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    Deutscher Bundestag 161. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Werber 9269 A Erweiterung der Tagesordnung 9269 A Begrüßung einer Parlamentariergruppe der Republik Zypern 9307 C Fragestunde (Drucksache 2760) : Frage des Abg. Reitzner: Deutsch-Österreichischer Ausgleichsvertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9269 C, D Reitzner (SPD) 9269 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Verwendung von Plastikbomben und Explosivstoff angeblich deutschen Ursprungs bei Attentaten in Wien und Bozen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9269 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Steuerliche Berücksichtigung der Vorbereitungskosten für die Doktorprüfung Dr. Hettlage, Staatssekretär 9270 A, B, C Faller (SPD) . . . . . . . . 9270 B, C Fragen der Abg. Ritzel und Bauer (Würzburg) Zahl der D-Mark-Millionäre in der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9270 C, D, 9271 B Ritzel (SPD) 9271 A, B Frage des Abg. Dr. Czaja: Rechtsverordnung für die Abwicklung von Hauptentschädigungen über Sparguthaben Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9271 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 9271 C Fragen der Abg. Merten und Frau Herklotz: Vergütung und Entlohnung des Zivilpersonals der Stationierungsstreitkräfte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9271 D, 9272 B, C Merten (SPD) 9272 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . 9272 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Ersatz von Schäden bei Autounfällen unter Beteiligung amerikanischer Wehrmachtsangehöriger mit Privatfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9272 C, 9273 B Dr. Bucher (FDP) 9273 B Frage des Abg. Kühn (Bonn) : Leitplanken auf der Autobahn Bonn—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9273 C, D Kreitmeyer (FDP) 9273 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Maßnahmen zur Reinhaltung der Mosel Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9273 D, 9274 A Ramms (FDP) 9274 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Verweisung des Zivilverkehrs und des laufenden Verkehrs von Panzerfahrzeugen zwischen Kasernen und Standortübungsplätzen auf eine gemeinsame Fahrbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär 9274 A, B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 9274 B Entwurf einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745) — Erste Beratung — . . . 9274 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (CDU/CSU) (Drucksache 2478) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 2748) — Zweite und dritte Beratung —Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) 9274 D, 9289 D Geiger (Aalen) (SPD) . . 9275 A, 9303 B Winkelheide (CDU/CSU) 9281 C Stingl (CDU/CSU) . . 9282 C, 9297 B, D Börner (SPD) . . . . . 9284 A, 9300 D Dürr (FDP) 9286 B Killat (Unterbach) (SPD) . 9287 B, 9295 B, 9300 B Teriete (CDU/CSU) . . . 9289 B, 9296 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 9289 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9291 D, 9300 B Dr. Schellenberg (SPD) . 9297 C, 9298 A, 9305 C Büttner (SPD) 9298 D Horn (CDU/CSU) . . . 9299 C, 9306 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 9301 D Mischnick (FDP) 9304 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache 2390) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2744) — Zweite und dritte Beratung — Franzen (CDU/CSU) . . . . . . 9307 D Folger (SPD) . . . . . . . . . 9308 A Dr. Dahlgrün (FDP) 9309 D, 9315 A, 9327 C Katzer (CDU/CSU) . . . 921(1 B, 9319 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 9313 A Frau Rudoll (SPD) 9314 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 9315 D, 9318 C, 9325 D Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 9317A, 9318 B Dr. Starke (FDP) . 9318 D, 9321 C, 9323 A Junghans (SPD) . . . . . . . . 9320 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1256); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 2701) — Dritte Beratung — Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 9328 A, 9332 A Höhmann (SPD) . . . . . . . . 9329 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 9330 D. Krüger (Neheim) (CDU/CSU) . . . 9331 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9332 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Abg. Bauknecht, Kriedemann, Walter, Logemann u. Gen.) (Drucksache 2265); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2766) — Zweite und dritte Beratung — 9333 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Abg. Dr. Krone, Lenz [Trossingen] u. Gen.) (Drucksache 2779) — Erste Beratung — . . . 9333 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9333 C Anlagen 9335 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9269 161. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9335 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 2. 6. Altmaier*) 2. 6. Dr. Atzenroth 3. 6. Dr. Baade 31. 5. Baier (Mosbach) 31. 5. Dr. Bärsch 31. 5. Bauer (Würzburg) *) 2. 6. Behrendt 3. 6. Berkhan 31. 5. Berlin 31. 5. Birkelbach 31. 5. Fürst von Bismark *) 2. 6. Blachstein *) 2. 6. Frau Blohm 3. 6. von Bodelschwingh 31. 5. Frau Dr. Brökelschen 31. 5. Dr. Bucerius 31. 5. Cramer 31. 5. Dewald 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 31. 5. Döring (Düsseldorf) 31. 5 Eschmann 31. 5. Even (Köln) 31. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 31. 5. Gehring 31. 5. Geiger (München) 31. 5. Gerns *) 2. 6. Dr. Gleissner 31. 5. Goldhagen 31. 5. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Götz 31. 5. Dr. Greve 31. 5. Dr. von Haniel-Niethammer 31. 5. Hauffe 1. 7. Dr. Heck (Rottweil) 1. 6. Heye *) 2. 6. Hilbert 31. 5. Höfler*) 2. 6. Höhne 1. 7. Frau Dr. Hubert *) 2. 6. Jacobs *) 2. 6. Jahn (Marburg) 31. 5. Frau Kipp-Kaule 31. 5. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kliesing (Honnef) *) 2. 6. Knobloch 31. 5. Dr. Kohut 31. 5. Dr. Kopf *) 2. 6. Dr. Kreyssig 31. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 31. 5. Kühn (Köln) *) 2. 6. Kurlbaum 31. 5. Lantermann 31. 5. Leber 31. 5. von Lindeiner-Wildau 3. 6. Lohmar 8. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht (c) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Margulies 31. 5. Frau Dr. Maxsein *) 2. 6. Mensing 31. 5. Dr. Menzel 31. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 2. 6. Freiherr von Mühlen 31. 5. Müller (Worms) 31. 5. Nellen 31. 5. Niederalt 3. 6. Ollenhauer 31. 5. Paul *) 2. 6. Dr. h. c. Pferdmenges 10. 6. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Pohle 3. 7. Rademacher 1. 7. Frau Dr. Rehling *) 2. 6. Frau Renger*) 2. 6. Richarts 31. 5. Ruhnke 1. 7. Sander 4. 6. Scharnowski 31. 5. Scheel 31. 5. Dr. Schild 31. 5. Schlick 31. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 2. 6. Schmidt (Hamburg) 31. 5. Schneider (Bremerhaven) 31. 5. Schneider (Hamburg) 31. 5. Schüttler 31. 5. Schütz (Berlin) 31. 5. Dr. Seffrin 31. 5. Seidl (Dorfen) *) 2. 6. Dr. Serres *) 2. 6. Seuffert 3. 6. Stahl 8. 6. Theis (Duisburg) 10. 6. Dr. Vogel 10. 6. Wacher 31. 5. Wagner 31. 5. Dr. Wahl 31. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 2. 6. Weinkamm 31. 5. Wendelborn 31. 5. Wienand*) 2. 6. Wieninger 31. 5. Frau Wolff 31. 5. Dr. Zimmer *) 2. 6. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender des Bundesschuldenausschusses BSchA - 4/61 Frankfurt (Maim), 18. Mai 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus 9336 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 Betr.: Bericht des Bundesschuldenausschusses nach § 35 Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924 (BGBl. I S. 95) Der Bundesschuldenausschuß hat die Monats- und Jahresabschlüsse der Kasse der Bundesschuldenverwaltung sowie ihre Geschäftsübersichten geprüft und die nach § 34 Reichsschuldenordnung vorgeschriebene außerordentliche Prüfung ihrer Geld-und Wertpapierbestände von Beamten des Bundesrechnungshofes vornehmen lassen. Ingesamt haben sich bei der Aufsicht über alle der Bundesschuldenverwaltung unter eigener Verantwortung übertragenen Geschäfte nach § 31 RSchO im Rechnungsjahr 1960 Beanstandungen nicht ergeben. Dr. Hertel Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen zu der ersten Beratung des Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745). Die Bundesregierung hat dem 3. Deutschen Bundestag den Entwurf einer Bundesärzteordnung so spät zugeleitet, daß eine abschließende Beratung außerordentlich schwierig sein dürfte. Erlauben Sie mir aber bitte zu § 4 einige Hinweise, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung schriftlich festgehalten bleiben sollten. Der Herr Bundesinnenminister hat in der Begründung darauf hingewiesen, die Ermächtigung zum Erlaß einer Bestallungsordnung sei gegenüber der entsprechenden Bestimmung in der Reichsärzteordnung aus verfassungsrechtlichen Gründen stärker konkretisiert. Leider ist sein Haus wieder dem schon bei anderer Gelegenheit gerügten Grundsatz treu geblieben, möglichst umfangreiche Vollmachten zu fordern, die nicht genügend konkretisiert werden. Wir glauben daher, daß § 4 sich nicht im Rahmen des Art. 80 GG hält. Ich darf hier nur auf das Vorbild im Richtergesetz verweisen, in dem uns die Konkretisierung der entsprechenden Bestimmungen viel besser und verfassungsrechtlich genügend vorgenommen zu sein scheint. Der Ausschuß sollte im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzes vor allem einmal die Frage der ärztlichen Prüfungen erörtern und überlegen, ob und inwieweit die Rechtsstaatlichkeit der Prüfungen entsprechend den Grundsätzen unseres demokratischen Rechtsstaates gesichert ist. Zwei Fragen dürften unter allen Umständen besonders sorgfältig erwogen werden. Die Prüfungen müssen kollegial abgehalten werden, d. h. es sollten mindestens drei Prüfer anwesend sein, und sie sollten, wenn auch eingeschränkt, der Öffentlichkeit zugänglich sein. Ich glaube, daß das Hohe Haus diesen beiden Grundsätzen zustimmen wird, und sie nicht etwa nur bei den weiteren Beratungen in entsprechenden Bestimmungen ihren Niederschlag finden. Anlage 4 Umdruck 923 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksachen 2478, 2748). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 wird vor Nr. 1 folgende neue Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. In § 160 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Nicht zum Entgelt gehören Zuschüsse des Arbeitgebers nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle; das gleiche gilt für Beträge im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle." ' Bonn, den 30. Mai 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 924 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksachen 2478, 2748). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 Nr. 3 wird in § 183 Abs. 5 nach dem letzten Satz der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „Beiträge sind nicht zu entrichten." Bonn, den 30. Mai 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 925 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen 2390, 2744). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt erbracht werden, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert." Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9337 2. In § 3 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Die vermögenswirksamen Leistungen müssen allen Arbeitnehmern (§ 1 Abs. 2) des Betriebes oder eines Betriebsteils zugesagt werden." b) wird Absatz 2 gestrichen. 3. Die Worte „Werkstarifverträge" bzw. „Werkstarifvertrag" werden in den folgenden Paragraphen durch die Worte „Tarifverträge" bzw. „Tarifvertrag" ersetzt: a) in § 4 Abs. 1, b) in § 8 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, c) in § 9 Abs. 3 4. In § 10 Abs. 1 werden nach den Worten „nach diesem Gesetz erhoben" die Worte eingefügt „ , die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einem Arbeitslohn von nicht mehr als 15 000 Deutsche Mark im Kalenderjahr gewährt,". Bonn, den 30. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 926 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksachen 2478, 2748). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor Artikel 1 wird ein Artikel vor Artikel 1 mit folgender Fassung eingefügt: ,Artikel vor Artikel 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch wird wie folgt ergänzt: § 616 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Für einen Arbeiter (§ 165 Abs. 1 Nr. 1 und § 165 a der Reichsversicherungsordnung) gilt Absatz 2 Satz 1 entsprechend. Ist ein Arbeiter durch Krankheit an der Leistung der Dienste verhindert und hat das Dienstverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden, so 'behält er seinen Anspruch auf Vergütung für die Dauer von zwei Wochen."' 2. In Artikel 2 wird vor Nr. 1 folgende Nr. vor 1 eingefügt: ,vor 1. a) In § 165 Abs. 1 Nr. 2 sowie in den §§ 166 und 167 Abs. 1 werden die Worte „7920 Deutsche Mark" durch die Worte „9000 Deutsche Mark" ersetzt. 3. In Artikel 2 erhält Nr. 1 folgende Fassung: ,1. In § 180 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Kassen" die Worte „mit Ausnahme des Krankengeldes," eingefügt und die Worte „22 Deutsche Mark" durch ,die Worte „25 Deutsche Mark" ersetzt. 4. In Artikel 2 wird Nr. 3 wie folgt geändert: a) In § 183 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Das Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Ist der Versicherte erwerbsunfähig oder erfüllt er die Voraussetzungen für die Gewährung von Altersruhegeld, so wind Krankengeld für höchstens achtundsiebzig Wochen gewährt. Wird dem Versicherten während der Arbeitsunfähigkeit Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung oder Vollrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugebilligt, so wird das Krankengeld um den Betrag der für den gleichen Zeitraum gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, des Altersruhegeldes oder der Vollrente gekürzt." b) In § 183 werden die Absätze 3, 3 a, 4, 5 und 6 gestrichen. 5. In Artikel 2 wird Nr. 7 gestrichen. 6. Hinter Artikel 2 'wird folgender neuer Artikel vor Artikel 2 a eingefügt: ,Artikel vor Artikel 2 a Das Fünfte Buch der Reichsversicherungsordnung (Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten) wird wie folgt geändert: 1. § 1504 erhält folgende Fassung: „§ 1504 (1) Ist eine Krankheit die Folge eines Unfalles, den ein Träger der Unfallversicherung zu entschädigen hat, so hat 'dieser dem Träger der Krankenversicherung die Aufwendungen zu erstatten, jedoch nicht die Aufwendungen für kassenärztliche Behandlung und Versorgung mit Arzneien und kleineren Heilmitteln. (2) 'Der Träger der Krankenversicherung hat keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, wenn er die in § 1503 vorgeschriebene Anzeige nicht rechtzeitig erstattet. (3) Die Träger der Krankenversicherung und die Träger der Unfallversicherung sollen eine Vereinbarung über eine Pauschalierung der Erstattungsbeträge oder einen Teil der Erstattungsbeträge treffen." 2. Die §§ 1505, 1507 und 1509 werden gestrichen. 3. § 1510 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Träger der Unfallversicherung hat dem Beauftragten die aus dem Auftrag erwachsenen Kosten zu ersetzen."' 9338 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 7. Hinter Artikel 3 wird folgender Artikel 3 a eingefügt: „Artikel 3 a Ausgleichsstock (1) Zum Ausgleich der durch Artikel vor Artikel 1 dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen ist für Betriebe mit in der Regel bis zu 100 Beschäftigten ein Ausgleichsstock zu errichten. Dieser Ausgleichsstock kann für einzelne oder mehrere Berufe oder Wirtschaftszweige errichtet werden. Der Ausgleichsstock soll bei bestehenden Einrichtungen errichtet werden. (2) Die Mittel für den Ausgleichsstock sind von den in Absatz 1 genannten Arbeitgebern nach der Lohnsumme der Beschäftigten aufzubringen. Diese Arbeitgeber haben einen Erstattungsanspruch gegen den Ausgleichsstock für die auf Grund von Artikel vor Artikel 1 dieses Gesetzes aufgewendeten Beträge. Das Nähere bestimmt die Satzung. (3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einrichtung, bei der für die einzelnen Berufe oder Wirtschaftszweige der Ausgleichsstock zu errichten ist. Der Ausgleichsstock bedarf einer gesonderten Kassen- und Rechnungsführung. (4) Der Bundesminister für Arbeit erläßt mit Zustimmung ,des Bundesrates die zur Durchführung der Absätze 1 bis 3 erforderlichen Verwaltungsvorschriften." Bonn, den 30. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 927 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen 2390, 2744). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage mit der Maßgabe wiederhergestellt, daß nach dem Wort „vereinbarte" hinzugefügt wird" 2. In § 2 Abs. 1 wird folgender Buchstabe vor c eingefügt: „vor c) als Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Bau oder den Erwerb oder die Entschuldung eines öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Familienheimes oder einer öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten eigengenutzten Eigentumswohnung im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes,". 3. § 4 Abs. 1 und 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 4. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Bei vermögenswirksamen Leistungen, die auf Grund von Verträgen mit Arbeitnehmern gewährt werden, bedarf die Art der vermögenswirksamen Anlage und die Bestimmung des Unternehmens oder Instituts, bei dem sie erfolgen soll, der Zustimmung des Arbeitnehmers." 5. § 6 Abs. 1 Satz 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 6. § 7 Abs. 2 Buchstabe c wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 7. § 8 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 8. § 9 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 9. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über das Verfahren zur Anwendung des Pauschsteuersatzes nach Absatz 1, über die Nachforderung der Lohnsteuer in Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pauschsteuersatzes nach Absatz 1 nicht vorgelegen haben, sowie über die Nachforderung von Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz vom Arbeitgeber in den Fällen des § 2 Abs. 1 Buchstabe e, wenn die Sperrfrist nicht eingehalten wird." 10. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 1961 in Kraft." Bonn, den 30. Mai 1961 Höcherl und Fraktion Anlage 9 Umdruck 928 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksachen 1256, 2701). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. Zu Nr. 1 Buchstabe a In § 1 Abs. 1 Buchstabe a wind am Schluß hinter der Klammer „(Bundesgesetzbl. I S. 10) " eingefügt: „ , zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 21. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 457),". Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1961 9339 2. Zu Nr. 3 Buchstabe c Der Buchstabe c erhält folgende Fassung: ,c) In Absatz 4 Satz 1 ist in der Klammer an Stelle von „§ 22 Abs. 3" zu setzen „§ 22a Abs. 1"; Satz 2 wird gestrichen.' 3. Zu Nr. 5 Buchstabe c Der Buchstabe c erhält folgende Fassung: ,c) Absatz 2 Buchstabe i erhält die Fassung: „i) Notstandsarbeiter bei Maßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1957 (Bundesgesetzblatt I S. 321), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften vom 25. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 465),".' 4. Zu Nr. 6 Buchstabe c Unter Buchstabe c wird in § 6 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz das Wort „Pflichtsätze" durch das Wort „Pflichtplätze" ersetzt. 5. Zu Nr. 7 Buchstabe a Der Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a), In Absatz 1 Buchstabe a werden folgende Worte angefügt: „nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst,".' 6. Zu Nr. 16 Buchstabe g Die Einleitung in Buchstabe g muß wie folgt heißen: „g) In § 22a Abs. 2 Satz 1 sind . . . 7. Zu Nr. 19a Buchstabe c Der Buchstabe c erhält folgende Fassung: ,c) In Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a werden die Worte „zwei schwerkriegsbeschädigte Arbeitnehmervertreter" ersetzt durch die Worte „zwei schwerbeschädigte Arbeitnehmervertreter, von denen einer Schwerkriegsbeschädigter sein muß,"; in Satz 2 tritt an die Stelle der Worte „von der Landesregierung bestimmte" das Wort „zuständige".' Bonn, den 30. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 929 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen 2390, 2744). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 wird nach den Worten „mit Arbeitnehmern" das Wort „oder" eingefügt; die Worte „oder in Werktarifverträgen" werden gestrichen. 2. In § 3 Abs. 1 werden die Worte „ähnlichen sachlichen" durch ,das Wort „anderen" ersetzt. 3. In § 3 Abs. 2 werden die Worte „ein Kalenderjahr" durch die Worte „drei Kalenderjahre" ersetzt. 4. In § 4 Abs. 1 werden die Worte „oder Werktarifverträge" gestrichen. 5. § 4 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 6. § 7 Abs. 2 Buchstabe c wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 7. In § 8 Abs. 1 werden die Worte „oder Werktarifverträge" gestrichen. 8. § 8 Abs. 1 Buchstabe c wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 9. In § 8 Abs, 2 werden die Worte „oder Werktarifverträge" gestrichen. 10. In § 8 Abs. 3 erster Halbsatz werden die Worte „oder Werktarifverträge" und in Buchstabe b die Worte „oder der Werktarifvertrag" gestrichen. 11. In § 9 Abs. 3 wird nach den Worten „schriftliche Verträge (§ 7)" das Wort „oder" eingefügt; ,die Worte „oder Werktarifverträge (§ 8)" werden gestrichen. Bonn, den 31. Mai 1961 Dr. Starke Dr. Imle Dr. Dahlgrün Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir sind damit am Ende der Fragestunde.
    Ich rufe auf Punkt 22 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesärzteordnung (Drucksache 2745).
    Eine Begründung wird von der Regierung nicht gegeben. Wind das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Eine schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen wird als Anlage in den Sitzungsbericht aufgenommen 5). Ich schließe die erste Beratung.
    Es ist Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen vorgesehen. — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksache 2478);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für
    Sozialpolitik (20. Ausschuß) (Drucksache 2748).

    (Erste Beratung 145. Sitzung)

    Es liegt der Schriftliche Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik vor, erstattet von Herrn Abgeordneten Meyer (Wanne-Eickel). Er wünscht das Wort zur Ergänzung. Ich gebe ihm das Wort.
    Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Ich möchte mich auf ihn beziehen und auf weitere Erörterungen verzichten. Ich habe nur zwei redaktionelle Änderungen 'bekanntzugeben. Ich bitte, die Vorlage zur Hand zu nehmen. Auf Seite 6 muß die Klammerbemerkung bei Art. 1 Nr. 3 Buchstabe b) lauten: „§ 1 Abs. 1 Buchstabe a". Das „Abs. 1" muß also eingefügt werden. Eine weitere redaktionelle Bemerkung: Bei Art. 2 Nr. 4 Buchstabe b) muß es auf Seite 9 heißen: „§ 182 Abs. 1 Nr. 2", nicht „Nr. I Satz 2".


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir haben von diesen Berichtigungen Kenntnis genommen. — Eine allgemeine Aussprache wird nicht gewünscht. Wir treten in die Einzelberatung ein.
Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktion der SPD Umdruck 926 Ziffer 1 auf, vor Art. 1 einen Artikel der dort bezeichneten Fassung einzufügen. Wer begründet den Antrag? — Bitte, Herr Abgeordneter Geiger (Aalen).
*) Siehe Anlage 3




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln den Gesetzentwurf zu einem historischen Zeitpunkt. Am 31. Mai des Jahres 1957 wurde das erste Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall nach einem SPD-Gesetzentwurf aus dem Jahre 1955 behandelt. Schon der damalige Gesetzentwurf hatte also von der Antragstellung bis zu seiner Verabschiedung eine lange Geschichte, obwohl auf dem CDU-Parteitag im Jahre 1956 die Lohnfortzahlung als einer der ersten Punkte, als einer der wichtigsten Schritte im Gesamtrahmen der großen Sozialreform herausgestellt worden war. Vorausgegangen war der damaligen Behandlung des Gesetzentwurfs im Jahre 1957 außer dem Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei der 16wöchige Streik der Metallarbeiter in Schleswig-Holstein, ein Streik, der geführt wurde, um auch den gewerblichen Arbeitnehmern die Gleichberechtigung mit den Angestellten und Beamten zu bringen.
    Noch eine andere Tatsache verdient in diesem Zusammenhang hervorgehoben zu werden. Genauso wie heute, da dieses Gesetz zum zweitenmal behandelt wird und seine Änderung beschlossen werden soll, standen im Jahre 1957 Bundestagswahlen vor der Tür. Das war damals und ist auch für die heutige Behandlung dieses Gesetzentwurfs außerordentlich bezeichnend.
    Das Ergebnis der seinerzeitigen Verhandlungen war eine Verbesserung des Einkommens der Arbeiter im Falle der Krankheit, die sogenannte Leistungsverbesserung für die Arbeiter; das Ergebnis war aber nicht die von den Sozialdemokraten und von allen beschäftigten Menschen, nicht nur von den Arbeitern, sondern ebenso selbstverständlich von den Angestellten und Beamten, schon lange Zeit geforderte Gleichstellung der Arbeiter im Falle der Krankheit. Das Ergebnis war keine Lohnfortzahlung, sondern allenfalls eine Leistungsverbesserung.
    Das Gesetz aus dem Jahre 1957 hat es dann auch mit sich gebracht, daß die Leistungen im Rahmen dieser Leistungsverbesserung bis zum heutigen Zeitpunkt letztlich von den gewerblichen Arbeitnehmern, von den Mitgliedern der Krankenversicherungsanstalten selbst finanziert worden sind. Wir haben das damals schon vorausgesagt, und leider ist das dann auch eingetreten und bis heute so geblieben. Die Krankenkassen mußten infolge der Gesetzesbestimmungen Beitragserhöhungen vornehmen, und zwar in einem erheblichen Maße. Dieses Gespenst der Beitragserhöhung steht auch jetzt wieder vor den Krankenkassen, wenn der Gesetzentwurf nach Ihren Vorschlägen und Ihren Vorstellungen verabschiedet wird.
    Damals ist allerdings behauptet worden, daß ein wesentlicher Teil der Beitragserhöhungen deshalb notwendig geworden sei, weil die Menschen mit dieser Einrichtung der Leistungsverbesserung Mißbrauch treiben und die Krankenversicherung in einem nicht den wirklichen Bedürfnissen entsprechenden Maße in Anspruch nehmen würden, diktiert von dem Bestreben, möglichst mühelos ein Einkommen zu erzielen.
    Heute gibt es Parallelen; denn auch jetzt spielt diese Begründung bei Ihnen und in der Offentlichkeit eine wesentliche Rolle. Ich möchte aber mit aller Deutlichkeit herausstellen, daß die damalige Grippe-Epidemie das Verhältnis verschoben und zu Krankenziffern geführt hat, die mit der normalen Entwicklung und vor allem mit der Neugestaltung des Gesetzes nicht in Zusammenhang gebracht werden können.

    (Zustimmung bei der SPD. — Zuruf des Abg. Ruf)

    — Ich konnte Sie nicht recht verstehen; schade, Herr Kollege Ruf.

    (Abg. Ruf: Aber der Krankenstand ist immerhin laufend gestiegen während der letzten Jahre!)

    — Natürlich ist der Krankenstand laufend gestiegen, Herr Kollege Ruf; denn auch die Beanspruchung ist seit 20, 30, 40 und 50 Jahren laufend gestiegen, so daß auch ein stärkerer Verschleiß der Arbeitskraft eingetreten und die Gesundheit stärker angegriffen worden ist. Das wissen Sie genauso wie ich, und ich brauche darauf nicht besonders einzugehen, komme aber trotzdem noch darauf zu sprechen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich sagte, daß wir heute in einigen Punkten Parallelen zu Ihrem Verhalten im Jahre 1957 erleben. Wenn ich die Dinge von diesem Gesichtspunkt aus betrachte, möchte ich fast wünschen, daß wir nicht nur alle vier Jahre, sondern meinetwegen jedes Jahr Bundestagswahl hätten.

    (Zurufe von der Mitte.)

    — Ja, ja!

    (Abg. Frau Kalinke: Davor möge uns Gott bewahren! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    — Nicht wegen des Wahlkampfes und wegen der Freude an der Auseinandersetzung,

    (Abg. Bausch: Wir sind immer zur Auseinandersetzung bereit! Wir sind aber keine Klassenkämpfer! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    sondern, Herr Kollege Bausch, einzig und allein deswegen, weil man über sozialpolitische Probleme mit Ihnen kurz vor den Wahlen besser reden kann als in den drei oder gar vier Jahren vorher.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nur aus diesem Grunde wünschte ich mir das. Natürlich würde es mir auch Spaß machen, stärker in der Auseinandersetzung zu stehen; das brauche ich gar nicht zu verhehlen.
    Meine Damen und Herren, es gab in der Folgezeit einige wesentliche Erklärungen Ihrer eigenen Sozialausschüsse, Erklärungen, die ganz klar und deutlich machten, daß Ihre Sozialausschüsse mit der gefundenen Regelung nicht einverstanden sind, ebensowenig wie wir Sozialdemokraten und wie die gesamte



    Geiger (Aalen)

    Arbeitnehmerschaft, die keine Leistungsverbesserung, sondern die Lohnfortzahlung und die absolute Gleichstellung mit den Angestellten und mit den Beamten will. Im politischen Leben sind aber nicht etwa die Erklärungen eines Abgeordneten oder der verschiedenen Organisationen und Sozialausschüsse maßgebend, sondern entscheidend ist das jeweilige Verhalten der gesetzgebenden Körperschaften, auch Ihr Verhalten in den letzten vier Jahren, meine Damen und Herren, Körperschaften, in denen Sie die absolute Mehrheit haben. Mit festem Willen wären Sie daher ganz allein in der Lage gewesen, den Forderungen Ihrer Sozialausschüsse zu entsprechen und die Lohnfortzahlung und die Gleichstellung der gewerblichen Arbeitnehmer zu beschließen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Sie haben aber, meine Damen und Herren — trotz der Vorlage des Entwurfs zur Reform der sozialen Krankenversicherung —, dieses gesellschaftspolitische Ziel der Gleichstellung der gewerblichen Arbeitnehmer mit den Angestellten auf der betrieblichen Ebene nicht gewollt. Herausgekommen ist nicht einmal eine Gleichbehandlung,

    (Zurufe des Abg. Ruf und der Abg. Frau Kalinke)

    sondern was auf Grund Ihrer Haltung bei den Abstimmungen herausgekommen ist, war optisch eine Verbesserung der Situation der Versicherten im Falle der Krankheit mit zusätzlichen Kosten. Diese Verbesserung ihrer Situation sollten die Versicherten im wesentlichen mit ihren Beiträgen selbst finanzieren.
    Sie haben, meine Damen und Herren, in Ihrem Entwurf zur Reform der sozialen Krankenversicherung nicht die Kernfrage geregelt — das ist noch nicht einmal Inhalt dieses Entwurfs gewesen —, sondern Sie haben den Versicherten zu den vorhergegangenen Belastungen weitere Belastungen zugemutet. Ich darf sie Ihnen ins Gedächtnis zurückrufen, um noch einmal sichtbar zu machen, welche Reformbestrebungen Sie hatten. Sie wollten über den Beitrag hinaus die Versicherten zusätzlich an den Kosten der ärztlichen Behandlung beteiligen.

    (Abg. Ruf: Das wäre billiger geworden als die Beitragserhöhung!)

    Sie wollten die Versicherten außerdem zusätzlich an den Arzneimittelkosten, insbesondere auch an den Krankenhauskosten beteiligen. Daß das eine erhebliche Mehrbelastung für die Gesamtheit der Versicherten bedeutet hätte, das wird, glaube ich, auch von Ihnen heute nicht mehr bestritten, ganz abgesehen davon, daß Sie in Ihrem Reformentwurf neben dieser materiellen Belastung, die auf seiten der Versicherten stark gewogen hätte, insbesondere auch eine erhebliche Ausweitung des sogenannten beratungsärztlichen Dienstes wollten, eine Ausweitung, die klar und sichtbar gemacht hat, daß die Grundlage Ihrer Reformbestrebungen das Mißtrauen gegenüber allen Krankenversicherten und vor allen Dingen das Mißbrauchdenken war. In einem solchen System war die Diffamierung aller
    Kranken und aller krankenversicherten Menschen zwangsläufig.

    (Abg. Ruf: Sie haben es immer noch nicht begriffen!)

    Ihr Gesetzentwurf enthält aber keinen Vorschlag für die Lohnfortzahlung, obwohl der Herr Kollege Horn davon gesprochen hat, daß gerade die Lohnfortzahlung in Zusammenhang mit der Reform der gesamten Krankenversicherung gesehen und vorrangig geregelt werden müsse. Das hat er besonders in der 125. Sitzung dieses Bundestages zum Ausdruck gebracht.
    Meine Damen und Herren, erst durch die Einbringung unseres Vorschaltgesetzes haben Sie sich bemüßigt gefühlt, auch dieses Problem stärker als vorher in den Mittelpunkt Ihrer eigenen Betrachtungen zu stellen. Es war der Herr Kollege Weimer, der — ebenfalls in der 125. Sitzung — ankündigte, daß wir über die Vorschläge, die Sie gerade zu dem Problem der Lohnfortzahlung machen würden, ganz erstaunt sein würden. Nun, ich muß sagen, dieses Erstaunen war wirklich mehr als groß, aber nicht in der von Ihnen gedachten Richtung, sondern es war deshalb so groß, weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf in keiner Weise Ihren vorhergegangenen Erklärungen und in keiner Weise den Beschlüssen Ihrer Sozialausschüsse oder gar Ihrer Parteitage nach dieser Richtung Rechnung getragen haben. Das hat unser Erstaunen hervorgerufen, nicht das „Grandiose" Ihrer Vorschläge, sondern die Tatsache, daß Sie hier nicht einmal die eigenen Beschlüsse Ihrer Parteitage und Ihrer sonstigen Gremien berücksichtigt haben.
    Das Ergebnis dieses Verhaltens ist der nun heute zur zweiten und dritten Lesung anstehende Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, Sie haben auf Ihrem Karlsruher Parteitag noch einmal einige Entschließungen angenommen. Leider ist die Entschließung des Herrn Kollegen Albers, des Herrn Kollegen Arndgen und einer Reihe anderer Freunde von Ihnen abgelehnt worden. Es war eine Entschließung, die gerade in den Mittelpunkt stellte, daß zu einer sinnvollen Reform der Krankenversicherung die vorgesehenen Leistungsverbesserungen notwendig seien, daß der erforderliche Mehraufwand jedoch nicht, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, einseitig den Krankenversicherten aufgebürdet werden dürfe. Im letzten Absatz hieß es dann:
    Die Delegierten vermissen in dem Regierungsentwurf die Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle entsprechend den Beschlüssen des Stuttgarter Parteitages von ,1956 und den Ausführungen der Sprecher der CDU anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes über die wirtschaftliche Sicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfalle vom 30. 5. 1957.
    Wir haben das ebenfalls vermißt. Aber leider ist diese Entschließung auf Ihrem Parteitag nicht angenommen worden, leider hat sie keine Mehrheit gefunden, sondern es ist eine andere angenommen worden, die lediglich auf die Beschlüsse Ihres Stuttgarter Parteitages verweist. Ich bedaure das, weil diese Entschließung nicht so weitgehende Feststel-



    Geiger (Aalen)

    lungen trifft wie die von dem Kollegen Arndgen vertretene.
    Ich will Ihnen aber durchaus zubilligen, meine Damen und Herren, daß Sie und Ihre Sozialausschüsse wirklich einen schweren Stand haben, alle diese Probleme fortschrittlich im Interesse der beschäftigten Menschen, im Interesse der in der Industrie und im Handwerk Tätigen zu lösen. Denn Sie müssen ja alle Ihre Beschlüsse unter dem großen Motiv fassen, das Sie ebenfalls auf Ihren Parteitagen immer wieder verkündet haben, nämlich unter ,dem Motiv, daß wir die Grenzen des sozialen Rechtsstaates erreicht hätten. Eine solche Festsetzung, die auch von Ihrer Mehrheit gebilligt worden ist, verbietet natürlich die Schaffung entwicklungsfähiger Gesetze und verbietet es Ihnen, zu Gesetzesbeschlüssen zu kommen, die den heutigen Notwendigkeiten und Möglichkeiten entsprechen.
    Wenn dazu — daß wir uns „an der Grenze Ides sozialen Rechtsstaates" befinden — noch kommt, daß wir uns in einem Stilwandel in der Sozialpolitik befinden und diesen Stilwandel auch durchführen müssen, dann wird der Umfang dieser ganzen Misere für Sie und für Ihre Sozialausschüsse erst recht klar, zumal wenn dieser Stilwandel nicht mehr und nicht weniger bedeutet, als die jetzt schon stark belasteten Arbeitnehmergruppen noch stärker zu belasten.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, das war die Grundlage Ihrer Reformvorschläge, und tatsächlich sind sie unter diesen Aspekten auch gemacht worden.
    Ich darf sagen, ich freue mich außerordentlich, daß es — nicht zuletzt dank der Tätigkeit der Versicherten draußen und der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Bundestagsfraktion — dahin gekommen ist, daß dieser Entwurf vom Tisch des Hauses verschwunden ist.

    (Beifall bei ,der SPD. — Abg. Ruf: Die Quittung haben Sie ja: die Beitragserhöhung!)

    Ich freue mich sehr darüber, daß das gelungen ist, daß 'der Entwurf verschwunden ist, habe allerdings erhebliche Bedenken, ob das ein Verschwinden für Zeit und Ewigkeit ist, ob nicht der Entwurf unter Umständen sehr rasch, wenn Sie den Wahlkampf geführt haben, wieder aus der Versenkung auftauchen wird. Es war kein Geringerer als der Herr Kollege Schütz, der mit aller Deutlichkeit darauf aufmerksam gemacht hat.
    Sie wollen also jetzt vor den Bundestagswahlen diesen Reformgesetzentwurf mit der Belastung der versicherten Menschen nicht mehr wahrhaben, und Sie werden ihn nach Ihren eigenen Verlautbarungen schnell aus der Schublade holen, wenn Sie dazu die Möglichkeit haben. Nun, meine Damen und Herren, es trennen uns noch einige Monate von der Bundestagswahl. Ich will Ihnen versprechen, daß wir Sozialdemokraten alles tun werden, damit Sie keine Gelegenheit mehr finden, diesen Gesetzentwurf noch einmal dem Bundestag vorzulegen;

    (Beifall bei der SPD)

    und Sie, meine Damen und Herren, haben uns dazu geholfen durch Ihr eigenes Verhalten und durch Ihre eigenen Gesetzesformulierungen.

    (Abg. Ruf: Geben Sie sich keinen Illusionen hin!)

    Auch das möchte ich einmal mit aller Deutlichkeit herausstellen. Wenn wir Sozialdemokraten so böse wären, wie Sie uns immer darstellen, hätten wir uns gar nicht bemüht, den Gesetzentwurf verschwinden 2u lassen; wenn es uns auf taktische Momente angekommen wäre, hätten wir ihn bestehenlassen, und Sie hätten bestimmt den Zorn der krankenversicherten Menschen auch bei der Wahlentscheidung zu spüren bekommen. Nun, ich sagte Ihnen schon, daß das Verschwinden nicht ganz freiwillig zustande gekommen ist, sondern unter dem Zwang der Verhältnisse von Ihnen vorgenommen worden ist.
    Leider, meine Damen und Herren, haben Sie auch den von der Sozialdemokratischen Partei eingebrachten Gesetzentwurf, den sogenannten Vorschalt-Gesetzentwurf, abgelehnt, obwohl gerade dieser Entwurf eine brauchbare Grundlage der Gesetzesgestaltung und der Auseinandersetzung im Bundestag und in der Öffentlichkeit bei den Versicherten gewesen wäre. Dieser Entwurf, der nur Dinge vorsah, über die man schon während der Beratungen über das Sozialversicherungs-Reformgesetz einig war, wurde mit der Begründung abgelehnt, daß Sie jetzt in diesen wenigen Wochen und Monaten vor der Bundestagswahl keine strukturellen Veränderungen mehr haben wollten.
    Was Sie uns beschert haben, war das, was uns in Erstaunen gesetzt hat: nämlich der Entwurf zur Verbesserung des Nettolohneinkommens der gewerblichen Arbeitnehmer im Falle der Krankheit von 90 auf 100 % dieses Nettoeinkommens. Sie sind sicher mit mir einer Meinung, meine Damen und Herren, daß es sich dabei im wesentlichen nicht um eine wirkliche Veränderung der gesamten Verhältnisse, sondern daß es sich für Sie im wesentlichen um eine optische Wirkung bei den krankenversicherten Menschen im allgemeinen gehandelt hat.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Ich möchte noch einmal mit aller Klarheit und Deutlichkeit herausstellen, daß dieser Leistungsverbesserungsentwurf in keiner Weise eine Lohnfortzahlung bringt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die Bezeichnung „Lohnfortzahlung" — die das Gesetz auch nicht erhalten hat — wäre unrichtig.
    Der Entwurf bringt aber nicht nur keine Lohnfortzahlung, sondern bringt auch keine Gleichstellung der gewerblichen Arbeitnehmer mit den Angestellten. Was er bringt, bedeutet also auch in keiner Weise eine Gleichstellung mit den Angestellten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade auf dieses gesellschaftspolitische Ziel der Gleichstellung beider in einem Betrieb beschäftigten Gruppen — heute, im 20. Jahrhundert — kommt es uns als Sozialdemokraten in allererster Linie an.



    Geiger (Aalen)

    Sie sagten, Sie möchten darauf vernichten, und zwar mit der Begründung, daß Sie keine Strukturänderungen in Ihrem eigenen Gesetzentwurf wollten. Trotz dieser Begründung haben Sie aber entscheidende Veränderungen des bisherigen Rechtes in Ihrem Gesetzentwurf vorgenommen, Änderungen, die wir teilweise schon seit langer Zeit gefordert haben und die wir deshalb zum Teil auch sehr begrüßen — das will ich durchaus zugeben —, aber nur zum Teil begrüßen. Die materiellen Verbesserungen, die jetzt in diesem Gesetzentwurf enthalten sind und die vom Ausschuß auch mit unserer Zustimmung beschlossen warden sind, werden erneut überschattet von dem Mißtrauen, das Sie gegenüber der Gesamtheit der Versicherten hegen. Diese Verbesserungen kommen auch in sozialpolitischer Hinsicht in der Öffentlichkeit nicht mehr zu der ihnen gebührenden Würdigung.
    Es geht uns aber um mehr als um eine materielle Verbesserung, so wichtig auch eine solche materielle Verbesserung ist. Es geht uns heute, in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert vor allem darum, daß durch die gesetzliche Gestaltung eine Gleichberechtigung geschaffen wird und daß Beamte, Angestellte und Arbeiter wenigstens insoweit gleichbehandelt und gleichgestellt werden. Herr Kollege Weimer glaubte in der 125. Sitzung sagen zu müssen, für eine solche Gleichbehandlung und Gleichstellung sei heute die Zeit noch nicht reif.

    (Abg. Ruf: Wir leben nicht in einer egalitärsozialistischen Gesellschaft! Selbst sozialistische Staaten behandeln Ungleiches ungleich!)

    Heute, in der zweite Hälften des 20. Jahrhunderts, halten Sie, meine Damen und Herern, die Zeit für noch nicht reif genug, um eine solche Gleichstellung zwischen Arbeitern und Angestellten und Beamten herbeizuführen. Da frage ich Sie doch wirklich ehrlich — und mit mir alle krankenversicherten Menschen —: Wann ist denn endlich die Zeit reif für eine solche Gleichstellung, wenn sie nicht einmal heute und unter den heutigen Verhältnissen reif ist, meine Damen und Herren?

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Obwohl wir in einem Zeitalter steigender Produktivität und eines steigenden Zuwachses des Sozialprodukts leben, der nicht zuletzt auch auf Kosten der Gesundheit der Menschen erzielt worden ist

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    — auch das sollte einmal herausgestellt werden —, erklären Sie die Zeit für noch nicht reif, diese Probleme entsprechend zu regeln.
    Nun, der Herr Kollege Weimer hat es noch etwas vernünftiger gesagt, als es manche Diskussionsredner sonst — auch draußen in der Öffentlichkeit — sagen, die nicht nur die Zeit für nicht reif halten, sondern die gleichzeitig auch den einzelnen Arbeiter und die Arbeiterschaft im ganzen einer solchen Gesetzessegnung nicht für würdig erachten. Solche Betrachtungen sind einfach deplaciert und entsprechen nicht den wirklichen Verhältnissen. Die Reife dieser Arbeiterschaft, ihr Verantwortungsbewußtsein ist — um es vorsichtig auszudrücken — mindestens ebenso groß, ich würde fast sagen, größer als die Reife und das Verantwortungsbewußtsein anderer Gruppen in unserer Bevölkerung

    (lebhafter Beifall bei der SPD)

    oder, wie Sie sagen, meine Damen und Herren, anderer Stände unserer Gesellschaft. Das möchte ich mit aller Deutlichkeit herausstellen. Die Arbeitnehmerschaft ist in ihrer Gesamtheit auch gesellschaftlich reif, so daß dieses Problem endlich gelöst werden kann und sie gleichberechtigt neben den anderen stehen kann.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die immer wiederkehrende Behauptung, daß diese Arbeiterschaft mit ihren Einrichtungen Mißbrauch betreiben würde, ist einfach unrichtig. Kein Mensch kann bestreiten, daß es auch unter den Krankenversicherten Leute gibt, die mit ihren eigenen Einrichtungen Mißbrauch treiben. Das soll niemand bestreiten. Ich wehre mich aber dagegen, wenn die Dinge so dargestellt werden, als ob der Anteil der Mißbrauchtreibenden bei der Arbeitnehmerschaft größer sei als in irgendeiner anderen Gruppe unseres Volkes. Das trifft einfach nicht zu.

    (Abg. Ruf: Das hat auch niemand behauptet!)

    — Das wird immer wieder von Ihnen und draußen in der Auseinandersetzung behauptet.