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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1962 Inhalt: Mandatsniederlegung der Abg. Schmidt (Hamburg) und Frau Keilhack . 289 A Fragestunde (Drucksache IV/139) . . . . Frage des Abg. Dr. Kohut: Vollstreckung von sowjetzonalen Unterhaltsurteilen Dr. Strauß, Staatssekretär . . 289 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 289 C, D Frage des Abg. Funk (Neuses am Sand) : Waldabtretung für den Exerzierplatz Brönnhof Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 289 D Frage des Abg. Dr. Böhm (Frankfurt) : Leistungen zugunsten von Nationalgeschädigten 290 A Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Dieselkraftstoff Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 290 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 290 D Frage des Abg. Matthöfer: Nichtanerkennung des Anspruchs der Witwe Marie Zilg auf Witwenrente Dr. Claussen, Staatssekretär . 291 A, C Matthöfer (SPD) 291 B, C Fragen des Abg. Funk (Neuses am Sand) : Beanspruchung von Wald in der Gemarkung Reupelsdorf für militärisches Übungsgelände Hopf, Staatssekretär . . 291 D, 292 B Funk (Neuses am Sand) (CDU/CSU) 292 A Frage des Abg. Ritzel: Deutscher Flugsicherungsdienst Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 292 B, C, D, 293 A, B, C, D Ritzel (SPD) 292 C, D Börner (SPD) 293 A Dr. Kohut (FDP) 293 B Brück (CDU/CSU) 293 D Braun (SPD) 293 D Frage des Abg. Hermsdorf: Cuxhaven als Seenot-Hafen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 294 A, B Hermsdorf (SPD) 294 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Sachverständigenkommission betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 294 C Frage des Abg. Freiherrn von KühlmannStumm: Empfang des zweiten Fernsehprogramms in Nordhessen Stücklen, Bundesminister . . . 294 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1962 Frage des Abg. Matthöfer: Verschleppung des Redakteurs Heinz Brandt nach Ostberlin Lemmer, Bundesminister . 295 A, B, C, D Matthöfer (SPD) 295 B Neumann (Berlin) (SPD) 295 C Dr. Zimmer (CDU/CSU) 295 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Kosten einer Rom-Reise des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 295 D, 296 B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 296 B, C Frage des Abg. Dr. Bechert: Sammelstelle für Atommüll Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 296 D, 297 A Dr. Bechert (SPD) 297 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Genehmigung zur Sicherstellung von Atommüll Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . 297 A, B, C Dr. Bechert (SPD) 297 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Eintragung von Blutgruppen in die Personalausweise Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 297 C, 298 A, B Dr. Kohut (FDP) 298 A, B Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 298 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Zulassung von Hexamethylentetramin als Konservierungsstoff Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 298 C, . 299 A, B Dr. Bechert (SPD) . . 298 D, 299 A, B Große Anfrage betr. Schutz der Gesundheit gegen radioaktive Strahlung (SPD) (Drucksache IV/26); in Verbindung mit dem Antrag betr. Radioaktivität der Luft und des Regens (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/15) Frau Dr. Hubert (SPD) . . 299 C, ,314 A Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 300 C, 314 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 303 A Dr. Bechert (SPD) . . . 305 C, 314 D Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 311 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schwarz, Bundesminister . . . . . 315 D Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; in Verbindung mit der Sammelübersicht 2 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Dezember 1961 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/114) Frau Wessel (SPD) 323 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Flakkaserne Bremen-Lesum (Drucksache IV/126) 327 A Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/142) — Erste Beratung — 327 A Ubersicht 1 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/130) 327 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen. den Abg. Dr. Nissen (Drucksache IV/136) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 327 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 328 C Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (WStrRG) vom 17. August 1960 (Drucksache IV/137) 328 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses betr. Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (Drucksache IV/138) . 329 A Nachwahl eines Mitglieds des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" . . 329 A Nächste Sitzung 329 C Anlagen 331 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1962 289 12. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 26. 1. Frau Albertz 24. 1. Altmaier 1. 2. Arendt (Wattenscheid) * 26. 1. Dr. Arndt (Berlin) 27. 1. Dr. Aschoff * 26. 1. Dr. Barzel 24. 1. Bergmann* 26. 1. Birkelbach* 26. 1. Fürst von Bismarck 24. 1. Dr. Bucerius 24. 1. Dr. Burgbacher * 26. 1. Dr. Deist * 26. 1. van Delden 1. 2. Deringer * 26. 1. Dr. Dichgans * 26. 1. Diekmann 26. 1. Eisenmann 24. 1. Frau Dr. Elsner * 26. 1. Engelbrecht-Greve* 26. 1. Faller * 26. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 26. 1. Dr. Furler * 26. 1. Gedat 15. 2. Hahn (Bielefeld) * 26. 1. Hammersen 24. 1. Illerhaus * 26. 1. Kalbitzer * 26. 1. Frau Kettig 1. 2. Dr. Klein (Berlin) 14. 2. Dr. Kopf 26. 1. Dr. Kliesing (Honnef) 4. 2. Dr. Koch 24. 1. Frau Krappe 27. 1. Dr. Kreyssig* 26. 1. Kriedemann* 26. 1. Krüger 27. 1. Kühn (Hildèsheim) 24. 1. Leber 24. 1. Lenz (Brühl) * 26. 1. Dr. Löhr * 26. 1. Lücker (München) * 26. 1. Maier (Mannheim) 14. 2. Margulies * 26. 1. Mauk * 26. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 1. Metzger * 26. 1. Meyer (Oppertshofen) 24. 1. Michels* 26. 1. Müller (Worms) 27. 1. Müller-Hermann * 26. 1. Dr. Philipp * 26. 1. Frau Dr. Probst * 26. 1. * für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Rademacher* 26. 1. Rasner 1. 2. Reitzner 31. 1. Richarts * 26. 1. Rollmann 24. 1. Dr. Rutschke 26. 1. Scheuren 31. 1. Schmidt (Braunschweig) 2. 2. Dr. Schneider (Saabrücken) 26. 1. Schulhoff 24. 1. Seidel (Fürth) 26. 1. Seifriz* 26. 1. Storch* 26. 1. Striebeck 9. 2. Frau Strobel* 26. 1. Wacher 24. 1. Weinkamm* 26. 1. Weinzierl 24. 1. Werner 15. 2. Wilhelm 26. 1. Wischnewski* 26. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Löbe 2. 2. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Behrendt zu .dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksache IV/142). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion brachte im 3. Deutschen Bundestag am 16. 3. 1960 ein Gesetz über Mindesturlaub für Arbeitnehmer ein. Das Gesetz wurde vom Bundestag nicht mehr verabschiedet, weil es nur zu einer Beratung im zuständigen Ausschuß für Arbeit kam. In dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit wurden am 15. 6. 1961 sieben Sachverständige gutachtlich zum vorgenannten Mindesturlaubsgesetz gehört. Die SPD wurde durch die Anhörung der Sachverständigen in ihren Vorstellungen bestärkt, die Forderungen sowohl in ihrem Regierungsprogramm als auch im seinerzeitigen Gesetzentwurf auf einen Mindesturlaub von drei Wochen für alle Arbeitnehmer berechtigt aufgestellt zu haben. Aus diesen Überlegungen bringt die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dem 4. Deutschen Bundestag gleich zu Beginn seiner Legislaturperiode erneut den Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) ein. Wir haben den Gesetzentwurf auf Grund der Sachverständigenanhörung in einigen Punkten geändert; entscheidende Veränderungen wurden jedoch nicht vorgenommen. Unverändert blieben daher die zwei Ziele: erstens auf dem Gebiete der materiellen Urlaubsbedingungen einen Mindesturlaub von 18 332 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1962 Werktagen für alle Arbeitnehmer festzulegen und zweitens eine einheitliche Regelung der grundsätzlichen Bestimmungen des Urlaubsrechts auf Bundesebene zu schaffen. Zur allgemeinen Begründung des Gesetzentwurfes ist anzuführen, daß ein längerer Urlaub als 12 Tage heute als notwendig betrachtet wird. Für die Arbeitsmediziner sind drei Wochen Urlaub sogar das Minimum dessen, was ohne Zweifel erwünscht ist. Die Verdichtung des Arbeitsprozesses mit seiner stärkeren arbeitsphysiologischen Belastung, die tägliche Arbeitszeit und die mit ihr gebundenen Zeiten der Wegstrecken — sie betragen nach Professor Dr. med. Graf insgesamt täglich zwischen 10 und 11 Stunden —, aber auch die erschreckenden Belastungen bei den berufstätigen Frauen lassen einen Mindesturlaub von 18 Werktagen für die Wiederherstellung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Arbeitskraft nunmehr unbedingt notwendig werden. Der hohe Grad der Frühinvalidität ist ein nicht zu übersehendes Alarmzeichen und ein weiterer Beweis für die Berechtigung der Forderung auf einen Mindesturlaub von drei Wochen. Diese Forderung wird auch von denen nicht bestritten, die noch Bedenken hinsichtlich einzelner Wirtschafts- und Berufszweige vorbringen. Diese Bedenken und jene Einwände betreffend Kostenlage und Wettbewerbsmöglichkeiten können bei dem heutigen Stand unserer Erkenntnisse vom Gesundheitszustand unserer arbeitenden Bevölkerung nicht mehr als ernsthaft berücksichtigt werden. Wir sind an dem Punkt angelangt, an dem der Erhaltung der Arbeitskraft alle anderen Gesichtspunkte unterzuordnen sind. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, daß die Beratende Versammlung des Europarates in der Europäischen Sozialcharta einen dreiwöchigen Mindesturlaub festgelegt hat. Des weiteren erscheint es uns nur folgerichtig, daß wir nach der einmütigen Festlegung eines Urlaubs von vier Wochen in dem verabschiedeten Jugendarbeitsschutzgesetz gerade bei den jungen Menschen vom 18. Lebensjahr ab den Urlaub nicht wieder von vier auf zwei Wochen herabsetzen dürfen. Dieses Mindesturlaubsgesetz ist zugleich ein Schutzgesetz für mehr als drei Millionen Arbeitnehmer, für die es in der Bundesrepublik keine tarifvertraglichen Regelungen für den Urlaub gibt. Die tarifvertraglichen Regelungen bestehen deshalb nicht, weil ein Tarifpartner fehlt, und zwar in den weitaus meisten Fällen auf der Arbeitgeberseite. Um so dringender bedarf dieser Personenkreis einer vernünftigen und einwandfreien gesetzlichen Urlaubsregelung. Zum Abschluß .der allgemeinen Begründung sei auch noch. die Frage der Tarifautonomie angesprochen. Seit der Entstehung des modernen Arbeitsrechts sind auch solche zum Bereich der Arbeitsbedingungen gehörenden Gebiete gesetzlich geregelt worden, die zur eigentlichen Zuständigkeit der Sozialpartner gehören. Gesetzliche Regelungen bestimmen also lediglich das Mindestniveau, und an dieser untersten Grenze beginnt das Wirken der Tarifpartner. Ein solches Recht zur Schaffung von Mindestnormen ist dem Gesetzgeber bisher nie ernsthaft bestritten worden. Folglich haben die einzelnen Länder der Bundesrepublik nach 1945 Urlaubsgesetze verabschiedet. Die Länder haben damit die Tarifautonomie der Sozialpartner dort ergänzt, wo das Schutzerfordernis von den Tarifpartnern nicht wahrgenommen werden konnte. Dabei darf weiter nicht übersehen werden, daß nicht alle Arbeitnehmer an Tarife gebunden sind und auch nicht alle durch Tarifbestimmungen erfaßt werden können. Und für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ist neben bestimmten zu erfüllenden Bedingungen vor allem ein Tarifvertrag Voraussetzung. Das ist aber, wie bereits erwähnt, für mehr als drei Millionen Arbeitnehmer nicht möglich. Durch Gebots- und Verbotsgesetze ist weitgehend in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen eingegriffen worden. Hier sei nur an die vielen gesetzlichen Arbeitszeitschutzbestimmungen erinnert. Noch nie wurde bisher geltend gemacht, daß dadurch die Tarifautonomie eingeschränkt wird. So wurden auch bisher von seiten der Arbeitgeberverbände keine Einwendungen gegen die Regelung eines Mindesturlaubs von 12 Tagen in den Ländergesetzen erhoben. Wer also von einem Eingriff in die Tarifautonomie spricht, will keine bundeseinheitliche Regelung von 18 Werktagen Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer. Eine gesetzliche Mindestregelung auf Teilgebieten der Arbeitsbedingungen schaltet die Wirksamkeit der Tarifautonomie nicht aus. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf, durch den ein Mindesturlaub von drei Wochen erstrebt wird, ist die Tarifautonomie der Tarifpartner in der Urlaubsfrage unangetastet; denn weiterer und ausreichender Spielraum ist vorhanden, zusätzliche Urlaubsvereinbarungen und -vergünstigungen zu gewähren. Zum Gesetz selbst ist zu sagen, daß es von einem unabdingbaren Anspruch auf einen bezahlten jährlichen Erholungsurlaub von mindestens 18 Werktagen für alle Arbeitnehmer ausgeht. Durch die Bezeichnung Werktage ist klargestellt, daß der Samstag als Urlaubstag anzurechnen ist. Durch das Gesetz werden alle Arbeitnehmer erfaßt, also auch diejenigen in Heimarbeit und diejenigen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Abhängigkeitsverhältnis beschäftigt sind. Für den letztgenannten Personenkreis ergibt sich lein besonderes Schutzbedürfnis. Einen Zusatzurlaub von 6 Werktagen sollen diejenigen Arbeinehmer erhalten, die untererheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit arbeiten. Insbesondere ist hier gedacht an die Arbeitnehmer im Bergbau sowie an solche, die in außergewöhnlichem Grade der Einwirkung von Kälte, Lärm, Hitze, Nässe, Druckluft, giftigen Stoffen, Staub, Röntgenstrahlen, radioaktiven Strahlen oder Infektionserregern ausgesetzt sind. Die Festlegung eines derartigen Zusatzurlaubs soll nach Anhören der Tarifpartner durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erfolgen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1962 333 Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Grundsätzlich soll der Urlaub im Urlaubsjahr gewährt und genommen werden. Nur aus zwingenden betrieblichen oder zwingenden in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen ist eine Übertragung in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres gestattet. Urlaubsanspruch entsteht erstmalig sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Derjenige, der kein volles Jahr beschäftigt war, soll für jeden vollen Monat der Beschäftigung ein Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs erhalten, wobei eine Beschäftigung von mindestens 12 Tagen als voller Monat zu zählen ist. Erhaltener Urlaub kann beim Wechsel des Arbeitsverhältnisses nicht noch einmal geltend gemacht werden. Die Festlegung des Urlaubs soll vom Arbeitgeber und Betriebsrat nach § 56 Abs. 1 c BVG unter Berücksichtigung ,der Wünsche des Arbeitnehmers erfolgen. Der Urlaub soll zusammenhängend gewährt werden, und seine Abgeltung ist nur statthaft, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr als Freizeit gewährt werden kann. Urlaubsentgelt soll nach dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet werden. Mögliche Ausfallzeiten durch Freistellung, Krankheit, Arbeitsmangel oder andere Umstände sind bei der Berechnung des Arbeitsverdienstes so zu behandeln, als hätte der betreffende Arbeitnehmer in dieser Zeit voll gearbeitet. Urlaubsentgelt ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen. Im Falle der Krankheit dürfen die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden. Neu aufgenommen wurde in den Gesetzentwurf, — aber in der Praxis zumeist schon so wie vorgesehen behandelt —, daß Zeiten einer Kur oder eines Heilverfahrens, die von den Trägern der Rentenversicherung oder nach gleichen Maßstäben von anderen Stellen gewährt werden, auf den Urlaub nicht angerechnet werden dürfen. Der Zweck des Urlaubs ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft. Kuren und Heilverfahren sind auf die Erhaltung, Wiederherstellung oder Besserung der durch Krankheit oder Gebrechen beeinträchtigten Erwerbsfähigkeit gerichtet. Es ist dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten, auf diese Kur oder ein Heilverfahren zu verzichten, zumal es ein Fall nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist. Eine Anrechnung auf den Jahresurlaub wird auch dadurch ausgeschlossen, daß für solche Zeiten eines Kur- oder Heilverfahrens seitens des Arbeitnehmers kein Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts besteht. Selbstverständlich sollen bestehende und zukünftige günstigere Regelungen diesem Gesetz vorgehen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion legt entscheidenden Wert darauf, daß das Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in Kraft tritt. Eine vordringliche Behandlung durch den Ausschuß für Arbeit ist daher erforderlich. Die ständige Zunahme der Arbeitsintensität bei gleichzeitiger Steigerung der physischen oder nervlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer macht das Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes zum 1. Januar 1962 besonders notwendig. Die deutsche Arbeitnehmerschaft erwartet, nicht zuletzt durch maßgebliche Äußerungen von Vertretern der Bundesregierung bestärkt, die baldige Verabschiedung eines Mindesturlaubsgesetzes.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zu der Beantwortung der Großen Anfrage hat Frau Bundesministerin Dr. Schwarzhaupt.


Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Bundesregierung beantworte ich die Große Anfrage der SPD. Sie werden daraus sehen, daß die Mitteilung der Meßzahlen nicht das einzige ist, was die Bundesregierung auf diesem Gebiet bisher getan hat.
Allgemein ist folgendes vorauszuschicken. Als Ausfluß von Kernwaffenversuchen gelangten bis zum Jahre 1958 größere Mengen künstlicher radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre der Erde, zu einem erheblichen Teil bis in die Stratosphäre. Sie verteilten sich in ungleichmäßigen, bandförmigen Zonen über den gesamten Erdball und kamen aus den troposphärischen Schichten relativ schnell, aus der Stratosphäre langsamer auf die Erdoberfläche zurück.
Der Gehalt der Luft und auch der Niederschläge an radioaktiven Stoffen schwankte dabei ziemlich stark, abhängig von meteorologischen Faktoren. Er stieg 1957 und 1958 ungleichmäßig an, erreichte im ersten Halbjahr 1959 seinen Höhepunkt und fiel dann weiter in der zweiten Hälfte 1959, im Jahre 1960 und auch 1961 auf Werte ab, die sogar unterhalb der Werte lagen, die bei Beginn der Messungen 1956 zu beobachten waren. Wenn dabei auch an einigen Tagen relativ hohe Werte gemessen wurden, so lag doch der höchste Mittelwert der auftretenden Aktivitäten über größere Zeiträume hinweg bei nur wenigen Prozenten der natürlicherweise vorhandenen Radioaktivität und fiel 1960 auf weniger als 1 Promille der natürlichen Aktivität ab. Die für die Gesamtbevölkerung höchstzulässigen Konzentrationen des gefährlichsten Stoffes, des Strontium 90, wurden nie erreicht. Die Summe aller radioaktiven Stoffe in Luft überschritt allerdings im Jahre 1959 mit einigen Tagesspitzen die für Strontium zulässigen Werte; der Strontiumgehalt dieser Gemische von radioaktiven Stoffen lag aber wiederum nur bei rund 1 % der Gesamtradioaktivität.
Als Folge der neuerlichen Atomwaffenversuche Sowjetrußlands traten im Laufe des September und Oktober 1961 Erhöhungen der Radioaktivitätswerte auf, die jedoch durchaus im Rahmen der Spitzenwerte des Jahres 1959 lagen, so daß auch voraussichtlich im Frühjahr 1962 die Mittelwerte der künstlichen Radioaktivität, über größere Zeiträume berechnet, nur einen Bruchteil der natürlichen Radioaktivität betragen werden. Dies gilt allerdings nur für den Fall, daß keine besonderen Ereignisse eintreten oder die neuen Versuchsexplosionen nicht in noch verstärktem Maße fortgesetzt werden.
Infolge der jahrelangen Zuführung künstlicher radioaktiver Stoffe ist der Gehalt unseres Bodens an langlebigen radioaktiven Stoffen langsam angestiegen, damit auch die zusätzliche Strahlendosis, die wir durch diese Stoffe aus dem Boden erhalten. Allerdings zeigt auch diese Dosis seit 1960 schon wieder einen Rückgang. Die dem Boden insgesamt zugeführten Aktivitäten brauchen deshalb noch keine besondere Besorgnis zu erregen.
Im Jahre 1960 und im ersten Halbjahr 1961 betrugen die fließenden Gewässern oder Talsperren, aus denen Trinkwaser gewonnen wird, zugeführten



Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt
Mengen an Strontium 90 weniger als ein Zehntel der für die Gesamtbevölkerung zulässigen Konzentrationen. Im Grundwasser war dieser Stoff kaum nachweisbar. Auch im Zisternenwasser, das in nördlichen Teilen der Bundesrepublik teilweise noch als Trinkwasser benutzt wird, lagen die Mittelwerte nur etwa 3 mal so hoch wie in fließenden Gewässern, also auch weit unterhalb der maximal zugelassenen Konzentrationen.
Das Auftreten künstlicher radioaktiver Stoffe wurde und wird auch in allen anderen wichtigen Lebensmitteln, wie Milch, Käse, Korn, Gemüse usw. sowie in Tierprodukten aufmerksam verfolgt. Auch hier zeigten sich die höchsten Werte im Jahre 1959 und ein Abfallen des Gehalts in der darauffolgenden Zeit. Gegenüber dem Auftreten der Spaltprodukte in Luft und Wasser ist ihr Auftreten in Lebensmitteln zeitlich etwas verschoben. Bedenkliche Mengen radioaktiver Svffe konnten ebenfalls in Lebensmitteln nicht festgestellt werden. Entgegen manchen früheren Annahmen steigt die in Pflanzen enthaltene Radioaktivität im wesentlichen nicht mit der dem Boden insgesamt zugeführten, sondern hängt weitgehend von der aktuellen Zufuhr durch Staub und Regen ab.
Zusammenfassend kann somit gesagt werden, daß die Atomwaffenversuche von 1954 bis 1958 einen Anstieg der Umgebungsradioaktivität mit einem Maximum im Jahre 1959 ergeben haben und daß die neuerlichen Atomwaffenversuche Sowjetrußlands seit September 1961 wiederum einen Anstieg der Radioaktivität bedingen. Die Gesamtmengen der künstlichen Radioaktivität, die sich durch diese Versuche in der Umgebung des Menschen, in Luft und Wasser, befanden und befinden oder in nächster Zukunft zu erwarten sind, ebenso die Mengen an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und im Menschen selbst betragen bisher nur einen Bruchteil der in der Umwelt vorhandenen natürlichen Radioaktivität.
Im Hinblick auf .die in der letzten Zeit von verschiedenen Seiten veröffentlichten Angaben über die gemessene Radioaktivität erscheint es notwendig, darauf hinzuweisen, daß die zum Teil sehr verschiedenen Meßwerte nur bei Kenntnis der physikalischen und technischen Unterlagen wirklich beurteilt werden können. Die von den Wissenschaftlern erarbeiteten und festgestellten maximal zulässigen Konzentrationen einzelner Nuklide oder bekannter bzw. unbekannter Gemische von Nukliden sind so berechnet, daß eine Dauerzufuhr in Höhe des maximalen Schwellenwertes für die Dauer von einem Jahr auch für Kinder noch vertretbar ist. Eine kurzfristige, sogar eine mehrmonatige gering über diesem Schwellenwert liegende Zufuhr bedeutet daher, von dieser Basis ausgehend, keine akute Gefahr.
Auf die Fragen der sozialdemokratischen Fraktion ist im einzelnen folgendes zu antworten. Die erste Frage lautet:
Was hat die Bundesregierung getan, um einwandfreies Trinkwasser für den Bevölkerungsteil zu sichern, der auf Regenwasser als Trinkwasser angewiesen ist, und wie groß ist dieser Bevölkerungsteil?
Nach .den neuesten Erhebungen der zuständigen Landesbehörden, insbesondere in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern, sind derzeit noch rund 180 000 Personen, die in etwa 35 000 Anwesen leben, auf Regenwasser als Trink- und Brauchwasser angewiesen. Schwerpunkte sind dabei die Marschgebiete Norddeutschlands sowie die kleineren Inseln und die Halligen. Bund und Länder sind bemüht, in etwa zwei Jahren den Ausbau der zentralen Wasserversorgung in diesem Gebiet so weit zu fördern, daß die Bevölkerung für Notfälle aller Art ohne große und aufwendige Maßnahmen mit Wasser aus öffentlichen Wasserwerken versorgt werden kann.
Bis heute war es bereits möglich, mindestens 40 000 Zisternen außer Betrieb zu setzen und dabei rund 200 000 Menschen hinsichtlich ihrer Wasserversorgung vom Regenwasser unabhängig zu machen. Für ,den Fall einer gefährlichen Kontaminierung von Wasser in den jetzt noch bestehenden Zisternen wird man weitgehend durch Ausfahren von gutem Trinkwasser und Abgabe an die Bevölkerung in Eimern oder ähnlichem, wie dies bereits in Trockenzeiten geübt wird, Abhilfe zu schaffen suchen. Dies wird bei rund zwei Dritteln der genannten Anwesen möglich sein.
Soweit eine Abhilfe aber nicht möglich ist, müssen entsprechende Filtergeräte bei den Zisternen eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat, um den Ländern ein einheitliches Vorgehen zu erleichtern, bereits 1959 Verbindungen mit den Herstellern aufgenommen. Sie hat aus der Vielzahl der angebotenen Geräte eine Auswahl von geeignet erscheinenden Typen getroffen und diese vom Bundesgesundheitsamt auf ihre Brauchbarkeit prüfen lassen. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse lassen erkennen, daß die Geräte für diesen Zweck nur bedingt den an sie zu stellenden Anforderungen genügen. Es ist aber damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit brauchbarere Geräte geliefert werden können. Die Landesbehörden werden über diese Entwicklung ständig auf dem laufenden gehalten.
Es ist noch zu bemerken, daß das Zisternenwasser von den Landesbehörden, die ohnedies für dieses Gebiet der Wasserwirtschaft zuständig sind, laufend auf Radioaktivität untersucht wird und daß die bisher ermittelte Kontamination des Zisternenwassers noch nicht gefährlich ist.
Zu Frage 1 b:
Hat die Bundesregierung Vorräte von Trocken- und Kondensmilch zur Versorgung von Kleinkindern im Gefahrenfalle angelegt?
Für die Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 6 Jahren zu Zeiten erhöhter Radioaktivität der Atmosphäre kommen Milchdauerwaren (Vollmilchpulver, Kondensmilch, Magermilchpulver und Sauermilchnahrung) in Frage, die bereits vor Eintritt der Gefahrenzeit hergestellt wurden. Von diesen Erzeugnissen sind bei normalem Wirtschaftsablauf beim Handel und den Herstellern Bestände



Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt
vorhanden. Diese Bestände reichen jedoch nicht aus, um den besonders gefährdeten Personenkreis für längere Zeit zu versorgen. Es ist daher erforderlich, darüber hinaus rechtzeitig weitere Vorräte anzulegen. Seit November 1961 wird hierüber mit den Ländern verhandelt. In dem größten Verbrauchergebiet der Bundesrepublik sind Vorbereitungen für eine Einlagerung von Dauermilcherzeugnissen bereits im Dezember 1961 angelaufen. Aus Gründen der einwandfreien Überwachung der Qualität und um zu verhindern, daß kontaminierte Ware eingeführt wird, sollen die Vorräte aus der inländischen Produktion entnommen werden.
Es dürfte im übrigen die Möglichkeit bestehen, die Trinkmilchversorgung des gefährdeten Personenkreises in ländlichen Gegenden und in den Kleinstädten aus landwirtschaftlichen Betrieben sicherzustellen, die ihre Kühe während der Gefahrenzeit nicht auf die Weide treiben, sondern mit nicht kontaminiertem Futter im Stall ernähren. Für den Fall einer länger andauernden Kontamination werden Verfahren zur Dekontaminierung der Milch geprüft.
Zu Frage 1 c:
Hat die Bundesregierung in Erkenntnis der Tatsache, daß die Verseuchung des Brotgetreides durch Strontium 90 in den letzten Jahren unter allen Lebensmitteln am höchsten gewesen ist, Maßnahmen ergriffen, um Mehl- und Brotgetreidevorräte für 1962, vor allem aber für 1963, anzulegen?
Die Bundesregierung unterhält zur Sicherstellung der laufenden Versorgung der Bevölkerung mit Brot und anderen Backwaren Vorräte an Brotgetreide. Von einer Vorratshaltung an Mehl konnte auch im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen der sowjetischen Kernwaffenversuche abgesehen werden, weil für die Verarbeitung des Brotgetreides zu Mehl leistungsfähige Mühlen, über das gesamte Bundesgebiet verstreut, vorhanden sind.
Mit den Vorräten an Brotgetreide, über die die landwirtschaftlichen Betriebe, Handelsbetriebe, Genossenschaften, Mühlen und die Bundesregierung aus der Ernte 1961 und aus den früheren Ernten verfügen, ist die Versorgung der Bevölkerung mit Brot und anderen Backwaren über den Beginn der Ernte 1962 (etwa August) hinaus sichergestellt.
Für den Fall, daß bei dem inländischen Brotgetreide der kommenden Ernte die Radioaktivität ansteigen sollte, erwägt die Bundesregierung die folgenden Maßnahmen. Erstens: Das neuerntige inländische Brotgetreide wird mit anderem Brotgetreide vermischt. Zweitens: Nach dem derzeitigen Stand der Forschung wird Strontium 90 von der Getreidepflanze zum größten Teil über die Wurzeln aufgenommen und lagert sich überwiegend in den äußeren Schichten des Kornes ab. Der Mehlkern des Getreidekornes weist somit eine wesentlich geringere Radioaktivität auf. Der jetzige durchschnittliche Ausbeutesatz des Brotgetreides beträgt etwa 80 %. Bei einem überhöhten Anteil an Strontium 90 im Korn wird auf Grund des Getreidegesetzes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt werden, daß für die Herstellung von Mehl das Brotgetreide nur noch his zu etwa 70 % ausgebeutet werden oder das Mehl einen bestimmten Höchstaschegehalt nicht übersteigen darf. Die Herstellung von Mehlerzeugnissen mit einem höheren Ausbeutesatz oder einem höheren Aschegehalt wäre dann also zunächst nicht möglich. Grieß zur Ernährung der Kleinkinder wird nur aus dem Mehlkern des Getreidekorns hergestellt. In beiden Fällen müssen zusätzliche Brotgetreidemengen rechtzeitig eingeführt werden.
Ich komme zu der zweiten Frage:
Was hat die Bundesregierung vorbereitet, um die Bevölkerung rechtzeitig aufzuklären über die Möglichkeiten, durch zweckmäßiges Verhalten die Gefahreneiner erhöhten Radioaktivität zu vermeiden?
Der Bundesregierung steht heute ein dichtes Netz von Meßstellen zur Verfügung, die laufend die Radioaktivität der Luft, des Wassers und der Lebensmittel überwachen. Dadurch ist jede Änderung der Umwelt-Radioaktivität kurzfristig erkennbar. Sollte sich aus dieser Erkenntnis zu irgendeinem Zeitpunkt die Notwendigkeit ergeben, die Gesamtbevölkerung oder einzelne Bevölkerungsgruppen über zweckmäßiges Verhalten gegenüber einer erhöhten Radioaktivität zu unterrichten, so wird sich die Bundesregierung der üblichen Mittel wie Presse, Rundfung und Fernsehen bedienen, die eine unmittelbare Unterrichtung gewährleisten. Es bedarf daher keiner Vorbereitung, zusätzliche Sondereinrichtungen zu schaffen.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, in gewissen Zeitabständen eine amtliche Darstellung der jeweiligen Situation der Umwelt-Radioaktivität in der Presse zu veröffentlichen.
Nun zur dritten Frage:
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die in anderen Ländern gewonnenen Erfahrungen dem Schutze der Bevölkerung nutzbar zu machen?
Die Bundesregierung steht mit anderen Ländern seit Jahren in ständigem Erfahrungsaustausch über die Schutzmöglichkeiten bei einer eventuellen Erhöhung der Umwelt-Radioaktivität. Alle Erwägungen stützen sich dabei auf die Empfehlungen der International Commission on Radiological Protection, deren Grundnormen von autorisierten internationalen Wissenschaftlern erarbeitet und fortlaufend redigiert werden. Darüber hinaus werden diese Fragen im Rahmen der Organization for Economic Cooperation and Development, der Europäischen Atomgemeinschaft und in speziell darauf ausgerichteten Symposien, Seminaren und Tagungen der Weltgesundheitsorganisation, der Food and Agricultur Organization und der Internationalen Atomenergiebehörde sowie der Weltorganisation für Meteorologie, an denen auch jeweils Vertreter der Bundesregierung teilnehmen, bearbeitet, so daß die Sammlung und Auswertung internationaler Erfahrungen durch die Bundesregierung gewährleistet sind.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)





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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dittrich.