Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich darf die zweite Frage zunächst mit einer Vorbemerkung beantworten: Es wird so lange gebaut werden, und zwar mit Vorrang, bis die letzte Familie und die letzte alleinstehende Person eine ausreichende Wohnung hat oder ein Eigenheim besitzt. Die Bundesregierung stellt sich die Schaffung eines ausgeglichenen Wohnungsmarktes in der Weise vor, daß auch in den kommenden Jahren jedes Jahr etwa 500 000 Wohnungen, davon 300 000 des sozialen Wohnungsbaus, gebaut werden. Wenn diese Bauleistungen eingehalten wird — und wir hoffen, daß sie eingehalten werden kann —, wird in der Zeit von 1962 bis 1965 der Wohnungsfehlbestand beseitigt werden. Soweit dieses Ziel in einzelnen örtlichen Schwerpunkten des Wohnungsbedarfs für 1965 nicht erreicht werden kann, sieht das Abbaugesetz ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Bestimmungen im Wege der Rechtsverordnung um ein weiteres Jahr zu verlängern.