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ID0316309800

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    Deutscher Bundestag 163. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9397 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsangaben im ersten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1961 (Drucksache 2808) 9397 B Fragestunde (Drucksachen 281,1, 2828) Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit Blank, Bundesminister 9397 C, 9398 A, B, D, 9399 A Jahn (Marburg) (SPD) . . 9397 D, 9398 B Büttner (SPD) 9398 C, D Geiger (Aalen) (SPD) . . . . . 9399 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Fahrplan von Bahnbus- und Kraftpostlinien im Gebiete Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9399 B, C, D, 9400 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9399 D, 9400 A Frage des Abg. Enk: Bundesverkehrswacht Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9400 B, C Enk (CDU/CSU) . . . . . . . 9400 C Frage des Abg. Ritzel: Autobahnstrecke Freiburg—Basel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9400 D, 9401 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 9401 A, B Frage des Abg. Hansing: Memorandum der vier Küstenländer betr. die Wettbewerbsunterlegenheit der Küstenschiffahrt und Werften Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9401 C Frage des Abg. Hansing: Äußerung des Bundeskanzlers gegenüber dem Reederverband Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9401 C Frage des Abg. Ritzel: Bestimmungen zur Vermeidung des Autodiebstahls Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9401 D, 9402 B, C Ritzel (SPD) 9402 A, B Dr. Höck (Salzgitter) (CDU/CSU) . 9402 C Frage des Abg. Wittrock: Ablassen von unverbrauchtem Treibstoff aus Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9402 D, 9403 A, B Wittrock (SPD) . . . . . . . 9403 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Selbstwählverkehr in Wiesbaden . . 9403 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Nichtverwendung von Liegenschaften des Bundes vor Abschluß militärischer Planungen Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . 9403 C, D Bauer (Würzburg) (SPD) 9403 C Frage des Abg. Ritzel: Verkauf von Grundstücken des Bundes seit dem 1. April 1959 Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . . 9403 D, 9404 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9404 A, B Frage des Abg. Bucher: Äußerung des Bundeswirtschaftsministers auf einer Pressekonferenz in Lissabon Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9404 B, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 9404 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2771); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2827) — Zweite und dritte Beratung — Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 9405 A Dr. Arndt (SPD) . . . . 9405 C, 9407 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2782) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 9408 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bericht über die Lage der Mittelschichten (Drucksache 2758) Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9408 B, 9429 B Lange (Essen) (SPD) . . 9409 A, 9435 B Wieninger (CDU/CSU) 9416 A Dr. Imle (FDP) 9419 D Regling (SPD) . . . . . . . 9423 A Schmücker (CDU/CSU) 9426 A Dr. Starke (FDP) 9429 D Kurlbaum (SPD) 9433 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 9434 A Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 9434 D Antrag betr. Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (Hoogen, Jahn [Marburg], Dr. Bucher u. Gen.) (Drucksache 2838) . . . . . . . . . 9437 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 1633); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2849 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — 9437 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Jade-Wasserwerkes Wilhelmshaven (Drucksache 2848) . . . . . . . . . 9437 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 2359) . . 9437 D Nächste Sitzung 9437 D Berichtigungen 9438 Anlagen 9439 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 9397 163. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    9438 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 Berichtigungen Es ist zu lesen: 136. Sitzung Seite 7775 B Zeile 22 statt „Gewerbesteuerausgleichs": Gewerbesteuerausfalls; 158. Sitzung Seite 9189 A Zeile 10 statt „auch": durch; 161. Sitzung Seite 9292 D Zeile 14 statt „Zuschuß des Verbandes der Rentenversicherungsträger" : Zuschuß der Rentenversicherungsträger; Seite 9294 C Zeile 17 statt „Bedarf im Zusammenhang mit der Solidarhaftung," : men auch in gleichem Maße den Solidaritätsbeitrag. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 9439 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 17. 6. Bading 16. 6. Frau Berger-Heise 16. 6. Blöcker 16. 6. Börner 16. 6. Dr. Bucerius 15. 7. Corterier 16. 6. Dr. Dahlgrün 16. 6. Drachsler 18. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Eichelbaum 16. 6. Eilers (Oldenburg) 16. 6. Engelbrecht-Greve 16. 6. Finkh 16. 6. Dr. Franz 16. 6. Frehsee 16. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 6. Frau Friese-Korn 16. 6. Dr. Furler 16. 6. Geiger (München) 16. 6. Glüsing (Dithmarschen) 16. 6. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Gradl 16. 6. Dr. Greve 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Dr. von Haniel-Niethammer 18. 6. Hauffe 1. 7. Höcherl 16. 6. Höhne 1. 7. Holla 16. 6. Horn 16. 6. Huth 16. 6. Keller 16. 6. Killat (Unterbach) 24. 6. Frau Kipp-Kaule 16. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Königswarter 16. 6. Dr. Kopf 16. 6. Dr. Krone 16. 6. Lantermann 16. 6. Leber 16. 6. Lermer 16. 6. Leukert 16. 6. Lohmar 16. 6. Dr. Löhr 16. 6. Lücker (München) 16. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies 16. 6. Mauk 16. 6. Frau Dr. Maxsein 16. 6. Mensing 16. 6. Dr. Menzel 16. 6. Neuburger 16. 6. Pietscher 20. 6. Pohle 3, 7, Prennel 16. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 1. 7. Ramms 16. 6. Riedel (Frankfurt) 16. 6. Ruhnke 1. 7. Ruland 16. 6. Frau Schanzenbach 16. 6. Scharnberg 16. 6. Scharnowski 16. 6. Schmidt (Hamburg) 16. 6. Schoettle 16. 6. Schüttler 16. 6. Schütz (Berlin) 16. 6. Dr. Seffrin 16. 6. Seuffert 16. 6. Spitzmüller 16. 6. Stahl 16. 6. Frau Strobel 24. 6. Struve 17. 6. Dr. Toussaint 16. 6. Wacher 16. 6. Walter 16. 6. Wegener 16. 6. Wehner 16. 6. Werner 16. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Rüdel (Kiel) 23. 6. Anlage 2 Umdruck 938 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Bauknecht, Kriedemann, Mauk zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Ändederung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksachen 2717,2827). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird vor Nr. 1 folgende Nr. vor 1 eingefügt, „vor 1. In § 5 werden hinter den Worten „zur Sicherung der Versorgung" die Worte „oder zur Annäherung der wirtschaftlichen Ergebnisse" eingefügt. 2. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 (1) Dieses Gesetz tritt, mit Ausnahme des Artikels 1 Nr. vor 1, mit Wirkung vom 1. Juli 1957 in Kraft; Artikel 1 Nr. vor 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (2) Die Verordnung M Nr 2/57 über Milchauszahlungspreise vom 24. Juli 1957 (Bundesanzeiger Nr. 142 vom 27. Juli 1957) gilt, mit Ausnahme von § 8, mit Wirkung vom 1. Juli 1957. Die in dieser Verordnung den nach Landesrecht zuständigen Landesbehörden erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gelten als den Landesregierungen erteilt; die Lan- 9440 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1961 desregierungen können diese Befugnis auf oberste Landesbehörden übertragen. § 8 der Verordnung M Nr. 2/57 gilt vom Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes. Die Verordnung M Nr. 2/57 tritt mit dem Inkrafttreten einer auf Grund des § 20 a des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung außer Kraft. Bonn, den 15. Juni 1961 Hoogen Bauknecht Kriedemann Mauk Anlage 3. Zweite Berichtigung zu dem Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Wahl (Drucksache 2816). *) Es ist zu lesen: Rechte Spalte Zeile 3 statt „im eigenen Recht hinweisen in der Weise, daß entweder Unterhaltsgläubiger": des eigenen Rechts hinweisen, nämlich wenn Unterhaltsgläubiger; Zeile 5 statt „dieses Staates": des Gerichtsstaates; Zeile 8 statt „oder": während. *) Siehe auch 162. Sitzung Seite 9381 B.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag, den Herr Kollege Hoogen soeben begründet hat, ist doch nur ein Schönheitspflaster. Immerhin verbessert er die Lage so weit, daß sich voraussichtlich der große Teil meiner Fraktion in der Lage sehen wird, der Vorlage zuzustimmen. Aber für diejenigen, die dissentieren, möchte ich doch ein paar Worte sagen.
    Es gibt gar keinen Zweifel daran, daß die Zielsetzung des Gesetzes zu billigen ist. Es war im Jahre 1957 die dem Gesetz zugrunde liegende Absicht, die Umsatzsteuererleichterung den Erzeugern zukommen zu lassen. Wir alle sind deshalb entschlossen, die Erzeuger unbedingt in den Genuß dieser Umsatzsteuerermäßigung kommen zu lassen; also in politischer Hinsicht besteht völlige Einigkeit. Aber dieses Gesetz ist geradezu ein Lehrstück dafür, wie man es nicht machen soll.
    Womit fängt es denn an? Es fängt damit an, daß im Gesetz wieder einmal nicht das Parlament die Grundlinien zieht, sondern daß in einem wesentlichen Punkt der Exekutive die Ermächtigung gegeben wird, daß sie ihrerseits etwas regeln soll, was zu ordnen Aufgabe der gesetzgebenden Körperschaft gewesen wäre. Es wäre zu dieser ganzen Malaise überhaupt nicht gekommen, wenn im Gesetz von 1957 ein einziger Satz stünde, nämlich daß die Umsatzsteuererleichterung den Erzeugern zugute zu kommen hat und daß eine Ausführungsverordnung das Nähere regelt. In der Ausführungsverordnung soll — und zwar bei allen Gesetzen — nichts weiter stehen als die Regelung, ob zum Beispiel die Postbeamten blaue oder grüne Röcke anhaben, aber nicht das, was der Kern der Gesetzgebung ist. Da beginnt der Fehler, weil man das immer noch in den Ministerien macht, daß man sich aus irgendwelchen Gründen — aus Prestigegründen, aus Machtgründen — vorbehält, daß das Ministerium nachher irgend etwas zu regeln hat.
    Nun ist das durch diese Verordnung geschehen, und die Gerichte prüfen das und haben Zweifel, ob



    Dr. Arndt
    die Ermächtigung ausreicht, ob die Verordnung richtig abgefaßt ist. Wir haben den Fall, daß jetzt ein, zwei Gerichte bereits die Regelung als ungültig behandeln. Es sind Beträge gesperrt und hinterlegt. Anstatt nun noch abzuwarten, was in der Rechtsprechung geschieht, kommt man von der Gesetzgebung aus dazu, in die schwebenden Verfahren einzugreifen und hier ein rückwirkendes Gesetz zu machen.
    Abgesehen von sogenannten Abschnittsgesetzen, wie wir sie in der Steuergesetzgebung kennen, bin ich unter allen Umständen gegen rückwirkende Gesetze und kann deshalb für meine Person einer derartigen Regelung die Zustimmung nicht geben.
    Wenn der Fehler geschehen sein sollte — es ist ja noch gar nicht endgültig entschieden, ob es 1957 ein Fehler war —, dann muß er in Ordnung gebracht werden, aber nicht dadurch, daß man rückwirkende Gesetze macht und im Jahre 1961 fingiert, daß im Jahre 1957 etwas gegolten habe, was damals noch nicht galt, sondern dann muß der Staat, der für die Gesetzgebung verantwortlich ist, seinerseits den Schaden vergüten.
    Wir sollten endlich dahin kommen, daß für derartige Fehler gehaftet wird. Sicher sollen die Erzeuger zu ihrem Recht kommen. Wenn ihnen 35 Millionen DM Umsatzsteuererleichterung nicht ausgezahlt worden sind, dann muß man eventuell dafür die Mittel bereitstellen und muß diese Vergütung aus der Staatskasse leisten. Das ist meine Ansicht; denn ich hoffe, daß der Rechtsausschuß dann end) lieh einmal Schützenhilfe vom Haushaltsausschuß bekommt, wenn man sieht, daß gesetzgeberische Fehler und Verfassungsverstöße etwas kosten. Vielleicht lernt man dann hier im Hause, daß man doch diese Fragen stärker beachtet und nicht bloß als juristische Lyrik ansieht, wie es gegenwärtig der Fall ist.
    Das wollte ich doch hier bei diesem Lehrstück einmal erklärt haben und damit auch begründen, warum ich einem solchen Gesetz nicht zustimmen kann, so sehr ich die politische Absicht billige, daß die Erzeuger endlich zu dem kommen müssen, was man ihnen im Jahre 1957 versprochen hat.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Weber.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin im Gegensatz zu Herrn Kollegen Arndt der Meinung, daß der Staat diesmal nicht in den Säckel ,zu greifen braucht, um einen Schaden wiedergutzumachen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ein Schaden liegt meines Erachtens nicht vor. Herr Kollege Arndt hat auch schon ausgeführt, daß bereits bei der Verabschiedung der Sechsten Novelle zum Umsatzsteuergesetz im Jahre 1956 die Sachlage für das Haus völlig klar war. Die Berichterstatterin hat in der 127. Sitzung des Bundestages folgendes laut Protokoll wörtlich ausgeführt:
    Ziel des Antrages Drucksache 1860 ist es, dem Landwirt neben der geplanten Preiserhöhung für Trinkmilch eine Erhöhung des Werkmilchpreises zu verschaffen. Dies soll in der Weise geschehen, daß die Milch in der Be- und Verarbeitungsstufe, also bei den Molkereien, von der Umsatzsteuer befreit wird und daß die Molkereien durch eine Rechtsverordnung auf Grund des Milch- und Fettgesetzes veranlaßt werden, ihre Steuerersparnis an den Erzeuger zurückzuwälzen. Der Landwirtschaft wird so eine Mehreinnahme in Höhe von rund 96 Millionen DM, pro Liter Milch zirka 1,1 Pfennig, zufließen.
    Mit diesem Sachverhalt hat sich der Rechtsausschuß befaßt. Es trifft zu, daß die Verordnung M Nr. 2/57, auf Grund deren nunmehr an die Ausgleichskassen die sogenannten Ersparnisbeträge, soweit sie 1,2 Pfennig übersteigen — bis zu 1,2 Pfennig wird unmittelbar an den Erzeuger von den Molkereien abgeführt —, abgeführt werden, in ihrer Rechtsgültigkeit umstritten ist. Es liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor, das die Rechtsgültigkeit in eingehender Begründung bejaht. Es liegt ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Schleswig vor, das einer Klage stattgibt, aber nicht etwa mit der Begründung, daß diese Verordnung rechtsungültig sei, sondern weil der in diesem Falle klagende Betrieb nicht unter die Verordnung falle. Der Klage ist also dort aus tatsächlichen Gründen stattgegeben worden. Wir haben gehört und erfahren, daß in den letzten Wochen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in dieser Sache ergangen sein soll, das sich auf den Standpunkt gestellt hat, daß die Verordnung M Nr. 2/57 in § 20 des Milch- und Fettgesetzes keine genügende Rechtsgrundlage habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Diese Frage steht offen, und es ist nicht unsere Absicht, irgendwie in diesen schwebenden Rechtsstreit einzugreifen. Was wir aber wollen, ist, daß das, was im Jahre 1956 erklärtermaßen Absicht des Bundestages gewesen ist, nunmehr endlich verwirklicht wird, damit die rund 35 Millionen DM, die auf den Ausgleichskassen liegen und nicht verteilt werden, nunmehr verteilt werden können.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Auch ich teile im Grunde die Ansicht des Herrn Kollegen Arndt, daß rückwirkende Gesetze nicht erlassen werden sollen. Verboten sind sie ja durch das Grundgesetz schlechthin auf dem Gebiete des Strafrechts. Aber das Bundesverfassungsgericht hat sich schon mehrfach mit dieser Frage der rückwirkenden Gesetze befaßt, insbesondere in der Entscheidung im 7. Band auf den Seiten 89 ff. Auf Seite 93 im 7. Band hat es dazu folgendes ausgeführt:
    Eine Abgabengesetz überschreitet durch seine Rückwirkung die rechtsstaatlichen Grenzen jedenfalls dann nicht, wenn die finanzielle Belastung voraussehbar, durch sachliche Erwägungen gerechtfertigt und im einzelnen unbedeutend ist.
    Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber hat im Jahre 1956 nicht beabsichtigt, den Molkereien,



    Dr. Weber (Koblenz)

    den Herstellerbetrieben, irgendeine Zuwendung zu machen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Das Haus hat bei der Verabschiedung klar zum Ausdruck gebracht, daß es — von sachlichen Erwägungen ausgehend — dem Erzeuger diese sogenannten Ersparnisbeträge zuwenden wollte. Die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht an die rechtsstaatlichen Grenzen eines rückwirkenden Gesetzes stellt, sind unseres Erachtens deshalb erfüllt. Die finanzielle Belastung war nicht nur voraussehbar. Die Molkereien haben, dem damaligen Sinn des Gesetzes folgend, die Ersparnisbeträge durch die Bank abgeführt. Sie sind im süddeutschen Raum auch samt und sonders weitergeleitet worden. Nur einige Molkereien im norddeutschen Raum glauben sich dem widersetzen zu sollen. Infolgedessen liegen seit Jahr und Tag Millionenbeträge in den Ausgleichskassen und können dem Erzeuger nicht gutgebracht werden.
    Da der Gesetzgeber damals, im Jahre 1956, eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, daß die Befreiung von der Umsatzsteuer bei der Werkmilch dem Erzeuger zugute kommen solle, war die finanzielle Belastung voraussehbar, wie das Bundesverfassungsgericht es fordert. Trotz der Höhe des Betrages bin ich in diesem Falle auch der Meinung, daß die Regelung im einzelnen unbedeutend ist, und zwar deshalb, weil die Herstellerbetriebe ja auch jetzt nicht fordern, daß ihnen der Betrag verbleibt; vielmehr wollen sie ihn unmittelbar an ihre Erzeuger ) abführen.
    Unter diesen Umständen hat sich der Rechtsausschuß nach eingehender Erörterung dahin schlüssig gemacht, daß nunmehr eine Regelung gefunden werden müsse, die auch jetzt schon, ohne daß damit in schwebende Verfahren eingegriffen wird, eine Auszahlung dieser Beträge ermöglicht. Wir sind der Meinung, daß wir damit nicht gegen den Grundsatz verstoßen, daß rückwirkende Gesetze nur in einem beschränkten, die rechtsstaatlichen Grenzen berücksichtigenden Umfang erlassen werden dürfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)