, für die Erstellung von Fernsprechanschlüssen zu decken, greift die Deutsche Bundespost auf ausländische Firmen zurück. Bei komplizierten fernmeldetechnischen Geräten ist ein Ausweichen auf die ausländische Industrie jedoch nicht möglich, weil eine dann unvermeidbare Vielfalt der Typen den Betrieb stark belasten und die Kosten erhöhen würde. Wann gedenkt die Bundespostverwaltung die neuen Postleitzahlen im eigenen Dienstbereich zu verwenden? Es ist selbstverständlich, daß die Deutsche Bundespost alle Anstrengungen unternimmt, um bei der Verwendung der neuen Postleitzahlen in ihrem eigenen Bereich mit gutem Beispiel voranzugehen. Eine Umstellung von heute auf morgen ist allerdings da nicht möglich, wo die Anschriften mechanisch hergestellt werden, z. B. mittels Lochkarten und Adremaplatten. Das gilt nicht nur für die Deutsche Bundespost, sondern für die gesamte Wirtschaft. Die Deutsche Bundespost mit etwa 20 Millionen Adressen in ihren verschiedenen Dienstzweigen hat wahrscheinlich den größten Adressenbestand zu ändern; die Umstellungen sind im Gange und werden beschleunigt durchgeführt. Auch die Umstellung der Stempel wird mit Rücksicht auf die Lieferkapazität der in Betracht kommenden Firmen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr.-Ing. e. h. Herz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Börner (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XI/4) : Wann werden graphische Gestaltung und Auswahl der Schmucktelegramme der Deutschen Bundespost den Wünschen der Postkunden angepaßt? Die Wünsche der Postkunden in bezug auf Motiv und graphische Gestaltung der Telegrammschmuckblätter sind naturgemäß sehr vielgestaltig. Alle Wünsche zu erfüllen, ist unmöglich. In Zukunft Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 1233 werden daher an Stelle von eigens für die Schmuckblätter geschaffenen Motiven Werke bekannter Meister aus vergangenen Kunstepochen verwendet werden. Eine nach diesen Grundsätzen gestaltete Serie ist in Vorbereitung. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XII/1) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung erwägt, notfalls Baugrundstücke durch Enteignung zu beschaffen? Mir ist nicht bekannt, auf welche Pressemeldungen die Anfrage Bezug nimmt. Bauland für den Wohnungsbau zu beschaffen, ist nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz Aufgabe der Gemeinden. Hierbei kann es u. U. notwendig werden, zu dem Mittel der Enteignung zu greifen, wenn ein freihändiger Erwerb nicht möglich ist und wenn der vorgesehene Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Auch das Bundesbaugesetz gibt den Gemeinden zur Ordnung der baulichen Entwicklung die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren zu beantragen. Selbstverständlich müssen bei der Enteignung stets alle verfassungsmäßigen Garantien gewahrt sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XII/2) : Ist die Bundesregierung auch jetzt noch der Auffassung, daß die Frist von rund einem Monat ,ausreicht, um die neuen Mieter des sozialen Wohnungsbaues über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen nach den neuen Grundsätzen auf Grund der Verordnung vom 22. März 1962 in ausreichendem Umfang aufzuklären, so daß die in Frage kommenden Mieter noch rechtzeitig bis zum 1. Mai ihre Anträge auf Grund der seit dem 1. Januar 1962 in Kraft getretenen Neuregelung steilen können? Die entscheidende Rechtsgrundlage für die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen für öffentlich geförderte Sozialwohnungen, die nach dem 31. Dezember 1961 bezugsfertig werden, ist das „Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes". Dieses Gesetz wurde am 21. Juli 1961 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dieser Zeit wird die deutsche Öffentlichkeit durch Presse und Rundfunk, durch Artikel und Vorträge u. a. m. über die Neuregelung unterrichtet. Die Rechtsverordnung vom 19. März 1962 bringt nur Durchführungsbestimmungen. Von der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung dieser Verordnung war die Antragstellung nicht abhängig; insbesondere konnten die Anträge formlos gestellt werfen. Die von Ihnen erwähnte Übergangsregelung ermöglicht es, Miet- und Lastenbeihilfen bis zu vier Monaten rückwirkend zu gewähren, wenn ein entsprechender Antrag bis zum 1. Mai gestellt ist. Die Länder sind bereits Ende Dezember 1961 von der zu erwartenden Übergangsregelung unterrichtet und gebeten worden, bis zur Verkündung der Verordnung Bewilligungen unter Vorbehalt auszusprechen und Auszahlungen vorzunehmen. Über diese Regelung sind Anfang Januar 1962 auch die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände des Bau- und Wohnungswesens unterrichtet worden. Ich bin sicher, daß insbesondere die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft es sich haben angelegen sein lassen, die in Betracht kommenden Personen über die Rechtslage zu unterrichten. Ich werde nochmals eine offizielle Verlautbarung darüber in die Presse bringen, daß die Anträge für die Übergangszeit bis zum 1. Mai gestellt werden müssen und formlos gestellt werden können. Die Verlautbarung ist am 16. April 1962 erfolgt; ein Abdruck liegt bei. Der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung — Pressereferent — Bad Godesberg, den 16. April 1962 Nr. 16/62 Mitteilung an Presse und Rundfunk Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen, die ab 1. Januar 1962 bezugsfertig geworden sind oder bezugsfertig werden, können bekanntlich auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung Miet- und Lastenbeihilfen beantragt werden. Berechtigt sind diejenigen, deren Familieneinkommen die allgemeine Grenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet; sie beträgt 9000,— DM zuzüglich 1800,—DM für jeden zur Familie rechnenden, vom Haushaltungsvorstand unterhaltenen Familienangehörigen. Voraussetzung für die Bewilligung einer Miet- oder Lastenbeihilfe ist außerdem, daß die tatsächlich aufzuwendende Miete oder Belastung die tragbare Miete oder Belastung, die nach Einkommenshöhe und Familiengröße gestaffelt ist, überschreitet; ist die tatsächliche Belastung höher als die Miete einer Vergleichswohnung, so wird nur die Vergleichsmiete berücksichtigt. Zur Durchführung der neuen gesetzlichen Regelung hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vor kurzem eine Rechtsverordnung erlassen. Nach dieser Verordnung können Miet- und Lastenbeihilfen für die ab 1. Januar 1962 bezugsfertig gewordenen öffentlich geförderten Wohnungen auch rückwirkend vom Ersten des Monats an gewährt werden, in dem die Wohnung bezogen worden ist. Voraussetzung für die rückwirkende Bewilligung ist, daß der Antrag auf Bewilligung der Beihilfe bereits gestellt worden ist oder spätestens bis zum 1. Mai 1962 gestellt wird. Wer in einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaues wohnt, die ab 1. Januar 1962 bezugsfertig 1234 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 geworden ist und glaubt, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Miet- oder Lastenbeihilfe zu erfüllen, sollte einen Antrag auf Gewährung einer solchen Beihilfe möglichst bald einreichen; welche Stelle zuständig ist, kann bei der örtlichen Gemeindeverwaltung erfragt werden. Wenn ein Formblatt für die Antragstellung nicht zur Verfügung steht, so genügt zur Wahrung der Antragsfrist ein formloser schriftlicher Antrag. Wenn jemand im Zweifel sein sollte, ob er unter die neue Regelung fällt, so kann er vorsorglich einen Antrag einreichen und die Frage, ob in seinem Falle die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe erfüllt sind, bei der zuständigen Stelle nach dem 1. Mai 1962 klären. gez.: Dr. Lunke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Frage XII/3) : Hält die Bundesregierung die auf .Grund der Reichsgaragenordnung in Länder-Erlassen festgelegte Richtzahl für die Ermittlung der Zahl der Wagenstellplätze für richtig, wonach auch bei Mehrfamilienhäusern des sozialen Wohnungsbaues ein Wagenstellplatz für 1 bis 2 Wohnungen vorgeschrieben wind, also auch für Wohnungen, deren Mieter nur über ein geringeres Einkommen venfügen, ohne daß von diesen Richtzahlen Ausnahmen im sozialen Wohnungsbau zugelassen werden? Die Erlasse, auf die die Frage Bezug nimmt, beruhen auf § 2 der Reichsgaragenordnung. Diese Vorschrift ist Landesrecht. Soweit mir bekannt ist, wird in allen Erlassen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die angegebenen Richtzahlen nicht schematisch angewendet werden dürfen. Vielmehr werden die Baugenehmigungsbehörden angehalten, für das einzelne Objekt zu prüfen, welche Anzahl von Einstellplätzen je nach der Art der Wohnung, der Wohngegend und der Bevölkerungsschichtung angemessen ist. Hierdurch ist die Möglichkeit geschaffen, die soziologische Struktur der Bewohner angemessen zu berücksichtigen. Werden die Erlasse in diesem Sinne verstanden und gehandhabt, so scheint mir im Grundsatz gegen die Anwendung dieser Vorschriften auch bei Mehrfamilienhäusern des sozialen Wohnungsbaues nichts einzuwenden zu sein. Allgemein möchte ich sagen: Im Interesse der Bevölkerungskreise, für die der soziale Wohnungsbau gedacht ist, muß Wert darauf gelegt werden, daß die Wohnungen auf längere Sicht einen angemessenen Wohnwert behalten. Bei der in starkem Maße zunehmenden Motorisierung muß damit gerechnet werden, daß auch für die erwähnten Bevölkerungskreise der Besitz eines Pkws nichts Ungewöhnliches sein wird. Die Festsetzung der Zahl der Stellplätze im einzelnen richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und kann daher von hier aus nicht beurteilt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Thedieck auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Nordenham) (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/340, Fragen XIII/1, XIII/2 und XIII/3) : Isst bekannt, daß beim Zonenübergang Heinrich-Heine-Straße in Ost-Berlin Besucher aus der Bundesrepublik zwecks Ausstellung eines Tagespassierscheines his zu vier Stunden bei Wind und Wetter draußen in einer langen Schlange warten müssen, während immer nur fünf Pensonen auf einmal in die neuerbauten Kontrollbaracken eingelassen wenden, obwohl drinnen Platz für etwa 30 bis 40 Personen ist? Beim Sektorenübergang (nicht Zonenübergang) Heinrich-Heine-Straße im Sowjetsektor von Berlin mußten Besucher aus der Bundesrepublik besonders am Wochenende zwecks Ausstellung einer Tagesaufenthaltsgenehmigung häufig 3 bis 4 Stunden auf ihre Abfertigung warten. Diese lange Wartezeit gilt allerdings nicht für alle Tage. Die Dauer der Wartezeit hängt im allgemeinen von der jeweiligen Stärke des Besucherstroms ab. Am Sonnabend, dem 31. März d. J., war der Andrang an diesem Sektorenübergang z. B. derartig stark, daß ein großer Teil der Besucher auf der westlichen Seite des Sektorenübergangs 4 Stunden warten mußte. Die durchschnittliche Abfertigungszeit liegt zwischen 1/2 und 3/4 Stunden. Die vor etwa 3 Wochen neuerbauten zwei Kontrollbaracken auf dem Gebiet des sowjetischen Sektors haben zwar ein Fassungsvermögen von 30 bis 40 Personen; sie sind jedoch nicht mit der nötigen Zahl von Sitzplätzen ausgestattet. Man läßt daher die Besucher bei Wind und Wetter im Freien warten. Ist bekannt, daß Interzonenhändler am Zonenübergang Heinrich-Heine-Straße in Ost-Berlin bevorzugt Rund sofort abgefertigt werden? Interzonenhändler aus der Bundesrepublik Deutschland werden am Sektorenübergang Heinrich-HeineStraße schneller abgefertigt als die übrigen Besucher, wenn sie im Besitz besonderer Einladungsschreiben von Dienststellen im Sowjetsektor sind und zu bestimmten Terminen dort erscheinen sollten. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Mißstand in der Abfertigung beim Zonenübergang Heinrich-HeineStraße in Ost-Berlin abzuhelfen? Die Möglichkeiten der Bundesregierung, Mißständen in der Abfertigung beim Sektorenübergang Heinrich-Heine-Straße in Ost-Berlin abzuhelfen, sind abhängig von den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen. Nach dem Deutschlandvertrag zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmächten und auf Grund des Viermächtestatus von Berlin sind für Berlin ausschließlich die drei Westalliierten zuständig. Proteste dieser Schutzmächte wurden aber bisher von der sowjetischen Besatzungsmacht stets mit der Begründung zurückgewiesen, daß der Sowjetsektor die Hauptstadt der sogenannten DDR sei und diese auf Grund ihrer vorgeblichen Souveränität allein für die Regelung derartiger Fragen entscheidungsbefugt sei. Die Bundesregierung hat bekanntlich seit Errichtung der Mauer in Berlin immer wieder auf die un- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 1235 menschlichen Konsequenzen dieser rechtswidrigen Maßnahmen hingewiesen. Seit jeher ist der freizügige Verkehr in ganz Berlin von der Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Auffassung der Westmächte als allein rechtmäßiger Zustand bezeichnet worden. Die Westmächte und die Bundesregierung werden an ihrer Forderung nach Wiederherstellung der Freizügigkeit nicht nur am Sektorenübergang Heinrich-Heine-Straße, sondern in ganz Berlin unbeirrt festhalten. Wenn ich Ihre Frage, Herr Abgeordneter Müller, aber so verstehen soll, ob es auf Westberliner Seite vielleicht Möglichkeiten einer Abhilfe gebe, so muß ich zunächst darauf hinweisen, daß hier der Berliner Senat zuständig ist. Soweit ich es aber übersehe, ist die Lage so: Auf Westberliner Seite an den Sektorenübergängen, die für Bürger der Bundesrepublik zur Verfügung stehen, Heinrich-Heine-Straße und Bornholmer Straße, sind keine Warteräume vorhanden. Zwar bestünde die Möglichkeit, solche Warteräume auf Westberliner Seite einzurichten. Dennoch ist bisher davon abgesehen worden, weil nach den gemachten Erfahrungen Besucher des Sowjetsektors lieber bereits auf sowjetsektoraler Seite die Wartezeit verbringen als innerhalb des Westsektors. Es besteht daher die begründete Erfahrung, daß auf Westberliner Seite errichtete Wartehallen nicht benutzt werden würden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckhardt auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Fragestunde der 27. Sitzung vom 13. April 1962, Drucksache IV/344) : Hat die Bundesregierung .den Film „Bewährungsprobe Berlin" inzwischen aus den Landesfilmdiensten zurückgezogen? Von den Kopien des Filmes „Bewährungsprobe Berlin" befindet sich nur noch ein geringer Teil im Einsatz bei den Landesfilmdiensten. Da das Angebot an politischen informativen Berlinfilmen immer noch gering ist, sind die Landesfilmdienste nicht bereit, auf den Einsatz dieser Kopien zu verzichten. Sie werden jedoch in absehbarer Zeit nicht mehr eingesetzt werden, weil sie wegen der starken Beanspruchung nicht mehr vorführbar sind. Es ist nicht beabsichtigt, neue Kopien dieses Filmes zu erwerben. Auf den Einsatz weiterer Kopien, die die Landesfilmdienste mit Mitteln erworben haben, die nicht aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung stammen, kann das Presse- und Informationsamt keinen Einfluß nehmen. Anlage 16 Umdruck 95 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksachen IV/121, IV/349). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 erhält Nr. 1 folgende Fassung: ,1. Dem § 17 wird folgender neuer Absatz 5 angefügt: „(5) Im Friseurhandwerk dürfen Jugendliche, die montags keinen Berufsschulunterricht hablen, an allen Samstagnachmittagen beschäftigt werden. Den hiernach beschäftigten Jugendlichen ist der Montag derselben oder der folgenden Woche freizugeben. Bleiben in einem Monat mindestens zwei Samstagnachmittage beschäftigungsfrei, so gilt Absatz 4." ' 2. In Artikel 1 erhält Nr. 2 folgende Fassung: ,2. In § 67 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter die Worte „§ 17 Abs. 4" die Worte „oder Abs. 5 Satz 2" eingefügt.' Bonn, den 8. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 96 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (Drucksachen IV/122, IV/289, zu IV/289). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 erhält der anzufügende Halbsatz folgende Fassung: „gleiches gilt, wenn eine Ersatzzeit nach dem 1. Januar 1924 nach § 1251 Abs. 1 Nr. 1 zurückgelegt ist." 2. § 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. Dem § 1251 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 werden auch dann angerechnet, wenn die rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit aufgenommen worden ist." ' 3. § 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. Dem § 1251 wird folgender Absatz 4 angefügt: „ (4) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 gelten bei Anwendung der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 1233, 1259 und 1260 als Zeiten, in denen Beiträge für leine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind." 1236 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1962 4. In § 2 Nr. 1 erhält der anzufügende Halbsatz folgende Fassung: „gleiches gilt, wenn eine Ersatzzeit nach dem 1. Januar 1924 nach § 28 Absatz 1 Nr. 1 zurückgelegt ist." 5. § 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. Dem § 28 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 werden auch dann angerechnet, wenn die rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit aufgenommen worden ist." ' 6. § 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. Dem § 28 wird folgender Absatz 4 angefügt: „,(4) Ersatzzeiten nach Absatz 1 Nr. 1 gelten bei Anwendung der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 10, 36 und 37 als Zeiten, in denen Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind." ' 7. In § 3 Nr. 1 erhält der anzufügende Halbsatz folgende Fassung: „gleiches gilt, wenn eine Ersatzzeit nach dem 1. Januar 1924 nach § 51 Nr. 1 zurückgelegt ist." 8. § 3 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. In § 50 wird hinter Absatz 3 folgender Absatz 3 a eingefügt: „ (3 a) Ersatzzeiten nach § 5,1 Nr. 1 werden werden auch dann angerechnet, wenn die knappschaftlich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit aufgenommen worden ist." ' 9. § 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. In § 50 wird hinter Absatz 3 a folgender Absatz 3 b eingefügt: „ (3 b) Ersatzzeiten nach § 51 Nr. 1 gelten bei Anwendung der Absätze 3 und 3 a sowie der §§ 33, 56 und 58 als Zeiten, in denen Beiträge für eine knappschaftlich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sind." ' Bonn, den 8. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nr. 2 des Antrages des Ausschusses für Sozialpolitik zum von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (Drucksachen IV/122, IV/289, zu IV/289). Der Bundestag wolle beschließen: Für den Fall der Ablehnung der Drucksache IV/122 wird dem vom Ausschuß für Sozialpolitik vorgelegten Entschließungsantrag auf Drucksache IV/289 folgender Absatz angefügt: „Die Bundesregierung hat über das Ergebnis der Prüfung dem Bundestag bis zum 30. September 1962 zu berichten." Bonn, den 8. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Oswald Adolph Kohut


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wenn es so ist, Herr Minister, daß der Bundesanzeiger nicht gelesen wird und daß für ,die Inhaber von Leihbüchereien keine Verpflichtung besteht, einer Organisation anzugehören, ist dann nicht der Vorschlag Ides Abgeordneten. Dürr durchaus richtig?


Rede von Hermann Höcherl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege, ich möchte durchaus nicht den Eindruck erwekken, daß wir uns einer solchen Aktion versperren, daß wir nicht dazu beitragen wollen, die Kenntnis über die indizierten Schriften zu verbreiten. Das ist



Bundesinnenminister Höcherl
durchaus nicht unsere Einstellung. Ich habe Ihnen schon gesagt, daß vom Jugendschutz her gewisse. Zuständigkeitsbedenken bestehen. Wenn aber das Hohe Haus und vor allem der Haushaltsausschuß diesen Betrag bewilligen, wind niemand lieber als das Innenministerium diese Aktion einleiten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (des Herrn Abgeordneten SchmittVockenhausen —: In welchem Stadium sind die Verhandlungen über das Problem der Altersversorgung der älteren Angestellten des öffentlichen Dienstes, von deren baldigem Abschluß Staatssekretär Dr. Hölzl in der Fragestunde der 162. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juni -1961 gesprochen hat? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern. Zu dem Problem der Altersversorgung der älteren Angestellten des öffentlichen Dienstes habe ich das letztemal schon in der Fragestunde am 14. Februar 1962 Stellung genommen. Dabei konnte ich darauf hinweisen, daß die befriedigende Lösung der Altersversorgung der älteren Angestellten, insbesondere der Angestellten der Vergütungsgruppen III bis I, nur ein Teilprogramm der Gesamtversorgung aller Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes dargestellt. In der Zwischenzeit haben Vertreter des Bundes, der Länder und der Gemeinden mit den Gewerkschaften, und zwar zu dem damals mitgeteilten Termin, erste Verhandlungen geführt. In diesen Vierhandlungen sind eine ganze Reihe von Vorstellungen entwickelt worden, die eben einer genaueren Prüfung bedürfen, vor allem auch auf der anderen Seite, die an diesen Besprechungen beteiligt ist. Ich darf hier wiederholen, was ich damals schon gesagt habe: Die Problematik ist außerordentlich schwierig, weil sich das Problem nicht allein darauf beschränkt. Wenn ich einen Termin angeben sollte, bis zu dem eine Lösung abzusehen ist, so möchte ich sagen: bis Ende dieses Jahres. Dazu eine Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Ritzel. Herr Bundesinnenminister, Ihrem Hause ist ein Fall bekannt. Ich wäre dankbar, wenn dazu eine Auskunft gegeben werden könnte. Wie steht es mit der Altersversorgung von drei Angestellten des höheren Dienstes im Bereich des Auswärtigen Amtes, denen bei ihrer Einstellung die sogenannte Verbeamtung versprochen wurde, bei denen dieses Versprechen nicht gehalten wurde und die nach Erreichung der Altersgrenze als Angestellte ohne einen Pfennig Entschädigung für ihr Alter mit einem kleinen Dankschreiben aus dem Dienst entlassen worden sind? Herr Kollege, der Fall ist mir nicht bekannt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß ein verbindliches und rechtsgültiges Versprechen vom Innenministerium abgegeben wurde und nicht gehalten worden ist. Aber ich bin gern bereit, diese Dinge nachzuprüfen. Zweite Zusatzfrage! Es handelt sich, Herr Bundesinnenminister, nicht um ein Versprechen des Bundesministeriums des Innern, sondern um ein Versprechen des Auswärtigen Amtes, und der Fall liegt Ihrem Hause vor. Ich nehme an, daß auch im Auswärtigen Amt dieselben moralischen Grundsätze gelten wie im Bundesinnenministerium. Es folgt Frage III/4 — des Abgeordneten Lohmar —: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Finanzierung der Arbeit ,des Senders Freies Berlin und der Deutschen Welle sicherzustellen? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern. Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen darf ich die Frage wie folgt beantworten: Solange es einen deutschen Rundfunk gibt, werden alle Ausgaben für Rundfunkzwecke aus Gebühreneinnahmen bestritten. Das gegenwärtige Aufkommen an Rundfunkgebühren reicht vollständig aus, um alle Rundfunkaufgaben daraus zu finanzieren. Das gilt auch für den Finanzbedarf des Senders Freies Berlin. Es ist Sache der Rundfunkanstalten, das Gesamtgebührenaufkommen gerecht zu verteilen. Die Bemühungen der Bundesregierung, vor allem im Hinblick auf den Sender Freies Berlin, einen gesetzlichen Finanzausgleich der Rundfunkanstalten herbeizuführen, sind leider bisher am Widerstand der Länder gescheitert. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß das Land Berlin bei diesen Erörterungen einen Standpunkt vertreten hat, der von der Meinung der anderen Länder abweicht. Die Bundesregierung ist am 16. Januar dieses Jahres wegen der Finanzierung des Senders Freies Berlin an die Arbeitsgemeinschaft der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland herangetreten. Trotz der ablehnenden Antwort der Arbeitsgemeinschaft wird die Bundesregierung ihre Bemühungen fortsetzen. Den zweiten Teil der Frage darf ich wie folgt beantworten. Zur Finanzierung der „Deutschen Welle" ist zu bemerken: Die Bundesregierung verhandelt zur Zeit über eine Finanzierung der beiden Rundfunkanstalten des Bundesrechts, „Deutsche Welle" und „Deutschlandfunk", aus dem allgemeinen Rundfunkgebührenaufkommen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Bis zu einer endgültigen Regelung ist die Finanzierung der „Deutschen Welle" sichergestellt. Für Zwecke der „Deutschen Welle" sind bis Ende April dieses Jahres ungefähr 880 000 DM aus Bundesmitteln gezahlt worden. Keine Zusatzfrage. Die Frage III/5 — des Abgeordneten Keller — ist vom Fragesteller zurückgezogen. Ich rufe die Frage III/6 — des Abgeordneten Keller — auf: Hält die Bundesregierung die Warnschilder an der Zonengrenze für ausreichend, um zu verhindern, daß westdeutsche Menschen, wie am Karfreitag der Bundeswehrfahnenjunker Hilpert Spohr und drei Kameraden, so in Grenznähe geraten können, daß Vopos sie beschießen und ernsthaft gefährden? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern. Die Soldaten der Bundeswehr hatten die Demarkationslinie bereits überschritten, als sie beschossen wurden, und befanden sich auf SBZ-Gebiet. In der Nähe dieser Stelle der Demarkationslinie sind zwei Warnschilder aufgestellt. Auch die beiden dort gesetzten Grenzsteine sind sehr deutlich sichtbar. Auf Veranlassung des Bundesministeriums des Innern wurden bereits im Jahre 1960 alle Stellen an der Demarkationslinie, an denen die Gefahr einer versehentlichen Grenzüberschreitung besonders gegeben erschien, durch Warnschilder gekennzeichnet. Diese Aktion war im Endergebnis auch positiv. Leider konnten aber auch dadurch Einzelfälle etwas unüberlegten Handelns nicht ausgeschlossen werden. Eine Zusatzfrage! Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß eine ungenügende Markierung der Landesgrenze gegenüber der Tschechoslowakei, insbesondere auf dem Gebiet zwischen Dreisessel und Furth im Walde besteht, so daß immer wieder Ortsfremde, nämlich in zunehmendem Maße Urlauber, Grenzüberschreitungen völlig unabsichtlich begehen? Das ist mir nicht bekannt, Herr Kollege! Aber wir haben die Länder in Zusammenhang mit der Kennzeichnung der Demarkationslinie gegenüber der sowjetisch besetzten Zone wiederholt aufgefordert, die Kennzeichnung etwas intensiver durchzuführen. Ich nehme Ihren Hinweis gerne zum Anlaß, eine solche Bitte gegenüber dem Lande Bayern zu wiederholen. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe auf die Frage IV/1 — des Herrn Abgeordneten Rehs —: Hält die Bundesregierung es heute noch für angemessen, daß die unterhaltsrechtliche Position ,des unehelichen Kindes Zur Beantwortung hat der Staatssekretär des Bundesministers für Justiz das Wort. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich dm allgemeinen Familienrecht nach § 1610 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach der Lebensstellung des Bedürftigen, also nicht nach der Ides Unterhaltspflichtigen. Ich glaube, daß die besondere Vorschrift des § 1708 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Vater des unehelichen Kindes den der Lebensstellung der Mutter entsprechenden Unterhalt zu gewähren hat, diesem Grundsatz nicht entgegensteht, und zwar aus folgendem Grunde: Das uneheliche Kind wächst, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht bei seinem Vater, sondern bei der Mutter oder jedenfalls in ihrem Lebenskreise auf, so daß seine Lebensstellung tatsächlich durch diejenige der Mutter bestimmt wird. Dennoch wird es Fälle .gilben, in denen die gegenwärtige Regelung unbefriedigend erscheint. Aus diesem Grunde werden wir im Rahmen der Reform des Rechts des unehelichen Kindes erwägen, bei der Bemessung des Unterhalts auch die Vermögens-und Einkommensverhältnisse Ides Vaters dann zu berücksichtigen, wenn das der Billigkeit entspricht. Wir kommen zur Frage IV/2 — des Herrn Abgeordneten Rehs —: Wird die Bundesregierung bereits vor Erfüllung des Verfassungsauftrages gemäß Artikel 6 Abs. 5 GG auf Änderung des Unehelichenrechtes dem Bundestag eine Vorlage mit dem Ziel unterbreiten, die unterhaltsrechtliche Position des unehelichen Kindes zu verbessern? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Dr. Strauß. Die nächste Frage möchte ich zunächst mit einem Hinweis auf das vom Bundestag ,der vergangenen Wahlperiode im vorigen Jahr veraibschiedete Familienrechtsänderungsgesetz beantworten. Bereits die Regierungsvorlage dieses Gesetzes hatte eine zeitliche Verlängerung des Unterhaltsanspruches des unehelichen Kindes von Vollendung des 16. auf Vollendung des 18. Lebensjahres vorgeschlagen, ein Vorschlag, dem der Bundestag im wesentlichen gefolgt ist. Damit ist nach dem. Inkrafttreten (des Familienrechtsänderungsgesetzes, d. h. nach dem 1. Januar 1962, die unterhaltsrechtliche Position des unehelichen Kindes, wie ich glaube, in einem sehr wichtigen Punkt verbessert worden. Im Hinblick auf die vorgesehene allgemeine Reform des Rechts des unehelichen Kindes halte ich es nicht für angebracht, weitere Einzelvorschläge zur Verbesserung der unterhaltsrechtlichen Stellung der unehelichen Kinder in einem besonderen Gesetz zu machen. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß nach der Handhabung in der Praxis die Sätze, nach denen die Unterhaltsregelung für die unehelichen Kinder bemessen wird, heute zu einem großen Teil unbefriedigend sind? Inwieweit sind Sie bzw. die Bundesregierung bereit, darauf Einfluß zu nehmen, daß diese Sätze verbessert werden? Herr Abgeordneter, Möglichkeiten der Einflußnahme auf richterliche Entscheildungen sind, wie Sie wissen, nur in geringem Umfange gegeben. Ich habe aber, soweit mir die Praxis bekannt ist, den Eindruck, daß sich die Praxis auf dem Wege zu einer realistischeren Würdigung der Lebensverhältnisse befindet. So ist uns z. B. bekannt, daß schon viele Gerichte selbst (bei Müttern. einfacher Lebensstellung Unterhaltssätze von 80 DM monatlich und (darüber geben. Das sind Beträge, die in manchen Familien auch für eheliche Kinder leider nicht aufgewendet werden können. Ich in daher (der Meinung, wir sollten noch zuwarten, in der Erwartung, daß die Praxis der Gerichte sich weiter in dem Sinne entwickelt, den Sie und ich wünschen. Eine zweite Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, ich habe insbesondere an die Verwaltungsrichtlinien gedacht, die von den Ländern für (die Bemessung dieser Sätze herausgegeben bzw. zwischen diesen abgestimmt worden sind und nach denen sich die Jugendämter im allgemeinen richten, und ich wollte Sie fragen, ob und inwieweit Sie auf die Bemessung bei diesen Verwaltungsrichtlinien Einfluß nehmen können. Wir werden uns gern darum bemühen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Folger! Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der beabsichtigten Reform des Rechts des unehelichen Kindes auch die noch geltende Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu ändern bzw. anzuregen, daß sie geändert wird, wonach der Vater mit dem unehelichen Kind nicht verwandt ist? Herr Abgeordneter, das ist eine der schwierigsten Fragen, die alle diejenigen beschäftigen wird, die an der Reform des Rechts des unehelichen Kindes beteiligt sind. Wir warten hier noch das Ergebnis der Beratung einer Kommission ab, die nicht von amtlichen Stellen, jedenfalls nicht von der Bundesregierung, gebildet worden ist: das ist die Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge, die sich darum bemüht, Vorschläge für die Gesetzgebung zu erarbeiten. Die nächste Sitzung wird Ende dieses Monats stattfinden. Es wird das Haus interessieren, aus welchen Kreisen diese Kommission gebildet ist. Es sind in der Kommission vertreten die Jugendwohlfahrtsverbände, die Innere Mission, die Caritas und die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesjugendring, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Deutsche Städtetag, die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände und die obersten Jugendbehörden der Länder. Außerdem nehmen an den Arbeiten dieser Kommission Vertreter der drei Fraktionen des Bundestages, des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums teil, ferner noch einige Professoren des Familienrechts. Letzte Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, ich habe bis jetzt noch nicht erfahren, welches Ihre Auffassung oder die Auffassung Ihres Hauses zu dieser speziellen Frage ist. Darf ich deshalb danach noch einmal fragen. Ich muß Ihnen darauf antworten, daß ich mit diesem Problem noch nicht fertig geworden bin und daß ich persönlich hier noch keine feste Meinung habe. Deshalb warte ich mit besonderem Interesse auf das Ergebnis der Beratungen der von mir genannten Kommission. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe auf die Frage V/1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt Welches Ergebnis haben die bisherigen Beratungen der beim Bundesfinanzministerium eingesetzten Kommission über die Einführung eines Institutes einer verbindlichen Auskunft im Steuerrecht gehabt? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums. Die gesetzliche Institutionalisierung einer verbindlichen Auskunft der Finanzämter über Steuerfragen war Mitte Februar dieses Jahres Gegenstand einer Sondersitzung im Bundesfinanzministerium. An diesem Gedankenaustausch haben insbesondere auch Herren aus dem Ihnen bekannten Podiumsgespräch bei der letzten Tagung der Steuerberater teilgenommen. Das sorgfältige Durchdenken dieses ganzen Fragenkreises hat einige Probleme aufgeworfen, die bis heute nicht geklärt sind und die in weiteren Besprechungen gelöst werden müssen. Damit Sie nicht den Eindruck haben, daß das Bundesfinanzministerium diesem Fragenkreis kein ausreichendes Interesse widme, darf ich mit einigen Worten andeuten, welche Schwierigkeiten hier bestehen. In dem erwähnten Gedankenaustausch konnte keine Einmütigkeit darüber erzielt werden, für welche Steuerarten und in welchem Umfange eine Verpflichtung der Finanzämter zur verbindlichen Auskunft eingeführt werden sollte. Sie wissen, daß die Finanzämter heute schon zu Auskünften berechtigt sind. Es war auch keine Einmütigkeit darüber zu erzielen, welche verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt verlangen zu können. Ebenso war keine Einmütigkeit darüber zu erzielen, ob in der Regel die Finanzämter dazu verpflichtet sein sollen oder ob für besonders schwierige Fälle oder Fälle von großer allgemeinwirtschaftlicher BeStaatssekretär Dr. Hettlage deutung solche Auskünfte nur durch die Oberfinanzdirektionen oder gar durch die Finanzministerien gegeben werden sollten. Ich hebe hervor, daß die Frage einer Anfechtung von verbindlichen Auskünften im Rechtsmittelverfahren unbedingt geklärt werden muß; denn ohne einen Rechtsmittelschutz wäre die verbindliche Auskunft recht unvollständig. Nach dem Vorbild ausländischer Steuergesetze besteht auch bei uns die Neigung, das Institut der verantwortlichen Auskunft des Finanzamtes in eine Ergänzung der Abgabenordnung einzubauen. Nach dem gegenwärtigen Diskussionsstand wäre allerdings das Bundesfinanzministerium noch nicht in der Lage, einen solchen Gesetzentwurf vorzubereiten. Eine Zusatzfrage! Wird nach der gegenwärtigen Lage vom Finanzminister grundsätzlich anerkannt, daß für ein solches Institut ein dringendes Bedürftnis in der Wirtschaft besteht und daß bei Anwendung eines solchen Instituts auch erhebliche Erleichterungen für die Verwaltung geschaffen werden könnten? Herr Abgeordneter, ein wirtschaftliches und allgemein sachliches Bedürfnis zur Einführung einer verbindlichen Auskunft der Finanzämter in Steuerfragen wird auch von uns anerkannt. Ob es der Verwaltungsvereinfachung dienen wird, wird erheblich von der Ausgestaltung abhängen. Wenn man diese Auskunftsmöglichkeiten etwa in unbegrenztem Umfange zuließe, könnte es eher zu einer Verwaltungsdoppelarbeit als zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Eine zweite Zusatzfrage! Wird sich die Kommission, deren Einsetzung der Minister seinerzeit auf dem Steuerberatertag in Köln angekündigt hat, dauernd dieser Fragen annnehmen, oder wird es wieder auf eine solche Ad-hoc-Sitzung hinauslaufen, wie Sie sie soeben geschildert haben? Herr Abgeordneter, bisher ist eine förmliche Kommission für diesen Zweck als ständige Einrichtung nicht gebildet worden. Vielmehr hoffte man, schon durch einen Gedankenaustausch mit den Sachverständigen und den Berufsorganisationen zu einem Ergebnis kommen zu können. Nachdem das offensichtlich noch nicht genügt hat, werden wir uns überlegen, ob es der Sache dienen kann, eine besondere Kommission zu bilden. Ich rufe auf die Frage V/2 — des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen —: Welche Möglichkeiten sieht der Herr Bundesfinanzminister, zu erreichen, daß nicht nur Studienkosten der Kinder steuerlich bei den Eltern berücksichtigt werden, sondern daß auch Studenten selbst — z. B. elternlose Werkstudenten — die Möglichkeit erhalten, Studienkosten steuerlich geltend zu machen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesfinanzministerium! Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen, die Kosten, die ein Jugendlicher als Student, etwa als Werkstudent, für seine eigene Ausbildung aufbringt, gelten nach dem heutigen Steuerrecht nicht als abzugsfähige Werbungskosten. Das ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes für den Begriff der Werbungskosten oder der Betriebsausgaben. Dieser Zustand ist — das muß ich Ihnen zugeben — nicht recht befriedigend. Im Rahmen des geltenden Rechts können unsere Finanzämter derartige Aufwendungen des Studenten für sein eigenes Studium auch nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes behandeln. Uns scheint, daß die Frage der Studienförderung mit steuerlichen Mitteln nach ähnlichen Gesichtspunkten beurteilt werden sollte wie die Förderung anderer förderungswürdiger Zwecke mit steuerlichen Mitteln. Hier ist zu bedenken, daß jede steuerliche Förderung förderungswürdiger Interessen wegen der ungleichen Steuerlast, die die einzelnen zu tragen haben, zu einem ungleichen Maßstab führt. Es gibt weite Personenkreise, die, weil sie keine Einkommensteuer zu zahlen haben, auch von steuerlichen Begünstigungen nicht erfaßt werden können. Das wird gerade bei jungen Studenten mit geringen Einkommen häufig der Fall sein, so daß hier steuerliche Mittel gar nicht wirken. Zweitens ist bekannt, daß durch die Progression des Einkommensteuertarifs die Auswirkung der Begünstigung mit steigendem Einkommen prozentual anwächst, während es angesichts des sozialen Zwecks dieser Maßnahmen eher umgekehrt sein sollte. Bei ähnlichen Dingen — ich darf an die Sparförderung erinnern — hat der Gesetzgeber sich entschließen müssen, von der steuerlichen Begünstigung auf eine Prämiengewährung überzugehen. Uns scheint, daß die Fortentwicklung der Stipendien im Rahmen der allgemeinen Studienförderung der richtigere Weg ist, besser und gerechter in seiner sozialen Auswirkung als eine steuerliche Begünstigung. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß Ihre Antwort doch in etwa unbefriedigend ist angesichts der Ungerechtigkeit, die Sie hier darzulegen versucht haben, weil die Ungerechtigkeit vor allem dann sehr groß ist, wenn diejenigen, die sehr hohe Einkommen haben und deren Kinder studieren, dieses Studium weit1180 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn. Mittwoch. den A. Mai 1962 Schmitt-Vockenhausen gehend über die Steuer finanzieren können, so daß die Ungerechtigkeit nur aus theoretischen Erwägungen bestehen bleibt? Herr Abgeordneter, Ihr Argument betrifft in erster Linie die Einkommensverhältnisse der Eltern, während Ihre Frage sich auf die Einkommensverhältnisse der Studierenden selbst richtete. Herr Staatssekretär, muß man denn nicht diese beiden Probleme zur Gesamtbeurteilung nebeneinander sehen, auch für die steuerlichen Entscheidungen, die Sie zu treffen haben? Für die Begünstigung der Eltern bei Aufwendungen für das Studium der Kinder gibt es klare gesetzliche Richtlinien. Die Aufwendungen werden, wie Sie wissen, im Rahmen der §§ 32 und 33 a des Einkommensteuergesetzes gefördert. Die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer wird zurückgestellt. Ich rufe auf die Frage V/4 — des Herrn Abgeordneten Jahn —: Ist der Herr Bundesfinanzminister bereit, solche Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, die für Steuerpflichtige mit überdurchschnittlicher Körpergröße Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums! Herr Abgeordneter, Menschen mit überdurchschnittlicher Körpergröße Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, halten Sie diese Differenzierung auch dann nicht für möglich, wenn nachgewiesenermaßen diese Mehraufwendungen für Sonderanfertigungen beispielsweise von Betten oder von Kleidungsstücken erforderlich sind? Wenn es in besonders gelagerten Ausnahmefällen tatsächlich einmal unabweisbare und außergewöhnliche Belastungen sind, Herr Abgeordneter, geht es wohl im Rahmen des § 33. Dabei werden natürlich die Gesamteinkünfte zu bedenken sein und anderes mehr. Wenn es aber die normalen Mehrbelastungen sind, glauben wir auch aus Gründen der Vereinfachung des Steuerrechts die Differenzierung nicht so weit treiben zu sollen. Eine zweite Zusatzfrage! Sind Sie bereit, diesen Hinweis gegenüber den Finanzverwaltungen noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck zu bringen, weil diese Ihre zuletzt zum Ausdruck gebrachte Ansicht von den unteren Finanzverwaltungen offenbar nicht allgemein geteilt wird? Herr Abgeordneter, ich möchte vermuten, daß diese Sachverhalte den Finanzämtern hinreichend bekannt sind. In dieser Beziehung sind die außergewöhnlichen und die außerordentlichen Belastungen in einem besonders zugespitzten Fall anders zu beurteilen als etwa orthopädische Belastungen oder Belastungen für Gehbehinderte oder sonstige Körperbehinderte. Ich rufe auf die Frage des Herrn Abgeordneten Peiter auf Drucksache IV/381: Welche Regelungen wird die Bundesregierung treffen, um die Gemeinden zu entschädigen, die durch Sonderhiebe und Kahlschläge in ihren Waldungen durch die Besatzungsmächte in den ersten Nachkriegsjahren betroffen wunden? Ist der Abgeordnete im Saal? — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Ich rufe auf aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft die Frage des Herrn Abgeordneten Büttner: Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, einem Tierhändler die Konzession zum Tierhandel zu entziehen, bevor ein anhängiges Strafverfahren wegen Tierquälereiabgeschlossen ist? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft! Die allgemeine Bestimmung des § 35 der Gewerbeordnung über die Untersagung der Ausübung eines Gewerbes durch die Verwaltungsbehörde wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden setzt ein strafgerichtliches Urteil überhaupt nicht voraus. Ihre Anwendung aber ist nach § 35 Abs. 8 dann und insoweit ausgeschlossen, als für einzelne Gewerbe besondere Untersagungsvorschrif ten gelten. Eine solche besondere Untersagungsvorschrift ist in § 11 des Tierschutzgesetzes enthalten. Danach kann einem Tierhändler von der zuständigen Behörde der Handel mit Tieren wegen Tierquälerei nur untersagt werden, wenn der HändDr. Westrick ler wiederholt wegen vorsätzlicher Tierquälerei nach § 9 des Tierschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Gewerbebehörden haben infolgedessen keine Möglichkeit, vor Abschluß eines solchen Strafverfahrens einem Tierhändler wegen Tierquälerei den Gewerbebetrieb zu untersagen. Zusatzfrage? Glauben Sie, Herr Staatssekretär, daß die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen ausreichen, um einem Fall zu begegnen, wie er in dem Fall des Tierhändlers Rappolt in Moers-Vinn passiert ist? Die Angelegenheit ist durch Fernsehen, Rundfunk und Presse bekannt geworden. — Oder sind Maßnahmen geplant, die eher eine Möglichkeit geben, gegen einen solchen Tierschänder einzuschreiten? Herr Abgeordneter, ich glaube, daß es wünschenswert wäre, die Eingriffsmöglichkeit durch Untersagung des Gewerbes zu erleichtern. Nun ist ein Entwurf für ein Gesetz vorgelegt worden — ich glaube, es ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht hier eine Frage des Herrn Abgeordneten Büttner, die zurückgezogen worden ist. — Das ist richtig; sie wird schriftlich beantwortet. Meine Damen und Herren! Damit sind wir für heute am Ende der Fragestunde. Die restlichen Fragen werden am Freitag aufgerufen. Ich komme zu Punkt 2 der Tagesordnung: Beratung der Sammelübersicht 6 des Ausschusses für Petitionen Ich frage, ob zu dem Antrag des Ausschusses das Wort gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Punkt 3 a)