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    Deutscher Bundestag 157. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Demmelmeier und zur Genesung des Abg. Menzel 8957 A Aufnahme des Abg. Logemann in die Fraktion der FDP 8992 B Aufnahme der Abg. Tobaben und Dr Schneider (Lollar) in die Fraktion der CDU/CSU 8992 B Fragestunde (Drucksache 2712) Fragen des Abg. Dr. Kohut: Einberufung des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8957 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 8957 D Frage des Abg. Dröscher: Vergünstigungen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für an multipler Sklerose erkrankte Schwererwerbsbeschränkte Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8958 B Fragen des Abg. Dr. Miessner: Nachtdienstzulagen für die Bediensteten der Betriebsverwaltungen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8958 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 8958 C Frage des Abg. Wittrock: Einschaltung der Interpol in die Fahndung nach NS-Verbrechern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8958 D Frage des Abg. Wittrock: Unterlagen einer amerikanischen Dokumentenzentrale zur Aufklärung von Kriegsverbrechen Schäffer, Bundesminister . . . . . 8959 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Zollfreier Reisebedarf an Nahrungsmitteln beim Grenzübertritt Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8959 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8959 C Frage des Abg. Memmel: Minderjährige Vollwaise in Steuerklasse I Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 8959 D Memmel (CDU/CSU) 8960 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Verwendung von Branntweinersatzstoff en Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8960 B Dr. Kohut (FDP) 8960 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 Frage des Abg. Hackethal: Baustopp im Zonengrenzgebiet Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8960 D Frage des Abg. Dr. Schranz: Beteiligungen von Amerikanern an deutschen Unternehmungen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8961 A Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus und des Abg. Dr. Deist: Bericht des Bundeskartellamtes für das Jahr 1960 Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8961 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8961 D Dr. Deist (SPD) 8961 D Frage des Abg. Schmidt (Wuppertal) : Bau-Koordinierungsausschüsse Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8962 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8962 C Frage des Abg. Bading: Untersuchungen betr. Abnahme der Krabbenfänge Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8962 D Bading (SPD) 8963 A Frage ,des Abg. Sander: Zuckerlieferungen an Entwicklungsländer Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 8963 B Fragen des Abg. Dr. Reinhard: Geflügelwirtschaft Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 8963 C Frage des Abg. Welslau: Zahlung von Unfallrenten an Heimatvertriebene und Flüchtlinge Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8964 B Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Tabelle für die Kapitalabfindung von Unfallrenten Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8964 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 8964 C Frage des Abg. Dr. Bucher: Tieffluggebiet Härtsfeld Strauß, Bundesminister . . . . . 8964 D Frage des Abg. Felder: Ehemaliges Flugplatzgelände in Deiningen Strauß, Bundesminister . . . . . 8965 A Frage des Abg. Dröscher: Schutz der Bewohner des Dorfes Rehbach vor Gefahren des Flugbetriebes Strauß, Bundesminister 8965 A Dröscher (SPD) 8965 C Felder (SPD) . . . . . . . . 8965 D Frage des Abg. Dr. Gossel: Ausbau der Europastraße 8 im Raum Melle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8965 D Dr. Gossel (CDU/CSU) 8966 A Frage des Abg. Dr. Stecker: Ausbau der Europastraße 8 von Lotte bis Bad Oeynhausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8966 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 8966 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Abgase aus Verbrennungsmotoren Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8966 D Frage des Abg. Dröscher: Bundeszuschuß für den Straßenbau aus dem „Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8967 B Frage des Abg. Ritzel: Zugunglück im Bahnhof Schaffhausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8967 C Ritzel (SPD) 8967 D Frage des Abg. Mattick: Störungen der Berliner Sender SFB und RIAS Stücklen, Bundesminister . . . . 8968 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: EWG-Posttarif Stücklen, Bundesminister . . . . 8968 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 III Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Subventionen und Bau- und Bodenpreise Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 8968 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8969 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8969 C Frage des Abg. Reitz: Sondermittel für die Räumung der Wohnlager . . . . . . . . . . 8969 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Vermögensteuergesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung; des Steueranpassungsgesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1961) (Drucksachen 1403, 1554, 2118, 2120, 2121, 2573); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2706, zu 2706) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) . . 8970 A, 8972 D, 8981 D, 8985 C, 8990 C, 8994 B, 9011 C, 9012B, 9012D, 9013 B, 9020 A, 9020 D, 9021 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 8970 D, 8981 D, 8984 A, 8992 C, 8994 D, 8996 B Seuffert (SPD) 8971 C, 8982 C, 8986 A, 8988 D, 8990 A, 8991 B, 9011 D, 9014 C, 9019 A, 9019 D Schoettle (SPD) . . . . 8971 C, 8972 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8972 A Ritzel (SPD) 8972 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 8973 A Windelen (CDU/CSU) . . 8981 A, 8989 C Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . 8982 B, 8998 A, 9001 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 8983 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 8983 D, 8990 B, 8990 D, 8996 A, 8997 D, 9004 C, 9019 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8984 C, 8989 B, 8991 B, 8995 C, 8996 C Dr. Hettlage, Staatssekretär 8984 D, 8986 C, 9005 D, 9009 D, 9012 B Jacobi (SPD) . . 8985 A, 8985 D, 9006 C, 9009 A Dr. Imle (FDP) . 8986 B, 8988 C, 8995 B, 8998 A, 9013 A, 9021 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 8986 D Rehs (SPD) . . . . . . . . . 8987 B Neuburger (CDU/CSU) . . . . . 8987 C Spitzmüller (FDP) . . . 8998 B, 9020 B Kurlbaum (SPD) . . . . 8999 A, 9002 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 9002 B Goldhagen (CDU/CSU) . . . . . 9005 C Corterier (SPD) . . . . . . . . 9006 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 9008 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . . 9014 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 9017 C Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 9021 C Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 9021 D Entwurf eines Zollgesetzes (Drucksache 2201); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2672) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8973 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungssteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1520) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 2650); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2619) — Zweite und dritte Beratung — 8973 D Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksache 1888) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache 2662) — Zweite und dritte Beratung Striebeck (SPD) . . . . . . . . 8974 C Dr. Stammberger (SPD) . 8975 A, 8976 D, 8978 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . 8975 C, 8977 A, 8979 A, 8980 B Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 8976 B Spitzmüller (FDP) . . . 8976 B, 8979 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 8976 D, 8977 B, Entwurf eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksache 1799); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 2707); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge (Drucksache 2673) — Zweite Beratung — Frau Niggemeyer (CDU/CSU) . . . 9022 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9022 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 9023 A, 9038 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 Jahn (Marburg) (SPD) . . 9024 A, 9046 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 9025 A, 9025 C, 9041 A, 9045 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9025 B, 9044 A vom Bodelschwingh (CDU/CSU) . . 9026 A Metzger (SPD) . . . . 9027 A, 9038 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9030 D Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 9034 A Nellen (SPD) 9035 A, 9044 D, Spitzmüller (FDP) . . 9037 B, 9045 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9049 C Anlagen 9051 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 8957 157. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 136. Sitzung, Seite 7775 B Zeile 22 statt „Gewerbesteuerausgleichs": Gewerbesteuerausfalls. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Bärsch 5. 5. Bauknecht 3. 5. Frau Berger-Heise 6. 5. Frau Blohm 5. 5. Dr. Böhm 6. 5. Börner 3. 5. Dr. Brecht 3. 5. Brese 3. 5. Dr. Bucerius 3. 5. Caspers 5. 5. Deringer 5. 5. Frau Döhring (Stuttgart) 5. 5. Dowidat 5. 5. Dürr 5. 5. Eisenmann 5. 5. Dr. Frede 3. 5. Gaßmann 3. 5. Geiger (München) 5. 5. Hauffe 1. 7. Haussier 3. 5. Dr. Dr. Heinemann 3. 5. Holla 3. 5. Hufnagel 5. 5. Keuning 3. 5. Frau Kipp-Kaule 5. 5. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Königswarter 5. 5. Frau Korspeter 3. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Mattick 5. 5. Dr. Menzel 31. 5. Frau Nadig 3. 5. Pohle 5. 5. Dr. Reith 5. 5. Ruhnke 7. 5. Schüttler 5. 5. Schütz (Berlin) 3. 5. Dr. Starke 5. 5. Dr. Steinmetz 3. 5. Struve 3. 5. Sühler 5. 5. Unertl 6. 5. Dr. Vogel 5. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 5. 5. Frau Welter (Aachen) 5. 5. Werner 3. 5. Dr. Winter 3. 5. Dr. Zimmermann 4. 5. b) Urlaubsanträge Frau Dr. Brökelschen 31. 5. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Götz 31. 5. Dr. Heck (Rottweil) 1. 6. Niederalt 3. 6. Ollenhauer 27. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 1. 7. Sander 4. 6. Dr. Seffrin 15. 5. Anlage 2 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung 1. Dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Bundes-Seuchengesetz auf Umdruck 885 habe ich in der 2. und 3. Lesung in allen Punkten zugestimmt. 2. Bei der ,Schlußabstimmung über das Gesetz habe ich mich der Stimme enthalten. E. Vietje Anlage 3 Umdruck 856 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Serres, Krammig, Brand (Remscheid), Dr. Dollinger, Höcherl, Kalbitzer, Bäumer, Margulies und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zollgesetzes (Drucksachen 2201, 2672). Der Bundestag wolle beschließen: In § 21 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte wird auf Antrag geprüft, ob 1. eingeführte Waren Gegenstand eines Dumpings sind oder für sie Prämien oder Subventionen gewährt werden und 2. diese Einfuhren eine bedeutende Schädigung des betroffenen Wirtschaftszweiges verursachen oder zu verursachen drohen oder die Errichtung eines Wirtschaftszweiges erheblich verzögern. Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung das Prüfungsverfahren regeln. Sie hat dabei Auskünfte, Empfehlungen und Erläuterungen zwischenstaatlicher und überstaatlicher Organisationen im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen zu berücksichtigen." Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Serres Krammig Brand (Remscheid) Dr. Dollinger Höcherl Kalbitzer Bäumer Margulies Gibbert Dr. Schmidt (Wuppertal) GoLdhagen Krug Lermer Hesemann von Lindeiner-Wildau Dr. Pflaumbaum Bauknecht Glüsing (Dithmarschen Lücker Dr. Reinhard Heix von Bodelschwingh Schulze-Pellengahr Menke Leicht Dr. Hahne Werner Dr. Elbrächter Hackethal Frau Vietje Frau Engländer Dr. Philipp Kirchhoff Finckh Josten Franzen Becker (Pirmasens) Fritz (Welzheim) Berberich Blöcker Dr. Storm (Duisburg) Harnischfeger Dr. Hauser Frau Dr. Rehling Winkelheide Dr. Huys Pietscher Dr. Lindenberg Fuchs Dr. Becker (Mönchengladbach) Draeger Leicht Kunst Heye Dr. Frey Günther Dr. Zimmer Scheppmann Teriete Vehar Frau Brauksiepe Leonhard Memmel Anlage 4 Umdruck 857 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksachen 1799, 2673). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 10 Abs. 4 und 5 erhalten folgende Fassung: „(4) Wird die Hilfe im Einzelfalle durch die freie Wohlfahrtspflege gewährleistet, sollen die Träger der Sozialhilfe von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen; dies gilt nicht für die Gewährung von Geldleistungen. (5) Die Träger der Sozialhilfe können allgemein an der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz die Verbände der freien Wohlfahrtspflege beteiligen oder ihnen die Durchführung solcher Aufgaben übertragen, wenn die Verbände mit der Beteiligung oder Übertragung einverstanden sind. Die Träger der Sozialhilfe bleiben ,dem Hilfesuchenden gegenüber verantwortlich." 2. § 86 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, daß die zur Gewährung der Sozialhilfe geeigneten Einrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen. Sie sollen eigene Einrichtungen nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen der in § 10 Abs. 2 genannten Träger der freien Wohlfahrtspflege vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können." Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 858 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksachen 1888, 2662). In § 15 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Ein gemäß dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben und seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist freizustellen." Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 6 Umdruck 860 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 4 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 861 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In. Absatz 1 wird die folgende Ziffer 8 ange- fügt: „8. Beiträge zu Kapitalansammlungsverträgen, wenn der Zweck des Kapitalansammlungsvertrages als steuerbegünstigt anerkannt worden ist." b) In Absatz 3 wird in Ziffer 3 der folgende Buchstabe d angefügt: „d) vor Anwendung der Buchstaben a bis c können Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 bis zu 500 Deutsche Mark, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten bis zu 1000 Deutsche Mark im Kalenderjahr in voller Höhe abgezogen werden; diese Beträge vermindern sich, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 9053 wenn in .dem Gesamtbetrag der Einkünfte solche aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, um den vom Arbeitgeber geleisteten gesetzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung." Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 862 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 863 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nr. 7 folgende neue Nr. 7 a eingefügt: ,7 a. § 34 a erhält folgende neue Fassung: „§ 34 a Steuerfreiheit von Mehrarbeit, Mehrarbeitszuschlägen und bestimmter sonstiger Zuschläge zum Arbeitslohn Steuerfrei sind: 1. Überstundengrundlohn und Überstundenzuschläge, soweit eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden überschritten wird, 2. die gesetzlichen oder tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit." ' Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 864 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a wird folgender Doppelbuchstabe dd angefügt: ,dd) Der folgende neue Buchstabe u wird angefügt: „u) über die Verkürzung der Zeiträume für die Absetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen und die vor dem 21. Juni 1948 hergestellt worden sind." ' Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 865 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Körperschaftsteuerrichtlinien 1958 dahin zu ändern, daß die allgemeine Freigrenze von 500 DM (Abschnitt 52) auf 3000 DM und die besondere Freigrenze von 1000 DM für kulturelle Einrichtungen, kulturelle Veranstaltungen sowie gesellige Veranstaltungen eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Sportvereins (Abschnitt 12) auf 3000 DM erhöht werden. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 866 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kapitalansammlungsverträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG, die auf mindestens 5 Jahre festgelegt sind, als steuerbegünstigt in den Einkommensteuerrichtlinien festzulegen. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 867 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706), 9054 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 ) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag unverzüglich den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch das die Stillegung von Investionsmitteln bei der Notenbank steuerbegünstigt wird, wenn mit der Stillegung die Verschiebung eines bestimmten Investitionsvorhabens verbunden ist. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 868 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 2 wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. In Artikel 1 Nr. 4 wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 15 Umdruck 869 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 2 folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. § 7 e erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1960 auf die Betriebslage erheblich auswirkte." Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Rutschke Mauk Frau Dr. Diemer-Nicolaus Freiherr von Mühlen Weber (Georgenau) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Mischnick Dr. Mende und Fraktion Anlage 16 Umdruck 870 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. § 10 a erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1960 auf die Betriebslage erheblich auswirkte." ' Bonn, den 2. Mai 1961 Freiherr von Mühlen Dr. Rutschke Mauk Mischnick Weber (Georgenau) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Mende und Fraktion Anlage 17 Umdruck 872 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes (Drucksachen 1799, 2673). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 10 erhalten die Absätze 2 bis 4 folgende Fassung: „(2) Die Träger der Sozialhilfe sollen bei der Durchführung ihrer Aufgaben mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. Dabei ist auf deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten. (3) Die Zusammenarbeit soll vor allem darauf gerichtet sein, daß sich ,die Sozialhilfe und die Leistungen der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der Hilfesuchenden wirksam und sinnvoll ergänzen. (4) Die Träger der Sozialhilfe können die freie Wohlfahrtspflege an der Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz beteiligen oder der freien Wohlfahrtspflege einzelne Aufgaben zur Durchführung übertragen, wenn sie mit der Beteiligung oder Übertragung einverstanden ist. Die Verantwortung der Träger der Sozialhilfe wird dadurch nicht berührt." 2. In § 20 Abs. 2 werden die Worte „sowie über das Verhältnis der Regelsätze zum Arbeitseinkommen" gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 9055 3. In § 24 Abs. 2 werden die Worte „unter achtzehn Jahren" durch ,die Worte „unter einundzwanzig Jahren" ersetzt. 4. In § 64 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „das sechste Lebensjahr" durch die Worte „das dritte" Lebensjahr ersetzt. 5. In § 68 Abs. 1 werden die Worte „das achtzehnte Lebensjahr" durch die Worte „das zwanzigste Lebensjahr" ersetzt. 6. In§ 69 Abs. 2 Satz 1 a) werden hinter dem Wort „wenn" die Worte eingefügt „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß"; b) erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. der Gefährdete durch seine Willensschwäche oder durch die Hemmungslosigkeit seines Trieblebens sich gefährdet und verwahrlost oder der Verwahrlosung ausgesetzt ist oder" c) erhält Nr. 2 folgende Fassung: „2. der Gefährdete durch seine Willensschwäche oder durch die Hemmungslosigkeit seines Trieblebens andere gefährdet"; ,d) wird in Nr. 3 vor ,den Worten „die Hilfe" das Wort „und" eingefügt. 7. In § 69 Abs. 3 a) erhält Satz 1 folgende Fassung: „Das Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 599), geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 861, 937), ist anzuwenden."; b) werden im Satz 3 die Worte „vorübergehend in einer geeigneten Familie unterbringen" durch die Worte ,ersetzt „im Einvernehmen mit dem Gericht vorübergehend zum Zwecke eines Arbeitsversuchs beurlauben"; c) wird Satz 4 gestrichen. 8. In § 77 Abs. 1 werden die Worte „fünfhundert Deutsche Mark" durch die Worte ersetzt „sechshundertsechzig Deutsche Mark". 9. In § 85 Abs. 3 Ziff. 2 wird das Wort „Sechsfachen" durch das Wort „Zwölffachen" ersetzt. 10. In § 86 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Die Träger der Sozialhilfe haben dafür zu sorgen, daß die zur Gewährung der Sozialhilfe erforderlichen Einrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen. Die Träger ,der Sozialhilfe sollen eigene Einrichtungen nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder öffentlich-rechtlicher Träger vorhanden sind. Erweist sich die Schaffung einer Einrichtung für das Gebiet mehrerer Träger der Sozialhilfe als erforderlich oder zweckmäßig, sollen diese oder die Länder auf eine gemeinsame Planung hinwirken." Bonn, den 2. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 879 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Folgender Artikel 5 a wird eingefügt: „Artikel 5 a (1) Die durch § 11 entstehenden Mindererträge der Gemeinden werden durch zweckfreie Finanzzuweisungen der Länder an die Gemeinden ersetzt. Die hierfür verausgabten Beträge werden den Ländern vom Bund erstattet. (2) Der dem Bund aus der Minderung der Gewerbesteuer zufließende Mehrertrag an Einkommensteuer wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet. (3) Über das Verfahren bei der Ermittlung der steuerlichen Minderbeträge bei den Gemeinden und die Erstattung der Ausgaben an die Länder trifft der Bund mit den Ländern ein Verwaltungsabkommen. 2. In Artikel 6 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Artikel 5 Ziff. 9 tritt jedoch erst für den Veranlagungszeitraum in Kraft, in welchem die nach Artikel 5 a abzuschließenden Verwaltungsabkommen wirksam werden." Bonn, den 2. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 880 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 1 Buchstabe f wird in § 3 Ziff. 56 die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Hinter Nr. 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. In § 3 b wird die Jahreszahl „1962" ersetzt durch die Jahreszahl „1965".' 9056 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 3. Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird Ziffer 5 gestrichen. b) In Absatz 3 Ziff. 3 wird der folgende Buchstabe d angefügt: „d) (unverändert wie Drucksache 2706)".' 4. Hinter Nr. 4 wird folgende Nr. 4 a eingefügt: ,4 a. In § 19 wird folgender neuer Absatz 2 angefügt: „ (2) Bei der Ermittlung des Einkommens werden von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit jährlich 600 Deutsche Mark abgesetzt, wenn diese Einkünfte die anderen Einkünfte überwiegen." Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.' 5. In Nr. 10 Buchstabe a (§ 51) wird der Doppelbuchstabe bb gestrichen. Zu Ar t i k e l 5 (Gewerbesteuer) 6. Nr. 11 (§ 12 a) wird gestrichen. Zu Ar t i k e 1 9 (Vermögensteuer) 7. In Nr. 1 a wird § 3 a Ziff. 2 wie folgt ergänzt: „ ,sowie Tochtergesellschaften dieser Unternehmen, soweit das Vermögen der Tochtergesellschaften dem gleichen Zweck dient;". Bonn, den 2. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 882 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 9 erhält die Nummer 3 a folgende neue Fassung: ,3 a. Hinter § 9 wird der folgende § 9 a eingefügt: „§ 9 a Bewertungsfreiheit für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern Die obersten Finanzbehörden der Länder können auf Antrag zulassen, daß Steuerpflichtige, die nach dem 31. Dezember 1960 besonders förderungswürdige Entwicklungshilfe durch Kapitalanlagen in Entwicklungsländern leisten, Abschreibungen bis zu der nach § 34 d des Einkommensteuergesetzes zulässigen Höhe in Anspruch nehmen." ' Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 885 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksachen 1888, 2662) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) § 18 Abs. 1 Satz 2 erhält die Fassung: „Der Nachweis kann auch durch das Zeugnis eines sonstigen Arztes geführt werden, der über die für die Untersuchung erforderliche Röntgeneinrichtung verfügt." b) § 18 Abs. 2 letzter Satz erhält die Fassung: „Die Absätze 1 bis 1 c gelten entsprechend." 2. a) § 46 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen. b) In § 46 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Der Nachweis nach Absatz 1 kann auch durch Idas Zeugnis eines sonstigen Arztes geführt werden, ,der über die für die Untersuchung erforderliche Röntgeneinrichtung verfügt. In diesem Fall ist eine Abschrift des Zeugnisse unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu übersenden." Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 22 Umdruck 887 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksachen 1799, 2673). Der Bundestag wolle beschließen: § 86 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen und dafür folgender neuer Satz 2 angefügt: „Sie sollen eigene Einrichtungen nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen anderer Träger, vor allem der freien Wohlfahrtspflege, vorhanden sind." Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 23 Umdruck 888 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksachen 1799, 2673) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 10 Abs. 3 ist Satz 2 zu streichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 9057 2. In § 29 Abs. 2 Satz 2 ist das Wort „soll" durch das Wort „kann" zu ersetzen. 3. In § 35 wird ein neuer Absatz 3 angefügt mit folgendem Wortlaut: „(3) Die Hilfe soll nicht über Leistungen hinausgehen, die nach Vorschriften über die gesetzliche Krankenversicherung dem Versicherten gewährt werden." 4. In § 35 wird ein neuer Absatz 4 angefügt, der folgenden Wortlaut hat: „ (4) Der Kranke hat die freie Wahl unter den niedergelassenen Ärzten, die sich zur ärztlichen Behandlung im Rahmen der Krankenhilfe zu den Mindestsätzen der amtlichen Gebührenordnung oder zu den nach § 368 n Abs. 1 Satz 4 RVO von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder zu den nach landesrechtlichen Vorschriften von den Ärztekammern mit den Trägern der Sozialhilfe vereinbarten Bedingungen bereit erklären." 5. In § 35 wird ein neuer Absatz 5 angefügt, der folgenden Wortlaut hat: „(5) Freie Arztwahl besteht auch bei allen ärztlichen Maßnahmen nach den §§ 34, 36, 38 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 46 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, §§ 54 und 55." 6. In § 43 Abs. 1 werden nach den Worten „mit dem Gesundheitsamt" eingefügt die Worte „oder einem Facharzt". 7. In § 92 Abs. 1 wird eine neue Nr. 8 angefügt mit folgendem Wortlaut: „8. für die Gewährung der Leistungen nach § 65 a Abs. 3." 8. Es ist ein neuer § 95 einzufügen, der folgenden Wortlaut hat: „§ 95 Kostentragung durch den Bund Der Bund trägt zur Hälfte die Aufwendungen, die dem Träger der Sozialhilfe entstehen durch Leistungen in den Fällen der §§ 36, 64 und 65 a Abs. 3." 9. In § 117 Abs. 3 sind die Worte „Ärzte sind verpflichtet" zu ersetzen durch die Worte „Ärzte haben die Aufgabe,". 10. In § 117 Abs. 3 sind die Nr. 3 und 4 zu streichen. 11. In § 117 Abs. 4 sind in Satz 1 in der 3. Zeile zu streichen die Worte „obliegen den Ärzten die Pflichten" und dafür einzusetzen die Worte „haben die Ärzte die Aufgabe". 12. In § 117 sind in Absatz 4 Satz 2 in der letzten Zeile nach den Worten „auch ohne sein Einverständnis" einzufügen die Worte „das Recht". 13. In der Überschrift des § 118 sind nach dem Wort „Landesarzt" die Worte „für Behinderte" anzufügen. 14. In § 118 Abs. 1 Zeile 1 sind die Worte „ein Landesarzt" durch die Worte „ein hauptamtlicher Landesarzt für Behinderte" zu ersetzen. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 24 Umdruck 889 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Im 1. Abschnitt ist als Artikel 1 a einzufügen: „Artikel 1 a Die Bundesregierung wird ermächtigt, zu bestimmen, daß Bezüge von Aushilfskräften in der Land-und Forstwirtschaft, für welche die Pauschalbesteuerung bei der Lohnsteuer zu gelassen ist oder zugelassen wird, für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung außer Ansatz bleiben." Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 25 Umdruck 890 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 erhält Nummer 3 folgende neue Fassung: ,3. Hinter § 19 a wird der folgende § 19 b eingefügt: „§ 19 b Bewertungsfreiheit für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (1) Steuerpflichtige, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln, können die für Investitionen in Entwicklungsländern für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemachten Aufwendungen im Jahre der Anschaffung oder Herstellung und in dein darauf folgenden Jahr auf Antrag jeweils bis zu 20 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben. Ferner können in den darauf folgenden sechs Jahren jeweils bis zu 5 vom Hundert der Herstellungs- oder Anschaffungskosten abgeschrieben werden. 9058 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 (2) Die Bewertungsfreiheit nach Absatz 1 kann nur für diejenigen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden, die nach ,dem 31. Dezember 1960 angeschafft oder hergestellt worden sind. (3) Die Vorschriften des § 34 d Abs. 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes gelten entsprechend." ' Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Mende und Fraktion Anlage 26 Umdruck 891 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 8 folgende neue Fassung: ,8. Hinter § 34 c wird der folgende § 34d eingefügt: „ § 34 d Bewertungsfreiheit für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (1) Steuerpflichtige, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln, können 3) die für Investitionen in Entwicklungsländern für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemachten Aufwendungen im Jahre der Anschaffung oder Herstellung und in ,dem darauffolgenden Jahr auf Antrag jeweils bis zu 20 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben. Ferner können in den darauffolgenden sechs Jahren jeweils bis zu 5 vom Hundert der Herstellungs- oder Anschaffungskosten abgeschrieben werden. (2) Die Bewertungsfreiheit nach Absatz 1 kann nur für diejenigen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden, die nach dem 31. Dezember 1960 angeschafft oder hergestellt worden sind. (3) Als Kapitalanlagen in Entwicklungsländern sind in der Regel nur anzusehen 1. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Entwicklungsländern, die anläßlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung erworben worden sind, 2. Einlagen in Personengesellschaften in Entwicklungsländern zum Zwecke der Gründung oder einer erheblichen Erweiterung des Unternehmens und 3. Betriebsvermögen, das einem Betrieb oder einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in Entwicklungsländern zum Zwecke der Gründung oder einer erheblichen Erweiterung des Betriebes (der Betriebsstätte) zugeführt worden ist. Die Abschreibung darf nur zugelassen werden, wenn die Gesellschaft, der Betrieb oder die Betriebsstätte in Entwicklungsländern ausschließlich oder fast ausschließlich die Herstellung oder Lieferung von Waren, die Gewinnung von Bodenschätzen oder die Bewirkung gewerblicher Leistungen zum Gegenstand hat. (4) Bei der Bemessung der Abschreibungen sind die Kapitalanlagen in der Regel nur zu berücksichtigen, soweit die zugeführten Mittel zur Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwendet werden oder soweit die zugeführten Mittel in abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bestehen. Werden Kapitalanlagen mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt, so ist insoweit eine Abschreibung nicht zuzulassen."' Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Mende und Fraktion Anlage 27 Umdruck 892 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 9 Nr. 1 a wird in § 3 a am Schluß der Ziffer 1 der folgende Satz angefügt: „§ 59 des Bewertungsgesetzes findet keine Anwendung;". Bonn, den 3. Mai 1961 Krammig Anlage 28 Umdruck 893 Entschließungsantrag der Abgeordneten Struve, Bauknecht, Glüsing (Dithmarschen), Goldhagen, Engelbrecht-Greve, Dr. Frey, Dr. Krone und Fraktion zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706) . Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Bestimmung landwirtschaftlicher Einkünfte folgende Maßnahmen vorzusehen: 1. die Umsatzgrenze in § 1 Ziff. 3 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juni 1949 (VOL) zu erhöhen; 2. den Umsatz bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 1959/60 nach den Umsatzsteuer-Richtsätzen der Oberfinanzdirektionen 1955, ab dem Wirtschaftsjahr 1960/61 nach neu festzusetzenden Richtsätzen zu ermitteln, im übrigen nach Abschnitt 127 der Einkommensteuer-Richtlinien zu verfahren; Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 9059 3. vorzusehen, daß die Aufzeichnungspflicht für Landwirte nach § 15 Abs. 3 UStDB sich nicht auf die nach § 4 Ziff. 19 UStG steuerfreien Umsätze erstreckt und daß zur Ermittlung des Gesamtumsatzes (§ 7 a UStG) die Oberfinanzdirektionen zur Feststellung der Umsätze im Sinne des § 4 Ziff. 19 UStG Umsatzsteuer-Richtsätze verfahren können. Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 29 Umdruck 895 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a wird folgender Doppelbuchstabe ee angefügt: ,ee) Der folgende Buchstabe v wird angefügt: „v) über erhöhte Absetzungen von Aufwendundungen für den Einbau von Anlagen und Einrichtungen zur Modernisierung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die der gerwerblichen Beherbergung von Gästen dienen und vor dem 21. Juni 1948 hergestellt worden sind. Die erhöhten Absetzungen dürfen jährlich 20 vom Hundert der Aufwendungen nicht übersteigen." ' Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Imle Ramms Mauk Mischnick Dr. Rutschke Keller Freiherr von Kühlmann-Stumm Döring (Düsseldorf) Spitzmüller Frau Friese-Korn Dr. Schneider (Saarbrücken) Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 30 Umdruck 897 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Druchsachen 2573, 2706) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, alsbald Verhandlungen mit den Länderregierungen aufzunehmen zwecks Wiedereinführung eines Landarbeiter-Freibetrages, wie er durch § 4 der Zweiten Lohnabzugsverordnung vom 24. April 1942 (RGBl. I S. 252) zugestanden, später aber durch Artikel 2 des e Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung ,der Haushaltsführung vom 24. Juni 1953 (BGBl. I S. 413) aus haushaltsmäßigen Erwägungen wieder gestrichen wurde. Bonn, ,den 3. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 31 Umdruck 899 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Corterier und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 2 und 4 werden in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 3. Mai 1961 Rehs Corterier Ollenhauer und Fraktion Anlage 32 Umdruck 900 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Josten, Kunst, Wieninger, Regling, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung eines Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706) . Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 16 wird folgender Artikel „vor Artikel 16 a" eingefügt: „vor Artikel 16 a Artikel 16 gilt nicht für Personen, die ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, welche Gewerbe als handwerksähnlich anzusehen und von den Handwerkskammern zu betreuen sind." Bonn, den 3. Mai 1961 Josten Kunst Wieninger Regling Dr. Bucher Diebäcker Heye Oetzel Schlick Corterier Gibbert Schultz Günther Dr. Fritz (Ludwigshafen) Kinat (Spork) Stauch Burgemeister Neuburger Franzen Richards Riedel (Frankfurt) Gewandt Ruf Welslau Schmücker 9060 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 Anlage 33 Umdruck 902 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 2 folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. § 7 e erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1960 auf die Betriebslage erheblich auswirkte. Der Kriegssachschaden hat sich insbesondere dann noch erheblich ausgewirkt, wenn das Eigenkapital nicht mehr als 25 vom Hundert der Bilanzsumme betragen hat." ' Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Imle Dr. Rutschke Mauk Freiherr von Kühlmann-Stumm Frau Dr. Diemer-Nicolaus Keller Weber (Georgenau) Mischnik Dr. Mende und Fraktion Anlage 34 Umdruck 904 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfseines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. § 10 a erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1960 auf die Betriebslage erheblich auswirkte. Der Kriegssachschaden hat sich insbesondere dann noch erheblich ausgewirkt, wenn das Eigenkapital nicht mehr als 25 vom Hundert der Bilanzsumme betragen hat."' Bonn, den 3. Mai 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 35 Umdruck 905 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines SteuerändeTungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in die Vorlage eines nächsten Änderungsgesetzes zur Einkommensteuer Vorschriften aufzunehmen, welche die steuerliche Berücksichtigung von Ausbildungskosten eines Steuerpflichtigen vorsehen, und 2. zwischenzeitlich dem Bundestag über die gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten zu berichten. Bonn, den 3. Mai 1961 Seuffert Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Klaus von Mühlen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst eines bemerken. Wir gehen im Plenum den umgekehrten Weg wie im Ausschuß. Im Ausschuß sind wir erst ganz zum Schluß zur Grundsatzdebatte gekommen; deshalb sind auch die verfassungsrechtlichen Bedenken, die heute hier vorgebracht worden sind und über die wir, glaube ich, nicht hinweggehen können, so spät aufgetaucht.
    Zu den Erklärungen des Herrn Kollegen von Bodelschwingh möchte ich folgendes sagen. Auch wir sind natürlich für die Pflege der Gedanken des Humanismus des Idealismus, des Glaubens, des Liebens und des Hoffens aber wir sind der Ansicht, daß der Staat dabei zwar helfen soll, aber daß er



    Freiherr von Mühlen
    nicht helfen muß. Wenn Sie diesem Grundsatz nicht zustimmen, ist das ganze Subsidiaritätsprinzip, wie Sie es hier vertreten, in sich umgekehrt und eben kein Subsidiaritätsprinzip mehr. Darüber kommen wir nicht hinweg, ob wir sozial-ethische Gesichtspunkte hineinbauen oder nicht. Im realen Raum wird diese Tatsache bestehenbleiben.
    Meine Damen und Herren! Seien wir uns darüber klar: wir stehen vor der Aufgabe, ein Gesetz zu verabschieden, das die Bevölkerung als Ganzes betrifft, das nicht nur dieser oder jener Berufsgruppe, diesem oder jenem Bevölkerungsteil irgendwelche Vorteile sichern oder deren Interessen gewährleisten soll, sondern ein Sozialhilfegesetz, das im wahrsten Sinne des Wortes ein Volksgesetz darstellt.
    Damit sind wir bereits bei einem Punkt, den wir auch im Zusammenhang mit den §§ 10 und 86 berücksichtigen müssen, und sind schon bei einem grundsätzlichen Thema angelangt. Es sollte nichts unversucht bleiben, um gerade diesem Gesetz, das in fleißiger Ausschußarbeit von der Vertretern aller Fraktionen durchberaten worden ist, eine möglichst breite Mehrheit zu sichern und es nicht auf einen sehr, sehr dünnen Boden zu stellen, wie er bis jetzt nur gegeben ist,
    Die strittigen Grundsatzparagraphen 10 und 86, sind im Ausschuß, wie Frau Kollegin Niggemeyer in ihrem Bericht bemerkt, mit „Mehrheit" angenommen worden. Es ist aber eine sehr dünne Mehrheit, es ist eine Gerade-noch-Mehrheit, eine Mehrheit von 11 zu 10 Stimmen gewesen. Ich glaube, wir sollten für ein Gesetz dieser Art darüber hinauskommen.
    Wie ist diese knappe Mehrheit zu erklären, zumal doch die Freie Demokratische Partei und auch die Sozialdemokratische Partei von Anfang an die Notwendigkeit anerkannnt haben, „das geltende Leistungsrecht der öffentlichen Fürsorge an die Entwicklung der allgemeinen sozialen Verhältnisse anzupassen sowie der besonderen Lage im Fürsorgewesen gerecht zu werden", wie es in dem Bericht von Frau Kollegin Niggemeyer heißt! Entsprechend dieser Grundhaltung von Regierungspartei und Oppositionsparteien sind im federführenden Ausschuß für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge fast alle Beschlüsse zu den einzelnen Sachfragen, in denen es galt, in klarer Sachentscheidung das bisherige Sozialhilferecht an die Erfordernisse der Gegenwart anzupassen, einstimmig gefaßt worden.
    Wir Freien Demokraten haben manche sozialpolitischen Bedenken bei Einzelfragen zurückgestellt in der Annahme, daß dann auf seiten der Regierungsfraktion in den Grundsatzfragen eine Haltung eingenommen wird, die dem Geiste der Zusammenarbeit entspricht, mit dem dieses Sozialhilfegesetz hinsichtlich der Einzelprobleme von Anfang an von den drei Fraktionen in Angriff genommen und durchberaten worden ist.
    Wo und weshalb schieden sich aber die Geister, und zwar so nachhaltig, daß trotz der erfreulichen Übereinstimmung in einzelnen Sachgebieten heute keine Chance dafür besteht, daß das Gesetz im ganzen mit einer breiten Mehrheit beschlossen wird, sondern zu der Gerade-noch-Mehrheit der Regierungspartei verurteilt bleibt, wenn nicht hinsichtlich dieser strittigen Grundsatzfragen ein vernünftiger, in der Sache zwingend verankerter Ausgleich der Auffassungen zustande kommt? Die §§ 10 und 86 der Regierungsvorlage, an denen sich die Fronten bilden, bestimmen, wie Kollege von Bodelschwingh schon gesagt hat, das Verhältnis der öffentlichen zur freien Fürsorge und Wohlfahrtspflege vom Grundsätzlichen her.
    Damit sind wir bei dem zweiten Punkt, in dem ich dem Kollegen Metzger zustimme. Es mag zwar notwendig gewesen kein, das bisherige Sozialfürsorgerecht hinsichtlich zahlreicher Einzelregungen der heutigen Zeit anzupassen; ist es aber deshalb auch notwendig gewesen, die in rund vier Jahrzehnten bewährten Grundsätze der Sozialfürsorge über Bord zu werfen? In § 5 der seit 1924 geltenden Reichsversorgepflichtvierordnung ist das Verhält der öffentlichen zur freien Wohlfahrtspflege sehr durchdacht und sorgsam geregelt worden. Soweit sich die Kollegen mit der Materie befassen, ist ihnen diese Verordnung bekannt, und ich brauche hier nicht die einzelnen Paragraphen zu zitieren. Diese Regelung — und das gilt es festzuhalten — weist ganz offensichtlich der öffentlichen Verwaltung eine besondere Stellung zu. Die gesamten Vorschriften umschließen aber eine so große Verpflichtung zur Toleranz seitens der Träger der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege, daß es in den vergangenen vier Jahrzehnten seit der Gültigkeit der Reichsfürsorgepflichtverordnung zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten gekommen ist.
    Der vorliegende Entwurf des Bundessozialhilfegesetzes läuft demgegenüber aber ganz offensichtlich darauf hinaus, diese Partnerschaft von Grund auf zu verändern. Er beinhaltet in dem Wechsel-und Zusammenwirken der §§ 10 und 86 — ganz abgesehen von den verfassungsrechtlichen Fragen, die idarin beschlossen liegen — eine Schwächung der Position der Träger der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege zugunsten der Verbände, der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie Träger eigener sozialer Aufgaben sind.
    Ich möchte hier ,darauf hinweisen, daß diese Tendenz in dem Referentenentwurf noch nicht zum Ausdruck gekommen ist. Auf dem Weg von dort bis zur Regierungsvorlage hat sich dieser Wandel in der grundsätzlichen Haltung vollzogen. Vielleicht kommen wir im Laufe der Debatte noch darauf zu sprechen, welche Einwirkungen für diesen Wandel maßgebend und tonangebend gewesen sein mögen. Im Augenblick möchte ich diese Frage noch nicht weiter vertiefen.
    Die Preisgabe der bisherigen grundsätzlichen Bestimmungen der Sozialfürsorge kann keinesfalls damit begründet werden, daß die Träger der öffentlichen Fürsorge in den vergangenen vier Jahrzehnten ihre im § 5 der Reichsfürsorgepflichtverordnung gesetzliche fundierte Vorrangstellung mißbraucht oder zuungunsten 'der freien Wohlfahrtsverbände,



    Freiherr von Mühlen
    der Kirchen und Religionsgemeinschaften ausgenützt hätten.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Sie können Erkundigungen einholen, wo Sie wollen, bei allen Stellen beim Bund, in den Ländern und bei den Kommunen. Es wird sich überall bestätigen, daß bei allen Aufgaben und Einrichtungen sozialer Art, die seit 1945 in Angriff genommen worden sind, zuerst die Kirchen, .die Religionsgemeinschaften und freien Wohlfahrtsverbände gehört und gefragt worden sind, ob sie nicht die anstehenden Aufgaben übernehmen und ,die notwendigen Einrichtungen neu erstellen können. Wenn im Einzelfall trotzdem die Kommunen selbst Aufgaben übernommen haben oder die Einrichtungen errichten mußten, so nur deshalb, weil die finanziellen oder personellen Möglichkeiten der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen oder der Religionsgemeinschaften eben nicht ausreichend gewesen sind.
    Durch die Bestimmungen, die in den §§ 10 und 86 des vorliegenden Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes enthalten sind, wird ein Weg eröffnet, der letzten Endes dazu führen kann, daß der Bund, die Länder und die Kommunen praktisch nur noch Zahlmeister sind, die bei der Erfüllung ,der Aufgaben der sozialen Fürsorge wenig, am besten gar nichts mehr zu bestimmen haben.

    (Beifall bei 'der FDP und SPD.)

    Das bedeutet: nichts mehr von der Partnerschaft, von der hier immer wieder die Rede ist, und es hat auch nichts mit der freien Gesellschaft zu tun, die Herr Kollege Barzel in seinen verfassungsrechtlichen Begründungen hier glaubte anführen zu müssen. Es bedeutet zudem auf .der einen Seite nicht nur eine nicht zu vertretende Entmündigung der Gemeinden als Träger der sozialen Fürsorge; auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen und Religionsgemeinschaften sollten ihrerseits die Gefahr nicht übersehen, die in einer allzu starken Abhängigkeit vom Staat bzw. den Kommunen hinsichtlich ihrer Selbständigkeit erwachsen kann. Und nebenbei, meine Damen und Herren: eine absolute Mehrheit der CDU/CSU kann ja in diesem Gesetz nicht kodifiziert werden.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Ich habe eingangs auf die Sorgfalt hingewiesen, mit der einst die Väter der Reichsfürsorgepflichtverordnung zu Werke gegangen sind. Wir sollten dem nicht nachstehen und nicht an dem Urteil von Männern und Persönlichkeiten vorübergehen, die sich im deutschen Fürsorgewesen höchsten Ruf erworben haben und deren Arbeit sich durch Jahrzehnte bewährt hat. Lassen Sie mich hier mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zu der Frage ,der Bedeutung und Beziehung der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege eine Stellungnahme des weit über unsere Grenzen hinaus bekannten Sozial-und Fürsorgepolitikers Professor Polligkeit zitieren. Ich glaube, er hat einige sehr wichtige Dinge zu sagen, gerade im Hinblick auf das, was von seiten der CDU zu diesem Problem vorgebracht wird.
    Die Fürsorge,
    — so heißt es dort —die von kirchlichen Gemeinschaften oder von Vereinigungen betrieben wird, die ein bestimmtes Bekenntnis oder eine bestimmte Weltanschauung vertreten, wird stets mit dem Ziel einer Lebendigmachung der Kräfte geschehen, die diesem religiösen Bekenntnis oder der bestimmten Weltanschauung immanent sind. Für diese Kreise ist die Gestaltung der Persönlichkeit des Bedürftigen im Sinne ihrer geistigen, religiösen und weltanschaulichen Ziele die Dominante der Triebkräfte. Darum werden sie alle Fürsorgearbeit, die Erziehungsziele verfolgt, namentlich also die Arbeit an der Jugend, für nicht ausreichend ansehen, wenn sie nicht das ihnen eigene religiöse oder weltanschauliche Ziel verfolgt.
    Ich unterbreche das Zitat und mache eine Anmerkung dazu. Dem Herrn Professor Polligkeit kann eine gewisse Vorausschau nicht abgesprochen werden. Er hat offenbar schon 1928 an das Bundesjugendwohlfahrtsgesetz von Herrn Minister Wuermeling gedacht.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und .der SPD.)

    Ich fahre im Zitat fort:
    Die öffentliche Fürsorge dagegen wird, soweit sie vom Staat oder von der Gemeinde betrieben wird, ihrer Natur nach auf Angehörige aller Bekenntnisse und Anschauungen eingerichtet sein. Notwendigerweise müssen deshalb ihre Einrichtungen, da sie allen Richtungen gleichmäßig dienen sollen, paritätischen Charakter tragen und sich einer bestimmten Beeinflussung enthalten.
    Ich glaube, wir haben hier einen Experten gehört.
    Wenn ich noch ein weiteres kurzes Zitat mit Genehmigung des Herrn Präsidenten hinzufügen darf, so möchte sich auf eine Stellungnahme von Herrn Professor Muthesius auf dem Internationalen Gemeindekongreß 1959 in Berlin, zur Frage .der Abgrenzung bzw. zur Feststellung der Zuständigkeit der Gemeinden verweisen:
    Die Gemeinden sind die geborenen Sozialplaner: Sie achten die freien Kräfte der Gesellung in ihrem Bereich; ihnen bleibt aber die Verpflichtung, die örtliche Rangordnung der sozialen Aufgaben aufzustellen, zu begründen und mit den Beteiligten zu koordinieren.
    Meine Damen und Herren, wenn ich das lese und bedenke so frage ich mich: weshalb das Bemühen vieler unserer Zeitgenossen, klug sein zu wollen, wenn sachkundige Leute vor ihnen schon klüger gewesen sind?

    (Beifall bei ,der FDP und der SPD.)

    Es ist gar kein Zweifel — meine Vorredner haben eingehend darüber gesprochen —, daß der Verdacht im Raume steht, mit diesen beiden Paragraphen sollen, ich möchte sagen, sozialethische Begriffe einseitig in dem Sozialfürsorgewesen verankert wer-



    Freiherr von Mühlen
    den. Ich glaube, wir begeben uns da auf einen sehr gefährlichen Weg. Ich weiß, meine Kollegen von der CDU, Sie stehen auf dem Standpunkt, daß eine Auslegung, daß — nennen wir es ruhig einmal — eine Konfessionalisierung durch die Hintertür also durch die Tür des Sozialhilfegesetzes erfolgen könnte, nicht in den beiden strittigen Paragraphen enthalten sei und nicht aus ihnen herausgelesen werden könne. Wir hörten. im Ausschuß von einem Experten: „Auf Grund dieses Gesetzes kann eine solche Auslegung ausgeschlossen werden; ich gebe aber zu, daß dieses Gesetz auch andere Auslegungsmöglichkeiten zuläßt." Ein Raum des Zweifels bleibt also. Ein Raum des Zweifels, der auch nicht durch die These der Subsidiarität beseitigt wird.
    Was besagt eigentlich dieses Prinzip der Subsidiarität, jetzt einmal fernab von allem Weltanschaulichen? Es heißt: Hilfe zur Selbsthilfe. Was der einzelne Mensch aus eigener Initiative leisten kann, soll ihm nicht von der Gemeinschaft abgenommen werden. Aufgaben, die sachgemäß von untergeordneten Gemeinschaften erledigt werden können, soll der Staat nicht an sich ziehen. Deshalb ist es allein eine Sachfrage, welche Aufgaben der größeren Gemeinschaft übertragen werden müssen und welche nicht.
    Wir müssen uns deshalb fragen, ob es zweckmäßig, ja ob es rechtlich einwandfrei ist, den Kommunen durch einen Federstrich jede erweiterte oder weitere Möglichkeit zur Sozialhilfe zu entziehen. Es erscheint bedenklich, was hier zuweilen in der Praxis geschieht. Oft geht es doch hauptsächlich darum, einen möglichst großen finanziellen Zuschuß
    — der ja aus Steuermitteln kommt — bestimmten Verbänden zuzuwenden. Die freien Wohlfahrtsverbände über nehmen dann alle Aufgaben, obwohl sie sich dabei leicht über nehmen. Der Staat finanziert dann diese sogenannte Selbsthilfe, die keine Selbsthilfe mehr ist.

    (Abg. Dr. Willeke: Wo steht das denn, daß die freien Verbände sich übernehmen, daß sie alles übernehmen?)

    — Wenn Sie das Geld kriegen, tun sie es. — Der einzelne Bürger hat heute von vornherein einen Anspruch auf Sozialhilfe nicht irgendeines Vereins, sondern der Rechtsgemeinschaft, der er angehört,

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    und es ist deshalb völlig unvertretbar, ihm zu sagen,
    der Staat dürfe ihm nicht helfen, wenn private Verbände ihre Hilfe auch nur in Aussicht gestellt haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.) Das aber sagt der § 86.

    Über diese Verleugnung der Partnerschaft helfen alle Auslegungskunststücke nicht hinweg. § 86 beinhaltet damit auch nicht das, was man als Prinzip der Subsidiarität ansprechen kann.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Es ist erforderlich, diesen Paragraphen dahin zu ändern, daß die Träger der Sozialhilfe nicht grundsätzlich angewiesen werden, die Erstellung eigener Einrichtungen zu unterlassen, soweit geeignete Einrichtungen anderer Träger, vor allem der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ausgebaut oder geschaffen werden können. Die Entscheidung darüber, wer eine Einrichtung neu schaffen kann oder soll, kann und darf nicht mit Auschließlichkeitscharakter zuungunsten der Träger der öffentlichen Sozialhilfe gesetzlich geregelt werden. Die Anträge der Freien Demokratischen Partei und auch der Sozialdemokratischen Partei zielen auf eine entsprechende Änderung.
    Ich glaube, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, es ist nicht unbillig, Sie zum nochmaligen Überdenken Ihres bisherigen Standpunkts anzuregen. Das Problem ist nun einmal gestellt, und wenn wir diese Frage aufgreifen, so tun wir es nicht, um Sie zu ärgern, sondern weil die Frage der Konfessionalisierung so oder so eben im Raum steht.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Gehen Sie einmal hinaus ins Land! Es ist tatsächlich so. Sie ertragen ja nicht einmal, daß einer Ihnen diese Dinge sagt.

    (Erneute Zurufe von der CDU/CSU.)

    - Das ist gar nicht so, mein Lieber! Ich komme aus einer alten protestantischen Familie. In meiner Familie sind zwei Geistliche. Ich weiß, wie dieses Problem hier rumort und daß mancher hier, ich möchte mal sagen, mit geschlossener Hand in der Tasche dieser Entwicklung zusieht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Aber, meine Herren, ich habe gesagt, daß ich diese Dinge nicht anschneide, um Sie zu ärgern. Es ist doch eine Frage, über die wir in Gottes Namen hinwegkommen müssen und über die gerade Sie in Ihrer Partei, die den konfessionellen Spannungsbogen ja sehr viel mehr im eigenen Hause hat als wir von den Freien Demokraten oder die Sozialdemokratische Partei, einmal nüchtern und vernünftig diskutieren sollten, gerade dann, wenn Sie keinen Dreck am Stecken haben. Also Partnerschaft und nicht Vorrangstellung, — das ist doch die Frage, die hier im Raum steht und geregelt werden muß. Ich glaube, daß der § 86 in Verbindung mit § 10 sehr wohl dazu angetan ist, daß wir hier noch einmal sorgsam und unvoreingenommen diskutieren, bevor wir über dieses Gesetz abstimmen.
    Ich möchte Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU/CSU, zum Schluß, jedenfalls für heute, noch eines sagen. Sie erwarten immer eine Loyalität der Opposition. Wir sind zu der Loyalität bereit. Aber Sie machen es einem so schwer, oft so unendlich schwer, ja oft unmöglich, loyal zu sein. Ich glaube, wenn wir diese Frage jetzt einmal im Sinne einer Loyalität durchdiskutieren und nicht unterstellen, daß der eine dem anderen irgendwie nur am Zeuge flicken will, sondern mit dem Ziel, zu einer klaren Entscheidung in einer sachlichen Angelegenheit zu kommen, müßte es doch sehr merkwürdig zugehen, wenn wir dieses Gesetz nicht in Übereinstimmung auch hinsichtlich dieser beiden strittigen Paragraphen durch dieses Hohe Haus bringen können, ohne nachher den



    Freiherr von Mühlen
    Druck im Kreuz zu haben, auch in dieser Sache wieder das Bundesverfassungsgericht angerufen zu sehen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Maucher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Maucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die beiden Vorredner Gelegenheit genommen hätten, im Ausschuß mitzuberaten und das zu sagen, was sie jetzt hier gesagt haben, hätten wir viel Zeit gespart.

    (Hört! Hört! und Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Spitzmüller: S i e haben gefehlt, als als diese Paragraphen beraten wurden!)

    — Ich war in der ersten Lesung dabei. Daß ich in Berlin nicht ,dabei sein konnte, wissen Sie.

    (Abg. Jacobi: Ihre Freunde haben im Ausschuß geschwiegen! Kein Wort haben sie gesagt!)

    In Berlin konnte ich nicht dabei sein; das wissen Sie selbst. Aber bei der ersten Beratung dieses Punktes war ich anwesend; deshalb kein Grund zu einer Einwendung.
    Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich sage das bewußt, weil bei dieser Diskussion der Eindruck erweckt wird, als ob mit dieser Formulierung der §§ 10 und 86 die ganze Gemeindeordnung, die freiheitliche Verfassung zusammenfalle. In Wirklichkeit geht es hier um etwas anderes. Ich möchte das ganz klar und deutlich sagen. Wir haben im Ausschuß eingehend darüber gesprochen, daß es bei dieser Frage, Herr Kollege Metzger, nicht um einen Machtanspruch der freien Wohlfahrtsverbände geht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie sprechen hier nur von den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ich muß Ihnen deutlich sagen, daß zu den Wohlfahrtsverbänden auch die Arbeiterwohlfahrt und der Paritätische Wohlfahrtsverband gehören.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Unruhe bei der SPD. — Abg. Metzger: Die innere Mission, die wollen Sie nicht!)

    — Wer spricht denn eigentlich davon?
    Ich darf ganz klar davon Kenntnis geben, daß die beiden Kirchen einheitlich dieser Auffassung sind und wünschen, daß diese Formulierung hineinkommt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man darf doch die Dinge nicht auf den Kopf stellen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist Zweckpropaganda, was Sie machen!)

    — Nein, Sie stellen es so dar, als ob es sich dabei um ein Dogma oder um eine sozialethische Frage handele. Uns geht es hier um das Ordnungsbild des freiheitlichen Menschen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir wollen das, was nicht unbedingt vom Staat erledigt werden muß, was der Mensch in eigener Verantwortung zu übernehmen bereit ist, ihm freudig überlassen.
    Meine verehrten Anwesenden, es ist immer wieder ganz besonders betont worden, damit werde die Selbstverwaltung der Gemeinden eingeschränkt. Dazu muß ich als Gemeinderat einer Stadt Ihnen sagen, daß ich diesen Eindruck keineswegs habe, im Gegenteil. Es steht doch ganz klar und deutlich in § 86 — lesen Sie doch diese Vorschrift! —:
    Die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, daß die zur Gewährung der Sozialhilfe geeigneten Einrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen. Sie sollen eigene Einrichtungen nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen anderer Träger, vor allem der freien Wohlfahrtspflege, vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können.

    (Abg. Metzger: Sie können nicht lesen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Es heißt also nicht „müssen". — Warum diese Aufregung? Ich war immer der Meinung, daß die Sozialdemokratie dann, wenn es um soziale Probleme geht, wenn es darum geht, den Menschen in Not zu helfen, dabei ist. Hier kommt es vor allem darauf an, daß wir im Mittelpunkt unserer Überlegungen zu dieser Frage den Menschen sehen, dem wir helfen wollen. Ich möchte deutlich darauf aufmerksam machen, daß es hier heißt „können". Der Gemeinderat muß darüber entscheiden, ob er die finanziellen Mittel, die gebraucht werden, zur Verfügung stellt oder nicht. Es ist also nirgendwo eine absolute Verpflichtung niedergelegt, wie Sie es darstellen. Ich als Gemeinderat freue mich, wenn ein Wohlfahrtsverband kommt und sagt: Wir sind bereit, diese oder jene Einrichtung zu erstellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Metzger: Das kommt ganz darauf an!)

    Ein anderes Beispiel. Wir haben gemeinsam noch nie daran gedacht, etwa den evangelischen oder den katholischen Kindergarten selbst zu übernehmen. Wir haben uns aber vom Gemeinderat freiwillig bereit erklärt, einen größeren Zuschuß zu geben,

    (Abg. Metzger: Wozu brauchen Sie dann diese Vorschrift?)

    weil das für die Gemeinde trotz Zuschuß wesentlich billiger ist

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    und weil wir dadurch die Gewähr haben, daß die Menschen Einrichtungen ihres Vertrauens in Anspruch nehmen können. Darum geht es doch.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie, Herr Kollege Metzger, haben darauf hingewiesen, daß es ja auch Menschen bei uns gibt, die weder evangelisch noch katholisch sind. Wenn Sie die Verhältnisse einmal genau untersuchen, werden Sie feststellen, daß niemand daran denkt, irgendeinen Kranken oder Hilfesuchenden zurückzuweisen,



    Maucher
    wenn er bei einer Organisation der Wohlfahrtsverbände vorspricht.
    Es ist eigenlich bedauerlich, daß man dieses Mißtrauen gegenüber den Wohlfahrtsverbänden hier zum Ausdruck bringt. Ich glaube, wir haben. allen Grund, gerade diesen Verbänden für ihre großen sozialen Leistungen auf den verschiedensten Gebieten heute und an dieser Stelle einen herzlichen Dank zu sagen.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD. Abg. Metzger: Unterstellen Sie doch nichts! Das wissen wir so gut wie Sie! — Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das ist doch eine (demagogische Unterstellung! — Lebhafte Gegenrufe von der CDU/CSU. — Unruhe.)