Rede:
ID0316311500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 34
    1. die: 3
    2. daß: 2
    3. %: 2
    4. Beiträge: 2
    5. um: 2
    6. Herr: 1
    7. Kollege,: 1
    8. ist: 1
    9. Ihnen: 1
    10. nicht: 1
    11. bekannt,: 1
    12. Belastungen: 1
    13. durch: 1
    14. sogenannte: 1
    15. Novelle: 1
    16. zum: 1
    17. sogenannten: 1
    18. Lohnfortzahlungsgesetz: 1
    19. etwa: 1
    20. 0,3: 1
    21. der: 1
    22. ausmachen,: 1
    23. aber: 1
    24. Krankenkassen: 1
    25. im: 1
    26. allgemeinen: 1
    27. ihre: 1
    28. 1: 1
    29. %,: 1
    30. manchmal: 1
    31. sogar: 1
    32. 2: 1
    33. erhöht: 1
    34. haben?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 163. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9397 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsangaben im ersten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1961 (Drucksache 2808) 9397 B Fragestunde (Drucksachen 281,1, 2828) Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit Blank, Bundesminister 9397 C, 9398 A, B, D, 9399 A Jahn (Marburg) (SPD) . . 9397 D, 9398 B Büttner (SPD) 9398 C, D Geiger (Aalen) (SPD) . . . . . 9399 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Fahrplan von Bahnbus- und Kraftpostlinien im Gebiete Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9399 B, C, D, 9400 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9399 D, 9400 A Frage des Abg. Enk: Bundesverkehrswacht Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9400 B, C Enk (CDU/CSU) . . . . . . . 9400 C Frage des Abg. Ritzel: Autobahnstrecke Freiburg—Basel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9400 D, 9401 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 9401 A, B Frage des Abg. Hansing: Memorandum der vier Küstenländer betr. die Wettbewerbsunterlegenheit der Küstenschiffahrt und Werften Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9401 C Frage des Abg. Hansing: Äußerung des Bundeskanzlers gegenüber dem Reederverband Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9401 C Frage des Abg. Ritzel: Bestimmungen zur Vermeidung des Autodiebstahls Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9401 D, 9402 B, C Ritzel (SPD) 9402 A, B Dr. Höck (Salzgitter) (CDU/CSU) . 9402 C Frage des Abg. Wittrock: Ablassen von unverbrauchtem Treibstoff aus Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9402 D, 9403 A, B Wittrock (SPD) . . . . . . . 9403 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Selbstwählverkehr in Wiesbaden . . 9403 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Nichtverwendung von Liegenschaften des Bundes vor Abschluß militärischer Planungen Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . 9403 C, D Bauer (Würzburg) (SPD) 9403 C Frage des Abg. Ritzel: Verkauf von Grundstücken des Bundes seit dem 1. April 1959 Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . . 9403 D, 9404 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9404 A, B Frage des Abg. Bucher: Äußerung des Bundeswirtschaftsministers auf einer Pressekonferenz in Lissabon Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9404 B, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 9404 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2771); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2827) — Zweite und dritte Beratung — Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 9405 A Dr. Arndt (SPD) . . . . 9405 C, 9407 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2782) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 9408 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bericht über die Lage der Mittelschichten (Drucksache 2758) Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9408 B, 9429 B Lange (Essen) (SPD) . . 9409 A, 9435 B Wieninger (CDU/CSU) 9416 A Dr. Imle (FDP) 9419 D Regling (SPD) . . . . . . . 9423 A Schmücker (CDU/CSU) 9426 A Dr. Starke (FDP) 9429 D Kurlbaum (SPD) 9433 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 9434 A Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 9434 D Antrag betr. Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (Hoogen, Jahn [Marburg], Dr. Bucher u. Gen.) (Drucksache 2838) . . . . . . . . . 9437 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 1633); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2849 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — 9437 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Jade-Wasserwerkes Wilhelmshaven (Drucksache 2848) . . . . . . . . . 9437 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 2359) . . 9437 D Nächste Sitzung 9437 D Berichtigungen 9438 Anlagen 9439 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 9397 163. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    9438 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 Berichtigungen Es ist zu lesen: 136. Sitzung Seite 7775 B Zeile 22 statt „Gewerbesteuerausgleichs": Gewerbesteuerausfalls; 158. Sitzung Seite 9189 A Zeile 10 statt „auch": durch; 161. Sitzung Seite 9292 D Zeile 14 statt „Zuschuß des Verbandes der Rentenversicherungsträger" : Zuschuß der Rentenversicherungsträger; Seite 9294 C Zeile 17 statt „Bedarf im Zusammenhang mit der Solidarhaftung," : men auch in gleichem Maße den Solidaritätsbeitrag. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 9439 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 17. 6. Bading 16. 6. Frau Berger-Heise 16. 6. Blöcker 16. 6. Börner 16. 6. Dr. Bucerius 15. 7. Corterier 16. 6. Dr. Dahlgrün 16. 6. Drachsler 18. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Eichelbaum 16. 6. Eilers (Oldenburg) 16. 6. Engelbrecht-Greve 16. 6. Finkh 16. 6. Dr. Franz 16. 6. Frehsee 16. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 6. Frau Friese-Korn 16. 6. Dr. Furler 16. 6. Geiger (München) 16. 6. Glüsing (Dithmarschen) 16. 6. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Gradl 16. 6. Dr. Greve 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Dr. von Haniel-Niethammer 18. 6. Hauffe 1. 7. Höcherl 16. 6. Höhne 1. 7. Holla 16. 6. Horn 16. 6. Huth 16. 6. Keller 16. 6. Killat (Unterbach) 24. 6. Frau Kipp-Kaule 16. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Königswarter 16. 6. Dr. Kopf 16. 6. Dr. Krone 16. 6. Lantermann 16. 6. Leber 16. 6. Lermer 16. 6. Leukert 16. 6. Lohmar 16. 6. Dr. Löhr 16. 6. Lücker (München) 16. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies 16. 6. Mauk 16. 6. Frau Dr. Maxsein 16. 6. Mensing 16. 6. Dr. Menzel 16. 6. Neuburger 16. 6. Pietscher 20. 6. Pohle 3, 7, Prennel 16. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 1. 7. Ramms 16. 6. Riedel (Frankfurt) 16. 6. Ruhnke 1. 7. Ruland 16. 6. Frau Schanzenbach 16. 6. Scharnberg 16. 6. Scharnowski 16. 6. Schmidt (Hamburg) 16. 6. Schoettle 16. 6. Schüttler 16. 6. Schütz (Berlin) 16. 6. Dr. Seffrin 16. 6. Seuffert 16. 6. Spitzmüller 16. 6. Stahl 16. 6. Frau Strobel 24. 6. Struve 17. 6. Dr. Toussaint 16. 6. Wacher 16. 6. Walter 16. 6. Wegener 16. 6. Wehner 16. 6. Werner 16. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Rüdel (Kiel) 23. 6. Anlage 2 Umdruck 938 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Bauknecht, Kriedemann, Mauk zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Ändederung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksachen 2717,2827). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird vor Nr. 1 folgende Nr. vor 1 eingefügt, „vor 1. In § 5 werden hinter den Worten „zur Sicherung der Versorgung" die Worte „oder zur Annäherung der wirtschaftlichen Ergebnisse" eingefügt. 2. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 (1) Dieses Gesetz tritt, mit Ausnahme des Artikels 1 Nr. vor 1, mit Wirkung vom 1. Juli 1957 in Kraft; Artikel 1 Nr. vor 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (2) Die Verordnung M Nr 2/57 über Milchauszahlungspreise vom 24. Juli 1957 (Bundesanzeiger Nr. 142 vom 27. Juli 1957) gilt, mit Ausnahme von § 8, mit Wirkung vom 1. Juli 1957. Die in dieser Verordnung den nach Landesrecht zuständigen Landesbehörden erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gelten als den Landesregierungen erteilt; die Lan- 9440 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 desregierungen können diese Befugnis auf oberste Landesbehörden übertragen. § 8 der Verordnung M Nr. 2/57 gilt vom Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes. Die Verordnung M Nr. 2/57 tritt mit dem Inkrafttreten einer auf Grund des § 20 a des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung außer Kraft. Bonn, den 15. Juni 1961 Hoogen Bauknecht Kriedemann Mauk Anlage 3. Zweite Berichtigung zu dem Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Wahl (Drucksache 2816). *) Es ist zu lesen: Rechte Spalte Zeile 3 statt „im eigenen Recht hinweisen in der Weise, daß entweder Unterhaltsgläubiger": des eigenen Rechts hinweisen, nämlich wenn Unterhaltsgläubiger; Zeile 5 statt „dieses Staates": des Gerichtsstaates; Zeile 8 statt „oder": während. *) Siehe auch 162. Sitzung Seite 9381 B.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte!


Rede von Thomas Ruf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, ist Ihnen nicht bekannt, daß die Belastungen durch die sogenannte Novelle zum sogenannten Lohnfortzahlungsgesetz etwa 0,3 % der Beiträge ausmachen, daß aber die Krankenkassen im allgemeinen ihre Beiträge um 1 %, manchmal sogar um 2 % erhöht haben?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ja, eben. Infolgedessen können die heutigen Beitragserhöhungen nicht nur auf unsere Novelle zum Lohnfortzahlungsgesetz zurückgeführt werden.

    (Abg. Büttner: Das ist doch keine Lohnfortzahlung! — Lachen in der Mitte. — Zuruf von der Mitte: Erst zuviel und dann zuwenig! — Weitere Zurufe und Gegenrufe.)

    — Hier wird doch darüber gestritten, indem behauptet wird, es sei keine Lohnfortzahlung. Aber es kommt auf das an, was man in der Tasche hat. Wie man das Kind nennt, ist doch gleichgültig.

    (Abg. Lange [Essen] : Das ist eine falsche Darstellung! — Weitere Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der Mitte.)

    Die Krankenkassen können ja auch nicht nach 14 Tagen mit einer erneuten Erhöhung kommen, wenn sie sehen, ,daß sie nicht auskommen. Wir wollen das mal abwarten.

    (Abg. Ruf: Die Beitragserhöhungen waren ja schon längst fällig!)

    — Es kommen noch mehr, wir werden sehen!
    Was wir für eine Benachteiligung des Mittelstandes halten, ist das von Ihnen mit so großem Hallo angenommene Gesetz über die Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Wir haben damals schon unsere Bedenken dagegen vorgetragen. Wir haben erklärt, daß der Mittelstand diese Mög-



    Dr. Imle
    lichkeiten nicht ausnutzen kann. Wenn weiterhin von Ihnen eine Reform des Aktienrechts gefordert wird, so darf ich darauf hinweisen, daß bereits durch die kleine Aktienrechtsreform die Belegschaftsaktien eingeführt worden sind. Das ist immerhin eine Maßnahme, deren Ausnutzung für den Mittelstand nicht möglich ist.
    Ferner wird in Ihrem Programm eine Privatisierung der Betriebe der öffentlichen Hand gefordert, also wie beim Volkswagenwerk. Da hat man gerade den selbständigen Mittelstand durch die Einführung einer Begrenzung auf Einkommen bei Eheleuten bis zu 16 000 DM ausgeschlossen. Wir sollten — ,das möchte ich einmal grundsätzlich sagen — überhaupt dazu kommen, uns endgültig von hohen Grenzen oder Höchstgrenzen zu trennen. Wir bringen sonst den Mittelstand, .auf den es ja immer abgezielt ist, in die Lage, daß er gewissermaßen als der Fürsorgeempfänger der Wirtschaft angesehen wird. Man sagt immer: „Bis zu einem Umsatz von 80 000 oder 120 000 oder in ähnlichem Umfange kannst du noch von diesen Vergünstigungen Gebrauch machen, sonst nicht." Das ist doch wohl ein Hinweis darauf, daß man hier eine Zweitklassifizierung einführt. Das sollte nicht sein. Gerade das Gesetz über 'die Vermögensbildung wird uns noch außerordentlich viel Schwierigkeiten machen. Wenn wir es nämlich auf ,die Großunternehmen abstellen, sehen wir darin Ansätze und Wege zu einer kalten Sozialisierung.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ferner steht im Bericht selber, daß auch eine Benachteiligung gegenüber der öffentlichen Hand beim Vermögensteuerprivileg besteht. Man hat sich da sehr vorsichtig ausgedrückt, indem man erklärt, daß in dem zur Zeit vertretbaren Umfang eine Durchbrechung des Prinzips ,der Vermögensteuer stattgefunden hat. Wenn Sie sich einmal darüber mit Experten unterhalten, werden Sie feststellen, daß sich im Grunde eigentlich gar nichts ändert. Aber wir werden das später noch einmal sehr untersuchen müssen.
    Als letztes noch die Vorschläge zur Änderung des Mineralölsteuerprivilegs, das im Grundsatz dazu geführt hätte, daß gerade die mittelständischen Unternehmen des Mineralölgroßhandels davon belastet und die anderen Unternehmen freigestellt worden wären.
    Lassen Sie mich noch etwas über den Bericht zum Problem lohnbezogener Abgaben sagen. Der Bericht kommt in der Vorwegnahme seines Ergebnisses dazu, daß keine Empfehlung auf allgemeine Abkehr von dem gegenwärtigen System gegeben werden könne und daß es offenbleibe, ob gesellschaftspolitische Ziele die Wahl anderer Bemessungsgrundlagen erforderten. Das hat uns doch sehr bedenklich gestimmt. Denn in dieser Drucksache wird z. B. gesagt — ich darf es einmal vorlesen, Herr Präsident —:
    Die Entwicklung der Löhne drängt in viel größerem Umfang als die der lohnbezogenen Abgaben dahin, daß sich die Unternehmer an die sich laufend ändernden Bedingungen anpassen müssen. Es wird auch mittelständischen Betrieben auf die Dauer nicht möglich sein, sich dieser Entwicklung zu entziehen. Eine andere Berechnung und damit Verteilung der Sozialabgaben kann diese Entwicklung nur verzögern, nicht aber aufhalten.
    Jetzt kommt es:
    Sollte die Wirtschaft in Zukunft erheblich weniger expandieren als im letzten Jahrzehnt und sollten wirtschaftliche Lohnerhöhungen in einem beträchtlich geringeren Umfang als gegenwärtig möglich sein, so könnten sich, wenn in der gleichen Zeit größere Erhöhungen lohnbezogener Abgaben unvermeidlich sein sollten, Anpassungsschwierigkeiten für lohnintensive mittelständische Betriebe ergeben.
    Das heißt, in einem solchen Fall würden die lohnintensiven Betriebe in einen Rückstand gegenüber den kapitalintensiven Betrieben kommen.
    Und auf der letzten Seite dieses Berichts steht, es könne nicht übersehen werden, daß sich die menschliche Arbeitskraft im Zuge der Entwicklung weitaus mehr über Lohn- und Gehaltserhöhungen als über Erhöhungen lohnbezogener Abgaben verteuere; in dem Ausmaß, wie man in Zukunft durch die Wahl anderer Bemessungsgrundlagen lohnintensiv arbeitende Betriebe entlaste, werde tendenziell der Übergang zu kapitalintensiveren Produktionen gemindert. Mit anderen Worten, bei einem Rückgang der Konjunktur würden alle Unternehmen, die auf lohnintensive Arbeit eingestellt sind, einen Rückgang gegenüber den kapitalintensiven Betrieben erleiden und diejenigen sein, die in erster Linie Schaden nehmen.
    Es ist zuzugeben, daß auch in der mittelständischen Wirtschaft, im Handwerk ein gewisser Aufschwung stattgefunden hat. Wir sollten aber nicht vergessen, daß sich seit 1950 die Zahl der Handwerksbetriebe um 130 000, nämlich von 880 000 auf 750 000 vermindert hat. Das sollte uns doch Veranlassung geben, dieser Frage immer von neuem Aufmerksamkeit zuzuwenden.

    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard: Die Zahl der Beschäftigten ist um 25 % gestiegen!)

    — Ja, aber trotzdem sind die anderen Unternehmen eingegangen.
    Lassen Sie mich einige Bemerkungen über die Entwicklung machen, die die Belastung mit lohnbezogenen Abgaben genommen hat, 1949 waren die Arbeitgeber — ohne Bergbau — mit 10,27 % belastet. 1959 betrug die Belastung 14,40 %, also fast 40 v. H. mehr. Das ist ausschließlich darauf zurückzuführen, daß die lohnbezogenen Abgaben auf dem Sozialsektor so erhöht worden sind.
    Es wird in dem Bericht gesagt, daß bei einer elastischen Nachfrage die Sozialabgaben nicht fortgewälzt, nicht weitergegeben werden können. Es werden eine Reihe von Wirtschaftsbereichen angeführt. Wir glauben, daß die Betriebe, die diese Abgaben nicht fortwälzen können, bei einer Abschwächung im Anstieg des Sozialprodukts eine besondere Last auf sich zu nehmen haben werden.



    Dr. Imle
    Damit dürfte die Lage genügend gekennzeichnet sein. Es ist also zwar eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet worden, doch fehlt es an einem Gesamtstrukturbild. Ich möchte es einmal mit einem Schlagwort umschreiben: es bedarf einer Mittelstandspolitik aus einem Guß, aufgeteilt für gewerbliche Wirtschaft, Landwirtschaft, freie Berufe und Nichtselbständige. Sie haben vorhin schon erklärt, nach Ansicht Ihrer Fraktion müsse dies ein Hauptanliegen des zukünftigen Bundestages sein. Ich möchte mich diesem Wunsch anschließen und hoffen, daß den Bemühungen Erfolg beschieden sein wird.

    (Beifall bei der FDP.)