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ID0401702100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 577 A Fragestunde (Drucksache IV/ 199) Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Wirtschaftliche Lage des Landkreises Freiburg Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 577 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 577 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 (Drucksache IV/ 214) 578 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 25. November 1959 über den Beitritt Griechenlands, Norwegens und Schwedens zu dem Übereinkommen vom 17. April 1950 über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/ 109); Schriftlicher _Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/ 190) — Zweite und dritte Beratung — 578 B Entwurf eines Gesetzes über die in Nizza am 15. Juni 1957 unterzeichnete Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken (Drucksache IV/ 101); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 193) — Zweite und dritte Beratung — 578 C Entwurf eines Gesetzes über die im Haag am 28. November 1960 unterzeichnete Fassung des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle (Drucksache IV/ 102); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 198) — Zweite und dritte Beratung — 578 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Zeitungsdruckpapier und Eisen- und Stahlpulver aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen IV/ 186, IV/ 195) . . 579 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Behandlung von Rechtsverordnungen gemäß § 21 Abs. 6 und § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes sowie gemäß § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 189, IV/ 196) 579 B Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (nicht liberalisierte Waren der Agrarwirtschaft) (Drucksachen IV/ 130, IV/ 205) Bading (SPD) 579 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1962 Entwurf eines Aktiengesetzes sowie Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksache IV/ 171) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Publizität von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Konzernen (SPD) (Drucksache IV/ 203) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Minderheiten in Kapitalgesellschaften (SPD) (Drucksache 1V/204) — Erste Beratung — Dr. Stammberger, Bundesminister . 580 A Dr. Deist (SPD) 584 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 594 D Dr. Atzenroth (FDP) 598 D Dr. Mommer (SPD) 601 C Entwurf eines Bundesurlaubsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/ 207) — Erste Beratung — Scheppmann (CDU/CSU) 601 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 602 D Dürr (FDP) 604 C Brand (Remscheid) (CDU/CSU) . 605 D Nächste Sitzung 606 C Anlagen 607 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1962 577 17. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner* 23.2. Altmaier 23. 2. Dr. Aschoff* 23. 2. Bazille 23. 2. Berlin 23.2. Birkelbach* 23. 2. Frau Blohm 23. 2. Dr. Brecht 23. 2. Brünen 5. 3 Dr. Bucerius 23. 2. Dr. Burgbacher* 23. 2. Corterier 23. 2. Cramer 23. 2. Dr. Dahlgrün 6. 3. Dr. Deist* 23. 2. Deringer* 23. 2. Dr. Dichgans* 23. 2. Dr. Dittrich 23.2. Drachsler 23. 2. Eisenmann 23. 2. Frau Dr. Elsner* 23.2. Engelbrecht-Greve* 23. 2. Etzel 23.2. Faller* 23. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 23. 2. Dr. Furler* 23. 2. Gedat 23.2. Gehring 23. 2. Gerns 23 .2. D. Dr. Gerstenmaier 28.2. Glombig 14.3. Goldhagen 23.2. Dr. Gradl 23. 2. Haage (München) 23.2. Hahn (Bielefeld)* 23.2. Dr. Heck 23.2. Hirsch 23. 2. Horn 23. 2. Illerhaus* 23.2. Jaksch 23. 2. Kalbitzer* 23. 2. Frau Kalinke 23. 2. Frau Dr. Kiep-Altenloh 23.2. Dr. Kohut 23. 2. Dr. Kreyssig* 23. 2. Kriedemann* 23. 2. Kuntscher 23. 2. Leber 23. 2. Lenz (Brühl)* , 23.2. Lücker (München)* 23.2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 23. 2. Margulies* 23. 2. Mattick 23.2. Mauk* 23. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 2. Dr. Menzel 31. 3. Metzger* 23. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Michels* 23. 2. Müller (Nordenham) 23. 2. Müller (Remscheid) 27.2. Müller-Hermann* 23. 2. Neubauer 23. 2. Oetzel 7. 4. Ollenhauer 23. 2. Dr.-Ing. Philipp* 23.2. Frau Dr. Probst* 23. 2. Rademacher* 23.2. Reitzner 28. 2. Richarts* 23. 2. Dr. Rieger 10.3. Rollmann 23. 2. Ruland 23. 2. Sänger 23. 2. Schmücker 23. 2. Dr. Schneider 10. 3. Schoettle 23. 2. Seifriz* 23. 2. Seuffert 23. 2. Soetebier 23. 2. Stein 23. 2. Stooß 23. 2. Storch* 23.2. Striebeck 23. 2. Frau Strobel* 23.2. Dr. Tamblé 23. 2. Theis 7. 3. Tobaben 23. 2. Wächter 23. 2. Wehner 23. 2. Weinkamm* 23. 2. Wischnewski* 23. 2. Wullenhaupt 23. 2. Zoglmann 27. 2. Anlage 2 Umdruck 35 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Geschäftsordnungsangelegenheiten - über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betreffend Behandlung von Rechtsverordnungen gemäß § 21 Abs. 6 und § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes sowie gemäß j 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 189, IV/ 196). Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag werden die beiden letzten Sätze gestrichen und durch folgenden Text ersetzt: „Eine Abstimmung findet nur statt, wenn der Ausschuß empfiehlt, von dem Recht des Bundestages gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes oder gemäß § 77 Abs. 5 Satz 3 des * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. 608 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1962 Zollgesetzes Gebrauch zu machen. Das gleiche gilt, wenn bei Aufruf des Tagesordnungspunktes ein entsprechender Antrag aus der Mitte des Hauses vorliegt. Er bedarf der Unterschrift von mindestens so viel Mitgliedern wie einer Fraktionsstärke entspricht. Für Änderungsanträge gilt § 100 der Geschäftsordnung. Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dürr und Fraktion Anlage 3 Umdruck 39 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Dr. Reischl, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die in Nizza am 15. Juni 1957 unterzeichnete Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken (Drucksachen IV/ 101, IV/ 197). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 erhält folgenden Satz 2: Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1). Bonn, den 22. Februar 1962 Dr. Weber (Koblenz) Dr. Reischl Dr. Bucher
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wilhelmi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte sehr!


Rede von Dr. Heinrich Deist
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, darf ich Sie im Anschluß an diese, wie ich meine, sehr bemerkenswerten Ausführungen fragen: Sind Sie wirklich der Auffassung, daß Ihr Beitrag zu diesem wichtigen Problem der Unternehmensverfassung wesentlich konkreter war als das, was Sie an unseren Ausführungen zu diesem Problem bemängelten? Ich will damit nur fragen: Ist das nicht ein Problem, bei dem wir uns solche Vorwürfe nicht machen sollten, weil es sich wirklich um eine schwierige Aufgabe handelt?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wilhelmi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, Sie zeigen in der Tat eine Wunde auf. Ich gebe zu, daß das eines der wenigen Probleme im Aktienrecht ist, bei dem ich bis jetzt keine Lösung gefunden zu haben glaube. Aber das ist ein einziges Problem, und Sie haben uns ein ganz großes Gesetz offeriert, ohne auch nur eine Idee ausführen zu können. Also ich glaube, da liege ich noch ganz gut im Rennen im Verhältnis zur SPD.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Also wir werden uns mit diesem Problem befassen, und ich bin jedem dankbar, der hier eine Anregung bringt.
    Was müssen wir weiter für den Aktionär tun, und was hat der Entwurf in dieser Richtung getan? Wir müssen dafür sorgen, daß der Wille des Aktionärs in der Hauptversammlung tatsächlich zum Ausdruck kommt. Damit stehen wir sofort vor dem Problem des Depotstimmrechts der Banken. Ich bin der Auffassung, daß die Lösung, die der Entwurf hier vorsieht, durchaus akzeptabel ist. Sie führt nämlich dazu, daß der Aktionär gezwungen ist, sich vor jeder Hauptversammlung darüber schlüssig zu werden, ob er der Bank eine Vollmacht geben will oder nicht. Dadurch wird verhindert, daß mit der Stimme eines Aktionärs, der seine Stimme im Grunde überhaupt nicht abgeben will, weil ihm die Sache ganz gleichgültig ist, ein anderer abstimmen kann. Also es wird verhindert, daß eine Stimme, die der Inhaber gar nicht abgeben will, von einem Dritten abgegeben wird.
    Das scheint mir das einzige zu sein, was am Depotstimmrecht bisher nicht in Ordnung war. Es geht nach unserer ganzen Rechtsauffassung nicht an, daß man jemandem verbietet, den Bevollmächtigten zu bestellen, den er sich wünscht. Die Banken sind ja in der Tat die geborenen Vertreter der Aktionäre in den Hauptversammlungen. Denn sie sind die Orientiertesten, sie sind in der Lage, Fachleute in die einzelnen Hauptversammlungen zu schicken, die auch dann, wenn einmal eine unvorhergesehene Situation eintritt, von sich aus sachgemäß entscheiden könhen. Also es ist absolut richtig, daß man das Depotstimmrecht beibehält und nicht etwa, wie das einmal verlangt worden ist, ganz streicht. Aber ich halte es für wichtig, daß die Gewähr dafür geboten ist, daß sich der Aktionär vor jeder Hauptversammlung in Kenntnis der Tagesordnung der Hauptversammlung entscheidet, ob er bevollmächtigen will.
    Zweitens kann und soll er nach dem Gesetzentwurf zusammen mit dieser Vollmacht Weisungen geben, an die die Bank dann gebunden ist. Gibt er solche Weisungen nicht, so erteilt er der Bank eine Vollmacht, im Sinne der Verwaltungsvorschläge zu stimmen.
    Diese Regelung unterscheidet sich von der bisherigen Regelung dadurch, daß in Zukunft eine Spezialvollmacht für jede Hauptversammlung gegeben werden muß, während bisher einmal im Jahr eine Ermächtigung an die Bank gegeben wurde, die sich auf sämtliche Aktien bezog, die der betreffende Kunde im Depot der Bank hatte. Diese besondere Bevollmächtigung verhindert es, daß nur eine soge-



    Dr. Wilhelmi
    nannte Pseudovollmacht vorliegt, daß nämlich von einer Vollmacht Gebrauch gemacht wird, bei deren Erteilung sich der Aktionär gar nicht darüber klar war, was nun eigentlich im einzelnen mit ihr geschehen würde. Damit ist aber auch alles nur Mögliche getan, um 'den wirklichen Willen des Aktionärs zum Ausdruck zu bringen, und sei es der Wille des Aktionärs, daß er sagt: Gut, ich gebe eine Vollmacht ohne Weisung. Dann hat er eben Vertrauen zu der Bank, daß sie das schon richtig machen wird, und dieses Vertrauen darf man ihm nicht einfach wegnehmen und sagen: du darfst der Bank keine Vollmacht geben.
    Ich bin auch eindeutig gegen die im Volkswagengesetz vorgesehene Beschränkung, daß die Banken nur bis zu 2 % des Kapitals vertreten können. Ich bin dagegen, einfach aus meiner Erfahrung mit dem Volkswagengesetz heraus. Das hat nämlich nur dazu geführt, daß ein Teil der Aktionäre, die ihre Aktien bei den Großbanken hinterlegt hatten — nur die Großbanken kommen in Frage — und die nicht abstimmen konnten, weil die Zeit aus technischen Gründen nicht langte, die Aktien woanders anlegen. Ich sehe da auch gar keine Gefahr. Wieviel Anteile jemand vertritt, der eine echte Vollmacht hat, soll mir gleich sein.
    Nun zu der Frage des weiteren Schutzes der Aktionäre. Auch das spielt eine erhebliche Rolle, vor allem im Konzernrecht. Natürlich kann ich hier nicht auf Einzelheiten eingehen. Wir haben einen sehr weitgehenden Schutz der Minderheiten im neuen Aktienrecht. Die Anträge der SPD gehen noch darüber hinaus. Das wird noch zu beraten sein. Ich glaube, daß das, was im Gesetz festgelegt ist, genügt. Es steht auch in einem organischen Zusammenhang mit den sonstigen qualifizierten Mehrheiten im ganzen Gesetz. Aber das sind alles Einzelheiten, über die wir uns unterhalten können.
    Das Entscheidende ist wohl, daß wir an der Gesamtkonzeption des Entwurfs festhalten und daß wir von der CDU/CSU diesen Entwurf voll und ganz begrüßen. Alle Vorschläge, die wir zu machen haben, werden nicht, wie es heute in einem Artikel in der „Welt" heißt, der Regierung Schwierigkeiten machen. Vielmehr werden sich alle Vorschläge, die wir zu machen haben — und wir haben eine ganze Masse von Vorschlägen, die wir bei den Beratungen anbringen werden; Gott sei Dank, daß wir noch eigene Ideen haben —, in der Richtung der Grundgedanken des Entwurfs bewegen.. Sie werden höchstens dazu beitragen, diese Grundgedanken zu vertiefen und festzulegen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Schließlich darf ich zur Beruhigung der Opposition sagen: wir Deutschen neigen sehr dazu, immer vom Grundsätzlichen auszugehen. Das hat etwas Gutes; wir . wollen die deutsche Art nicht verleugnen. Aber es passiert manchmal, daß wir uns stundenlang über die Grundsätze streiten, daß sich dann aber folgendes ereignet — das sehe ich häufig auch in der großen Politik —: daß das Ziel dasselbe ist. Das Ziel nämlich, daß unsere großen Aktiengesellschaften, bei denen ein großer Teil unserer Wirtschaftskraft liegt — darüber sind wir einig — auch unter dem neuen Gesetz so gut funktionieren wie unter dem bisherigen Gesetz und nach Möglichkeit noch besser; denn davon sind wir alle abhängig. Im Ziel sind wir uns also einig.
    Ich darf sagen, die Gesamtkonstruktion der Aktiengesellschaft — ich meine jetzt nicht die Unterschiede zwischen dem alten und neuen Gesetz, sondern die Aktiengesellschaft allgemein — hat sich bewährt.
    Ich möchte noch etwas sagen, was mir am Herzen liegt. Es wird soviel in wegwerfender Weise vom sogenannten Managertum gesprochen. Das ist ein Begriff, der sich aus der Tatsache ergibt, daß bei den großen Gesellschaften die eigentliche Leitung und das Eigentum nun einmal auseinanderfallen. Es regt sich kaum ein Mensch auf, wenn ein Einzelkaufmann große und vielleicht auch gewagte Geschäfte macht, weil man das Gefühl hat: er trägt wirklich die Verantwortung; wenn es schief geht, hat er sein Vermögen verloren. Das ist bei den großen Aktiengesellschaften insofern nicht der Fall, als der Vorstand keinen persönlichen Schaden hat, wenn es der Gesellschaft schlecht geht. Den Schaden hat der Aktionär, und deshalb soll der Aktionär auch den Vorstand beaufsichtigen.
    Es hat sich aber doch gezeigt, daß der unternehmerische Geist, der in jeder Wirtschaft vorhanden sein muß und der letztlich entscheidend dafür ist, eine Wirtschaft voranzubringen, in den Vorständen unserer Aktiengesellschaften in hervorragender Weise vertreten 'ist. Deshalb sollten wir bei allem, was wir tun, um das Privateigentum des Aktionärs in seinen Kontrollrechten, in seinen maßgeblichen Funktionen zu stärken, nicht vergessen, daß für das Funktionieren der Wirtschaft das Funktionieren der unternehmerischen Leitung — neben anderen Faktoren natürlich — entscheidend ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Über das Konzernrecht wäre noch unendlich viel zu sagen. Aber lassen Sie mich mit diesen Worten schließen: ich .glaube, hier ist ,ein bahnbrechender Schritt gemacht worden. Das muß sich alles noch bewähren. Wir werden nicht allzuviel Änderungswünsche haben; aber es gibt Probleme, über die wir sprechen müssen. Gehn wir alle an die Arbeit in den Ausschüssen! Ich könnte 'mir denken, Herr Deist, daß wir, wenn wir diese Arbeit hinter uns haben, sagen: Wir gingen zwar von ganz verschiedenen Ausgangspunkten aus, wir redeten viel über die Prinzipien, aber zum Schluß haben wir in der praktischen Arbeit einige Übereinstimmung erzielt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)