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    Deutscher Bundestag 161. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Werber 9269 A Erweiterung der Tagesordnung 9269 A Begrüßung einer Parlamentariergruppe der Republik Zypern 9307 C Fragestunde (Drucksache 2760) : Frage des Abg. Reitzner: Deutsch-Österreichischer Ausgleichsvertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9269 C, D Reitzner (SPD) 9269 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Verwendung von Plastikbomben und Explosivstoff angeblich deutschen Ursprungs bei Attentaten in Wien und Bozen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9269 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Steuerliche Berücksichtigung der Vorbereitungskosten für die Doktorprüfung Dr. Hettlage, Staatssekretär 9270 A, B, C Faller (SPD) . . . . . . . . 9270 B, C Fragen der Abg. Ritzel und Bauer (Würzburg) Zahl der D-Mark-Millionäre in der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9270 C, D, 9271 B Ritzel (SPD) 9271 A, B Frage des Abg. Dr. Czaja: Rechtsverordnung für die Abwicklung von Hauptentschädigungen über Sparguthaben Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9271 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 9271 C Fragen der Abg. Merten und Frau Herklotz: Vergütung und Entlohnung des Zivilpersonals der Stationierungsstreitkräfte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9271 D, 9272 B, C Merten (SPD) 9272 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . 9272 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Ersatz von Schäden bei Autounfällen unter Beteiligung amerikanischer Wehrmachtsangehöriger mit Privatfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9272 C, 9273 B Dr. Bucher (FDP) 9273 B Frage des Abg. Kühn (Bonn) : Leitplanken auf der Autobahn Bonn—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9273 C, D Kreitmeyer (FDP) 9273 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Maßnahmen zur Reinhaltung der Mosel Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9273 D, 9274 A Ramms (FDP) 9274 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Verweisung des Zivilverkehrs und des laufenden Verkehrs von Panzerfahrzeugen zwischen Kasernen und Standortübungsplätzen auf eine gemeinsame Fahrbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär 9274 A, B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 9274 B Entwurf einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745) — Erste Beratung — . . . 9274 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (CDU/CSU) (Drucksache 2478) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 2748) — Zweite und dritte Beratung —Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) 9274 D, 9289 D Geiger (Aalen) (SPD) . . 9275 A, 9303 B Winkelheide (CDU/CSU) 9281 C Stingl (CDU/CSU) . . 9282 C, 9297 B, D Börner (SPD) . . . . . 9284 A, 9300 D Dürr (FDP) 9286 B Killat (Unterbach) (SPD) . 9287 B, 9295 B, 9300 B Teriete (CDU/CSU) . . . 9289 B, 9296 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 9289 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9291 D, 9300 B Dr. Schellenberg (SPD) . 9297 C, 9298 A, 9305 C Büttner (SPD) 9298 D Horn (CDU/CSU) . . . 9299 C, 9306 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 9301 D Mischnick (FDP) 9304 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache 2390) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2744) — Zweite und dritte Beratung — Franzen (CDU/CSU) . . . . . . 9307 D Folger (SPD) . . . . . . . . . 9308 A Dr. Dahlgrün (FDP) 9309 D, 9315 A, 9327 C Katzer (CDU/CSU) . . . 921(1 B, 9319 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 9313 A Frau Rudoll (SPD) 9314 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 9315 D, 9318 C, 9325 D Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 9317A, 9318 B Dr. Starke (FDP) . 9318 D, 9321 C, 9323 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 9320 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1256); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 2701) — Dritte Beratung — Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 9328 A, 9332 A Höhmann (SPD) . . . . . . . . 9329 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 9330 D. Krüger (Neheim) (CDU/CSU) . . . 9331 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9332 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Abg. Bauknecht, Kriedemann, Walter, Logemann u. Gen.) (Drucksache 2265); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2766) — Zweite und dritte Beratung — 9333 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Abg. Dr. Krone, Lenz [Trossingen] u. Gen.) (Drucksache 2779) — Erste Beratung — . . . 9333 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9333 C Anlagen 9335 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9269 161. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9335 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 2. 6. Altmaier*) 2. 6. Dr. Atzenroth 3. 6. Dr. Baade 31. 5. Baier (Mosbach) 31. 5. Dr. Bärsch 31. 5. Bauer (Würzburg) *) 2. 6. Behrendt 3. 6. Berkhan 31. 5. Berlin 31. 5. Birkelbach 31. 5. Fürst von Bismark *) 2. 6. Blachstein *) 2. 6. Frau Blohm 3. 6. von Bodelschwingh 31. 5. Frau Dr. Brökelschen 31. 5. Dr. Bucerius 31. 5. Cramer 31. 5. Dewald 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 31. 5. Döring (Düsseldorf) 31. 5 Eschmann 31. 5. Even (Köln) 31. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 31. 5. Gehring 31. 5. Geiger (München) 31. 5. Gerns *) 2. 6. Dr. Gleissner 31. 5. Goldhagen 31. 5. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Götz 31. 5. Dr. Greve 31. 5. Dr. von Haniel-Niethammer 31. 5. Hauffe 1. 7. Dr. Heck (Rottweil) 1. 6. Heye *) 2. 6. Hilbert 31. 5. Höfler*) 2. 6. Höhne 1. 7. Frau Dr. Hubert *) 2. 6. Jacobs *) 2. 6. Jahn (Marburg) 31. 5. Frau Kipp-Kaule 31. 5. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kliesing (Honnef) *) 2. 6. Knobloch 31. 5. Dr. Kohut 31. 5. Dr. Kopf *) 2. 6. Dr. Kreyssig 31. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 31. 5. Kühn (Köln) *) 2. 6. Kurlbaum 31. 5. Lantermann 31. 5. Leber 31. 5. von Lindeiner-Wildau 3. 6. Lohmar 8. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht (c) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Margulies 31. 5. Frau Dr. Maxsein *) 2. 6. Mensing 31. 5. Dr. Menzel 31. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 2. 6. Freiherr von Mühlen 31. 5. Müller (Worms) 31. 5. Nellen 31. 5. Niederalt 3. 6. Ollenhauer 31. 5. Paul *) 2. 6. Dr. h. c. Pferdmenges 10. 6. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Pohle 3. 7. Rademacher 1. 7. Frau Dr. Rehling *) 2. 6. Frau Renger*) 2. 6. Richarts 31. 5. Ruhnke 1. 7. Sander 4. 6. Scharnowski 31. 5. Scheel 31. 5. Dr. Schild 31. 5. Schlick 31. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 2. 6. Schmidt (Hamburg) 31. 5. Schneider (Bremerhaven) 31. 5. Schneider (Hamburg) 31. 5. Schüttler 31. 5. Schütz (Berlin) 31. 5. Dr. Seffrin 31. 5. Seidl (Dorfen) *) 2. 6. Dr. Serres *) 2. 6. Seuffert 3. 6. Stahl 8. 6. Theis (Duisburg) 10. 6. Dr. Vogel 10. 6. Wacher 31. 5. Wagner 31. 5. Dr. Wahl 31. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 2. 6. Weinkamm 31. 5. Wendelborn 31. 5. Wienand*) 2. 6. Wieninger 31. 5. Frau Wolff 31. 5. Dr. Zimmer *) 2. 6. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender des Bundesschuldenausschusses BSchA - 4/61 Frankfurt (Maim), 18. Mai 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus 9336 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 Betr.: Bericht des Bundesschuldenausschusses nach § 35 Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924 (BGBl. I S. 95) Der Bundesschuldenausschuß hat die Monats- und Jahresabschlüsse der Kasse der Bundesschuldenverwaltung sowie ihre Geschäftsübersichten geprüft und die nach § 34 Reichsschuldenordnung vorgeschriebene außerordentliche Prüfung ihrer Geld-und Wertpapierbestände von Beamten des Bundesrechnungshofes vornehmen lassen. Ingesamt haben sich bei der Aufsicht über alle der Bundesschuldenverwaltung unter eigener Verantwortung übertragenen Geschäfte nach § 31 RSchO im Rechnungsjahr 1960 Beanstandungen nicht ergeben. Dr. Hertel Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen zu der ersten Beratung des Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745). Die Bundesregierung hat dem 3. Deutschen Bundestag den Entwurf einer Bundesärzteordnung so spät zugeleitet, daß eine abschließende Beratung außerordentlich schwierig sein dürfte. Erlauben Sie mir aber bitte zu § 4 einige Hinweise, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung schriftlich festgehalten bleiben sollten. Der Herr Bundesinnenminister hat in der Begründung darauf hingewiesen, die Ermächtigung zum Erlaß einer Bestallungsordnung sei gegenüber der entsprechenden Bestimmung in der Reichsärzteordnung aus verfassungsrechtlichen Gründen stärker konkretisiert. Leider ist sein Haus wieder dem schon bei anderer Gelegenheit gerügten Grundsatz treu geblieben, möglichst umfangreiche Vollmachten zu fordern, die nicht genügend konkretisiert werden. Wir glauben daher, daß § 4 sich nicht im Rahmen des Art. 80 GG hält. Ich darf hier nur auf das Vorbild im Richtergesetz verweisen, in dem uns die Konkretisierung der entsprechenden Bestimmungen viel besser und verfassungsrechtlich genügend vorgenommen zu sein scheint. Der Ausschuß sollte im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzes vor allem einmal die Frage der ärztlichen Prüfungen erörtern und überlegen, ob und inwieweit die Rechtsstaatlichkeit der Prüfungen entsprechend den Grundsätzen unseres demokratischen Rechtsstaates gesichert ist. Zwei Fragen dürften unter allen Umständen besonders sorgfältig erwogen werden. Die Prüfungen müssen kollegial abgehalten werden, d. h. es sollten mindestens drei Prüfer anwesend sein, und sie sollten, wenn auch eingeschränkt, der Öffentlichkeit zugänglich sein. Ich glaube, daß das Hohe Haus diesen beiden Grundsätzen zustimmen wird, und sie nicht etwa nur bei den weiteren Beratungen in entsprechenden Bestimmungen ihren Niederschlag finden. Anlage 4 Umdruck 923 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksachen 2478, 2748). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 wird vor Nr. 1 folgende neue Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 160 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Nicht zum Entgelt gehören Zuschüsse des Arbeitgebers nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle; das gleiche gilt für Beträge im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle." ' Bonn, den 30. Mai 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 924 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksachen 2478, 2748). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 Nr. 3 wird in § 183 Abs. 5 nach dem letzten Satz der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „Beiträge sind nicht zu entrichten." Bonn, den 30. Mai 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 925 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen 2390, 2744). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt erbracht werden, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert." Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9337 2. In § 3 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Die vermögenswirksamen Leistungen müssen allen Arbeitnehmern (§ 1 Abs. 2) des Betriebes oder eines Betriebsteils zugesagt werden." b) wird Absatz 2 gestrichen. 3. Die Worte „Werkstarifverträge" bzw. „Werkstarifvertrag" werden in den folgenden Paragraphen durch die Worte „Tarifverträge" bzw. „Tarifvertrag" ersetzt: a) in § 4 Abs. 1, b) in § 8 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, c) in § 9 Abs. 3 4. In § 10 Abs. 1 werden nach den Worten „nach diesem Gesetz erhoben" die Worte eingefügt „ , die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einem Arbeitslohn von nicht mehr als 15 000 Deutsche Mark im Kalenderjahr gewährt,". Bonn, den 30. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 926 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksachen 2478, 2748). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor Artikel 1 wird ein Artikel vor Artikel 1 mit folgender Fassung eingefügt: ,Artikel vor Artikel 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch wird wie folgt ergänzt: § 616 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Für einen Arbeiter (§ 165 Abs. 1 Nr. 1 und § 165 a der Reichsversicherungsordnung) gilt Absatz 2 Satz 1 entsprechend. Ist ein Arbeiter durch Krankheit an der Leistung der Dienste verhindert und hat das Dienstverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden, so 'behält er seinen Anspruch auf Vergütung für die Dauer von zwei Wochen."' 2. In Artikel 2 wird vor Nr. 1 folgende Nr. vor 1 eingefügt: ,vor 1. a) In § 165 Abs. 1 Nr. 2 sowie in den §§ 166 und 167 Abs. 1 werden die Worte „7920 Deutsche Mark" durch die Worte „9000 Deutsche Mark" ersetzt. 3. In Artikel 2 erhält Nr. 1 folgende Fassung: ,1. In § 180 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Kassen" die Worte „mit Ausnahme des Krankengeldes," eingefügt und die Worte „22 Deutsche Mark" durch ,die Worte „25 Deutsche Mark" ersetzt. 4. In Artikel 2 wird Nr. 3 wie folgt geändert: a) In § 183 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Das Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Ist der Versicherte erwerbsunfähig oder erfüllt er die Voraussetzungen für die Gewährung von Altersruhegeld, so wind Krankengeld für höchstens achtundsiebzig Wochen gewährt. Wird dem Versicherten während der Arbeitsunfähigkeit Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung oder Vollrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugebilligt, so wird das Krankengeld um den Betrag der für den gleichen Zeitraum gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, des Altersruhegeldes oder der Vollrente gekürzt." b) In § 183 werden die Absätze 3, 3 a, 4, 5 und 6 gestrichen. 5. In Artikel 2 wird Nr. 7 gestrichen. 6. Hinter Artikel 2 'wird folgender neuer Artikel vor Artikel 2 a eingefügt: ,Artikel vor Artikel 2 a Das Fünfte Buch der Reichsversicherungsordnung (Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten) wird wie folgt geändert: 1. § 1504 erhält folgende Fassung: „§ 1504 (1) Ist eine Krankheit die Folge eines Unfalles, den ein Träger der Unfallversicherung zu entschädigen hat, so hat 'dieser dem Träger der Krankenversicherung die Aufwendungen zu erstatten, jedoch nicht die Aufwendungen für kassenärztliche Behandlung und Versorgung mit Arzneien und kleineren Heilmitteln. (2) 'Der Träger der Krankenversicherung hat keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, wenn er die in § 1503 vorgeschriebene Anzeige nicht rechtzeitig erstattet. (3) Die Träger der Krankenversicherung und die Träger der Unfallversicherung sollen eine Vereinbarung über eine Pauschalierung der Erstattungsbeträge oder einen Teil der Erstattungsbeträge treffen." 2. Die §§ 1505, 1507 und 1509 werden gestrichen. 3. § 1510 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Träger der Unfallversicherung hat dem Beauftragten die aus dem Auftrag erwachsenen Kosten zu ersetzen."' 9338 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 7. Hinter Artikel 3 wird folgender Artikel 3 a eingefügt: „Artikel 3 a Ausgleichsstock (1) Zum Ausgleich der durch Artikel vor Artikel 1 dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen ist für Betriebe mit in der Regel bis zu 100 Beschäftigten ein Ausgleichsstock zu errichten. Dieser Ausgleichsstock kann für einzelne oder mehrere Berufe oder Wirtschaftszweige errichtet werden. Der Ausgleichsstock soll bei bestehenden Einrichtungen errichtet werden. (2) Die Mittel für den Ausgleichsstock sind von den in Absatz 1 genannten Arbeitgebern nach der Lohnsumme der Beschäftigten aufzubringen. Diese Arbeitgeber haben einen Erstattungsanspruch gegen den Ausgleichsstock für die auf Grund von Artikel vor Artikel 1 dieses Gesetzes aufgewendeten Beträge. Das Nähere bestimmt die Satzung. (3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einrichtung, bei der für die einzelnen Berufe oder Wirtschaftszweige der Ausgleichsstock zu errichten ist. Der Ausgleichsstock bedarf einer gesonderten Kassen- und Rechnungsführung. (4) Der Bundesminister für Arbeit erläßt mit Zustimmung ,des Bundesrates die zur Durchführung der Absätze 1 bis 3 erforderlichen Verwaltungsvorschriften." Bonn, den 30. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 927 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen 2390, 2744). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage mit der Maßgabe wiederhergestellt, daß nach dem Wort „vereinbarte" hinzugefügt wird" 2. In § 2 Abs. 1 wird folgender Buchstabe vor c eingefügt: „vor c) als Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Bau oder den Erwerb oder die Entschuldung eines öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Familienheimes oder einer öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten eigengenutzten Eigentumswohnung im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes,". 3. § 4 Abs. 1 und 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 4. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Bei vermögenswirksamen Leistungen, die auf Grund von Verträgen mit Arbeitnehmern gewährt werden, bedarf die Art der vermögenswirksamen Anlage und die Bestimmung des Unternehmens oder Instituts, bei dem sie erfolgen soll, der Zustimmung des Arbeitnehmers." 5. § 6 Abs. 1 Satz 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 6. § 7 Abs. 2 Buchstabe c wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 7. § 8 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 8. § 9 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 9. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über das Verfahren zur Anwendung des Pauschsteuersatzes nach Absatz 1, über die Nachforderung der Lohnsteuer in Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pauschsteuersatzes nach Absatz 1 nicht vorgelegen haben, sowie über die Nachforderung von Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz vom Arbeitgeber in den Fällen des § 2 Abs. 1 Buchstabe e, wenn die Sperrfrist nicht eingehalten wird." 10. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 1961 in Kraft." Bonn, den 30. Mai 1961 Höcherl und Fraktion Anlage 9 Umdruck 928 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksachen 1256, 2701). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. Zu Nr. 1 Buchstabe a In § 1 Abs. 1 Buchstabe a wind am Schluß hinter der Klammer „(Bundesgesetzbl. I S. 10) " eingefügt: „ , zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 21. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 457),". Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9339 2. Zu Nr. 3 Buchstabe c Der Buchstabe c erhält folgende Fassung: ,c) In Absatz 4 Satz 1 ist in der Klammer an Stelle von „§ 22 Abs. 3" zu setzen „§ 22a Abs. 1"; Satz 2 wird gestrichen.' 3. Zu Nr. 5 Buchstabe c Der Buchstabe c erhält folgende Fassung: ,c) Absatz 2 Buchstabe i erhält die Fassung: „i) Notstandsarbeiter bei Maßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1957 (Bundesgesetzblatt I S. 321), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften vom 25. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 465),".' 4. Zu Nr. 6 Buchstabe c Unter Buchstabe c wird in § 6 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz das Wort „Pflichtsätze" durch das Wort „Pflichtplätze" ersetzt. 5. Zu Nr. 7 Buchstabe a Der Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a), In Absatz 1 Buchstabe a werden folgende Worte angefügt: „nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst,".' 6. Zu Nr. 16 Buchstabe g Die Einleitung in Buchstabe g muß wie folgt heißen: „g) In § 22a Abs. 2 Satz 1 sind . . . 7. Zu Nr. 19a Buchstabe c Der Buchstabe c erhält folgende Fassung: ,c) In Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a werden die Worte „zwei schwerkriegsbeschädigte Arbeitnehmervertreter" ersetzt durch die Worte „zwei schwerbeschädigte Arbeitnehmervertreter, von denen einer Schwerkriegsbeschädigter sein muß,"; in Satz 2 tritt an die Stelle der Worte „von der Landesregierung bestimmte" das Wort „zuständige".' Bonn, den 30. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 929 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen 2390, 2744). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 wird nach den Worten „mit Arbeitnehmern" das Wort „oder" eingefügt; die Worte „oder in Werktarifverträgen" werden gestrichen. 2. In § 3 Abs. 1 werden die Worte „ähnlichen sachlichen" durch ,das Wort „anderen" ersetzt. 3. In § 3 Abs. 2 werden die Worte „ein Kalenderjahr" durch die Worte „drei Kalenderjahre" ersetzt. 4. In § 4 Abs. 1 werden die Worte „oder Werktarifverträge" gestrichen. 5. § 4 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 6. § 7 Abs. 2 Buchstabe c wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 7. In § 8 Abs. 1 werden die Worte „oder Werktarifverträge" gestrichen. 8. § 8 Abs. 1 Buchstabe c wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 9. In § 8 Abs, 2 werden die Worte „oder Werktarifverträge" gestrichen. 10. In § 8 Abs. 3 erster Halbsatz werden die Worte „oder Werktarifverträge" und in Buchstabe b die Worte „oder der Werktarifvertrag" gestrichen. 11. In § 9 Abs. 3 wird nach den Worten „schriftliche Verträge (§ 7)" das Wort „oder" eingefügt; ,die Worte „oder Werktarifverträge (§ 8)" werden gestrichen. Bonn, den 31. Mai 1961 Dr. Starke Dr. Imle Dr. Dahlgrün Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben damit zu tun, Herr Kollege Schellenberg. Ich gebe Ihnen zu, daß das eine Ausweitung war. Ich habe das, glaube ich, am Anfang bemerkt, und Herr Kollege Winkelheide hat es ebenfalls gesagt. Herr Kollege Schellenberg, in der allgemeinen Diskussion werden diese Fragen sehr falsch gesehen. Deshalb muß man eine Bemerkung zu dem machen, was Sie wollen, zur glatten Lohnfortzahlung. Es geht mir darum, zu zeigen, daß auch die Regelung dieses Gesetzentwurfs ein exakter Schritt auf die Regelung der Lohnfortzahlung hin ist. Die Bemerkung zu der Frage der Lohnsteuer habe ich 'deshalb gemacht, weil dieses Thema sonst hier überhaupt nicht zur Sprache kommt; das steht in einem anderen Gesetz. Ich bin gern bereit, aufzuhören und an einer anderen Stelle etwas dazu zu sagen. Aber vielleicht darf ich diese Sache mit ein paar Sätzen erledigen.
    Die Behandlung dieser Angelegenheit im Einkommensteuergesetz 1961 hat zur Folge, daß jetzt der Arbeitgeberzuschuß lohnsteuerpflichtig wird. Das



    Stingl
    ist nicht die Bereinigung des Problems. Es wird auch in Zukunft Fälle geben, in denen jemand, der im Laufe des Jahres krank war, beim Lohnsteuerjahresausgleich eine Rückzahlung erhält, derjenige, der nicht krank war, aber nicht. Wir kennen diese Unebenheit, meine Damen und Herren. Wir bitten aber, dabei zu bedenken, daß der kranke Arbeiter im Gegensatz zu dem mit der glatten Gehaltsfortzahlung bedachten Angestellten insofern einen Nachteil hat, als bei ihm in der Rentenversicherung diese Zeit der Krankheit nicht rentensteigernd berücksichtigt wird. Deshalb kann dieser kleine Ausgleich in Kauf genommen werden.
    Alles dies zusammen gesehen bedeutet, wie schon Kollege Winkelheide sagte, einen ganz erheblichen Fortschritt auf ,das Ziel hin, das offenbar uns allen vorschwebt. Es bedeutet aber auch, daß wir auch hier maßhalten und nicht überstürzt und kopfüber irgendwelche Schritte tun, sondern in einer stetigen, evolutionären Entwicklung auf das Ziel zugehen. — Vielen Dank.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Börner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Holger Börner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen der beiden Kollegen von der CDU-Fraktion geben mir Veranlassung, noch einmal auf unseren Antrag zurückzukommen. Vorweg möchte ich aber mit aller Deutlichkeit feststellen, daß die Fraktion der SPD bei der Behandlung des Gesetzes im Sozialpolitischen Ausschuß positiv und konstruktiv mitgearbeitet hat, weil die materiellen Verbesserungen des Gesetzeis auch von uns begrüßt werden.
    Ebenso deutlich müssen wir aber feststellen, daß dieses Gesetz in seiner Substanz nicht die Lohnfortzahlung bringt, sondern lediglich eine Verbesserung der Krankengeldzahlung und des Arbeitgeberzuschusses. Von der echten Lohnfortzahlung, d. h. von der Beseitigung der gesellschaftspolitischen Diskriminierung des Lohnarbeiters in diesem Gesetz, sind wir noch genauso weit entfernt wie 1957 bei Beginn der Diskussion.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich sage das deshalb, weil in der Presse in den letzten Wochen immer wieder so diskutiert worden ist, als sei nun durch die materiellen Verbesserungen des Gesetzes die Frage der Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall eindeutig gelöst und die Gleichstellung der Arbeiter erreicht.
    Was ist praktisch das Ziel des SPD-Antrags? Die SPD will schrittweise die echte Gleichstellung des Arbeiters im Krankheitsfall durch den Ihnen vorliegenden Antrag herbeiführen.. Wir haben deshalb mit Bedauern feststellen müssen, daß heute, 1961, quasi zum Abschluß der Legislaturperiode, Herr Kollege Winkelheide noch dieselbe Antwort auf dieses Problem gegeben hat, die die CDU schon 1957 vor der letzten Bundestagswahl gegeben hatte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Er hat in prägnanter Kürze gesagt: Wir lehnen ab. Er hat weiter gesagt: Wir streben das Ziel, das uns vorschwebt, an. Nun, ich meine: wenn ein Ziel vier, fünf Jahre vorgeschwebt hat, dann ist es endlich Zeit, auf den Boden der Realitäten zurückzukommen.

    (Erneuter Beifall bei der SPD.)

    Ich bin weiter der Meinung, daß die hier hinsichtlich der technischen Durchführbarkeit vorgebrachten Argumente nicht stimmen. Sie stimmen deshalb nicht, weil die CDU-Fraktion bei der Regelung anderer gesetzgeberischer Fragen nie auf die praktische Durchführung Rücksicht genommen hat. Auch durch dieses Gesetz wird die Arbeit in den Lohnbüros infolge neuer komplizierter Berechnungsmethoden praktisch vermehrt. Es muß einmal gesagt werden, daß die Konstruktion des Regellohns, den Sie im Gesetz verankert haben, für den kleinen Lohnbuchhalter draußen im Betrieb, besonders in mittelständischen Unternehmen, Mehrarbeit bringt. Darüber hinaus muß gesagt werden, daß auch die Frage des Inhalts des Arbeitsverhältnisses sehr kompliziert und nicht durch die dankenswerte Klarstellung des Herrn Berichterstatters ausgeräumt ist. Sie kennen alle die Diskussion im Ausschuß. Sie kennen die Stellungnahme der Ministerien, die darauf hingewiesen haben, daß das Problem des Regellohns in der Gesetzgebung bzw. in der Rechtsprechung in Zukunft nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs Unklarheiten schaffein kann, die zu Lasten des Arbeitnehmers gehen.
    Ich habe gesagt: der SPD-Antrag macht den Anfang im Zuge echter Lohnfortzahlung. Er will für die ersten 14 Tage den Arbeiter praktisch dem Angestellten gleichstellen und — das möchte ich ausdrücklich betonen — für die darauffolgenden Wochen Ihre im Gesetz festgelegte Regelung übernehmen. Es ist also unrichtig und eine Diskussion darüber überflüssig, daß die SPD eventuell weniger wolle, weil sie nur einen Anspruch auf Vergütung für die Dauer von 14 Tagen fordere.

    (Abg. Ruf: Und wer kontrolliert während der 14 Tage?)

    — Herr Ruf, zur Frage der Kontrolle all dieser Dinge muß ich sagen, daß ich schon vorher bei Ihrem Zwischenruf den Eindruck gewonnen habe, daß bei Ihnen im Rahmen einer solchen Diskussion eine ganze Reihe unterschwelliger Gesichtspunkte mitspielen, die hier von Ihren Kollegen nicht geäußert werden sollen.

    (Abg. Ruf: Tiefenpsychologie!)

    Ich habe aus meiner praktischen Lebenserfahrung den Eindruck gewonnen, daß bei allen Sozialgesetzen die Kontrolle immer eine Frage des Verhältnisses der Sozialpartner zueinander und ganz besonders des Verhältnisses des Arbeitnehmers — das gilt sowohl für den Arbeiter als auch für den Angestellten — zu seinem Betrieb ist. Die betriebliche Verbindung des Arbeiters stärken Sie nicht durch die Beibehaltung Ihrer Praxis, sondern dadurch, daß Sie die Diskriminierung, die jetzt noch im Gesetz enthalten ist, abschaffen.

    (Beifall bei der SPD.)




    Börner
    Ich möchte Ihnen dazu noch eines sagen. Diese Frage der Diskriminierung ist nicht nur jetzt beim Krankengeld akut. Der Herr Kollege Stingl hat über den Karenztag gesprochen. Er hat nicht sagen können, daß es in Zukunft keinen Karenztag mehr gibt.

    (Abg. Stingl: Das wäre ja auch falsch! — Abg. Ruf: In welchem Lande gibt es keinen Karenztag?)

    — Herr Kollege Stingl, gestatten Sie mir die Gegenfrage, warum die CDU/CSU-Fraktion, die die ganzen vier Jahre über Selbstverantwortung in der Sozialpolitik geredet hat, nicht bereit ist, diesen Karenztag voll und ganz abzuschaffen. Es steht doch im Gegensatz zu sonstigen Beteuerungen, wenn Sie bei einem solchen Gesetzgebungswerk den Karenztag, dessen finanzielle Auswirkung ja nicht so groß ist, beibehalten, nur weil die Kompliziertheit Ihres Gesetzentwurfs Sie dazu zwingt.
    Im Laufe dieser Debatte werden noch eine Reihe anderer Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die noch diskutiert werden müssen. Ich möchte aber ein Argument vorwegnehmen, das im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch in der öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen eine Rolle gespielt hat. Es ist das Argument der Tragbarkeit dieser Sozialleistungen für den Betrieb. Es ist nicht so, daß durch das Gesetz von 1957 die Wirtschaft zusammengebrochen ist, Es ist deshalb nicht so, weil die realen Leistungen des Arbeitgebers nach der bisherigen gesetzlichen Regelung einfach minimal sind.
    Ich will Ihnen mit Genehmigung des Herrn Präsidenten nur zwei Beispiele dafür bringen, wie die echte Zuschußleistung des Arbeitgebers nach der bisherigen Regelung aussah. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von 660 DM brutto betrug das Krankengeld täglich 15,80 DM und der Arbeitgeberzuschuß ganze 30 Pfennig.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Bei einem Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Bruttoarbeitsentgelt von 660 DM bei einem täglichen Krankengeld von 16,50 DM betrug der Arbeitgeberzuschuß 39 Pfennig.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das heißt mit anderen Worten — und es ist an der Zeit, daß das einmal klargestellt wird —, daß die Leistungsverbesserung des Gesetzes von 1957 im wesentlichen durch den Arbeiter selbst bezahlt worden ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Frau Kalinke: Muß denn der Arbeiter nicht alles an sozialen Leistungen selbst bezahlen?)

    — Frau Kollegin Kalinke, dieser Zwischenruf ist außerordentlich interessant. In der Tat geht es uns bei diesem Gesetz — und darin unterscheidet sich die Meinung der Regierungspartei sehr deutlich von der Meinung der sozialdemokratischen Opposition — in letzter Hinsicht doch um die Verlagerung des sozialen Gepäcks vom kleinen Mann zu dem, der es besser tragen kann.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Frau Kalinke: Sie sind auf dem Wege, das umzudrehen!)

    — Ich habe Ihre Rede von 1957 noch im Gedächtnis. Damals saßen Sie noch etwas weiter rechts. Vielleicht hat Ihre Mitwirkung in der CDU-CSU-Fraktion nun auch die soziale Diskussion in dieser Partei mittlerweise etwas verschoben.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, ich glaube — und die Ausschußberatungen haben ,das ja im Grunde genommen bewiesen —, daß es in Ihrer Fraktion den einen oder anderen gibt, der aus seinen praktischen Lebens- und Berufserfahrungen unseren Gedankengängen nähersteht, als er das hier im Plenum sagen darf. Ich bedauere sehr, daß die Bedenken, die Herr Kollege Weimer im Ausschuß geäußert hat, nicht auch in der Diskussion heute morgen eine Rolle spielen können. Vielleicht haben wir die Möglichkeit, ihn noch im Laufe Ides Tages zu hören. Er wird uns sicher zustimmen, wenn wir sagen — und das ist das Wesentliche auch nach unserem Vorschlag —, .daß ,die deutsche Wirtschaft die in diesem Gesetz vorgesehenen Mehrleistungen tragen kann. Wir haben dafür einen Kronzeugen in der Gestalt des Herrn Bundeskanzlers, der ja als Vorsitzender Ihrer Partei sicher auch in sozialpolitischen Dingen ab und zu sein Machtwort spricht. Gerade ,der Herr Bundeskanzler hat vor einigen Monaten — allerdings weiter vor der Wahl, als es heute ist — die Verdienstspannen der Großindustrie in unserem Lande einer kritischer Würdigung unterzogen, und er hat sich damals über die Konzentration in der Wirtschaft sehr bestürzt geäußert.
    Nun, unsere Anregung, einen Ausgleichsstock zu schaffen, um die echte Belastung, die durch unser Gesetz zweifellos auf den Betrieb zukommt, vom Kleinbetrieb auf die Großindustrie zu verlagern, auf diejenigen also, die wesentlich bessere Startbedingungen haben, ist ein Vorschlag, den im Grunde jeder unterstützen muß, der die heutigen Wettbewerbsbedingungen in der Industrie kennt. Wir glauben also, daß, wenn man unseren Antrag mit den unter Abs. 7 unseres Änderungsvorschlages aufgestellten Forderungen in Zusammenhang sieht, durchaus eine Möglichkeit gegeben ist, hier praktisch zu verfahren, ohne daß der mittelständische oder der Kleinbetrieb in seiner Wettbewerbsfähigkeit benachteiligt wird.
    Wenn ich mir dann aber einiges ansehe, was in der letzten Zeit durch Ihre Pressestelle über die Situation der Krankenkassen und die Notwendigkeit von Beitragserhöhungen bei diesen Kassen gesagt worden ist, dann habe ich den Eindruck, daß diese jetzt in der Öffentlichkeit aktivierte Diskussion über Beitragserhöhungen ein Vorspiel zu dem Kostenbeteiligungsdrama ist, für das Sie sich am 17. September wieder das politische Mandat holen wollen.

    (Abg. Ruf: Keine Sorge!)

    — Was heißt hier „keine Sorge"? Sie haben doch durch Ihre Zwischenrufe klargestellt, Herr Ruf, daß die CDU nicht von dem Grundgedanken des Blankchen Entwurfs abgerückt ist, sondern ihn nur aus Rücksicht auf das politische Klima im Sommer 1961 zurückgestellt hat. Das wollen wir doch festhalten.

    (Sehr richtig! bei der SPD).




    Börner
    Und da wir diese Grundsätze nicht von dem trennen können, was an Belastungen nach dem Gesetz auf den kleinen Mann zugekommen wäre, müssen Sie sich schon den Vorwurf gefallen lassen, daß Sie das Gesetz nur aus wahlpolitischer Optik und nicht aus besserer Einsicht zurückgezogen haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren! Wir müssen ganz eindeutig feststellen, daß die durch unseren Vorschlag erwachsenden Mehrbelastungen durch eine andere finanzielle Regelung aufgefangen werden können, eine Regelung, die nachher in der Diskussion noch eine Rolle spielen wird und die das Problem der Fremdlasten in der Krankenversicherung betrifft. Wir nehmen Ihnen nicht ab, ,daß Sie in dieser Frage nichts tun können. Sie wollen es nicht! Sie haben mehrfach gesagt, daß Sie diese Fremdlastendiskussion zurückstellen wollen. Wir nehmen Ihnen nicht ab, daß die Zurückstellung dieser Frage sachliche Gründe hat. Sie hat politisch-taktische Ursachen, und gerade deshalb, weil Sie sich im Grunde hier vor der Verantwortung für die Mehrbelastung, die dieses Gesetz auch nach Ihrem Vorschlag bringt, drücken wollen, werden wir diese Diskussion heute so klar führen, daß jedermann in der deutschen Öffentlichkeit weiß, daß durch dieses Gesetz keine finanzielle Mehrbelastung für den Arbeitnehmer oder die Krankenkasse zu entstehen braucht, wenn man bereit ist, auf anderen Gebieten die finanziellen Konsequenzen zu ziehen.

    (Beifall bei der SPD).