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ID0401204300

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    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1962 Inhalt: Mandatsniederlegung der Abg. Schmidt (Hamburg) und Frau Keilhack . 289 A Fragestunde (Drucksache IV/139) . . . . Frage des Abg. Dr. Kohut: Vollstreckung von sowjetzonalen Unterhaltsurteilen Dr. Strauß, Staatssekretär . . 289 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 289 C, D Frage des Abg. Funk (Neuses am Sand) : Waldabtretung für den Exerzierplatz Brönnhof Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 289 D Frage des Abg. Dr. Böhm (Frankfurt) : Leistungen zugunsten von Nationalgeschädigten 290 A Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Dieselkraftstoff Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 290 B, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 290 D Frage des Abg. Matthöfer: Nichtanerkennung des Anspruchs der Witwe Marie Zilg auf Witwenrente Dr. Claussen, Staatssekretär . 291 A, C Matthöfer (SPD) 291 B, C Fragen des Abg. Funk (Neuses am Sand) : Beanspruchung von Wald in der Gemarkung Reupelsdorf für militärisches Übungsgelände Hopf, Staatssekretär . . 291 D, 292 B Funk (Neuses am Sand) (CDU/CSU) 292 A Frage des Abg. Ritzel: Deutscher Flugsicherungsdienst Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 292 B, C, D, 293 A, B, C, D Ritzel (SPD) 292 C, D Börner (SPD) 293 A Dr. Kohut (FDP) 293 B Brück (CDU/CSU) 293 D Braun (SPD) 293 D Frage des Abg. Hermsdorf: Cuxhaven als Seenot-Hafen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 294 A, B Hermsdorf (SPD) 294 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Sachverständigenkommission betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 294 C Frage des Abg. Freiherrn von KühlmannStumm: Empfang des zweiten Fernsehprogramms in Nordhessen Stücklen, Bundesminister . . . 294 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1962 Frage des Abg. Matthöfer: Verschleppung des Redakteurs Heinz Brandt nach Ostberlin Lemmer, Bundesminister . 295 A, B, C, D Matthöfer (SPD) 295 B Neumann (Berlin) (SPD) 295 C Dr. Zimmer (CDU/CSU) 295 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Kosten einer Rom-Reise des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 295 D, 296 B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 296 B, C Frage des Abg. Dr. Bechert: Sammelstelle für Atommüll Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 296 D, 297 A Dr. Bechert (SPD) 297 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Genehmigung zur Sicherstellung von Atommüll Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . 297 A, B, C Dr. Bechert (SPD) 297 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Eintragung von Blutgruppen in die Personalausweise Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 297 C, 298 A, B Dr. Kohut (FDP) 298 A, B Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 298 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Zulassung von Hexamethylentetramin als Konservierungsstoff Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 298 C, . 299 A, B Dr. Bechert (SPD) . . 298 D, 299 A, B Große Anfrage betr. Schutz der Gesundheit gegen radioaktive Strahlung (SPD) (Drucksache IV/26); in Verbindung mit dem Antrag betr. Radioaktivität der Luft und des Regens (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/15) Frau Dr. Hubert (SPD) . . 299 C, ,314 A Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 300 C, 314 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 303 A Dr. Bechert (SPD) . . . 305 C, 314 D Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 311 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schwarz, Bundesminister . . . . . 315 D Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; in Verbindung mit der Sammelübersicht 2 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Dezember 1961 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/114) Frau Wessel (SPD) 323 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Flakkaserne Bremen-Lesum (Drucksache IV/126) 327 A Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/142) — Erste Beratung — 327 A Ubersicht 1 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/130) 327 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen. den Abg. Dr. Nissen (Drucksache IV/136) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 327 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 328 C Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (WStrRG) vom 17. August 1960 (Drucksache IV/137) 328 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses betr. Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (Drucksache IV/138) . 329 A Nachwahl eines Mitglieds des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" . . 329 A Nächste Sitzung 329 C Anlagen 331 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1962 289 12. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 26. 1. Frau Albertz 24. 1. Altmaier 1. 2. Arendt (Wattenscheid) * 26. 1. Dr. Arndt (Berlin) 27. 1. Dr. Aschoff * 26. 1. Dr. Barzel 24. 1. Bergmann* 26. 1. Birkelbach* 26. 1. Fürst von Bismarck 24. 1. Dr. Bucerius 24. 1. Dr. Burgbacher * 26. 1. Dr. Deist * 26. 1. van Delden 1. 2. Deringer * 26. 1. Dr. Dichgans * 26. 1. Diekmann 26. 1. Eisenmann 24. 1. Frau Dr. Elsner * 26. 1. Engelbrecht-Greve* 26. 1. Faller * 26. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 26. 1. Dr. Furler * 26. 1. Gedat 15. 2. Hahn (Bielefeld) * 26. 1. Hammersen 24. 1. Illerhaus * 26. 1. Kalbitzer * 26. 1. Frau Kettig 1. 2. Dr. Klein (Berlin) 14. 2. Dr. Kopf 26. 1. Dr. Kliesing (Honnef) 4. 2. Dr. Koch 24. 1. Frau Krappe 27. 1. Dr. Kreyssig* 26. 1. Kriedemann* 26. 1. Krüger 27. 1. Kühn (Hildèsheim) 24. 1. Leber 24. 1. Lenz (Brühl) * 26. 1. Dr. Löhr * 26. 1. Lücker (München) * 26. 1. Maier (Mannheim) 14. 2. Margulies * 26. 1. Mauk * 26. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 1. Metzger * 26. 1. Meyer (Oppertshofen) 24. 1. Michels* 26. 1. Müller (Worms) 27. 1. Müller-Hermann * 26. 1. Dr. Philipp * 26. 1. Frau Dr. Probst * 26. 1. * für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Rademacher* 26. 1. Rasner 1. 2. Reitzner 31. 1. Richarts * 26. 1. Rollmann 24. 1. Dr. Rutschke 26. 1. Scheuren 31. 1. Schmidt (Braunschweig) 2. 2. Dr. Schneider (Saabrücken) 26. 1. Schulhoff 24. 1. Seidel (Fürth) 26. 1. Seifriz* 26. 1. Storch* 26. 1. Striebeck 9. 2. Frau Strobel* 26. 1. Wacher 24. 1. Weinkamm* 26. 1. Weinzierl 24. 1. Werner 15. 2. Wilhelm 26. 1. Wischnewski* 26. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Löbe 2. 2. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Behrendt zu .dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksache IV/142). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion brachte im 3. Deutschen Bundestag am 16. 3. 1960 ein Gesetz über Mindesturlaub für Arbeitnehmer ein. Das Gesetz wurde vom Bundestag nicht mehr verabschiedet, weil es nur zu einer Beratung im zuständigen Ausschuß für Arbeit kam. In dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit wurden am 15. 6. 1961 sieben Sachverständige gutachtlich zum vorgenannten Mindesturlaubsgesetz gehört. Die SPD wurde durch die Anhörung der Sachverständigen in ihren Vorstellungen bestärkt, die Forderungen sowohl in ihrem Regierungsprogramm als auch im seinerzeitigen Gesetzentwurf auf einen Mindesturlaub von drei Wochen für alle Arbeitnehmer berechtigt aufgestellt zu haben. Aus diesen Überlegungen bringt die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dem 4. Deutschen Bundestag gleich zu Beginn seiner Legislaturperiode erneut den Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) ein. Wir haben den Gesetzentwurf auf Grund der Sachverständigenanhörung in einigen Punkten geändert; entscheidende Veränderungen wurden jedoch nicht vorgenommen. Unverändert blieben daher die zwei Ziele: erstens auf dem Gebiete der materiellen Urlaubsbedingungen einen Mindesturlaub von 18 332 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1962 Werktagen für alle Arbeitnehmer festzulegen und zweitens eine einheitliche Regelung der grundsätzlichen Bestimmungen des Urlaubsrechts auf Bundesebene zu schaffen. Zur allgemeinen Begründung des Gesetzentwurfes ist anzuführen, daß ein längerer Urlaub als 12 Tage heute als notwendig betrachtet wird. Für die Arbeitsmediziner sind drei Wochen Urlaub sogar das Minimum dessen, was ohne Zweifel erwünscht ist. Die Verdichtung des Arbeitsprozesses mit seiner stärkeren arbeitsphysiologischen Belastung, die tägliche Arbeitszeit und die mit ihr gebundenen Zeiten der Wegstrecken — sie betragen nach Professor Dr. med. Graf insgesamt täglich zwischen 10 und 11 Stunden —, aber auch die erschreckenden Belastungen bei den berufstätigen Frauen lassen einen Mindesturlaub von 18 Werktagen für die Wiederherstellung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Arbeitskraft nunmehr unbedingt notwendig werden. Der hohe Grad der Frühinvalidität ist ein nicht zu übersehendes Alarmzeichen und ein weiterer Beweis für die Berechtigung der Forderung auf einen Mindesturlaub von drei Wochen. Diese Forderung wird auch von denen nicht bestritten, die noch Bedenken hinsichtlich einzelner Wirtschafts- und Berufszweige vorbringen. Diese Bedenken und jene Einwände betreffend Kostenlage und Wettbewerbsmöglichkeiten können bei dem heutigen Stand unserer Erkenntnisse vom Gesundheitszustand unserer arbeitenden Bevölkerung nicht mehr als ernsthaft berücksichtigt werden. Wir sind an dem Punkt angelangt, an dem der Erhaltung der Arbeitskraft alle anderen Gesichtspunkte unterzuordnen sind. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, daß die Beratende Versammlung des Europarates in der Europäischen Sozialcharta einen dreiwöchigen Mindesturlaub festgelegt hat. Des weiteren erscheint es uns nur folgerichtig, daß wir nach der einmütigen Festlegung eines Urlaubs von vier Wochen in dem verabschiedeten Jugendarbeitsschutzgesetz gerade bei den jungen Menschen vom 18. Lebensjahr ab den Urlaub nicht wieder von vier auf zwei Wochen herabsetzen dürfen. Dieses Mindesturlaubsgesetz ist zugleich ein Schutzgesetz für mehr als drei Millionen Arbeitnehmer, für die es in der Bundesrepublik keine tarifvertraglichen Regelungen für den Urlaub gibt. Die tarifvertraglichen Regelungen bestehen deshalb nicht, weil ein Tarifpartner fehlt, und zwar in den weitaus meisten Fällen auf der Arbeitgeberseite. Um so dringender bedarf dieser Personenkreis einer vernünftigen und einwandfreien gesetzlichen Urlaubsregelung. Zum Abschluß .der allgemeinen Begründung sei auch noch. die Frage der Tarifautonomie angesprochen. Seit der Entstehung des modernen Arbeitsrechts sind auch solche zum Bereich der Arbeitsbedingungen gehörenden Gebiete gesetzlich geregelt worden, die zur eigentlichen Zuständigkeit der Sozialpartner gehören. Gesetzliche Regelungen bestimmen also lediglich das Mindestniveau, und an dieser untersten Grenze beginnt das Wirken der Tarifpartner. Ein solches Recht zur Schaffung von Mindestnormen ist dem Gesetzgeber bisher nie ernsthaft bestritten worden. Folglich haben die einzelnen Länder der Bundesrepublik nach 1945 Urlaubsgesetze verabschiedet. Die Länder haben damit die Tarifautonomie der Sozialpartner dort ergänzt, wo das Schutzerfordernis von den Tarifpartnern nicht wahrgenommen werden konnte. Dabei darf weiter nicht übersehen werden, daß nicht alle Arbeitnehmer an Tarife gebunden sind und auch nicht alle durch Tarifbestimmungen erfaßt werden können. Und für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ist neben bestimmten zu erfüllenden Bedingungen vor allem ein Tarifvertrag Voraussetzung. Das ist aber, wie bereits erwähnt, für mehr als drei Millionen Arbeitnehmer nicht möglich. Durch Gebots- und Verbotsgesetze ist weitgehend in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen eingegriffen worden. Hier sei nur an die vielen gesetzlichen Arbeitszeitschutzbestimmungen erinnert. Noch nie wurde bisher geltend gemacht, daß dadurch die Tarifautonomie eingeschränkt wird. So wurden auch bisher von seiten der Arbeitgeberverbände keine Einwendungen gegen die Regelung eines Mindesturlaubs von 12 Tagen in den Ländergesetzen erhoben. Wer also von einem Eingriff in die Tarifautonomie spricht, will keine bundeseinheitliche Regelung von 18 Werktagen Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer. Eine gesetzliche Mindestregelung auf Teilgebieten der Arbeitsbedingungen schaltet die Wirksamkeit der Tarifautonomie nicht aus. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf, durch den ein Mindesturlaub von drei Wochen erstrebt wird, ist die Tarifautonomie der Tarifpartner in der Urlaubsfrage unangetastet; denn weiterer und ausreichender Spielraum ist vorhanden, zusätzliche Urlaubsvereinbarungen und -vergünstigungen zu gewähren. Zum Gesetz selbst ist zu sagen, daß es von einem unabdingbaren Anspruch auf einen bezahlten jährlichen Erholungsurlaub von mindestens 18 Werktagen für alle Arbeitnehmer ausgeht. Durch die Bezeichnung Werktage ist klargestellt, daß der Samstag als Urlaubstag anzurechnen ist. Durch das Gesetz werden alle Arbeitnehmer erfaßt, also auch diejenigen in Heimarbeit und diejenigen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Abhängigkeitsverhältnis beschäftigt sind. Für den letztgenannten Personenkreis ergibt sich lein besonderes Schutzbedürfnis. Einen Zusatzurlaub von 6 Werktagen sollen diejenigen Arbeinehmer erhalten, die untererheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit arbeiten. Insbesondere ist hier gedacht an die Arbeitnehmer im Bergbau sowie an solche, die in außergewöhnlichem Grade der Einwirkung von Kälte, Lärm, Hitze, Nässe, Druckluft, giftigen Stoffen, Staub, Röntgenstrahlen, radioaktiven Strahlen oder Infektionserregern ausgesetzt sind. Die Festlegung eines derartigen Zusatzurlaubs soll nach Anhören der Tarifpartner durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erfolgen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1962 333 Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Grundsätzlich soll der Urlaub im Urlaubsjahr gewährt und genommen werden. Nur aus zwingenden betrieblichen oder zwingenden in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen ist eine Übertragung in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres gestattet. Urlaubsanspruch entsteht erstmalig sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Derjenige, der kein volles Jahr beschäftigt war, soll für jeden vollen Monat der Beschäftigung ein Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs erhalten, wobei eine Beschäftigung von mindestens 12 Tagen als voller Monat zu zählen ist. Erhaltener Urlaub kann beim Wechsel des Arbeitsverhältnisses nicht noch einmal geltend gemacht werden. Die Festlegung des Urlaubs soll vom Arbeitgeber und Betriebsrat nach § 56 Abs. 1 c BVG unter Berücksichtigung ,der Wünsche des Arbeitnehmers erfolgen. Der Urlaub soll zusammenhängend gewährt werden, und seine Abgeltung ist nur statthaft, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr als Freizeit gewährt werden kann. Urlaubsentgelt soll nach dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet werden. Mögliche Ausfallzeiten durch Freistellung, Krankheit, Arbeitsmangel oder andere Umstände sind bei der Berechnung des Arbeitsverdienstes so zu behandeln, als hätte der betreffende Arbeitnehmer in dieser Zeit voll gearbeitet. Urlaubsentgelt ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen. Im Falle der Krankheit dürfen die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden. Neu aufgenommen wurde in den Gesetzentwurf, — aber in der Praxis zumeist schon so wie vorgesehen behandelt —, daß Zeiten einer Kur oder eines Heilverfahrens, die von den Trägern der Rentenversicherung oder nach gleichen Maßstäben von anderen Stellen gewährt werden, auf den Urlaub nicht angerechnet werden dürfen. Der Zweck des Urlaubs ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft. Kuren und Heilverfahren sind auf die Erhaltung, Wiederherstellung oder Besserung der durch Krankheit oder Gebrechen beeinträchtigten Erwerbsfähigkeit gerichtet. Es ist dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten, auf diese Kur oder ein Heilverfahren zu verzichten, zumal es ein Fall nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist. Eine Anrechnung auf den Jahresurlaub wird auch dadurch ausgeschlossen, daß für solche Zeiten eines Kur- oder Heilverfahrens seitens des Arbeitnehmers kein Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts besteht. Selbstverständlich sollen bestehende und zukünftige günstigere Regelungen diesem Gesetz vorgehen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion legt entscheidenden Wert darauf, daß das Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in Kraft tritt. Eine vordringliche Behandlung durch den Ausschuß für Arbeit ist daher erforderlich. Die ständige Zunahme der Arbeitsintensität bei gleichzeitiger Steigerung der physischen oder nervlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer macht das Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes zum 1. Januar 1962 besonders notwendig. Die deutsche Arbeitnehmerschaft erwartet, nicht zuletzt durch maßgebliche Äußerungen von Vertretern der Bundesregierung bestärkt, die baldige Verabschiedung eines Mindesturlaubsgesetzes.
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    Rede von Holger Börner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich möchte, wenn Sie gestatten, Herr Präsident, vorweg bemerken, daß ich mit schriftlicher Beantwortung dieser Frage zufrieden bin. Ich möchte abschließend fragen: Können Sie verbindlich erklären, daß die Flugsicherung der großen deutschen Flughäfen mit internationalem Flugverkehr der Flugsicherung gleichartiger auswärtiger Flughäfen in jedem Falle gleichwertig ist?


Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

(in der Bundesrepublik, also auch auf den deutschen Flughäfen, wie ich gesagt habe, der Flugsicherung gleichwertiger europäischer Länder und Häfen entspricht und besser ist als die Flugsicherung vieler Flughäfen in der übrigen Welt. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut. Herr Minister, sind Sie der Auffassung, daß die Einstufung der Planstellen den hohen Anforderungen an Vorbildung, geistiger Beweglichkeit und Verantwortung gerecht wird? Wir stehen seit längerer Zeit wegen dieser Angelegenheit in Beratungen mit idem Herrn Bundesminister der Finanzen und dem Herrn Bundesminister des Innern. Wir können diese Verhandlungen aber erst so, wie wir sie wünschen, insbesondere im Hinblick auf die Verbeamtung einer Anzahl von Stellen, fortsetzen und abschließen, wenn der neue Haushalt genehmigt ist und wenn es uns gelungen ist, dabei unsere Forderungen durchzusetzen. Eine weitere Zusatzfrage ides Herrn Abgeordneten Dr. Kohut. Ist Ihnen bekannt, daß bereits in aller Öffentlichkeit aus berufenem Munde ein Befremden darüber zum Ausdruck gebracht wurde, daß die Auffassung des 'Bundesrechnungshofes und einiger Finanzstellen Ihres Ministeriums den Notwendigkeiten eines verantwortungsbewußt geführten und technisch einwandfreien Flugsicherungsdienstes nicht entsprechen? Ich weiß nicht, Herr Kollege, wen Sie als ,,berufenen Mund" bezeichnen. Ich möchte da um nähere Angaben bitten; denn Sie wissen, daß wir natürlich in dieser Angelegenheit einer gewerkschaftlich organisierten Gruppe von Mitarbeitern gegenüberstehen, mit denen wir uns über diese Sache unterhalten: Forderungen, die aus gewerkschaftlichen Gründen gestellt werden, entsprechen nicht immer unbedingt den Auffassungen, die die entsprechenden arbeitgebenden Stellen dazu haben. Ich bemerke noch einmal, daß die Flugsicherung noch im. Aufbau ist und daß das Hohe Haus unseren Wünschen auf Erfüllung bestimmter Forderungen, insbesondere der Verbeamtung, seinerzeit noch nicht nachgekommen ist, weil man die Entwicklung abwarten wollte, weil man sehen wollte, ob es sich hier tatsächlich um Beamtenoder ob es sich um Angestelltenstellen handelt, ob hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind oder nicht. Bezüglich 'der Einstufung haben sich zwischen der Gewerkschaft und den diese Angelegenheit behandelnden Stellen der Bundesregierung — Bundesinnenministerium, Bundesfinanzministerium, Bundesverkehrsministerium — naturgemäß gewisse unterschiedliche Auffassungen ergeben, deren Überbrückung unser Bestreben sein wird. — Bitte sehr, aber ich mache Sie darauf aufmerksam, daß diese fachliche Kritik, wenn sie gewerkschaftlich bestimmt ist, auch im Interesse der von der Gewerkschaft vertretenen Leute vielleicht etwas weitgehend ist. Eine weitere Frage zur Flugsicherung? — Herr Abgeordneter Brück. Herr Bundesverkehrsminister, darf ich Sie einmal fragen, ob in den letzten Jahren durch ungenügende Flugsicherung tatsächlich ein Luftverkehrsunfall entstanden ist, nachdem Ihre Herren Beamten uns im Verkehrsausschuß wiederholt bestätigt haben, daß das nicht der Fall sei? Mir ist ein solcher Unfall nicht bekannt. Eine Zusatzfrage zur Flugsicherung? — Bitte sehr. Herr Minister, ich hätte Sie gerne gefragt, wieviele Beinahe-Verkehrsunfälle durch mangelnde Flugsicherung entstanden sind. Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministerfür Verkehr: Keine —. Zur Erläuterung darf ich noch bemerken, Herr Kollege, daß die sogenannten Fast-Berührungen, die ja gemeldet werden müssen und über die ich schon sehr eingehend in diesem Hohen Hause beBundesminister Dr.-Ing. Seebohm richtet habe, ungefähr das gleiche sind wie wenn auf einer Straße ein Auto einem anderen Auto begegnet. Dann gibt es auch eine Fast-Berührung. Ich komme nunmehr zur Frage VI/2 — des Herrn Abgeordneten Hermsdorf —: Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es erforderlich ist, Cuxhaven als Seenot-Heien auszubauen? Herr Bundesminister! Ich darf annehmen, daß sich Ihre Frage auf die Hafenanlagen in Cuxhaven und nicht auf den sogenannten Amerikahafen bei Cuxhaven bezieht. Der Bund unterhält an der deutschen Küste nur auf Helgoland einen besonderen Seenothafen. Er baut auch vorhandene Häfen, die in der Landesobhut oder kommunale Häfen sind, nicht als Seenothäfen aus. Alle vorhandenen Häfen sind übrigens verpflichtet, in Seenotfällen und bei schlechter Wetterlage Schutz zu gewähren. Eines besonderen Ausbaues des Landeshafens Cuxhaven für diesen Zweck bedarf es also nicht. Der sogenannte Amerikahafen wird von Hamburg betreut. Es bestehen wohl in Hamburg Pläne, ihn auszubauen. Daran ist auch der Bundesminister der Verteidigung interessiert. Doch steht die Entscheidung, ob und wann dies geschehen soll, noch aus und betrifft nicht den Bundesminister für Verkehr. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hermsdorf! Herr Bundesminister, sind Sie der Auffassung, daß ein Seenothafen für die Durchgangsschiffe und insbesondere für die Windlieger überhaupt nicht notwendig ist? Es ist keine Frage, ob ein solcher Hafen notwendig ist. Selbstverständlich sind Seenothäfen notwendig; denn sie werden ja auch immer zum Schutz von den Schiffen aufgesucht. Aber die Frage, die Sie gestellt haben, geht doch dahin, wer für die Anlage eines Seenothafens zuständig ist, und ich habe Ihnen geantwortet, daß dafür nach den geltenden Staatsverträgen und nach dem Grundgesetz der Bund an der Küste nicht verantwortlich ist. Eine weitere Zusatzfrage! Herr Bundesminister, steht Ihre jetzige Erklärung nicht in Widerspruch zu den Erklärungen, die Sie zu dieser Frage in Cuxhaven selbst abgegeben haben? Nein, Herr Kollege Hermsdorf, sie steht dazu nicht in Widerspruch. Wenn ich für eine Sache nicht zuständig bin, kann ich doch an ihr interessiert sein, und ich habe den Herren in Cuxhaven gesagt, daß ich meine unterstützende Hilfe gern zur Verfügung stelle, um die Lösung der Probleme weiter zu fördern. Ich habe ihnen aber ausdrücklich gesagt, eine Zuständigkeit des Bundesministers des Verkehrs für diese Hafenfragen ist nicht gegeben. Wir kommen zur Frage VI/3 — des Abgeordneten Müller-Hermann, vertreten durch den Abgeordneten Brück —: Kann die Bundesregierung eine Erklärung abgeben, wann die Sachverständigenkommission zur Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden entsprechend dem vom Bundestag am 29. Juni 1961 verabschiedeten Gesetz eingesetzt wird? Herr Minister! Mit den Verhandlungen über die Bildung der Sachverständigenkommission wurde im Juli begonnen. Sie mußten Anfang September wegen der Wahlen unterbrochen werden. Die Auswahl der für die Sachverständigenkommission vorgesehenen Persönlichkeiten ist nach der Regierungsbildung mit den beteiligten Bundesministerien wieder aufgenommen worden. Die Länder, deren Zustimmung der Bundesrat verlangt hatte, haben in der Länderverkehrsministerkonferenz in Goslar am 12. Januar 1962 der vorgelegten Liste zugestimmt. Am 18. Januar 1962 ist die Liste dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt worden. Ich hoffe, daß die Kabinettsvorlage sehr bald verabschiedet werden kann, so daß ich dann an die als Sachverständige vorgesehenen Herren heranzutreten vermag. Die Sachverständigenkommission wird ihre Arbeit sicher im Laufe des Februars 1962 aufnehmen können. Ich danke Ihnen im Namen meines Kollegen Müller-Hermann. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Wir kommen zu der Frage VII aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Postund Fernmeldewesen — des Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm, vertreten durch den Abgeordneten Dr. Kohut —: Wann werden die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß die Bevölkerung im nordhessischen Raum das zweite Fernsehprogramm empfangen kann? Herr Bundesminister! Im nordhessischen Raum wird das zweite Fernsehprogramm durch die Fernsehsender Kassel und Fulda bereits jetzt ausgestrahlt. Die Leistung dieser beiden Sender wird bis 1963 beträchtlich erhöht werden. Ein weiterer Teil von Nordhessen wird von dem im Aufbau befindlichen Großsender Soiling, der voraussichtlich noch in diesem Jahr in Betrieb gehen wird, versorgt werden. Darüber hinaus werden Fernsehsender auf dem Hohen Lohr bei Bad Wildungen, auf dem Rimberg und auf dem Hohen Meißner errichtet werden. Mit der Inbetriebnahme dieser Sender kann im nächsten und übernächsten Jahr gerechnet werden. Außerdem wird wegen der schwierigen topographischen VerBundespostminister Stücklen hältnisse in Nordhessen die Errichtung von FernsehFrequenzumsetzern in großzügigster Weise vorbereitet. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Ich komme zu der Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen — des Abgeordneten Matthöfer —: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Freilassung des nach Ostberlin verschleppten Bundesbürgers Heinz Brandt, Redakteur bei der Industriegewerkschaft Metall, wohnhaft in Frankfurt Herr Bundesminister, bitte! Die Bundesregierung hat sich sofort nach Bekanntwerden der Verhaftung ihres Mitbürgers, des Redakteurs Heinz Brandt, mit besonderem Nachdruck des Falles angenommen und alle ihr zu Gebote stehenden Wege beschritten, um sich für den Verhafteten einzusetzen und ihm ihre Hilfe angedeihen zu lassen. Zu ihrem Bedauern sieht sie sich — und ich glaube, in. Übereinstimmung mit diesem Hohen Hause — im Interesse .des Betroffenen sowie im Hinblick auf das gegen ihn in der Zone schwebende Verfahren im Augenblick nicht in der Lage, hierüber an dieser Stelle nähere Auskunft zu erteilen. Die Bundesregierung bedauert das Schicksal dieses widerrechtlich Verhafteten auf das tiefste und wird auch weiterhin ihr besonderes Augenmerk auf die weitere Entwicklung der Angelegenheit richten. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer! Herr Minister, ist es der Bundesregierung bekannt, daß Hunderttausende gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland mit Nachdruck die Freilassung von Heinz Brandt gefordert haben und noch fordern und daß sich dieser Forderung zahlreiche bekannte Persönlichkeiten des Inund Auslandes angeschlossen haben? Der Bundesregierung sind diese Tatsachen nicht nur bekannt, sondern sie findet sie sehr erfreulich. Sie begrüßt es, daß weite Kreise der deutschen Bevölkerung, insbesondere die Gewerkschaften, und auch des westlichen Auslandes an dem Schicksal dieses — ich wiederhole es — widerrechtlich in der Zone festgehaltenen Mitbürgers Anteil nehmen. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordnete Matthöfer! Herr Minister, wird die Bundesregierung die Rechte des Mitbürgers Heinz Brandt mit Nachdruck vertreten lassen, wenn sein Fall im Frühjahr vor dem Wirtschaftsund Sozialrat der Vereinten Nationen verhandelt wird? Diese Frage, Herr Kollege, kann ich zustimmend beantworten. Die Bundesregierung begrüßt es, wenn sich der Wirtschaftsund Sozialrat der UNO mit dem Schicksal von Heinz Brandt befaßt. Ich werde den Herrn Bundesminister des Auswärtigen bitten, die deutsche Beobachter-Delegation bei der UNO zu beauftragen, alles nur Mögliche zur Förderung der zweckentsprechenden Behandlung zu tun, was im Interesse des in der Zone Verhafteten dort getan werden kann. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Neumann! Herr Bundesminister Lemmer, ist Ihnen bekannt, ob Heinz Brandt das in einem Rechtsstaat übliche Recht der freien Wahl eines Verteidigers hat? Diese Frage bringt mich insofern in Verlegenheit, als im Machtbereich des Herrn Ulbricht Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, wie wir sie kennen, unbekannt sind. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Zimmer! Herr Minister, gilt die Haltung, die Sie im Falle des Redakteurs Heinz Brandt eingenommen haben, auch für den vor kurzem in Ostberlin verhafteten Privatdozenten der Forstwissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen Dr. Röhrig? Ist Ihre Haltung in diesem Fall die gleiche? Dieser Fall findet unser gleiches Interesse. Herr Bundesminister, ich danke Ihnen. Wir kommen zu der Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienund Jugendfragen — es ist die Frage des Abgeordneten Dr. Kohut—: Trifft es zu, daß der Herr Bundesfamilienminister der Bundesregierung eine Rechnung über 787,82 DM Reisekosten Das Wort hat der Herr Bundesminister! Auf Ihre Frage, Herr Kollege Kohut, muß ich erwidern, daß Ihre offenbar aus dem „Spiegel" bezogenen Informationen unrichtig sind. Ich habe der Bundesregierung keine Rechnung des angenommenen Inhalts vorgelegt. Die betreffenden Kosten, deren im „Spiegel" genannte Summe mir übrigens bis dato völlig unbekannt war, sind ausschließlich aus mir persönlich zur Verfügung stehenden Mitteln gezahlt worden. Bundesminister Dr. Wuermeling Ich habe, wie wohl bekannt, im Auftrage des Herrn Bundeskanzlers den Herrn Außenminister bei den Feierlichkeiten in Rom vertreten. Als ich kurzfristig zwei Tage zuvor den Auftrag dazu erhielt, war die Mitreise der Damen der Delegationsmitglieder den internationalen Gepflogenheiten entsprechend bereits vorgesehen. Ich bemerke aber, daß ich auch aus eigener Verantwortung so entschieden hätte, weil die Bundesregierung bei der Ehrung des Heiligen Vaters anläßlich seines 80. Geburtstages auch nach meiner Auffassung nicht hinter anderen Völkern aller Erdteile zurückstehen sollte. Dies zum rein Tatsächlichen. Ich muß aber auch auf das antworten, was deutlich zwischen den Zeilen Ihrer Frage steht, nämlich auf die mich vor der Öffentlichkeit diffamierende Wirkung Ihrer Frage. Wenn Ihnen aus rechtschaffenen Gründen eine Aufklärung zu der „Spiegel"-Meldung erwünscht war, dann hätten Sie diese Aufklärung als Bundestagskollege sehr schnell von mir bekommen können, ohne eine „Spiegel"-Meldung, deren diffamierende Absicht jedem offenkundig ist, hier in öffentlicher Plenarsitzung weiter zu verbreiten. Nach einer mehr als 40jährigen Berufsbeamtenund Ministertätigkeit, in der ich gewiß politische Kritik erfuhr, in der mir aber noch nicht die geringste Inkorrektheit in meinem Amt vorgeworfen werden konnte, darf ich mich in Beantwortung Ihrer Frage ausdrücklich gegen solche „Spiegel"-Fechtereien verwahren. Wenn wir schon als Abgeordnete und Minister für ein Blatt wie den „Spiegel" vogelfrei sind, so sollten wir uns doch als Kollegen dieses Hauses deutlich von solchen Methoden absetzen, anstatt durch solche Anfragen mitzumachen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut! Herr Minister, Sie halten es für richtig, die Fragestunde, bei der den Sprechern, den Abgeordneten die Hände gebunden sind, weil sie nur Fragen stellen dürfen, zu mißbrauchen, indem Sie mit belehrenden und polemischen Dingen aufwarten. Herr Bundesminister, bitte! Herr Kollege, wenn Sie eine Frage stellen, die meines Erachtens nicht in die Fragestunde gehört, zwingen Sie mich zu einer Antwort, die sonst nicht in die Fragestunde gehören würde. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut! Warum haben Sie, Herr Minister, der Sie hier eine deutliche und weitgehende Erklärung abgegeben haben, es nicht für richtig gehalten, die schon vor Wochen veröffentlichte Meldung des „Spiegel" in aller Öffentlichkeit richtigzustellen? Für diese Frage, Herr Kollege, habe ich Verständnis, und ich antworte Ihnen: Ich habe dem „Spiegel" keine Berichtigung gesandt, weil ich den „Spiegel" nicht für berichtigungswürdig halte, (Beifall in der Mitte — Oho-Rufe bei der SPD)