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    Deutscher Bundestag 21. Sitzung Bonn, den 21, März 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Hesemann und Metzger 759 A Fragestunde (Drucksache IV/ 267) Frage der Abg. Frau Meermann: Filme „Die unmenschliche Mauer" und „Bewährungsprobe Berlin" von Eckardt, Staatssekretär . . . . 759 D, 360B, C, D, 361 A, B, C, D, 762 A Frau Meermann (SPD) 760 B, C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 760 C Dr. Mommer (SPD) 760 D Büttner (SPD) 761 A Sänger (SPD) 761 B Schwabe (SPD) 761 C Dr. Kohut (FDP) 761 D Vogt (CDU/CSU) 762 A Frage des Abg. Höhmann (Hessisch-Lichtenau) : Zonengrenzübergang Herleshausen/ Wartha Höcherl, Bundesminister . . . . 762 B, C Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 762 B, C Frage des Abg. Dröscher: Hypothekengewinnabgaben bei Grundstücken von Turn- und Sportvereinen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 762 D, 763 A, B Dröscher (SPD) 763 A Fragen der Abg. Dr. Reinhard und Unertl: Preisverfall auf dem Eiermarkt Hüttebräuker, Staatssekretär . . 763 B, C Fragen der Abg. Dr. Reinhard und Unertl: Maßnahmen zur Erhaltung der Eierproduktion Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 763 D Frage des Abg. Dr. Reinhard: Einschleusungspreise für Eier und Geflügel Hüttebräuker, Staatssekretär . . 764 A, B Dr. Reinhard (CDU/CSU) 76413 Frage des Abg. Unertl: Anwendung des Abschöpfungssystems ' der EWG bei Eiern Hüttebräuker, Staatssekretär . . 765 C, D Unertl (CDU/CSU) 765 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. März 1962 Frage des Abg. Dr. Roesch: Einfuhr von Vieh aus Österreich und der Schweiz Hüttebräuker, Staatssekretär . 765 A, C, D Dr. Roesch (SPD) 765 B, C Unertl (CDU/CSU) .......765 C Frage des Abg. Wächter: Beihilfen für holländische Landwirte in der Bundesrepublik Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 765 D, 766 A, B Wächter (FDP) 766 A, B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Exportsubventionen für französischen Käse Hüttebräuker, Staatssekretär . 766 B, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 766 C Ertl (FDP) ..........766 D Frage des Abg. Logemann: Veredelungswirtschaft Hüttebräuker, Staatssekretär . . 767 A Dröscher (SPD) 767 B Frage des Abg. Logemann: Preise für eingeführte Frühkartoffeln Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 767 B Frage des Abg. Logemann: Zolltarifkontingente Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 767 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Senkung der Getreidefrachten Hüttebräuker, Staatssekretär . 768 B, C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 768 C Dröscher (SPD) 368 D Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Umrechnung der Renten nach dem Fremdrenten- und AuslandsrentenNeuregelungsgesetz Blank, Bundesminister . . . . . 769 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 769 A, B Frage des Abg. Felder: Bescheide der Familienausgleichskassen Blank, Bundesminister 769 B, C Felder (SPD) 769 C Frage des Abg. Dröscher: Entlassungstermine für Wehrpflichtige Hopf, Staatssekretär . 769 D, 770 B Dröscher (SPD) .770 B Frage des Abg. Merten: Verhalten des Hauptfeldwebels Boehme beim Kreiswehrersatzamt Mannheim Hopf, Staatssekretär . 770 B, D, 771 A Merten (SPD) ..........77Ø C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 771 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Reeder Onassis und Entwicklungshilfe Scheel, Bundesminister . . . . 771 B, C, D, 772 A, C Dr. Kohut (FDP) 771 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 771 D, 772, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 772 B Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (SPD) (Drucksache IV/ 247) Jahn (SPD) ..........772 D Sammelübersicht 4 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache IV/ 235) . . . . . 774 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Rehs, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/ 213) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Abg. Dr. Hesberg, Kuntscher, Dr. Mälzig, Mick, Dr. Czaja, Schütz u. Gen.) (Drucksache IV/ 269) — Erste Beratung — Rehs (SPD) 774 B, 775 B Kuntscher (CDU/CSU) . 774 D, 775 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 112 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit in der Fischerei (Drucksache IV/ 232) — Erste Beratung — 775 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. März 1962 III Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/ 228) — Erste Beratung — . . . 776 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (16 ÄndG LAG) (Abg. Rehs, Jaksch, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/ 250) — Erste Beratung — 776 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente der EGKS — 1. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/ 220, IV/ 260) 776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen) (Drucksachen IV/ 221, IV/ 261) 776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente) (Drucksachen IV/ 222, TV /262) 776 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente für Rohaluminium und für Bearbeitungsabfälle aus Aluminium) (Drucksachen IV/ 223, IV/ 263) 776 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Aluminiumoxyd usw.) (Drucksachen IV/ 224, IV/ 264) . . . 776 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (roter Naturwein usw.) (Drucksachen IV/ 225, IV/ 265) . . . . . 776 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — vom 29. Dezember 1961 (Drucksachen IV /112, IV/ 259) . . . . . 777 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszoll für Vollmilchpulver) vom 28. Dezember 1961 (Drucksachen IV/ 113, IV/ 266) . . 777 A Antrag betr. Hopfenanbau im Gemeinsamen Markt (Abg. Adorno, Seidl [München], Dr. Zimmermann [München], Weinzierl u. Gen.) (Drucksache IV/ 217) . . . . . 777 B Antrag betr. Handelspolitischer Beirat (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 249 [neu]) 777 B Ubersicht 2 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 227) . . . . . 777 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne Leonberg (Drucksache IV/ 208) 777 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Sedankaserne in Ulm (Drucksache IV/ 243) . . . . . . . 777 D Nächste Sitzung 777 D Berichtigungen 777 D Anlagen 779 21. Sitzung Bonn, den 21. März 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 16. Sitzung Seite 521 A Zeile 23 statt „Anstieg": Abstieg; Seite 554 D Zeile 5 von unten statt „dem": diesem; 20. Sitzung Seite 738 A Zeile 1 statt „einer Art Dinner-Situation" : einer After-dinner-Situation. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 24.3. Dr. Aschoff 21.3. Dr. Atzenroth 23.3. Dr. Dr. h. c. Baade 13.4. Dr. Barzel 21.3. Bauer (Wasserburg) 23.3. Bauknecht 21.3. Berlin 23.3. Birkelbach 21. 3. Fürst von Bismarck 22. 3. Cramer 12.4. Dr. Danz 23. 3. Dr. Dichgans 21.3. Dopatka 24. 3. Frau Eilers 21.3. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 24. 3. Gedat 21.3. Glombig 23. 3. Gontrum 21.3. Dr. h. c. Gilde 23. 3. Heiland 24. 3. Dr. Hesberg 30. 4. Höfler 24. 3. Hufnagel 23.3. Frau Kalinke 21.3. Dr. Klein (Berlin) 22. 3. Klein (Saarbrücken) 28. 3. Krüger 31.3. Kühn (Hildesheim) 23. 3. Leber 23.3. Dr. Löbe 23.3. Lohmar 23.3. Dr. Löhr 14.4. Mauk 21.3. Dr. Mende 30. 3. Dr. Menzel 19.4. Dr. Miessner 31. 3. Missbach 21.3. Oetzel 7.4. Dr. Reischl 23.3. Reitzner 31.3. Riedel (Frankfurt) 31.3. Sander 21. 3. Schlick 14.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 22. 3. Dr. Schneider 26. 3. Schulhoff 31.3. Seidl (München) 24.3. Spitzmüller 15.5. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Striebeck 23.3. Dr. Süsterhenn 21.3. Verhoeven 21.3. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 23.3. Wehner 21.3. Wendelborn 23.3. Wischnewski 21.3. Wullenhaupt 23.3. Frau Zimmermann (Brackwede) 21.3. b) Urlaubsanträge Drachsler 14. 4. Eschmann 18.5. Giencke 15. 5. Hamacher 18.4. Kreitmeyer 31.3. Dr. Meyer (Frankfurt) 6.4. Neumann (Allensbach) 20. 4. Ruland 10.4. Storm 6.4. Anlage 2 DER BUNDESMINISTER DES INNERN 1B 1-11 156B-26/62 Bonn, ,den 12. März 1962 An den Präsidenten des Deutschen Bundestags Bonn Sehr geehrter Herr Präsident! Der Herr Bundespräsident hat nach § 3 des Bundeswahlgesetzes vom 7. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 383) für die Dauer der Wahlperiode des Vierten Deutschen Bundestages zu Mitgliedern der Wahlkreiskommission ernannt: den Direktor der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung Dr. habil. Erich Dittrich, den Präsidenten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs Dr. Hermann Feneberg, den Ministerialdirektor im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Klaus von der Groeben, den Ministerialdirigenten im Innenministerium ,des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Fritz Rietdorf, den Regierungspräsidenten ,des niedersächsischen Regierungsbezirks Hildesheim Dr. Hans-Georg Suermann, 780 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. März 1962 Iden Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht Dr. Dr. Sebastian Schröcker. Als weiteres Mitglied gehört der Kommission kraft Gesetzes der Präsident des Statistischen Bundesamts, Dr. Gerhard Fürst, für die Dauer seines Hauptamts an. Ich beehre mich, hiervon Kenntnis zu geben. Mit vorzüglicher Hochachtung Höcherl Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rademacher (Fragestunde der 20. Sitzung vom 15. März 1962, Drucksache IV/ 239, Frage X/3) : Ist die Bundesregierung bereit, einer obligatorischen Einführung der nach § 53 a Abs. 2 StVZO zugelassenen Springlichter an Kraftfahrzeugen im Interesse einer erhöhten Verkehrssicherheit zuzustimmen, wenn diese Springlichter sich bewährt haben? Die Verwendung des Springlichts als Warneinrichtung zur Sicherung haltender Fahrzeuge ist zur Gewinnung weiterer Erfahrungen vorerst nur gestattet, nicht aber vorgeschrieben worden. Der obligatorischen Einführung wird mein Haus nähertreten, wenn sich das Springlicht bewährt. Ein Urteil darüber ist zur Zeit noch nicht möglich. ) Gegenwärtig wird Springlicht nur an wenigen Fahrzeugen verwendet. Unklar ist, ob es bei allgemeiner Verwendung die Aufmerksamkeit ,der anderen Kraftfahrer zu stark ablenkt und ob die Gewöhnung an das Springlicht zur Vermehrung von Zusammenstößen 'bei Fahrbahnhindernissen führen wird, an denen es nicht verwendet werden kann, z. B. bei Fahrzeugen mit defekter Lichtanlage. Abzuwarten bleibt auch die Stellungnahme des Auslands. Nach dem Genfer Abkommen von 1949 ist Blinklicht den Fahrtrichtungsanzeigern vorbehalten. Mein Haus neigt der Auffassung zu, daß das Springlicht nicht als Blinklicht im Sinne dieses Abkommens anzusehen ist. Anlage 4 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Rehs für die Fraktion der SPD zu dem von den Abgeordneten Rehs, Jaksch, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (16. ÄndG LAG) (Drucksache IV/ 250). Bereits unter dem 3. Dezember 1959 habe ich in der Fragestunde die Bundesregierung auf den großen Notstand hingewiesen, der mit dem Stichtag des 31. Dezember 1952 im Lastenausgleich verbunden ist. Der damalige Bundesvertriebenenminister hat in seiner namens der Bundesregierung erteilten Antwort hierauf erklärt: Ich möchte diese Frage erst mit .den anderen l Ressorts prüfen; aber ich glaube wohl, idaß wir für diesen Personenkreis unbedingt etwas tun müssen." Seitdem sind 2 1/2 Jahre vergangen. Der neue Bundesvertriebenenminister hat ebenfalls bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß dieser Stichtag beseitigt werden müsse, aber gleichzeitig zu erkennen gegeben, daß diese Beseitigung nicht vor Mitte 1963 in Aussicht genommen sei. — Diese Haltung bedeutet eine weitere erhebliche Verschleppung eines ,eklatanten Unrechts und wird in den Kreisen der Betroffenen von keinem verstanden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat, da trotz der Erklärung des Bundesvertriebenenministers in der Fragestunde vom 3. 12. 1959 in dieser Sache nichts erfolgte, in dem Antrag vom 27. Juni 1960 — Drucksache 2078 betr. Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des LAG — 'die Aufhebung dieses Stichtages gefordert. Dieser Antrag ist dann im Rahmen der Vierzehnten Novelle zum LAG vom Bundestag behandelt und von der Regierungsmehrheit abgelehnt worden. Es ist im Zuge der Beratungen nur gelungen, für die Heimatvertriebenen, die gleichzeitig als C-Flüchtlinge anerkannt worden sind, zu einer Besserstellung zu gelangen. Anläßlich der Ersten Lesung am 16. Dezember 1960 habe ich namens meiner Fraktion unsere Auffassung zu dieser Frage eingehend begründet; u. a. habe ich ausgeführt: Es ist erforderlich, daß bei der Lösung der Kernprobleme, die bei dieser Novelle anstehen — u. a. Stichtag —, ganze Arbeit geleistet wird, eine Arbeit, die nicht wiederum nur für eine Legislaturperiode Bestand hat. Es ist mir unbegreiflich, warum ein späterer Zeitpunkt der Aufenthaltsnahme in der Bundesrepublik irgendeinen Einfluß auf die Entschädigungsfähigkeit eines Vertreibungsschadens ausüben soll. Die Vertriebenen aus der Zone haben ihre Heimat und ihren Besitz wie alle anderen Vertriebenen verloren. Der Schicksalsschlag, der sie noch einmal getroffen und sie um ihre neu erworbenen Güter gebracht hat, kann und darf sie deshalb nicht die Entschädigung ihres Vertreibungsschadens kosten. Diese Begründung gilt heute wie damals. Bundesvertriebenenminister Mischnick hat in derselben Debatte des Bundestages — damals in seiner Eigenschaft als Sprecher der FDP — zu dem Problem dieses Stichtages ausgeführt: Sollten wir uns nicht entschließen, hier die Tür, wie man so schön sagt, völlig aufzumachen? Ich bin mir bewußt, welche Problematik in dieser Überlegung steckt. Aber auf der anderen Seite — darauf hat der Kollege Rehs schon hingewiesen — sollte man den Mut dazu haben, hier eine endgültige Lösung zu finden, damit wir nicht von Jahr zu Jahr oder alle drei Jahre mit den Stichtagen nachziehen müssen, um zu er- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. März 1962 781 reichen, daß die Heimatvertriebenen, die die alte und dann die neue Heimat verlassen mußten, praktisch nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die als Spätaussiedler erst jetzt kommen. Der Bundesvertriebenenminister steht jetzt vor der Notwendigkeit, die Konsequenzen aus seinen eigenen damaligen Erklärungen als Abgeordneter zu ziehen. Es gibt keine durchschlagende Begründung dafür, daß die Beseitigung des Stichtages vom 31. 12. 1952 weiter hinausgezögert wird. Daß dieser Stichtag noch in anderen Gesetzen vorkommt — es sind 16 genannt worden — schlägt nicht durch. Es gibt, wie der „Deutsche Ostdienst", das Organ des Bundes der Vertriebenen, am 19. Februar dieses Jahres hierzu schrieb, „ keinen überzeugenden Grund, warum die Problematik in allen Gesetzen gleichzeitig neu geregelt werden muß; es ist noch nicht einmal zwingend, daß man in allen Gesetzen die Problematik in genau gleicher Weise lösen muß. Wenn — und das ist kaum zu bestreiten — in einem Gesetz, nämlich dem Lastenausgleichsgesetz, der Stichtag sich ganz besonders hart auswirkt, ist es ein soziales und zugleich politisches Gebot, hier mit der Novellierung zu beginnen, ohne Rücksicht darauf, in welchem zeitlichen Abstand analoge Regelungen in weniger dringenden Gesetzesmaterien erfolgen. Die SPD-Fraktion ist nicht bereit, die Verantwortung für eine weitere Verschleppung der überfälligen Beseitigung dieses Stichtagsunrechts mitzutragen. Da nach den oben angeführten Erklärungen der Bundesregierung bzw. des Bundesvertriebenenministers einstweilen aber nicht mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen ist, hat sie daher mit dem vorliegenden Antrag die Initiative ergriffen. Die vielen in dieser Sache verbitterten und enttäuschten Heimatvertriebenen sollen nicht mehr länger auf die Herstellung der Gerechtigkeit auch für sie warten müssen. Rehs
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    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei legt Ihnen mit der Drucksache IV/ 247 den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor. Dieser Antrag ist erforderlich geworden, weil der begründete und bis heute nicht widerlegte Verdacht besteht, ein Mitglied der Bundesregierung habe sich erhebliche Verfehlungen im Amte zuschulden kommen lassen. Gegen Herrn Bundesminister Strauß wird öffentlich der Vorwurf erhoben, er habe seine Dienstpflichten verletzt.
    Die Fülle der Behauptungen und Erklärungen, die dazu abgegeben wurden, läßt zwei wesentliche Punkte erkennen: Einmal die Behauptung, der Minister in seiner amtlichen Eigenschaft habe bei der Oberfinanzdirektion München bewirkt, daß einem sogenannten Inhaber eines Architektenbüros öffentliche Aufträge erteilt wurden, obwohl dieser Inhaber eines Architektenbüros, wie leicht hätte festgestellt werden können, keinerlei fachliche Eignung hatte.



    Jahn
    Die zweite Behauptung geht dahin, der Minister habe ohne sachgerechte Prüfung und ohne dazu zuständig zu sein, in amtlicher Eigenschaft gegenüber dem Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten die Bemühungen einer privaten Interessentengruppe unterstützt, die angeblich die Errichtung von Wohnungen für die Arbeitskräfte der Vereinigten Staaten plante, ohne dazu die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen zu erfüllen.
    Sind diese Vorwürfe richtig, dann hat der Minister seine Dienstpflichten verletzt. Wer sich als Minister für andere verwendet, muß wissen, daß er damit als Leiter einer Verwaltungsbehörde besondere Verantwortung übernimmt. Innerhalb und außerhalb unseres Landes wird der Erklärung eines Ministers besonderes Gewicht beigemessen, und das mit gutem Grund. Man vertraut darauf, daß ein Minister seine Unterstützung keinem Unwürdigen und keinem Unfähigen leiht. Man vertraut weiter darauf, daß kein Minister Empfehlungen über Projekte, gleich welcher Art, gibt, die er nicht sorgfältig geprüft hat. Der Minister, der anders handelt, setzt sich dem begründeten Vorwurf aus, von seinem Amte unrechten Gebrauch zu machen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Er kann deshalb nicht ungeklärt bestehenbleiben.
    Es käme hinzu — wenn die Beschuldigungen richtig sein sollten —, daß der Minister eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD im 3. Bundestag unrichtig beantwortet hat. Wäre dieser Vorwurf wahr, hätte er sein eigenes besonderes Gewicht. Allein der Verdacht einer solchen gröblichen Mißachtung des Parlaments fordert gebieterisch eine verbindliche Aufklärung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist nicht mehr eine Sache, die die SPD-Fraktion allein mit dem Minister abzumachen hätte; das geht das ganze Parlament an.

    (Erneuter Beifall beider SPD.)

    Kein Parlament kann es hinnehmen, von einer Regierung oder einzelnen ihrer Mitglieder unwahre Auskünfte zu erhalten.
    Die Sozialdemokratische Partei hat sorgfältig geprüft und abgewogen, ob die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderlich ist. Sie hat zunächst erwartet, daß der Minister selber in geeigneter Weise Mittel und Wege finden würde, die Unrichtigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe aufzuklären. Leider hat er diese Gelegenheit nicht genutzt. Das von ihm eingeleitete Gerichtsverfahren hat keine Klärung gebracht. Im Gegenteil, der entscheidende Vorwurf, der Minister habe seine Dienstpflichten verletzt, ist in dem Verfahren nicht geprüft worden. Das Gericht hat sich für eine solche Prüfung für unzuständig erklärt. Aber auch der Minister hat seine eigene Forderung, sein Prozeßgegner müsse ihm ausdrücklich bestätigen, daß er sich ordnungsgemäß verhalten habe, bei Abschluß des Vergleichs selber wieder fallengelassen. Auch sonst hat er nichts getan, um durch eine überzeugende Gegendarstellung alle Vorwürfe zu widerlegen und sich zu rechtfertigen. So ist bis heute die notwendige Klärung unterblieben.
    Der Minister steht damit im Zwielicht. Niemand weiß: Hat er sich nun rechtmäßig verhalten oder nicht? Dieses Zwielicht schadet nicht nur dem Minister, es schadet darüber hinaus dem Ansehen der Regierung, der dieser Minister angehört, ja noch mehr: es schadet dem Ansehen der Demokratie in unserem Lande überhaupt. Die Inhaber von Staatsämtern dürfen diese nicht mißbrauchen, um Gefälligkeiten zu erweisen. Wegen solcher Vorwürfe darf auf niemandem, der im öffentlichen Leben steht, ein Verdacht ruhen. Das Vertrauen der Bürger in die Sauberkeit und die Ordnungsmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung ist ein Kapital der Demokratie, das nicht verspielt werden darf.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es muß sorgsam gehütet werden. Diese Aufgabe verträgt keine unsachliche Dramatisierung. Sie ist aber auch unter keinen Umständen abdingbar.
    Deshalb ist das ganze Parlament berufen, seinen verfassungsmäßig verbürgten Auftrag auf Kontrolle der Regierung und ihrer Verwaltung zu erfüllen. Diesem Zweck allein dient unser Antrag.
    Es kann nur bedauert werden, daß zunächst Zweifel daran hervorgerufen worden sind, ob das die gemeinsame Auffassung des ganzen Hauses sei. Die Versuche der politischen Freunde des Ministers, mit heftigen Erklärungen unwiderlegte Vorwürfe zu decken und zu verschleiern, waren peinlich. Ein solches Vorgehen hätte dazu niemandem genützt.
    Wir begrüßen es deshalb, daß sich die Fraktion der CDU/CSU nunmehr dieser notwendigen Aufgabe der Untersuchung nicht weiter verschließen will, den Antrag unterstützen wird und damit von mancherlei offenbar voreiligen und wenig bedachten früheren Erklärungen abrückt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Gerade die Regierung, die Parteien, die sie tragen, vor allem aber der Minister selber müssen ein hervorragendes Interesse daran haben, Klarheit zu schaffen. Das ist auch mit Rücksicht auf die in diesen Fall verwickelten Beamten des Bundesverteidigungsministeriums dringend erforderlich.
    Wir wünschen, daß diese Klarheit schnell gewonnen wird. Der Ausschuß soll seine Arbeit unverzüglich aufnehmen und schnell abschließen. Auf Grund der Erfahrung, daß kleinere Ausschüsse schneller und konzentrierter arbeiten können, schlagen wir Ihnen in unserem Antrag vor, die Zahl der Mitglieder auf sieben zu begrenzen.
    Es muß uns allen wichtig sein, meine Damen und Herren, schnell und sicher zu wissen, ob Minister Strauß seine Amtspflichten verletzt hat oder ob er etwa das Opfer böswilliger Verdächtigungen geworden ist. Wem es damit ernst ist, den bitte ich namens der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei, diesem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Antrag ist begründet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Der Bundestag ist nach Art. 44 des Grundgesetzes, auf den in dem Antrag Bezug genommen worden ist, verpflichtet, wenn ein Viertel seiner Mitglieder



Vizepräsident Schoettle
die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses fordert, diesen Untersuchungsausschuß einzusetzen. Ich stelle fest, daß das Quorum erreicht ist, da die sozialdemokratische Fraktion mehr als ein Viertel der Mitglieder hat.
Im Zusammenhang ,damit muß ich noch darauf hinweisen, .daß, wenn ein Ausschuß aus sieben Mitgliedern eingesetzt wird, damit auch gleichzeitig die Stellvertreter für diese sieben Mitglieder bestellt werden müssen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache IV/ 247. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Beratung der Sammelübersicht 4 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 235) .
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über den Antrag des Ausschusses ab. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Rehs, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion
der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zwei-
) ten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Drucksache IV/ 213).
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll folgender Antrag zusätzlich auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt und in Verbindung mit diesem Punkt 4 der Tagesordnung behandelt werden:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hesberg, Kuntscher, Dr. Mälzig, Mick, Dr. Czaja, Schütz und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Drucksache IV/ 269).
Zur Begründung ides Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD hat ,der Abgeordnete Rehs das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Rehs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, zur Begründung des von uns eingebrachten Gesetzentwurfes kurz folgendes vorzutragen. Die derzeitigen Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau reichen bei weitem nicht aus, um die vorliegenden Anträge auf Aufbaudarlehen auch nur einigermaßen berücksichtigen zu können. In einigen Ländern der Bundesrepublik kann mit der Erstellung von Bauvorhaben erst dann begonnen werden, wenn den zuständigen Landeskreditanstalten ein Plan der vollständigen Finanzierung vorgelegt werden kann. Durch diese Maßnahmen entstehen den Geschädigten erhebliche Nachteile vor allem dadurch, daß sich die vorgesehenen Bauvorhaben mindestens um ein bis zwei Jahre verzögern. Die in diesem Zeitraum eintretenden Preissteigerungen sind so erheblich, daß die Betroffenen mit den Bauvorhaben und Baukalkulationen in erhebliche Schwierigkeiten kommen. Die Aufbaudarlehen stellen andererseits für die geschädigten Gruppen einen wichtigen Bestandteil der Finanzierung dar. Da es sich um nicht verzinsliche Darlehen handelt, können sie als unechtes Eigenkapital im Eigenkapitalraum eingesetzt werden. Dies gilt sowohl für die Finanzierung von Familienwohnheimen als auch für Mietwohnungen der Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften.
    Es ist daher dringend geboten, daß diese Mittel nicht nur zum Erwerb von Eigenheimen, sondern auch den vorgenannten Bauträgern in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Das Lastenausgleichsgesetz läßt jedoch nicht nur keine Erhöhung der Mittel für Aufbaudarlehen zu, sondern schreibt eine sich jährlich steigernde Herabsetzung vor. Um die Möglichkeit einer Bedarfsdeckung wenigstens in gewissem Umfang zu schaffen, gestattet der § 323 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes, daß bis zu 50% der für Wohnraumhilfe gesetzlich vorgesehenen Mittel auf Aufbaudarlehen umgebucht werden können. Von dieser Möglichkeit kann jedoch praktisch kein Gebrauch gemacht werden, weil auf Grund des Umsiedler-Wohnungsbaugesetzes der größte Teil der Wohnraumhilfe selbst in Anspruch genommen wird. § 2 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes schreibt nämlich vor, daß aus den für die Wohnraumhilfe bereitstehenden Mitteln in den Jahren 1962 bis 1965 200 Millionen DM an den Bund zurückzuzahlen sind. Um auf dem Wege der Umbuchung in den nächsten Jahren das Kontingent der Aufbaudarlehen vergrößern zu können, ist es deshalb nötig, durch die Änderung des Umsiedler-Wohnungsbaugesetzes den Fonds von der Rückzahlung der 200 Millionen DM während der Jahre 1962 bis 1965 zu befreien, diese Rückzahlung also um vier Jahre hinauszuschieben.
    Der Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt hat bereits in seiner Sitzung am 27. November 1961 einstimmig beschlossen, der Bundesregierung in der Richtung unseres Antrages eine Empfehlung zu geben. Da von dieser Empfehlung bisher seitens der Bundesregierung kein Gebrauch gemacht worden ist, halten wir es für nötig, mit unserem Antrag die Initiative in dieser Hinsicht zu ergreifen. Wir bitten daher, dem Begehren dieses Antrags zu entsprechen.

    (Beifall bei der SPD.)