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    Deutscher Bundestag 161. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Werber 9269 A Erweiterung der Tagesordnung 9269 A Begrüßung einer Parlamentariergruppe der Republik Zypern 9307 C Fragestunde (Drucksache 2760) : Frage des Abg. Reitzner: Deutsch-Österreichischer Ausgleichsvertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9269 C, D Reitzner (SPD) 9269 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Verwendung von Plastikbomben und Explosivstoff angeblich deutschen Ursprungs bei Attentaten in Wien und Bozen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9269 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Steuerliche Berücksichtigung der Vorbereitungskosten für die Doktorprüfung Dr. Hettlage, Staatssekretär 9270 A, B, C Faller (SPD) . . . . . . . . 9270 B, C Fragen der Abg. Ritzel und Bauer (Würzburg) Zahl der D-Mark-Millionäre in der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9270 C, D, 9271 B Ritzel (SPD) 9271 A, B Frage des Abg. Dr. Czaja: Rechtsverordnung für die Abwicklung von Hauptentschädigungen über Sparguthaben Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9271 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 9271 C Fragen der Abg. Merten und Frau Herklotz: Vergütung und Entlohnung des Zivilpersonals der Stationierungsstreitkräfte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9271 D, 9272 B, C Merten (SPD) 9272 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . 9272 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Ersatz von Schäden bei Autounfällen unter Beteiligung amerikanischer Wehrmachtsangehöriger mit Privatfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9272 C, 9273 B Dr. Bucher (FDP) 9273 B Frage des Abg. Kühn (Bonn) : Leitplanken auf der Autobahn Bonn—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9273 C, D Kreitmeyer (FDP) 9273 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Maßnahmen zur Reinhaltung der Mosel Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9273 D, 9274 A Ramms (FDP) 9274 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Verweisung des Zivilverkehrs und des laufenden Verkehrs von Panzerfahrzeugen zwischen Kasernen und Standortübungsplätzen auf eine gemeinsame Fahrbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär 9274 A, B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 9274 B Entwurf einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745) — Erste Beratung — . . . 9274 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (CDU/CSU) (Drucksache 2478) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 2748) — Zweite und dritte Beratung —Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) 9274 D, 9289 D Geiger (Aalen) (SPD) . . 9275 A, 9303 B Winkelheide (CDU/CSU) 9281 C Stingl (CDU/CSU) . . 9282 C, 9297 B, D Börner (SPD) . . . . . 9284 A, 9300 D Dürr (FDP) 9286 B Killat (Unterbach) (SPD) . 9287 B, 9295 B, 9300 B Teriete (CDU/CSU) . . . 9289 B, 9296 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 9289 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9291 D, 9300 B Dr. Schellenberg (SPD) . 9297 C, 9298 A, 9305 C Büttner (SPD) 9298 D Horn (CDU/CSU) . . . 9299 C, 9306 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 9301 D Mischnick (FDP) 9304 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache 2390) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2744) — Zweite und dritte Beratung — Franzen (CDU/CSU) . . . . . . 9307 D Folger (SPD) . . . . . . . . . 9308 A Dr. Dahlgrün (FDP) 9309 D, 9315 A, 9327 C Katzer (CDU/CSU) . . . 921(1 B, 9319 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 9313 A Frau Rudoll (SPD) 9314 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 9315 D, 9318 C, 9325 D Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 9317A, 9318 B Dr. Starke (FDP) . 9318 D, 9321 C, 9323 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 9320 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1256); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 2701) — Dritte Beratung — Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 9328 A, 9332 A Höhmann (SPD) . . . . . . . . 9329 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 9330 D. Krüger (Neheim) (CDU/CSU) . . . 9331 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9332 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Abg. Bauknecht, Kriedemann, Walter, Logemann u. Gen.) (Drucksache 2265); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2766) — Zweite und dritte Beratung — 9333 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Abg. Dr. Krone, Lenz [Trossingen] u. Gen.) (Drucksache 2779) — Erste Beratung — . . . 9333 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9333 C Anlagen 9335 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9269 161. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9335 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 2. 6. Altmaier*) 2. 6. Dr. Atzenroth 3. 6. Dr. Baade 31. 5. Baier (Mosbach) 31. 5. Dr. Bärsch 31. 5. Bauer (Würzburg) *) 2. 6. Behrendt 3. 6. Berkhan 31. 5. Berlin 31. 5. Birkelbach 31. 5. Fürst von Bismark *) 2. 6. Blachstein *) 2. 6. Frau Blohm 3. 6. von Bodelschwingh 31. 5. Frau Dr. Brökelschen 31. 5. Dr. Bucerius 31. 5. Cramer 31. 5. Dewald 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 31. 5. Döring (Düsseldorf) 31. 5 Eschmann 31. 5. Even (Köln) 31. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 31. 5. Gehring 31. 5. Geiger (München) 31. 5. Gerns *) 2. 6. Dr. Gleissner 31. 5. Goldhagen 31. 5. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Götz 31. 5. Dr. Greve 31. 5. Dr. von Haniel-Niethammer 31. 5. Hauffe 1. 7. Dr. Heck (Rottweil) 1. 6. Heye *) 2. 6. Hilbert 31. 5. Höfler*) 2. 6. Höhne 1. 7. Frau Dr. Hubert *) 2. 6. Jacobs *) 2. 6. Jahn (Marburg) 31. 5. Frau Kipp-Kaule 31. 5. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kliesing (Honnef) *) 2. 6. Knobloch 31. 5. Dr. Kohut 31. 5. Dr. Kopf *) 2. 6. Dr. Kreyssig 31. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 31. 5. Kühn (Köln) *) 2. 6. Kurlbaum 31. 5. Lantermann 31. 5. Leber 31. 5. von Lindeiner-Wildau 3. 6. Lohmar 8. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht (c) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Margulies 31. 5. Frau Dr. Maxsein *) 2. 6. Mensing 31. 5. Dr. Menzel 31. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 2. 6. Freiherr von Mühlen 31. 5. Müller (Worms) 31. 5. Nellen 31. 5. Niederalt 3. 6. Ollenhauer 31. 5. Paul *) 2. 6. Dr. h. c. Pferdmenges 10. 6. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Pohle 3. 7. Rademacher 1. 7. Frau Dr. Rehling *) 2. 6. Frau Renger*) 2. 6. Richarts 31. 5. Ruhnke 1. 7. Sander 4. 6. Scharnowski 31. 5. Scheel 31. 5. Dr. Schild 31. 5. Schlick 31. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 2. 6. Schmidt (Hamburg) 31. 5. Schneider (Bremerhaven) 31. 5. Schneider (Hamburg) 31. 5. Schüttler 31. 5. Schütz (Berlin) 31. 5. Dr. Seffrin 31. 5. Seidl (Dorfen) *) 2. 6. Dr. Serres *) 2. 6. Seuffert 3. 6. Stahl 8. 6. Theis (Duisburg) 10. 6. Dr. Vogel 10. 6. Wacher 31. 5. Wagner 31. 5. Dr. Wahl 31. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 2. 6. Weinkamm 31. 5. Wendelborn 31. 5. Wienand*) 2. 6. Wieninger 31. 5. Frau Wolff 31. 5. Dr. Zimmer *) 2. 6. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender des Bundesschuldenausschusses BSchA - 4/61 Frankfurt (Maim), 18. Mai 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus 9336 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 Betr.: Bericht des Bundesschuldenausschusses nach § 35 Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924 (BGBl. I S. 95) Der Bundesschuldenausschuß hat die Monats- und Jahresabschlüsse der Kasse der Bundesschuldenverwaltung sowie ihre Geschäftsübersichten geprüft und die nach § 34 Reichsschuldenordnung vorgeschriebene außerordentliche Prüfung ihrer Geld-und Wertpapierbestände von Beamten des Bundesrechnungshofes vornehmen lassen. Ingesamt haben sich bei der Aufsicht über alle der Bundesschuldenverwaltung unter eigener Verantwortung übertragenen Geschäfte nach § 31 RSchO im Rechnungsjahr 1960 Beanstandungen nicht ergeben. Dr. Hertel Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen zu der ersten Beratung des Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745). Die Bundesregierung hat dem 3. Deutschen Bundestag den Entwurf einer Bundesärzteordnung so spät zugeleitet, daß eine abschließende Beratung außerordentlich schwierig sein dürfte. Erlauben Sie mir aber bitte zu § 4 einige Hinweise, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung schriftlich festgehalten bleiben sollten. Der Herr Bundesinnenminister hat in der Begründung darauf hingewiesen, die Ermächtigung zum Erlaß einer Bestallungsordnung sei gegenüber der entsprechenden Bestimmung in der Reichsärzteordnung aus verfassungsrechtlichen Gründen stärker konkretisiert. Leider ist sein Haus wieder dem schon bei anderer Gelegenheit gerügten Grundsatz treu geblieben, möglichst umfangreiche Vollmachten zu fordern, die nicht genügend konkretisiert werden. Wir glauben daher, daß § 4 sich nicht im Rahmen des Art. 80 GG hält. Ich darf hier nur auf das Vorbild im Richtergesetz verweisen, in dem uns die Konkretisierung der entsprechenden Bestimmungen viel besser und verfassungsrechtlich genügend vorgenommen zu sein scheint. Der Ausschuß sollte im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzes vor allem einmal die Frage der ärztlichen Prüfungen erörtern und überlegen, ob und inwieweit die Rechtsstaatlichkeit der Prüfungen entsprechend den Grundsätzen unseres demokratischen Rechtsstaates gesichert ist. Zwei Fragen dürften unter allen Umständen besonders sorgfältig erwogen werden. Die Prüfungen müssen kollegial abgehalten werden, d. h. es sollten mindestens drei Prüfer anwesend sein, und sie sollten, wenn auch eingeschränkt, der Öffentlichkeit zugänglich sein. Ich glaube, daß das Hohe Haus diesen beiden Grundsätzen zustimmen wird, und sie nicht etwa nur bei den weiteren Beratungen in entsprechenden Bestimmungen ihren Niederschlag finden. Anlage 4 Umdruck 923 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksachen 2478, 2748). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 wird vor Nr. 1 folgende neue Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 160 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Nicht zum Entgelt gehören Zuschüsse des Arbeitgebers nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle; das gleiche gilt für Beträge im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle." ' Bonn, den 30. Mai 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 924 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksachen 2478, 2748). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 Nr. 3 wird in § 183 Abs. 5 nach dem letzten Satz der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „Beiträge sind nicht zu entrichten." Bonn, den 30. Mai 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 925 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen 2390, 2744). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt erbracht werden, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert." Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9337 2. In § 3 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Die vermögenswirksamen Leistungen müssen allen Arbeitnehmern (§ 1 Abs. 2) des Betriebes oder eines Betriebsteils zugesagt werden." b) wird Absatz 2 gestrichen. 3. Die Worte „Werkstarifverträge" bzw. „Werkstarifvertrag" werden in den folgenden Paragraphen durch die Worte „Tarifverträge" bzw. „Tarifvertrag" ersetzt: a) in § 4 Abs. 1, b) in § 8 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, c) in § 9 Abs. 3 4. In § 10 Abs. 1 werden nach den Worten „nach diesem Gesetz erhoben" die Worte eingefügt „ , die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einem Arbeitslohn von nicht mehr als 15 000 Deutsche Mark im Kalenderjahr gewährt,". Bonn, den 30. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 926 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksachen 2478, 2748). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor Artikel 1 wird ein Artikel vor Artikel 1 mit folgender Fassung eingefügt: ,Artikel vor Artikel 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch wird wie folgt ergänzt: § 616 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Für einen Arbeiter (§ 165 Abs. 1 Nr. 1 und § 165 a der Reichsversicherungsordnung) gilt Absatz 2 Satz 1 entsprechend. Ist ein Arbeiter durch Krankheit an der Leistung der Dienste verhindert und hat das Dienstverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden, so 'behält er seinen Anspruch auf Vergütung für die Dauer von zwei Wochen."' 2. In Artikel 2 wird vor Nr. 1 folgende Nr. vor 1 eingefügt: ,vor 1. a) In § 165 Abs. 1 Nr. 2 sowie in den §§ 166 und 167 Abs. 1 werden die Worte „7920 Deutsche Mark" durch die Worte „9000 Deutsche Mark" ersetzt. 3. In Artikel 2 erhält Nr. 1 folgende Fassung: ,1. In § 180 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Kassen" die Worte „mit Ausnahme des Krankengeldes," eingefügt und die Worte „22 Deutsche Mark" durch ,die Worte „25 Deutsche Mark" ersetzt. 4. In Artikel 2 wird Nr. 3 wie folgt geändert: a) In § 183 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Das Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Ist der Versicherte erwerbsunfähig oder erfüllt er die Voraussetzungen für die Gewährung von Altersruhegeld, so wind Krankengeld für höchstens achtundsiebzig Wochen gewährt. Wird dem Versicherten während der Arbeitsunfähigkeit Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung oder Vollrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugebilligt, so wird das Krankengeld um den Betrag der für den gleichen Zeitraum gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, des Altersruhegeldes oder der Vollrente gekürzt." b) In § 183 werden die Absätze 3, 3 a, 4, 5 und 6 gestrichen. 5. In Artikel 2 wird Nr. 7 gestrichen. 6. Hinter Artikel 2 'wird folgender neuer Artikel vor Artikel 2 a eingefügt: ,Artikel vor Artikel 2 a Das Fünfte Buch der Reichsversicherungsordnung (Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten) wird wie folgt geändert: 1. § 1504 erhält folgende Fassung: „§ 1504 (1) Ist eine Krankheit die Folge eines Unfalles, den ein Träger der Unfallversicherung zu entschädigen hat, so hat 'dieser dem Träger der Krankenversicherung die Aufwendungen zu erstatten, jedoch nicht die Aufwendungen für kassenärztliche Behandlung und Versorgung mit Arzneien und kleineren Heilmitteln. (2) 'Der Träger der Krankenversicherung hat keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, wenn er die in § 1503 vorgeschriebene Anzeige nicht rechtzeitig erstattet. (3) Die Träger der Krankenversicherung und die Träger der Unfallversicherung sollen eine Vereinbarung über eine Pauschalierung der Erstattungsbeträge oder einen Teil der Erstattungsbeträge treffen." 2. Die §§ 1505, 1507 und 1509 werden gestrichen. 3. § 1510 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Träger der Unfallversicherung hat dem Beauftragten die aus dem Auftrag erwachsenen Kosten zu ersetzen."' 9338 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 7. Hinter Artikel 3 wird folgender Artikel 3 a eingefügt: „Artikel 3 a Ausgleichsstock (1) Zum Ausgleich der durch Artikel vor Artikel 1 dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen ist für Betriebe mit in der Regel bis zu 100 Beschäftigten ein Ausgleichsstock zu errichten. Dieser Ausgleichsstock kann für einzelne oder mehrere Berufe oder Wirtschaftszweige errichtet werden. Der Ausgleichsstock soll bei bestehenden Einrichtungen errichtet werden. (2) Die Mittel für den Ausgleichsstock sind von den in Absatz 1 genannten Arbeitgebern nach der Lohnsumme der Beschäftigten aufzubringen. Diese Arbeitgeber haben einen Erstattungsanspruch gegen den Ausgleichsstock für die auf Grund von Artikel vor Artikel 1 dieses Gesetzes aufgewendeten Beträge. Das Nähere bestimmt die Satzung. (3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einrichtung, bei der für die einzelnen Berufe oder Wirtschaftszweige der Ausgleichsstock zu errichten ist. Der Ausgleichsstock bedarf einer gesonderten Kassen- und Rechnungsführung. (4) Der Bundesminister für Arbeit erläßt mit Zustimmung ,des Bundesrates die zur Durchführung der Absätze 1 bis 3 erforderlichen Verwaltungsvorschriften." Bonn, den 30. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 927 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen 2390, 2744). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage mit der Maßgabe wiederhergestellt, daß nach dem Wort „vereinbarte" hinzugefügt wird" 2. In § 2 Abs. 1 wird folgender Buchstabe vor c eingefügt: „vor c) als Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Bau oder den Erwerb oder die Entschuldung eines öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Familienheimes oder einer öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten eigengenutzten Eigentumswohnung im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes,". 3. § 4 Abs. 1 und 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 4. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Bei vermögenswirksamen Leistungen, die auf Grund von Verträgen mit Arbeitnehmern gewährt werden, bedarf die Art der vermögenswirksamen Anlage und die Bestimmung des Unternehmens oder Instituts, bei dem sie erfolgen soll, der Zustimmung des Arbeitnehmers." 5. § 6 Abs. 1 Satz 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 6. § 7 Abs. 2 Buchstabe c wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 7. § 8 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 8. § 9 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 9. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über das Verfahren zur Anwendung des Pauschsteuersatzes nach Absatz 1, über die Nachforderung der Lohnsteuer in Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pauschsteuersatzes nach Absatz 1 nicht vorgelegen haben, sowie über die Nachforderung von Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz vom Arbeitgeber in den Fällen des § 2 Abs. 1 Buchstabe e, wenn die Sperrfrist nicht eingehalten wird." 10. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 1961 in Kraft." Bonn, den 30. Mai 1961 Höcherl und Fraktion Anlage 9 Umdruck 928 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksachen 1256, 2701). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. Zu Nr. 1 Buchstabe a In § 1 Abs. 1 Buchstabe a wind am Schluß hinter der Klammer „(Bundesgesetzbl. I S. 10) " eingefügt: „ , zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 21. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 457),". Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9339 2. Zu Nr. 3 Buchstabe c Der Buchstabe c erhält folgende Fassung: ,c) In Absatz 4 Satz 1 ist in der Klammer an Stelle von „§ 22 Abs. 3" zu setzen „§ 22a Abs. 1"; Satz 2 wird gestrichen.' 3. Zu Nr. 5 Buchstabe c Der Buchstabe c erhält folgende Fassung: ,c) Absatz 2 Buchstabe i erhält die Fassung: „i) Notstandsarbeiter bei Maßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1957 (Bundesgesetzblatt I S. 321), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften vom 25. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 465),".' 4. Zu Nr. 6 Buchstabe c Unter Buchstabe c wird in § 6 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz das Wort „Pflichtsätze" durch das Wort „Pflichtplätze" ersetzt. 5. Zu Nr. 7 Buchstabe a Der Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a), In Absatz 1 Buchstabe a werden folgende Worte angefügt: „nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst,".' 6. Zu Nr. 16 Buchstabe g Die Einleitung in Buchstabe g muß wie folgt heißen: „g) In § 22a Abs. 2 Satz 1 sind . . . 7. Zu Nr. 19a Buchstabe c Der Buchstabe c erhält folgende Fassung: ,c) In Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a werden die Worte „zwei schwerkriegsbeschädigte Arbeitnehmervertreter" ersetzt durch die Worte „zwei schwerbeschädigte Arbeitnehmervertreter, von denen einer Schwerkriegsbeschädigter sein muß,"; in Satz 2 tritt an die Stelle der Worte „von der Landesregierung bestimmte" das Wort „zuständige".' Bonn, den 30. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 929 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen 2390, 2744). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 wird nach den Worten „mit Arbeitnehmern" das Wort „oder" eingefügt; die Worte „oder in Werktarifverträgen" werden gestrichen. 2. In § 3 Abs. 1 werden die Worte „ähnlichen sachlichen" durch ,das Wort „anderen" ersetzt. 3. In § 3 Abs. 2 werden die Worte „ein Kalenderjahr" durch die Worte „drei Kalenderjahre" ersetzt. 4. In § 4 Abs. 1 werden die Worte „oder Werktarifverträge" gestrichen. 5. § 4 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 6. § 7 Abs. 2 Buchstabe c wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 7. In § 8 Abs. 1 werden die Worte „oder Werktarifverträge" gestrichen. 8. § 8 Abs. 1 Buchstabe c wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 9. In § 8 Abs, 2 werden die Worte „oder Werktarifverträge" gestrichen. 10. In § 8 Abs. 3 erster Halbsatz werden die Worte „oder Werktarifverträge" und in Buchstabe b die Worte „oder der Werktarifvertrag" gestrichen. 11. In § 9 Abs. 3 wird nach den Worten „schriftliche Verträge (§ 7)" das Wort „oder" eingefügt; ,die Worte „oder Werktarifverträge (§ 8)" werden gestrichen. Bonn, den 31. Mai 1961 Dr. Starke Dr. Imle Dr. Dahlgrün Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Dr. Becker?


Rede von Dr. Heinz Starke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Curt Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ist Ihnen bekannt, Herr Dr. Starke, daß ein Drittel aller Handwerksbetriebe, also etwa 250 000, allein — ohne Mitarbeiter — arbeiten, so daß für diese das Gesetz überhaupt nicht in Frage kommt?

    (FDP: Das ist mir natürlich bekannt. Da Sie von einem Drittel gesprochen haben und ich von den zwei Dritteln, besteht auch kein Grund, daß ich von dem, was ich hier gesagt habe, etwas zurücknehme. Nun komme ich zu dem zweiten. Wenn man jetzt einmal von der unterschiedlichen Bewertung der Arbeitnehmer nach diesem Gesetz absieht, dann ist das zweite das, was der Bundesrat das „soziale Gefälle innerhalb der Wirtschaft zwischen den Betrieben" genannt hat. Hier kann ich es mir nicht nehmen lassen, Ihnen einmal — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — vorzulesen — es sind nur wenige Zeilen —, was ein nicht unbedeutendes Mitglied der Regierungspartei bei der ersten Lesung dieses Gesetzes hier gesagt hat: Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Ansatz, um der in manchen Bereichen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unvermeidbaren Konzentration der Produktionsmittel eine Dekonzentration des Eigentums an diesen Produktionsmitteln entgegenzusetzen. Wir müssen doch wohl annehmen, daß derjenige, der das gesagt hat — es war der Herr Bundeswirtschaftsminister Professor Dr. Erhard —, sich auch darüber klar gewesen ist, was er wenige Zeilen später — es steht 15 Zeilen weiter im Protokoll der Sitzung, in der wir die erste Lesung hatten — gesagt hat. Nachdem er nämlich soeben bemerkt hat, daß hier mit diesem Gesetz der Zusammenballung von Produktionsmitteln entgegengearbeitet werden solle, sagt er 15 Zeilen weiter: Natürlich bezahlen bei dieser Art von Sparen — nach diesem Gesetz nämlich —diejenigen Betriebe — nun ;denkt man doch an die, die hier die Produktionsmittel zusammenballen! — relativ die meisten Lasten, bei denen die Arbeitskosten am stärksten ins Gewicht fallen, und das sind nun einmal die mittelständischen Betriebe, während z. B. — und nun geht es weiter, ich zitierte immer noch — der vollautomatisierte Großbetrieb, — ich habe Ihnen gesagt, Herr Kollege Burgbacher, das ist der, an ,den Sie immer denken — in dem man keine Arbeitskraft mehr sieht, an diesem Gesetz sozusagen fast unbeteiligt ist. Diese ballen also offensichtlich noch mehr Produktionsmittel bei sich zusammen! Ich glaube, meine Damen und Herren, besser kann man ihnen wohl den völligen Fehlschlag, den Sie mit diesem Gesetz bezüglich dessen, was manche von Ihnen sich vielleicht vorstellen, erzielen werden, nicht vor Augen halten, als daß man Ihnen das noch einmal vorliest, was der Herr Bundeswirtschaftsminister in der ersten Lesung — alles das steht auf einer Seite des Protokolls — gesagt hat. Und wenn Sie es immer wieder für eine Wiederholung halten: Anstatt der auch von Ihnen zugesagten Unterstützung für die lohnintensiven Betriebe bringen Sie dieses Gesetz! In den Untersuchungen, die die Regierung uns im letzten Augenblick in so großer Zahl zuleitet — gewissermaßen als eine Art Wahlkampfmaterial —, ist gesagt worden, ,daß die Lohnsumme als Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben gar nicht so sehr schlecht und nachteilig sei. Aber eines ist selbst in dem Bericht, den die Bundesregierung soeben noch vorgelegt hat, festgehalten, nämlich daß es beim Kindergeld nun wirklich sehr schlecht sei. Dort haben wir kürzlich nur eine Verschlechterung verhindert, haben aber noch keine Verbesserung eingeführt. Zur gleichen Zeit aber wird am heutigen Tage ein Gesetz über die Lohnfortzahlung verabschiedet, bei der sich dieses Unglück der Lohnsumme als Bemessungsgrundlage wieder zusätzlich belastend für den Betrieb auswirkt. Und jetzt stehen wir bei einem Gesetz, das doch, wenn man es einmal ganz schlicht und einfach betrachtet, ohne all das, was hier darumherum im Hinblick auf den Wahlkampf gemacht wird, im Schnitt eigentlich eine zusätzliche 5 %ige Lohnerhöhung bedeutet. Das wird wieder nach 'der Lohnsumme im Betrieb beDr. Starke messen. Wer nicht sieht, daß mit dem Gesetz das Ziel, von ,dem der Bundeswirtschaftsminister gesprochen hat, nicht erreicht wird, dem können wir natürlich nicht helfen. Drittens. Der Bundeswirtschaftsminister hat in der ersten Lesung noch etwas gesagt — es steht auf der nächsten Seite des Protokolls; es sind nur drei Zeilen —; ich möchte das jetzt anführen, weil immer wieder, gerade von Ihnen, von der Freiwilligkeit für den Betrieb gesprochen wird, ,die in dem Gesetz verankert sei. — Sehr wohl, Herr Katzer, deshalb lese ich es Ihnen vor; es ist ja Ihr Minister. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat gesagt — allerdings mit einem Vorsatz, den ich nun vorlesen muß; das soll keine Anzüglichkeit sein —: Seien wir ehrlich: in dieser Konjunktursituation, bei der ,derzeitigen Arbeitsmarktlage wird es keinen mittelständischen Betrieb geben — unabhängig von seiner Ertragslage —, der nicht gezwungen wäre, solche Mittel die nach dem Gesetz vorgesehenen Mittel —aufzuwenden. Müssen wir Freien Demokraten noch etwas dazu sagen, daß es mit der Freiwilligkeit nach diesem Gesetz jedenfalls nicht so weit her ist, wie Sie es draußen, wenn Sie vor den betroffenen Kreisen sprechen, gern wahrhaben möchten und verlauten lassen? Wir haben heute in Übereinstimmung mit der Regierungspartei die Frage des Werktarifvertrages bereinigt. Sie wissen, daß schon im Bundesratsausschuß der Antrag gestellt worden war, die vermögenswirksamen Leistungen und die Ergebnisbeteiligung dem Streikrecht zu unterstellen, sie also tarifvertragsfähig zu machen. Heute ist es gelungen, das hier herauszubringen. Wir sind diesmal sogar, wie ich zu meiner großen Freude feststelle — leider ist der Kollege Dollinger aus Bayern nicht mehr da —, dem Vorwurf entgangen, daß wir diesen Antrag, das Wort „Werktarif" wieder zu streichen, bei der Regierungspartei abgeschrieben hätten. Ich möchte Ihnen einmal ganz offen sagen — damit auch das einmal in diesem Hause ausgesprochen wird —: Wir wissen sehr genau, daß der Fraktionsbeschluß u. a. gerade deshalb in der Regierungspartei zustande gekommen ist, weil Sie wußten, daß wir den Antrag stellen würden. (Lachen in der Mitte. — Abg. Katzer: Die Mehrheitsverhältnisse sind doch zu eindeutig! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)





    (Abg. Katzer: Ist sie ja auch!)

    — Das hat doch mit Mehrheitsverhältnissen nichts zu tun!

    (Zuruf von der Mitte: Womit denn?!)

    — Das hat doch nichts mit den Mehrheitsverhältnissen zu tun, sondern damit, daß diejenigen, die bei Ihnen das Wort heraushaben wollten — und das waren ja nicht alle —, gesagt haben oder haben verlauten lassen: Sonst würden sie eben dem FDP-Antrag zustimmen. Das ist doch die Gefahr, in der
    Sie als Partei mit solch großer Spannweite auf diesem Wege stehen.

    (Abg. Schmücker: Haben Sie eigentlich einen Abhördienst?)

    — Nein, das erzählt man uns.

    (Abg. Schmücker: Aber was Sie gesagt haben, stimmt nicht!)

    — Das müssen Sie dann nicht mir sagen, sondern den Kollegen Ihrer Fraktion; denn ich habe nur referiert.

    (Zurufe von der Mitte: Nennen Sie auch den Namen!)

    Noch etwas. In dem Gedanken, die Fragen der Vermögensbildung unter das Streikrecht zu stellen, liegt der zweite Punkt, bei dem man die vielgerühmte Freiwilligkeit ausgehöhlt hätte. Wir halten den Weg, den Sie gehen, deshalb für so schlecht, weil es nicht ausbleiben wird, daß es so kommt. Ich habe Ihnen vorhin schon in einem anderen Zusammenhang erklärt, daß mir gesagt worden ist: Die IG Metall im Saargebiet hat bereits in diesen Tagen einen Tarifvertrag abgeschlossen, in dem es die betreffenden Unternehmen freiwillig übernommen haben, Leistungen nach diesem Gesetz schon im Jahre 1961 zu erbringen. Es ist also ein Weg, auf dem nicht mehr so leicht abzustoppen ist, wie es Herr Kollege Burgbacher in der ersten Lesung gesagt hat. Aber das will ich ihm nachher noch selber sagen, wenn ich an die Stelle komme.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ich halte Sie nicht mehr sehr lange auf, aber Sie werden uns schon zugeben müssen: Wenn wir zustimmen sollen, daß so wichtige Gesetze aus bestimmten Gründen vor praktisch leerem Hause beraten werden, müssen wir uns wenigstens vorbehalten, das zu sagen, was wir zu sagen haben. Sie selbst halten doch das Gesetz für sehr wichtig.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht auch in Punkt 5 darum, daß dieses Gesetz mit den Auskunftsrechten, die statuiert sind, ein neuer Schritt in der Richtung einer Mitbestimmung ist über das hinaus, was im Betriebsverfassungsgesetz enthalten ist.
    Sechstens. Für uns ist der Gedanke an eine leistungsbezogene Ergebnisbeteiligung, zu der sich sehr viel sagen läßt, noch nicht reif für eine Gesetzgebung. Wir hätten es gerne gesehen, daß man diese Entwicklung, die in der Tat vielfach eine gute Entwicklung sein kann, sich ohne gesetzgeberisches Zwangsgewand noch ein wenig hätte vollziehen lassen. Das ist schon im Gange, das wissen wir. Wir hätten gerne gesehen, daß diese Entwicklung nicht mit der Hypothek dieses Gesetzes belastet würde.
    Siebtens. Wir haben — das habe ich Ihnen vorhin schon gesagt — darauf hinzuweisen, daß es sich bei diesem Gesetz praktisch um eine Lohnerhöhung handelt, wenn es durchgängig angewendet wird; und über die Notwendigkeit der durchgängigen Anwendung hat sich ja der Herr Bundeswirtschaftsminister geäußert. Wir Freien Demokraten sind selbstverständlich gerne bereit, den Lebensstandard zu ver-



    Dr. Starke
    bessern, wenn es möglich ist. Wir glauben aber, wie wir annehmen, mit Ihnen, daß gegenwärtig, in der Wahlkampfzeit, bestimmt nicht der Augenblick ist, in dem wir uns sehr große Schritte in der Richtung leisten können, in der Sie hier wieder gehen.
    Wir wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß Sie Ihren Wahlkampf — auch heute ist das wieder zum Ausdruck gekommen — dahingehend führend werden: Die FDP ist eben unsozial. Wir werden selbstverständlich erst nach diesem Wahlkampf, obwohl die ersten Warnzeichen gerade in diesem Frühjahr aufgetreten sind, sehen, wer, auf eine gewisse Dauer gesehen, im Hinblick auf einen echten sozialen Fortschritt unsozial war.
    Wir haben vor wenigen Wochen eine Aufwertung hinter uns gebracht. Es ist nicht möglich, daß die Regierungspartei sagt — das hat auch der Herr Bundeswirtschaftsminister erklärt, und er sagt es immer stärker —: Die Aufwertung haben wir vollzogen; wenn jetzt die Preisentwicklung nach oben geht, ist es die Schuld der Wirtschaft.

    (Abg. Dr. Elbrächter: Aber dies ist doch preisneutral, es geht doch gar nicht in den Preis!)

    — Ich glaube, über diesen volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt sollten wir uns hier nicht so lange unterhalten.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Das ist aber entscheidend!)

    — Wenn Sie sich fachlich etwas mehr darüber unterrichten, werden Sie sehen, daß darüber eine sehr große Diskussion im Gange ist.

    (Zuruf von CDU/CSU: Das ist aber sehr arrogant! — Abg. Dr. Elbrächter: Wir haben uns darüber sehr eingehend unterrichtet! — Abg. Katzer: Ich möchte wünschen, Sie wären in den Ausschußberatungen dabei gewesen!)

    — Auch eine Diskussion bei Ihnen ist nicht immer schon Grundbedingung dafür, daß das, was herauskommt, richtig ist.
    Meine Damen und Herren, ich habe an die Aufwertung angeknüpft und möchte Ihnen noch einmal folgendes sagen. Nachdem die Aufwertung erfolgt ist, haben sich die Regierung und die Regierungspartei auf allen Gebieten so zu verhalten, wie es im Zusammenhang mit einem so gewichtigen Schritt notwendig ist. Wenn wir aber neben der augenblicklichen Lohnentwicklung in der Hochkonjunktur, neben den Arbeitszeitverkürzungen und neben einem Anstieg von mehr als 6 Milliarden DM im Bundeshaushalt in diesem Jahr nun auch noch die ständigen Erhöhungen der sozialen Belastungen bringen, und zwar immer auf der Bemessungsgrundlage der Lohnsumme, und darüber hinaus dann hier mit der Eigentumspolitik wieder ,den Weg über die Betriebe gehen wollen, dann sind wir eben an einem Punkt angelangt, an dem wir Freien Demokraten Sie fragen: Wer ist hier auf eine gewisse Zeitdauer, über diese Wahl hinaus gesehen, wirklich sozial? Wir sind der Auffassung gewesen — und lange Zeit mit Ihnen —, daß ,der Weg, den wir einmal gegangen sind, der Weg einer dynamischen Entwicklung in der sozialen Marktwirtschaft ein Weg zur Gesundung und damit auch ein sozialer Weg ist. Wir sind aber — das habe ich Ihnen zu Beginn gesagt — der Auffassung, daß Sie immer stärker und immer weiter von diesem Wege abweichen. Wer von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungspartei, wüßte nicht, wenn er sich einmal prüft — und mindestens bei einem erheblichen Teil können wir das feststellen —, daß sich hier Gefahren bereits sehr deutlich abzeichnen, auch wenn Sie das vor der Wahl um der Wahlpolitik, der Wahlgeschenke willen nicht wahrhaben wollen? Gesellschaftspolitik ist eben auch Strukturpolitik der Gesellschaft, und dieses Gesetz wendet sichgegen die gegenwärtige Struktur unserer Gesellschaft und ihrer Wirtschaft mit ihrengottlob noch so vielen Mittel- und Kleinbetrieben. Das haben Sie nicht übersehen, sondern ,das haben Sie doch bewußt in Kauf genommen.
    Lassen Sie mich Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluß noch das eine sagen: Wir lehnen sogenannte soziale Maßnahmen ab, wenn sie um den Preis von Strukturänderungen in unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft, die wir für schädlich halten, und um den Preis einer weiteren Geldentwertung erkauft werden. Eine gesunde Eigentumspolitik setzt allemal als allererstes eine stabile Währung voraus.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben wir immer wieder betont!)

    Wenn Sie, Herr Kollege Katzer, vorhin gesagt haben, niemand wisse, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren wird, dann haben Sie sicherlich etwas Weiseres gesagt, als es etwa der Herr Kollege Burgbacher in der ersten Lesung getan hat. Denn Sie, Herr Kollege Burgbacher, haben in der ersten Lesung, ich möchte einmal sagen: nicht mit der christlichen Demut, die Sie in der ersten Lesung zitiert und für sich in Anspruch genommen haben, sondern aus einer anderen Haltung heraus gesagt: Es ist kein volkswirtschaftliches Problem, dieses Gesetz in der wirtschaftlichen Entwicklung so anzuwenden, daß es nutzt und nicht schadet. Wir sind allerdings der Meinung, daß dieses Gesetz in der weiteren Entwicklung bezüglich dessen, was wir — und einmal zusammen mit Ihnen — für gut und richtig gehalten haben, schadet. Vor allem sind wir der Meinung, daß es, nachdem Sie dieses Kind einmal aus Ihrer Obhut entlassen haben, nicht mehr in Ihrer Hand liegt, .das Gesetz so anzuwenden, daß es in ,der weiteren Zukunft nicht schaden wird.
    Das sind die Gründe, meine sehr geehrten Damen und Herren, weshalb die Fraktion der Freien Demokratischen Partei diesem Gesetz nicht zustimmen kann.

    (Beifall bei der FDP.)