Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Erfolgt Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist es so beschlossen.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich dem Herrn Abgeordneten Höfler zu seinem 65. Geburtstag meine und des Hauses herzlichste Glückwünsche auszusprechen.
Die folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 14. Februar 1962 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. ziviler Bevölkerungsschutz — Drucksache IV/ 157 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/ 191 verteilt.
Zu der in der Fragestunde der 13. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Januar 1962 gestellten Zusatzfrage des Abgeordneten Ritzel*) zur Frage II/3 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Herrn Ministers Höcherl vom 13. Februar 1962 eingegangen. Sie lautet:
Nach § 80 a Satz 1 kann den Beamten bei Dienstjubiläen eine Jubiläumszuwendung gewährt werden. Das Nähere regelt nach § 80 a Satz 2 die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Vorschrift des § 80 a enthält daher nur die Ermächtigung der Bundesregierung, Zuwendungen aus Anlaß von Dienstjubiläen durch Verordnung zu gewähren. Es ist richtig, daß § 80 a des
1 Siehe 13. Sitzung S. 338 A Bundesbeamtengesetzes, auf dem die zu erlassende Verordnung über Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes beruht, am 1 Oktober 1961 in Kraft getreten ist. Es liegt im Ermessen der Bundesregierung, von welchem Zeitpunkt an Jubiläumszuwendungen gewährt werden sollen. Es ist jedoch vorgesehen, die beabsichtigte Regelung rückwirkend auf den 1. Oktober 1961 in Kraft treten zu lassen. Ich verweise insoweit auf den ersten Teil meiner Antwort an Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen .
Wir kommen zum ersten Punkt der Tagesordnung:
Fragestunde .
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, zu Frage VII/ 4 — des Abgeordneten Dröscher —:
Werden bei der Einberufung Wehrpflichtiger zur Ableistung des Grundwehrdienstes, obwohl grundsätzlich die Wehrpflichtigen nach dem Los-System herangezogen werden sollen, Angehörige bestimmter Berufe in höherem Maße einberufen?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär!