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ID0401422500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher. Bundestag 14. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1962 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Schlagwetterexplosion auf der Grube Luisenthal Vizepräsident Schoettle 407 A Mandatsniederlegung des Abg. Huthmacher 407 C Abg. Dr. Winter tritt in den Bundestag ein 421 B Unterbrechung der Sitzung . . . 426 D, 428 C Begrüßung des Präsidenten der Beratenden Versammlung des Europarates Federspiel Vizepräsident Dr. Schmid 429 A, 430 D Präsident Federspiel 429 B Wiederaufnahme der Sitzung 431 B Fragestunde (Drucksache IV/185) Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Strafgerichtliche Fehlsprüche Dr. Stammberger, Bundesminister . 408 A, B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 408 A Frage des Abg. Drachsler: Verbüßung von Gefängnisstrafen bei Verkehrsstraftaten Dr. Stammberger, Bundesminister . . 408 C Frage des Abg. Jahn: Doppelte Aktenführung bei Untersuchungshaft Dr. Stammberger, Bundesminister . . 408 D, 409 B, C Jahn (SPD) 408 D, 409 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 409 B Frage des Abg. Dr. Drachsler: Richtlinien für die Behandlung von Mehrfachtätern beim Straßenverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär .. . . 409 C, 410 A, B Drachsler (CDU/CSU) 410 C, D Fragen des Abg. Felder: Anschlußstelle Frauenaurach der Autobahn Würzburg—Nürnberg Dr. Seiermann, Staatssekretär . 410 C, D Felder (SPD) 410 C, D Frage des Abg. Junghans: Leitplanken an den Bundesfernstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 410 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Beherrschung der Landessprache in Auslandsvertretungen Lahr, Staatssekretär . . . . 411 B, C, D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 411 C Frage des Abg. Lohmar: Verwendung der Mittel aus der Stiftung Volkswagenwerk Lenz, Bundesminister . 411 D, 412 B, C Lohmar (SPD) . . . . . . . . . 412 B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 412 B, C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1962 Fragen des Abg. Dr. Kohut: Denkschriften „Jeder hat eine Chance" und „Verhalten bei radioaktiven Niederschlägen" Höcherl, Bundesminister . . . . 412 C, D, 413 A, B, C, D, 414 A, B Dr. Kohut (FDP) 412 D, 413 A, C, 414 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) 413 A, B, D, 414 A, B Frage des Abg. Vogt: Altersversorgung der älteren Angestellten des öffentlichen Dienstes Höcherl, Bundesminister . . . . 414 C, D Bauer (Würzburg) (SPD) 414 D Frage des Abg. Müller-Hermann: Steuerliche Förderung des Baues von Hoch- und Tiefgaragen Dr. Hettlage, Staatssekretär . 415 A, B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 415 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 415 B Frage des Abg. Dr. Dollinger: Gewerbesteuerliche Behandlung der Arbeitsverträge zwischen Ehegatten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 415 C Frage des Abg. Dr. Dollinger: Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Gewerbesteuer auf die Gemeindefinanzen Dr. Hettlage, Staatssekretär 415 D, 416 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . . 415 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Steuererklärungen bei der Zusammenveranlagung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 416 A, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 416 C Frage des Abg. Müller-Hermann: Betriebsberatungsdienst für die mittelständischen Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 416 D, 417 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 416 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Zoll auf „Schwedenhäuser" Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . . . . 417 A, B, C Dr. Mommer (SPD) 417 B, C Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Werbefunk- und Werbefernsehgesellschaften Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 417 C, D, 418 A, B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 417 D Gewandt (CDU/CSU) 418 A Frage des Abg. Jahn: Überlastung des Bundessozialgerichts Dr. Claussen, Staatssekretär 418 B, C, D, 419 A Jahn (SPD) 418B, 419 A Büttner (SPD) . . . . . . . 418 C, D Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Durchsuchung der CSU-Geschäftsstelle Nürnberg Strauß, Bundesminister . 419 A, B, C, D, 420 A, B, C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 419 B, C Jahn (SPD) 419 D, 420 A Dr. Schäfer (SPD) 420 A, B Büttner (SPD) . . . . . . . 420 B, C Frage des Abg. Dröscher: Sicherungsmaßnahmen am Flugplatz Pferdsfeld Strauß, Bundesminister . 420 D, 421 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 421 A Glückwünsche zu den Geburtstagen des Abg. Dr. Toussaint, des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Erhard und des Abg. Weinkamm 421 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 9. März 1961 mit dem Königreich der Niederlande über die Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die allgemeine Altersversicherung (Drucksache IV/110); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache IV/149) — Zweite und dritte Beratung — 421 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1961 mit der Libanesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache IV/94) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/163) — Zweite und dritte Beratung — . . . 421 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Januar 1961 mit Japan über den Fluglinienverkehr (Drucksache IV/95); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/164) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 422 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1962 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1961 mit dem Großherzogtum Luxemburg über den Luftverkehr (Drucksache IV/96) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/ 165) — Zweite und dritte Beratung — . . . 422 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (SPD) (Drucksache IV/146) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Situation der deutschen Filmwirtschaft (SPD) (Drucksache IV/144) Kahn-Ackermann (SPD) . 422 C, 426 C Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 424 C Mertes (FDP) . . . . . . . . . 424 D Entwurf eines Gesetzes über die Vorwegbewilligung von Planstellen für das Rechnungsjahr 1962 (Drucksache IV/184) — Erste Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 427 A Niederalt (CDU/CSU) 431 B Brese (CDU/CSU) 433 A Entwurf eines Gesetzes zur .Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (Drucksache IV/178) — Erste Beratung — . . . . Hoogen (CDU/CSU) 433 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juni 1961 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen usw. (Drucksache VI/179) — Erste Beratung — 434 A Entwurf eines Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/183) — Erste Beratung — 434 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. Dezember 1957 über Straßenmarkierungen (Druck-, sache IV/177) — Erste Beratung — . . . 434 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland (Drucksache IV/174) — Erste Beratung — 434 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs (Drucksache IV/175) — Erste Beratung — 434 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handwerkerversicherungsgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/152) — Erste Beratung — . . . . . . . . 434 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses betr. Vorschlag der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung des Blauschimmelpilzes des Tabaks (Drucksachen IV/99, IV/151) . . 434 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes (Drucksachen IV/27, IV/150) Wilhelm (SPD) . . . . . . . 435 A Höcherl, Bundesminister 436 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 437 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Sozialhilfe über den Antrag der Abg. Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Frau Dr. Hubert u. Gen. betr. Unterzeichnung der Europäischen Sozialcharta (Drucksachen IV/60, IV/162) Lautenschlager (SPD) 438 C Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/CSU) 441 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Moltkekaserne in Heilbronn (Drucksachen IV/90, IV/166) 439 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne Bremen-Lesum (Drucksachen IV/ 126, IV/167) 439 B Antrag betr. Anpassung der Versorgungsbezüge an die strukturellen Änderungen des Besoldungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/145) Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 439 B Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 441 A Antrag betr. Behandlung von Rechtsverordnungen gemäß § 21 Abs. 6 und § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes sowie gemäß § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/189) 441 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 441 D Anlagen 443 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1962 407 14. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 16. 2. Dr. Barzel 16. 2. Benda 14. 2. Börner 16. 2. Burckhardt 14. 2. Busse 16. 2. Dr. Deist 15. 2. Dr. Dörinkel 17. 2. Frau Dr. Elsner 14. 2. Frau Funcke (Hagen) 17. 2. Dr. Furler 16. 2. Gedat 16. 2. Gehring 14. 2. Gerns 16. 2. D. Dr. Gerstenmaier 28.2. Hahn (Bielefeld) 14.2. Horn 16. 2. Illerhaus 14. 2. Dr. Imle 16. 2. Frau Kalinke 18.2. Dr. Klein (Berlin) 16. 2. Könen (Düsseldorf) 14. 2. Lenze (Attendorn) 14.2. Ludwig 14. 2. Maier (Mannheim) 16.2. Margulies 14. 2. Mengelkamp 14. 2. Dr. Menzel 18. 2. Metzger 14. 2. Dr. h. c. Möller 14. 2. Dr. Morgenstern 19.2. Müser 18. 2. Dr. h. c. Pferdmenges 14.2. Dr. Poepke 15.2. Frau Dr. Probst 14. 2. Ramms 14. 2. Ravens 14. 2. Reitzner 28. 2. Striebeck 18. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Strobel 14. 2. Weigl 16. 2. Weinkamm 16. 2. Werner 16. 2. Wienand 14. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Bucerius 23. 2. Oetzel 7. 4. Zoglmann 17. 2. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender des Bundesschuldenausschusses BSchA - 2/62 Frankfurt a. M., den 2. Februar 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Betr.: Bericht des Bundesschuldenausschusses nach § 35 Reichsschuldenordnung vom 13. Februar (D) 1924 (RGBl. I S. 95) Der Bundesschuldenausschuß hat die Monats- und Jahresabschlüsse der Kasse der Bundesschuldenverwaltung sowie ihre Geschäftsübersichten geprüft und die nach § 34 Reichsschuldenordnung vorgeschriebene außerordentliche Prüfung ihrer Geld-und Wertpapierbestände von Beamten des Bundesrechnungshofes vornehmen lassen. Insgesamt haben sich bei der Aufsicht über alle der Bundesschuldenverwaltung unter eigener Verantwortung übertragenen Geschäfte im Rechnungsjahr 1961 Beanstandungen nicht ergeben. Dr. Hertel
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Lautenschlager


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsidenit Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde von den Verhandlungskommissionen der Mitgliedsstaaten des Europarates die Europäische Sozialcharta erarbeitet und am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichnet. Die Beratungen zogen sich über mehrere Jahre hin.
    Die Sozialcharta legt in ihrem Teil I — gegliedert in 19 Thesen — die Mindestforderungen fest, die sie an die Sozialgesetzgebung der Unterzeichnerstaaten stellt. In Teil II werden sodann diese Thesen wiederum in 19 Artikeln näher erläutert, während in Teil III die Verpflichtungen der Signatarstaaten festgelegt sind, wobei zu bemerken ist, daß hier gleichfalls wieder Mindestforderungen erfüllt werden müssen. So wird z. B. erwartet, daß von 7 der 19 Grundforderungen — gemeint sind das Recht auf Arbeit, das Vereinigungsrecht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf soziale und ärztliche Hilfe, das Recht der Familie auf sozialen und wirtschaftlichen Schutz und schließlich das Recht der Wanderarbeiter und ihrer Familien auf Schutz und Beistand — mindestens 5 als bindend angesehen werden. Außerdem sind von den übrigen Artikeln oder numerierten Absätzen des Teiles II so viele Artikel oder Absätze auszuwählen, daß zusammen mit den 5 vorerwähnten mindestens 10 Artikel oder 45 numerierte Absätze als bindend angesehen und in den Ratifikationsurkunden erwähnt werden.
    Es ist heute meines Erachtens nicht der Anlaß und auch nicht der Zeitpunkt, näher auf den Inhalt der Europäischen Sozialcharta einzugehen. Das soll den Beratungen über das Ratifizierungsgesetz vorbehalten bleiben,
    Die Charta soll innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung ratifiziert sein. Außerdem wurden die Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates verpflichtet, in ihren nationalen Parlamenten auf eine baldige Ratifizierung zu drängen. Dieser Verpflichtung kommt der Antrag einer Reihe von Mitgliedern dieses Hauses — an der Spitze Frau Dr. Weber und Frau Dr. Hubert — nach.
    Der Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe hat in seiner zweiten Sitzung am 25. Januar 1962 den Antrag abschließend beraten. Dabei führte der Vertreter der Regierung aus, daß man in den federführenden Ministerien des Innern und für Arbeit und Sozialordnung sowie in verschiedenen anderen 'Ministerien und vor allem auch zusammen mit den Ländervertretungen gegenwärtig prüfe, inwieweit die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik und ihrer Länder mit den Grundforderungen der Europäischen Sozialcharta übereinstimme; diese umfangreichen Prüfungen beanspruchten noch längere Zeit; die Bundesregierung sei jedoch bemüht, den



    Lautenschlager
    Entwurf des Ratifizierungsgesetzes so bald wie möglich vorzulegen.
    Der Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe hat einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Antrages in der Fassung der Drucksache IV/60 zu empfehlen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlußfassung. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 18 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Moltkekaserne in Heilbronn an die Stadt Heilbronn (Drucksachen IV/90, IV/166).
Das Haus verzichtet wohl auf den mündlichen Bericht und auf Aussprache.

(Zustimmung.)

Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne Bremen-Lesum an den Verein für Innere Mission in Bremen (Drucksachen IV/126, IV/ 167).
Auch hier wird wohl auf den mündlichen Bericht und auch auf Aussprache verzichtet.

(Zustimmung.)

Wer zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nun Punkt 20:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Anpassung der Versorgungsbezüge an die strukturellen Änderungen des Besoldungsgesetzes (Drucksache IV/145).
Ich hoffe, daß nunmehr jedermann weiß, worum es sich handelt.

(Zuruf: Das ist etwas schwierig!)

Wer begründet? — Das Wort hat der Abgeordnete Gscheidle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Gscheidle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist in der Tat eine schwierige Frage, und ich will versuchen, in wenigen Minuten zu erklären, was es mit diesem Antrag auf sich hat.
    Das Bundesbesoldungsgesetz, das am 1. April 1957 in Kraft getreten ist, hatte einige Verbesserungen eingeführt, die jedoch, wie wir wissen, leider nicht allen Ruhestandsbeamten zugute gekommen sind. Es war deshalb schon damals vorauszusehen, daß die betroffenen Ruhestandsbeamten, die sich nach unserer Ansicht mit Recht benachteiligt fühlen müssen, jede Möglichkeit wahrnehmen würden, den Gesetzgeber von der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zu überzeugen. In der Tat ist die Unzufriedenheit unter den Betroffenen ständig gewachsen.
    Bei den Beratungen über eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes im Jahre 1961 hatte die SPD-Fraktion mit einem Entschließungsantrag — Umdruck 959 — die Bundesregierung um das gleiche ersucht, um was wir heute bitten. Dieser Antrag wurde damals mit Mehrheit abgelehnt. In der Debatte wurde dies damit begründet, daß durch die Anhebung der Mindestversorgung und die Höherziehung des Ortszuschlags für Versorgungsempfänger zwei wesentliche Verbesserungen eingeführt worden seien und daß die Bundesregierung ohne vorherige sorgfältige Prüfung nicht in der Lage sei, bei einer Novellierung allen Ruhestandsbeamten die gleichen strukturellen Verbesserungen wie den aktiven Beamten zu gewähren.
    Der Abgeordnete Kühlthau hatte damals ferner darauf hingewiesen, daß durch eine entsprechende Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes das Problem der Überleitung der Lehrer, Richter, Staatsanwälte und der Polizeibeamten nicht von dem Bundesgesetzgeber gelöst werden könne. Kein Zweifel bestand jedoch darüber, daß der betroffene Personenkreis der Ruhestandsbeamten klein und insbesondere nur bei Bahn und Post und in noch kleinerem Umfang bei der Bundeswehr vorhanden ist. Sowohl die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Inneres als auch die sachkundigen Abgeordneten aller Fraktionen waren sich darüber im klaren, daß diese Wünsche im Rahmen einer Besoldungsnovellierung wieder auf den Bundestag zukommen würden.
    Die Ansicht, daß alle Sonderüberleitungen im Bundesbesoldunggesetz 1957 nur auf Grund veränderter Aufgabenstellungen erfolgt seien, trifft nicht zu. Bei den Beratungen dieses Gesetzes wurde anerkannt, daß z. B. die Beamten des einfachen Postdienstes mit der jetzigen Amtsbezeichnung „Postschaffner", „Postoberschaffner" und „Posthauptschaffner" im Hinblick auf ihre verantwortliche Tätigkeit in ,die Besoldungsgruppen A 2, A 3 und A 4 übergeleitet werden müssen.
    Die nach § 48 des Bundesbesoldungsgesetzes vorgenommene Anpassung der Bezüge der bis zum 1. April 1957 in den Ruhestand getretenen Beamten des einfachen Postdienstes entspricht dagegen im Ergebnis der Regelüberleitung in die Besoldungsgruppen A 1, A 2 und A 3. Damit sind diese Ruhestandsbeamten im Vergleich zu den am 1. April 1957 noch im Dienst befindlichen Beamten und den nach dem 1. April 1957 in den Ruhestand versetzten Beamten benachteiligt worden. Mit der für die aktiven Beamten des einfachen Postdienstes anerkannten
    440 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1962
    Gscheidle
    Sonderüberleitung war keine höhere Bewertung verbunden. Inhalt und Aufgabe des Amtes veränderten sich nicht.
    Wenngleich die negativen Auswirkungen dieses Verfahrens durch die Mindestruhegehaltssätze gemildert wurden, ergeben sich trotzdem im Durchschnitt nicht nur beim Ruhegehalt, sondern auch beim Witwengeld monatliche Minderbeträge von 5 bis 18 DM. Vor der Besoldungsneuregelung am 1. Oktober 1961 waren die Beträge höher, nämlich 11 bis 23 DM; vor der Besoldungsneuregelung am 1. Juni 1960 waren es 11 bis 21 DM. Bei den Beamten, die vor dem 1. April 1957 in den Ruhestand getreten waren, sind die von mir genannten Minderbeträge bis zum 1. Oktober 1961 monatlich doppelt so hoch gewesen. Die Fehlbeträge, die sich dadurch für einen Ruhestandsbeamten des einfachen Dienstes ergeben, sind, wenn wir sie addieren, inzwischen zu einer erheblichen Summe angewachsen.
    Neben dieser Schlechterstellung, die aus der Nichtanpassung an die sogenannten strukturellen Änderungen resultiert, gibt es, weil die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters nicht auf alle im Ruhestand befindlichen Beamten ausgedehnt wird, noch andere Benachteiligungen. Beamte, die vor dem Inkrafttreten des Besoldungsgesetzes von 1927 in den Ruhestand getreten sind, werden von den Sachbearbeitern bei den obersten Dienstbehörden liebevoll als „Römer" bezeichnet. Ein solcher Uraltpensionär, ein Beamter also, der vor dem 1. Oktober 1927 in den Ruhestand getreten ist, erhält beispielsweise als Postassistent a. D. monatlich rund 50 DM weniger an Ruhegehalt als ein nach 1957 pensionierter Postassistent mit gleicher Dienstzeit.
    Durch die Bestimmungen des Beamtenrechtsrahmengesetzes waren die Länder an die Regelungen des Bundes nicht gebunden. Was beim Bund insbesondere die Beamten des einfachen Dienstes bei der Bahn, der Post und der Bundeswehr betraf, wirkte sich in den Ländern bei den Lehrern, Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten aus.
    Nach dem augenblicklichen Stand ergibt sich bei den Ländern folgende Situation:
    Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Wirkung vom 1. Juli 1961 die Neufestsetzung der Versorgungsbezüge beschlossen. Als Stichtag für die individuelle Überleitung wurde der 9. Mai 1945 vorgesehen.
    Die Überleitungsvorschriften des bayerischen Besoldungsgesetzes entsprechen dem § 48 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes vom 27. Juli 1957. Die bayerische Staatsregierung will in einem Gesetzentwurf die Frage der Überleitung der Ruhestandsbeamten neu aufgreifen.
    In Hessen gilt zur Zeit noch die pauschale Überleitung der Altpensionäre. Die Regelung, die der Bund vom 1. Oktober 1961 an eingeführt hat, ist von Hessen bisher noch nicht übernommen worden. Vor einigen Tagen hat jedoch die CDU-Fraktion im Landtag den Antrag auf strukturelle Überleitung der Altpensionäre eingebracht. Dieser Antrag findet auch die Unterstützung der SPD, die einige Wochen vorher bereits beschlossen hatte, eine entsprechende
    Regelung, allerdings mit dem Stichtag 8. Mai 1945, in das hessische Besoldungsgesetz aufzunehmen.
    In Hamburg werden bis zur Stunde die Versorgungsempfänger lediglich pauschal übergeleitet. Auf einen entsprechenden Antrag des DGB-Landesbezirks Nordmark hat die SPD-Fraktion jedoch bereits am 1. November 1961 dem Deutschen Gewerkschaftsbund schriftlich erklärt, daß sie ihre bisherigen rechtlichen Bedenken bezüglich der Überleitung der Altversorgungsempfänger in die jetzige Besoldungsordnung nicht mehr aufrechterhalte.
    Das Land Schleswig-Holstein hat für die Altversorgungsempfänger am 1. Oktober 1961 die sogenannte spitze Überleitung durchgeführt. Mit Beschluß vom 18. Dezember 1961 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsrechts verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vom 1. Januar 1962 an die strukturelle Überleitung für alle Versorgungsempfänger vor.
    Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 13. November 1961 einen CDU-Antrag, der die strukturelle Überleitung der Altpensionäre betrifft, in erster Lesung an den Besoldungsausschuß des Landtags überwiesen.
    In Niedersachsen beabsichtigen die Parteien der Regierungskoalition, im Frühjahr dieses Jahres eine entsprechende Neuregelung zu beschließen.
    In Bremen ist schon seit Jahren die strukturelle Überleitung in Kraft, das heißt: die Altpensionäre sind den aktiven Beamten besoldungsrechtlich gleichgestellt.
    Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die strukturelle Überleitung der Versorgungsempfänger vorsieht. Besonders bemerkenswert ist dabei die Tatsache, daß die sogenannte strukturelle Überleitung als beamtenrechtlicher Grundsatz eingeführt wird und damit auch auf zukünftige Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes anzuwenden ist.
    Die saarländische Landesregierung will mit einem Gesetzentwurf ebenfalls die strukturelle Überleitung aller Versorgungsempfänger, und zwar ohne Stichtagregelung, einführen.
    Aus dieser Übersicht können Sie entnehmen, daß bei der Mehrzahl der Länder keine beamtenrechtlichen Bedenken gegen strukturelle Überleitungen bestehen. Im Hinblick auf die durch die Bundesregierung bereits mehrfach angekündigte Besoldungsnovelle erscheint es uns notwendig, die beim Bundesministerium des Innern nach wie vor bestehenden Bedenken gegen eine strukturelle Überleitung durch die Annahme eines entsprechenden Antrages auszuräumen. Es handelt sich also nicht darum, Herr Bundesminister, wieder eine Rosine herauszupicken, sondern es geht darum, die Bedenken, die in Ihrem Hause gegen eine strukturelle Oberleitung bestehen, durch einen angenommenen Antrag dieses Hauses zu beseitigen.
    Es wäre mir nicht schwergefallen, den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag auf Anpassung der Versorgungsbezüge an die strukturellen Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes, Drucksache



    Gscheidle
    IV/145, mit den Ausführungen von Sprechern der CDU/CSU- oder FDP-Fraktionen in den einzelnen Ländern zu begründen. Ich will jedoch niemanden in Verlegenheit bringen und vertraue auf Ihren Gerechtigkeitssinn und Ihre Sachkunde in dieser Frage.
    Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag anzunehmen.

    (Beifall bei der SPD.)