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ID0401702600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 577 A Fragestunde (Drucksache IV/ 199) Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Wirtschaftliche Lage des Landkreises Freiburg Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 577 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 577 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 (Drucksache IV/ 214) 578 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 25. November 1959 über den Beitritt Griechenlands, Norwegens und Schwedens zu dem Übereinkommen vom 17. April 1950 über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/ 109); Schriftlicher _Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/ 190) — Zweite und dritte Beratung — 578 B Entwurf eines Gesetzes über die in Nizza am 15. Juni 1957 unterzeichnete Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken (Drucksache IV/ 101); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 193) — Zweite und dritte Beratung — 578 C Entwurf eines Gesetzes über die im Haag am 28. November 1960 unterzeichnete Fassung des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle (Drucksache IV/ 102); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 198) — Zweite und dritte Beratung — 578 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Zeitungsdruckpapier und Eisen- und Stahlpulver aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen IV/ 186, IV/ 195) . . 579 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Behandlung von Rechtsverordnungen gemäß § 21 Abs. 6 und § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes sowie gemäß § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 189, IV/ 196) 579 B Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (nicht liberalisierte Waren der Agrarwirtschaft) (Drucksachen IV/ 130, IV/ 205) Bading (SPD) 579 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1962 Entwurf eines Aktiengesetzes sowie Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksache IV/ 171) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Publizität von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Konzernen (SPD) (Drucksache IV/ 203) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Minderheiten in Kapitalgesellschaften (SPD) (Drucksache 1V/204) — Erste Beratung — Dr. Stammberger, Bundesminister . 580 A Dr. Deist (SPD) 584 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 594 D Dr. Atzenroth (FDP) 598 D Dr. Mommer (SPD) 601 C Entwurf eines Bundesurlaubsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/ 207) — Erste Beratung — Scheppmann (CDU/CSU) 601 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 602 D Dürr (FDP) 604 C Brand (Remscheid) (CDU/CSU) . 605 D Nächste Sitzung 606 C Anlagen 607 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1962 577 17. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner* 23.2. Altmaier 23. 2. Dr. Aschoff* 23. 2. Bazille 23. 2. Berlin 23.2. Birkelbach* 23. 2. Frau Blohm 23. 2. Dr. Brecht 23. 2. Brünen 5. 3 Dr. Bucerius 23. 2. Dr. Burgbacher* 23. 2. Corterier 23. 2. Cramer 23. 2. Dr. Dahlgrün 6. 3. Dr. Deist* 23. 2. Deringer* 23. 2. Dr. Dichgans* 23. 2. Dr. Dittrich 23.2. Drachsler 23. 2. Eisenmann 23. 2. Frau Dr. Elsner* 23.2. Engelbrecht-Greve* 23. 2. Etzel 23.2. Faller* 23. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 23. 2. Dr. Furler* 23. 2. Gedat 23.2. Gehring 23. 2. Gerns 23 .2. D. Dr. Gerstenmaier 28.2. Glombig 14.3. Goldhagen 23.2. Dr. Gradl 23. 2. Haage (München) 23.2. Hahn (Bielefeld)* 23.2. Dr. Heck 23.2. Hirsch 23. 2. Horn 23. 2. Illerhaus* 23.2. Jaksch 23. 2. Kalbitzer* 23. 2. Frau Kalinke 23. 2. Frau Dr. Kiep-Altenloh 23.2. Dr. Kohut 23. 2. Dr. Kreyssig* 23. 2. Kriedemann* 23. 2. Kuntscher 23. 2. Leber 23. 2. Lenz (Brühl)* , 23.2. Lücker (München)* 23.2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 23. 2. Margulies* 23. 2. Mattick 23.2. Mauk* 23. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 2. Dr. Menzel 31. 3. Metzger* 23. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Michels* 23. 2. Müller (Nordenham) 23. 2. Müller (Remscheid) 27.2. Müller-Hermann* 23. 2. Neubauer 23. 2. Oetzel 7. 4. Ollenhauer 23. 2. Dr.-Ing. Philipp* 23.2. Frau Dr. Probst* 23. 2. Rademacher* 23.2. Reitzner 28. 2. Richarts* 23. 2. Dr. Rieger 10.3. Rollmann 23. 2. Ruland 23. 2. Sänger 23. 2. Schmücker 23. 2. Dr. Schneider 10. 3. Schoettle 23. 2. Seifriz* 23. 2. Seuffert 23. 2. Soetebier 23. 2. Stein 23. 2. Stooß 23. 2. Storch* 23.2. Striebeck 23. 2. Frau Strobel* 23.2. Dr. Tamblé 23. 2. Theis 7. 3. Tobaben 23. 2. Wächter 23. 2. Wehner 23. 2. Weinkamm* 23. 2. Wischnewski* 23. 2. Wullenhaupt 23. 2. Zoglmann 27. 2. Anlage 2 Umdruck 35 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Geschäftsordnungsangelegenheiten - über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betreffend Behandlung von Rechtsverordnungen gemäß § 21 Abs. 6 und § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes sowie gemäß j 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 189, IV/ 196). Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag werden die beiden letzten Sätze gestrichen und durch folgenden Text ersetzt: „Eine Abstimmung findet nur statt, wenn der Ausschuß empfiehlt, von dem Recht des Bundestages gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes oder gemäß § 77 Abs. 5 Satz 3 des * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. 608 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1962 Zollgesetzes Gebrauch zu machen. Das gleiche gilt, wenn bei Aufruf des Tagesordnungspunktes ein entsprechender Antrag aus der Mitte des Hauses vorliegt. Er bedarf der Unterschrift von mindestens so viel Mitgliedern wie einer Fraktionsstärke entspricht. Für Änderungsanträge gilt § 100 der Geschäftsordnung. Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dürr und Fraktion Anlage 3 Umdruck 39 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Dr. Reischl, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die in Nizza am 15. Juni 1957 unterzeichnete Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken (Drucksachen IV/ 101, IV/ 197). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 erhält folgenden Satz 2: Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1). Bonn, den 22. Februar 1962 Dr. Weber (Koblenz) Dr. Reischl Dr. Bucher
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Deist?


Rede von Dr. Heinrich Deist
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Atzenroth, kennen Sie die erste Seite der Begründung des Bundesjustizministeriums, die dieser sehr unfruchtbaren Diskussion, die Sie soeben beginnen, den Boden entzieht und deutlich sagt, daß es nicht richtig wäre, zu behaupten, daß die wesentlichen Grundlagen des Gesetzes von 1937 auf nationalsozialistischen Überlegungen — Führerprinzip usw. — beruhten, sondern auf eingehenden Erörterungen über eine Aktienrechtsreform, die jahrelang vorher angestellt worden sind?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Es wäre natürlich vermessen von mir, auf die Tribüne zu gehen, wenn ich die erste Seite nicht gelesen hätte. Ich habe hier die Aufgabe, nicht für die Regierung, sondern für die Freie Demokratische Partei zu sprechen. Das ist ein kleiner Unterschied, nicht wahr?
    Herr Dr. Deist, wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, teilen Sie unseren Begriff vom Eigentum, soweit die kleinen, mittleren und insbesondere .die Familien-AG in Frage kommen. Für diese haben Sie eine Sonderregelung gewünscht und gefordert, die, soviel ich das aus Ihren Ausführungen habe entnehmen können, im wesentlichen dem entspricht, was auch der Regierungsentwurf vorsieht.

    (Abg. Dr. Deist: Es geht darüber hinaus!)

    — Es geht noch weit darüber hinaus, umfaßt also noch weitere Rechte. Wenn Sie diese Rechte konkretisieren, Herr Dr. Deist, würden Sie wahrscheinlich — ich weiß noch nicht, wie sie aussehen —unsere Zustimmung haben. Wenn Sie darüber hinaus weitergehende Rechte für kleine, mittlere und insbesondere Familien-AG wünschen und fordern, mögen Sie das konkret sagen. Wir sind dann wahrscheinlich bereit, Ihnen sehr weitgehend zu folgen.
    Der Streit zwischen uns über den Eigentumsbegriff bezieht sich also im wesentlichen auf die großen Gesellschaften. Dort bestreiten Sie, daß man noch mit dem Eigentumsbegriff bei der Aktie operieren könne.
    Sie haben uns zunächst einige Beispiele aus der Weimarer Zeit vorgetragen, in der sich eine Entwicklung abzeichnete, die Ihren Gedankengängen entsprach. Aber die Weimarer Zeit glauben wir jetzt überwunden zu haben. Beispiele, die Sie vorgetragen haben, sind für uns, besonders was die Personen angeht, auch nicht sehr überzeugend. Sie haben ein Zitat vorgetragen, das von dem damaligen Justizminister Dr. Bredt von der Wirtschaftpartei stammt. Aber das kam aus der ganzen Sphäre seiner Beamten wie des Herrn Schlegelberger usw. Dessen Gedankengut wollen wir doch heute auf keinen Fall kritiklos übernehmen. Er ist der Verfasser der Ausführungen, die sein Minister nach Ihrer Darlegung dann vorgetragen hat.
    Auch Rathenau ist für uns heute kein Kronzeuge mehr. Ich gestehe Ihnen ganz offen, daß ich in meiner Jugend die Schriften von Walther Rathenau begeistert gelesen habe. Aber wenn ich sie heute nachträglich wieder einmal durchlese, stoße ich auf viele Dinge, die heute völlig wirklichkeitsfremd wirken. Er konnte ja auch nicht die Entwicklung voraussehen, die wir insbesondere nach dem zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der Wirtschaft genommen haben, insbesondere diese Art der Marktwirtschaft, die wir damals ja nicht hatten.
    Was die Aktiengesellschaften angeht, so war auch in der Weimarer Zeit keine breite Streuung von Aktionären vorhanden. Sie gibt heute ganz andere Grundlagen für die Betrachtung dieser Fragen. Lassen wir also die Beispiele aus der Weimarer Zeit. Sie können uns heute nicht mehr überzeugen.



    Dr. Atzenroth
    Herr Dr. Deist, Sie sind in Ihrer Kritik unseres Eigentumsbegriffs merkwürdige Wege gegangen, Sie haben zunächst einmal sehr drastisch aufgezeigt, wie wenig die kleinen Aktionäre in Wirklichkeit ihre Rechte ausüben können. Ich gebe Ihnen da völlig recht. Der kleine Aktionär des Volkswagenwerks kann sein Eigentumsrecht verhältnismäßig nur gering ausnutzen. Trotzdem bleibt sein Eigentumsrecht. Wollen Sie ihm das wegnehmen? Wollen Sie ihn zu einem Darlehensgeber, oder was weiß ich, degradieren? Er will es doch nicht! Er will Aktionär sein, er will Anteilsrechte haben. Denn sonst kaufte er sich doch ein anderes Papier.
    Außerdem ist es in unserer Massengesellschaft unvermeidbar, daß man nur geringe Möglichkeit hat, sein Recht auszuüben. Meine Herren von der SPD, wie übt denn das Mitglied einer Gewerkschaft sein Recht aus, wenn es unter 25 000 Menschen steht?

    (Abg. Dr. Deist: Das ist kein Unternehmen!)

    Wie kann das einzelne Gewerkschaftsmitglied, wenn es etwa anderer Meinung ist, diese Meinung zum Ausdruck bringen? Doch praktisch nicht. Das ist ein ähnliches Beispiel. Wollen Sie ihm deswegen die Mitgliedsrechte innerhalb dieser Gewerkschaft entziehen?

    (Abg. Dr. Deist: Wollen Sie ernsthaft diesen Vergleich zwischen dem Depotstimmrecht und der demokratischen Ordnung von Massenorganisationen ziehen?)

    — Aber Herr Dr. Deist, ich habe doch kein Wort B) vom Depotstimmrecht gesagt! Sie wollen das Eigentumsrecht des kleinen Aktionärs verneinen,

    (Widerspruch bei der SPD)

    weil er nicht die Möglichkeit hat, sein Eigentumsrecht wirkungsvoll auszuüben. Er kann es nur mit seiner kleinen Stimme ausüben, und das ist für Sie nicht wirkungsvoll genug. Sie wollen damit den Eigentumsbegriff in Frage stellen, und damit habe ich den Vergleich gezogen.
    Der Aktionär soll sein Recht selbst ausüben können. Er soll insbesondere — und wir wollen ihm das Recht verstärken — über das Eigentum auch dadurch verfügen, daß er bei der Festsetzung des Ertrages seines Unternehmens und über die Verwendung des Ertrages mitbestimmt.

    (I üben? Wir würden es für außerordentlich unglücklich halten, wenn Sie an diese Stelle irgendeine öffentliche Macht, irgendeine staatliche Stelle setzen wollten. Denn, Herr Dr. Deist, nehmen Sie es mir nicht übel, das wäre doch — — — Ja, aber Sie haben uns nicht gesagt, wer diese Rechte anstelle des Aktionärs ausüben soll. Sie haben hier doch ausführlich dargelegt, daß der kleine Aktionär nicht die Möglichkeit der Ausübung seiner Rechte hat. Also: wer soll sie an seiner Stelle ausüben? Das sagen Sie uns nicht. (Abg. Lange [Essen] : Das müssen wir uns einmal gemeinsam überlegen! Da können Sie doch nicht einfach propagandistische Schlußfolgerungen ziehen!)


    (Abg. Dr. Deist: Das ist doch alles Phantasie!)

    — Ja, aber Herr Lange, „gemeinsam überlegen" — wenn Sie hier Ihre Kritik anbringen, dann müssen Sie doch natürlich Ihre kritischen Gedanken so konkretisieren, daß wir zu diesen Gedanken Stellung nehmen können. Wir sind der Meinung: der Aktionär soll dieses Recht ausüben kraft seines Eigentums. Das ist unsere Überlegung. Wenn Sie eine andere haben, bitte, sagen Sie sie! Dann werden wir dazu Stellung nehmen. Solange Sie das nicht tun, müssen wir unterstellen — oder befürchten, will ich lieber sagen,

    (Abg. Lange [Essen] : Sie dürfen nicht unterstellen!)

    — befürchten, Herr Lange! —, daß Sie an diese Stelle staatliche Organe setzen wollen, also das, was man früher eben Sozialisierung nannte, hier, bloß auf dem anderen Wege, wieder einführen wollen.
    Auch wir sind für die Verstärkung der Publizität. Darin sind wir einig. Mir ist nicht ganz klargeworden, ob Herr Dr. Deist die hier vorgesehenen Veröffentlichungspflichten noch weiter ausgedehnt haben wollte. Sie sagten, wenn ich Sie recht verstanden habe, der Aktionär könne aus den Publizierungen, die jetzt nach dem Gesetz vorgeschrieben sind, nicht alles ersehen; er könne z. B. die Bewertungen nicht überprüfen. Wollen Sie die Publizität so weit ausdehnen, daß auch die einzelnen Bewertungsfragen vor der Öffentlichkeit breitgelegt werden? Das, glaube ich, würde doch auch von Ihnen als zu weitgehend betrachtet werden. Wir stimmen mit Ihnen darin überein, daß wir weitgehende Publizitätsvorschriften fordern. Wir ziehen daraus aber nicht dieselbe Folgerung, die man in Amerika zieht. Dort ist festgelegt, daß der Aktionär über die Verwendung dieses Ertrages nicht mitbestimmen darf. Darauf bezog sich vorhin mein Einwand, wir könnten die Amerikaner nicht als Vorbild in allen Eigentumsfragen ansehen. Die Amerikaner — das war der Grund für meinen Zwischenruf vorhin — gestehen dem Aktionär nicht das Recht zu, über dieses Eigentum, den Ertrag, der ihm offengelegt wird, auch zu bestimmen. Das macht das Management, und der amerikanische Aktionär muß sich mit dem begnügen, was ihm von der Unternehmensleitung



    Dr. Atzenroth
    als Anteil zugebilligt wird. Das war bisher auch bei
    uns so. Künftig soll in die Machtverfügung der großen Unternehmungen stärker eingegriffen werden.
    Ich möchte ganz kurz ein Problem anschneiden, das im Regierungsentwurf kurz übergangen und mit sehr wenigen Worten abgetan ist. Ich meine die Frage der nennwertlosen Aktie. Es geht darum, ob auch bei uns diese Form der Aktie eingeführt werden soll. Hier würden wir einem amerikanischen Beispiel folgen. Wir werden dieses Problem in den Ausschußberatungen zu untersuchen haben.
    Darf ich noch einmal kurz zusammenfassen. Unsere Vorstellungen von diesem Aktiengesetz beruhen in allererster Linie auf der Auffassung, daß wir den Aktionär als den Eigentümer des Unternehmens ansehen und daß wir ihm alle Rechte geben müssen, die wir dem Besitzer von Eigentum zuerkennen. Darum die Stärkung des Aktionärs. Andererseits müssen aber der Unternehmensleitung soviele Möglichkeiten der unternehmerischen Führung belassen bleiben, daß sie das Unternehmen wirklich so führt, wie es in der Wettbewerbswirtschaft notwendig ist.
    Wenn wir diese Gedanken in diesem Gesetz ausbauen — und ich glaube, daß wir eigentlich mehr gemeinsame Ideen dabei haben, auch mit der Opposition, als sich bei der heutigen Kontroverse herausgestellt hat —, dann glauben wir, daß doch, Herr Dr. Deist, auch von dieser Regierungskoalition ein wirklicher Reformentwurf auf dem Gebiet des Aktienrechts geschaffen wird, wir hoffen sogar, zum 1) Teil mit Ihrer Hilfe und Ihrer Unterstützung.
    Zum Schluß darf ich noch den Wunsch vortragen, die Beratungen über dieses Gesetz zügig in die Wege zu leiten. Ich weiß nicht, wie die Bestimmungen unserer Geschäftsordnung lauten. Die Entwürfe werden ja voraussichtlich dem Rechtsausschuß — federführend — und dem Wirtschaftsausschuß — mitberatend — überwiesen. Meine Frage: Wird sich der Wirtschaftsausschuß sofort an die Beratung dieses Gesetzes machen dürfen, obwohl er nur mitberatend tätig ist? Ich hoffe es, Sie doch sicherlich auch. Dann würden die Arbeiten sofort zweigleisig in Angriff genommen werden können, und damit bestünde die Hoffnung, daß wir schneller fertig werden, als wenn ein Ausschuß hinter dem anderen arbeiten muß.

    (Abg. Dr. Deist: Die Ladung zur Ausschußsitzung liegt schon vor!)

    — Nur zu einer allgemeinen ersten Aussprache.