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    2028. erfüllen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 11. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1962 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Siemer 261 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/ 92) — Erste Beratung — Strauß, Bundesminister . 261 B, 280 B Erler (SPD) 268 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) 274 A Schultz (FDP) 277 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/115) — Erste Beratung —Dr. Zimmermann (München) (CDU/CSU) 284 B Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Wehrpflichtigen und der ehemaligen Wehrpflichtigen in der sozialen Rentenversicherung (SPD) (Drucksache IV/ 122) — Erste Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) 285 B Nächste Sitzung 286 D Anlage 287 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1962 261 11. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 19. 1. Altmaier 1. 2. Dr. Arndt 19. 1. Dr. Atzenroth 19. 1. Bauer (Würzburg) * 19. 1. Bauknecht 19. 1. Dr. Bechert 20. 1. Berkhan* 19.1. Dr. Birrenbach 19. 1. Fürst von Bismarck * 19. 1. Blachstein * 19. 1. Börner 19. 1. Dr. h. c. Brauer 19. 1. Dr. Brenck 19. 1. Dr. Bucerius 19. 1. Burckhardt 19. 1. Corterier 19. 1. Dr. Deist 21. 1. van Delden 1. 2. Dr. Dichgans 28. 1. Dr. Dittrich 19. 1. Drachsler 19. 1. Ehnes 19. 1. Eisenmann 19. 1. Etzel 19.1. Frau Dr. Flitz * 19. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 19. 1. Dr. Furler * 19. 1. Gedat 15. 2. Gerns * 19. 1. Dr. Gleissner 19. 1. Haage (München) 19. 1. Haase (Kellinghusen) 19. 1. Hammersen 19. 1. Harnischfeger 19. 1. Hilbert 2,1.1. Dr. Höchst 19. 1. Höfler * 19. 1. Frau Dr. Hubert * 19. 1. Illerhaus 19. 1. Jacobi (Köln) 19. 1. Jacobs * 19. 1. Jaksch 20. 1. Frau Kalinke 19. 1. Frau Keilhack 19. 1. Kemmer 19.1. Dr. Kempfler 19. 1. Frau Kettig 19. 1. Killat 19. 1. Dr. Klein 14. 2. Dr. Kliesing (Honnef) 4. 2. Dr. Kopf * 19. 1. Frau Korspeter 19. 1. Frau Krappe 20. 1. Krüger 27. 1. Kühn (Bonn) 19. 1. Lenz (Bremerhaven) 20. 1. Lenze (Attendorn) * 19. 1. Lohmar 19. 1. Lücker (München) 19. 1. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Maier (Mannheim) 14. 2. Mattick 19. 1. Mauk 19. 1. Frau Dr. Maxsein* 19. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 19. 1. Meyer (Oppertshofen) 19. 1. Dr. Morgenstern 19. 1. Müller (Worms) 27. 1. Müller-Hermann 19. 1. Paul * 19. 1. Peters (Norden) 19. 1. Dr. h. c. Pferdmenges 19. 1. Dr. Pflaumbaum 19. 1. Pöhler 19. 1. Rademacher 19. 1. Frau Dr. Rehling * 19. 1. Reitzner 31. 1. Frau Renger * 19. 1. Ritzel 19. 1. Rohde 19. 1. Dr. Rutschke 26. 1. Scheuren 31. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 19. 1. Schmidt (Braunschweig) 2. 2. Schmidt (Hamburg) 31. 1. Schmidt (Würgendorf) 19. 1. Dr. Schneider 19. 1. Schütz (München) 19. 1. Seidel (Fürth) 19. 1. Seidl (München) * 19. 1. Seither 19. 1. Dr. Serres * 19. 1. Dr. Siemer 19. 1. Soetehier 19. 1. Stooß 19. 1. Striebeck 9. 2. Dr. Süsterhenn * 19. 1. Frau Vietje 19. 1. Dr. Wahl * 19. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 19. 1. Wegener 19. 1. Weinzierl 19. 1. Werner 15. 2. Wienand* 19. 1. Windelen 19. 1. Winkelheide 19. 1. Wittrock 19. 1. Dr. Zimmer * 19. 1. b) Urlaubsanträge Rasner 1. 2. Dr. Rieger 10. 3. *. für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung dies Europarates. Abweichungen und Veränderungen bitte dem zuständigen Büro - Zimmer A 336 bzw. Hausapparat Nr. 2885 - melden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich im Namen des Hauses und in meinem eigenen Namen dem Kollegen Dr. Siemer zu seinem 60. Geburtstag zu gratulieren.

    (Beifall.)

    In der dritten Sitzung des Bundestages am 8. November 1961 ist als 24. ständiger Ausschuß der Ausschuß für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht eingesetzt worden. Der Ausschuß hat mit Schreiben vom 14. Dezember 1961 angeregt, in Anlehnung an die Neubenennung des korrespondierenden Ministeriums die Bezeichnung wie folgt zu ändern: Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung.
    Ist das Haus mit dieser Namensänderung einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Wir kommen zum einzigen Punkt .der heutigen Tagesordnung, Punkt 9. Ich habe den Eindruck, daß es sich nicht empfiehlt, die unter a), b) und c) aufgeführten Gesetzentwürfe zusammen zu beraten, vielmehr glaube ich, ,daß wir sie gesondert behandeln sollten. Ist das Haus einverstanden? — Zunächst also Punkt 9 a) :
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/ 92).
    Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesverteidigungsminister.


Rede von Dr. Franz Josef Strauß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes versucht einerseits die Erfahrungen zu verwerten, die mit der Durchführung der Wehrpflicht seit dem Frühjahr 1957 ,gesammelt worden sind, er versucht zum anderen auch ,den veränderten Verhältnissen gerecht zu werden, die seit diesem Zeitpunkt gerade auf dem Gebiete des Arbeitsmarktes einschließlich der damit zusammenhängenden Folgen eingetreten sind. — Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitglied des Nordatlantischen Verteidigungspaktes verpflichtet, für die Verteidigung Europas, für die Verteidigung der gemeinsamen Freiheit der Partner der NATO einen angemessenen Beitrag zu leisten.
Der dem Hohen Hause vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes dient dem Ziel, die Verbände der Bundeswehr durch Verlängerung des vollen und auch verkürzten Grundwehrdienstes sowie durch gewisse Regelungen hinsichtlich der Wehrübungszeiten auf den Stand zu bringen, der nach den Anforderungen und Kriterien der NATO notwendig ist. Ich betone in diesem Zusammenhang, daß die Frage der Länge des Grundwehrdienstes unabhängig von der politischen Situation hätte ohnehin geprüft werden müssen, weil sich, wie ich in meinem ersten Satz erwähnte, eben gewisse Veränderungen seit dem Jahre 1957 ergeben haben, denen. man Rechnung tragen muß.
Die Vorgeschichte der bisherigen Regelung ist bekannt. Ich habe aber gerade im Zusammenhang mit einer Reihe von Pressekommentaren über die Vorgeschichte festgestellt, daß sie doch in ihrem Ablauf im einzelnen weitgehend vergessen worden ist. Ich möchte sie jetzt nicht im einzelnen wiederholen, weil das ein sehr umfangreicher Beitrag zur Diskussion in diesem Hohen Hause wäre; aber der Entwurf des Wehrpflichtgesetzes sah ursprünglich einen Grundwehrdienst von 18 Monaten vor. Damals, im Jahre 1955/56, hatten die Gutachter des Verteidigungsausschusses — es waren erfahrene militärische Experten — ursprünglich zwei Jahre in ihrer mündlichen und wohl auch schriftlichen Darstellung vorgeschlagen. Der Bundesrat hatte aber gegen diese Regelung der Länge der Dienstzeit bei der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes gewisse Bedenken erhoben und hat anstelle der vorgeschlagenen 18 Monate zwölf Monate vorgeschlagen. Deshalb wurde nach meiner Erinnerung auf Vorschlag des Kollegen Dr. Jaeger die Länge des Grundwehrdienstes aus dem Wehrpflichtgesetz ausgeklammert und seine Regelung einem eigenen Gesetz überlassen. Das Wehrpflichtgesetz wurde im Juli 1956 ohne Festlegung der Länge des Grundwehrdienstes von diesem Hohen Haus verabschiedet. Der Grundwehrdienst wurde später in einem eigenen Dienstzeitdauergesetz geregelt.
Man hat in diesem Zusammenhang auch von den Auswirkungen gesprochen, die der sogenannte Rad-
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ford-Plan hatte. Ich möchte darauf im einzelnen nicht eingehen. Er hat damals bei uns — auch in anderen Ländern — eine umfangreiche Diskussion ausgelöst. Was dem Radford-Plan zugrunde lag, war das Vertrauen auf die voll ausreichende Wirkung der atomaren Abschreckung gerade mit strategischen Waffen, eine Annahme, die zu einer Vernachlässigung der konventionellen Bewaffnung und der konventionellen Streitkräfte geführt hat.
Ich darf daran erinnern, daß die Bundesregierung damals gegen diesen, schriftlich ja nie fixiert gewesenen Plan — er war in dieser Form mehr ein Schlagwort — Bedenken erhoben hat. Damals ist General Heusinger nach Washington geschickt worden mit dem Auftrag, Bedenken zu erheben, weil die Bundesregierung immer eine gewisse Stärke der konventionellen Streitkräfte für notwendig gehalten und eine Alleinabhängigkeit von den Atomwaffen, gerade von den strategischen Atomwaffen, abgelehnt hat. Die Bundesregierung hat seinerzeit wie heute ein ausgewogenes Verhältnis der nuklearen und der konventionellen Bewaffnung im Sinne einer elastischen Reaktionsmöglichkeit für notwendig gehalten. Aber das ist ein anderes Thema, über das hier nicht zu sprechen ist.
Die Frage nach der Länge des Grundwehrdienstes muß unter zwei Gesichtspunkten gesehen werden. Dem einen Gesichtspunkt hätte mit den 12 Monaten Dauer durchaus Rechnung getragen werden können, wenn die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt so geblieben wären, wie sie in den Jahren 1955, 1956 und wohl auch noch 1957 gewesen sind. Von 1958 an haben sie sich dann allmählich in wirtschaftlich zwar erfreulichem Sinne, aber für die Auswirkungen auf Freiwilligmeldungen in weniger erfreulichem Sinne gestaltet.
Einer der beiden Gesichtspunkte, unter denen die Länge des Grundwehrdienstes — abgesehen von vielen technischen Einzelheiten — zu sehen ist, liegt in der Frage der Ausbildung der Wehrpflichtigen in möglichst vielen Funktionen, die von Wehrpflichtigen besetzt werden sollen; und zwar soll die Ausbildung so sein, daß die Wehrpflichtigen die Funktion, in der sie ausgebildet werden, auch ausüben können. Hier hätte die Länge des Grundwehrdienstes von 12 Monaten für viele Funktionen beim Heer, allerdings für weniger bei der Luftwaffe und für noch weniger bei der Marine, ausgereicht. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, daß die immer stärkere Technisierung moderner Streitkräfte, deren Umfang auch seit dem Beginn des Aufbaus der Bundeswehr noch zugenommen hat, die Zahl der mit Wehrpflichtigen von zwölfmonatiger Ausbildung besetzbaren Funktionen langsam eingeschränkt hat.
Der andere Gesichtspunkt war die Rücksicht auf die Präsenzeinsatzbereitschaft, nicht eine Einsatzbereitschaft, die erst durch Einberufung gedienter Reservisten hergestellt werden sollte, sondern die Präsenzeinsatzbereitschaft, wie sie angesichts der militärischen und politischen Verhältnisse von der NATO verlangt wird, wie sie insbesondere von den amerikanischen Streitkräften seit ihrer Anwesenheit in Europa, seit Gründung eines gemeinsamen
Oberkommandos auch immer beachtet worden ist, wenn auch von den anderen Bündnispartnern nicht in gleichem Umfang.
Ein dritter Gesichtspunkt, der in dem Zusammenhang eventuell noch anzuziehen wäre, ist der der rationellsten Verwendung der für die Ausbildung der Wehrpflichtigen vorgesehenen Mittel. Es ist der Gesichtspunkt, daß das Geld, das in die Ausbildung der Wehrpflichtigen investiert wird, sinnvoll angewendet wird, d. h. — zusammenhängend mit dem zweiten Gesichtspunkt —, daß der in einer Funktion ausgebildete Soldat nicht unmittelbar nach der Ausbildung ausscheidet, sondern im Zustand des Ausgebildet-Seins noch eine bestimmte Frist zur Verfügung steht. In dieser Frist wird er oft nicht neue und interessante Dinge lernen. Es handelt sich hier einerseits um die Verbandsausbildung, andererseits aber vor allem um die Erhaltung des Zustandes seiner Ausbildung, eine Periode, die, wie gesagt, nicht immer sehr interessant zu sein pflegt, die leicht in das ausarten kann, was man Gammeldienst zu nennen pflegt, eine Periode, deren Gestaltung von den Fähigkeiten der unteren und mittleren Vorgesetzten abhängt.
Die beiden Gesichtspunkte: Ausbildung der Wehrpflichtigen auf der einen Seite und Erhaltung einer gewissen Präsenzstärke mit ausgebildeten Soldaten auf der anderen Seite, standen im Vordergrund der Überlegungen, als wir die Erfahrungen der letzten Jahre prüften.
Ursprünglich war man bei der Gestaltung des Dienstzeitdauergesetzes, nachdem man von 18 auf 12 Monate zurückgegangen war, davon ausgegangen, daß beim Heer 55 % bei der Luftwaffe 82 % und bei der Marine 95 % der Soldaten längerdienende, also Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, sein sollten. Man stellte sich dabei vor, daß das Dienstverhältnis der Soldaten auf Zeit 2 bis 12 Jahre dauern und das der Berufssoldaten nach den bekannten Bestimmungen ausgerichtet sein sollte. Man hätte es als erwünscht angesehen, bei der Mindestdienstzeit für Soldaten auf Zeit auf drei oder vier Jahre zu gehen. Aber dieses Ziel war unter den gegebenen Umständen nicht erreichbar. Wir mußten froh sein, auch eine gewisse Zahl von sogenannten Z-2-Soldaten zu bekommen. Ich brauche dabei auf die damals bestehenden politischen und auch psychologischen Schwierigkeiten nicht im einzelnen einzugehen.
Diese Quoten von 55 %, 82 % und 95 % sind schon anfangs nicht ganz erreicht worden, und die tatsächlichen Quoten sind im Laufe der folgenden Jahre noch zurückgegangen. Wir haben zwar die absolute Zahl der Freiwilligenmeldungen etwa auf der gleichen Stärke halten können; aber angesichts der Zunahme der Bundeswehr bedeutete das Gleichbleiben der absoluten Zahl einen Rückgang des prozentualen Anteils der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit. Die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt haben sich in der dem Hohen Hause bekannten Weise entwickelt. Ich brauche in diesem Zusammenhang nicht im einzelnen darauf einzugehen.



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Die Vorschläge, die gemacht worden sind, den Ausgleich durch stärkere finanzielle Anreize, wie man immer zu sagen pflegt, zu schaffen, haben ihre natürlichen Grenzen. Denn einerseits kann der Staatsdiener, der den Status des Soldaten hat, nicht in einer gegenüber anderen Staatsdienern besonders privilegierten Weise bezahlt werden. Eine wesentlich von der Norm abweichende Sonderregelung hätte ohne Zweifel dazu geführt und hat auch diese Tendenz gezeigt, daß dann von anderen Staatsdienern, ob es sich um Länder-, Gemeindeoder Bundesbedienstete handelt, entsprechende Forderungen gestellt werden. Die Personalkosten haben ja heute ohnehin bei der Bundeswehr, aber auch bei allen anderen Körperschaften einen beträchtlichen Umfang der Gesamtausgaben erreicht. Sie werden sich im Jahre 1961 bei der Bundeswehr auf ungefähr 2,9 Milliarden DM belaufen.
Wir können es uns auch nicht leisten, daß die Personalausgaben zusammen mit den anderen laufenden Kosten den gesamten Verteidigungshaushalt so weit festlegen, daß die laufende Ergänzung des Geräts und vor allen Dingen die jeweils notwendige Modernisierung von Fahrzeugen, Ausrüstung, Waffen und Geräten nicht mehr möglich ist. Ein bestimmter Prozentsatz des Haushalts muß jährlich für die Ergänzung und die Modernisierung des Geräts zur Verfügung stehen. Aber auch mit verstärktem finanziellem Anreiz wäre es nicht möglich gewesen, die notwendige Zahl von Freiwilligen zu gewinnen.
Ob das englische Beispiel für uns anwendbar war oder nicht — dort ist die Wehrpflicht abgeschafft worden —, diese Frage möchte ich jetzt nicht in rechthaberischer Weise beantworten. Aber unsere militärgeographische Situation ist eben völlig ververschieden von der Großbritanniens, das durch die Entsendung der Rheinarmee seine kontinentalen Verpflichtungen — im übrigen auch viele andere militärische Verpflichtungen — erfüllt. Aber auch Großbritannien mußte im letzten Jahr dazu übergehen, sowohl die Soldaten auf Zeit, seine Soldaten mit längerer Verpflichtung, als auch die letzten Wehrpflichtigen länger zu behalten, wenn die Rheinarmee nur in der bestehenden Stärke erhalten werden sollte. Dabei liegen die Verhältnisse hinsichtlich der Tradition und hinsichtlich der ganzen Organisation der Verteidigung in Großbritannien ganz anders als bei uns.
Die Quoten, die wir erreicht haben, waren beim Heer statt 55 % etwa 40 %, bei der Luftwaffe 61 % statt 82 % und bei der Marine 88 % statt 95 %. Der Hinweis, den wir oft bekommen haben, daß noch eine große Zahl von Meldungen früherer Soldaten vorliege, die berücksichtigt werden könnten, war gut gemeint, aber nicht zu verfolgen. Denn ohne Zweifel sind über 200 000 Meldungen früherer Soldaten nicht berücksichtigt worden, aber dabei handelte es sich durchweg um Dienstgrade vom Unteroffizier an aufwärts, bei den Offizieren vom Leutnant an aufwärts, die zwar sicherlich erfahrene Soldaten, aber bereits in vorgerückten Altersklassen waren, Soldaten, deren Einberufung die Herstellung einer normalen Altersstruktur der Bundeswehr auf noch längere Zeit unmöglich gemacht hätte, als es ohnehin geschehen ist. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß es einen Zeitraum von genausoviel Jahren erfordert, eine normale Zusammensetzung der bewaffneten Streitkräfte zu erreichen, wie das Intervall vom Zusammenbruch bis zum Wiederaufbau gedauert hat.
Man hätte auch nicht den anderen Empfehlungen folgen können, die uns gegeben worden sind, also z. B. der, man solle stärker das Element der Tradition und der Symbolik von früher wieder in den Dienst der Freiwilligenwerbung stellen. Auch das hat seine natürlichen, sowohl politischen wie technischen Grenzen. Nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945, dem eine lange Periode des Mißbrauchs des militärischen Instrumentes, eine völlige Pervertierung des militärischen Auftrages vorausgegangen war, konnte nicht einfach weitergearbeitet werden, als ob nichts geschehen wäre. Es mußte ein neuer Boden gelegt, es mußten neue Anfänge gesucht werden, wenn es auch sicherlich notwendig war, eine Synthese zwischen den guten Elementen der Tradition im beständigen Sinne des Wortes und dem Neuen zu schaffen, das zu fördern wir nicht ganz ohne Erfolg, ich sage: mit beträchtlichem Erfolg versucht haben.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat dazu geführt, daß manche Soldaten angesichts der verlockenden Angebote von wirtschaftlicher Seite die Zeit ihrer Verpflichtung nicht verlängert haben, gerade auf gewissen industriell-technischen Gebieten, wo ,die Entwicklung besonders stürmisch gewesen ist, wo ein besonders großer Druck auf dem Arbeitsmarkt vorhanden war; ich nenne beispielsweise nur das elektronische Gebiet. Diese Entwicklung hat dazu geführt, daß geradezu systematisch auf Soldaten, die in den Fernmeldebataillonen ausgebildet worden sind und dort tätig waren, Jagd gemacht worden ist. Es gab sicherlich zutreffende Informationen darüber, wer zur Entlassung heranstand, vielleicht sogar Kräfte, die systematisch Informationen gesammelt haben. Diese Informationen haben dann dazu geführt, daß die Soldaten individuell angesprochen und geworben worden sind. In einer freien Wirtschaft ist dieser Zustand für uns sicherlich nicht erfreulich, aber er gehört nun einmal zu den Unvermeidbarkeiten, mit denen man sich abfinden und auseinandersetzen muß.
Selbst wenn die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt so geblieben wäre, wie sie sich in den Jahren 1955, 1956 und 1957 abzeichnete, würde sich die Frage der Länge des Grundwehrdienstes stellen, unabhängig von der Zuspitzung der politischen Situation im Jahre 1961. Denn die immer stärkere Technisierung der Streitkräfte, auch des Heeres, hat dazu geführt, daß die einigermaßen funktionssichere Ausbildung an den einzelnen Geräten naturgemäß immer länger dauert. Das schließt aber ein, ,daß die Zeit, in der der Soldat im Zustand der Ausbildung bereit steht, immer kürzer geworden ist, und wenn jedes Vierteljahr etwa 40 000 Soldaten ausscheiden — nach dem jetzigen Umfang der Bundeswehr — und durch eine gleich große oder etwas größere zahl von Rekruten ersetzt werden, dann



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stimmt nur mehr das Bild der Zahlen überein. Jeweils am Quartalsende — oder auch am Halbjahrsende, wenn man den Rhythmus geändert hätte — wäre ein Rückgang des Niveaus, ein Rückgang der Leistungsfähigkeit, ein Rückgang der Qualität der Bundeswehr in einem Umfang eingetreten, der bei sorgfältigster Gewissensprüfung angesichts der Verpflichtungen, die wir übernommen haben, nicht mehr zu verantworten gewesen wäre.
Hierbei erhebt sich auch die Frage der sinngemäßen Verwendung der für die Ausbildung aufgebrachten Gelder. Ist es richtig, eine kostspielige Ausbildung zu betreiben, um dann, wenn sie abgeschlossen ist, dasselbe wieder an dem Nächsten zu versuchen? Dabei wird ja betont, daß die Einberufung von Reservisten für den Verteidigungsfall mehr oder minder großen Unsicherheitsfaktoren unterliegen kann, je nach der Art, wie der Verteidigungsfall eintritt.
Zusammenfassend darf ich sagen, daß sowohl die sichere Handhabung der Funktionen, die für die Wehrpflichtigen in Betracht kommen, als auch die mit Recht geforderte Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nach den Maßstäben der NATO bei Einführung des 18monatigen Grundwehrdienstes erheblich zunehmen und auf einen einigermaßen befriedigenden Stand gebracht werden können. Ich habe in einigen etwas phantasievoll ausgeschmückten Kommentaren gelesen, daß damit die letzten Jahre sozusagen verspielt und verloren worden seien. Dem möchte ich hier ausdrücklich widersprechen.
Es gibt einen anderen Gesichtspunkt, den ich, ohne die Debatte ausweiten zu wollen, noch mit wenigen Sätzen streifen darf. Einige Experten der Bundeswehr, einige militärische Führungspersönlichkeiten haben damals empfohlen, zunächst zwar die Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate vorzusehen, aber ihren Beginn noch etwas zurückzustellen. Die Meinungen waren damals, wie ich beim Studium der Akten festgestellt habe und auch aus eigener Erinnerung wieder bestätigen kann, durchaus nicht einheitlich. Der verstorbene Inspekteur des Heeres vertrat die Ansicht: mindestens 18 Monate, aber mit dem Beginn noch etwas warten, um eine größere Zahl von Freiwilligen in der Zwischenzeit ausbilden zu können.
Andererseits stand aber hier ein Gesichtspunkt gegenüber, der nicht unberücksichtigt bleiben konnte und der sich gerade gegen ein freiwilliges Berufssoldatenheer in besonders starkem Maße ausgewirkt hat, nämlich der Gesichtspunkt, daß es nicht genügt, bestimmte Verbände aufzustellen, um damit die Verpflichtungen sozusagen in optischer Hinsicht zu erfüllen, sondern daß man auch eine bestimmte Zahl von ausgebildeten Reservisten nicht nur für die Auffüllung der Verbände, sondern für den Aufbau des ganzen Apparates braucht, der im Verteidigungsfall für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Verbände notwendig ist. Die Zahl dieser Soldaten ist bekanntlich größer als die Zahl der sogenannten Feldverbände, der mobilen Verbände. Der Schlüssel ist zwar bei den einzelnen Staaten verschieden; er liegt sicherlich am günstigsten bei der
Roten Armee, weil dort die Bedürfnislosigkeit des Soldaten und die gewisse Einfachheit des ganzen Apparates, wie sie bei den westlichen Armeen gar nicht durchzusetzen ist, technisch günstigere Voraussetzungen schaffen. Es gibt manche westliche Armeen, bei denen der Schlüssel zwischen denen, die für die Versorgung arbeiten, und denen, die sozusagen auf dem Gefechtsfeld sind, besonders ungünstig ist. Aber ein Schlüsel von 1 : 1 ist das mindeste, was man vorsehen muß. Wahrscheinlich ist er etwas ungünstiger.
Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet hatte die Einführung eines Grundwehrdienstes von zwölf Monaten Dauer auch einen bestimmten Wert; denn wir haben auf diese Weise schneller, als es bei achtzehnmonatigem Grundwehrdienst der Fall gewesen wäre, eine Zahl von Reservisten bekommen — eine Zahl, die ich hier nicht nennen möchte —, die für die Auffüllung der Verbände und für die Aufstellung des ganzen Verteidigungsapparates im Rücken der Verbände nun einmal notwendig ist. Da man nie alle Idealziele gleichzeitig erreichen kann, mußten wir dabei auf ein bestimmtes Maß von Qualität verzichten. Aber wir haben immerhin mit diesen Zwölfmonatsdienern Reserven schaffen können, die für die Verwendungsfähigkeit der Bundeswehr unerläßlich notwendig sind und auf die man in keinem Falle verzichten kann. So mußte eben zwischen den verschiedenen Gesichtspunkten ein Kompromiß gefunden werden.
Heute läßt sich dieser Kompromiß nicht mehr aufrechterhalten, und zwar aus den Gründen, wie ich sie kurz umrissen habe. Bei der Länge des Grundwehrdienstes von zwölf Monaten war ein Rhythmus vorgesehen, der im allgemeinen so ablief, daß drei Monate der allgemeinen Grundausbildung dienten, drei Monate der speziellen Grundausbildung und drei Monate einer Verbandsausbildung im Zug- und Kompanierahmen dienten. Damit waren neun Monate verbraucht. Praktisch dauerte die Dienstzeit elfeinhalb Monate. Dann blieben noch acht bis zehn Wochen, je nach Feiertags- und Urlaubslage, in denen der im Zug- und Kompanierahmen ausgebildete Soldat für die Bataillons- und Brigadeausbildung, die besonders von der NATO in immer stärkerem Maße verlangt wird, zur Verfügung stand. Es war nur mehr ein geringer zeitlicher und technischer Rahmen möglich.
Wenn nun in Zukunft der Grundwehrdienst achtzehn Monate dauern soll, dann ist es möglich, im Bataillons- und Brigaderahmen zu üben. Es ist möglich, jeden Soldaten im Inland oder im Ausland — wir haben ja überall versucht, den Übungsraum, die Möglichkeiten für größere Übungen zu vermehren — in einem Zeitraum von drei bis vier Wochen im Brigaderahmen auszubilden, was der Gesamtqualität der Verbände der Bundeswehr sehr zustatten kommen wird.
Die vorgesehene Regelung macht aber auch den Aufwand an Ausbildungskräften und Ausbildungsmitteln, wie erwähnt, rationeller. Sie gibt die Möglichkeit, Soldaten vom fünfzehnten Monat an, also mit Beginn des sechzehnten Dienstmonats, auch als Ausbilder zu verwenden und damit dem drücken-



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den Mangel an Unterführern in der Ausbildung einigermaßen abzuhelfen. Mit der längeren Zeit können die Verbände in der wichtigen Verbandsausbildung gefördert und im Zusammenwirken der Waffengattungen und ihrer Dienstzweige, aber auch im Zusammenwirken der Teilstreitkräfte geschult werden.
Es wird auch möglich sein, einzelne tüchtige Soldaten in mehreren Funktionen auszubilden. Damit ist eine leichtere Austauschbarkeit, die gerade für dein Verteidigungsfall gefordert werden muß, möglich. Aus diesem Grunde müssen vorrangig die Wehrpflichtigen der Verbände, die der NATO unterstellt sind, die gleiche Grundwehrdienstzeit ableisten. Wir haben ernsthaft auch die Frage geprüft, die von gewissen Seiten dies Hauses besonders, nicht mit Unrecht, betont worden ist, ob man die Dienstzeit nicht auch innerhalb der NATO-Verbände eventuell differenzieren kann. Man kann sie sicherlich differenzieren zwischen NATO-Verbänden und Territorialverbänden; aber sowohl der Grundsatz der Gleichheit, der gerade hier bei ein und demselben engen Rahmen eine besonders große Rolle spielt, wie auch die Notwendigkeit, Soldaten für mehrere Funktionen, auszubilden, um sie etwas austauschbar zu machen, erlaubt es nicht, innerhalb der NATO-Verbände eine verschiedene Dienstzeit im Rahmen des Maximalen von 18 Monaten etwa vorzusehen.
Bei einer 18monatigen Grundausbildung wechseln die Wehrpflichtsoldaten an ihren Waffen, Geräten und Fahrzeugen nicht mehr so häufig. Sie sind in
Wartung, Pflege und Instandhaltung besser geschult. Der Verschleiß des wertvollen Materials wird verringert; Materialersatz wird weniger häufig notwendig, und Kosten werden eingespart. Es ist kein Geheimnis, daß die kurze Dauer dies Grundwehrdienstes, der rasche Wechsel bei der Besetzung von. Fahrzeugen, Geräten, Waffensystemen, die zu große Quote an Wehrpflichtigen auf diesem Gebiet den ja ohnehin sehr erheblichen Verschleiß noch ganz beträchtlich gefördert hat. Statistisch ist das am leichtesten nachweisbar bei den Fahrzeugen und hier wieder am stärksten bei den Kettenfahrzeugen. Normalerweise ist es nicht üblich, daß ein Soldat vor sechs oder neun Monaten Ausbildung als Kraftfahrer überhaupt als Fahrer eines Kettenfahrzeuges zugelassen, als Kettenfahrzeugfahrer ausgebildet wird. Die Bundeswehr mußte damit bereits nach drei Monaten beginnen. Wenn der Soldat dann nach sechs Monaten einigermaßen funktionssicher ausgebildet war, stand er nur noch wenige Wochen als Kettenfahrzeugfahrer zur Verfügung; dann kam der nächste, der wieder von vorn anfing. Bei dem hohen Verschleiß, dem Kettenfahrzeuge unterliegen, und bei dem großen Prozentsatz an Kettenfahrzeugen, der erforderlich ist, hat sich das nicht nur finanziell, sondern auch auf die Quote des jeweils in Instandsetzung befindlichen Materials dieser Art sehr erheblich ausgewirkt.
Der innere Wert der Truppe wird bei dem hohen Anteil an Wehrpflichtigen, der notwendig ist, bei einer längeren Grundwehrdienstzeit, bei der auch die Verbände mehr im Sinne eines Truppenorganismus zusammenwachsen, erheblich gesteigert werden. In diesem Zusammenhang wird auch mehr Zeit für die geistige Rüstung der Soldaten, auch für die staatspolitische Bildung und für die Vermittlung der Grundsätze der inneren Führung und ihrer erlernbaren Praxis — nicht alles auf diesem Gebiet ist erlernbar — verwendet werden können.
Die Kritik an der Länge des Grundwehrdienstes in der Bundesrepublik hat in der NATO schon sehr frühzeitig eingesetzt. Ich darf mir ersparen, die einzelnen Dokumente dafür zu zitieren, Äußerungen des Stabschefs von General Norstad, General Schuyler, die Äußerungen, die in NATO-Konferenzen und ähnlichen Zusammenkünften gefallen sind.
Die NATO-Staaten, in denen ja in der überwiegenden Mehrzahl allgemeine Wehrpflicht in Europa, mit Ausnahme von Belgien und Luxemburg, besteht, haben längere Grundwehrdienstzeiten. Dänemark hat eine Dienstzeit von 16 Monaten. Frankreich hat eine Dienstzeit von 18 Monaten, die aber auf Grund der gegenwärtigen Umstände verlängert worden ist. Griechenland hat 24 bis 30 Monate, Italien 18 bis 24 Monate — für Heer und Luftwaffe 18, für die Marine 24 Monate —, Norwegen 16 Monate für das Heer und 18 Monate für Marine und Luftwaffe. Die Niederlande haben eine Dienstpflicht von 24 Monaten, Portugal hat eine Dienstpflicht von 18 bis 24 Monaten für das Heer, von 36 Monaten für die Luftwaffe und von 48 Monaten für die Marine. Die Türkei hat eine Dienstpflicht von 24 Monaten für Heer und Luftwaffe und von 36 Monaten für die Marine. Die USA haben eine Dienstpflicht von 24 Monaten.
Die Erhöhung der Wehrdienstzeiten bei uns ist nicht eine deutsche Sonderleistung, sondern stellt eine Angleichung an die in den anderen NATO- Ländern schon immer bestehende und nie aufgegebene Regelung dar. Wir können hier durchaus sagen, daß eine deutsche Feststellung, wir seien mit 12 Monaten in der Lage, dasselbe zu tun, was andere in 18 oder 24 Monaten erreichen, wohl eine uns nicht zustehende Übertreibung der in diesem Falle auch nicht gerade überragenden Fähigkeiten wäre. Die Behauptung, daß wir, weil wir sozusagen auf diesem Gebiet natürliche, überlegene Fähigkeiten besäßen, mit 12 Monaten das schaffen würden, wozu andere längere Zeit brauchen, ist auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre in keiner Weise gerechtfertigt. Im übrigen ist das von uns auch nie behauptet worden. _
Insgesamt gesehen darf ich diesen Entwurf als einen Versuch bezeichnen. Seine Aufgabe ist es, die Erfahrungen aus der Durchführung des Grundwehrdienstes der letzten fünf Jahre zu verwerten, den veränderten Verhältnissen gerade auf wirtschaftlichem Gebiete Rechnung zu tragen und die Erfüllung unserer Bündnisverpflichtungen in Normalzeiten zu ermöglichen. Ich lege hier ganz besonderen Wert auf die Feststellung, daß es notwendig gewesen wäre, die Länge des Grundwehrdienstes ohne jeden Zusammenhang mit der politischen Situation und der Berlin-Krise zu überprüfen. Dieser Entwurf stellt nicht eine Art militärpolitischer Reaktion dar, sondern er ist das Fazit aus fünfjähriger Erfahrung. In diesen fünf Jahren haben wir versucht, mit einem zwölfmonatigen Grundwehrdienst durch-



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zukommen. Wir hätten ihn auch beibehalten können, wenn die Quote an Freiwilligen hätte erreicht werden können, die ich vorhin genannt habe; dabei hätten bestimmte Nachteile eben in Kauf genommen werden müssen. Die Tatsache, daß es definitiv unmöglich war, die Quoten an Freiwilligen zu gewinnen, die ich vorhin aufgezählt habe, veranlaßte die Bundesregierung, dem Hohen Hause diesen Vorschlag zu machen und den Entwurf vorzulegen.
Der Entwurf ist der Ausdruck unseres Willens und unserer Gesinnung, unsere Bündnisverpflichtungen loyal zu erfüllen, dasselbe zu tun, was die anderen NATO-Partner schon seit Jahren getan haben, und damit den Staatsmännern der NATO, der politischen Führung der NATO die Möglichkeit zu geben, die sie braucht, um eine Politik der Freiheit und des Friedens trotz aller Wolken und Schatten auch in Zukunft aufrechterhalten zu können. Mehr soll nicht erreicht werden. Ein Mehr wäre hier im Gegenteil vielleicht sogar ein Weniger. Es soll eine normale militärische Leistung, ein normaler militärischer Beitrag der Bundesrepublik auf Grund ihrer Größe, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Bevölkerungszahl erreicht werden, mehr nicht.
Dabei ergibt sich hier ein Gesichtspunkt, der sich in allen Ländern, die die Wehrpflicht haben, zeigt, der im übrigen nicht neu ist, sondern der, wie ich bei der Lektüre der Vorgeschichte der Wehrpflicht festgestellt habe, schon in Deutschland vor dem ersten Weltkrieg eine Rolle spielte. Wenn wir das ganze Potential der Wehrpflichtigen ausschöpfen wollten — und das beispielsweise mit 12 Monaten
Grundwehrdienst —, müßte die Bundeswehr in Friedenszeiten eine Gesamtstärke von etwa 750- bis 800 000 Mann haben. Wenn wir das volle Potential der Wehrpflichtigen — allerdings nach Jahrgängen schwankend; die Jahrgänge, die jetzt hereinkommen, sind zahlenmäßig schwächer, als es die Jahrgänge 1937, 1938, 1939 und auch noch 1940 gewesen sind — bei 18 Monaten ausschöpften, würde sich die Gesamtstärke von 700- bis 750 000 Mann vielleicht noch auf 800- bis 850 000 erhöhen. Naturgemäß würden dann mehr Wehrpflichtige eingezogen, weil die Quote der Freiwilligen den Umständen nach und entsprechend den Notwendigkeiten zurückgegangen ist bzw. zurückgehen kann. Es war auch bereits im Deutschland vor dem ersten Weltkrieg so, daß knapp die Hälfte der gemusterten Wehrpflichtigen zu einer militärischen Ausbildung nicht herangezogen werden konnte. Eine Hälfte wurde erfaßt, die andere Hälfte wurde nicht erfaßt; das Verhältnis war also — grob gesprochen — 50 : 50.
Dasselbe Problem stellt sich auch heute. Es ist nicht unsere Absicht und würde auch gar nicht im Rahmen unserer Möglichkeiten liegen, die Bundeswehr für Friedenszeiten in dieser Stärke aufzustellen. Unsere Planziele sind jetzt durch die MC 70, vielleicht durch ihr Nachfolgedokument, das in absehbarer Zeit kommen wird, festgelegt. Aber der Rahmen der 12 Divisionen, der Rahmen der vorgesehenen Geschwader der Luftwaffe und der vorgesehenen Verbände der Marine wird beibehalten werden. Es mögen Änderungen im einzelnen kommen; eine wesentliche Verstärkung der Bundeswehr im Sinne ihrer Friedensstärke soll durch diese
Maßnahme nicht erreicht werden. Die vorgesehene Friedensstärke soll beibehalten werden.
Das schließt aber ein, daß auch in Zukunft die Durchführung der Wehrpflicht bis zu einem gewissen Grade selektiv bleiben muß. Wir werden zwar eine Quote über 50 % wegen des Rückgangs der Stärke der Jahrgänge erreichen — die Tauglichkeitsquote ist auch nicht gerade die beste; es ergeben sich dabei oft interessante Ausblicke auf den Gesundheitszustand in Stadt und Land, wenn man die Musterungsergebnisse durchsieht —, aber wir werden wohl bei der Heranziehung zum 18monatigen Grundwehrdienst in voraussehbarer Zukunft die Zahl von zwei Dritteln der Wehrpflichtigen nicht überschreiten können. Ich war immer ein Anhänger einer Verteidigungspflicht, wenn diese auch nicht gesetzlich verankert zu werden braucht; denn die moderne Verteidigung sieht ja nicht nur die aktive Tätigkeit des Soldaten vor, sie sieht auch Maßnahmen zur Stärkung der Immunität der Bevölkerung gegen die Einwirkung von feindlicher Seite vor.
Die Bundesregierung hat deshalb auch immer die Notwendigkeit des zivilen Bevölkerungsschutzes stark betont, wenn auch der Aufbau der militärischen Verbände naturgemäß eine gewisse Priorität haben mußte. Ich war mit dem früheren und bin auch mit dem jetzigen Innenminister völlig darüber einig, daß es vom militärischen Gesichtspunkt, vom Standpunkt des Aufbaus der Bundeswehr aus möglich ist, aus dem Bereich der „weißen Jahrgänge" — wenn ich diesen Begriff als verständlich unterstellen darf —, aber auch aus den Jahrgängen von 1937 an einen bestimmten Prozentsatz an verwendungsfähigen jungen Männern auch für den zivilen Bevölkerungsschutz zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte hier auf die Frage des verkürzten Grundwehrdienstes im einzelnen nicht eingehen. Ich habe bereits erwähnt, daß der Aufbau der Territorialverteidigung auch im Rahmen des verkürzten Grundwehrdienstes, in dem 12 Monate das Maximum darstellten, durchgeführt werden kann; aber die zunehmende Zahl der 12 und später 18 Monate ausgebildeten Wehrpflichtigen wird es ermöglichen, auch diese ja nur im Verteidigungsfall auf volle Stärke zu bringenden Verbände dann mit gut ausgebildeten und in verschiedenen Funktionen verwendbaren Soldaten zu besetzen. Es ist deshalb noch nicht zu übersehen, wie ich hier ganz offen sagen muß, in welchem Umfange es möglich sein wird, vom verkürzten Grundwehrdienst Gebrauch zu machen.
Hier erhebt sich das Problem der Gleichheit vor dem Gesetz; hier erhebt sich die Frage des Ausgleichs, sei es des positiven Ausgleichs für den, der die 18 Monate — in Zukunft 6 Monate länger als früher — zu dienen hat und gewisse Verzichte an Bequemlichkeit, an persönlicher Freiheit und auch an materiellem Einkommen auf sich nehmen muß, oder sei es des sozusagen negativen Ausgleichs für den, der diese Opfer nicht zu bringen hat.
Weitgehend hängt ja die Entscheidung darüber, wer herangezogen wird und wer nicht, wegen der hohen Technisierung der Streitkräfte von der Zuge-



Bundesverteidigungsminister Strauß
hörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe ab. Soweit dieser Gesichtspunkt nicht gilt, fällt die Entscheidung auf Grund des Ersten Änderungsgesetzes durch das Los.
All das ändert aber nichts daran, daß eben ein bestimmter Prozentsatz von tauglichen Wehrpflichtigen auch in Zukunft nicht zur Ableistung des vollen und wohl auch nicht des verkürzten Grundwehrdienstes herangezogen werden wird. Es wird unsere gemeinsame Aufgabe sein, uns in den Ausschüssen zu überlegen, wie dieses Problem psychologisch praktisch behandelt werden soll. Es besteht in gleicher Weise in allen Ländern, die die Wehrpflicht haben und die nicht eine gewisse Mobilmachungsstärke unterhalten, auch in den Vereinigten Staaten, wo ja, wie Sie wissen, die Dientspflicht zwischen 6 und 24 Monaten schwankt. Die obligatorische Dienstpflicht dauert 24 Monate. Ein ganz kleiner Prozentsatz der Wehrpflichtigen dient die 24 Monate. Ein großer Teil dient nur 6 Monate, wenn er sich freiwillig meldet, und ein Teil wird überhaupt nicht herangezogen.
Diese Frage ist im Sinne einer idealen Gleichheit weder so noch so lösbar. Wir haben ausgerechnet, wie lange der Grundwehrdienst sein müßte, wenn wir bei der vorgesehenen Stärke der Bundeswehr alle tauglichen Wehrpflichtigen heranziehen würden. Die Dauer der Ausbildung läge dann etwa zwischen 8 und 9 Monaten, wenn wir um der Gleichheit willen jeden heranziehen würden. Bei einer Heranziehung zu 8 bis 9 Monaten wäre zwar dem Grundsatz der Gleichheit, dafür aber in keiner Weise den heute geschilderten Notwendigkeiten Rechnung getragen. Ziehen wir andererseits alle zu 12 oder 18 Monaten heran, so ergeben sich die Zahlen, die ich vorhin genannt habe; das würde eine militärische Stärke der Bundesrepublik bedeuten, die weder von der NATO verlangt ist noch in unserem politischen Interesse läge, noch unseren wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten entspräche.
Ich darf noch einige wenige Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes erwähnen. Der § 5, der den Grundwehrdienst regelt, ist neu gefaßt worden. Der volle Grundwehrdienst dauert statt 12 Monate 18 Monate. Demgemäß müßte der verkürzte Grundwehrdienst von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht werden. Der verlängerte Grundwehrdienst von 18 Monaten, der bisher schon — nach dem alten Dienstzeitdauergesetz und nach dem Wehrpflichtgesetz in veränderter Fassung — eingeführt war, fällt dann damit weg.
Dieser verlängerte Grundwehrdienst hat Soldaten erfaßt, die sich freiwillig statt für 12 für 18 Monate gemeldet haben, die dann ihrem Status nach Soldaten auf Zeit waren, wenn sie auch gemäß dem Gesetz den verlängerten Grundwehrdienst abgeleistet haben. Für eine Erweiterung dieser Regelung, etwa einen verlängerten Grundwehrdienst von künftig 24 Monaten vorzusehen, besteht keine Notwendigkeit mehr. Wer 24 Monate dienen will, kann sich als Soldat auf Zeit melden, wird dann also Z 2-Soldat.
Der verkürzte Grundwehrdienst dauert in Zukunft zwischen 1 Monat und 12 Monaten. In welchem Umfang er durchführbar sein wird, ist heute noch nicht mit absoluter Sicherheit vorauszusagen. Wir haben auch nicht die Absicht, Wehrpfichtige nur deshalb einzuziehen, damit sie eingezogen sind. Die Einziehung soll einen Sinn haben, sie soll ihre Aufgabe erfüllen.
In Artikel 1 Nr. 1 ist in Abs. 3 neuer Fassung, der dem bisherigen Abs. 4 entspricht, das Wort können in Satz 1 hinter den Worten herangezogen werden gestrichen. Hierdurch wird berücksichtigt, daß es sich bei den Einberufungsanordnungen des Bundesministers der Verteidigung um militärfachliche Entscheidungen über die Notwendigkeit der Heranziehung bestimmter Kategorien von Wehrpflichtigen handelt. Satz 2 ist dann aus systemattischen Gründen in § 6 Abs. 3 eingearbeitet worden. In Abs. 4, der dem bisherigen Abs. 5 entspricht, sind die Worte oder zum verlängerten gestrichen, weil der verlängerte Grundwehrdienst entfällt.
Der § 6, der die Wehrübungen regelt, mußte neu gefaßt werden. Abs. 1 blieb unverändert. Nach Abs. 2 alter Fassung beträgt die Gesamtdauer der Wehrübungen bei Mannschaften und Unteroffizieren grundsätzlich 9, bei Offizieren 18 Monate. Diese Regelung hat sich nicht als zweckmäßig erwiesen. Nach Abs. 2 neuer Fassung wird die Gesamtdauer der Wehrübungen bei Unteroffizieren auf 1.5 Monate erhöht, weil es sich als notwendig und zweckmäßiger erwiesen hat, Unteroffiziere in größerem Umfang zu Wehrübungen heranzuziehen, als solche ausgebildeten Wehrpflichtigen, die bereits im Mannschaftsstand ausscheiden. Diese Anhebung ist auch durch die höheren Anforderungen an die Unterführer bedingt. Bei Mannschaften bleibt es bei höchstens 9, für Offiziere bei höchstens 18 Monaten.
Wir mußten Übergangsvorschriften vorsehen. Die Regelung des Übergangs ist vielleicht die schwierigste. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung, um überhaupt ihre NATO-Verpflichtungen in einem vertretbaren Maße erfüllen zu können, von ihren Vollmachten Gebrauch gemacht und zweimal den Grundwehrdienst für Wehrpflichtige um jeweils drei Monate in der Form verlängert, daß sie eine Übung von drei Monaten angesetzt hat, deren Anrechnung auf die Gesamtdauer der Wehrübungen von uns in Aussicht gestellt worden ist. Ferner ist auch die Verpflichtung der Soldaten auf Zeit, die in diesem Zeitraum aus der Bundeswehr ausgeschieden wären, auf Grund einer Rechtsverordnung jeweils um drei Monate verlängert worden. Das galt also vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember, das gilt wieder vom 1. Januar nunmehr bis zum 31. März.
Wie soll jetzt der Übergang geschehen? Wir können es nicht verantworten, den Ausbildungsstand der Verbände der Bundeswehr, wie er dank dieser Maßnahmen erreicht worden ist — eine gewisse Annäherung an die Qualität unserer Bündnispartner, vor allen Dingen der Amerikaner, konnte erreicht werden —, nunmehr wieder absinken zu lassen. Für den Fall, daß dieses Gesetz vor dem 1. April in Kraft tritt, ist vorgesehen, daß die Wehrpflichtigen, die an sich Ende März ausschei-



Bundesverteidigungsminister Strauß
den würden, drei Monate später ausscheiden sollen. Das geschähe dann schon auf Grund der gesetzlichen Lage. Diejenigen Wehrpflichtigen, die nach 12 Monaten Grundwehrdienst Ende Juni ausscheiden würden, wären dann zum ersten Male von der vollen Auswirkung des Gesetzes betroffen und würden statt Ende Juni erst Ende Dezember ausscheiden. Diese Regelung trifft auch solche Soldaten, die bei ihrem Einrücken von der Änderung der Situation sicherlich keine klare Vorstellung gehabt haben. Man mag es offenlassen, ob diejenigen, die am 1. Oktober als Wehrpflichtige einberufen worden sind, schon eine klare Vorstellung von der Situation hatten. Das dürfte zum Teil zutreffen, zum Teil aber auch nicht zutreffen.
Wir haben die Regelungen, die in dein Übergangsbestimmungen vorgeschlagen sind, nicht als ideal empfunden. Aber in der Erkenntnis, daß es eine ideale Regelung nicht gibt, haben wir sie einerseits als die noch am wenigsten drückende und andererseits den sachlichen Notwendigkeiten am meisten entsprechende empfunden. Auf keinen Fall aber kann unter den gegebenen Verhältnissen ein Absinken der Qualität, ein Absinken des Niveaus und des Einsatzstandes der Bundeswehr in Kauf genommen werden. Eine Maßnahme, die das herbeiführte, oder eine Maßnahme, die, wenn auch nicht absichtlich herbeigeführt, das zur Folge hätte, käme einer politischen Erklärung gleich, deren Auswirkung bei unseren Bundesgenossen — aber nicht nur bei ihnen — für uns außerordentlich unerwünscht wäre.
Ich darf in dem Zusammenhang, ohne die Debatte ausweiten zu wollen, doch auf die gewaltigen Anstrengungen hinweisen, die gerade die Vereinigten Staaten von Amerika zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen speziell Deutschland gegenüber auf sich genommen haben.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Auch dort ist es nicht so, daß Steuerzahlen und das Ableisten der Wehrpflicht zu den besonders erstrebten Amusements des Staatsbürgers gehören. Auch dort ist es so, daß die vermehrten finanziellen Aufwendungen und die Einberufung von Reservisten — durchweg von Leuten, die schon eine Familie haben und im Berufsleben standen — große Härten zur Folge hatten. Viele von Ihnen haben sicherlich die Diskussion in der amerikanischen Presse über Einberufung und Entlassung der Reservisten verfolgt. Es sind dort Leute, die nicht gerade erst ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, junge Männer von 20, 21 Jahren, betroffen worden, sondern Familienväter von 25, 28, 30 Jahren, die wieder einberufen worden sind; für einen großen Teil ist diese Einberufung sogar auf ein Jahr festgesetzt worden.
Die Erhöhung des Verteidigungshaushalts der Vereinigten Staaten während des Haushaltsjahres 1961 — er war schon von Anfang an erhöht — betrug 24 Milliarden DM, nur um diese erwähnten Einberufungen und die verstärkten materiellen Beschaffungen zu ermöglichen und die Verbände in Deutschland auf die vorgesehenen Stärken zu bringen. Der Verteidigungshaushalt der Vereinigten Staaten für das Jahr 1962 wird an die 52 Milliarden Dollar, also rund 208 bis 210 Milliarden DM, betragen. Der Präsident hat zwar eine gewisse Umschichtung in der amerikanischen Armee vorgenommen — es handelt sich weniger um die Aufstellung von Reservedivisionen oder von National-GuardDivisionen als um die Aufstellung von weiteren aktiven Divisionen —, aber es besteht kein Zweifel, daß die Vereinigten Staaten von Amerika, aber auch andere Staaten, große finanzielle Leistungen aufbringen, um ihre Bündnisverpflichtungen angesichts der gegenwärtigen Situation zu erfüllen. Sie muten auch ihren Staatsbürgern nicht nur finanzielle, sondern auch vermehrte personelle Opfer unmittelbarer Art zu. Wenn die Bundesrepublik nicht wenigstens, so darf ich sagen, gleichwertig handeln würde — ich spreche nicht davon, daß wir mehr tun sollten als die Verbündeten —, würde sie zugeben, daß wir da, wo es um die Sicherheit unseres eigenen Landes geht, von den Bundesgenossen mehr erwarten, als wir selber von uns zu verlangen bereit sind.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Die politischen Reaktionen auf eine solche Verhaltensweise brauche ich nicht darzustellen; sie sind allen Seiten dieses Hauses als eine selbstverständliche Konsequenz bekannt.
Die Bundesregierung hofft, mit der Verlängerung des Grundwehrdienstes von 12 Monaten auf 18 Monate, also mit der Angleichung an die Dienstzeiten der Verbündeten, die Bündnisverpflichtungen in dem Umfang zu erfüllen, wie sie von uns bei Anlegung eines gerechten Maßstabes und eines normalen Schlüssels mit gutem Recht verlangt werden können. Die Bundesregierung hat es für notwendig gehalten, frühzeitig, bei Beginn der Legislaturperiode, diesen Entwurf dem Hohen Hause vorzulegen. Sie bittet das Hohe Haus um die Zustimmung zu diesem Entwurf, d. h. zu einer Gesetzgebung, die die Dauer des Grundwehrdienstes von 12 Monaten auf 18 Monate erhöht, und zu einer Gesetzgebung, die der Bundesrepublik helfen soll, ihre Sicherheit-
und außenpolitischen Verpflichtungen in ihrem ureigensten Interesse zu erfüllen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Erler.