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    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1961 Inhalt: Nachruf auf die Opfer des Eisenbahnunglücks bei Eßlingen . . . . . . . . 9341 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kirchhoff und Giencke . . . . . 934,1 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Rechnungsjahrs 1960 (Drucksache 2787) 9341 B Änderung der Tagesordnung . . . . . 9341 B Fragestunde (Drucksache 2811) Fragen des Abg. Dr. Kohut: Rückgabe des deutschen Privatvermögens in den USA Dr. Carstens, Staatssekretär . 9342 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 9342 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 9342 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 9342 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisen für Ausländer Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . . 9342 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Rechtsgrundlage für die statistische Erfassung der Geschlechtskrankheiten Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 9343 A, C Bauer (Würzburg) (SPD) 9343 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Volkssternwarte Bochum Dr. Hölzl, Staatssekretär 9343 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Paßunion der sechs EWG-Staaten Dr. Hölzl, Staatssekretär 9343 D, 9344 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . 9343 D, 9344 A Jahn (Marburg) (SPD) 9344 A Frage des Abg. Eplée: Altersversorgung der älteren Angestellten des öffentlichen Dienstes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 9344 B, C Eplée (CDU/CSU) 9344 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Plakate zur Volkszählung Dr. Hölzl, Staatssekretär 9344 D, 9345 A, B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . 9344 D, 9345 A Jahn (Marburg) (SPD) 9345 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9345 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Interview des Generalbundesanwalts Dr. Güde 9345 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Bucher: Höchstbetrag für abzugsfähige Werbegeschenke Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9346 A, B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 9346 B, C Frage des Abg. Diel: Freibeträge bei der Vermögensabgabe Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9346 D Diel (CDU/CSU) . . . . . . . . 9346 D Frage des Abg. Schultz: Abschlußbericht betr. Beschaffung von Schützenpanzerwagen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9347 A Frage des Abg. Wilhelm: Verunreinigung der Rossel Dr. Westrick, Staatssekretär 9347 A, B, C, D Wilhelm (SPD) . . . . . . . 9347 B, C Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9347 C, D Fragen des Abg. Wilhelm: Entschädigung bei Bergschäden im Warndtgebiet Dr. Westrick, Staatssekretär . . 9347 D 9348 A, C Wilhelm (SPD) 9348 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9348 C Frage des Abg. Walter: Importzugeständnisse für USA-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister . . . . . 9348 D Frage des Abg. Mauk: Ausbau der bäuerlichen Geflügelmast Schwarz, Bundesminister . 9348 D, 9349 A Mauk (FDP) . . . . . . . . . 9349 A Frage des Abg. Mauk: Kredite für den Ausbau der bäuerlichen Geflügelmast Schwarz, Bundesminister 9349 D, 9350 A, B, C Mauk (FDP) 9350 A Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9350 B, C Frage des Abg. Logemann: Zusätze in Futtermittelmischungen betr. USA-Geflügel Schwarz, Bundesminister 9349 B Frage des Abg. Logemann: Amerikanisches Schlachtgeflügel und Lebensmittelgesetz 9350 C Frage des Abg. Murr: Langfristiges Lieferabkommen über Rindfleisch mit der französischen Regierung Schwarz, Bundesminister 9350 D, 9351 A, B Murr (FDP) 9351 A Mauk (FDP) . . . . . . . . 9351 A Frage des Abg. Leicht: Einfuhr unverzollter französischer Kartoffeln 9351 B Frage des Abg. Bay: Tiefflugübungsgebiet über dem Schwarzwald Strauß, Bundesminister . . . . 9351 C, D 9352 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . 9351 D, 9352 A Frage des Abg. Metzger: Gegenleistung für die Übereignung bundeseigenen Geländes an den Sportverein St. Stephan in Darmstadt-Griesheim Strauß, Bundesminister . . . 9352 B, C, D Metzger (SPD) 9352 C, D Frage des Abg. Schultz: Wein als Verpflegungsbestandteil in der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 9353 A Schultz (FDP) 9353 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 2817) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 9354 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Drucksache 2818) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 9354 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2819) Hoogen (CDU/CSU) 9354 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . 9355 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2820) Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9356 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz — GrdstVG) (Drucksache 2821) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9356 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes usw. (Steueränderungsgesetz 1961) (Drucksache 2822) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9358 D Seuffert (SPD) 9359 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundesseuchengesetz) (Drucksache 2823) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 9359 D Dr. Stammberger (FDP) 9361 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2824) Dr. Schäfer (SPD) 9362 A Frau Korspeter (SPD) 9363 A Mischnick (FDP) 9363 C Eichelbaum (CDU/CSU) 9363 D Schriftlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Haltung der Bundesregierung auf der NATO-Konferenz am 16. Dezember 1957 und über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. die internationale Lage, die Sicherung Berlins und die Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 2740, Umdrucke 6, 408) und Ergänzung zum Schriftlichen Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 2807) Jaksch (SPD) . . . . . . . . . 9364 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 9365 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2782) — Erste Beratung — 9367 C Entwurf eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 516); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2785) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9368 A Hoogen (CDU/CSU) . . . 9370 A, 9379 B Dr. Arndt (SPD) . 9370 B, 9372 A, 9378 B Schlee (CDU/CSU) 9374 C Dr. Bucher (FDP) 9376 D Berichtigung zu § 10 des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien . . . . 9380 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2814) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) 9380 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2815, zu 2815) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 9381 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2816) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9381 B Entwurf einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 2810) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . 9381 C, 9382 D Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 9382 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 9383 C Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Gouverneurs für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation zur Stimmenabgabe für eine Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache 2741); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2813) — Zweite und dritte Beratung — 9384 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2725 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Lindenberg (CDU/CSU) 9384 D, 9387 A Dr. Seume (SPD) 9385 B Dr. Erhard, Bundesminister . . . 9388 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2826) — Zweite und dritte Beratung — . 9389 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. September 1960 mit dem Königreich Belgien über Leistungen zugunsten belgischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2640); Berichte des Haushaltsausschusses und des Auswärt. Ausschusses (Drucksachen 2798, 2803) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 9389 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1960 zur Änderung und Ergänzung des Vertrages vom 18. Januar 1952 mit dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder (Drucksache 2661); Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 2804) — Zweite und dritte Beratung — 9389 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Baumwollsaatöl usw.) (Drucksache 2739); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2797) — Zweite und dritte Beratung — 9390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. Dezember 1960 über die Verlängerung des Abkommens über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 2671); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 2801, zu 2801) — Zweite und dritte Beratung — Birkelbach (SPD) 9390 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Schmücker, Illerhaus, Diebäcker u. Gen.) (Drucksache 2788) — Erste Beratung — 9391 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) — Erste Beratung — 9391 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (FDP) (Drucksache 2834) — Erste Beratung — . 9391 C Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (15. ÄndG LAG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2835) — Erste Beratung — . 9391 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Erdbeeren, Apfelkraut usw.) (Drucksachen 2680, 2802) . . . . 9391 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1958 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 2090, 2796) . . . . . . . . . . . 9391 D Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. berufliche und soziale Sicherung Deutscher in Entwicklungsländern (Drucksachen 2607, 2805) Dr. Martin (CDU/CSU) 9392 B Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2799, Umdruck 565) . . 9393 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2800) 9393 B Antrag betr. Unwetterkatastrophe in den Landkreisen Eggenfeld und Vilsbiburg (Abg. Dr. Kempfler, Hörauf u. Gen.) (Drucksache 2783) . . . . . . . . . 9393 C Antrag betr. Unwetter- und Hochwasserschäden (SPD) (Drucksache 2792) . . . . 9393 C Nächste Sitzung 9393 D Anlagen 9395 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 9341 162. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 17. 6. Berkhan 14. 6. Dr. Brecht 14. 6. Brese 14. 6. Burgemeister 14. 6. Dr. Deist 14. 6. Drachsler 18. 6. Geiger (München) 14. 6. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Dr. von Haniel-Niethammer 18. 6. Hauffe 1. 7. Heiland 14. 6. Höhne 1. 7. Holla 16. 6. Horn 16. 6. Dr. Jordan 14. 6. Keller 14. 6. Keuning 14. 6. Frau Kipp-Kaule 16. 6. Frau Klemmert 1. 7. Krammig 14. 6. Frau Krappe 14. 6. Dr. Krone 16. 6. Lantermann 16. 6. Lautenschlager 14. 6. Leber 16. 6. Lenz (Trossingen) 14. 6. Lohmar 16. 6. Dr. Löhr 16. 6. Frau Dr. Dr. h, c. Lüders 1. 7. Margulies 16. 6. Frau Nadig 14. 6. Neumann 14. 6. enhauer 14. 6. Pohle 3. 7. Rademacher 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 16. 6. Schneider (Bremerhaven) 14. 6. Schütz (Berlin) 16. 6. Dr. Seffrin 16. 6. Seither 14. 6. Struve 17. 6. Weinkamm 14. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Bucerius 15. 7. Goldhagen 1. 7. Killat (Unterbach) 24. 6. Pietscher 20. 6. Frau Strobel 24. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Wiestrick vom 2. 6. 1961 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Fragestunde der 160. Sitzung vom 30.5. 1961, Drucksache 2760, Frage V/1): Ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament oder wenigstens Abgeordneten auf ihren Wunsch die vom Bundeskartellamt im Februar 1961 der Bundesregierung vorgelegten einzelnen Kapitel des Kartellberichtes bekanntzugeben? Ich habe bereits in der Fragestunde am 3. Mai 1961 mitgeteilt, daß das Bundeskartellamt dem Bundeswirtschaftsministerium im Februar 1961 nur vorläufige Fassungen einzelner Kapitel des Tätigkeitsberichts vorgelegt hat. Bei diesen vorläufigen Fassungen handelte es sich lediglich um Beiträge einzelner Abteilungen und Referate des Bundeskartellamtes zu dem Gesamtbericht. Diese Beiträge wurden auch nach der Übersendung an das Bundeswirtschaftsministerium im Bundeskartellamt noch überarbeitet und aufeinander abgestimmt. Sie waren für die interne Diskussion bestimmt und gaben daher auch noch nicht die Auffassung des Bundeskartellamtes wieder. Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich bei dieser Sachlage keine Möglichkeit siehe, Beiträge bekanntzugeben, die als Teilentwürfe des Tätigkeitsberichts anzusehen sind und noch nicht die endgültige Auffassung des Bundeskartellamtes wiedergeben. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß vom 31.5. 1961 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Fragestunde der 160. Sitzung vom 30. 5. 1961, Drucksache 2760, Frage VIII/3) : Trifft die anläßlich einer Verhandlung gegen einen Soldaten der Bundeswehr berichtete Äußerung eines Gerichtsvorsitzenden zu, „es werde den Soldaten sehr leicht gemacht, auch tagsüber an Alkohol heranzukommen", und ist das Bundesverteidigungsministerium ggf. bereit, den Ausschank alkoholischer Getränke während der Tagesdienstzeit in Kantinen für Soldaten im Dienst auszuschließen. Ob ,es zutrifft, daß in einer Verhandlung gegen einen Soldaten von einem Gerichtsvorsitzenden geäußert wurde, „es werde den Soldaten sehr leicht gemacht, auch tagsüber an Alkohol heranzukommen", kann ich nicht bestätigen. Verhandlungsprotokolle der Strafgerichte werden mir im allgemeinen nicht übersandt. Ich kann aber versichern, daß es den Soldaten - sofern der Dienst es erfordert - schwerer als den anderen Staatsbürgern gemacht wird, Alkohol zu sich zu nehmen. Für Soldaten mit bestimmten Tätigkeiten ist in den einschlägigen Dienstvorschriften ein Alkoholverbot erlassen, so z. B. für Kraftfahrer und Piloten. In den Kantinen der Bundeswehr ist der Alkoholausschank nach dem Zapfenstreich bis zum Dienstbeginn verboten. Die Disziplinarvorgesetzten haben die Möglichkeit, aus dienstlichen Gründen und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ein Alkoholverbot 9396 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1961 für ihre Soldaten anzuordnen. Verstöße gegen solche Befehle werden disziplinar geahndet. Ein generelles Verbot halte ich nicht für angebracht. Anlage 4 Berichtigungen zu den Schriftlichen Berichten des Abgeordneten Dr. Wahl. Es ist zu lesen: Drucksache 2814 Seite 1 linke Spalte Zeile 22 statt „eine Entscheidung" : ein Urteil; rechte Spalte Zeile 14 statt „gegen die" : gegen den; Zeile 21 statt „zur Unterrichtung des Exequators" : zur Erreichung des Exequaturs; Seite 2 linke Spalte Zeile 1 statt „in dem" : indem; Zeile 6 statt „gesetzmäßig anzuerkennen": ihrer Gesetzmäßigkeit anzuerkennen; rechte Spalte Zeile 1 statt „diesen Ländern" : den strengeren Ländern; zu Drucksache 2815 linke Spalte Zeile 22 statt „auch" : schon; rechte Spalte Zeile 11 statt „für den Exequator" : für das Exequatur; Drucksache 2816 linke Spalte Zeile 27 statt „die Lösung eine" : diese Lösung auf dem Gebiet des Kollisionsrechts eine; Zeile 33 statt „vom" : am; Zeile 34 statt „durch Gesetzgebungsakte eigenes Recht" : durch Gesetzgebungsakte abweichen und ihr eigenes Recht . . . Anlage 5 Umdruck 933 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen 516, 2785). Der Bundestag wolle beschließen: § 117 wird folgender Satz angefügt: „Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 14. Juni 1961 Hoogen Jahn (Marburg) Dr. Bucher Benda Dr. Hauser Schlee Schröter (Berlin) Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Wittrock Anlage 6 Umdruck 934 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksachen 2745, 2810). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Bundesregierung regelt nach Anhörung des Deutschen Fakultätentages und der Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Bestallungsordnung für Ärzte die Mindestdauer des medizinischen Studiums, das Nähere über die ärztliche Prüfung, die Medizinalassistentenzeit und die Bestallung sowie die Prüfungsgebühren." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 935 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksachen 2745, 2810). Der Bundestag wolle beschließen: In § 11 Satz 1 wird das Wort „Westdeutschen" gestrichen. Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 8 Umdruck 936 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs ,eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen 516, 2785). Der Bundestag wolle beschließen: In § 22 wild folgender neuen Absatz 2 a eingefügt: „(2 a) Die Dienstaufsicht wird über die Gerichte des Bundes von dem Bundesminister der Justiz, über die Gerichte der Länder von den Justizministern der Länder ausgeübt." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 9 Umdruck 937 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr Lindenberg zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksachen 2053, 2725 [neu]) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 werden die Worte „und der früheren Landeszentralbank Saar" gestrichen. Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Lindenberg
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    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Auswärtige Ausschuß heute dem Hohen Hause einen Bericht über die Frage der Beziehungen zu den Oststaaten vorlegt, so obliegt es in erster Linie dem Vorsitzenden des Ausschusses, dem Berichterstatter und Vorsitzenden des mit der Ausarbeitung dieser Berichte betrauten Unterausschusses, dem Kollegen Jaksch, sowie den Mitgliedern des Unterausschusses, den Kollegen Achenbach, Freiherr zu Guttenberg, Kraft, Majonica, Baron Manteuffel-Szoege, Mattick, Paul, Schneider (Lollar) — im letzten Stadium waren die Kollegen Erler und Gradl beteiligt —, für ihre sorgfältige und erschöpfende Arbeit den Dank des Ausschusses und des Hauses auszusprechen.

    (Beifall.)

    Der Unterausschuß hat sich mit dem ihm überwiesenen Antrag der Fraktionen der SPD und FDP vom



    Dr. Kopf
    23. Januar 1958, der sich auf die Herstellung diplomatischer Beziehungen mit Polen bezieht, und mit dem Antrag der Fraktion der FDP vom 5. November 1959, der die Frage des Verhältnisses der Bundesrepublik zu allen osteuropäischen Staaten betrifft, befaßt. Er hat sich seine Aufgabe keineswegs leicht gemacht, sondern versucht, das Thema der beiden Anträge in größere Zusammenhänge einzuordnen.
    Wenn im Antrag des Ausschusses eine Reihe von Wünschen an die Bundesregierung gerichtet werden, so bringen damit der Ausschuß und das Hohe Haus zum Ausdruck, daß die grundsätzlichen Entscheidungen der auswärtigen Politik von einer möglichst breiten Basis getragen werden müssen und daß es die Rolle des Parlaments und insbesondere des Auswärtigen Ausschusses ist, die Tätigkeit der Bundesregierung auf dem Gebiete der auswärtigen Politik nicht nur mit wacher Aufmerksamkeit zu verfolgen, sondern auch mit Rat und Anregungen zu unterstützen. Den Vorschlägen des Auswärtigen Ausschusses wird besonderes Gewicht durch den Umstand verliehen, daß der Bericht und der ihm beigefügte Antrag im Unterausschuß und im Auswärtigen Ausschuß einstimmig angenommen worden sind.
    Die Bundesrepublik bildet einen Teil der freien Welt. Sie ist Mitglied der atlantischen Gemeinschaft und der europäischen Gemeinschaften. Sie wünscht, daß Fragen, welche die Staaten der freien Welt gemeinsam berühren, im Wege der gegenseitigen Konsultation geprüft und geklärt werden. Das Parlament legt daher Wert darauf, daß die Ziele der deutschen Ostpolitik gemeinsam mit den Verbündeten der Bundesrepublik verfolgt und erstrebt werden.
    Wenn als wichtigstes Ziel einer deutschen Ostpolitik die Wiederherstellung eines freien Gesamtdeutschlands bezeichnet wird, so wird damit zum Ausdruck gebracht, daß das Prinzip der Selbstbestimmung, dessen totaler Geltungsanspruch in allen Kontinenten bejaht wird, auch auf das geteilte Deutschland Anwendung findet. Dieses freie Gesamtdeutschland soll auch mit der Sowjetunion und allen osteuropäischen Staaten friedliche und gedeihliche Beziehungen unterhalten. Der Umstand, daß in den Ostsstaaten ein von einer anderen Ideologie bestimmtes wirtschaftliches und gesellschaftspolitisches System eingeführt ist, kann daher die Bundesrepublik nicht daran hindern, eine Normalisierung der Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten zu erstreben. Allerdings darf diese Normalisierung nicht unter Preisgabe lebenswichtiger deutscher Interessen erfolgen.
    In seiner Rede vom 18. Mai 1960 hat der polnische Ministerpräsident Cyrankiewicz folgendes ausgeführt:
    Wir betonen auch weiterhin, daß die Aufgabe der territorialen Forderungen der Bonner Regierung gegenüber unserem Land, die Anerkennung der Grenze an Oder und Neiße als unverletzliche polnisch-deutsche Grenze, die Aufgabe der Propaganda und der revanchistischen, revisionistischen Kampagne gegen Polen und die anderen sozialistischen Länder Voraussetzung für die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen sind.
    Der Auswärtige Ausschuß hat in seinem Bericht zum Ausdruck gebracht, daß keine frei gewählte deutsche Regierung in der Lage wäre, die Herstellung diplomatischer Beziehungen zu Polen mit einem Verzicht auf eine friedensvertragliche Regelung der deutschen Ostgrenzen zu erkaufen. Die Aufrechterhaltung dieses Rechtsstandpunktes, der in Art. 7 des Generalvertrages vom 26. Mai 1952 in der Fassung des Protokolls von Paris vom 23. Oktober 1954 von unseren Verbündeten anerkannt worden ist, kann nicht als eine Haltung des Revanchismus bezeichnet werden, zumal die Bundesrepublik wiederholt und in feierlicher Form ihren Verzicht auf jede Gewaltanwendung bekundet hat. Sosehr das deutsche Volk die Verbrechen des Hitler-Regimes verurteilt, so muß doch auch die Behauptung zurückgewiesen werden, daß die Bundesrepublik mit HitlerDeutschland identisch sei. Nicht die Hetze solcher Kampagne, die die Bundesrepublik als den Störer des Weltfriedens bezeichnet, sondern nur der ernste Wille zur Verständigung kann die europäische Friedensordnung vorbereiten, die wir als ein Ziel unserer Bemühungen ansehen. Dabei gilt dieser unser Wille besonders auch der Herstellung eines guten Verhältnisses zu Polen, dem .so viel Leid widerfahren ist.
    Gegenüber allen Ländern, die deutsche Bevölkerungsteile deportiert haben oder deutsche Gebiete unter vorläufiger Verwaltung haben, sind nach der Auffassung des Ausschusses bei der etwaigen Herstellung amtlicher Kontakte die jeweils erforderlichen völkerrechtlichen Vorbehalte geltend zu machen. Bei der Prüfung des weiteren Vorgehens gegenüber den Oststaaten kann ferner das Problem nicht übersehen werden, daß das Vorhandensein von je zwei deutschen Vertretungen in den Hauptstädten der Oststaaten zum Anlaß der völkerrechtlichen Anerkennung des SBZ-Regimes genommen werden könnte.
    Es wäre jedoch verfehlt, wollte man die Frage der Bereinigung und Verbesserung der Beziehungen zu den Oststaaten ausschließlich unter dem Gesichtspunkt diplomatischer Beziehungen betrachten. Der Ausschuß hat daher mit Recht den Gesamtkomplex unseres Verhältnisses zu Osteuropa einer Prüfung unterzogen und auf die Notwendigkeit hingewiesen, daß durch die Bemühungen um gegenseitige Verständigung neue Vertrauensgrundlagen geschaffen werden. In diesem Sinne hält der Ausschuß den weiteren Ausbau der bestehenden Beziehungen zu diesen Staaten auf wirtschaftlichem, humanitärem, geistigem und kulturellem Gebiet für erstrebenswert. Die deutschsowjetische Vereinbarung über den kulturellen und technisch-wirtschaftlichen Austausch vom 30. Mai 1959 hat eine Reihe von Möglichkeiten des kulturellen Austauschs ermöglicht. Kulturelle Beziehungen mit den Oststaaten setzen jedoch die Gegenseitigkeit voraus. Ihre Problematik und ihre Begrenzung ist in der Ungleichheit der



    Dr. Kopf
    inneren Struktur der Partner begründet. Einem Staat wie der Bundesrepublik, in dem das kulturelle Leben sich in voller Freiheit entfaltet, steht ein totalitärer Staat gegenüber, in dem jede kulturelle Betätigung auf die Staatsziele bezogen ist und der staatlichen Lenkung unterworfen bleibt. Diese bestehende Ungleichheit soll jedoch nicht davon abhalten, die Verstärkung und Vertiefung von Beziehungen auf humanitärem, geistigem und kulturellem Gebiet zu erstreben, wobei aber diese Beziehungen nicht in den Dienst der Propaganda für eine bestimmte Ideologie gestellt werden dürfen.
    Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete und vom Ausschuß gebilligte besondere Bericht, der unter der Bezeichnung „Die Schicksale der deutschen Bevölkerungen in Osteuropa und der Sowjetunion seit 1939" als Drucksache 2807 vorliegt, trägt Notwendigkeiten Rechnungen, die beim Ausbau der humanitären Beziehungen zu den Oststaaten nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. Dieser objektive Bericht stützt sich auf Auskünfte des Deutschen Roten Kreuzes und der Landsmannschaften. Wenn dieser Bericht deli Leidensweg, eines Teiles des deutschen Volkes darlegt, der durch Maßnahmen der Hitlerregierung ausgelöst und durch die Potsdamer Beschlüsse fortgesetzt worden ist und von Churchill als ein „Drama von ungeheuren Ausmaßen" bezeichnet worden ist, so besteht nicht die Absicht, die Gestaltung der künftigen Beziehungen zu den Oststaaten mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu belasten, sondern in Form eines Tatsachenberichts noch einmal das Schicksal der deutschen Bevölkerung in den Oststaaten in die Erinnerung zurückzurufen.
    Es erscheint aber auch als Gebot der Gerechtigkeit, daß den in der Bundesrepublik lebenden fremdsprachigen Minderheiten sowie den Bevölkerungsgruppen der staatenlosen Ausländer die Möglichkeit gewährleistet wird, ihre Traditionen, ihr kulturelles Erbe und ihre eigene Sprache zu pflegen. Nicht Assimilierung, sondern Erhaltung des kulturellen Erbes in seiner nationalen und sprachlichen Vielfältigkeit scheint uns eine europäische Aufgabe zu sein.
    In Würdigung der Bedeutung einer gemeinsam mit unseren Verbündeten zu führenden deutschen Ostpolitik hält es der Ausschuß für notwendig, daß innerhalb des Auswärtigen Amtes der Ausbau der Ostabteilung vervollständigt wird. In Zusammenarbeit mit den bestehenden Forschungsinstituten sollen die mit Ostfragen befaßten Dienststellen personell so ausgebaut sein, daß sowohl der Gesamtkomplex Osteuropa als auch die Entwicklung innerhalb der einzelnen osteuropäischen Staaten ihrer Bedeutung gemäß behandelt werden.
    Der Bericht des Auswärtigen Ausschusses will dazu beitragen, Grundlagen für eine geistig-politische Verständigung mit den Ländern und Völkern Osteuropas vorzubereiten.
    Die Aufteilung der Welt in Bereiche konträrer Ideologien wird das deutsche Volk nicht davon abhalten, eine Verbesserung der Beziehungen zu allen
    Ländern und Völkern zu erstreben, die guten Willens sind.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Als Ziel aber erscheint uns die Schaffung einer europäischen Friedensordnung, die alle Länder Europas umfaßt und in die sich auch das freie vereinte Deutschland freudig und verantwortungsvoll einordnet.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wird noch ,das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! — Enthaltungen? Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen!
Wer ,dem Ausschußantrag auf Drucksache 2807 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzei- chen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen?
— Einstimmig angenommen!
Nun kommen wir zum Punkt 11 der Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 2782) .
Auf Begründung und Aussprache soll, wenn ich recht unterrichtet bin, verzichtet werden. — Dann schlage ich Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen vor. — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir kommen zum Punkt 12 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 516); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 2785)

(Erste Beratung 45. Sitzung).

Berichterstatter ist der Abgeordnete Schlee. Ich danke ihm für den Schriftlichen Bericht. Wünscht er, eine mündliche Ergänzung zu geben? — Das ist nicht ,der Fall. Dann können wir in die Beratung eintreten. Ich rufe in zweiter Beratung auf: §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, — 7, — 8, — 8 a, — 9, — 10, — 11, — 12, — 13 entfällt, — 14, — 15, — 16, — 17, — 18 entfällt, — 18 a, — 18 b, — 19, — 19 a, — 19 b, —19 c, — 19 d, — 20, — 21 entfällt. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den ,aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zu § 22. Hier liegt ein Antrag der Fraktion ,der FDP auf Umdruck 936 vor. Der Antrag soll begründet werden. Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus, bitte.




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    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! § 22 des Richtergesetzes enthält eine außerordentlich bedeutsame Bestimmung. In diesem Paragraphen ist wie in § 20 eindeutig festgestellt, daß die Unabhängigkeit der Richter unbedingt gewahrt sein muß, — ein Grundprinzip unseres freiheitlichen Rechtsstaates. Auf der anderen Seite ist aber auch bestimmt, daß die Richter einer Dienstaufsicht unterliegen. Wenn man von einer Dienstaufsicht spricht, ist damit natürlich auch ganz eng die Frage verbunden: Wer übt diese Dienstaufsicht aus? Meine Damen und Herren, diese Frage ist in der Vorlage !des Ausschusses nicht beantwortet.
    Es war ein Anliegen der FDP schon im 2. Bundestag, und dieser Wunsch ist auch gleich zu Beginn des 3. Bundestages, nämlich im November 1957 mit der Drucksache 16, geäußert worden, diese Frage zu regeln. Von den Vertretern der FDP wurde die Frage des Rechtsprechungsministeriums — darum handelt es sich nämlich — bei den verschiedensten Gesetzen im entsprechenden Zusammenhang im Rechtsausschuß angesprochen.
    Im Zusammenhang mit dem Richtergesetz wurde im Ausschuß ein Antrag eingebracht — und zwar der Antrag, der Ihnen jetzt auf Umdruck 936 vorliegt —, zu bestimmen, daß die Dienstaufsicht über die Gerichte des Bundes von dem Bundesminister der Justiz, über die Gerichte der Länder von den Justizministern der Ländern ausgeübt wird. Die Abstimmung über diesen Antrag im Rechtsausschuß hatte insofern ein etwas überraschendes Ergebnis, als sich neun Mitglieder des Ausschusses der Stimme enthielten; das war bei der damaligen Zusammensetzung des Rechtsausschusses die weitaus überwiegende Mehrheit des Rechtsausschusses.
    Ich hatte aber damals schon mit aller Eindeutigkeit zum Ausdruck gebracht — und zwar nicht nur bei der Beratung dieses Antrags, sondern auch schon bei früheren —, daß die FDP darauf bestehen wird, die Frage des Rechtsprechungsministeriums im jetzigen Bundestag noch zu klären. Sie, meine verehrten Damen und Herren, haben jetzt die Gelegenheit, eindeutig zu sagen, wie Sie nun zu diesem Problem stehen.
    Ich darf auf folgendes hinweisen, was zugunsten des Rechtsprechungsministeriums spricht, werde aber auch gleich von mir aus auf die Einwände eingehen, die insofern geltend gemacht werden. Erst in allerjüngster Zeit hat Präsident Weinkauff zu der Frage einer Justizreform gesprochen. In seinen von großem Verantwortungsbewußtsein getragenen Ausführungen hat er sich mit außerordentlich einleuchtenden Gründen nicht nur für ein Rechtsprechungsministerium eingesetzt, sondern darüber hinaus sogar für eine Beseitigung der Einzelzweige der Gerichtsbarkeit und für die Wiederherstellung eines Einheitsgerichts.
    Wir Freien Demokraten gehen im Augenblick nicht so weit, sondern wir wollen uns damit begnügen, daß Rechtsprechungsministerien ,geschaffen werden, ,d. h. daß die Dienstaufsicht über die verschiedenen Zweige der Gerichtsbarkeit von einem
    Ministerium ausgeübt wird. Wir sind durchaus damit einverstanden, daß die einzelnen Zweige der Gerichtsbarkeit, also die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, ,die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit, als solche erhalten bleiben.
    Die Forderung nach einer einheitlichen Regelung, nach einer einheitlichen Dienstaufsicht, nach einem Rechtsprechungsministerium wurde in den vergangenen Jahren immer wieder von den verschiedenen Stellen und Organisationen, vor allem auch von den Richtern, erhoben. Es waren sehr hohe Richter, die sich für diese Regelung, und zwar auch in der Tagespresse, ausgesprochen haben. Ich möchte dabei auf die Äußerung eines hohen Richters verweisen, der bezüglich der sogenannten Hausgerichtsbarkeiten ausgeführt hat:
    Das gefährliche Kuriosum ist, daß die Verwaltung sich Gerichte geschaffen hat, die über eben ,diese Verwaltung richten. Gleich, wie man die bisherigen Erfahrungen mit der Hausgerichtsbarkeit beurteilt, es ist klar, daß der Unabhängigkeit der Rechtsprechung von ihnen her einmal Gefahren drohen könnten.
    Ein anderer sehr hoher Richter beklagt sich bitter darüber, daß mit den Hausgerichten das Prinzip der Gewaltentrennung durchbrochen sei. Er schneidet das Problem an — das auch von Präsident Weinkauff in jüngster Zeit behandelt wurde —, daß die Einheit der Rechtsprechung unter der Teilung der Gerichtsbarkeiten leidet.
    Aus dem Aufsatz eines anderen hohen Richters — ich möchte aus begreiflichen Gründen hier keine Namen nennen; aber die Richter haben diese Artikel in der Tagespresse natürlich unter ihrem Namen veröffentlicht — möchte ich zur Begründung unseres Antrags folgendes vortragen:
    Im zivilen Bereich wird es jeder als untragbar bezeichnen, daß ein Richter etwa den Prozeß seines Vermieters oder einer anderen Person, von der er wirtschaftlich abhängt, entscheidet. Man findet aber nichts dabei, daß ein Finanzrichter, der von der Finanzverwaltung personell und sachlich betreut wird, die Prozesse der Finanzverwaltung, daß ein Sozialrichter, der von der Arbeitsverwaltung abhängt, von ihr befördert wird, von ihr Schreibkräfte und Material zugeteilt erhält, die Prozesse der Sozialversicherung entscheidet und daß schließlich der Verwaltungsrichter, der über Verwaltungsakte der Innenverwaltung entscheidet, ausgerechnet von der Innenverwaltung betreut wird.
    Eine weitere Zuschrift aus Richterkreisen geht dahin — diese Zuschrift ist allen Mitgliedern des Rechtsausschusses bekannt —:
    Es ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, daß Beamte, wie es leider bereits vorgekommen ist, nach ihrer Ernennung zu Richtern über Maßnahmen ihrer 'bisherigen Dienststelle zu entscheiden haben, die sie selbst in eigener Verantwortung in die Wege geleitet oder an denen sie mitgewirkt haben.



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    Meine Damen und Herren! Diese wenigen prägnanten Bemerkungen hoher Richter zeigen Ihnen, wie berechtigt unsere Forderung ist, daß dieser Bundestag im Zusammenhang mit dem Richtergesetz jetzt auch ,die Frage des Rechtsprechungsministeriums, und zwar im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, in einem für unseren Antrag positiven Sinne entscheidet.
    Die Forderung nach ,dem Rechtsprechungsministerium wird aber nicht nur aus Richterkreisen, sondern genauso auch sonst von ¡der Allgemeinheit erhoben. Ich verweise nicht nur auf den Deutschen Anwaltverein und die Justizministerkonferenz der Länder sowie den Deutschen Juristentag — insofern handelt es sich ja auch um Juristen —, sondern auch der Industrie- und Handelstag, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Gesamtverband des Deutschen Groß- und Außenhandels und die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, nicht zu vergessen der Bund der Steuerzahler setzen sich aus den verschiedensten Gründen seit Jahr und Tag entschieden für das Rechtsprechungsministerium ein.
    Daß ein Rechtsprechungsministerium in keiner Weise ,die Rechtsprechung der einzelnen Zweige der Gerichtsbarkeit beeinträchtigen muß, sondern sich durchaus positiv in jeglicher Hinsicht auswirkt, dafür haben wir Beispiele. Ein Bundesland, SchleswigHolstein, hat bereits seit 'dem Jahre 1956 ein derartiges Rechtsprechungsministerium. Das hat immerhin doch dazu geführt, daß dort Rückstände außerordentlich schnell und wirksam aufgearbeitet werden konnten. Die länger als ein Jahr an den Landessozialgerichten anhängigen unerledigten Sozialrechtsstreite betragen im Bundesdurchschnitt 63,33%. Im Gegensatz zu diesem Bundesdurchschnitt sind dagegen in Schleswig-Holstein nach der Bildung des Rechtsprechungsministeriums und nachdem es auf diese Art und Weise möglich war, Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit einzusetzen, nur 16,4 % Sozialrechtsstreite länger ,als ein Jahr anhängig.
    Ferner ist darauf hinzuweisen, daß mit einem Rechtsprechungsministerium eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung und auch eine erhebliche Kostenersparnis verbunden ist, ein Argument, das vom Band der Steuerzahler, der es als seine Aufgabe ansieht, über die Finanzen zu wachen, immer mit Entschiedenheit aufgegriffen wird.

    (Zuruf des Abg. Wittrock.)

    — Ich konnte Ihren Zwischenruf nicht verstehen, Herr Kollege Wittrock.

    (Abg. Wittrock: Lassen Sie sich bitte nicht aufhalten!)

    Ich verkenne eine solche Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis in keiner Weise. Darüber hinaus geht es uns aber noch viel stärker darum, daß die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gewahrt und vor allen Dingen den rechtsstaatlichen Grundsätzen Rechnung getragen wird.
    Mir ist bekannt, daß Richter einzelner Gerichtszweige das Rechtsprechungsministerium nicht gern
    sehen. Dahinter steht vielleicht die Sorge einer Überfremdung ihrer Gerichtszweige durch Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Derartige Bedenken sind nicht begründet. Im Lande Schleswig-Holstein erfolgen ,die personellen Besetzungen durch das Justizministerium im Einvernehmen mit den betreffenden Fachministerien. Die Befürchtung, es würden jetzt Verwaltungsbeamte von den jeweiligen Richterlaufbahnen ausgeschlossen, hat sich als unbegründet erwiesen. Aber ,ein Zusammenwirken dieser Facherfahrung mit justizstaatlicher Erfahrung ist notwendig und auch für diese einzelnen Gerichtszweige das Richtige.
    Vergessen Sie ferner bitte nicht das eine: Bei dem Prinzip der Unabhängigkeit der Richter kommt es nicht nur darauf an, wieweit sich die Richter dieser Hausgerichtsbarkeit gegenüber ihrer die Dienstaufsicht führenden Behörde unabhängig fühlen, sondern es kommt darauf an, daß nicht gegenüber den Bürgern der Anschein einer Abhängigkeit erweckt wird. Solange diese Hausgerichtsbarkeiten — ich gebrauche dieses Wort, obwohl ich es an und für sich nicht schön finde — bestehen, wird der Bürger gar zu leicht annehmen, daß eine Abhängigkeit in der Rechtsprechung besteht.
    Warum von der FDP die Unterstellung unter die Justizministerien gewünscht wird, erhellt aus folgendem. Die Justizministerien haben bereits die Dienstaufsicht über rund 80 % aller Richter. Ihnen untersteht auch die Ausbildung des gesamten künftigen Juristennachwuchses, einerlei, ob er in die Wirtschaft geht, ob es sich um künftige Anwälte, ob es sich um künftige Richter ,der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der sonstigen Gerichtszweige handelt.
    Es kommt hinzu, daß es nur ganz wenige Fälle gibt, in denen die Justizministerien selber in einen Rechtsstreit als Partei einbezogen werden. Dagegen handelt es sich in einem erheblichen Prozentsatz der vor den Verwaltungsgerichten behandelten Fälle um eine Nachprüfung von Verwaltungsakten der Behörde, dessen Dienstaufsicht das Gericht untersteht. Nicht viel anders ist es bei den Finanz-, Arbeits- und Iden Sozialgerichten. Dadurch wird bei dem Bürger — ob zu Recht oder zu Unrecht, will ich jetzt ganz dahingestellt sein lassen — der Anschein erweckt, daß die Rechtsprechung der Richter nicht so unabhängig ist, wie sie sein muß und wie wir es für eine rechtsstaatliche Rechtsprechung für erforderlich erachten.
    Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Nachdem ich im Rechtsausschuß klar zum Ausdruck gebracht habe, daß wir auf eine Behandlung dieses Problems in ,diesem Bundestag nicht verzichten werden, hoffe ich, daß Sie sich in der Zwischenzeit innerhalb Ihrer Fraktionen darüber klargeworden sind, wie Sie zu diesem Problem stehen; ich hoffe und wünsche, in einem für unseren Antrag günstigen Sinn.

    (Beifall bei der FDP.)