Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung gebe ich bekannt, daß das Auszählungsergebnis der gestrigen namentlichen Abstimmung insoweit korrigiert werden muß, als es nicht 259, sondern 258 Ja-Stimmen sind.
— Der Fehler hat sich beim genauen Nachzählen herausgestellt; jederman kann gewiß sein, daß bei uns alles aufs genaueste kontrolliert wird.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Tagesordnung. Punkt 1:
Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages .
Nach § 13 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages vom 26. Juni 1957 — ich verstehe ja, daß dieser Vorspann nicht besonders interessant ist; aber ich habe gleich eine Frage an das Haus — wählt der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Wehrbeauftragten. Eine Aussprache findet nicht statt. Die Berliner Mitglieder des Hauses sind stimmberechtigt.
Es liegt dem Hause ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP auf Drucksache IV/6 vor, in dem der Vizeadmiral a. D. Hellmuth Heye vorgeschlagen wird. Er besitzt das Wahlrecht zum Bundestag und ist 66 Jahre alt. Er erfüllt somit die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten.
Weitere Vorschläge liegen mir nicht vor. Ich frage, ob weitere Vorschläge hier gemacht werden. — Also keine weiteren Vorschläge. Gewählt werden kann nur der bis jetzt genannte Kandidat.
Ich frage das Haus, ob die Wahl nun wieder mit einem 45minütigen Gang zur Urne — heute, wie
gesagt, nur einer — durchgeführt werden soll oder ob per Akklamation gewählt werden kann.
Das ist nur möglich, wenn niemand widerspricht. — Eine Sekunde, meine Damen und Herren; ich muß genau aufpassen. Wenn nur einer widerspricht, muß hier zur Urne marschiert werden. Kein Widerspruch? — Niemand widerspricht!
Dann, meine Damen und Herren, frage ich, ob Sie den vorgeschlagenen Kandidaten Vizeadmiral a. D. Hellmuth Heye zum Wehrbeauftragten des Hauses wählen? — Niemand widerspricht; es ist so beschlossen.
Damit ist Herr Heye nach § 13 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages gewählt. Ich nehme an, daß Herr Heye alsbald zur Stelle sein wird. Er hat mich ermächtigt, für ihn zu erklären, daß er die Wahl annimmt. Ich stelle hiermit die Annahme der Wahl durch Herrn Heye fest.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der Wehrbeauftragte unverzüglich vereidigt werden. Ich bitte das Haus, sich eine Minute zu gedulden. Herr Heye wird sicher gleich da sein.
Nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages leistet der Wehrbeauftragte bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
Herr Wehrbeauftragter, der Bundestag hat Sie soeben durch Akklamation mit weit mehr als der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zum Wehrbeauftragten gewählt. Ich habe mit Ihrer Ermächtigung dem Hause bekanntgegeben, daß Sie die Wahl angenommen haben. Ich überreiche Ihnen hiermit die Urkunde über Ihre Ernennung zum Wehrbeauftragten des Bundestages und spreche Ihnen die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aus.
Herr Wehrbeauftragter, ich habe Sie zu vereidigen.
Ich überreiche Ihnen hier den Text des Grundgesetzes und darf Sie bitten, die Eidesformel zu sprechen.
Heye, Wehrbeauftragter des Bundestages:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.