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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 21. Sitzung Bonn, den 21, März 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Hesemann und Metzger 759 A Fragestunde (Drucksache IV/ 267) Frage der Abg. Frau Meermann: Filme „Die unmenschliche Mauer" und „Bewährungsprobe Berlin" von Eckardt, Staatssekretär . . . . 759 D, 360B, C, D, 361 A, B, C, D, 762 A Frau Meermann (SPD) 760 B, C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 760 C Dr. Mommer (SPD) 760 D Büttner (SPD) 761 A Sänger (SPD) 761 B Schwabe (SPD) 761 C Dr. Kohut (FDP) 761 D Vogt (CDU/CSU) 762 A Frage des Abg. Höhmann (Hessisch-Lichtenau) : Zonengrenzübergang Herleshausen/ Wartha Höcherl, Bundesminister . . . . 762 B, C Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 762 B, C Frage des Abg. Dröscher: Hypothekengewinnabgaben bei Grundstücken von Turn- und Sportvereinen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 762 D, 763 A, B Dröscher (SPD) 763 A Fragen der Abg. Dr. Reinhard und Unertl: Preisverfall auf dem Eiermarkt Hüttebräuker, Staatssekretär . . 763 B, C Fragen der Abg. Dr. Reinhard und Unertl: Maßnahmen zur Erhaltung der Eierproduktion Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 763 D Frage des Abg. Dr. Reinhard: Einschleusungspreise für Eier und Geflügel Hüttebräuker, Staatssekretär . . 764 A, B Dr. Reinhard (CDU/CSU) 76413 Frage des Abg. Unertl: Anwendung des Abschöpfungssystems ' der EWG bei Eiern Hüttebräuker, Staatssekretär . . 765 C, D Unertl (CDU/CSU) 765 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. März 1962 Frage des Abg. Dr. Roesch: Einfuhr von Vieh aus Österreich und der Schweiz Hüttebräuker, Staatssekretär . 765 A, C, D Dr. Roesch (SPD) 765 B, C Unertl (CDU/CSU) .......765 C Frage des Abg. Wächter: Beihilfen für holländische Landwirte in der Bundesrepublik Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 765 D, 766 A, B Wächter (FDP) 766 A, B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Exportsubventionen für französischen Käse Hüttebräuker, Staatssekretär . 766 B, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 766 C Ertl (FDP) ..........766 D Frage des Abg. Logemann: Veredelungswirtschaft Hüttebräuker, Staatssekretär . . 767 A Dröscher (SPD) 767 B Frage des Abg. Logemann: Preise für eingeführte Frühkartoffeln Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 767 B Frage des Abg. Logemann: Zolltarifkontingente Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 767 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Senkung der Getreidefrachten Hüttebräuker, Staatssekretär . 768 B, C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 768 C Dröscher (SPD) 368 D Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Umrechnung der Renten nach dem Fremdrenten- und AuslandsrentenNeuregelungsgesetz Blank, Bundesminister . . . . . 769 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 769 A, B Frage des Abg. Felder: Bescheide der Familienausgleichskassen Blank, Bundesminister 769 B, C Felder (SPD) 769 C Frage des Abg. Dröscher: Entlassungstermine für Wehrpflichtige Hopf, Staatssekretär . 769 D, 770 B Dröscher (SPD) .770 B Frage des Abg. Merten: Verhalten des Hauptfeldwebels Boehme beim Kreiswehrersatzamt Mannheim Hopf, Staatssekretär . 770 B, D, 771 A Merten (SPD) ..........77Ø C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 771 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Reeder Onassis und Entwicklungshilfe Scheel, Bundesminister . . . . 771 B, C, D, 772 A, C Dr. Kohut (FDP) 771 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 771 D, 772, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 772 B Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (SPD) (Drucksache IV/ 247) Jahn (SPD) ..........772 D Sammelübersicht 4 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache IV/ 235) . . . . . 774 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Rehs, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/ 213) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Abg. Dr. Hesberg, Kuntscher, Dr. Mälzig, Mick, Dr. Czaja, Schütz u. Gen.) (Drucksache IV/ 269) — Erste Beratung — Rehs (SPD) 774 B, 775 B Kuntscher (CDU/CSU) . 774 D, 775 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 112 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit in der Fischerei (Drucksache IV/ 232) — Erste Beratung — 775 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. März 1962 III Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/ 228) — Erste Beratung — . . . 776 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (16 ÄndG LAG) (Abg. Rehs, Jaksch, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/ 250) — Erste Beratung — 776 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente der EGKS — 1. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/ 220, IV/ 260) 776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen) (Drucksachen IV/ 221, IV/ 261) 776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente) (Drucksachen IV/ 222, TV /262) 776 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente für Rohaluminium und für Bearbeitungsabfälle aus Aluminium) (Drucksachen IV/ 223, IV/ 263) 776 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Aluminiumoxyd usw.) (Drucksachen IV/ 224, IV/ 264) . . . 776 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (roter Naturwein usw.) (Drucksachen IV/ 225, IV/ 265) . . . . . 776 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — vom 29. Dezember 1961 (Drucksachen IV /112, IV/ 259) . . . . . 777 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszoll für Vollmilchpulver) vom 28. Dezember 1961 (Drucksachen IV/ 113, IV/ 266) . . 777 A Antrag betr. Hopfenanbau im Gemeinsamen Markt (Abg. Adorno, Seidl [München], Dr. Zimmermann [München], Weinzierl u. Gen.) (Drucksache IV/ 217) . . . . . 777 B Antrag betr. Handelspolitischer Beirat (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 249 [neu]) 777 B Ubersicht 2 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 227) . . . . . 777 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne Leonberg (Drucksache IV/ 208) 777 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Sedankaserne in Ulm (Drucksache IV/ 243) . . . . . . . 777 D Nächste Sitzung 777 D Berichtigungen 777 D Anlagen 779 21. Sitzung Bonn, den 21. März 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 16. Sitzung Seite 521 A Zeile 23 statt „Anstieg": Abstieg; Seite 554 D Zeile 5 von unten statt „dem": diesem; 20. Sitzung Seite 738 A Zeile 1 statt „einer Art Dinner-Situation" : einer After-dinner-Situation. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 24.3. Dr. Aschoff 21.3. Dr. Atzenroth 23.3. Dr. Dr. h. c. Baade 13.4. Dr. Barzel 21.3. Bauer (Wasserburg) 23.3. Bauknecht 21.3. Berlin 23.3. Birkelbach 21. 3. Fürst von Bismarck 22. 3. Cramer 12.4. Dr. Danz 23. 3. Dr. Dichgans 21.3. Dopatka 24. 3. Frau Eilers 21.3. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 24. 3. Gedat 21.3. Glombig 23. 3. Gontrum 21.3. Dr. h. c. Gilde 23. 3. Heiland 24. 3. Dr. Hesberg 30. 4. Höfler 24. 3. Hufnagel 23.3. Frau Kalinke 21.3. Dr. Klein (Berlin) 22. 3. Klein (Saarbrücken) 28. 3. Krüger 31.3. Kühn (Hildesheim) 23. 3. Leber 23.3. Dr. Löbe 23.3. Lohmar 23.3. Dr. Löhr 14.4. Mauk 21.3. Dr. Mende 30. 3. Dr. Menzel 19.4. Dr. Miessner 31. 3. Missbach 21.3. Oetzel 7.4. Dr. Reischl 23.3. Reitzner 31.3. Riedel (Frankfurt) 31.3. Sander 21. 3. Schlick 14.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 22. 3. Dr. Schneider 26. 3. Schulhoff 31.3. Seidl (München) 24.3. Spitzmüller 15.5. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Striebeck 23.3. Dr. Süsterhenn 21.3. Verhoeven 21.3. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 23.3. Wehner 21.3. Wendelborn 23.3. Wischnewski 21.3. Wullenhaupt 23.3. Frau Zimmermann (Brackwede) 21.3. b) Urlaubsanträge Drachsler 14. 4. Eschmann 18.5. Giencke 15. 5. Hamacher 18.4. Kreitmeyer 31.3. Dr. Meyer (Frankfurt) 6.4. Neumann (Allensbach) 20. 4. Ruland 10.4. Storm 6.4. Anlage 2 DER BUNDESMINISTER DES INNERN 1B 1-11 156B-26/62 Bonn, ,den 12. März 1962 An den Präsidenten des Deutschen Bundestags Bonn Sehr geehrter Herr Präsident! Der Herr Bundespräsident hat nach § 3 des Bundeswahlgesetzes vom 7. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 383) für die Dauer der Wahlperiode des Vierten Deutschen Bundestages zu Mitgliedern der Wahlkreiskommission ernannt: den Direktor der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung Dr. habil. Erich Dittrich, den Präsidenten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs Dr. Hermann Feneberg, den Ministerialdirektor im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Klaus von der Groeben, den Ministerialdirigenten im Innenministerium ,des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Fritz Rietdorf, den Regierungspräsidenten ,des niedersächsischen Regierungsbezirks Hildesheim Dr. Hans-Georg Suermann, 780 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. März 1962 Iden Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht Dr. Dr. Sebastian Schröcker. Als weiteres Mitglied gehört der Kommission kraft Gesetzes der Präsident des Statistischen Bundesamts, Dr. Gerhard Fürst, für die Dauer seines Hauptamts an. Ich beehre mich, hiervon Kenntnis zu geben. Mit vorzüglicher Hochachtung Höcherl Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rademacher (Fragestunde der 20. Sitzung vom 15. März 1962, Drucksache IV/ 239, Frage X/3) : Ist die Bundesregierung bereit, einer obligatorischen Einführung der nach § 53 a Abs. 2 StVZO zugelassenen Springlichter an Kraftfahrzeugen im Interesse einer erhöhten Verkehrssicherheit zuzustimmen, wenn diese Springlichter sich bewährt haben? Die Verwendung des Springlichts als Warneinrichtung zur Sicherung haltender Fahrzeuge ist zur Gewinnung weiterer Erfahrungen vorerst nur gestattet, nicht aber vorgeschrieben worden. Der obligatorischen Einführung wird mein Haus nähertreten, wenn sich das Springlicht bewährt. Ein Urteil darüber ist zur Zeit noch nicht möglich. ) Gegenwärtig wird Springlicht nur an wenigen Fahrzeugen verwendet. Unklar ist, ob es bei allgemeiner Verwendung die Aufmerksamkeit ,der anderen Kraftfahrer zu stark ablenkt und ob die Gewöhnung an das Springlicht zur Vermehrung von Zusammenstößen 'bei Fahrbahnhindernissen führen wird, an denen es nicht verwendet werden kann, z. B. bei Fahrzeugen mit defekter Lichtanlage. Abzuwarten bleibt auch die Stellungnahme des Auslands. Nach dem Genfer Abkommen von 1949 ist Blinklicht den Fahrtrichtungsanzeigern vorbehalten. Mein Haus neigt der Auffassung zu, daß das Springlicht nicht als Blinklicht im Sinne dieses Abkommens anzusehen ist. Anlage 4 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Rehs für die Fraktion der SPD zu dem von den Abgeordneten Rehs, Jaksch, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (16. ÄndG LAG) (Drucksache IV/ 250). Bereits unter dem 3. Dezember 1959 habe ich in der Fragestunde die Bundesregierung auf den großen Notstand hingewiesen, der mit dem Stichtag des 31. Dezember 1952 im Lastenausgleich verbunden ist. Der damalige Bundesvertriebenenminister hat in seiner namens der Bundesregierung erteilten Antwort hierauf erklärt: Ich möchte diese Frage erst mit .den anderen l Ressorts prüfen; aber ich glaube wohl, idaß wir für diesen Personenkreis unbedingt etwas tun müssen." Seitdem sind 2 1/2 Jahre vergangen. Der neue Bundesvertriebenenminister hat ebenfalls bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß dieser Stichtag beseitigt werden müsse, aber gleichzeitig zu erkennen gegeben, daß diese Beseitigung nicht vor Mitte 1963 in Aussicht genommen sei. — Diese Haltung bedeutet eine weitere erhebliche Verschleppung eines ,eklatanten Unrechts und wird in den Kreisen der Betroffenen von keinem verstanden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat, da trotz der Erklärung des Bundesvertriebenenministers in der Fragestunde vom 3. 12. 1959 in dieser Sache nichts erfolgte, in dem Antrag vom 27. Juni 1960 — Drucksache 2078 betr. Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des LAG — 'die Aufhebung dieses Stichtages gefordert. Dieser Antrag ist dann im Rahmen der Vierzehnten Novelle zum LAG vom Bundestag behandelt und von der Regierungsmehrheit abgelehnt worden. Es ist im Zuge der Beratungen nur gelungen, für die Heimatvertriebenen, die gleichzeitig als C-Flüchtlinge anerkannt worden sind, zu einer Besserstellung zu gelangen. Anläßlich der Ersten Lesung am 16. Dezember 1960 habe ich namens meiner Fraktion unsere Auffassung zu dieser Frage eingehend begründet; u. a. habe ich ausgeführt: Es ist erforderlich, daß bei der Lösung der Kernprobleme, die bei dieser Novelle anstehen — u. a. Stichtag —, ganze Arbeit geleistet wird, eine Arbeit, die nicht wiederum nur für eine Legislaturperiode Bestand hat. Es ist mir unbegreiflich, warum ein späterer Zeitpunkt der Aufenthaltsnahme in der Bundesrepublik irgendeinen Einfluß auf die Entschädigungsfähigkeit eines Vertreibungsschadens ausüben soll. Die Vertriebenen aus der Zone haben ihre Heimat und ihren Besitz wie alle anderen Vertriebenen verloren. Der Schicksalsschlag, der sie noch einmal getroffen und sie um ihre neu erworbenen Güter gebracht hat, kann und darf sie deshalb nicht die Entschädigung ihres Vertreibungsschadens kosten. Diese Begründung gilt heute wie damals. Bundesvertriebenenminister Mischnick hat in derselben Debatte des Bundestages — damals in seiner Eigenschaft als Sprecher der FDP — zu dem Problem dieses Stichtages ausgeführt: Sollten wir uns nicht entschließen, hier die Tür, wie man so schön sagt, völlig aufzumachen? Ich bin mir bewußt, welche Problematik in dieser Überlegung steckt. Aber auf der anderen Seite — darauf hat der Kollege Rehs schon hingewiesen — sollte man den Mut dazu haben, hier eine endgültige Lösung zu finden, damit wir nicht von Jahr zu Jahr oder alle drei Jahre mit den Stichtagen nachziehen müssen, um zu er- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. März 1962 781 reichen, daß die Heimatvertriebenen, die die alte und dann die neue Heimat verlassen mußten, praktisch nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die als Spätaussiedler erst jetzt kommen. Der Bundesvertriebenenminister steht jetzt vor der Notwendigkeit, die Konsequenzen aus seinen eigenen damaligen Erklärungen als Abgeordneter zu ziehen. Es gibt keine durchschlagende Begründung dafür, daß die Beseitigung des Stichtages vom 31. 12. 1952 weiter hinausgezögert wird. Daß dieser Stichtag noch in anderen Gesetzen vorkommt — es sind 16 genannt worden — schlägt nicht durch. Es gibt, wie der „Deutsche Ostdienst", das Organ des Bundes der Vertriebenen, am 19. Februar dieses Jahres hierzu schrieb, „ keinen überzeugenden Grund, warum die Problematik in allen Gesetzen gleichzeitig neu geregelt werden muß; es ist noch nicht einmal zwingend, daß man in allen Gesetzen die Problematik in genau gleicher Weise lösen muß. Wenn — und das ist kaum zu bestreiten — in einem Gesetz, nämlich dem Lastenausgleichsgesetz, der Stichtag sich ganz besonders hart auswirkt, ist es ein soziales und zugleich politisches Gebot, hier mit der Novellierung zu beginnen, ohne Rücksicht darauf, in welchem zeitlichen Abstand analoge Regelungen in weniger dringenden Gesetzesmaterien erfolgen. Die SPD-Fraktion ist nicht bereit, die Verantwortung für eine weitere Verschleppung der überfälligen Beseitigung dieses Stichtagsunrechts mitzutragen. Da nach den oben angeführten Erklärungen der Bundesregierung bzw. des Bundesvertriebenenministers einstweilen aber nicht mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen ist, hat sie daher mit dem vorliegenden Antrag die Initiative ergriffen. Die vielen in dieser Sache verbitterten und enttäuschten Heimatvertriebenen sollen nicht mehr länger auf die Herstellung der Gerechtigkeit auch für sie warten müssen. Rehs
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen unid Herren! Noch eine ganz kurze Erwiderung auf die Ausführungen des Kollegen Rehs. Sehr geehrter Kollege Rehs, wir haben uns bereits am 27. November 1961 im Kontrollausschuß als CDU- Vertreter in diesem Gremium für dieses Problem nicht nur interessiert, sondern die dort gefaßten Beschlüsse waren die Folge unserer Anträge. Also wir hinken nicht hintennach. Wir wollen einander nicht den Rang ablaufen. Uns geht es um die Sache, und wir hoffen, daß die Ausschußberatungen den Erfolg bringen, den wir uns beide wünschen.

    (Zustimmung in der Mitte.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort wird welter nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD an den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung — federführend — und an den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für den Lastenausgleich zur Mitberatung zu überweisen. Ich nehme an, ,daß dieselben Vorschläge auch für den Gesetzentwurf der Kollegen aus der Fraktion der CDU/CSU gelten.

(Abg. Kuntscher: Jawohl!)

Wenn idem nicht widersprochen wird, stelle ich fest, daß ,die Überweisung in dem von mir vorgetragenen Sinn beschlossen ist.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 112 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit in der Fischerei (Drucksache IV/ 232).
Wird der Gesetzentwurf begründet?

(Abg. Dr. Mommer: Nein!) — Offenbar nicht.

Ich eröffne die erste Beratung. Wird idas Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die erste Beratung.
Der Gesetzentwurf soll an den Ausschuß für Arbeit — federführend — und an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen zur Mitberatung überwiesen werden. Wird diesem Vorschlag widersprochen? — Das ist nicht der Fall; dann ist die Überweisung an die genannten Ausschüsse erfolgt.
Ich rufe Punkt 6 .der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines ,Gesetzes zu der



Vizepräsident Schoettle
Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/ 228).
Wird der Gesetzentwurf begründet? — Es wird nur schriftliche Begründung gegeben. Sie ist dem Gesetzentwurf beigegeben.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Außenhandelsausschuß zu überweisen. — Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen; dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Rehs, Jaksch, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (16. ÄndG LAG) (Drucksache IV/ 250).
Die schriftliche Begründung des Abgeordneten Rehs wird zu Protokoll gegeben. *)
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für 'den Lastenausgleich und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Diesen Vorschlägen wird nicht widersprochen; dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe auf den Punkt 8 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente der EGKS — 1. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/ 220, IV/ 260).
Wird zur Berichterstattung das Wort gewünscht? — Der Herr Berichterstatter verzichtet offenbar auf die Berichterstattung.
Wir kommen zur Beschlußfassung. Wer stimmt dem Antrag des Ausschusses unter Buchstabe B der Drucksache IV/ 260 zu? Ich bitte um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist 'einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen) (Drucksachen IV/ 221, IV/ 261).
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf eine mündliche Berichterstattung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, der Verordnung unverändert zu-
*) Siehe Anlage 4 zustimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 10 'der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente) (Drucksachen IV/ 222, IV/ 262).
Auch hier scheint der Berichterstatter auf eine mündliche Berichterstattung zu verzichten. — Das ist der Fall.
Wir kommen zur Beschlußfassung. Wer 'dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente für Rohaluminium und für Bearbeitungsabfälle aus Aluminium) (Drucksachen IV/ 223, IV/ 263).
Mündliche Berichterstattung erfolgt nicht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Aluminiumoxyd usw.) (Drucksachen IV/ 224, IV/ 264) .
Auch hier wird auf eine Berichterstattung verzichtet.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer stimmt diesem Antrag zu? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (roter Naturwein usw.) (Drucksachen IV/ 225, IV/ 265).
Auch hier verzichtet der Berichterstatter auf mündliche Berichterstattung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer stimmt dem Antrag zu? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.



Vizepräsident Schoettle
Ich rufe auf Punkt 14 der Tagesordnung:
Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Zweite Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — vom 29. Dezember 1961 (Drucksachen IV/ 112, IV/ 259).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? —Das ist nicht der Fall.
Der Ausschuß empfiehlt, von dem Recht, die Aufhebung der Verordnung zu verlangen, keinen Gebrauch zu machen. Ein Beschluß des Bundestages ist daher nicht erforderlich. Das Haus nimmt lediglich von dem Ausschußbericht Kenntnis. — Das ist der Fall. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf den Punkt 15 der Tagesordnung:
Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszoll für Vollmilchpulver) vom 28. Dezember 1961 (Drucksachen IV/ 113, IV/ 266) .
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf mündliche Berichterstattung. Auch hier verfahren wir wie vorhin. Der Ausschuß empfiehlt, von dem Recht, die Aufhebung der Verordnung zu verlangen, keinen Gebrauch zu machen. Wir haben deshalb nichts zu beschließen. Das Haus nimmt Kenntnis vom Ausschußbericht. Das ist der Fall. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung ebenfalls erledigt.
Ich rufe auf den Punkt 16:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Adorno, Seidl (München), Dr. Zimmermann (München), Weinzierl und Genossen betr. Hopfenanbau im Gemeinsamen Markt (Drucksache IV/ 217).
Das Wort zur Begründung dieses Antrages wird nicht gewünscht. Eine Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Es ist vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. — Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen; es ist so beschlossen.
Punkt 17 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Handelspolitischer Beirat (Drucksache IV/ 249 [neu]).
Wird hier das Wort zur Begründung des Antrages gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Wir kommen zur Beschlußfassung. Wer stimmt dem Antrag der drei Fraktionen des Hauses zu? Ich bitte um ein
Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Punkt 18:
Beratung der Ubersicht 2 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV /227).
Zu diesem Antrag des Ausschusses wird nicht das Wort gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechtsausschusses:
Der Bundestag wolle beschließen,
von einer Äußerung zu den nachstehend aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Die Streitsachen sind auf der Rückseite der Vorlage aufgeführt. Diejenigen, die dem Antrag des Rechtsausschusses zustimmen, bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne Leonberg an den Landkreis Leonberg (Drucksache IV/ 208).
Das Wort zu diesem Antrag wird nicht gewünscht. Die Überweisung an den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes wird vorgeschlagen. In der gestrigen Besprechung des Ältestenrats ist über die Frage der Federführung bei diesem Antrag gesprochen worden, und man kam überein, den Ausschuß für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes als federführenden Ausschuß und den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß mit der Beratung der Vorlage zu betrauen. — Diesen Überweisungsvorschlägen wird nicht widersprochen; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Sedankaserne in Ulm an die Firma Telefunken GmbH (Drucksache IV /243) .
Auch hier wird die Überweisung in der bei Punkt 19 erwähnten Weise vorgeschlagen. — Das Haus stimmt diesem Vorschlag zu; die Überweisung ist erfolgt.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 22. März 1962, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.