Rede von
Walter
Scheel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, der von Ihnen erwähnte Artikel in der Welt eilt der Zeit um ein erhebliches Stück voraus. Dem Hohen Hause hat ja vor zwei Tagen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegen — das sogenannte Vorschaltgesetz —, in dem für das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 34 Beamtenplanstellen vorgesehen sind. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben zwar der Überweisung nicht widersprochen, aber geglaubt, es sei nützlich, die Behandlung dieses Gesetzentwurfes mit der Behandlung des Haushaltsplans zu verbinden. Ich darf hier am Rande offen sagen, daß mir das im Augenblick großen Kummer macht; aber damit muß ich fertig werden.
Auch im Einzelplan 23 sind die gleichen 34 Planstellen enthalten, die die Bundesregierung für das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit beantragt hat. In einer Vorbemerkung ist allerdings auf die §§ 12 und 20 des Haushaltsgesetzes hingewiesen worden, nach denen sowohl Verlagerungen zwischen einzelnen Ressorts vorgenommen als auch, wenn nötig, zusätzlich neue Stellen geschaffen werden können. Wir gehen davon aus, daß durch Aufgabenverlagerungen von anderen Ressorts auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenabeit Stellenübertragungen vorgenommen werden müssen. Weil aber eine ganze Reihe neuer Aufgaben hinzugekommen ist, müssen auch neue Stellen eingerichtet werden.
Ich bin davon überzeugt, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, daß im Jahre 1962 für die Bearbeitung des Gesamtkomplexes Entwicklungspolitik mehr Beamten- und Angestelltenstellen zur Verfügung gestellt werden müssen als in den vorhergegangenen Jahren. Allerdings verteilen sich diese Stellen auf mehrere Ressorts. Man kann also jetzt noch nicht sagen, wieviele davon auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit entfallen.
Ich darf vielleicht ganz allgemein darauf hinweisen, daß gerade das Parlament und seine Ausschüsse in der Vergangenheit immer wieder betont haben, wie wichtig die sachgerechte Verausgabung von Mitteln und wie notwendig eine Kontrolltätigkeit in diesem Bereich ist. Das gilt auch für das Recht des Steuerzahlers, daß die entnommenen Summen, die die Bundesrepublik im Augenblik im Rahmen der Entwicklungspolitik ausgibt, wirklich sachgerecht verplant und auch in ihrer Verwendung in geeigneter Form kontrolliert werden.