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ID0316220100

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    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1961 Inhalt: Nachruf auf die Opfer des Eisenbahnunglücks bei Eßlingen . . . . . . . . 9341 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kirchhoff und Giencke . . . . . 934,1 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Rechnungsjahrs 1960 (Drucksache 2787) 9341 B Änderung der Tagesordnung . . . . . 9341 B Fragestunde (Drucksache 2811) Fragen des Abg. Dr. Kohut: Rückgabe des deutschen Privatvermögens in den USA Dr. Carstens, Staatssekretär . 9342 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 9342 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 9342 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 9342 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisen für Ausländer Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . . 9342 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Rechtsgrundlage für die statistische Erfassung der Geschlechtskrankheiten Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 9343 A, C Bauer (Würzburg) (SPD) 9343 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Volkssternwarte Bochum Dr. Hölzl, Staatssekretär 9343 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Paßunion der sechs EWG-Staaten Dr. Hölzl, Staatssekretär 9343 D, 9344 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . 9343 D, 9344 A Jahn (Marburg) (SPD) 9344 A Frage des Abg. Eplée: Altersversorgung der älteren Angestellten des öffentlichen Dienstes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 9344 B, C Eplée (CDU/CSU) 9344 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Plakate zur Volkszählung Dr. Hölzl, Staatssekretär 9344 D, 9345 A, B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . 9344 D, 9345 A Jahn (Marburg) (SPD) 9345 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9345 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Interview des Generalbundesanwalts Dr. Güde 9345 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Bucher: Höchstbetrag für abzugsfähige Werbegeschenke Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9346 A, B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 9346 B, C Frage des Abg. Diel: Freibeträge bei der Vermögensabgabe Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9346 D Diel (CDU/CSU) . . . . . . . . 9346 D Frage des Abg. Schultz: Abschlußbericht betr. Beschaffung von Schützenpanzerwagen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9347 A Frage des Abg. Wilhelm: Verunreinigung der Rossel Dr. Westrick, Staatssekretär 9347 A, B, C, D Wilhelm (SPD) . . . . . . . 9347 B, C Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9347 C, D Fragen des Abg. Wilhelm: Entschädigung bei Bergschäden im Warndtgebiet Dr. Westrick, Staatssekretär . . 9347 D 9348 A, C Wilhelm (SPD) 9348 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9348 C Frage des Abg. Walter: Importzugeständnisse für USA-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister . . . . . 9348 D Frage des Abg. Mauk: Ausbau der bäuerlichen Geflügelmast Schwarz, Bundesminister . 9348 D, 9349 A Mauk (FDP) . . . . . . . . . 9349 A Frage des Abg. Mauk: Kredite für den Ausbau der bäuerlichen Geflügelmast Schwarz, Bundesminister 9349 D, 9350 A, B, C Mauk (FDP) 9350 A Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9350 B, C Frage des Abg. Logemann: Zusätze in Futtermittelmischungen betr. USA-Geflügel Schwarz, Bundesminister 9349 B Frage des Abg. Logemann: Amerikanisches Schlachtgeflügel und Lebensmittelgesetz 9350 C Frage des Abg. Murr: Langfristiges Lieferabkommen über Rindfleisch mit der französischen Regierung Schwarz, Bundesminister 9350 D, 9351 A, B Murr (FDP) 9351 A Mauk (FDP) . . . . . . . . 9351 A Frage des Abg. Leicht: Einfuhr unverzollter französischer Kartoffeln 9351 B Frage des Abg. Bay: Tiefflugübungsgebiet über dem Schwarzwald Strauß, Bundesminister . . . . 9351 C, D 9352 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . 9351 D, 9352 A Frage des Abg. Metzger: Gegenleistung für die Übereignung bundeseigenen Geländes an den Sportverein St. Stephan in Darmstadt-Griesheim Strauß, Bundesminister . . . 9352 B, C, D Metzger (SPD) 9352 C, D Frage des Abg. Schultz: Wein als Verpflegungsbestandteil in der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 9353 A Schultz (FDP) 9353 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 2817) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 9354 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Drucksache 2818) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 9354 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2819) Hoogen (CDU/CSU) 9354 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . 9355 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2820) Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9356 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz — GrdstVG) (Drucksache 2821) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9356 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes usw. (Steueränderungsgesetz 1961) (Drucksache 2822) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9358 D Seuffert (SPD) 9359 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundesseuchengesetz) (Drucksache 2823) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 9359 D Dr. Stammberger (FDP) 9361 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2824) Dr. Schäfer (SPD) 9362 A Frau Korspeter (SPD) 9363 A Mischnick (FDP) 9363 C Eichelbaum (CDU/CSU) 9363 D Schriftlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Haltung der Bundesregierung auf der NATO-Konferenz am 16. Dezember 1957 und über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. die internationale Lage, die Sicherung Berlins und die Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 2740, Umdrucke 6, 408) und Ergänzung zum Schriftlichen Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 2807) Jaksch (SPD) . . . . . . . . . 9364 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 9365 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2782) — Erste Beratung — 9367 C Entwurf eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 516); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2785) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9368 A Hoogen (CDU/CSU) . . . 9370 A, 9379 B Dr. Arndt (SPD) . 9370 B, 9372 A, 9378 B Schlee (CDU/CSU) 9374 C Dr. Bucher (FDP) 9376 D Berichtigung zu § 10 des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien . . . . 9380 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2814) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) 9380 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2815, zu 2815) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 9381 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2816) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9381 B Entwurf einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 2810) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . 9381 C, 9382 D Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 9382 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 9383 C Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Gouverneurs für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation zur Stimmenabgabe für eine Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache 2741); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2813) — Zweite und dritte Beratung — 9384 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2725 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Lindenberg (CDU/CSU) 9384 D, 9387 A Dr. Seume (SPD) 9385 B Dr. Erhard, Bundesminister . . . 9388 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2826) — Zweite und dritte Beratung — . 9389 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. September 1960 mit dem Königreich Belgien über Leistungen zugunsten belgischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2640); Berichte des Haushaltsausschusses und des Auswärt. Ausschusses (Drucksachen 2798, 2803) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 9389 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1960 zur Änderung und Ergänzung des Vertrages vom 18. Januar 1952 mit dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder (Drucksache 2661); Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 2804) — Zweite und dritte Beratung — 9389 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Baumwollsaatöl usw.) (Drucksache 2739); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2797) — Zweite und dritte Beratung — 9390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. Dezember 1960 über die Verlängerung des Abkommens über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 2671); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 2801, zu 2801) — Zweite und dritte Beratung — Birkelbach (SPD) 9390 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Schmücker, Illerhaus, Diebäcker u. Gen.) (Drucksache 2788) — Erste Beratung — 9391 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) — Erste Beratung — 9391 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (FDP) (Drucksache 2834) — Erste Beratung — . 9391 C Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (15. ÄndG LAG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2835) — Erste Beratung — . 9391 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Erdbeeren, Apfelkraut usw.) (Drucksachen 2680, 2802) . . . . 9391 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1958 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 2090, 2796) . . . . . . . . . . . 9391 D Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. berufliche und soziale Sicherung Deutscher in Entwicklungsländern (Drucksachen 2607, 2805) Dr. Martin (CDU/CSU) 9392 B Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2799, Umdruck 565) . . 9393 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2800) 9393 B Antrag betr. Unwetterkatastrophe in den Landkreisen Eggenfeld und Vilsbiburg (Abg. Dr. Kempfler, Hörauf u. Gen.) (Drucksache 2783) . . . . . . . . . 9393 C Antrag betr. Unwetter- und Hochwasserschäden (SPD) (Drucksache 2792) . . . . 9393 C Nächste Sitzung 9393 D Anlagen 9395 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 9341 162. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 17. 6. Berkhan 14. 6. Dr. Brecht 14. 6. Brese 14. 6. Burgemeister 14. 6. Dr. Deist 14. 6. Drachsler 18. 6. Geiger (München) 14. 6. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Dr. von Haniel-Niethammer 18. 6. Hauffe 1. 7. Heiland 14. 6. Höhne 1. 7. Holla 16. 6. Horn 16. 6. Dr. Jordan 14. 6. Keller 14. 6. Keuning 14. 6. Frau Kipp-Kaule 16. 6. Frau Klemmert 1. 7. Krammig 14. 6. Frau Krappe 14. 6. Dr. Krone 16. 6. Lantermann 16. 6. Lautenschlager 14. 6. Leber 16. 6. Lenz (Trossingen) 14. 6. Lohmar 16. 6. Dr. Löhr 16. 6. Frau Dr. Dr. h, c. Lüders 1. 7. Margulies 16. 6. Frau Nadig 14. 6. Neumann 14. 6. enhauer 14. 6. Pohle 3. 7. Rademacher 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 16. 6. Schneider (Bremerhaven) 14. 6. Schütz (Berlin) 16. 6. Dr. Seffrin 16. 6. Seither 14. 6. Struve 17. 6. Weinkamm 14. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Bucerius 15. 7. Goldhagen 1. 7. Killat (Unterbach) 24. 6. Pietscher 20. 6. Frau Strobel 24. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Wiestrick vom 2. 6. 1961 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Fragestunde der 160. Sitzung vom 30.5. 1961, Drucksache 2760, Frage V/1): Ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament oder wenigstens Abgeordneten auf ihren Wunsch die vom Bundeskartellamt im Februar 1961 der Bundesregierung vorgelegten einzelnen Kapitel des Kartellberichtes bekanntzugeben? Ich habe bereits in der Fragestunde am 3. Mai 1961 mitgeteilt, daß das Bundeskartellamt dem Bundeswirtschaftsministerium im Februar 1961 nur vorläufige Fassungen einzelner Kapitel des Tätigkeitsberichts vorgelegt hat. Bei diesen vorläufigen Fassungen handelte es sich lediglich um Beiträge einzelner Abteilungen und Referate des Bundeskartellamtes zu dem Gesamtbericht. Diese Beiträge wurden auch nach der Übersendung an das Bundeswirtschaftsministerium im Bundeskartellamt noch überarbeitet und aufeinander abgestimmt. Sie waren für die interne Diskussion bestimmt und gaben daher auch noch nicht die Auffassung des Bundeskartellamtes wieder. Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich bei dieser Sachlage keine Möglichkeit siehe, Beiträge bekanntzugeben, die als Teilentwürfe des Tätigkeitsberichts anzusehen sind und noch nicht die endgültige Auffassung des Bundeskartellamtes wiedergeben. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß vom 31.5. 1961 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Fragestunde der 160. Sitzung vom 30. 5. 1961, Drucksache 2760, Frage VIII/3) : Trifft die anläßlich einer Verhandlung gegen einen Soldaten der Bundeswehr berichtete Äußerung eines Gerichtsvorsitzenden zu, „es werde den Soldaten sehr leicht gemacht, auch tagsüber an Alkohol heranzukommen", und ist das Bundesverteidigungsministerium ggf. bereit, den Ausschank alkoholischer Getränke während der Tagesdienstzeit in Kantinen für Soldaten im Dienst auszuschließen. Ob ,es zutrifft, daß in einer Verhandlung gegen einen Soldaten von einem Gerichtsvorsitzenden geäußert wurde, „es werde den Soldaten sehr leicht gemacht, auch tagsüber an Alkohol heranzukommen", kann ich nicht bestätigen. Verhandlungsprotokolle der Strafgerichte werden mir im allgemeinen nicht übersandt. Ich kann aber versichern, daß es den Soldaten - sofern der Dienst es erfordert - schwerer als den anderen Staatsbürgern gemacht wird, Alkohol zu sich zu nehmen. Für Soldaten mit bestimmten Tätigkeiten ist in den einschlägigen Dienstvorschriften ein Alkoholverbot erlassen, so z. B. für Kraftfahrer und Piloten. In den Kantinen der Bundeswehr ist der Alkoholausschank nach dem Zapfenstreich bis zum Dienstbeginn verboten. Die Disziplinarvorgesetzten haben die Möglichkeit, aus dienstlichen Gründen und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ein Alkoholverbot 9396 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 für ihre Soldaten anzuordnen. Verstöße gegen solche Befehle werden disziplinar geahndet. Ein generelles Verbot halte ich nicht für angebracht. Anlage 4 Berichtigungen zu den Schriftlichen Berichten des Abgeordneten Dr. Wahl. Es ist zu lesen: Drucksache 2814 Seite 1 linke Spalte Zeile 22 statt „eine Entscheidung" : ein Urteil; rechte Spalte Zeile 14 statt „gegen die" : gegen den; Zeile 21 statt „zur Unterrichtung des Exequators" : zur Erreichung des Exequaturs; Seite 2 linke Spalte Zeile 1 statt „in dem" : indem; Zeile 6 statt „gesetzmäßig anzuerkennen": ihrer Gesetzmäßigkeit anzuerkennen; rechte Spalte Zeile 1 statt „diesen Ländern" : den strengeren Ländern; zu Drucksache 2815 linke Spalte Zeile 22 statt „auch" : schon; rechte Spalte Zeile 11 statt „für den Exequator" : für das Exequatur; Drucksache 2816 linke Spalte Zeile 27 statt „die Lösung eine" : diese Lösung auf dem Gebiet des Kollisionsrechts eine; Zeile 33 statt „vom" : am; Zeile 34 statt „durch Gesetzgebungsakte eigenes Recht" : durch Gesetzgebungsakte abweichen und ihr eigenes Recht . . . Anlage 5 Umdruck 933 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen 516, 2785). Der Bundestag wolle beschließen: § 117 wird folgender Satz angefügt: „Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 14. Juni 1961 Hoogen Jahn (Marburg) Dr. Bucher Benda Dr. Hauser Schlee Schröter (Berlin) Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Wittrock Anlage 6 Umdruck 934 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksachen 2745, 2810). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Bundesregierung regelt nach Anhörung des Deutschen Fakultätentages und der Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Bestallungsordnung für Ärzte die Mindestdauer des medizinischen Studiums, das Nähere über die ärztliche Prüfung, die Medizinalassistentenzeit und die Bestallung sowie die Prüfungsgebühren." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 935 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksachen 2745, 2810). Der Bundestag wolle beschließen: In § 11 Satz 1 wird das Wort „Westdeutschen" gestrichen. Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 8 Umdruck 936 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs ,eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen 516, 2785). Der Bundestag wolle beschließen: In § 22 wild folgender neuen Absatz 2 a eingefügt: „(2 a) Die Dienstaufsicht wird über die Gerichte des Bundes von dem Bundesminister der Justiz, über die Gerichte der Länder von den Justizministern der Länder ausgeübt." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 9 Umdruck 937 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr Lindenberg zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksachen 2053, 2725 [neu]) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 werden die Worte „und der früheren Landeszentralbank Saar" gestrichen. Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Lindenberg
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Herrn Kollen Bucher ist zuzustimmen darin, daß er den Richtern in das Gedächtnis ruft, daß sie staatliche Richter sind und daß die ihnen anvertraute rechtsprechende Gewalt eine Form und Art der Staatsgewalt ist. Ein Richter kann und darf sich deshalb, da er dem Gesetz unterworfen ist, nicht über das Grundgesetz stellen.
    Aber, Herr Kollege Bucher, im übrigen kann ich mit Ihren Ausführungen doch nicht übereinstimmen, und das wollte ich hier wenigstens zu Protokoll erklärt haben.
    Dem Bonner Grundgesetz liegt eine Auffassung des Rechtsstaats zugrunde, die sich deutlich abkehrt von Auffassungen des 19. Jahrhunderts. Im 19 Jahrhundert war der Rechtsstaatsbegriff formalisiert und im wesentlichen, wie Sie es heute noch ausgeführt haben, mit dem Gedanken der Rechtssicherheit verknüpft.
    Das Grundgesetz sieht im Wert der Gerechtigkeit wesentlich mehr als in einer Berechenbarkeit und einer formalen Sicherheit. Es hat den kühnen und großartigen Versuch unternommen, materiale Gerechtigkeit wenigstens in Umrissen in seinen Grundrechten niederzulegen und diese Grundrechte erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte zum unmittelbar geltenden Gesetz zu machen. Das ergibt zwar einen minderen Grad von Berechenbarkeit, als das früher der Fall war, als Gesetze nicht auf ihre Übereinstimmung mit einem Gehalt an materialer Gerechtigkeit geprüft werden konnten und durften. Aber ich bin überzeugt davon, daß — nach den Erfahrungen unserer bitteren Geschichte — die Verfassungsentscheidung recht daran getan hat, in einem Rechtsstaat das Wagnis Ldes Gerechtigkeitsstaates zu sehen, auch wenn es manchmal gewisse Unsicherheiten der Entscheidung offenläßt. Man sollte diese große geschichtliche Entscheidung des Bonner Grundgesetzes nicht dadurch in Verruf bringen, daß man sagt, man habe Sorge, hier gehe es um eine Entwicklung zum „Justizstaat".
    Der Herr Kollege Schlee hat richtig darauf aufmerksam gemacht, daß die Frage der Anziehungskraft des Richteramtes wesentlich ist. Deshalb möchte ich in Anknüpfung an das, was Herr Kollege Bucher dazu gesagt hat, auch meinerseits betonen: Die Anziehungskraft des Richteramtes hängt auch davon ab, wie man mit den Richtern umgeht. Das Bundesverfassungsgericht hat vor einer ganzen Reihe von Jahren den anderen Verfassungsorganen des Bundes eine Denkschrift über seinen Status überreicht. Der Herr Bundeskanzler hat — auch das ist bereits mehrere Jahre her — dem Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes mitgeteilt, diese Denkschrift sei Gegenstand interfraktioneller Verhandlungen. Wir warten auf diese Verhandlungen noch heute,

    (Abg. Jahn [Marburg] : Sehr richtig!)

    obgleich der Mehrheitsfraktion mitgeteilt ist, wer auf seiten der anderen Fraktionen für diese Verhandlungen zur Verfügung steht. So kann man nicht mit dem höchsten Gericht und den höchsten Richtern umgehen! Auch sonst sind da Fragen offen, etwa die Frage der Zurücksetzung unserer höchsten Richter bei den oberen Bundesgerichten gegenüber den Ministerialbeamten in der Frage der höchstrichterlichen Zulage.
    Nun ein letztes, weshalb ich mich eigentlich zu Wort gemeldet habe. Ich kann nicht unwidersprochen lassen, was Herr Kollege Schlee zur Frage der richterlichen Gewissensnot hier ausgeführt hat. Es trifft nicht zu, daß der Ausschuß insoweit eine Entscheidung gefällt habe. Wir haben diese Frage, wie es auch in Ihrem Bericht heißt, offengelassen, weil sich eine Einigung nicht abzeichnete. Wir haben uns bemüht, dieses wesentliche Justizgesetz hier zu einer einheitlichen Verabschiedung zu bringen; darum haben wir die Frage nicht zu Ende diskutiert. Herr Kollege Schlee, Sie haben gesagt: Wir glauben, daß ein Richter im Falle seiner Gewissensnot auf sein Richteramt verzichten muß. Das ist Ihre sehr achtenswerte persönliche Überzeugung, vielleicht auch die manches ihrer Freunde. Jedenfalls möchte ich aber nicht, daß auf Grund des Protokolls der Eindruck entsteht, das sei eine gemeinsame und unstreitige Auffassung im Rechtsausschuß gewesen. Denn die Frage der Gewissensnot wegen eines bestimmten Einzelgesetzes ist keineswegs gleichbedeutend mit der Frage nach einer Übereinstimmung des Gestzes mit der Verfassung. Ich für meine Person bin jedenfalls der Überzeugung, daß sich aus Art. 4 des Grundgesetzes etwas anderes ergibt. Selbstverständlich sind wir darin einig, daß ein Richter nicht seine persönliche Auffassung oder sein wirkliches oder vermeintliches Gewissen über Gesetz und



    Dr. Arndt
    Recht stellen kann. Denn ich sagte ja: er ist staatlicher Richter, er übt Staatsgewalt aus. Er ist an das Grundgesetz gebunden. Das ist die oberste Grenze der Prüfbarkeit. Aber ich bin der Meinung, daß ihn dann diese unüberwindliche Gewissensnot von der Mitwirkung in einem bestimmten Prozeß befreit. Er wird dann für diesen Prozeß und für diese spezielle Norm ein „iudex inhabilis", ein ungeeigneter Richter. Denn — um das nochmals zu betonen — daß der Richter an Gesetz und Recht gebunden ist, macht ihn nicht zum Gesetzesanwendungsautomaten und ermöglicht ihm nicht, seine Hände in Unschuld zu waschen und die Alleinverantwortung dem Gesetzgeber zuzuschieben.
    Das, was hier im Richtergesetz und im Bonner Grundgesetz einen neuen Anfang bildet, ist die unbedingte Verantwortlichkeit des Richters für das Recht, das er spricht. Diese Verantwortung kann er nicht von sich weisen. Das ist es, was uns von der Vergangenheit vor 1945 in einer unübertrefflichen, in einer radikalen Art und Weise unterscheidet. Daraus erklärt sich die Stellung des Richters im Staatsganzen und im Volk.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird weiterhin das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Eine Gegenstimme. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Gegen eine Stimme ohne Enthaltungen angenommen!
Ich komme nun zu Punkt 2 des Ausschußantrages, also zu dem Entschließungsantrag. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Hoogen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir namens des Rechtsausschusses einige wenige Worte zur Begründung des Entschließungsantrages, den Sie auf Seite 27 der Ihnen vorliegenden Drucksache 2785 unter Ziffer 2 finden. In den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf wurde von jedem der Herren Redner ein Problem angesprochen, das in dem in § 111 a des soeben von Ihnen angenommenen Gesetzes vorgesehenen Sinne geregelt wurde. Danach kann ein Richter oder Staatsanwalt, der während des zweiten Weltkrieges als Richter oder Staatsanwalt in der Strafrechtspflege mitgewirkt hat, auf seinen eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Dieser Antrag kann bis zum 30. Juni des nächsten Jahres gestellt werden.
    Ich glaube, der Rechtsausschuß schuldet Ihnen, zumal diese Vorschrift im Regierungsentwurf nicht enthalten war, eine Aufklärung darüber, was es mit dieser Bestimmung, die in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag steht, auf sich hat.
    Der Rechtsausschuß hat sich in einer Reihe von vertraulich geführten Beratungen mit einem Problem befaßt, das nicht etwa in böser Absicht von außen an uns herangetragen wurde, sondern das in einer Verhandlung vor einem deutschen Gericht, nämlich in dem Verfahren gegen Schörner, sichtbar wurde. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß Sie wissen, was ich meine. Das war für Mitglieder des Rechtsausschusses Veranlassung, das Problem der Richter und Staatsanwälte zunächst in vertraulichen Sitzungen aufzugreifen; denn es bewegte die deutsche Öffentlichkeit und über die deutschen Grenzen hinaus die Offentlichkeit in höchstem Maße.
    Das Probelm war nicht sehr einfach. Wir haben es in vertraulichen Sitzungen behandelt, weil wir ja prüfen mußten, was es mit diesen Vorwürfen auf sich hatte, und wir uns nicht dem Verdacht aussetzen wollten, wir hätten ein Interesse daran, diese Fragen vorzeitig vor der Öffentlichkeit auszubreiten. Der Herr Bundesminister der Justiz hat dankenswerterweise stets mit Berichten zur Verfügung gestanden, und ich glaube sagen zu dürfen, daß uns die vertrauliche Behandlung dieser Frage zwei Jahre hindurch gelungen ist. Das ist nicht ganz selbstverständlich, zumal es sich um eine Frage handelte, die das Interesse der Öffentlichkeit in Deutschland und, ich sagte es schon, über die deutschen Grenzen hinaus in einem großen Maße findet.
    Etwa vor einem halben Jahr trat der Rechtsausschuß des Bundesrates an den Rechtsausschuß des Bundestages mit der Anregung heran, durch eine Grundgesetzänderung die Lösung dieses Problems zu suchen. Die Herren Justizminister der Länder sind ja die Dienstherren der weitaus größten Zahl der Richter. Bei Bundesrichtern ist das Problem, das glaube ich sagen zu dürfen, überhaupt nicht bzw. nur in einem einzigen Falle aufgetaucht. In der Mehrzahl handelt es sich um Richter auf Landesebene. Es kam zu gemeinsamen Beratungen mit uns im Rechtsausschuß des Bundestages. Ich glaube auch bei der Gelegenheit sagen zu dürfen, daß diese Art und Weise der Beratung eines so wichtigen, eines politisch so bedeutsamen Problems, die gemeinsame Beratung der Ausschüsse beider Häuser des Parlaments, des Rechtsausschusses des Bundestages und des Rechtsausschusses des Bundesrats, also in dem Falle mit den Herren Justizministern der deutschen Länder, gut gewesen ist. Ich glaube, sie hat uns die streitige Behandlung dieses Problems, möglicherweise sogar über den Vermittlungausschuß, erspart. Ich hebe das mit Absicht hervor, weil es das Bedürfnis beider Ausschüsse — des Bundestages und des Bundesrates — ist, diese gute Übung, die wir hier begonnen haben, auch in Zukunft zum Segen unserer Gesetzgebung fortzusetzen.
    Der Rechtsausschuß des Bundestages hat dann nach vielen Beratungen in den Fraktionen in mehreren Sitzungen doch die Erkenntnis gewonnen, daß ihm der Grundsatz der Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit des Richters so hoch stehen sollte, daß er Ausnahmen davon nicht ohne Not bewilligen sollte. Deswegen haben wir im Rechtsausschuß des Bundestages und in Übereinstimmung damit auch im Rechtsausschuß des Bundesrates einstweilen davon abgesehen, die Verfassungsergän-



    Hoogen
    zung weiterzuberaten. Vielmehr soll versucht werden, das Problem des Ausscheidens der durch untragbare Urteile belasteten Richter so zu lösen, wie es § 111a vorsieht.
    Aber nun zu der Entschließung! Die Entschließung ist den Ausschüssen beider Häuser — ich darf das sagen, obwohl ich nur für den Rechtsausschuß des Bundestages spreche — ein sehr ernstes Anliegen. Sie finden auf Seite 27 die Erwartung ausgesprochen,
    daß jeder Richter und Staatsanwalt, der wegen seiner Mitwirkung an Todesurteilen mit begründeten Vorwürfen aus der Vergangenheit rechnen muß, sich seiner Pflicht bewußt wird, jetzt aus dem Dienst auszuscheiden.
    In ,der Entschließung heißt es, daß mit dem Gesetz ein neuer Anfang gemacht wird. Herr Kollege Dr. Arndt hat soeben ausgeführt, was damit gemeint ist. Das präzise ist ,die Auffassung des Rechtsausschusses. Die rechtsstaatliche Justiz kann sich um der Glaubwürdigkeit der Justiz unter der neuen Ordnung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates willen unter keinen Umständen mit Verfehlungen der nationalsozialistischen Zeit in Verbindung bringen lassen. Der Rechtsausschuß bittet infolgedessen das Hohe Haus, zum Ausdruck zu bringen, daß es, wenn notwendig, entschlossen ist, eine grundgesetzliche Entscheidung zu treffen dahingehend, daß jeder Richter und Staatsanwalt, der ein unverantwortliches und unmenschliches Todesurteil mitverschuldete, sein Amt verliert. Das ist der Kernsatz der Entschließung, die wir Ihnen vorlegen und um deren Annahme ich Sie namens des Rechtsausschusses bitte.

    (Beifall.)