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    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1961 Inhalt: Nachruf auf die Opfer des Eisenbahnunglücks bei Eßlingen . . . . . . . . 9341 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kirchhoff und Giencke . . . . . 934,1 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Rechnungsjahrs 1960 (Drucksache 2787) 9341 B Änderung der Tagesordnung . . . . . 9341 B Fragestunde (Drucksache 2811) Fragen des Abg. Dr. Kohut: Rückgabe des deutschen Privatvermögens in den USA Dr. Carstens, Staatssekretär . 9342 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 9342 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 9342 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 9342 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisen für Ausländer Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . . 9342 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Rechtsgrundlage für die statistische Erfassung der Geschlechtskrankheiten Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 9343 A, C Bauer (Würzburg) (SPD) 9343 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Volkssternwarte Bochum Dr. Hölzl, Staatssekretär 9343 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Paßunion der sechs EWG-Staaten Dr. Hölzl, Staatssekretär 9343 D, 9344 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . 9343 D, 9344 A Jahn (Marburg) (SPD) 9344 A Frage des Abg. Eplée: Altersversorgung der älteren Angestellten des öffentlichen Dienstes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 9344 B, C Eplée (CDU/CSU) 9344 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Plakate zur Volkszählung Dr. Hölzl, Staatssekretär 9344 D, 9345 A, B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . 9344 D, 9345 A Jahn (Marburg) (SPD) 9345 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9345 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Interview des Generalbundesanwalts Dr. Güde 9345 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Bucher: Höchstbetrag für abzugsfähige Werbegeschenke Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9346 A, B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 9346 B, C Frage des Abg. Diel: Freibeträge bei der Vermögensabgabe Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9346 D Diel (CDU/CSU) . . . . . . . . 9346 D Frage des Abg. Schultz: Abschlußbericht betr. Beschaffung von Schützenpanzerwagen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9347 A Frage des Abg. Wilhelm: Verunreinigung der Rossel Dr. Westrick, Staatssekretär 9347 A, B, C, D Wilhelm (SPD) . . . . . . . 9347 B, C Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9347 C, D Fragen des Abg. Wilhelm: Entschädigung bei Bergschäden im Warndtgebiet Dr. Westrick, Staatssekretär . . 9347 D 9348 A, C Wilhelm (SPD) 9348 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9348 C Frage des Abg. Walter: Importzugeständnisse für USA-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister . . . . . 9348 D Frage des Abg. Mauk: Ausbau der bäuerlichen Geflügelmast Schwarz, Bundesminister . 9348 D, 9349 A Mauk (FDP) . . . . . . . . . 9349 A Frage des Abg. Mauk: Kredite für den Ausbau der bäuerlichen Geflügelmast Schwarz, Bundesminister 9349 D, 9350 A, B, C Mauk (FDP) 9350 A Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9350 B, C Frage des Abg. Logemann: Zusätze in Futtermittelmischungen betr. USA-Geflügel Schwarz, Bundesminister 9349 B Frage des Abg. Logemann: Amerikanisches Schlachtgeflügel und Lebensmittelgesetz 9350 C Frage des Abg. Murr: Langfristiges Lieferabkommen über Rindfleisch mit der französischen Regierung Schwarz, Bundesminister 9350 D, 9351 A, B Murr (FDP) 9351 A Mauk (FDP) . . . . . . . . 9351 A Frage des Abg. Leicht: Einfuhr unverzollter französischer Kartoffeln 9351 B Frage des Abg. Bay: Tiefflugübungsgebiet über dem Schwarzwald Strauß, Bundesminister . . . . 9351 C, D 9352 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . 9351 D, 9352 A Frage des Abg. Metzger: Gegenleistung für die Übereignung bundeseigenen Geländes an den Sportverein St. Stephan in Darmstadt-Griesheim Strauß, Bundesminister . . . 9352 B, C, D Metzger (SPD) 9352 C, D Frage des Abg. Schultz: Wein als Verpflegungsbestandteil in der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 9353 A Schultz (FDP) 9353 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 2817) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 9354 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Drucksache 2818) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 9354 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2819) Hoogen (CDU/CSU) 9354 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . 9355 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2820) Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9356 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz — GrdstVG) (Drucksache 2821) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9356 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes usw. (Steueränderungsgesetz 1961) (Drucksache 2822) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9358 D Seuffert (SPD) 9359 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundesseuchengesetz) (Drucksache 2823) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 9359 D Dr. Stammberger (FDP) 9361 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2824) Dr. Schäfer (SPD) 9362 A Frau Korspeter (SPD) 9363 A Mischnick (FDP) 9363 C Eichelbaum (CDU/CSU) 9363 D Schriftlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Haltung der Bundesregierung auf der NATO-Konferenz am 16. Dezember 1957 und über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. die internationale Lage, die Sicherung Berlins und die Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 2740, Umdrucke 6, 408) und Ergänzung zum Schriftlichen Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 2807) Jaksch (SPD) . . . . . . . . . 9364 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 9365 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2782) — Erste Beratung — 9367 C Entwurf eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 516); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2785) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9368 A Hoogen (CDU/CSU) . . . 9370 A, 9379 B Dr. Arndt (SPD) . 9370 B, 9372 A, 9378 B Schlee (CDU/CSU) 9374 C Dr. Bucher (FDP) 9376 D Berichtigung zu § 10 des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien . . . . 9380 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2814) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) 9380 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2815, zu 2815) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 9381 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2816) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9381 B Entwurf einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 2810) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . 9381 C, 9382 D Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 9382 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 9383 C Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Gouverneurs für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation zur Stimmenabgabe für eine Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache 2741); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2813) — Zweite und dritte Beratung — 9384 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2725 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Lindenberg (CDU/CSU) 9384 D, 9387 A Dr. Seume (SPD) 9385 B Dr. Erhard, Bundesminister . . . 9388 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2826) — Zweite und dritte Beratung — . 9389 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. September 1960 mit dem Königreich Belgien über Leistungen zugunsten belgischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2640); Berichte des Haushaltsausschusses und des Auswärt. Ausschusses (Drucksachen 2798, 2803) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 9389 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1960 zur Änderung und Ergänzung des Vertrages vom 18. Januar 1952 mit dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder (Drucksache 2661); Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 2804) — Zweite und dritte Beratung — 9389 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Baumwollsaatöl usw.) (Drucksache 2739); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2797) — Zweite und dritte Beratung — 9390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. Dezember 1960 über die Verlängerung des Abkommens über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 2671); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 2801, zu 2801) — Zweite und dritte Beratung — Birkelbach (SPD) 9390 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Schmücker, Illerhaus, Diebäcker u. Gen.) (Drucksache 2788) — Erste Beratung — 9391 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) — Erste Beratung — 9391 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (FDP) (Drucksache 2834) — Erste Beratung — . 9391 C Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (15. ÄndG LAG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2835) — Erste Beratung — . 9391 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Erdbeeren, Apfelkraut usw.) (Drucksachen 2680, 2802) . . . . 9391 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1958 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 2090, 2796) . . . . . . . . . . . 9391 D Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. berufliche und soziale Sicherung Deutscher in Entwicklungsländern (Drucksachen 2607, 2805) Dr. Martin (CDU/CSU) 9392 B Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2799, Umdruck 565) . . 9393 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2800) 9393 B Antrag betr. Unwetterkatastrophe in den Landkreisen Eggenfeld und Vilsbiburg (Abg. Dr. Kempfler, Hörauf u. Gen.) (Drucksache 2783) . . . . . . . . . 9393 C Antrag betr. Unwetter- und Hochwasserschäden (SPD) (Drucksache 2792) . . . . 9393 C Nächste Sitzung 9393 D Anlagen 9395 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 9341 162. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 17. 6. Berkhan 14. 6. Dr. Brecht 14. 6. Brese 14. 6. Burgemeister 14. 6. Dr. Deist 14. 6. Drachsler 18. 6. Geiger (München) 14. 6. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Dr. von Haniel-Niethammer 18. 6. Hauffe 1. 7. Heiland 14. 6. Höhne 1. 7. Holla 16. 6. Horn 16. 6. Dr. Jordan 14. 6. Keller 14. 6. Keuning 14. 6. Frau Kipp-Kaule 16. 6. Frau Klemmert 1. 7. Krammig 14. 6. Frau Krappe 14. 6. Dr. Krone 16. 6. Lantermann 16. 6. Lautenschlager 14. 6. Leber 16. 6. Lenz (Trossingen) 14. 6. Lohmar 16. 6. Dr. Löhr 16. 6. Frau Dr. Dr. h, c. Lüders 1. 7. Margulies 16. 6. Frau Nadig 14. 6. Neumann 14. 6. enhauer 14. 6. Pohle 3. 7. Rademacher 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 16. 6. Schneider (Bremerhaven) 14. 6. Schütz (Berlin) 16. 6. Dr. Seffrin 16. 6. Seither 14. 6. Struve 17. 6. Weinkamm 14. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Bucerius 15. 7. Goldhagen 1. 7. Killat (Unterbach) 24. 6. Pietscher 20. 6. Frau Strobel 24. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Wiestrick vom 2. 6. 1961 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Fragestunde der 160. Sitzung vom 30.5. 1961, Drucksache 2760, Frage V/1): Ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament oder wenigstens Abgeordneten auf ihren Wunsch die vom Bundeskartellamt im Februar 1961 der Bundesregierung vorgelegten einzelnen Kapitel des Kartellberichtes bekanntzugeben? Ich habe bereits in der Fragestunde am 3. Mai 1961 mitgeteilt, daß das Bundeskartellamt dem Bundeswirtschaftsministerium im Februar 1961 nur vorläufige Fassungen einzelner Kapitel des Tätigkeitsberichts vorgelegt hat. Bei diesen vorläufigen Fassungen handelte es sich lediglich um Beiträge einzelner Abteilungen und Referate des Bundeskartellamtes zu dem Gesamtbericht. Diese Beiträge wurden auch nach der Übersendung an das Bundeswirtschaftsministerium im Bundeskartellamt noch überarbeitet und aufeinander abgestimmt. Sie waren für die interne Diskussion bestimmt und gaben daher auch noch nicht die Auffassung des Bundeskartellamtes wieder. Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich bei dieser Sachlage keine Möglichkeit siehe, Beiträge bekanntzugeben, die als Teilentwürfe des Tätigkeitsberichts anzusehen sind und noch nicht die endgültige Auffassung des Bundeskartellamtes wiedergeben. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß vom 31.5. 1961 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Fragestunde der 160. Sitzung vom 30. 5. 1961, Drucksache 2760, Frage VIII/3) : Trifft die anläßlich einer Verhandlung gegen einen Soldaten der Bundeswehr berichtete Äußerung eines Gerichtsvorsitzenden zu, „es werde den Soldaten sehr leicht gemacht, auch tagsüber an Alkohol heranzukommen", und ist das Bundesverteidigungsministerium ggf. bereit, den Ausschank alkoholischer Getränke während der Tagesdienstzeit in Kantinen für Soldaten im Dienst auszuschließen. Ob ,es zutrifft, daß in einer Verhandlung gegen einen Soldaten von einem Gerichtsvorsitzenden geäußert wurde, „es werde den Soldaten sehr leicht gemacht, auch tagsüber an Alkohol heranzukommen", kann ich nicht bestätigen. Verhandlungsprotokolle der Strafgerichte werden mir im allgemeinen nicht übersandt. Ich kann aber versichern, daß es den Soldaten - sofern der Dienst es erfordert - schwerer als den anderen Staatsbürgern gemacht wird, Alkohol zu sich zu nehmen. Für Soldaten mit bestimmten Tätigkeiten ist in den einschlägigen Dienstvorschriften ein Alkoholverbot erlassen, so z. B. für Kraftfahrer und Piloten. In den Kantinen der Bundeswehr ist der Alkoholausschank nach dem Zapfenstreich bis zum Dienstbeginn verboten. Die Disziplinarvorgesetzten haben die Möglichkeit, aus dienstlichen Gründen und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ein Alkoholverbot 9396 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 für ihre Soldaten anzuordnen. Verstöße gegen solche Befehle werden disziplinar geahndet. Ein generelles Verbot halte ich nicht für angebracht. Anlage 4 Berichtigungen zu den Schriftlichen Berichten des Abgeordneten Dr. Wahl. Es ist zu lesen: Drucksache 2814 Seite 1 linke Spalte Zeile 22 statt „eine Entscheidung" : ein Urteil; rechte Spalte Zeile 14 statt „gegen die" : gegen den; Zeile 21 statt „zur Unterrichtung des Exequators" : zur Erreichung des Exequaturs; Seite 2 linke Spalte Zeile 1 statt „in dem" : indem; Zeile 6 statt „gesetzmäßig anzuerkennen": ihrer Gesetzmäßigkeit anzuerkennen; rechte Spalte Zeile 1 statt „diesen Ländern" : den strengeren Ländern; zu Drucksache 2815 linke Spalte Zeile 22 statt „auch" : schon; rechte Spalte Zeile 11 statt „für den Exequator" : für das Exequatur; Drucksache 2816 linke Spalte Zeile 27 statt „die Lösung eine" : diese Lösung auf dem Gebiet des Kollisionsrechts eine; Zeile 33 statt „vom" : am; Zeile 34 statt „durch Gesetzgebungsakte eigenes Recht" : durch Gesetzgebungsakte abweichen und ihr eigenes Recht . . . Anlage 5 Umdruck 933 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen 516, 2785). Der Bundestag wolle beschließen: § 117 wird folgender Satz angefügt: „Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 14. Juni 1961 Hoogen Jahn (Marburg) Dr. Bucher Benda Dr. Hauser Schlee Schröter (Berlin) Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Wittrock Anlage 6 Umdruck 934 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksachen 2745, 2810). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Bundesregierung regelt nach Anhörung des Deutschen Fakultätentages und der Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Bestallungsordnung für Ärzte die Mindestdauer des medizinischen Studiums, das Nähere über die ärztliche Prüfung, die Medizinalassistentenzeit und die Bestallung sowie die Prüfungsgebühren." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 935 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksachen 2745, 2810). Der Bundestag wolle beschließen: In § 11 Satz 1 wird das Wort „Westdeutschen" gestrichen. Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 8 Umdruck 936 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs ,eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen 516, 2785). Der Bundestag wolle beschließen: In § 22 wild folgender neuen Absatz 2 a eingefügt: „(2 a) Die Dienstaufsicht wird über die Gerichte des Bundes von dem Bundesminister der Justiz, über die Gerichte der Länder von den Justizministern der Länder ausgeübt." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 9 Umdruck 937 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr Lindenberg zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksachen 2053, 2725 [neu]) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 werden die Worte „und der früheren Landeszentralbank Saar" gestrichen. Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Lindenberg
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    Rede von Albrecht Schlee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Mein Damen und Herren! Die Verabschiedung des Richtergesetzes gibt zunächst die seltene Gelegenheit, von dieser Stelle aus einmal ein paar Worte für die Richter zu sprechen.
    Wir nennen unsere Bundesrepublik mit Stolz einen Rechtsstaat. Der Bundestag und die Parlamente der Länder nehmen für sich in Anspruch, daß sie mit weisen und guten Gesetzen unseren Staat so einrichten, daß er diesen Namen verdient. Das Grundgesetz hat die Grundrechte des Menschen an seine Spitze gestellt und die rechtsprechende Gewalt in einem Maße ausgebaut, wie es in Deutschland noch niemals der Fall war. Man hat schon wiederholt davon gesprochen, daß wir einen Rechtswegestaat hätten. Die Richter, die die rechtsprechende Gewalt auszuüben haben, haben dafür einzustehen, daß aus diesem Rechtswegestaat im Einzelfall der Rechtsstaat in Erscheinung tritt.
    In den letzten Jahren ist manchmal — vielleicht kann man sogar sagen, oft — der Vorwurf laut geworden, daß es den Richtern, vor allem den Richtern in den Tatsacheninstanzen, nicht immer gelinge, dieser Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt gerecht zu werden. Ich möchte dazu einige Worte sagen.
    In Deutschland isst die Einsicht wenig verbreitet, daß jede Meinung etwas Subjektives ist. Nahezu in jedem Verfahren steht der Richter unter dem Zwang, sich aus weit gespannten Rechtsnormen eine Rechtsmeinung für den einzelnen Fall zu bilden. Wie ich schon gesagt 'habe, ist die Einsicht im deutschen Volke nicht sehr weit verbreitet, daß eine Meinung immer etwas Subjektives ist und daß man die Berechtigung der eigenen Meinung und die Berechtigung der Meinungen anderer nicht mit objektiven Maßstäben messen kann, so wie man z. B. einen Raum messen kann. Wer zum Gericht geht, glaubt, daß nur er recht hat, und hat in aller Regel kein Verständnis dafür, daß auch eine andere Meinung vertreten werden kann oder einer anderen Meinung 'der Erfolg beschieden ist.
    Dazu kommen besonders die Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Sachverhalts. Sehr oft betrachten die Beteiligten den Prozeß nicht als ein Verfahren,



    Schlee
    in dem die Wahrheit ermittelt, ein Sachverhalt festgestellt werden soll, sondern als einen Streit, in dem es darum geht, den Sieg zu erringen oder die Niederlage abzuwehren, und sie sagen oft nur die Hälfte. Die Zeugen unterliegen oft ihrer getrübten Erinnerung. Sie sagen die Unwahrheit, unbewußt, manchmal auch bewußt. Die Meinungen der Sachverständigen gehen auseinander.
    Seit Jahrtausenden wird die Justitia als Frau mit verbundenen Augen dargestellt. Das soll Symbol dafür sein, daß der Richter Recht zu sprechen hat ohne Ansehen der Person. Ich glaube, man muß anerkennen, daß sich der deutsche Richterstand dieser Unparteilichkeit immer befleißigt hat. Das Bild der Justitia als Frau mit verbundenen Augen könnte vielleicht noch besser so gedeutet werden, daß der Richter die Gerechtigkeit oft aus einem Sachverhalt suchen muß, bei dem vieles im Dunkeln blieb und vieles im Dunkeln gehalten wurde.
    Die Richter sind nach dem Grundgesetz unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Diese Unterwerfung unter das Gesetz besagt aber doch wohl auch, ,daß der Richter auf dem Boden seines Staates stehen muß. Auch Sie verlangen vom Richter, daß er Ihre Gesetze anwendet, daß er sie in loyaler Weise anwendet, daß er das Recht spricht, das Sie mit diesen Gesetzen schaffen wollen.
    Die Erfahrungen der Vergangenheit — gerade die Erfahrungen im „Dritten Reich" —haben das Problem aufkommen lassen, ob der Richter auch berechtigt ist, dem Gesetz die Gefolgschaft zu verweigern. ) Denn im Grundgesetz heißt es nicht nur, daß der Richter unabhängig und dem Gesetz unterworfen ist. Es heißt auch, daß die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden ist. Es heißt weiterhin, daß die Freiheit des Gewissens unverletzlich ist.
    Wir haben diese Frage im Ausschuß sehr eingehend erörtert, wie sich ,der Richter zu verhalten hat, wenn er glaubt, daß ein Gesetz höheren Rechtsnormen, höheren Normen nicht entspricht. Es ist selbstverständlich nach unserer Meinung, daß er dann nicht berechtigt ist, sich sein eigenes Recht zu bilden und nach seiner eigenen Meinung Recht zu sprechen und Recht anzuwenden. Wir glauben, daß das Grundgesetz hier vorgezeichnet hat, wie sich der Richter verhalten muß. Er hat die Möglichkeit — Herr Kollege Arndt hat davon gesprochen —, ein Gesetz, dessen Gültigkeit er in Zweifel zieht, dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, und das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, an den Normen und an den Grundrechten des Grundgesetzes zu prüfen, ob das Gesetz rechtmäßig, verfassungsmäßig ist oder nicht. Wenn diese Entscheidung ergeht und wenn die Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nach den Normen des Grundgesetzes bejaht, bestätigt wird, dann muß sich der Richter bei dieser Entscheidung beruhigen. Er ist aber in der Freiheit seines Gewissens nicht gebunden. Niemand kann ihn zwingen, dennoch ein Gesetz anzuwenden, das er nach seinem Gewissen nicht anwenden zu können glaubt. Aber wir haben es abgelehnt, hier besondere Möglichkeiten des Ausweichens in das Richtergesetz aufzunehmen; wir glauben, daß der Richter dann, wenn
    er aus seinem Gewissen heraus die Anwendung eines Gesetzes trotz der Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht ablehnen muß, die Konsequenz ziehen und auf sein Richteramt verzichten muß.
    Ich habe von der Unabhängigkeit v o m Gesetz gesprochen, und ich möchte auch einiges von der Unabhängigkeit für das Gesetz sagen; denn in erster Linie besteht die Unabhängigkeit für das Gesetz. Der Richter soll in der Lage sein, das Gesetz so, wie es erlassen ist, so, wie es gemeint ist, anzuwenden, die Rechtsstellung zu gewähren — ohne fremde Einflüsse —, die sich aus dem Gesetze ergibt. Dazu ist ihm im Laufe der Entwicklung der letzten hundert Jahre die Unabhängigkeit von der Staatsgewalt eingeräumt und vom Grundgesetz garantiert worden.
    Die Regierung und der Rechtsausschuß haben in dem Entwurf, der Ihnen nun zur Verabschiedung vorliegt, alle möglichen Garantien dieser richterlichen Unabhängigkeit beschlossen. Ich glaube, daß es eine weitere Ausdehnung der Sicherungen wohl kaum geben wird. Wir sind dabei geblieben, daß die Berufung auf Lebenszeit wie bisher, so auch in Zukunft die beste Grundlage für die Unabhängigkeit und für die unabhängige Entscheidung des Richters sein wird.
    Der Richter steht in einem Dienstverhältnis, und die Einwirkung eines Dienstverhältnisses wird niemals ganz zu beseitigen sein. Ich bin der Meinung, eine Unabhängigkeit, die überhaupt nicht verteidigt werden müßte, wäre nicht gut, würde vielleicht in Willkür umschlagen. Es ist die Pflicht der Richter, sich in der dienstrechtlichen Abhängigkeit, in den dienstrechtlichen Bindungen als eine unabhängige Richterpersönlichkeit in der Ausübung ihres Amtes zu zeigen und zu bewähren, und nur derjenige, der die Kraft hat, diese Unabhängigkeit auch in den dienstrechtlichen Bindungen zu beweisen und zu erhalten, wird auch eine starke Richterpersönlichkeit sein.
    Wir haben mit dem Gesetz einen Auftrag des Grundgesetzes erfüllt. Das Grundgesetz verlangt in Art. 98, daß die Rechtsstellung der Richter im Bund und der Richter in den Ländern durch besondere Gesetze zu regeln sind. Wir wissen sehr wohl, daß nicht alle Wünsche erfüllt worden sind. Es ist uns und es ist wohl auch der Regierung darauf angekommen, zunächst die bewährten Grundsätze, die bewährten Regeln für die Rechtsstellung der Richter, wie sie sich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgebildet haben, als ein einheitliches Recht für alle deutschen Richter, für die Richter aller deutschen Gerichtszweige zu schaffen. Wir dürfen aber nicht ganz die Neuerungen übersehen, die hier eingeführt worden sind und die Herr Kollege Dr. Arndt zum Teil erwähnt hat.
    Da ist zunächst einmal das Dienstgericht, das nicht nur die Zuständigkeit in den Disziplinarsachen der Richter haben soll, sondern das auch in allen Angelegenheiten zuständig sein soll, die die Unabhängigkeit, die Versetzung des Richters, die Entlassung aus seinem Amte und die Versetzung in den Ruhestand betreffen. Es ist ein Gericht, das im Grund-



    Schlee
    Besetz in Art. 97 Abs. 2 vorgeschrieben ist. Es ist ein Gericht, das angerufen werden kann, wenn der Richter glaubt, daß eine Maßnahme der Dienstaufsicht seine Unabhängigkeit beeinträchtige. Das ist etwas Neues, daß der Richter die Möglichkeit hat, sich dagegen zu wehren, daß eine Maßnahme der Dienstaufsicht in seine Amtsführung eingreifen will, und daß letzten Endes richterliche Gremien darüber zu entscheiden haben, wie weit die Dienstaufsicht gehen darf und wo sie ihre Grenzen findet.
    Wir dürfen als weitere neue Einrichtung auch nicht die Präsidialräte vergessen. Nach dem Vorbild anderer Länder z. B. der Französischen Republik — sollen auch in der deutschen Gerichtsbarkeit Präsidialräte eingerichtet werden, die aus Richtern bestehen, teils aus ernannten, teils aus gewählten. Mit diesen Präsidialräten soll in Zukunft auch der deutsche Richterstand bei der Ernennung der deutschen Richter zum Worte kommen.
    Es ist richtig, daß der Entwurf mit Neuerungen sehr vorsichtig gewesen ist und daß er alle Probleme vermeidet, die das Gesetz hätten zu Fall bringen können, daß er alle Probleme vermeidet, die für eine endgültige Lösung noch nicht herangereift sind. Es muß der zukünftigen Gesetzgebung vorbehalten bleiben, eine deutsche Gerichtsverfassung und dazu ein vollständiges Richterrecht aus einem Guß zu schaffen. Denn darüber waren wir uns auch einig: Es handelt sich beim Richtergesetz nicht um eine Berufsordnung für einen Stand, der irgendwelche Privilegien haben will, sondern es handelt sich darum, daß die Einrichtung der rechtsprechenden Gewalt ergänzt wird durch Bestimmungen, die es denen, denen die rechtsprechende Gewalt anvertraut ist, ermöglichen, sie auch so, wie das Grundgesetz es verlangt, auszuüben.
    Ich will zu einer anderen Seite der Angelegenheit noch ein Wort sagen. Ich hatte vor wenigen Tagen Gelegenheit, mit dem Personalreferenten eines Ministeriums, das kein Justizministerium war, zu sprechen. Dieser erklärte mir, daß alle anderen Verwaltungen für die jungen Juristen jetzt viel attraktiver seien. Es sind Erscheinungen vorhanden, die befürchten lassen, daß der Dienst in der Gerichtsbarkeit, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowohl wie in anderen Gerichtsbarkeiten, nicht mehr so attraktiv ist, wie er in früheren Jahrzehnten war, daß die besten Kräfte sich nicht mehr darum bewerben, ein Richteramt zu erhalten. Ich glaube, das kommt zum Teil daher, daß die Belastung der Richter sehr groß geworden ist. Es muß mit allen Mitteln vermieden werden, daß die richterliche Tätigkeit nur noch eine Erfüllung von statistischen Planzielen wird, daß es nur noch darauf ankommt, daß der Richter am Ende des Geschäftsjahres sein Pensum erledigt hat. Es muß darauf ankommen, daß der Richter ein gutes Recht spricht, daß er eine gute Arbeit leistet, und eine gute Arbeit verlangt, gerade im Richteramt, Ruhe, verlangt Überlegung, verlangt Ausgeglichenheit und läßt sich nicht mit Statistiken messen. Gerade dieser Seite sollten die Landesjustizverwaltungen ihre Aufmerksamkeit widmen; denn es ist der Güte der deutschen Rechtsprechung
    abträglich, daß beste junge Kräfte sich von ihr abwenden und einen anderen Beruf suchen.
    Ein Wort zum Schluß. Es wäre nicht richtig, in dieser Stunde der Verabschiedung des Richtergesetzes die Erinnerung an die böse, aber kurze Zeit der Justiz im „Dritten Reich" in den Vordergrund zu stellen. In dieser Stunde muß die Untadeligkeit, muß das hohe Ansehen in den Vordergrund gestellt werden, das die deutschen Richter in Jahrhunderten bewahrt und auch im „Dritten Reich" nicht gänzlich verloren haben. Eines hat uns diese Vergangenheit gelehrt: Ein Staat kann als Rechtsstaat nur bestehen, wenn sich alle drei Gewalten dem Recht unterworfen und dem Recht verpflichtet fühlen. Aber die letzte Verantwortung bleibt bei der rechtsprechenden Gewalt und damit bei den Richtern.
    Darum sollte die Verabschiedung des Richtergesetzes ein Aufruf an die deutschen Richter sein, sich in der Zukunft dieser Verantwortung und der besonderen Anforderung an ihren Charakter, die diese Verantwortung verlangt, bewußt zu bleiben.
    Ich bitte Sie, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu erteilen. Denn wir sind der Überzeugung, daß Regierung und Ausschüsse ein gutes Gesetz vorgelegt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bucher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Fraktion der Freien Demokraten vermißt in diesem Gesetz manches und beklagt manche Mängel, die Herr Dr. Arndt schon aufgezählt hat, insbesondere, daß für viele Richter die Anonymität erhalten bleibt.
    Es ist aber auch angebracht, auf das hinzuweisen, was uns an diesem Gesetz, besonders in der Form, die es in den Ausschußberatungen gefunden hat, erfreut. Erfreulich ist immerhin, daß die Staatsanwälte im Gesetz erwähnt sind. Es ist einmal ein Anfang damit gemacht worden, die Staatsanwälte in den Komplex des Richtergesetzes hineinzubringen.
    Ferner ist erfreulich, daß allgemeine Voraussetzungen für das Richteramt geschaffen worden sind und nicht, wie ursprünglich in § 18 der Regierungsvorlage vorgesehen, besondere Bestimmungen für Spezialgerichte.
    Zu begrüßen ist im großen und ganzen auch, daß in § 38 die Klausel der Unvereinbarkeit des Richteramts mit parteipolitischer Betätigung gefallen ist, wenn ich auch persönlich immer gewisse Bedenken dagegen habe, daß ein Richter etwa in der Kommunalpolitik tätig ist; nicht weil irgendwelche Beschwerden darüber laut geworden wären, aber weil eben schon der Verdacht, der entstehen kann, manchmal dem Amt nicht guttut. Im großen und ganzen aber sollten wir mit dieser Bestimmung zufrieden sein. Sie zeigt, daß der Gesetzgeber der Richterschaft das Vertrauen entgegenbringt, daß sie selber den notwendigen Takt entwickeln wird, um richterliche und politische Tätigkeit einerseits zu vereinbaren, andererseits sauber auseinanderzuhalten.



    Dr. Bucher
    Erfreulich ist besonders auch die gute Lösung, die der Komplex einiger belasteter Richter in § 111 a gefunden hat.
    So kann dieses Gesetz jedenfalls eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Richterrechts, für unsere Rechtsprechung überhaupt und für den Richterstand innerhalb des deutschen Rechts- und Verfassungslebens sein. Denn die Stellung des Richters ist in einem demokratischen Staat schwierig, schwierig besonders dann, wenn dieser Staat keine lange demokratische Tradition und keine aus dieser Tradition fließende Autorität besitzt, wie sie etwa England in Gestalt der Krone und überhaupt in Gestalt eben der demokratischen Tradition hat.
    So ist jede der einzelnen Gewalten in dem Staat darauf angewiesen, von selbst das Gleichgewicht mit den anderen herzustellen und dafür zu sorgen, daß keine das Übergewicht erhält. Das muß bei uns erst in einem langen, mühseligen Prozeß bewirkt werden. Wir alle bekommen doch immer wieder Briefe — gar nicht nur von Querulanten —, deren Verfasser etwa schreiben, sie seien von einem Richter oder drei Richtern einer Kammer rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt oder sie hätten vor diesen Richtern rechtskräftig einen Prozeß verloren und sie fühlten sich ungerecht behandelt. Sie verstehen es nicht, wenn man ihnen sagt, das Institut der Rechtskraft gehe eben vor, sie müßten, selbst wenn sie ungerecht behandelt zu sein glaubten, diesem übergeordneten Institut ein Opfer bringen. Der Bürger glaubt vielmehr, er müsse gegen diesen einen oder diese drei Richter, die ihn verurteilt haben, an die Fünfhundert hier im Bundestag appellieren können.
    Die Bundesregierung macht es sich in diesem Falle leichter. Sie beschließt einfach einstimmig, ein Urteil sei falsch. Das natürlich trägt nun nicht gerade dazu bei, die Vorstellungen des kleinen Mannes über die Bedeutung der Gerichte und ,den Sinn der Rechtskraft zu fördern und zu entwickeln.

    (Beifall bei der FDP und Abgeordneten der SPD.)

    Freilich ist ohne weiteres denkbar, daß auch das Bundesverfassungsgericht wie überhaupt jedes oberste Bundesgericht ein falsches Urteil fällt. Aber hier muß dann eben ,dieses Opfer gebracht werden, daß man seine Überzeugung im Einzelfall dem übergeordneten Gesichtspunkt unterordnet, selbst wenn man ,ehrlich überzeugt ist, ein Urteil sei falsch.
    Ebensowenig also wie der Bundestag kann die Bundesregierung eine Superinstanz über der Rechtsprechung sein. Das ist ,die eine Seite der Schwierigkeiten, ,die die Stellung des Richters beinhaltet. Seine Stellung wird in Frage gestellt, sie wird hier als zu stark erachtet.
    Die andere Seite liegt aber darin, daß mancher Richter selber seine Stellung überschätzt; das sollte hier bei dieser Gelegenheit auch ganz offen ausgesprochen werden. Die Gefahr liegt in einer doppelten Richtung. Einmal handelt es sich um die Tendenz zu einer immer weitergehenden Anwendung von Generalklauseln, die Aufweichung klarer Tatbestände. Man braucht sich ja nur einmal einen
    Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch anzusehen und zu vergleichen, wieviele Seiten die Erläuterungen etwa zu § 242 gegenüber der ersten Auflage des Kommentars im Jahre 1900 umfassen. Das ist eine Entwicklung, die geeignet ist, zum Justizstaat hinzuführen, d. h. der Rechtsprechung ein weitgehendes Übergewicht zu geben, weil niemand im voraus auch nur einigermaßen berechnen kann, zu welchem Ergebnis 'die Anwendung einer Generalklausel statt eines klaren Tatbestandes führt. Allerdings kann man niemandem eine persönliche Schuld für diese Entwicklung geben.
    Wesentlich ernster dagegen und durchaus persönlich zu betrachten ist leine andere Entwicklung. Ich darf 'dazu aus der Wochenschrift „Die Zeit" vom 2. Juni zitieren. Sie enthält auf Seite 3 einen Artikel, der sich mit der Ehescheidungsreform auseinandersetzt — mit der ich mich hier nicht befassen will — und eine Äußerung von allgemeiner Bedeutung anführt. Es heißt hier, eines der Mitglieder des 4. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs — das mit Namen genannt wird, 'den ich mir aber hier ersparen kann — habe folgendes dargelegt: Das Gericht gehe von einem für das sittliche Leben der menschlichen Gemeinschaften letztlich maßgebenden allgemeinen Ordnungs-, Form- und Funktionssprinzip aus, das sich zwar noch nicht durchgesetzt habe, aber der staatlichen Macht vor- und übergeordnet sei, mag die staatliche Macht auch seine Forderungen nur erst in beschränktem Umfang als Rechtsnormen aufnehmen und durchsetzen helfen können.
    Man muß eine solche Äußerung aus 'dem Munde eines Bundesrichters geradezu zweimal lesen. Er sagt also, es gibt für das Gericht allgemeine Ordnungs- und Funktionsprinzipien, die sich nicht durchgesetzt haben, die also nicht Gesetz sind, die aber der staatlichen Macht vorgehen. Das ist doch eine klare Absage an 'die Bindung an das Gesetz.
    Es lohnt sich wirklich, hier nochmals den von meinen beiden Vorrednern erwähnten § 20 des Richtergesetzes zu zitieren. Er lautet:
    Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
    Der Nachdruck in diesem Paragraphen liegt sowohl auf dem „nur" — „nur dem Gesetz unterworfen" — als aber auch auf dem „unterworfen". Der Richter steht unter dem Gesetz und nicht unter einem allgemeinen Ordnungs- oder Funktionsprinzip oder wie man das immer heißen mag.
    Es wäre eine höchst bedenkliche Entwicklung, wenn sich diese Tendenz verstärken sollte. Es handelt sich dabei, wohlverstanden, ja nicht darum, daß jemand hier die Stellung eines königlichen Richters für sich in Anspruch nimmt entsprechend der englischen Stellung 'des Richters; denn dieser ist doch auch an Recht und Gesetz gebunden, wenn auch Recht und Gesetz dort in anderer Form auftreten als bei uns. Hier handelt es sich aber darum, daß für den Richter Ungebundenheit vom Gesetz in Anspruch genommen wird, daß für den Richter ein Naturrecht als verbindlich erklärt wird. Er bezieht also seine Erkenntnisse nicht aus dem Gesetz, sondern ja, woher? — woher bezieht er sie?



    Dr. Bucher
    Ich glaube, niemand, kein Richter wird so vermessen sein, zu behaupten, er beziehe seine Gesetze direkt aus göttlicher Eingebung, er könne sich nur auf irgendeine Stelle außerhalb des Gesetzes beziehen. Das widerspricht jedenfalls der Forderung, daß er diesem Gesetz unterworfen ist. Wenn diese Entwicklung — sie hat leider schon eingesetzt — weitergeht, kommt ja das Parlament in die Situation, daß es der Rechtsprechung nachlaufen muß, daß es seine Gesetze zur Rechtsprechung anpassen muß, so wie wir es bereits zu tun im Begriff sind beim nächsten Tagesordnungspunkt — der für heute abgesetzt ist —, bei dem § 48 des Ehegesetzes.
    Ich glaube, es ist angebracht, auch auf diese Entwicklung einmal hinzuweisen; denn bei allem Respekt vor dem Richterstand und allem Vertrauen, das wir zu ihm haben, möchten wir ihn selbst davor bewahren, Opfer einer solchen Entwicklung zu werden.
    Der Rechtsstaat beruht auf der Rechtssicherheit, und die Rechtssicherheit allein gewährleistet die Gerechtigkeit. Daran mitzuwirken unter dem Gesetz ist der Richter berufen, unabhängig von Legislative und Exekutive, unabhängig aber auch von Stellen außerhalb des politischen Raums, dem Gesetz unterworfen.

    (Beifall bei der FDP.)