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ID0401508700

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    Deutscher Bundestag 15. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 445 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Höfler 445 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 185, IV/ 188) Frage des Abg. Dröscher: Einberufung Wehrpflichtiger Hopf, Staatssekretär 445 D, 446 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 446 A Büttner (SPD) . . . . . . . . . 446 B Frage des Abg. Sänger: Aufstellung einer Einheit betr. Veröffentlichungen bei äußerem Notstand Hopf, Staatssekretär 446 B, C Berkhan (SPD). . . . . . . 446 C Frage des Abg. Schmidt (Gellersen) : Postschließfächer Dr.-Ing. E. h. Herz, Staatssekretär . . 446 D Frage des Abg. Dröscher: Fernsprechanschlüsse im Hunsrückkreis Simmern Dr.-Ing. E. h. Herz, Staatssekretär . . 447 A, B, C, D, 448 A Dröscher (SPD) 447 B Bading (SPD) 447 C, D Gscheidle (SPD) 447 D, 448 A Frage des Abg. Büttner: Wohnungsfehlbestand Lücke, Bundesminister 448 B, C Büttner (SPD) 448 B, C Frage des Abg. Büttner: Schaffung eines ausgeglichenen Wohnungsmarktes Lücke, Bundesminister . 448 D, 449 A, B Büttner (SPD) . . . . . 448 D, 449 A Frage des Abg. Büttner: Dringlichkeitsfälle unter den Wohnungssuchenden Lücke, Bundesminister 449 B, D Büttner (SPD) 449 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Planstellen für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Scheel, Bundesminister . . . . 450 A, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 450 B, C Frage des Abg. Hermsdorf: Entwicklungshilfe für Spanien Scheel, Bundesminister . . . . 450 C, D, 451 A, B, C Hermsdorf (SPD) . . . . . 450 D, 451 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 451 B Dr. Mommer (SPD) 451 C Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 180, zu IV/ 180) Schwarz, Bundesminister 451 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Situation der deutschen Filmwirtschaft (Drucksache IV/ 144) Brand (Remscheid) (CDU/CSU) . . 459 A Nächste Sitzung 459 C Anlage 461 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1962 445 15. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1962 461 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Althammer 16.2. Altmaier 16.2. Arendt (Wattenscheid) 16.2. Dr. Aschoff 16.2. Dr. Atzenroth 16.2. Dr. Barzel 16.2. Dr. Bechert 16.2. Bergmann f6. 2. Börner 16.2. Dr. Brecht 16 2. Dr. von Brentano 16.2. Dr. Bucerius 23.2. Dr. Burgbacher 17.2. Busse 16.2. Cramer 16.2. Deringer 16.2. Dr. Dittrich 16.2. Dr. Dörinkel 17.2. Dr. Dollinger 16.2. Ehnes 16.2. Frau Dr. Flitz 16.2. Frau Funcke (Hagen) 17. 2. Dr. Furler 16.2. Gedat 16.2. Geiger 16.2. Gerlach 16.2. Gerns 16.2. D. Dr. Gerstenmaier 28.2. Glombig 16.2. Haage (München) 16.2. Hesemann 16.2. Hoogen 16.2. Horn 16.2. Illerhaus 16.2. Dr. Imle 16.2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kalbitzer 16. 2. Frau Kalinke 18.2. Dr. Klein (Berlin) 16.2. Kohlberger 16.2. Dr. Kreyssig 16.2. Kriedemann 16.2. Leber 16.2. Lenz (Brühl) 16.2. Lücke (Osnabrück) 16.2. Lücker (München) 16.2. Maier (Mannheim) 16.2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16.2. Dr. Menzel 18.2. Michels 16.2. Dr. Morgenstern 19.2. Müller (Nordenham) 16.2. Müller-Hermann 16.2. Müser 18.2. Murr 16.2. Nellen 16.2. Oetzel 7. 4. Peters (Norden) 16.2. Pöhler 16.2. Reitzner 28.2. Dr. Schneider 16.2. Seuffert 16.2. Dr. Stoltenberg 16.2. Striebeck 18.2. Strohmayr 16.2. Weber (Georgenau) 16.2. Weigl 16.2. Weinkamm 16.2. Wendelborn 16.2. Werner 16.2. Dr. Wilhelmi 16.2. Dr. Winter 16.2. Wullenhaupt 16.2. Zoglmann 27. 2.
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    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landwirtschaft wurde in den letzten Wochen manche Schlagzeile gewidmet. Das zeigt, daß den Problemen der Landwirtschaft auch im Industriestaat große Aufmerksamkeit geschenkt wird und sicher auch geschenkt werden muß. Am 24. Januar dieses Jahres hatte ich bereits Gelegenheit, über Fragen der EWG-Politik und insbesondere der EWG-Agrarpolitik zu referieren, die dann am 31. Januar gemeinsam hier diskutiert worden sind. Heute lege ich Ihnen den Bericht der Bundesregierung zur Lage der Landwirtschaft gemäß dem Landwirtschaftsgesetz vor, der für die agrarpolitischen Maßnahmen die sachliche Grundlage liefert.
    Die Landwirtschaft kann nicht für sich allein betrachtet werden. Sie ist ein wichtiges Glied in unserer Gesamtwirtschaft. Der Anteil der Landwirtschaft an der Wertschöpfung der westdeutschen Wirtschaft beträgt zwar nur 6 bis 7 %. Hieraus darf aber nicht der voreilige Schluß gezogen werden, daß die Landwirtschaft ein unbedeutender Teil unserer Volkswirtschaft sei, auf den man notfalls auch verzichten könnte. Es wird dabei unter anderem übersehen, daß die Landwirtschaft bei dieser Betrach-



    Bundesminister Schwarz
    tungsweise der Gesamtheit der übrigen Wirtschaftszweige gegenübergestellt ist. Die richtige Perspektive gewinnt man erst dann, wenn die Landwirtschaft mit einzelnen wichtigen Wirtschaftszweigen verglichen und auch die Verflechtungen und gegenseitige Beeinflussung nicht außer acht gelassen werden.
    Die Landwirtschaft erzeugt jährlich Güter im Werte von 24 Milliarden DM. Das sind 7 Milliarden DM mehr als der Umsatz der Fahrzeugindustrie, die heute sehr gern als Indikator industriellen Fortschritts herangezogen wird; oder, um einen anderen Vergleich heranzuziehen: Die landwirtschaftliche Produktion entspricht mehr als der Hälfte des Wertes des Exports der gewerblichen Wirtschaft, von dem unser Wohlstand stark abhängig ist.
    Die Landwirtschaft ist aber nicht nur als Produzent, sondern auch als Konsument im volkswirtschaftlichen Gefüge von Bedeutung. Die Landwirtschaft benötigt jährlich Güter und Dienstleistungen im Werte von 15 Milliarden DM aus den übrigen Wirtschaftszweigen. Das entspricht ungefähr dem gesamten Umsatz der Textilindustrie.
    Die Landwirtschaft ist auch heute noch für den gewerblichen Sektor als Käufer und als Erzeuger von Rohstoffen ein bedeutender Faktor und für die Stabilität des Binnenmarktes nicht zu unterschätzen.
    Der Landwirt hängt bei der Erzeugung sehr stark von Naturgesetzen ab; und der Ausdehnung der Nachfrage nach Nahrungsmitteln sind selbst bei steigendem Wohlstand Grenzen gesetzt. Der gewerbliche Produzent dagegen ist von der Natur nicht so stark abhängig und kann bei steigendem Einkommen mit erhöhtem Absatz rechnen. Er kann aber auch die Produktion einschränken oder umstellen, wenn die Nachfrage nachläßt oder sich ändert. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Lage der Landwirtschaft betrachten.
    Gestatten Sie mir nun einige konkrete Angaben zur Einkommensentwicklung, denn ganz ohne Zahlen geht es in einem Lagebericht nun einmal nicht.
    Die Einkommenssituation der in der Landwirtschaft Tätigen hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1960/61 gebessert. Der erzielte Lohn in der Landwirtschaft war um 388 DM je Arbeitskraft höher als im Vorjahr, das sind 11%. Die Witterungsabhängigkeit der Landwirtschaft bedingt mehr oder weniger starke Schwankungen des Einkommens von Jahr zu Jahr. Deshalb muß die Ertragslage an Hand der Ergebnisse mehrerer Jahre betrachtet werden. Seit Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes verbesserte sich das landwirtschaftliche Einkommen um rund 1700 DM auf rund 4000 DM je Arbeitskraft. Das bedeutet einen Anstieg von mehr als 70 %
    Alle Berufsgruppen messen ihr Einkommen nicht an dem der vergangenen Jahre, sondern am Einkommen der anderen Berufsgruppen. In dieser Richtung gibt auch das Landwirtschaftsgesetz den Auftrag, das Einkommen der in der Landwirtschaft Tätigen mit dem Lohn vergleichbarer gewerblicher Berufsgruppen in Beziehung zu bringen.
    Der Lohn der für die Landwirtschaft vergleichbaren gewerblichen Berufsgruppen erhöhte sich seit Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes um rund 1900 DM auf rund 5400 DM je Erwerbstätigen. Das bedeutet, daß der Einkommensabstand zwischen dem erzielten Lohn in der Landwirtschaft und dem Lohn vergleichbarer gewerblicher Berufsgruppen absolut etwas größer, aber relativ kleiner geworden ist. Der Einkommensabstand beträgt rund 1400 DM je Arbeitskraft, das entspricht 26 % des Vergleichslohnes gegenüber 34 % im Jahre 1956/57.
    Nur auf 7 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche wurde 1960/61 ein Einkommen erreicht, das dem Ziel des Landwirtschaftsgesetzes entspricht. Außerdem wurde auf 30 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ein Einkommen in Höhe des Vergleichslohnes erwirtschaftet, wenn auch eine angemessene Kapitalverzinsung nicht in vollem Umfang erzielt wurde. Im Grünen Bericht sind diese Verhältnisse mit Zahlen und Schaubildern auf den Seiten 62 und 68 dargelegt.
    Die eben geschilderte Einkommenssituation bezieht sich auf das Wirtschaftsjahr 1960/61. Inzwischen wissen wir, daß infolge der niedrigen Getreide- und Hackfruchternte die Lage der Landwirtschaft sich im laufenden Jahr erheblich ungünstiger entwickelt hat. Nach den bisher vorliegenden Unterlagen ist zu erwarten, daß durch die höheren Ausgaben, insbesondere für Futtermittel, der Überschuß der Verkaufserlöse über die Betriebsausgaben um 800 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr geringer wird. Während für 1961/62 mit einem Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen zu rechnen ist, sind aber die Löhne der vergleichbaren gewerblichen Berufsgruppen bei anhaltender Konjunktur der Wirtschaft weiter gestiegen. So muß leider angenommen werden, daß der Abstand zwischen dem erzielten Lohn in der Landwirtschaft und dem Vergleichslohn größer wird.
    Von den Durchschnittsergebnissen für das Bundesgebiet weichen die Ergebnisse der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe zum Teil erheblich ab. Im Laufe der Jahre ist deutlich die Tendenz zu erkennen, daß Betriebe von ausreichender Größe, die intensiver wirtschaftenden Betriebe und die Betriebe mit guten Ertragsvoraussetzungen höhere Einkommen erzielen als die kleineren Betriebe, die weniger intensiv wirtschaftenden Betriebe und die Betriebe mit geringen Ertragsvoraussetzungen. Selbstverständlich ist in allen Fällen das Können des Betriebsleiters von ausschlaggebender Bedeutung.
    Ohne die direkten Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die Landwirtschaft wäre das Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben zwar auch gestiegen, aber der Einkommensabstand wäre noch wesentlich größer. Die Verbesserung der Einkommen auch nach Abzug der sofort wirksamen Förderungsbeträge läßt erkennen, daß sich neben den Rationalisierungsbestrebungen der Landwirte die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und der Produktions- und Absatzvoraussetzungen auswirken. Diese Maßnahmen, die die Rentabilitätsgrundlagen der Landwirtschaft nachhaltig verbes-



    Bundesminister Schwarz
    sern, werden erst auf lange Sicht in vollem Umfange wirksam werden.
    Der Einkommensvergleich, den ich eben vortrug, bezieht sich auf das Jahreseinkommen. In den Diskussionen über den Einkommensvergleich ist nun vielfach der Wunsch geäußert worden, vom Stundenlohn auszugehen. Dabei beruft man sich auf die Verkürzung der Arbeitszeit in der gewerblichen Wirtschaft und die längere Arbeitszeit in der Landwirtschaft, erzwungen durch die Abwanderung der Arbeitskräfte. Die große Arbeitsbelastung der landwirtschaftlichen Familienarbeitskräfte, die sich in vielen Betrieben infolge des Arbeitskräftemangels ergeben hat, dürfte allgemein bekannt sein.
    Rechnerisch läßt sich ein Stundenlohnvergleich wohl durchführen, allerdings nur unter Verwendung kalkulatorischer Ansätze. Bezieht man das vorgenannte Jahreseinkommen in der Landwirtschaft für 1960/61 auf 2800 bzw. 3200 Arbeitsstunden, so ergibt sich ein Betrag je Arbeitsstunde von 1,43 DM bzw. 1,25 DM. Dem steht ein Stundenlohn im Durchschnitt für Männer und Frauen vergleichbarer gewerblicher Berufsgruppen in Höhe von 2,46 DM bzw. bei Einbeziehung der Pendelzeiten von 2,17 DM gegenüber.
    Ein derartiger Stundenlohnvergleich hat aber nur eine bedingte Aussagekraft. Eine zuverlässige Abgrenzung der betrieblichen und der betriebsnotwendigen Arbeitszeit in der Landwirtschaft ist nicht, möglich. Betriebsarbeit und Familienleben gehen im bäuerlichen Betrieb im Gegensatz zum industriellen Arbeitstag untrennbar ineinander über. Es wechseln
    In der Landwirtschaft sowohl die tägliche Dauer als auch die Intensität der Arbeit im Laufe des Jahres. Hinzu kommt, daß die Arbeitszeit der selbständigen Bauernfamilie nicht mit der tariflichen Arbeitszeit eines unselbständigen Arbeitnehmers gleichzusetzen ist. Ich kann hier auf dieses Problem im einzelnen nicht näher eingehen und verweise auf den vorjährigen Grünen Bericht, in dem diese Fragen eingehend behandelt worden sind.
    Nach diesem Überblick über die Einkommenssituation in der Landwirtschaft möchte ich noch kurz auf die Leistungen der Landwirtschaft eingehen, um aufzuzeigen, daß die Landwirtschaft große Anstrengungen unternommen hat, die Leistungsfähigkeit der Betriebe den heutigen Erfordernissen anzupassen.
    Die Landwirtschaft hat ihre Produktion im letzten Jahrzehnt um mehr als ein Drittel erhöht. Trotz zunehmender Bevölkerung und trotz Landverlusten an Bauland konnte die Nahrungsmittelversorgung zu mehr als 75 % aus der Erzeugung des Inlandes erfolgen. Die einheimische Landwirtschaft ist damit nach wie vor die Grundlage für die Versorgung mit Nahrungsmitteln. Für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist aber von besonderer Bedeutung, daß das zunehmende Erzeugungsvolumen der Landwirtschaft von einem sich ständig verringernden Arbeitskräftebestand erwirtschaftet wurde.
    Im letzten Jahrzehnt hat die Landwirtschaft 1,3 Millionen Arbeitskräfte an andere Wirtschaftsbereiche — ob freiwillig oder unfreiwillig, das sei hier dahingestellt — abgegeben. In den vergangenen drei Jahren setzte sich insbesondere die Abwanderung der Lohnarbeitskräfte aus der Landwirtschaft verstärkt fort und hat die Schwierigkeiten in der Arbeitswirtschaft vor allem in den mittel- und großbäuerlichen Betrieben erhöht. Die Verringerung des Arbeitskräftebestandes hatte andererseits eine Steigerung der Arbeitsproduktivität zur Folge. Vor zehn Jahren wurden von einer Arbeitskraft 97 dz Getreideeinheiten erzeugt, heute sind es 204 dz. Die Produktion je Arbeitskraft hat sich in dieser relativ kurzen Zeitspanne mehr als verdoppelt. Diese Leistungssteigerung kann sich neben der der übrigen Wirtschaftsbereiche durchaus sehen lassen.
    Vielfach wird der Landwirtschaft der Vorwurf gemacht, sie passe sich der modernen Entwicklung, die durch eine kapitalintensive Wirtschaftsweise gekennzeichnet ist, nicht an. Dies trifft nicht zu. Auf eine landwirtschaftliche Arbeitskraft entfallen heute durchschnittlich Kapitalwerte in Höhe von 36 000 DM. Damit übertrifft die Kapitalausstattung der landwirschaftlichen Arbeitskräfte im Durchschnitt die der Arbeitskräfte in der gewerblichen Wirtschaft.
    Die beachtliche Steigerung der Arbeitsproduktivität war nur durch große Umstellungen möglich, die in umfangreichen Investitionen der Landwirtschaft zum Ausdruck kommen. Im letzten Jahrzehnt investierte die westdeutsche Landwirtschaft 22 Milliarden DM in ihren Betrieben, davon 16 Milliarden DM für neue Maschinen. Allein im Wirtschaftsjahr 1960/61 wurden 2,7 Milliarden DM für Maschinen aufgewendet.
    Die umfangreichen Investitionen, die die Landwirtschaft bisher vornahm, konnte sie aus eigenen Mitteln nicht in vollem Umfang finanzieren, so daß Fremdkapital aufgenommen werden mußte. Die Kreditbelastung, die nach der Währungsreform 2,5 Milliarden DM betrug, ist heute auf rund 13 Milliarden DM angewachsen. Obwohl erhebliche Mittel für die Zinsverbilligung aufgewendet wurden, belaufen sich die jährlichen Zinsleistungen auf 740 Millionen DM; sie entsprechen 3,6 % der Verkaufserlöse.
    Die Entwicklung auf dem Gebiete der ländlichen Arbeitswirtschaft in Verbindung mit dem allgemeinen, günstigen Wirtschaftsverlauf in der gewerblichen Wirtschaft haben zu einer beachtlichen Veränderung der Betriebsgrößenstruktur geführt. Seit 1949 verringerte sich die Zahl der Betriebe mit 0,5 bis 10 ha Nutzfläche um rund 400 000. Dieser Rückgang entstand vor allem durch die Aufgabe von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben und Grenzbetrieben, deren Inhaber in zunehmendem Maße Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit beziehen. Die dadurch frei gewordenen Flächen kamen, soweit sie nicht aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschieden sind, dem Bereich der bäuerlichen Familienbetriebe zugute. Diese Entwicklung in der Veränderung der Betriebsgrößenstruktur wird sich in Zukunft verstärkt fortsetzen.
    Die Fortschritte auf allen Gebieten der Wirtschaft stellen auch die landwirtschaftlichen Betriebe vor viele Probleme, die sich mit dem Hineinwachsen in die EWG noch vergrößern werden. Die Anpassung an die neuen Verhältnisse erfordert eine schnelle



    Bundesminister Schwarz
    Umstellung, die nicht ohne wirtschaftliche und soziale Spannungen vor sich geht. Umfangreiche staatliche Maßnahmen sind daher notwendig, um die Anpassung, die die Landwirtschaft in der kurzen Zeit nicht aus eigener Kraft vornehmen kann, zu erleichtern und um Härten zu mildern. Die erforderlichen Maßnahmen können aber nur auf der Grundlage eines starken Selbsthilfewillens der Landwirtschaft von Erfolg sein.
    Meine Damen und Herren! Nachdem ich Ihnen die Feststellungen des Grünen Berichts 1962 vorgetragen und die Ergebnisse der Untersuchungen der Ertragslage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1960/61 erläutert habe, darf ich nunmehr zum Grünen Plan übergehen.
    Lassen Sie mich zunächst einige Angaben über die agrarpolitischen Maßnahmen und ihre Ergebnisse im abgelaufenen Jahr machen.
    Von den verschiedenen Hilfen zur Beseitigung ungünstiger struktureller Erzeugungsbedingungen haben im vergangenen Jahr vor allem die Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe, der freiwillige Landtausch und die Maßnahmen zur Sanierung von Altgehöften wie auch diejenigen zur Durchführung forstlicher Vorhaben in einem nicht erwarteten Umfang zugenommen. Obwohl 1961 für diese Zwecke bereits höhere Mittel als im Vorjahr zur Verfügung standen, reichten sie nicht aus, um den Anforderungen der Länder nachzukommen. Ich bin deshalb meinem Kollegen vom Finanzressort für seine Hilfe sehr dankbar, die er ) mir in der Einsicht gewährt hat, daß diese günstige Entwicklung keinen Rückschlag erfahren darf. Diese Finanzierungslücke konnte im Wege einer zusätzlichen Bindungsermächtigung im wesentlichen geschlossen werden.
    Ich darf Ihre Aufmerksamkeit ferner auf die Fortschritte in der Flurbereinigung lenken, deren Leistungen in den letzten Jahren beachtlich zugenommen haben. So hege ich die berechtigte Hoffnung, daß sich die im Kalenderjahr 1960 erzielte Bereinigungsfläche von etwas mehr als 270 000 ha — für 1961 können Angaben noch nicht gemacht werden — weiter erhöhen wird. Dies setzt voraus, daß Bund, Länder und Beteiligte auch künftig bereit sind, die dafür erforderlichen finanziellen Beträge zur Verfügung zu stellen.
    Von den weiteren Erfolgen der von der Bundesregierung im Jahre 1961 geförderten und in der rückschauenden Betrachtung im einzelnen aufgeführten Maßnahmen möchte ich noch besonders die Tilgung der Rindertuberkulose erwähnen. Nach dem Stande vom 30. Juni 1961 hat der Anteil der amtlich als tbc-frei anerkannten Rinderbestände an der Gesamtzahl aller Rinderbestände im Bundesgebiet 98,7 v. H. erreicht; seitdem konnte der Anteil noch weiter erhöht werden. Die Tbc-Bekämpfung kann damit praktisch als abgeschlossen betrachtet werden,

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    wenn auch noch für einen gewissen Zeitraum Mittel notwendig sind, um auch die letzten Fälle zu bereinigen und das Erreichte zu festigen. Um der Landwirtschaft möglichst weitere und nicht notwendige
    Abgänge durch die laufenden Nachkontrollen bei der Tuberkulosebekämpfung zu ersparen, haben wir auch auf diesem Gebiet bessere Untersuchungsmethoden in Vorbereitung, die aller Voraussicht nach im Laufe des Sommers angewandt werden können.
    Ich möchte mich nun den neuen Maßnahmen für 1962 zuwenden, die Sie im Abschnitt B der Vorlage zu Drucksache IV/ 180 im einzelnen schriftlich aufgeführt und begründet finden. Diesem Teil der Drucksache ist wie in den vorausgegangenen Jahren wieder eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Grünen Berichts 1962 vorangestellt worden.
    Aus den Feststellungen des Grünen Berichts 1962 sind für die Aufstellung des Grünen Planes besonders die beiden von mir schon erwähnten Tatbestände richtungweisend gewesen:
    1. Trotz der Anstrengungen der Landwirtschaft war es im Jahr 1960/61 nicht möglich, den Einkommensabstand zwischen den in der Landwirtschaft tätigen Menschen und den Erwerbspersonen vergleichbarer gewerblicher Berufsgruppen spürbar zu verringern.
    2. Für das noch laufende Wirtschaftsjahr 1961/62 muß damit gerechnet werden, daß der Abstand wegen der schlechten Ernteverhältnisse und wegen des weiteren Ansteigens der Löhne im gewerblichen Bereich wieder größer werden wird.
    Die Bundesregierung hat daher für den Grünen Plan 1962 mit 2060 Millionen DM einen erheblich größeren Betrag als im Vorjahr zur Verfügung gestellt. Er dient dazu, bisher bewährte Maßnahmen verstärkt fortzusetzen und notwendige neue Hilfen einzuleiten. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrages von 2060 Millionen DM auf die einzelnen Maßnahmen finden Sie auf Seite 24 der Vorlage zu Drucksache IV/ 180.
    Bevor ich mich einzelnen Maßnahmen dès neuen Förderungsprogramms zuwende, lassen Sie mich noch einmal die Zielsetzung betrachten, die wir uns stellen müssen. Zwar ist eine solche durch das Landwirtschaftsgesetz gegeben; aber es gilt nicht allein, danach zu trachten, den derzeitigen Unterschied in den Einkommensverhältnissen zwischen Landwirtschaft und vergleichbaren Berufen auszugleichen, und man darf auch nicht in statischem Denken verharren, sondern wir müssen mehr denn je in die Zukunft blicken. Nicht nur die rasant wachsende Wirtschaft um uns herum macht uns zu schaffen durch immer höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten, längeren Urlaub, bessere Sozialleistungen, denen die Landwirtschaft kaum zu folgen vermag; auch das Zusammenwachsen der sechs EWG-Länder verlangt unsere größte Aufmerksamkeit. Je härter und klarer — mag es vielleicht auch schmerzhaft sein — wir unseren Standort analysieren, desto richtiger werden wir handeln.
    Wir brauchen leistungsfähige Betriebe mit einer richtigen Relation zwischen Größe und Arbeitskraft. Wir brauchen ein betriebswirtschaftliches Denken, das die organisatorische Rationalisierung unserer Betriebe als erste und wichtigste Aufgabe löst und auf jener die technische Rationalisierung aufbaut.



    Bundesminister Schwarz
    Zur zweckentsprechenden Betriebsorganisation gehört die Verminderung der Vielfalt der gehaltenen Nutzvieharten und der angebauten Früchte, um den verbleibenden Teil nach modernen Grundsätzen sinnvoll nutzen zu können. Zur technischen Rationalisierung gehört die Anschaffung von Maschinen und Geräten, vor allem aber der dringend notwendige Umbau veralteter Ställe. Wie sollen wir ohne solche Maßnahmen gute, schon ab Hof gleichmäßige Qualitäten erzielen? Wenn wir nicht bereits bei 'der Erzeugung unserer Waren an den Markt denken und uns nach diesem ausrichten, bürden wir Handel und Genossenschaft eine Arbeit auf, die allzu kostspielig und kaum mehr zu lösen ist. Die ausländische Konkurrenz steht vor der Tür — wir bestehen den Kampf, wenn wir wachsam sind.
    Aus diesen Gründen legt der Grüne Plan 1962 Hauptaugenmerk auf Verbesserung der Struktur und ein großzügiges Zinsverbilligungsprogramm, das etwa 1,2 Milliarden DM Kredite mobilisieren wird.
    Umstritten sind immer wieder die globalen Förderungsmaßnahmen. Eine gerechte Wirkung wird sich stets nur durch wohlüberlegte Verteilung erzielen lassen. In diesem Zusammenhang darf ich sowohl an die auf etwa 800 Millionen DM veranschlagten Einnahmerückgänge dieses Jahres wie die immer stärker werdenden Belastungen der Betriebe mit Lohnarbeitskräften erinnern.
    Nach diesen allgemeinen Bemerkungen darf ich auf folgendes hinweisen:
    Wie Sie feststellen werden, sind gegenüber dem Vorjahr bestimmte Umgruppierungen bei der Mittelveranschlagung im Grünen Plan und im Normalhaushalt vorgenommen worden. Es handelt sich dabei um solche Maßnahmen, für die Mittel schon vor Beginn der Grünen Pläne im Haushalt bereitgestellt wurden und die später durch Beträge aus dem Grünen Plan verstärkt worden sind. Wie aus der Tabelle auf Seite 24 zu entnehmen ist, sind die Mittel für wasserwirtschaftliche und kulturtechnische Maßnahmen mit übergebietlicher Bedeutung im Binnenland, an der Nordseeküste und im Alpenbereich, ferner die Mittel für Forschung, Ausbildung, Beratung und Aufklärung sowie für die Tierseuchenbekämpfung aus dem Grünen Plan an anderer Stelle des Haushalts verlagert worden und werden künftig nur noch dort veranschlagt.
    Dagegen sind die Beträge für die Zinsverbilligung von Krediten zur Förderung altrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen — mit Ausnahme der für die Fischwirtschaft benötigten Mittel — auf den Grünen Plan übertragen worden. Diese Beträge beeinflussen das Verhältnis von Ertrag und Aufwand in den Betrieben unserer Landwirtschaft unmittelbar.
    Damit ist einem Teil der hier vor Jahresfrist geäußerten Wünsche entsprochen; weitere sind, wie ich weiß, noch offen.
    Soll den insonderheit den Familienbetrieben dienenden Zielen des Landwirtschaftsgesetzes durch ein umfassendes Hilfsprogramm, nämlich den Grünen Plan, nachgekommen werden, so setzt das angegesichts der Vielgestaltigkeit der Landwirtschaft im
    Bundesgebiet ein Bündel von Maßnahmen voraus, das in sich sehr differenziert sein muß. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, daß für viele landwirtschaftliche Betriebe die Beseitigung ungünstiger struktureller Produktionsbedingungen eine der wesentlichsten Voraussetzungen zur Verbesserung ihrer Produktivität ist. Ich glaube deshalb nicht, daß die strukturverbessernden Hilfen wie z. B. die Flurbereinigung, die Aussiedlung und die Aufstokkung aus dem Grünen Plan herausgenommen werden können. Meine Auffassung wird noch dadurch gestärkt, daß es gerade die strukturellen Hilfen sind, die in der Offentlichkeit fast uneingeschränkt als notwendig und berechtigt im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes angesehen werden.
    Es kommt noch etwas anderes hinzu! Die Entlastung des Grünen Plans von finanziellen Aufwendungen für Maßnahmen, 'die auch anderen Wirtschaftsbereichen und Bevölkerungsgruppen zugute kommen, bereitet erhebliche Schwierigkeiten. Dies gilt auch für die Forderung, den Grünen Plan auf solche Aufwendungen zu konzentrieren, die als sogenannte Subventionen ausschließlich und unmittelbar der Verbesserung der Einkommenslage der Landwirtschaft dienen. Aus ähnlichen Schwierigkeiten erweist sich auch eine Neugliederung des Grünen Planes als nicht durchführbar, die etwa darauf abzielt, die Hilfen nach ihrer Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage, die Änderung der sozialen Verhältnisse und auf die allgemeine wirtschaftliche und soziale Entwicklung des ländlichen Raumes zu gruppieren.
    Alle diese Fragen stehen in engem Zusammenhang mit der Wirkung von Subventionen.
    Zunächst: Es gibt keine unumstrittene Definition des Begriffs „Subvention". Um Sie hierüber nicht mit zu weitschweifigen Ausführungen langweilen zu müssen, darf ich Sie auf die Drucksache 1229 vom 28. Juli 1959 verweisen, in der der Herr Bundesminister der Finanzen zu diesem Thema bei seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der DP betreffend „Subventionen im Bundeshaushalt" ausführlich Stellung genommen hat.
    Ferner bestehen erhebliche Unterschiede in den Auffassungen über die Wirkungen und den Grad des Vorteils, den einzelne Bereiche aus der jeweiligen Maßnahme ziehen, und damit über die Frage der Zuordnung der finanziellen Aufwendungen auf die einzelnen Wirtschaftszweige und Bevölkerungsgruppen. Sie werden sich hiervon selbst überzeugen können, wenn Sie alle bisher hierzu gemachten Vorschläge kritisch überprüfen. Berücksichtigt man diese Gesichtspunkte, so kommt man zu der Feststellung, daß eine allseits befriedigende und jeder Kritik standhaltende Lösung der Frage einer Neugliederung des Grünen Planes bisher noch nicht gefunden werden konnte. Am besten erweist sich meines Erachtens immer noch die Gliederung in der Anlage 2 der Drucksache zu IV/ 180. Diese Aufstellung entstammt der bereits erwähnten Drucksache 1229; sie wurde lediglich durch einige in den Haushalt inzwischen neu aufgenommene Positionen ergänzt und für die Jahre 1960 und 1961 fortgeschrieben. Trotzdem werde ich den Möglichkeiten einer Neugliederung des Grünen Planes auch künftig nachgehen.



    Bundesminister Schwarz
    Meine Damen und Herren, bei meiner Rede zum Grünen Plan 1961 habe ich darauf hingewiesen und habe es auch heute bereits betont, daß Ausbau und Erweiterung der agrarstrukturellen Maßnahmen weiter unsere dringlichste Aufgabe sind. Um diesen Erfordernissen Rechnung tragen und die Arbeits- und Lebensverhältnisse auf dem Lande weiter verbessern zu können, steht für das Jahr 1962 mit insgesamt 860 Millionen DM ein um 237 Millionen DM höherer Betrag als im Vorjahr zur Verfügung. Dieser Betrag ergibt sich aus der Tatsache, daß für 1962 die Beträge für die Wasserwirtschaft und für Forschung, Ausbildung, Beratung und Aufklärung im Gegensatz zum Jahre 1961 nicht mehr im Grünen Plan, sondern im Normalhaushalt veranschlagt sind. Durch diesen höheren Betrag ist es möglich, die wesentlichen Hilfen auf strukturellem Gebiet beschleunigt fortzuführen. Das gilt auch für die Maßnahmen zugunsten der nach besonderen Kriterien abgegrenzten, von Natur benachteiligten Gebieten. Hierfür sind 90 Mill. DM gegenüber 70 Mill. DM im Vorjahr eingesetzt worden. Wie im vergangenen Jahr soll es dabei den Ländern überlassen bleiben, zu bestimmen, wie sie diese Mittel im Rahmen der für die benachteiligten Gebiete besonders geeignete Maßnahmen verwenden wollen.
    Die 860 Mill. DM für die strukturverbessernden Hilfen werden noch verstärkt durch 50 Mill. DM, die als Vorgriff auf das nächste Jahr im Wege der Bindungsermächtigung verfügbar sein werden, sowie durch 175 Mill. DM Kredite aus dem Kapitalmarkt, die zentral beschafft und für bestimmte agrarstrukturelle Maßnahmen zinsverbilligt bereitgestellt werden.
    Ich hoffe, daß die zur Beseitigung ungünstiger struktureller Produktionsbedingungen eingesetzten Mittel für 1962 auch unter Berücksichtigung des erfreulicherweise ständig zunehmenden Tempos bei der Durchführung dieser Maßnahmen ausreichen werden.
    Wir alle wissen, daß Hilfen zur Arbeitserleichterung für die Bäuerin im Haushalt, der in der Landwirtschaft mit dem Betrieb zusammen eine Einheit bildet, sowohl zur Rationalisierung der Arbeitsvorgänge als auch dazu beitragen, die Lebensverhältnisse zu verbessern. Im Rahmen der im Jahre 1961 durchgeführten einmaligen Sondermaßnahmen zur Steigerung der, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bäuerlicher Familienbetriebe ist zum ersten Male die Anschaffung von Einrichtungen zur zentralen Beheizung und Warmwasserbereitung in bäuerlichen Wohnhäusern gefördert worden. Diese Hilfe hat sich als sehr wirksam erwiesen. Sie soll deshalb auf den Grünen Plan übernommen und in diesem Jahr mit 50 Mill. DM fortgesetzt werden. An eine vorsichtige Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten haben wir gedacht.
    Die Aussichten für die Gestaltung der Ertragslage im Jahre 1961/62, die vor allem wegen des zu erwartenden starken Anstiegs der Betriebsausgaben wenig günstig sind, gaben den Ausschlag für den Entschluß der Bundesregierung, die Handelsdüngerverbilligung noch nicht auslaufen zu lassen. Die durch eine Beendigung dieser Aktion frei gewordenen Mittel wären zwar anderen, nicht weniger wichtigen Hilfen zugeflossen. Diese Hilfen hätten aber nicht in dem Maße und für alle Betriebe fühlbar zur Senkung der Betriebsausgaben beitragen können, wie dies die Düngerverbilligung bewirkt. Deshalb soll die Aktion noch einmal mit 185 Mill. DM im bisherigen Ausmaße fortgesetzt werden.
    Wenn sich die Bundesregierung entschlossen hat, den Dieselkraftstoffpreis weiter zu verbilligen, so ist sie dabei vor allem davon ausgegangen, daß der Landwirtschaft eine zusätzliche Hilfe zur Verminderung ihrer Betriebsausgaben geboten werden muß. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache voll bewußt, damit die Globaihilfen ausgeweitet zu haben. Jedoch sollte beachtet werden, daß diese zusätzliche Hilfe den Vorzug hat, nicht zu einer Ausweitung der Mengenproduktion zu führen.
    Zur Verstärkung der bisherigen Verbilligung — für die 81 Mill. DM erforderlich sind — ist ein Betrag von 33 Mill. DM notwendig. Er ermöglicht es, den deutschen Dieselkraftstoffpreis für die Landwirtschaft zusätzlich um 3-4 Pf je Liter zu verbilligen und damit etwa den für die Landwirtschaft in den Nachbarländern geltenden Preisen anzupassen. Diese Maßnahme, die sicher von allen Betrieben der deutschen Landwirtschaft begrüßt werden wird, trägt damit auch zur Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse in der EWG bei, dient also einem Anliegen, dessen Verfolgung von der deutschen Landwirtschaft wie auch von den verantwortlichen Regierungsstellen immer wieder als Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb gefordert worden ist.
    Zur Frage des Milchförderungsbeitrages habe ich — wie Sie wissen — stets die Auffassung vertreten, daß diese Maßnahme wegen ihrer günstigen Auswirkung auf die Einkommenslage gerade der bäuerlichen Familienbetriebe besonders wichtig ist. Deshalb soll die Aktion auch 1962 weitergeführt werden. Es ist ein Betrag von 470 Mill. DM — also 45 Mill. mehr — eingesetzt worden, der ausreichen dürfte, um unter Berücksichtigung der gestiegenen Milcherzeugung und der Fortschritte in der Tbc-Freimachung den bisher gewährten Prämienbetrag für Qualitätsmilch von 3 Pf je kg aufrechterhalten zu können.
    Nur schwer habe ich mich entschließen können, den Förderungsbetrag nicht zu erhöhen. Eine Erhöhung konnte aber nicht erfolgen, weil nämlich erstens ein zusätzlicher Betrag von etwa 160 Mill. DM notwendig geworden wäre, der an anderer Stelle hätte eingespart werden müssen. Zweitens könnte in Verbindung mit den seitens einiger Länder gewährten Förderungsbeträgen eine weitere Produktionssteigerung die Folge sein, die unerwünscht wäre und uns um den Erfolg unserer Bemühungen für unsere Kuhhalter bringen könnte.
    Eine Trinkmilchpreiserhöhung würde, da hiervon etwa ein Fünftel der Gesamtmilchmenge berührt wird, nur bedingt in dieser Richtung wirken. Höhere Preise in den Nachbarländern, eine gestiegene Kaufkraft bei uns und die wesentlich höheren Gestehungs-, Verarbeitungs- und Transportkosten rechtfertigen jedoch eine solche. Es muß aber noch über-



    Bundesminister Schwarz
    prüft werden, in welcher Weise sie durchgeführt werden kann.
    Die auf dem Gebiet der Milchwirtschaft durchgeführten Maßnahmen zur Förderung von Qualität und Absatz, die sich schon seit mehreren Jahren bewährt haben, sollen auch 1962 beibehalten werden. Der Milchverzehr soll dadurch ausgeweitet werden, daß der Verkauf aus Milchautomaten gesteigert wird. Die Gewährung von Zuschüssen für die Aufstellung von solchen Automaten hat sich bereits im Jahre 1961 bewährt; sie soll künftig aus Mitteln des Grünen Planes getragen werden. Der Anreiz zur Erzeugungssteigerung bei der Milch kann durch eine vermehrte Umstellung auf die Fleischproduktion — für die auch künftig gute Absatzchancen gegeben sein werden — gemildert werden. Deshalb sind — auch mit Rücksicht auf die hierin liegenden Chancen für die extensiveren Betriebe — zum erstenmal im Grünen Plan Mittel zur Durchführung von Nachkommenschaftsprüfungen bei Rindern eingesetzt worden. Durch sie soll die Umstellung auf Rinder mit hoher Fleischleistung begünstigt werden.
    Auch die Hilfen zur Qualitäts- und Absatzverbesserung bei verschiedenen anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie für Maßnahmen zur rationelleren Gestaltung der Produktion sollen beibehalten werden. Für einige dieser Maßnahmen ist im Interesse ihrer beschleunigten Durchführung oder im Hinblick auf die von den Ländern für notwendig gehaltenen Programme eine weitere Verstärkung des Mitteleinsatzes notwendig geworden. Dies trifft insbesondere für Maßnahmen zu, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft stärken und steigern helfen. Auf die weitere Förderung der Veredelungserzeugung, vor allem in den bäuerlichen Betrieben, ist dabei vermehrtes Gewicht gelegt worden.
    Bei allen ihren Bemühungen, den Wettbewerb auf dem Markte zu bestehen, wird sich die Landwirtschaft jedoch noch mehr als in der Vergangenheit darauf konzentrieren und Wege suchen müssen, möglichst gleichbleibende, hochwertige und vom Verbraucher gewünschte Qualitäten in notwendigem Umfange liefern zu können. Der Förderung der marktgerechten Erzeugung und des Absatzes wettbewerbsfähiger Produkte wird daher 'in Zukunft eine immer größere Bedeutung zukommen.
    Daß der Wille der Landwirtschaft vorhanden ist, sich auf die veränderten Marktverhältnisse bei der Produktion und der Organisation des Absatzes ihrer Produkte einzustellen, beweisen die Impulse, die gerade in jüngster Zeit in ihren Reihen und denen ihrer großen Organisationen, insonderheit auf dem Genossenschaftssektor, wahrzunehmen sind.
    Die Bundesregierung unterstützt diese wie alle Bemühungen der Landwirtschaft, sowohl über Gemeinschaftseinrichtungen eine Senkung der Gestehungskosten wie auch eine Verbesserung der Vermarktungsergebnisse zu erzielen. Das Vertrauen zur guten Sache, die Vertragstreue dem Partner gegenüber sind hier die unabdingbare Grundlage, um den Sinn dieser großen ,Gemeinschaftsaufgabe
    ohne jeden obrigkeitlichen Zwang voll erfüllen zu können.
    Über eines möchte ich dabei sprechen, ohne auf Einzelheiten dieses umfangreichen Gebietes einzugehen. Unsere Landwirtschaft gehört in den großen mittelständischen Bereich unserer Volkswirtschaft. Diese Gruppe selbständiger Unternehmer wird die Stürme der Zeit nur überdauern, wenn sie in gutem Einvernehmen miteinander operiert. Mögen sich darum alle Teile bei voller Würdigung wirtschaftlicher Notwendigkeiten jenes Maßes bedienen, das unsere gesellschaftspolitische Struktur nicht gefährdet.

    (Abg. Bauer [Wasserburg] : Sehr gut!)

    Vorhaben, die diesen Voraussetzungen entsprechen, sollen 'deshalb künftig mit Mitteln aus dem Grünen Plan unterstützt werden. Hierzu sind erstmalig 4 Mill. DM an Zinszuschüssen zur Verbilligung von Kapitalmarktkrediten vorgesehen.
    Nun möchte ich mich noch den Hilfen zuwenden, die im Grünen Plan 1962 zur weiteren Erleichterung der Investitionsfinanzierung vorgesehen sind. Sie wissen, 'daß der Bund seit 1954 — neben vielen anderen Maßnahmen auf dem Gebiet des Agrarkredites — eine Aktion zur Verbilligung von Kapitalmarktkrediten für vordringliche altrar- und ernährungswirtschaftliche Maßnahmen durchführt. Diese Aktion, bei der nur Kredite für ganz bestimmte Vorhaben und auch in unterschiedlichem Ausmaß verbilligt werden, ist zwar von Jahr zu Jahr den sich ständig ändernden Verhältnissen angepaßt worden. Die Ausrichtung der Landwirtschaft auf den Gemeinsamen Markt und die Möglichkeiten des Absatzes sowie der immer stärker werdende Zwang zum Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch Kapital machen vielgestaltige Umstellungen in der Erzeugungsrichtung und der Betriebsorganisation notwendig. Alle diese Vorhaben drängen sich zudem auf einen relativ kurzen Zeitraum zusammen. Die Investitionsquote wird — wie das aus den Grünen Berichten zu erkennen ist — von Jahr zu Jahr weiter zunehmen. Der Umfang und 'die Vielgestaltigkeit der Investitionsbedürfnisse lassen deshalb weitergehende und zusätzliche Hilfen des Staates notwendig werden.
    Künftig sollen im Rahmen der Zinsverbilligungsaktion über die Unterstützung von Um- und Neubauten landwirtschaftlicher Gebäude hinaus auch solche Maßnahmen gefördert werden, die der allgemeinen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher Betriebe dienen. Damit wird ein weiterer Schritt vom bisherigen Objektkredit zum allgemeinen Betriebskredit getan.

    (Zustimmung des Abg. Bauknecht.)

    Ferner ist es im Hinblick auf die notwendige Ausgabensenkung in der Landwirtschaft erforderlich, die Zinszuschüsse im Rahmen dieser Aktion so weit zu erhöhen, daß der Kredit dem letzten Kreditnehmer zu etwa 3 % zur Verfügung steht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Darüber hinaus sollen alle bisher schon zinsverbilligten Kredite stärker verbilligt werden, die noch



    Bundesminister Schwarz
    nicht auf einen Zinssatz von höchstens 3 % gebracht sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mit der Vorlage des Grünen Planes 1962 hat die Bundesregierung wieder eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine weitere Verbesserung der Ertrags- und Einkommenslage der Landwirtschaft und damit zugleich auch auf eine Hebung der sozialen Verhältnisse der in der Landwirtschaft tätigen Menschen abzielen. Es darf aber nicht übersehen werden, daß beim Fortschreiten der Bildung des Gemeinsamen Marktes innerhalb der EWG die Möglichkeiten der Einzelstaaten zur Einleitung agrarpolitischer Maßnahmen zugunsten der nationalen Landwirtschaft immer geringer werden.
    Die bisherigen Beschlüsse über die Gestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik beschränkten sich im wesentlichen auf die Festlegung von einheitlichen Marktordnungen und Marktregelungen. Auch diese dienen letztlich den in Artikel 39 des Vertrages verankerten Zielen zur Verbesserung des Einkommens der Landwirtschaft. Angesichts der heute noch unterschiedlichen Preisverhältnisse in den Mitgliedstaaten der EWG werden die Marktregelungen jedoch in den einzelnen Staaten verschiedenartige Wirkungen auslösen. Solange die EWG bei ihrer gemeinsamen Agrarpolitik keine Schritte einleitet, die geeignet sind, auch die Ertrags- und Einkommensverhältnisse der Landwirtschaft der Bundesrepublik zu verbessern, muß diese Aufgabe von der Bundesregierung und den Länderregierungen wahrgenommen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Bundesregierung betrachtet es jedenfalls als ihre Pflicht, die Anstrengungen der Landwirtschaft zur Hebung ihrer wirtschaftlichen Lage auch künftig zu unterstützen und — unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtwirtschaft — Maßnahmen einzuleiten, die zur Erreichung der Ziele des Landwirtschaftsgesetzes dienen.
    Dies gilt in besonderem Maße auch für diejenigen Hilfen, die zum Ausgleich von Einkommensminderungen als Folge der Brüsseler Beschlüsse erforderlich werden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Die Notwendigkeit eines solchen Ausgleichs hat die Bundesregierung mehrfach, zuletzt in der Regierungserklärung vom 29. November 1961 in der Erkenntnis bekundet, daß die derzeitige Wirtschafts- und Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft nicht verschlechtert werden darf, ja, daß sie, wo sie unzureichend ist, verbessert werden muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wie schon gesagt, wird die Förderung unserer Strukturverhältnisse weiterhin unsere erste Aufgabe bleiben. Dabei werden wir stärker als bisher soziale Momente zu berücksichtigen haben, die sich aus der neuen Lage ergeben werden. Dorfsanierungen werden erforderlich, um den auf dem Lande hart arbeitenden Menschen auch jene Selbstverständlichkeiten zu gewähren, die der Städter seit Jahrzehnten kennt.

    (Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

    Trotz aller Anstrengungen sind immer noch Teile
    unserer Landbevölkerung ohne elektrischen Strom,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    noch 6000 Gemeinden ohne eine Wasserleitung.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!)

    Der Veredelungswirtschaft wird unsere besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein. Sie ist das Rückgrat unserer bäuerlichen Wirtschaften und muß auf den modernsten Stand gebracht werden. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesministerien, Landwirtschaftskammern und -schulen muß überall mehr denn je die Anstrengung des einzelnen durch Rat und Tat unterstützt werden.
    Nicht zuletzt bedarf es einer Verbesserung der Finanzlage unserer ländlichen Gemeinden,

    (Beifall auf allen Seiten des Hauses)

    die — vielfach mangels anderer eigener Steuerquellen — nicht den Erfordernissen unserer Zeit durch steuerliche Mehrbelastung unserer Landwirtschaft entsprechen können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Es ist wahrhaft genug, was wir unserer Landwirtschaft heute auf anderen Gebieten abverlangen müssen.
    Kleinindustrien, wo solche in ländlichen und nicht genügend landwirtschaftlichen Ertrag versprechenden Gegenden angebracht erscheinen, sind ebenso weiterhin zu fördern, wie Maßnahmen zur Hebung des Fremdenverkehrs, der immer größere Bedeutung gewinnt und keineswegs in die Richtung vor, Luxus, sondern mehr in die einer Entspannung in ruhiger und schöner Umgebung gelenkt werden sollte.
    Ob diese Maßnahmen ausreichen werden, läßt sich noch nicht übersehen. Die Bundesregierung wird jedenfalls alle ihr gebotenen Möglichkeiten ausschöpfen, um dazu beizutragen, daß sich die Stellung der Landwirtschaft verbessert. Falls es sich als notwendig erweist, muß auch nach neuen Wegen gesucht werden. Hierbei sollte aber nur an die landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe gedacht werden, wobei die wirtschaftlichen und sozialen Tatbestände der Betriebe Berücksichtigung finden sollten.
    Ich wäre dankbar, wenn das Hohe Haus sich den Vorstellungen der Bundesregierung anschließen und dem Grünen Plan 1962, den ich Ihnen in großen Zügen dargelegt und begründet habe, seine Zustimmung geben könnte. Die Entwicklung schreitet weiter fort und die deutsche Landwirtschaft muß deshalb in ihren Bestrebungen, sich den veränderten Umweltbedingungen anzupassen, vom Staat wirksam unterstützt werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn sich in Anbetracht der nicht unbegrenzt zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel die Hilfen auf bestimmte Schwerpunkte konzentrieren. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, meine Damen und Herren, wenn Sie bei der Debatte über das Förderungsprogramm 1962 diesen Gedanken Rechnung tragen würden. Wir müssen uns auf das gesteckte Ziel konzentrieren. Die Beseitigung von Er-



    Bundesminister Schwarz
    schwernissen, die nur örtlich auftreten, sollte Aufgabe der Länderregierungen sein und bleiben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Bundesminister für seinen Bericht. Die Aussprache ist für die nächste Woche vorgesehen.
Ich komme damit zum letzten Punkt der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Situation der deutschen Filmwirtschaft (Drucksache IV/ 144).
Das Wort hat der Abgeordnete Brand (Remscheid).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Wilhelm Brand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag enthält das Ersuchen an die Bundesregierung, bis zum 31. März 1962 einen Bericht über die Situation der deutschen Filmwirtschaft vorzulegen. Der Antrag hat am Mittwoch dem Wirtschaftsausschuß vorgelegen und ist entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung außerhalb der Tagesordnung behandelt worden.
    Der Wirtschaftsausschuß hält es für sinnvoll, den Antrag unverändert und ohne Aussprache anzunehmen, damit die Bundesregierung dem Ersuchen termingerecht entsprechen kann. Ich bitte das Hohe Haus, den Antrag anzunehmen.