Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich fasse die Beantwortung der drei Fragen des Abgeordneten Glüsing zusammen.
Herr Abgeordneter, zuerst fragen Sie nach der fiskalischen Belastung für 1 kg eingeführten Dieselkraftstoff. Die Belastung setzt sich aus Zoll und Steuer zusammen. Hinsichtlich der Belastung ist zwischen Dieselkraftstoff, der aus dem Ausland eingeführt wird, und Dieselkraftstoff, der aus der Sowjetzone eingeführt wird, zu unterscheiden. Bei der Einfuhr aus der Sowjetzone wird der Dieselkraftstoff nur mit Mineralölsteuer belastet. Bei der Einfuhr aus dem Ausland wird der Dieselkraftstoff mit Zoll, Umsatzausgleichsteuer und Mineralölsteuer belastet.
Die Belastung bei Einfuhr aus dem Ausland setzt sich zusammen aus Zoll mit 12,09 Pfennig, Mineralölsteuer mit 22,75 Pfennig und Umsatzausgleichsteuer mit 1,37 Pfennig. Die Gesamtbelastung bei Dieselkraftstoff aus dem Ausland beträgt also für 1 kg genau 37,02, rund 37 Pfennig.
Der Dieselkraftstoff aus der Sowjetzone, den wir auf Grund des Interzonenhandelsabkommens beziehen, kommt ausschließlich aus Hydrierwerken der Sowjetzone und ist infolgedessen bei uns noch mineralölsteuerbegünstigt, so daß die Belastung für 1 kg Dieselkraftstoff aus Hydrierwerken der Sowjetzone tatsächlich nur 16,45 Pfennig beträgt gegenüber einer Belastung bei Einfuhr aus dem Ausland von, wie ich schon sagte, 37 Pfennig.
Ich komme zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage: nach dem Anteil der heimischen Erdölförderung am gesamten Verbrauch von Dieselkraftstoff in der Bundesrepublik. Der Anteil der heimischen Erdölförderung betrug im Jahre 1960 1,7 Millionen t gleich rund 28 v. H.; im Jahre 1961 waren es 1,9 Millionen t gleich 27 v. H.
Ich beantworte Ihre dritte Frage: nach dem Einzelhandelsverkaufspreis für Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft. Der Dieselkraftstoff wird im Einzelhandel in Litern gehandelt, und ich bitte um Einverständnis, daß ich mich statt auf Kilogramm auf Liter beziehe. Die Landwirtschaft bezieht den Kraftstoff in aller Regel faßweise; deshalb nenne ich gleich die Faßpreise. Der Faßpreis beträgt — mit einem beträchtlichen Mengenrabatt — in Deutschland 19,6 Pfennig, in Belgien 19,7 Pfennig, in den Niederlanden 15,9 Pfennig, in Frankreich 17 Pfennig, in Italien 16,7 Pfennig und in Luxemburg 19,9 Pfennig.