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ID0316311700

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    Deutscher Bundestag 163. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9397 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsangaben im ersten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1961 (Drucksache 2808) 9397 B Fragestunde (Drucksachen 281,1, 2828) Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit Blank, Bundesminister 9397 C, 9398 A, B, D, 9399 A Jahn (Marburg) (SPD) . . 9397 D, 9398 B Büttner (SPD) 9398 C, D Geiger (Aalen) (SPD) . . . . . 9399 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Fahrplan von Bahnbus- und Kraftpostlinien im Gebiete Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9399 B, C, D, 9400 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9399 D, 9400 A Frage des Abg. Enk: Bundesverkehrswacht Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9400 B, C Enk (CDU/CSU) . . . . . . . 9400 C Frage des Abg. Ritzel: Autobahnstrecke Freiburg—Basel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9400 D, 9401 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 9401 A, B Frage des Abg. Hansing: Memorandum der vier Küstenländer betr. die Wettbewerbsunterlegenheit der Küstenschiffahrt und Werften Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9401 C Frage des Abg. Hansing: Äußerung des Bundeskanzlers gegenüber dem Reederverband Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9401 C Frage des Abg. Ritzel: Bestimmungen zur Vermeidung des Autodiebstahls Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9401 D, 9402 B, C Ritzel (SPD) 9402 A, B Dr. Höck (Salzgitter) (CDU/CSU) . 9402 C Frage des Abg. Wittrock: Ablassen von unverbrauchtem Treibstoff aus Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9402 D, 9403 A, B Wittrock (SPD) . . . . . . . 9403 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Selbstwählverkehr in Wiesbaden . . 9403 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Nichtverwendung von Liegenschaften des Bundes vor Abschluß militärischer Planungen Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . 9403 C, D Bauer (Würzburg) (SPD) 9403 C Frage des Abg. Ritzel: Verkauf von Grundstücken des Bundes seit dem 1. April 1959 Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . . 9403 D, 9404 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9404 A, B Frage des Abg. Bucher: Äußerung des Bundeswirtschaftsministers auf einer Pressekonferenz in Lissabon Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9404 B, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 9404 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2771); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2827) — Zweite und dritte Beratung — Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 9405 A Dr. Arndt (SPD) . . . . 9405 C, 9407 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2782) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 9408 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bericht über die Lage der Mittelschichten (Drucksache 2758) Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9408 B, 9429 B Lange (Essen) (SPD) . . 9409 A, 9435 B Wieninger (CDU/CSU) 9416 A Dr. Imle (FDP) 9419 D Regling (SPD) . . . . . . . 9423 A Schmücker (CDU/CSU) 9426 A Dr. Starke (FDP) 9429 D Kurlbaum (SPD) 9433 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 9434 A Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 9434 D Antrag betr. Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (Hoogen, Jahn [Marburg], Dr. Bucher u. Gen.) (Drucksache 2838) . . . . . . . . . 9437 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 1633); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2849 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — 9437 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Jade-Wasserwerkes Wilhelmshaven (Drucksache 2848) . . . . . . . . . 9437 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 2359) . . 9437 D Nächste Sitzung 9437 D Berichtigungen 9438 Anlagen 9439 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 9397 163. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    9438 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 Berichtigungen Es ist zu lesen: 136. Sitzung Seite 7775 B Zeile 22 statt „Gewerbesteuerausgleichs": Gewerbesteuerausfalls; 158. Sitzung Seite 9189 A Zeile 10 statt „auch": durch; 161. Sitzung Seite 9292 D Zeile 14 statt „Zuschuß des Verbandes der Rentenversicherungsträger" : Zuschuß der Rentenversicherungsträger; Seite 9294 C Zeile 17 statt „Bedarf im Zusammenhang mit der Solidarhaftung," : men auch in gleichem Maße den Solidaritätsbeitrag. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 9439 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 17. 6. Bading 16. 6. Frau Berger-Heise 16. 6. Blöcker 16. 6. Börner 16. 6. Dr. Bucerius 15. 7. Corterier 16. 6. Dr. Dahlgrün 16. 6. Drachsler 18. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Eichelbaum 16. 6. Eilers (Oldenburg) 16. 6. Engelbrecht-Greve 16. 6. Finkh 16. 6. Dr. Franz 16. 6. Frehsee 16. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 6. Frau Friese-Korn 16. 6. Dr. Furler 16. 6. Geiger (München) 16. 6. Glüsing (Dithmarschen) 16. 6. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Gradl 16. 6. Dr. Greve 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Dr. von Haniel-Niethammer 18. 6. Hauffe 1. 7. Höcherl 16. 6. Höhne 1. 7. Holla 16. 6. Horn 16. 6. Huth 16. 6. Keller 16. 6. Killat (Unterbach) 24. 6. Frau Kipp-Kaule 16. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Königswarter 16. 6. Dr. Kopf 16. 6. Dr. Krone 16. 6. Lantermann 16. 6. Leber 16. 6. Lermer 16. 6. Leukert 16. 6. Lohmar 16. 6. Dr. Löhr 16. 6. Lücker (München) 16. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies 16. 6. Mauk 16. 6. Frau Dr. Maxsein 16. 6. Mensing 16. 6. Dr. Menzel 16. 6. Neuburger 16. 6. Pietscher 20. 6. Pohle 3, 7, Prennel 16. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 1. 7. Ramms 16. 6. Riedel (Frankfurt) 16. 6. Ruhnke 1. 7. Ruland 16. 6. Frau Schanzenbach 16. 6. Scharnberg 16. 6. Scharnowski 16. 6. Schmidt (Hamburg) 16. 6. Schoettle 16. 6. Schüttler 16. 6. Schütz (Berlin) 16. 6. Dr. Seffrin 16. 6. Seuffert 16. 6. Spitzmüller 16. 6. Stahl 16. 6. Frau Strobel 24. 6. Struve 17. 6. Dr. Toussaint 16. 6. Wacher 16. 6. Walter 16. 6. Wegener 16. 6. Wehner 16. 6. Werner 16. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Rüdel (Kiel) 23. 6. Anlage 2 Umdruck 938 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Bauknecht, Kriedemann, Mauk zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Ändederung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksachen 2717,2827). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird vor Nr. 1 folgende Nr. vor 1 eingefügt, „vor 1. In § 5 werden hinter den Worten „zur Sicherung der Versorgung" die Worte „oder zur Annäherung der wirtschaftlichen Ergebnisse" eingefügt. 2. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 (1) Dieses Gesetz tritt, mit Ausnahme des Artikels 1 Nr. vor 1, mit Wirkung vom 1. Juli 1957 in Kraft; Artikel 1 Nr. vor 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (2) Die Verordnung M Nr 2/57 über Milchauszahlungspreise vom 24. Juli 1957 (Bundesanzeiger Nr. 142 vom 27. Juli 1957) gilt, mit Ausnahme von § 8, mit Wirkung vom 1. Juli 1957. Die in dieser Verordnung den nach Landesrecht zuständigen Landesbehörden erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gelten als den Landesregierungen erteilt; die Lan- 9440 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 desregierungen können diese Befugnis auf oberste Landesbehörden übertragen. § 8 der Verordnung M Nr. 2/57 gilt vom Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes. Die Verordnung M Nr. 2/57 tritt mit dem Inkrafttreten einer auf Grund des § 20 a des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung außer Kraft. Bonn, den 15. Juni 1961 Hoogen Bauknecht Kriedemann Mauk Anlage 3. Zweite Berichtigung zu dem Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Wahl (Drucksache 2816). *) Es ist zu lesen: Rechte Spalte Zeile 3 statt „im eigenen Recht hinweisen in der Weise, daß entweder Unterhaltsgläubiger": des eigenen Rechts hinweisen, nämlich wenn Unterhaltsgläubiger; Zeile 5 statt „dieses Staates": des Gerichtsstaates; Zeile 8 statt „oder": während. *) Siehe auch 162. Sitzung Seite 9381 B.
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    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ja, eben. Infolgedessen können die heutigen Beitragserhöhungen nicht nur auf unsere Novelle zum Lohnfortzahlungsgesetz zurückgeführt werden.

    (Abg. Büttner: Das ist doch keine Lohnfortzahlung! — Lachen in der Mitte. — Zuruf von der Mitte: Erst zuviel und dann zuwenig! — Weitere Zurufe und Gegenrufe.)

    — Hier wird doch darüber gestritten, indem behauptet wird, es sei keine Lohnfortzahlung. Aber es kommt auf das an, was man in der Tasche hat. Wie man das Kind nennt, ist doch gleichgültig.

    (Abg. Lange [Essen] : Das ist eine falsche Darstellung! — Weitere Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der Mitte.)

    Die Krankenkassen können ja auch nicht nach 14 Tagen mit einer erneuten Erhöhung kommen, wenn sie sehen, ,daß sie nicht auskommen. Wir wollen das mal abwarten.

    (Abg. Ruf: Die Beitragserhöhungen waren ja schon längst fällig!)

    — Es kommen noch mehr, wir werden sehen!
    Was wir für eine Benachteiligung des Mittelstandes halten, ist das von Ihnen mit so großem Hallo angenommene Gesetz über die Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Wir haben damals schon unsere Bedenken dagegen vorgetragen. Wir haben erklärt, daß der Mittelstand diese Mög-



    Dr. Imle
    lichkeiten nicht ausnutzen kann. Wenn weiterhin von Ihnen eine Reform des Aktienrechts gefordert wird, so darf ich darauf hinweisen, daß bereits durch die kleine Aktienrechtsreform die Belegschaftsaktien eingeführt worden sind. Das ist immerhin eine Maßnahme, deren Ausnutzung für den Mittelstand nicht möglich ist.
    Ferner wird in Ihrem Programm eine Privatisierung der Betriebe der öffentlichen Hand gefordert, also wie beim Volkswagenwerk. Da hat man gerade den selbständigen Mittelstand durch die Einführung einer Begrenzung auf Einkommen bei Eheleuten bis zu 16 000 DM ausgeschlossen. Wir sollten — ,das möchte ich einmal grundsätzlich sagen — überhaupt dazu kommen, uns endgültig von hohen Grenzen oder Höchstgrenzen zu trennen. Wir bringen sonst den Mittelstand, .auf den es ja immer abgezielt ist, in die Lage, daß er gewissermaßen als der Fürsorgeempfänger der Wirtschaft angesehen wird. Man sagt immer: „Bis zu einem Umsatz von 80 000 oder 120 000 oder in ähnlichem Umfange kannst du noch von diesen Vergünstigungen Gebrauch machen, sonst nicht." Das ist doch wohl ein Hinweis darauf, daß man hier eine Zweitklassifizierung einführt. Das sollte nicht sein. Gerade das Gesetz über 'die Vermögensbildung wird uns noch außerordentlich viel Schwierigkeiten machen. Wenn wir es nämlich auf ,die Großunternehmen abstellen, sehen wir darin Ansätze und Wege zu einer kalten Sozialisierung.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ferner steht im Bericht selber, daß auch eine Benachteiligung gegenüber der öffentlichen Hand beim Vermögensteuerprivileg besteht. Man hat sich da sehr vorsichtig ausgedrückt, indem man erklärt, daß in dem zur Zeit vertretbaren Umfang eine Durchbrechung des Prinzips ,der Vermögensteuer stattgefunden hat. Wenn Sie sich einmal darüber mit Experten unterhalten, werden Sie feststellen, daß sich im Grunde eigentlich gar nichts ändert. Aber wir werden das später noch einmal sehr untersuchen müssen.
    Als letztes noch die Vorschläge zur Änderung des Mineralölsteuerprivilegs, das im Grundsatz dazu geführt hätte, daß gerade die mittelständischen Unternehmen des Mineralölgroßhandels davon belastet und die anderen Unternehmen freigestellt worden wären.
    Lassen Sie mich noch etwas über den Bericht zum Problem lohnbezogener Abgaben sagen. Der Bericht kommt in der Vorwegnahme seines Ergebnisses dazu, daß keine Empfehlung auf allgemeine Abkehr von dem gegenwärtigen System gegeben werden könne und daß es offenbleibe, ob gesellschaftspolitische Ziele die Wahl anderer Bemessungsgrundlagen erforderten. Das hat uns doch sehr bedenklich gestimmt. Denn in dieser Drucksache wird z. B. gesagt — ich darf es einmal vorlesen, Herr Präsident —:
    Die Entwicklung der Löhne drängt in viel größerem Umfang als die der lohnbezogenen Abgaben dahin, daß sich die Unternehmer an die sich laufend ändernden Bedingungen anpassen müssen. Es wird auch mittelständischen Betrieben auf die Dauer nicht möglich sein, sich dieser Entwicklung zu entziehen. Eine andere Berechnung und damit Verteilung der Sozialabgaben kann diese Entwicklung nur verzögern, nicht aber aufhalten.
    Jetzt kommt es:
    Sollte die Wirtschaft in Zukunft erheblich weniger expandieren als im letzten Jahrzehnt und sollten wirtschaftliche Lohnerhöhungen in einem beträchtlich geringeren Umfang als gegenwärtig möglich sein, so könnten sich, wenn in der gleichen Zeit größere Erhöhungen lohnbezogener Abgaben unvermeidlich sein sollten, Anpassungsschwierigkeiten für lohnintensive mittelständische Betriebe ergeben.
    Das heißt, in einem solchen Fall würden die lohnintensiven Betriebe in einen Rückstand gegenüber den kapitalintensiven Betrieben kommen.
    Und auf der letzten Seite dieses Berichts steht, es könne nicht übersehen werden, daß sich die menschliche Arbeitskraft im Zuge der Entwicklung weitaus mehr über Lohn- und Gehaltserhöhungen als über Erhöhungen lohnbezogener Abgaben verteuere; in dem Ausmaß, wie man in Zukunft durch die Wahl anderer Bemessungsgrundlagen lohnintensiv arbeitende Betriebe entlaste, werde tendenziell der Übergang zu kapitalintensiveren Produktionen gemindert. Mit anderen Worten, bei einem Rückgang der Konjunktur würden alle Unternehmen, die auf lohnintensive Arbeit eingestellt sind, einen Rückgang gegenüber den kapitalintensiven Betrieben erleiden und diejenigen sein, die in erster Linie Schaden nehmen.
    Es ist zuzugeben, daß auch in der mittelständischen Wirtschaft, im Handwerk ein gewisser Aufschwung stattgefunden hat. Wir sollten aber nicht vergessen, daß sich seit 1950 die Zahl der Handwerksbetriebe um 130 000, nämlich von 880 000 auf 750 000 vermindert hat. Das sollte uns doch Veranlassung geben, dieser Frage immer von neuem Aufmerksamkeit zuzuwenden.

    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard: Die Zahl der Beschäftigten ist um 25 % gestiegen!)

    — Ja, aber trotzdem sind die anderen Unternehmen eingegangen.
    Lassen Sie mich einige Bemerkungen über die Entwicklung machen, die die Belastung mit lohnbezogenen Abgaben genommen hat, 1949 waren die Arbeitgeber — ohne Bergbau — mit 10,27 % belastet. 1959 betrug die Belastung 14,40 %, also fast 40 v. H. mehr. Das ist ausschließlich darauf zurückzuführen, daß die lohnbezogenen Abgaben auf dem Sozialsektor so erhöht worden sind.
    Es wird in dem Bericht gesagt, daß bei einer elastischen Nachfrage die Sozialabgaben nicht fortgewälzt, nicht weitergegeben werden können. Es werden eine Reihe von Wirtschaftsbereichen angeführt. Wir glauben, daß die Betriebe, die diese Abgaben nicht fortwälzen können, bei einer Abschwächung im Anstieg des Sozialprodukts eine besondere Last auf sich zu nehmen haben werden.



    Dr. Imle
    Damit dürfte die Lage genügend gekennzeichnet sein. Es ist also zwar eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet worden, doch fehlt es an einem Gesamtstrukturbild. Ich möchte es einmal mit einem Schlagwort umschreiben: es bedarf einer Mittelstandspolitik aus einem Guß, aufgeteilt für gewerbliche Wirtschaft, Landwirtschaft, freie Berufe und Nichtselbständige. Sie haben vorhin schon erklärt, nach Ansicht Ihrer Fraktion müsse dies ein Hauptanliegen des zukünftigen Bundestages sein. Ich möchte mich diesem Wunsch anschließen und hoffen, daß den Bemühungen Erfolg beschieden sein wird.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Regling.

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    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat bereits gesagt, daß diese Frage scheinbar nicht von allgemeinem Interesse sei. Ich muß leider feststellen, daß der Mangel an Interesse durch alle Fraktionen geht. Vielleicht nimmt der Ältestenrat das zum Anlaß, diesen Gegenstand beim nächsten Mal nicht gerade an einem Freitag, wenn das allgemeine Bestreben besteht, möglichst schnell in die Heimatorte zu gelangen, wo ja auch noch Aufgaben auf uns warten, auf die Tagesordnung zu setzen.
    Immerhin, das Thema steht heute zur Debatte; ich habe dazu folgendes zu sagen. Erst gestern wurde mir von einem Vertreter der Regierungsfraktion gesagt: Weshalb denn bloß immer wieder diese langen Debatten? Ihr habt doch gar keine Sorgen mehr; denn die einzige Sorge

    (Zuruf des Abg. Schmücker)

    — er ist persönlich nicht anwesend — ist doch der Mangel an Arbeitskräften, und außer dem Arbeitskräftemangel habt ihr doch keine anderen Sorgen mehr! — Schön, auf den ersten Blick mag das so sein; das ist aber nur auf heute bezogen. Die Probleme, über die wir uns hier unterhalten, liegen viel tiefer. Daß wir durch den Arbeitskräftemangel heute auch andere Probleme haben, ist selbstverständlich.
    Die verschiedenen Drucksachen, insbesondere die Drucksache 2012 mit 206 Seiten, liegen uns seit einigen Monaten vor. Wir haben jetzt zwei weitere Drucksachen zu diesem Problem dazubekommen, müssen uns also mit 236 Druckseiten beschäftigen. Es ist klar, Herr Kollege Wieninger, daß wir von diesem Bericht, den wir angefordert hatten, wie Sie richtig sagten, nicht erwartet haben, daß jetzt — gleichsam durch einen Druck auf den Knopf — alles besser würde. Das ist klar.
    Aber der Geist, der durch diese 236 Druckseiten weht, befriedigt uns nicht. Der Bericht bringt vor allen Dingen nicht die klare Luft und die klare Sicht, die nun einmal auf diesem Gebiet nötig ist, um die Mittelstandsprobleme zu lösen, über die hier seit Jahren gesprochen wird. Ich bin der Meinung, daß das eine Drittel der Erwerbstätigen aus dem gewerblichen Sektor, das in den Klein- und Mittelbetrieben tätig ist, es verdient, daß man sich etwas mehr Gedanken um ihn macht. Wir haben in diesem Bericht eine größere Berücksichtigung der in den Klein- und Mittelbetrieben anders gelagerten Struktur erwartet. Es lohnt sich, hierüber nachzudenken und Untersuchungen anzustellen. Ich bin sogar der Meinung, das sollte eine Verpflichtung sein.
    Ich will auf die Einzelheiten des Berichts, der unendlich viele Tabellen bringt und eine große Fleißarbeit darstellt, was auch ich nicht bestreiten will und wie mein Kollege Lange schon sagte, nicht eingehen. Denn wir müssen — das wird Ihnen genauso gegangen sein — sehr, sehr vieles davon zu den Akten legen. Sie interessieren also nicht. Ich will insbesondere sagen, daß uns der Geist, der durch diese 236 Seiten weht, nicht gefällt. Der Bericht bringt nicht das, was wir wollten. Zum Beispiel wird in einer Tabelle — die Tabelle wird nicht angezweifelt, das ist klar — dargestellt, wie sich die Steuervergünstigungen für den Mittelstand — ich betone: Vergünstigungen für den Mittelstand! — seit 1958 ausgewirkt haben. Man nennt aber dann Einkommensbeträge von 20 000 bis 500 000 DM und stellt die prozentualen Verbesserungen fest, die seit 1958 entstanden sind. Die Zahlen sind in Ordnung, dagegen ist nichts zu sagen. Aber, meine Damen und Herren, Sie wissen doch alle — und das dürften auch diejenigen, die diese Tabellen aufgestellt haben, wissen —, daß rund 90% der Steuerpflichtigen nur über ein Einkommen bis zu etwa 20 000 DM verfügen. Der allergrößte Teil derer, die wir wohl ohne weiteres zu der Gruppe des Mittelstandes rechnen dürfen — nicht nur rechnen dürfen, sondern müssen —, liegt also darunter.
    Hier wurde soeben schon von Herrn Dr. Imle gesagt, daß diese Vergünstigung, die die Einkommensbezieher unter 20 000 DM unberücksichtigt ließ, nicht unseren Beifall finden konnte, weil man nur mit Rücksicht auf den zu erwartenden großen Steuereinnahmeausfall keine lineare Steuerermäßigung wollte. Der Beweis ist hier. Aber solche Tabellen in dem Mittelstandsbericht haben doch keinen Aussagewert; denn sie sagen nichts über die eigentlichen Gruppen des Mittelstandes aus. Das meine ich, wenn ich von dem Geist spreche, der durch diese 236 Seiten weht. Der Bericht hat nicht das Ergebnis gebracht, das wir von ihm erwartet haben.
    Zu der Gewerbesteuer ist sehr viel gesagt worden. In sehr umfangreichen Darstellungen wird der Nachweis geführt, daß die Gewerbesteuer aus steuersystematischen Gründen beibehalten werden sollte und auch nicht als ungerecht empfunden werden könne. Da wird also mahnend der Zeigefinger erhoben: Bitte, ihre Mittelständler, seid doch vernünftig! Die Anfangsstaffelungen in ,der Gewerbesteuergesetzgebung entsprechen ja doch eurem Anliegen. Also warum denn immer Aufregung!
    In einem Schlußsatz heißt es dann: aus gesellschaftspolitischen Gründen könne man auch zu anderen Überlegungen kommen. Dort sind wir inzwischen auch, ein entsprechendes Gesetz ist bereits verabschiedet. Ich bemängele damit auch wiederum nur, w i e die ganze Sache angepackt worden ist. In langen Ausführungen sagt man, es sei doch alles in Ordnung, und in einem Satz gibt man



    Regling
    punktuell nach und sagt: Schön, man kann natürlich auch anders.
    Dann zu der Frage: Wer ist lohnintensiv oder nicht? Ich will die Richtigkeit der in den Tabellen genannten Zahlen nicht bestreiten. In den Debatten der letzten Jahre zu dem Thema „lohnintensive und kapitalintensive Betriebe" hieß es immer, die Belastung sei unterschiedlich, und man müsse einen anderen Weg der Besteuerung finden usw. Nach diesen Debatten kann man doch nicht Tabellen der Art bringen, wie sie in der großen Drucksache 2012 vorliegen. Auf Grund dieser Tabellen muß man tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, lohnintensiv sei nicht das Handwerk, nein, das ist die Industrie. So muß man es jedenfalls aus den Zahlen herauslesen. Wenn man dann weiter liest, findet man selbstverständlich auch den Hinweis: Hierbei ist die Arbeitsleistung des Inhabers und auch seiner mithelfenden Familienangehörigen unberücksichtigt geblieben, denn dadurch entsteht kein Lohn. Das ist zwar alles richtig, aber damit stößt man nicht zum Kern der Sache vor.
    Vielleicht hätte man die Betonung auf „arbeitsintensiv" legen müssen. Das hätte ein anderes Bild ergeben. Die Belastungen, die nur auf dem Lohn liegen, hätte man in einer zweiten Tabelle darstellen können. So ist nur diese eine Tabelle in die Welt gesetzt worden. Wir wissen doch alle um die Gefahr, daß derjenige, der nur flüchtig in eine Statistik hineinsieht, zu dem Ergebnis kommen muß, daß die Behauptungen, das Handwerk sei lohnintensiv, nicht stimmen. Gerade das habe ich an dieser Berichterstattung zu beanstanden. Sie ist nicht in sich falsch, aber sie täuscht, sie gibt ein falsches Bild. Gerade das, was ich hier angeführt habe, hätte man doch vor allen Dingen vermeiden müssen.
    In der nachfolgenden Schrift über „lohnbezogene Abgaben" sind verschiedene Lösungen überprüft. Es ist wirklich schade um die Zeit, die für diese Überprüfung aufgewandt worden ist. Es ist schade um das Papier und auch um die Druckerschwärze. Wer im Hause hat denn jemals verlangt, daß man sich Gedanken dahin gehend machen solle, die Sozialbeiträge der Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer abzuwälzen! Das hat niemand hier im Hause verlangt. Von niemandem ist von dieser Möglichkeit auch nur andeutungsweise gesprochen worden. Das stellt doch alles auf den Kopf. Überlegungen in diese Richtung sind so absolut falsch und so unnatürlich, daß man den Eindruck hat, es ging nur darum, das Papier zu bedrucken, um möglichst viel vorlegen zu können. Das ist doch nicht der Sinn der Sache gewesen.

    (Abg. Lange [Essen] : Sehr richtig!)

    In Punkt 11 der Drucksache 2723 ist dann von der Übernahme des Arbeitgeberanteils auf den Staat die Rede. Das wäre aber doch eine offene Subvention des Mittelstandes. Alle Fraktionen haben hier aber immer wieder gesagt: Wir wollen keine Subventionen, wir fordern sie nicht, wir wollen nur Gerechtigkeit in die Steuergesetzgebung und auch in die soziale Gesetzgebung hineinbringen! — Deshalb ist es doch abwegig, Überprüfungen und Überlegungen darüber anzustellen, was geschähe, wenn der Staat das dennoch täte.
    Die Schlußfolgerungen, die daraus gezogen werden, sind absolut richtig; aber sie wären nicht nötig gewesen. Man braucht das nicht zu untersuchen. Dann kommt man weiter zu der Feststellung, die Belastung ist gar nicht so hoch. Diese lohnbezogenen Kosten werden im Bericht abgegrenzt. Man anerkennt nur die reinen Sozialbeiträge, ,die sich untergliedern in Krankenversicherungs-, Arbeiter- und Angestelltenversicherungsund Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Schluß! Vielleicht zählt man noch die Unfallversicherung hinzu. Alle anderen Kosten möchte man nicht berühren. Aber gerade um die nicht untersuchten Kosten geht es, meine Damen und Herren!
    Wir zählen auch das Kindergeld zu den lohnbezogenen Kosten; denn die Kindergeldbeiträge werden auf den Lohn bezogen. Darum geht es. Dazu heißt es einfach in einem lapidaren Satz: Beim Kindergeld liegen besondere Verhältnisse vor. Ja, bitte, das wollten wir untersucht haben, und da sind auch aus Ihren Reihen die verschiedenen Vorschläge gemacht worden, deren zahlenmäßige Konsequenzen weder von uns noch von einzelnen Abgeordneten aus Ihren Reihen belegt werden können. Das war aber das Anliegen unserer Großen Anfrage. Diese Untersuchungen sollten von der Verwaltung aus geschehen. Und da heißt es dann: Da liegen besondere Verhältnisse vor. Über das, was wir eigentlich wissen wollten, haben wir also nichts erfahren.
    Genauso geht man über die Lohnsummensteuer hinweg. Ich weiß, sie wird nicht überall erhoben. Aber dort, wo sie erhoben wird, ist sie recht spürbar.

    (Abg. Schmücker: Weshalb ist sie erfunden?)

    — Wir reden ja nicht über das Erfinden, sondern über den Tatbestand. Hier geht man darüber hinweg und sagt, das sei ja gar nicht so schlimm. Gerade dadurch, daß die Lohnsummensteuer nicht überall erhoben wird, ergeben sich in den Grenzbezirken besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Wettbewerbslage. Ich wohne in einem Bezirk, der eine Lohnsummensteuer von praktisch 2 % erhebt. Im Nachbarkreis wird sie nicht erhoben. Betriebe aus beiden Kreisen liegen im Wettbewerb, da wirkt sich diese Steuer schon empfindlich aus. Hierüber sich Gedanken zu machen, das wäre schon des Schweißes der Edlen wert gewesen, wie so schön gesagt worden ist. Hier hätte man gern gehört, wie man's besser machen kann.
    Wir haben gar nicht erwartet, daß man uns hier gleich einen fertigen Vorschlag auf den Tisch legt, über den sofort abgestimmt werden kann. Wir haben also gar nicht mit dem „Druck auf den Knopf" gerechnet. Aber Untersuchungen darüber, was in dieser oder jener Richtung getan werden muß, und vielleicht auch Vorschläge — vielleicht sogar mehrere —, das hatten wir erwartet. Es gibt, wie wir wissen, überall verschiedene Lösungen.



    Regling
    Mit dem Kapitel Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle wird dann auch so elegant umgegangen. Warum hat man nicht die verschiedenen Vorschläge untersucht, die zur Lösung dieses Problems schon vorgetragen worden sind? Ich darf daran erinnern, daß wir bei der Beratung über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle den Vorschlag gemacht hatten, mindestens bis zu einer bestimmten Betriebsgröße Ausgleichskassen einzubauen. Schön, da ist verschiedentlich Kritik angesetzt worden. Man hat gefragt: Weshalb gerade bis zu dieser bestimmten Grenze? Ich sage nochmals: Uns stehen nicht die Unterlagen zur Verfügung, um das alles zahlenmäßig zu berechnen und hier auf den Tisch zu legen. Es wäre Aufgabe der Regierung, zu sagen: So und so wird es aussehen, wenn wir entsprechend dem Vorschlag der SPD eine Ausgleichskasse dafür einrichten, und die und die Schwierigkeiten oder Ungleichheiten würden dabei zutage treten. Wir wären gar nicht böse gewesen, -wenn man uns nachgewiesen hätte: So, wie ihr es meint, geht es nicht. Aber man sagt gar nichts dazu. Das ist das, was wir zu beanstanden haben. Wir können Ihnen auch heute nicht sagen, wie man die lohnbezogenen Kosten, die hier nicht untersucht worden sind, anders umlegen kann.
    Wir sind nach wie vor der Meinung, daß die besonders gelagerten Verhältnisse in den Mittel- und Kleinbetrieben bis hin zur Ertragslage hätten untersucht werden müssen. Über die Ertragslage sagt man einfach: Darüber gibt es bisher keine Statistiken. Die aber wären gerade sehr aufschlußreich für uns gewesen.
    Nochmals: der Geist der Antwort auf unsere damalige Große Anfrage gefällt uns nicht. Ich will gar nicht den einzelnen Beamten, die die Kleinarbeit machen, irgendwelche boshaften Absichten nachsagen, keineswegs! Vielleicht liegt der Grund für diesen Geist darin, daß — wie es ja auch in dem neuen Mittelstandsinstitut, das hier heute schon einmal erwähnt wurde, festgestellt worden ist — heute an unseren Hochschulen tatsächlich immer noch, wenn auch nicht wortwörtlich, aber dem Sinne und Geiste nach, nach der alten Wirtschaftslehre um die Jahrhundertwende vom Untergang des Handwerks gelehrt wird. Irgendwie hat sich diese Lehre ...

    (Abg. Schmücker: Wer hat denn das erfunden?)

    — Nicht nur Marx! Darauf wollten Sie hinaus. Nein, das haben auch andere Professoren zu beweisen versucht und gelehrt. Das wissen Sie. Aber Sie wollten den Namen Marx gern hören, nicht wahr?

    (Abg. Schmücker: Vielen Dank!)

    Es ist aber doch Tatsache — und das ist mir, als ich mit einigen Ministerialbeamtendarüber sprach, auch bestätigt worden —: daß dieses Gedankengut auch heute noch an unseren Hochschulen gelehrt wird. Die Referenten und Sachbearbeiter in den Ministerien, die an den Gesetzentwürfen und auch an dieser Antwort gearbeitet haben, waren einmal Hörer dieser Hochschulen. Es ist also gar nicht verwunderlich, daß mir aus dieser Einstellung heraus einmal ein sehr maßgebender Kreditsachbearbeiter sagte: „Weshalb ist esdenn überhaupt notwendig, sich um diese kleinen Betriebe soviel Sorgen zu machen; die werden doch eines schönen Tages verschwinden!" — Wenn man mit dieser Einstellung an die Bearbeitung unserer Anfrage herangegangen ist, dann konnte gar nichts anderes dabei herauskommen, dann mußte die Antwort so lauten, wie sie uns hier vorliegt. Das ist das, was wir beanstanden. Bei einer solchen Einstellung und einem 'solchen Mangel an Kenntnissen über die Zusammenhänge und auch bei dem Mangel an Bereitschaft, alldiese Probleme in einem anderen Licht zu sehen und anzuerkennen, daß die Voraussetzungen in den Klein- und Mittelbetrieben anders sind als in der Großwirtschaft, wenn also die Bereitschaft fehlt,diese neuen Gesichtspunkte bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen, kann selbstverständlich nichts Befriedigendes dabei herauskommen.
    Es 'gibt aber doch schon Ansätze. Da möchte ich nochmals das Mittelstandsinstitut erwähnen. Der Artikel von Professor Schmölders „Unser Steuersystem ist mittelstandsfeindlich" gibt einige Hinweise, in welcher Richtung man Untersuchungen anstellen könnte. Es gibt eine weitere wissenschaftliche Untersuchungdieses Institutes, sie trägt den Titel „Der versteckte öffentliche Bedarf". In dieser Arbeit steckt so viel Materialdrin, daß es wirklich lohnt, hier anzusetzen und weiter zu forschen. Hier wird wissenschaftlich nachgewiesen, daß die Klein-und Mittelbetriebe bei der Einziehung der Steuern weitaus stärker belastet werden als Großbetriebe. Diese als selbstverständlich hingenommene Inkassotätigkeit, die 'der Staat auf der Grundlage seiner Gesetze jedem Betriebsinhaber auferlegt, verursacht recht erhebliche und unterschiedliche Belastungen. Hier wird nachgewiesen, daß der Großwirtschaft pro Kopf bei weitem nicht soviel Kosten entstehen wie dem Klein- und Mittelbetrieb. Es wird nachgewiesen, daß es sich bei diesen „Nebenkosten" um Beträge handelt, die nahe bei 1 Milliarde liegen. 80 % entfallen auf die gewerbliche Wirtschaft, drei Viertel von diesem Anteil kommen aus den Klein- und Mittelbetrieben. Ich erwähne 'dais mit der Bitte, daß auch diese Gedankengänge Anlaß geben sollten, auch einmal in dieser Richtung vorzustoßen und hier den Hebel anzusetzen. Gerade hier müßte man Untersuchungen anstellen, damit ein Untersuchungsergebnis vorgelegt werden kann, mit dem man auch etwas anfangen kann.
    Wenn die heutige Debatte überhaupt einen Sinn haben soll, kann es eigentlich nur der sein, die Verwaltung zu veranlassen, in den kommenden ruhigen Monaten — nicht im Urlaub — an Hand des Ergebnisses dieser heutigen Debatte weitere Untersuchungen anzustellen, damit der nächste Bundestag Unterlagen vorfindet, mit denen er etwas anfangen kann und auf deren Grundlage dann ein geschlossenes Programm für den Mittelstand entwickelt werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)