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    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1961 Inhalt: Nachruf auf die Opfer des Eisenbahnunglücks bei Eßlingen . . . . . . . . 9341 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kirchhoff und Giencke . . . . . 934,1 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Rechnungsjahrs 1960 (Drucksache 2787) 9341 B Änderung der Tagesordnung . . . . . 9341 B Fragestunde (Drucksache 2811) Fragen des Abg. Dr. Kohut: Rückgabe des deutschen Privatvermögens in den USA Dr. Carstens, Staatssekretär . 9342 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 9342 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 9342 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 9342 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisen für Ausländer Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . . 9342 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Rechtsgrundlage für die statistische Erfassung der Geschlechtskrankheiten Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 9343 A, C Bauer (Würzburg) (SPD) 9343 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Volkssternwarte Bochum Dr. Hölzl, Staatssekretär 9343 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Paßunion der sechs EWG-Staaten Dr. Hölzl, Staatssekretär 9343 D, 9344 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . 9343 D, 9344 A Jahn (Marburg) (SPD) 9344 A Frage des Abg. Eplée: Altersversorgung der älteren Angestellten des öffentlichen Dienstes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 9344 B, C Eplée (CDU/CSU) 9344 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Plakate zur Volkszählung Dr. Hölzl, Staatssekretär 9344 D, 9345 A, B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . 9344 D, 9345 A Jahn (Marburg) (SPD) 9345 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9345 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Interview des Generalbundesanwalts Dr. Güde 9345 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Bucher: Höchstbetrag für abzugsfähige Werbegeschenke Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9346 A, B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 9346 B, C Frage des Abg. Diel: Freibeträge bei der Vermögensabgabe Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9346 D Diel (CDU/CSU) . . . . . . . . 9346 D Frage des Abg. Schultz: Abschlußbericht betr. Beschaffung von Schützenpanzerwagen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9347 A Frage des Abg. Wilhelm: Verunreinigung der Rossel Dr. Westrick, Staatssekretär 9347 A, B, C, D Wilhelm (SPD) . . . . . . . 9347 B, C Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9347 C, D Fragen des Abg. Wilhelm: Entschädigung bei Bergschäden im Warndtgebiet Dr. Westrick, Staatssekretär . . 9347 D 9348 A, C Wilhelm (SPD) 9348 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9348 C Frage des Abg. Walter: Importzugeständnisse für USA-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister . . . . . 9348 D Frage des Abg. Mauk: Ausbau der bäuerlichen Geflügelmast Schwarz, Bundesminister . 9348 D, 9349 A Mauk (FDP) . . . . . . . . . 9349 A Frage des Abg. Mauk: Kredite für den Ausbau der bäuerlichen Geflügelmast Schwarz, Bundesminister 9349 D, 9350 A, B, C Mauk (FDP) 9350 A Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9350 B, C Frage des Abg. Logemann: Zusätze in Futtermittelmischungen betr. USA-Geflügel Schwarz, Bundesminister 9349 B Frage des Abg. Logemann: Amerikanisches Schlachtgeflügel und Lebensmittelgesetz 9350 C Frage des Abg. Murr: Langfristiges Lieferabkommen über Rindfleisch mit der französischen Regierung Schwarz, Bundesminister 9350 D, 9351 A, B Murr (FDP) 9351 A Mauk (FDP) . . . . . . . . 9351 A Frage des Abg. Leicht: Einfuhr unverzollter französischer Kartoffeln 9351 B Frage des Abg. Bay: Tiefflugübungsgebiet über dem Schwarzwald Strauß, Bundesminister . . . . 9351 C, D 9352 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . 9351 D, 9352 A Frage des Abg. Metzger: Gegenleistung für die Übereignung bundeseigenen Geländes an den Sportverein St. Stephan in Darmstadt-Griesheim Strauß, Bundesminister . . . 9352 B, C, D Metzger (SPD) 9352 C, D Frage des Abg. Schultz: Wein als Verpflegungsbestandteil in der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 9353 A Schultz (FDP) 9353 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 2817) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 9354 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Drucksache 2818) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 9354 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2819) Hoogen (CDU/CSU) 9354 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . 9355 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2820) Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9356 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz — GrdstVG) (Drucksache 2821) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9356 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes usw. (Steueränderungsgesetz 1961) (Drucksache 2822) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9358 D Seuffert (SPD) 9359 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundesseuchengesetz) (Drucksache 2823) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 9359 D Dr. Stammberger (FDP) 9361 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2824) Dr. Schäfer (SPD) 9362 A Frau Korspeter (SPD) 9363 A Mischnick (FDP) 9363 C Eichelbaum (CDU/CSU) 9363 D Schriftlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Haltung der Bundesregierung auf der NATO-Konferenz am 16. Dezember 1957 und über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. die internationale Lage, die Sicherung Berlins und die Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 2740, Umdrucke 6, 408) und Ergänzung zum Schriftlichen Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 2807) Jaksch (SPD) . . . . . . . . . 9364 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 9365 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2782) — Erste Beratung — 9367 C Entwurf eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 516); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2785) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9368 A Hoogen (CDU/CSU) . . . 9370 A, 9379 B Dr. Arndt (SPD) . 9370 B, 9372 A, 9378 B Schlee (CDU/CSU) 9374 C Dr. Bucher (FDP) 9376 D Berichtigung zu § 10 des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien . . . . 9380 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2814) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) 9380 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2815, zu 2815) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 9381 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2816) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9381 B Entwurf einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 2810) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . 9381 C, 9382 D Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 9382 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 9383 C Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Gouverneurs für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation zur Stimmenabgabe für eine Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache 2741); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2813) — Zweite und dritte Beratung — 9384 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2725 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Lindenberg (CDU/CSU) 9384 D, 9387 A Dr. Seume (SPD) 9385 B Dr. Erhard, Bundesminister . . . 9388 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2826) — Zweite und dritte Beratung — . 9389 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. September 1960 mit dem Königreich Belgien über Leistungen zugunsten belgischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2640); Berichte des Haushaltsausschusses und des Auswärt. Ausschusses (Drucksachen 2798, 2803) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 9389 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1960 zur Änderung und Ergänzung des Vertrages vom 18. Januar 1952 mit dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder (Drucksache 2661); Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 2804) — Zweite und dritte Beratung — 9389 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Baumwollsaatöl usw.) (Drucksache 2739); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2797) — Zweite und dritte Beratung — 9390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. Dezember 1960 über die Verlängerung des Abkommens über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 2671); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 2801, zu 2801) — Zweite und dritte Beratung — Birkelbach (SPD) 9390 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Schmücker, Illerhaus, Diebäcker u. Gen.) (Drucksache 2788) — Erste Beratung — 9391 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) — Erste Beratung — 9391 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (FDP) (Drucksache 2834) — Erste Beratung — . 9391 C Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (15. ÄndG LAG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2835) — Erste Beratung — . 9391 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Erdbeeren, Apfelkraut usw.) (Drucksachen 2680, 2802) . . . . 9391 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1958 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 2090, 2796) . . . . . . . . . . . 9391 D Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. berufliche und soziale Sicherung Deutscher in Entwicklungsländern (Drucksachen 2607, 2805) Dr. Martin (CDU/CSU) 9392 B Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2799, Umdruck 565) . . 9393 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2800) 9393 B Antrag betr. Unwetterkatastrophe in den Landkreisen Eggenfeld und Vilsbiburg (Abg. Dr. Kempfler, Hörauf u. Gen.) (Drucksache 2783) . . . . . . . . . 9393 C Antrag betr. Unwetter- und Hochwasserschäden (SPD) (Drucksache 2792) . . . . 9393 C Nächste Sitzung 9393 D Anlagen 9395 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 9341 162. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 17. 6. Berkhan 14. 6. Dr. Brecht 14. 6. Brese 14. 6. Burgemeister 14. 6. Dr. Deist 14. 6. Drachsler 18. 6. Geiger (München) 14. 6. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Dr. von Haniel-Niethammer 18. 6. Hauffe 1. 7. Heiland 14. 6. Höhne 1. 7. Holla 16. 6. Horn 16. 6. Dr. Jordan 14. 6. Keller 14. 6. Keuning 14. 6. Frau Kipp-Kaule 16. 6. Frau Klemmert 1. 7. Krammig 14. 6. Frau Krappe 14. 6. Dr. Krone 16. 6. Lantermann 16. 6. Lautenschlager 14. 6. Leber 16. 6. Lenz (Trossingen) 14. 6. Lohmar 16. 6. Dr. Löhr 16. 6. Frau Dr. Dr. h, c. Lüders 1. 7. Margulies 16. 6. Frau Nadig 14. 6. Neumann 14. 6. enhauer 14. 6. Pohle 3. 7. Rademacher 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 16. 6. Schneider (Bremerhaven) 14. 6. Schütz (Berlin) 16. 6. Dr. Seffrin 16. 6. Seither 14. 6. Struve 17. 6. Weinkamm 14. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Bucerius 15. 7. Goldhagen 1. 7. Killat (Unterbach) 24. 6. Pietscher 20. 6. Frau Strobel 24. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Wiestrick vom 2. 6. 1961 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Fragestunde der 160. Sitzung vom 30.5. 1961, Drucksache 2760, Frage V/1): Ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament oder wenigstens Abgeordneten auf ihren Wunsch die vom Bundeskartellamt im Februar 1961 der Bundesregierung vorgelegten einzelnen Kapitel des Kartellberichtes bekanntzugeben? Ich habe bereits in der Fragestunde am 3. Mai 1961 mitgeteilt, daß das Bundeskartellamt dem Bundeswirtschaftsministerium im Februar 1961 nur vorläufige Fassungen einzelner Kapitel des Tätigkeitsberichts vorgelegt hat. Bei diesen vorläufigen Fassungen handelte es sich lediglich um Beiträge einzelner Abteilungen und Referate des Bundeskartellamtes zu dem Gesamtbericht. Diese Beiträge wurden auch nach der Übersendung an das Bundeswirtschaftsministerium im Bundeskartellamt noch überarbeitet und aufeinander abgestimmt. Sie waren für die interne Diskussion bestimmt und gaben daher auch noch nicht die Auffassung des Bundeskartellamtes wieder. Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich bei dieser Sachlage keine Möglichkeit siehe, Beiträge bekanntzugeben, die als Teilentwürfe des Tätigkeitsberichts anzusehen sind und noch nicht die endgültige Auffassung des Bundeskartellamtes wiedergeben. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß vom 31.5. 1961 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Fragestunde der 160. Sitzung vom 30. 5. 1961, Drucksache 2760, Frage VIII/3) : Trifft die anläßlich einer Verhandlung gegen einen Soldaten der Bundeswehr berichtete Äußerung eines Gerichtsvorsitzenden zu, „es werde den Soldaten sehr leicht gemacht, auch tagsüber an Alkohol heranzukommen", und ist das Bundesverteidigungsministerium ggf. bereit, den Ausschank alkoholischer Getränke während der Tagesdienstzeit in Kantinen für Soldaten im Dienst auszuschließen. Ob ,es zutrifft, daß in einer Verhandlung gegen einen Soldaten von einem Gerichtsvorsitzenden geäußert wurde, „es werde den Soldaten sehr leicht gemacht, auch tagsüber an Alkohol heranzukommen", kann ich nicht bestätigen. Verhandlungsprotokolle der Strafgerichte werden mir im allgemeinen nicht übersandt. Ich kann aber versichern, daß es den Soldaten - sofern der Dienst es erfordert - schwerer als den anderen Staatsbürgern gemacht wird, Alkohol zu sich zu nehmen. Für Soldaten mit bestimmten Tätigkeiten ist in den einschlägigen Dienstvorschriften ein Alkoholverbot erlassen, so z. B. für Kraftfahrer und Piloten. In den Kantinen der Bundeswehr ist der Alkoholausschank nach dem Zapfenstreich bis zum Dienstbeginn verboten. Die Disziplinarvorgesetzten haben die Möglichkeit, aus dienstlichen Gründen und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ein Alkoholverbot 9396 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 für ihre Soldaten anzuordnen. Verstöße gegen solche Befehle werden disziplinar geahndet. Ein generelles Verbot halte ich nicht für angebracht. Anlage 4 Berichtigungen zu den Schriftlichen Berichten des Abgeordneten Dr. Wahl. Es ist zu lesen: Drucksache 2814 Seite 1 linke Spalte Zeile 22 statt „eine Entscheidung" : ein Urteil; rechte Spalte Zeile 14 statt „gegen die" : gegen den; Zeile 21 statt „zur Unterrichtung des Exequators" : zur Erreichung des Exequaturs; Seite 2 linke Spalte Zeile 1 statt „in dem" : indem; Zeile 6 statt „gesetzmäßig anzuerkennen": ihrer Gesetzmäßigkeit anzuerkennen; rechte Spalte Zeile 1 statt „diesen Ländern" : den strengeren Ländern; zu Drucksache 2815 linke Spalte Zeile 22 statt „auch" : schon; rechte Spalte Zeile 11 statt „für den Exequator" : für das Exequatur; Drucksache 2816 linke Spalte Zeile 27 statt „die Lösung eine" : diese Lösung auf dem Gebiet des Kollisionsrechts eine; Zeile 33 statt „vom" : am; Zeile 34 statt „durch Gesetzgebungsakte eigenes Recht" : durch Gesetzgebungsakte abweichen und ihr eigenes Recht . . . Anlage 5 Umdruck 933 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen 516, 2785). Der Bundestag wolle beschließen: § 117 wird folgender Satz angefügt: „Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 14. Juni 1961 Hoogen Jahn (Marburg) Dr. Bucher Benda Dr. Hauser Schlee Schröter (Berlin) Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Wittrock Anlage 6 Umdruck 934 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksachen 2745, 2810). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Bundesregierung regelt nach Anhörung des Deutschen Fakultätentages und der Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Bestallungsordnung für Ärzte die Mindestdauer des medizinischen Studiums, das Nähere über die ärztliche Prüfung, die Medizinalassistentenzeit und die Bestallung sowie die Prüfungsgebühren." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 935 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksachen 2745, 2810). Der Bundestag wolle beschließen: In § 11 Satz 1 wird das Wort „Westdeutschen" gestrichen. Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 8 Umdruck 936 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs ,eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen 516, 2785). Der Bundestag wolle beschließen: In § 22 wild folgender neuen Absatz 2 a eingefügt: „(2 a) Die Dienstaufsicht wird über die Gerichte des Bundes von dem Bundesminister der Justiz, über die Gerichte der Länder von den Justizministern der Länder ausgeübt." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 9 Umdruck 937 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr Lindenberg zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksachen 2053, 2725 [neu]) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 werden die Worte „und der früheren Landeszentralbank Saar" gestrichen. Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Lindenberg
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    Rede von Dr. Stefan Dittrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion wird nur wenige Sätze zu diesem Gesetz zu sagen haben. Sie gipfeln vor allem darin, daß das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Rahmen für diese Bundesärzteordnung gesetzt hat. Mehr läßt eben das Grundgesetz unserer Bundesrepublik auf Bundesebene nicht zu als das, was die Bundesregierung dem Bundestag mit dem Entwurf vorgelegt hat.
    Trotzdem sind wir von der CDU/CSU der Ansicht, daß eine rasche Verabschiedung dieser Bundesärzteordnung von entscheidender Bedeutung ist. Ich erinnere daran, daß von der Reichsärzteordnung des Jahres 1935 nur noch wenige Bestimmungen, insbesondere die über die Zulassung zum Arztberuf, als fortgeltendes Recht anzusehen sind. Bayern — das Land, aus dem ich komme — hat im Jahre 1946 ein eigenes Ärztegesetz geschaffen, so daß die Reichsärzteordnung auf dem Gebiet des ganzen Bundes gar nicht mehr weiter Geltung hat. Wir glauben aus diesem Gesichtspunkt, insbesondere auch wegen der Vereinheitlichung des Rechts und wegen einer Klarstellung der einzelnen Normen, daß die Bundesärzteordnung unbedingt noch in diesem Bundestag geschaffen werden mußte.
    Herr Kollege Bärsch hat Kritik daran geübt, daß der Bundestagsausschuß für Gesundheitswesen nur allzu kurze Zeit für seine Beratung gehabt hat. Das mag richtig sein; die Schuld daran aber der Bundesregierung zuzuschieben ist meines Erachtens nicht richtig. Denn es ist festzustellen, daß sich das Kabinett am 24. März 1961 mit dieser Materie beschäftigt hat und daß dann der Bundesrat dazu Stellung genommen hat, so daß für den Ausschuß an und für sich nur mehr wenig Zeit blieb. Es wurde aber trotzdem zur Genüge diskutiert.
    Meine Damen und Herren, wir sind der Ansicht, daß das Gesetz in der vorliegenden Form den heutigen Erfordernissen gerecht wird. Wir begrüßen vor allem eines in diesem Gesetz: daß nunmehr endlich die Erteilung der Bestallung an Ausländer sowie an Personen, die ihre ärztliche Ausbildung außerhalb des Bundesgebietes erworben haben, geregelt ist, was ja vor allem im Hinblick auf die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von außerordentlicher Bedeutung ist.
    Ich möchte das nicht vertiefen, was Herr Kollege Bärsch hinsichtlich der Prüfungsordnung gesagt hat.



    Dr. Dittrich
    Es ist richtig: Prüfungsordnungen mögen ihre Mängel haben, und immer dann, wenn ein einzelner Prüfer den Kandidaten zu examinieren hat, wird es da und dort zu Schwierigkeiten kommen, die in den einzelnen Fällen untersucht werden müssen. Wir müssen uns aber darüber klar sein, daß Kollegialkommissionen für die ärztliche Prüfung außerordentlich schwierig zu schaffen sind; denn man muß bedenken, daß ein Teil der ärztlichen Prüfungen am Krankenbett stattfinden muß und daß bei den einzelnen Examinatoren auch zeitliche Schwierigkeiten eintreten. Wir wollen das vielleicht in der Weise festhalten, daß dem Ermessen des einzelnen Prüfers nicht allzu viel Spielraum gegeben werden soll, wenn die einheitliche Prüfungsordnung geschaffen wird.
    Meine Fraktion begrüßt es auch, daß die Gebührenordnung nunmehr vereinheitlicht wird. Dabei möchte ich nicht verhehlen, daß es gerade der Innenminister des Landes Bayern gewesen ist, der einer bundeseinheitlichen Gebührenordnung aus föderalistischen Grundsätzen heraus energisch widersprochen hat.
    Meine Damen und Herren, noch eine Frage von besonderer Bedeutung! In diesem Gesetz ist nicht in jeder Bestimmung verankert, wen die Bundesregierung im einzelnen vor Erlaß der Verordnungen zu hören hat. Es galt aber bisher als ständige Übung der Bundesregierung, insbesondere des Bundesinnenministeriums, daß sämtliche beteiligten Verbände und sämtliche beteiligten Kreise vor dem Er) laß der Rechtsverordnungen gehört wurden und ausreichend Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen. Wenn in dem Änderungsantrag ausdrücklich der Fakultätentag vermerkt ist, so mag das als Beispiel dafür dienen, daß wir von der Bundesregierung und insbesondere vom Bundesinnenministerium erwarten, daß die beteiligten Verbände ausreichend Gelegenheit haben, zu den einzelnen Verordnungen Stellung zu nehmen. Wir sind sicher, daß die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium das tun werden.
    Die Schaffung dieser Bundesärzteordnung war notwendig. Sie stellt eine geeignete Grundlage für die Bestallung der Ärzte dar. Sie gibt die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen Gebührenordnung. Sie regelt insbesondere auch die Zulassung von Ausländern, wie ich bereits ausgeführt habe. Wir sind der Ansicht, daß wir dieser Bundesärzteordnung von seiten der CDU/CSU-Fraktion mit gutem Gewissen zustimmen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig verabschiedet.
Ich rufe auf Punkt 18 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermächtigung des Gouverneurs für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation zur Stimmenabgabe für eine Änderung des Abkommens über die Internationale FinanzCorporation (Drucksache 2741);

(Mündlicher Bericht 'des Wirtschaftsausschusses Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Fritz Wir kommen in zweiter Beratung zu Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort Wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen. Wir kommen zur dritten Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in der Schlußabstimmung dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen. Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines 'Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Lindenberg, für seinen Schriftlichen Bericht. Ich rufe auf in zweiter 'Beratung die §§ 1, — 2, — 3, — 4 — und 5. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünscht, 'den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen. Wir kommen zu § 6 und dem Änderungsantrag Umdruck 937. 'Soll er begründet werden? — Bitte sehr. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Änderungsantrag Umdruck 937 handelt es sich nur um eine formelle Richtigstellung. In § 6 des Gesetzentwurfs — Vereinfachte Abwicklung — heißt es, daß eine AusDr. Lindenberg einandersetzung mit der Deutschen Bundesbank und der früheren Landeszentralbank Saar unterbleibt. Eine Auseinandersetzung mit der früheren Landeszentralbank Saar ist überflüssig, da diese Landeszentralbank nicht mehr besteht. Der Bundesrat hatte bereits beim Durchgang ,der Drucksache 2053 auf diesen formellen Fehler hingewiesen. Die Bundesregierung hatte sich daraufhin bereit erklärt, eine Änderung im Ausschuß zu beantragen. Leider ist es durch ein Versehen unterblieben, die Änderung im Ausschuß zu beschließen. Uns bleibt damit zur Richtigstellung der Vorlage nur der Weg, daß wir jetzt im Sinne des Änderungsantrages beschließen, die Worte „und der früheren Landeszentralbank Saar" zu streichen. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Lindenberg, Umdruck 937, der soeben begründet worden ist. Wer zuzustimmen wünscht, ,den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen. Wir stimmen nunmehr ab über § 6 in. der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich rufe auf die §§7,-8,-9,— 10,-11,12, — 13, — 14, — 15 — sowie Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen. Wir kommen zur dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Seume. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Auffassungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank sind in den beiden bisherigen Grundsatzdebatten vor diesem Hause eingehend dargelegt worden und brauchen heute im einzelnen nicht noch einmal wiederholt zu werden. Ich nehme ausdrücklich Bezug auf die Ausführungen, die ich für meine Fraktion am 19. Mai 1960 und am 25. Januar dieses Jahres hier gemacht habe. Meine Fraktion hält die von der Bundesregierung vorgeschlagene Rechtskonstruktion bezüglich der sogenannten Liquidation der Reichsbank für falsch und lediglich für ein juristisches Scheingefecht, um die hundertprozentige Abfindung der Anteilseigner, die weder politisch noch sachlich gerechtfertigt und zu vertreten ist, als ein Resultat hinzustellen, das sich zwangsläufig aus einer angeblichen Rechtssituation ergebe, was jedoch in Wirklichkeit gar nicht der Fall ist. Es steht einwandfrei fest, daß die Anteilseigner keine Aktionäre sind. Weder im Urteil vom 9. Juli 1957 noch im Beschluß vom 13. Januar 1958 hat der Bundesgerichtshof erklärt, die Anteile seien „echte Aktien und keine Obligationen". Unzweifelhaft hat sich der Charakter der Anteilscheine seit 1875 'gewandelt. Von den damals vorhandenen beschränkten Rechten aus dem Papier, nämlich feste Verzinsung, zusätzliche Ertragsbeteiligung am Liquidationserlös, blieb über die Entwicklung von 1924 bis 1939 nur noch die feste Verzinsung übrig, und zwar ohne Ertragsbeteiligung und ohne Beteiligung am Liquidationserlös. Es erfolgte also eine unmißverständliche und noch klarere Zurückführung der Rechte aus dem Papier auf einen Status, den die Anteilscheine von Anfang an hatten, nämlich auf den Status von Wertpapieren eines besonderen Charakters zwischen Obligationen und Aktien. Den Reichsbankanteilscheinen fehlen, um wirkliche Aktien zu sein, die entscheidenden Kriterien eines Rapiers, das Substanzrechte verbürgt, nämlich sämtliche verantwortlichen Mitgliedschaftsrechte. Ich habe Ihnen in der 140. 'Sitzung des Hohen Hauses am 25. Januar dieses Jahres eingehend und zutreffend aus dem Beschluß des 2. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1958 zitiert. Die Hauptversammlung als das Organ 'der Anteilseigner war im Gegensatz zur Generalversammlung echter Aktionäre und echter Eigentümer niemals souverän. Dieser Hauptversammlung stand es aus diesem Grunde auch niemals zu, die Rechtsverhältnisse der Reichsbank im Rahmen des geltenden Rechts zu ordnen, wie das auch wörtlich in dem erwähnten Beschluß des Bundesgerichtshofs zu lesen ist. Aber mit der Ordnung der Rechtsverhältnisse der ehemaligen Reichsbank hat es entscheidend zu tun, wenn bereits 1947/48 der Besatzungsgesetzgeber angeordnet hat, daß die Reichsbankanstalten zu liquidieren sind, daß das neue Landeszentralbanksystem zu instituieren ist und daß eine Vermögensauseinandersetzung zwischen der ehemaligen Institution „Reichsbank" und dem neuen Landeszentralbanksystern stattzufinden hat. Es widerspricht also den Tatsachen, wenn die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf auf den Fiktionen aufbaut, daß die Reichsbank bis heute als lebendes Institut weiterbestanden und ausschließlich zugunsten der Anteilseigner fiktive Gewinne auf der Grundlage ,eines falsch berechneten Eigenkapitals gemacht hat. Es widerspricht weiter den Tatsachen, wenn die Bundesregierung die Anteilseigner als Aktionäre 'behandelt und sie ohne Rechtsgrundlage an einem falsch berechneten Liquidationserlös teilnehmen lassen will. Und es widerspricht 'schließlich den Tatsachen, wenn der Sinn der vorgeschriebenen Vermögensauseinandersetzung zwischen der ehemaligen Reichsbank und dem Landeszentralbanksysstem einseitig und ausschließlich zu einer hundertprozentigen Abfindung der Anteilseigner entstellt wird. Das Protokoll vom 26. November 1946 Dr. Seume des Ausschusses Finanzund Kreditwesen des damaligen Länderrates gibt hierüber eindeutig Auskunft. Wir haben dem Hohen Haus eingehend dargelegt, daß die Anteilseigner Inhaber von Wertpapieren eines besonderen Charakters sind, der sich in zunehmendem Maße demjenigen der festverzinslichen Wertpapiere genähert hat. Dies steht auch nicht in Widerspruch zu den angeführten Erkenntnissen des Bundesgerichtshofs. Meine Fraktion war und ist immer bereit, über eine vernünftige Einordnung der Anteilscheine in die Skala der Wertpapiere zwischen Aktien und Obligationen und über eine entsprechende vernünftige Entschädigung der Anteilseigner zu verhandeln. Diese Entschädigung kann allerdings niemals bei 100 % des Reichsmarknennwertes liegen. Wir bedauern, daß gewisse Ansätze hierzu, die bereits vor der ersten Lesung dieses Entwurfs bestanden haben, ohne Erfolg geblieben sind. Es ist nun noch notwendig, auf einige Fehler hinzuweisen, die in den Bemerkungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers und des Herrn Kollegen Lindenberg anläßlich der Aussprache am 25. Januar dieses Jahres enthalten sind. Herr Kollege Lindenberg, Sie bezeichnen — nach der unbestreitbaren Anordnung der Liquidation der Reichsbankanstalten durch den Besatzungsgesetzgeber 1947/48 — die Reichsbank als ein neben dem Landeszentralbanksystem fungierendes und dann als ruhendes Institut. Ruhende Institute, Herr Kollege Lindenberg, zeichnen sich dadurch aus, daß sie nicht mehr fungieren. Ruhende Institute werden nach dem Umstellungsrecht entweder zum Geschäftsbetrieb wieder zugelassen — das ist mit der ehemaligen Reichsbank eindeutig nicht der Fall — oder sie werden nach dem Umstellungsrecht als abwickelnde Institute behandelt. Das allein muß mit der ehemaligen Reichsbank geschehen. Und, Herr Kollege Lindenberg, weder ruhenden noch abwickelnden Instituten stehen Ausgleichsforderungen zu. Ausgleichsforderungen werden nur lebenden und ihre Funktionen ausübenden Instituten zuteil. Beides trifft für die ehemalige Reichsbank nicht zu. Insoweit war und bleibt die Reichsbank im echten Sinne mit 7,8 Milliarden DM überschuldet. Wenn die Reichsbankanteileigner Aktionäre wären, dann müßten Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, und Sie, Herr Kollege Lindenberg, daraus die harten Konsequenzen gegen die Anteileigner als die vermeintlichen Eigentümer dieses überschuldeten Instituts ziehen, und dann würden die Anteileigner nicht einen Pfennig bekommen können. Insoweit ist auch der Hinweis des Herrn Kollegen Lindenberg auf den Passivüberhang der Landeszentralbanken anläßlich der Währungsreform in bezug auf die Reichsbank gegenstandslos. Meine Damen und Herren, die Behandlung der Reichsbank nach dem Umstellungsrecht entweder als totes oder als ruhendes, aber nicht wieder zum Geschäftsbetrieb zugelassenes und damit abzuwickelndes Institut verbietet ohne jeden Zweifel die Berechnung eines Eigenkapitals, verbietet die Errechnung fiktiver Gewinne auf dieses Kapital für 91/2Jahre in Höhe von 47,5 % und verbietet alle weiteren darauf basierenden Manipulationen, wie sie der Entwurf der Bundesregierung entgegen dem bestehenden Recht vorsieht. Nach dem Sinn und dem Wortlaut des Umstellungsrechtes ist die Konstruktion der Bundesregierung unhaltbar. Diese Konstruktion ist gesetzeswidrig, solange sich die Bundesregierung auf das Umstellungsrecht bezieht. Wir halten es weiterhin für falsch, daß die Bundesregierung den Entwurf über die Liquidation der Golddiskontbank nicht abgetrennt und einer gesonderten parlamentarischen Behandlung zugeführt hat. Wir wissen heute, daß sich die Bundesregierung durch die Übernahme der juristischen Fehlkonstruktionen des verantwortlichen Ressorts in eine wenig beneidenswerte Zwangslage hineingebracht hat; denn die im Entwurf vorgesehene Liquidation der Golddiskontbank nach aktienrechtlichen Gesichtspunkten ist nur die Fassade, hinter der die Verhandlungen über eine mehr als hundertprozentige Abfindung der Golddiskontbank-Aktionäre abseits der Öffentlichkeit stattfinden. Nur um angesichts dieser Situation die Reichsbankanteileigner zum Stillhalten, zum Schweigen zu bringen, sieht sich die Bundesregierung gezwungen, diesen wenigstens eine hundertprozentige Abfindung zu gewähren. Es ist zu bedauern, meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung dieses Ziel nicht auf politisch geraden, sondern auf rechtlich krummen, sehr krummen Wegen zu erreichen sucht. (Abg. Könen [Düsseldorf]:: Wie der Herr, so's Gescherr!)


(Erste 'Beratung 160. Sitzung).


(Erste Beratung 140. Sitzung).

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    Rede von Dr. Heinrich Lindenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)