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    Deutscher Bundestag 157. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Demmelmeier und zur Genesung des Abg. Menzel 8957 A Aufnahme des Abg. Logemann in die Fraktion der FDP 8992 B Aufnahme der Abg. Tobaben und Dr Schneider (Lollar) in die Fraktion der CDU/CSU 8992 B Fragestunde (Drucksache 2712) Fragen des Abg. Dr. Kohut: Einberufung des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8957 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 8957 D Frage des Abg. Dröscher: Vergünstigungen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für an multipler Sklerose erkrankte Schwererwerbsbeschränkte Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8958 B Fragen des Abg. Dr. Miessner: Nachtdienstzulagen für die Bediensteten der Betriebsverwaltungen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8958 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 8958 C Frage des Abg. Wittrock: Einschaltung der Interpol in die Fahndung nach NS-Verbrechern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8958 D Frage des Abg. Wittrock: Unterlagen einer amerikanischen Dokumentenzentrale zur Aufklärung von Kriegsverbrechen Schäffer, Bundesminister . . . . . 8959 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Zollfreier Reisebedarf an Nahrungsmitteln beim Grenzübertritt Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8959 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8959 C Frage des Abg. Memmel: Minderjährige Vollwaise in Steuerklasse I Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 8959 D Memmel (CDU/CSU) 8960 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Verwendung von Branntweinersatzstoff en Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8960 B Dr. Kohut (FDP) 8960 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 Frage des Abg. Hackethal: Baustopp im Zonengrenzgebiet Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8960 D Frage des Abg. Dr. Schranz: Beteiligungen von Amerikanern an deutschen Unternehmungen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8961 A Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus und des Abg. Dr. Deist: Bericht des Bundeskartellamtes für das Jahr 1960 Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8961 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8961 D Dr. Deist (SPD) 8961 D Frage des Abg. Schmidt (Wuppertal) : Bau-Koordinierungsausschüsse Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8962 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8962 C Frage des Abg. Bading: Untersuchungen betr. Abnahme der Krabbenfänge Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8962 D Bading (SPD) 8963 A Frage ,des Abg. Sander: Zuckerlieferungen an Entwicklungsländer Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 8963 B Fragen des Abg. Dr. Reinhard: Geflügelwirtschaft Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 8963 C Frage des Abg. Welslau: Zahlung von Unfallrenten an Heimatvertriebene und Flüchtlinge Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8964 B Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Tabelle für die Kapitalabfindung von Unfallrenten Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8964 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 8964 C Frage des Abg. Dr. Bucher: Tieffluggebiet Härtsfeld Strauß, Bundesminister . . . . . 8964 D Frage des Abg. Felder: Ehemaliges Flugplatzgelände in Deiningen Strauß, Bundesminister . . . . . 8965 A Frage des Abg. Dröscher: Schutz der Bewohner des Dorfes Rehbach vor Gefahren des Flugbetriebes Strauß, Bundesminister 8965 A Dröscher (SPD) 8965 C Felder (SPD) . . . . . . . . 8965 D Frage des Abg. Dr. Gossel: Ausbau der Europastraße 8 im Raum Melle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8965 D Dr. Gossel (CDU/CSU) 8966 A Frage des Abg. Dr. Stecker: Ausbau der Europastraße 8 von Lotte bis Bad Oeynhausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8966 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 8966 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Abgase aus Verbrennungsmotoren Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8966 D Frage des Abg. Dröscher: Bundeszuschuß für den Straßenbau aus dem „Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8967 B Frage des Abg. Ritzel: Zugunglück im Bahnhof Schaffhausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8967 C Ritzel (SPD) 8967 D Frage des Abg. Mattick: Störungen der Berliner Sender SFB und RIAS Stücklen, Bundesminister . . . . 8968 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: EWG-Posttarif Stücklen, Bundesminister . . . . 8968 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 III Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Subventionen und Bau- und Bodenpreise Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 8968 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8969 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8969 C Frage des Abg. Reitz: Sondermittel für die Räumung der Wohnlager . . . . . . . . . . 8969 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Vermögensteuergesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung; des Steueranpassungsgesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1961) (Drucksachen 1403, 1554, 2118, 2120, 2121, 2573); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2706, zu 2706) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) . . 8970 A, 8972 D, 8981 D, 8985 C, 8990 C, 8994 B, 9011 C, 9012B, 9012D, 9013 B, 9020 A, 9020 D, 9021 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 8970 D, 8981 D, 8984 A, 8992 C, 8994 D, 8996 B Seuffert (SPD) 8971 C, 8982 C, 8986 A, 8988 D, 8990 A, 8991 B, 9011 D, 9014 C, 9019 A, 9019 D Schoettle (SPD) . . . . 8971 C, 8972 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8972 A Ritzel (SPD) 8972 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 8973 A Windelen (CDU/CSU) . . 8981 A, 8989 C Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . 8982 B, 8998 A, 9001 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 8983 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 8983 D, 8990 B, 8990 D, 8996 A, 8997 D, 9004 C, 9019 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8984 C, 8989 B, 8991 B, 8995 C, 8996 C Dr. Hettlage, Staatssekretär 8984 D, 8986 C, 9005 D, 9009 D, 9012 B Jacobi (SPD) . . 8985 A, 8985 D, 9006 C, 9009 A Dr. Imle (FDP) . 8986 B, 8988 C, 8995 B, 8998 A, 9013 A, 9021 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 8986 D Rehs (SPD) . . . . . . . . . 8987 B Neuburger (CDU/CSU) . . . . . 8987 C Spitzmüller (FDP) . . . 8998 B, 9020 B Kurlbaum (SPD) . . . . 8999 A, 9002 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 9002 B Goldhagen (CDU/CSU) . . . . . 9005 C Corterier (SPD) . . . . . . . . 9006 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 9008 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . . 9014 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 9017 C Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 9021 C Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 9021 D Entwurf eines Zollgesetzes (Drucksache 2201); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2672) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8973 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungssteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1520) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 2650); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2619) — Zweite und dritte Beratung — 8973 D Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksache 1888) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache 2662) — Zweite und dritte Beratung Striebeck (SPD) . . . . . . . . 8974 C Dr. Stammberger (SPD) . 8975 A, 8976 D, 8978 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . 8975 C, 8977 A, 8979 A, 8980 B Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 8976 B Spitzmüller (FDP) . . . 8976 B, 8979 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 8976 D, 8977 B, Entwurf eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksache 1799); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 2707); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge (Drucksache 2673) — Zweite Beratung — Frau Niggemeyer (CDU/CSU) . . . 9022 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9022 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 9023 A, 9038 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 Jahn (Marburg) (SPD) . . 9024 A, 9046 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 9025 A, 9025 C, 9041 A, 9045 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9025 B, 9044 A vom Bodelschwingh (CDU/CSU) . . 9026 A Metzger (SPD) . . . . 9027 A, 9038 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9030 D Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 9034 A Nellen (SPD) 9035 A, 9044 D, Spitzmüller (FDP) . . 9037 B, 9045 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9049 C Anlagen 9051 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 8957 157. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 136. Sitzung, Seite 7775 B Zeile 22 statt „Gewerbesteuerausgleichs": Gewerbesteuerausfalls. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Bärsch 5. 5. Bauknecht 3. 5. Frau Berger-Heise 6. 5. Frau Blohm 5. 5. Dr. Böhm 6. 5. Börner 3. 5. Dr. Brecht 3. 5. Brese 3. 5. Dr. Bucerius 3. 5. Caspers 5. 5. Deringer 5. 5. Frau Döhring (Stuttgart) 5. 5. Dowidat 5. 5. Dürr 5. 5. Eisenmann 5. 5. Dr. Frede 3. 5. Gaßmann 3. 5. Geiger (München) 5. 5. Hauffe 1. 7. Haussier 3. 5. Dr. Dr. Heinemann 3. 5. Holla 3. 5. Hufnagel 5. 5. Keuning 3. 5. Frau Kipp-Kaule 5. 5. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Königswarter 5. 5. Frau Korspeter 3. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Mattick 5. 5. Dr. Menzel 31. 5. Frau Nadig 3. 5. Pohle 5. 5. Dr. Reith 5. 5. Ruhnke 7. 5. Schüttler 5. 5. Schütz (Berlin) 3. 5. Dr. Starke 5. 5. Dr. Steinmetz 3. 5. Struve 3. 5. Sühler 5. 5. Unertl 6. 5. Dr. Vogel 5. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 5. 5. Frau Welter (Aachen) 5. 5. Werner 3. 5. Dr. Winter 3. 5. Dr. Zimmermann 4. 5. b) Urlaubsanträge Frau Dr. Brökelschen 31. 5. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Götz 31. 5. Dr. Heck (Rottweil) 1. 6. Niederalt 3. 6. Ollenhauer 27. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 1. 7. Sander 4. 6. Dr. Seffrin 15. 5. Anlage 2 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung 1. Dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Bundes-Seuchengesetz auf Umdruck 885 habe ich in der 2. und 3. Lesung in allen Punkten zugestimmt. 2. Bei der ,Schlußabstimmung über das Gesetz habe ich mich der Stimme enthalten. E. Vietje Anlage 3 Umdruck 856 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Serres, Krammig, Brand (Remscheid), Dr. Dollinger, Höcherl, Kalbitzer, Bäumer, Margulies und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zollgesetzes (Drucksachen 2201, 2672). Der Bundestag wolle beschließen: In § 21 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte wird auf Antrag geprüft, ob 1. eingeführte Waren Gegenstand eines Dumpings sind oder für sie Prämien oder Subventionen gewährt werden und 2. diese Einfuhren eine bedeutende Schädigung des betroffenen Wirtschaftszweiges verursachen oder zu verursachen drohen oder die Errichtung eines Wirtschaftszweiges erheblich verzögern. Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung das Prüfungsverfahren regeln. Sie hat dabei Auskünfte, Empfehlungen und Erläuterungen zwischenstaatlicher und überstaatlicher Organisationen im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen zu berücksichtigen." Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Serres Krammig Brand (Remscheid) Dr. Dollinger Höcherl Kalbitzer Bäumer Margulies Gibbert Dr. Schmidt (Wuppertal) GoLdhagen Krug Lermer Hesemann von Lindeiner-Wildau Dr. Pflaumbaum Bauknecht Glüsing (Dithmarschen Lücker Dr. Reinhard Heix von Bodelschwingh Schulze-Pellengahr Menke Leicht Dr. Hahne Werner Dr. Elbrächter Hackethal Frau Vietje Frau Engländer Dr. Philipp Kirchhoff Finckh Josten Franzen Becker (Pirmasens) Fritz (Welzheim) Berberich Blöcker Dr. Storm (Duisburg) Harnischfeger Dr. Hauser Frau Dr. Rehling Winkelheide Dr. Huys Pietscher Dr. Lindenberg Fuchs Dr. Becker (Mönchengladbach) Draeger Leicht Kunst Heye Dr. Frey Günther Dr. Zimmer Scheppmann Teriete Vehar Frau Brauksiepe Leonhard Memmel Anlage 4 Umdruck 857 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksachen 1799, 2673). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 10 Abs. 4 und 5 erhalten folgende Fassung: „(4) Wird die Hilfe im Einzelfalle durch die freie Wohlfahrtspflege gewährleistet, sollen die Träger der Sozialhilfe von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen; dies gilt nicht für die Gewährung von Geldleistungen. (5) Die Träger der Sozialhilfe können allgemein an der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz die Verbände der freien Wohlfahrtspflege beteiligen oder ihnen die Durchführung solcher Aufgaben übertragen, wenn die Verbände mit der Beteiligung oder Übertragung einverstanden sind. Die Träger der Sozialhilfe bleiben ,dem Hilfesuchenden gegenüber verantwortlich." 2. § 86 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, daß die zur Gewährung der Sozialhilfe geeigneten Einrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen. Sie sollen eigene Einrichtungen nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen der in § 10 Abs. 2 genannten Träger der freien Wohlfahrtspflege vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können." Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 858 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksachen 1888, 2662). In § 15 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Ein gemäß dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben und seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist freizustellen." Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 6 Umdruck 860 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 4 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 861 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In. Absatz 1 wird die folgende Ziffer 8 ange- fügt: „8. Beiträge zu Kapitalansammlungsverträgen, wenn der Zweck des Kapitalansammlungsvertrages als steuerbegünstigt anerkannt worden ist." b) In Absatz 3 wird in Ziffer 3 der folgende Buchstabe d angefügt: „d) vor Anwendung der Buchstaben a bis c können Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 bis zu 500 Deutsche Mark, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten bis zu 1000 Deutsche Mark im Kalenderjahr in voller Höhe abgezogen werden; diese Beträge vermindern sich, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 9053 wenn in .dem Gesamtbetrag der Einkünfte solche aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, um den vom Arbeitgeber geleisteten gesetzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung." Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 862 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 863 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nr. 7 folgende neue Nr. 7 a eingefügt: ,7 a. § 34 a erhält folgende neue Fassung: „§ 34 a Steuerfreiheit von Mehrarbeit, Mehrarbeitszuschlägen und bestimmter sonstiger Zuschläge zum Arbeitslohn Steuerfrei sind: 1. Überstundengrundlohn und Überstundenzuschläge, soweit eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden überschritten wird, 2. die gesetzlichen oder tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit." ' Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 864 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a wird folgender Doppelbuchstabe dd angefügt: ,dd) Der folgende neue Buchstabe u wird angefügt: „u) über die Verkürzung der Zeiträume für die Absetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen und die vor dem 21. Juni 1948 hergestellt worden sind." ' Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 865 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Körperschaftsteuerrichtlinien 1958 dahin zu ändern, daß die allgemeine Freigrenze von 500 DM (Abschnitt 52) auf 3000 DM und die besondere Freigrenze von 1000 DM für kulturelle Einrichtungen, kulturelle Veranstaltungen sowie gesellige Veranstaltungen eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Sportvereins (Abschnitt 12) auf 3000 DM erhöht werden. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 866 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kapitalansammlungsverträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG, die auf mindestens 5 Jahre festgelegt sind, als steuerbegünstigt in den Einkommensteuerrichtlinien festzulegen. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 867 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706), 9054 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 ) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag unverzüglich den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch das die Stillegung von Investionsmitteln bei der Notenbank steuerbegünstigt wird, wenn mit der Stillegung die Verschiebung eines bestimmten Investitionsvorhabens verbunden ist. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 868 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 2 wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. In Artikel 1 Nr. 4 wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 15 Umdruck 869 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 2 folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. § 7 e erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1960 auf die Betriebslage erheblich auswirkte." Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Rutschke Mauk Frau Dr. Diemer-Nicolaus Freiherr von Mühlen Weber (Georgenau) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Mischnick Dr. Mende und Fraktion Anlage 16 Umdruck 870 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. § 10 a erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1960 auf die Betriebslage erheblich auswirkte." ' Bonn, den 2. Mai 1961 Freiherr von Mühlen Dr. Rutschke Mauk Mischnick Weber (Georgenau) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Mende und Fraktion Anlage 17 Umdruck 872 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes (Drucksachen 1799, 2673). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 10 erhalten die Absätze 2 bis 4 folgende Fassung: „(2) Die Träger der Sozialhilfe sollen bei der Durchführung ihrer Aufgaben mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. Dabei ist auf deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten. (3) Die Zusammenarbeit soll vor allem darauf gerichtet sein, daß sich ,die Sozialhilfe und die Leistungen der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der Hilfesuchenden wirksam und sinnvoll ergänzen. (4) Die Träger der Sozialhilfe können die freie Wohlfahrtspflege an der Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz beteiligen oder der freien Wohlfahrtspflege einzelne Aufgaben zur Durchführung übertragen, wenn sie mit der Beteiligung oder Übertragung einverstanden ist. Die Verantwortung der Träger der Sozialhilfe wird dadurch nicht berührt." 2. In § 20 Abs. 2 werden die Worte „sowie über das Verhältnis der Regelsätze zum Arbeitseinkommen" gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 9055 3. In § 24 Abs. 2 werden die Worte „unter achtzehn Jahren" durch ,die Worte „unter einundzwanzig Jahren" ersetzt. 4. In § 64 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „das sechste Lebensjahr" durch die Worte „das dritte" Lebensjahr ersetzt. 5. In § 68 Abs. 1 werden die Worte „das achtzehnte Lebensjahr" durch die Worte „das zwanzigste Lebensjahr" ersetzt. 6. In§ 69 Abs. 2 Satz 1 a) werden hinter dem Wort „wenn" die Worte eingefügt „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß"; b) erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. der Gefährdete durch seine Willensschwäche oder durch die Hemmungslosigkeit seines Trieblebens sich gefährdet und verwahrlost oder der Verwahrlosung ausgesetzt ist oder" c) erhält Nr. 2 folgende Fassung: „2. der Gefährdete durch seine Willensschwäche oder durch die Hemmungslosigkeit seines Trieblebens andere gefährdet"; ,d) wird in Nr. 3 vor ,den Worten „die Hilfe" das Wort „und" eingefügt. 7. In § 69 Abs. 3 a) erhält Satz 1 folgende Fassung: „Das Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 599), geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 861, 937), ist anzuwenden."; b) werden im Satz 3 die Worte „vorübergehend in einer geeigneten Familie unterbringen" durch die Worte ,ersetzt „im Einvernehmen mit dem Gericht vorübergehend zum Zwecke eines Arbeitsversuchs beurlauben"; c) wird Satz 4 gestrichen. 8. In § 77 Abs. 1 werden die Worte „fünfhundert Deutsche Mark" durch die Worte ersetzt „sechshundertsechzig Deutsche Mark". 9. In § 85 Abs. 3 Ziff. 2 wird das Wort „Sechsfachen" durch das Wort „Zwölffachen" ersetzt. 10. In § 86 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Die Träger der Sozialhilfe haben dafür zu sorgen, daß die zur Gewährung der Sozialhilfe erforderlichen Einrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen. Die Träger ,der Sozialhilfe sollen eigene Einrichtungen nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder öffentlich-rechtlicher Träger vorhanden sind. Erweist sich die Schaffung einer Einrichtung für das Gebiet mehrerer Träger der Sozialhilfe als erforderlich oder zweckmäßig, sollen diese oder die Länder auf eine gemeinsame Planung hinwirken." Bonn, den 2. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 879 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Folgender Artikel 5 a wird eingefügt: „Artikel 5 a (1) Die durch § 11 entstehenden Mindererträge der Gemeinden werden durch zweckfreie Finanzzuweisungen der Länder an die Gemeinden ersetzt. Die hierfür verausgabten Beträge werden den Ländern vom Bund erstattet. (2) Der dem Bund aus der Minderung der Gewerbesteuer zufließende Mehrertrag an Einkommensteuer wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet. (3) Über das Verfahren bei der Ermittlung der steuerlichen Minderbeträge bei den Gemeinden und die Erstattung der Ausgaben an die Länder trifft der Bund mit den Ländern ein Verwaltungsabkommen. 2. In Artikel 6 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Artikel 5 Ziff. 9 tritt jedoch erst für den Veranlagungszeitraum in Kraft, in welchem die nach Artikel 5 a abzuschließenden Verwaltungsabkommen wirksam werden." Bonn, den 2. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 880 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 1 Buchstabe f wird in § 3 Ziff. 56 die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Hinter Nr. 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. In § 3 b wird die Jahreszahl „1962" ersetzt durch die Jahreszahl „1965".' 9056 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 3. Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird Ziffer 5 gestrichen. b) In Absatz 3 Ziff. 3 wird der folgende Buchstabe d angefügt: „d) (unverändert wie Drucksache 2706)".' 4. Hinter Nr. 4 wird folgende Nr. 4 a eingefügt: ,4 a. In § 19 wird folgender neuer Absatz 2 angefügt: „ (2) Bei der Ermittlung des Einkommens werden von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit jährlich 600 Deutsche Mark abgesetzt, wenn diese Einkünfte die anderen Einkünfte überwiegen." Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.' 5. In Nr. 10 Buchstabe a (§ 51) wird der Doppelbuchstabe bb gestrichen. Zu Ar t i k e l 5 (Gewerbesteuer) 6. Nr. 11 (§ 12 a) wird gestrichen. Zu Ar t i k e 1 9 (Vermögensteuer) 7. In Nr. 1 a wird § 3 a Ziff. 2 wie folgt ergänzt: „ ,sowie Tochtergesellschaften dieser Unternehmen, soweit das Vermögen der Tochtergesellschaften dem gleichen Zweck dient;". Bonn, den 2. Mai 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 882 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 9 erhält die Nummer 3 a folgende neue Fassung: ,3 a. Hinter § 9 wird der folgende § 9 a eingefügt: „§ 9 a Bewertungsfreiheit für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern Die obersten Finanzbehörden der Länder können auf Antrag zulassen, daß Steuerpflichtige, die nach dem 31. Dezember 1960 besonders förderungswürdige Entwicklungshilfe durch Kapitalanlagen in Entwicklungsländern leisten, Abschreibungen bis zu der nach § 34 d des Einkommensteuergesetzes zulässigen Höhe in Anspruch nehmen." ' Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 885 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksachen 1888, 2662) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) § 18 Abs. 1 Satz 2 erhält die Fassung: „Der Nachweis kann auch durch das Zeugnis eines sonstigen Arztes geführt werden, der über die für die Untersuchung erforderliche Röntgeneinrichtung verfügt." b) § 18 Abs. 2 letzter Satz erhält die Fassung: „Die Absätze 1 bis 1 c gelten entsprechend." 2. a) § 46 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen. b) In § 46 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Der Nachweis nach Absatz 1 kann auch durch Idas Zeugnis eines sonstigen Arztes geführt werden, ,der über die für die Untersuchung erforderliche Röntgeneinrichtung verfügt. In diesem Fall ist eine Abschrift des Zeugnisse unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu übersenden." Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 22 Umdruck 887 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksachen 1799, 2673). Der Bundestag wolle beschließen: § 86 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen und dafür folgender neuer Satz 2 angefügt: „Sie sollen eigene Einrichtungen nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen anderer Träger, vor allem der freien Wohlfahrtspflege, vorhanden sind." Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 23 Umdruck 888 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksachen 1799, 2673) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 10 Abs. 3 ist Satz 2 zu streichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 9057 2. In § 29 Abs. 2 Satz 2 ist das Wort „soll" durch das Wort „kann" zu ersetzen. 3. In § 35 wird ein neuer Absatz 3 angefügt mit folgendem Wortlaut: „(3) Die Hilfe soll nicht über Leistungen hinausgehen, die nach Vorschriften über die gesetzliche Krankenversicherung dem Versicherten gewährt werden." 4. In § 35 wird ein neuer Absatz 4 angefügt, der folgenden Wortlaut hat: „ (4) Der Kranke hat die freie Wahl unter den niedergelassenen Ärzten, die sich zur ärztlichen Behandlung im Rahmen der Krankenhilfe zu den Mindestsätzen der amtlichen Gebührenordnung oder zu den nach § 368 n Abs. 1 Satz 4 RVO von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder zu den nach landesrechtlichen Vorschriften von den Ärztekammern mit den Trägern der Sozialhilfe vereinbarten Bedingungen bereit erklären." 5. In § 35 wird ein neuer Absatz 5 angefügt, der folgenden Wortlaut hat: „(5) Freie Arztwahl besteht auch bei allen ärztlichen Maßnahmen nach den §§ 34, 36, 38 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 46 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, §§ 54 und 55." 6. In § 43 Abs. 1 werden nach den Worten „mit dem Gesundheitsamt" eingefügt die Worte „oder einem Facharzt". 7. In § 92 Abs. 1 wird eine neue Nr. 8 angefügt mit folgendem Wortlaut: „8. für die Gewährung der Leistungen nach § 65 a Abs. 3." 8. Es ist ein neuer § 95 einzufügen, der folgenden Wortlaut hat: „§ 95 Kostentragung durch den Bund Der Bund trägt zur Hälfte die Aufwendungen, die dem Träger der Sozialhilfe entstehen durch Leistungen in den Fällen der §§ 36, 64 und 65 a Abs. 3." 9. In § 117 Abs. 3 sind die Worte „Ärzte sind verpflichtet" zu ersetzen durch die Worte „Ärzte haben die Aufgabe,". 10. In § 117 Abs. 3 sind die Nr. 3 und 4 zu streichen. 11. In § 117 Abs. 4 sind in Satz 1 in der 3. Zeile zu streichen die Worte „obliegen den Ärzten die Pflichten" und dafür einzusetzen die Worte „haben die Ärzte die Aufgabe". 12. In § 117 sind in Absatz 4 Satz 2 in der letzten Zeile nach den Worten „auch ohne sein Einverständnis" einzufügen die Worte „das Recht". 13. In der Überschrift des § 118 sind nach dem Wort „Landesarzt" die Worte „für Behinderte" anzufügen. 14. In § 118 Abs. 1 Zeile 1 sind die Worte „ein Landesarzt" durch die Worte „ein hauptamtlicher Landesarzt für Behinderte" zu ersetzen. Bonn, den 2. Mai 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 24 Umdruck 889 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Im 1. Abschnitt ist als Artikel 1 a einzufügen: „Artikel 1 a Die Bundesregierung wird ermächtigt, zu bestimmen, daß Bezüge von Aushilfskräften in der Land-und Forstwirtschaft, für welche die Pauschalbesteuerung bei der Lohnsteuer zu gelassen ist oder zugelassen wird, für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung außer Ansatz bleiben." Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 25 Umdruck 890 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 erhält Nummer 3 folgende neue Fassung: ,3. Hinter § 19 a wird der folgende § 19 b eingefügt: „§ 19 b Bewertungsfreiheit für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (1) Steuerpflichtige, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln, können die für Investitionen in Entwicklungsländern für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemachten Aufwendungen im Jahre der Anschaffung oder Herstellung und in dein darauf folgenden Jahr auf Antrag jeweils bis zu 20 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben. Ferner können in den darauf folgenden sechs Jahren jeweils bis zu 5 vom Hundert der Herstellungs- oder Anschaffungskosten abgeschrieben werden. 9058 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 (2) Die Bewertungsfreiheit nach Absatz 1 kann nur für diejenigen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden, die nach ,dem 31. Dezember 1960 angeschafft oder hergestellt worden sind. (3) Die Vorschriften des § 34 d Abs. 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes gelten entsprechend." ' Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Mende und Fraktion Anlage 26 Umdruck 891 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 8 folgende neue Fassung: ,8. Hinter § 34 c wird der folgende § 34d eingefügt: „ § 34 d Bewertungsfreiheit für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (1) Steuerpflichtige, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln, können 3) die für Investitionen in Entwicklungsländern für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemachten Aufwendungen im Jahre der Anschaffung oder Herstellung und in ,dem darauffolgenden Jahr auf Antrag jeweils bis zu 20 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben. Ferner können in den darauffolgenden sechs Jahren jeweils bis zu 5 vom Hundert der Herstellungs- oder Anschaffungskosten abgeschrieben werden. (2) Die Bewertungsfreiheit nach Absatz 1 kann nur für diejenigen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden, die nach dem 31. Dezember 1960 angeschafft oder hergestellt worden sind. (3) Als Kapitalanlagen in Entwicklungsländern sind in der Regel nur anzusehen 1. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Entwicklungsländern, die anläßlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung erworben worden sind, 2. Einlagen in Personengesellschaften in Entwicklungsländern zum Zwecke der Gründung oder einer erheblichen Erweiterung des Unternehmens und 3. Betriebsvermögen, das einem Betrieb oder einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in Entwicklungsländern zum Zwecke der Gründung oder einer erheblichen Erweiterung des Betriebes (der Betriebsstätte) zugeführt worden ist. Die Abschreibung darf nur zugelassen werden, wenn die Gesellschaft, der Betrieb oder die Betriebsstätte in Entwicklungsländern ausschließlich oder fast ausschließlich die Herstellung oder Lieferung von Waren, die Gewinnung von Bodenschätzen oder die Bewirkung gewerblicher Leistungen zum Gegenstand hat. (4) Bei der Bemessung der Abschreibungen sind die Kapitalanlagen in der Regel nur zu berücksichtigen, soweit die zugeführten Mittel zur Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwendet werden oder soweit die zugeführten Mittel in abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bestehen. Werden Kapitalanlagen mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt, so ist insoweit eine Abschreibung nicht zuzulassen."' Bonn, den 2. Mai 1961 Dr. Mende und Fraktion Anlage 27 Umdruck 892 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 9 Nr. 1 a wird in § 3 a am Schluß der Ziffer 1 der folgende Satz angefügt: „§ 59 des Bewertungsgesetzes findet keine Anwendung;". Bonn, den 3. Mai 1961 Krammig Anlage 28 Umdruck 893 Entschließungsantrag der Abgeordneten Struve, Bauknecht, Glüsing (Dithmarschen), Goldhagen, Engelbrecht-Greve, Dr. Frey, Dr. Krone und Fraktion zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706) . Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Bestimmung landwirtschaftlicher Einkünfte folgende Maßnahmen vorzusehen: 1. die Umsatzgrenze in § 1 Ziff. 3 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juni 1949 (VOL) zu erhöhen; 2. den Umsatz bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 1959/60 nach den Umsatzsteuer-Richtsätzen der Oberfinanzdirektionen 1955, ab dem Wirtschaftsjahr 1960/61 nach neu festzusetzenden Richtsätzen zu ermitteln, im übrigen nach Abschnitt 127 der Einkommensteuer-Richtlinien zu verfahren; Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 9059 3. vorzusehen, daß die Aufzeichnungspflicht für Landwirte nach § 15 Abs. 3 UStDB sich nicht auf die nach § 4 Ziff. 19 UStG steuerfreien Umsätze erstreckt und daß zur Ermittlung des Gesamtumsatzes (§ 7 a UStG) die Oberfinanzdirektionen zur Feststellung der Umsätze im Sinne des § 4 Ziff. 19 UStG Umsatzsteuer-Richtsätze verfahren können. Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 29 Umdruck 895 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a wird folgender Doppelbuchstabe ee angefügt: ,ee) Der folgende Buchstabe v wird angefügt: „v) über erhöhte Absetzungen von Aufwendundungen für den Einbau von Anlagen und Einrichtungen zur Modernisierung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die der gerwerblichen Beherbergung von Gästen dienen und vor dem 21. Juni 1948 hergestellt worden sind. Die erhöhten Absetzungen dürfen jährlich 20 vom Hundert der Aufwendungen nicht übersteigen." ' Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Imle Ramms Mauk Mischnick Dr. Rutschke Keller Freiherr von Kühlmann-Stumm Döring (Düsseldorf) Spitzmüller Frau Friese-Korn Dr. Schneider (Saarbrücken) Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 30 Umdruck 897 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Druchsachen 2573, 2706) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, alsbald Verhandlungen mit den Länderregierungen aufzunehmen zwecks Wiedereinführung eines Landarbeiter-Freibetrages, wie er durch § 4 der Zweiten Lohnabzugsverordnung vom 24. April 1942 (RGBl. I S. 252) zugestanden, später aber durch Artikel 2 des e Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung ,der Haushaltsführung vom 24. Juni 1953 (BGBl. I S. 413) aus haushaltsmäßigen Erwägungen wieder gestrichen wurde. Bonn, ,den 3. Mai 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 31 Umdruck 899 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Corterier und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 2 und 4 werden in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 3. Mai 1961 Rehs Corterier Ollenhauer und Fraktion Anlage 32 Umdruck 900 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Josten, Kunst, Wieninger, Regling, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung eines Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706) . Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 16 wird folgender Artikel „vor Artikel 16 a" eingefügt: „vor Artikel 16 a Artikel 16 gilt nicht für Personen, die ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, welche Gewerbe als handwerksähnlich anzusehen und von den Handwerkskammern zu betreuen sind." Bonn, den 3. Mai 1961 Josten Kunst Wieninger Regling Dr. Bucher Diebäcker Heye Oetzel Schlick Corterier Gibbert Schultz Günther Dr. Fritz (Ludwigshafen) Kinat (Spork) Stauch Burgemeister Neuburger Franzen Richards Riedel (Frankfurt) Gewandt Ruf Welslau Schmücker 9060 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Mai 1961 Anlage 33 Umdruck 902 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 2 folgende neue Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. § 7 e erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1960 auf die Betriebslage erheblich auswirkte. Der Kriegssachschaden hat sich insbesondere dann noch erheblich ausgewirkt, wenn das Eigenkapital nicht mehr als 25 vom Hundert der Bilanzsumme betragen hat." ' Bonn, den 3. Mai 1961 Dr. Imle Dr. Rutschke Mauk Freiherr von Kühlmann-Stumm Frau Dr. Diemer-Nicolaus Keller Weber (Georgenau) Mischnik Dr. Mende und Fraktion Anlage 34 Umdruck 904 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfseines Steueränderungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: ,4 a. § 10 a erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1960 auf die Betriebslage erheblich auswirkte. Der Kriegssachschaden hat sich insbesondere dann noch erheblich ausgewirkt, wenn das Eigenkapital nicht mehr als 25 vom Hundert der Bilanzsumme betragen hat."' Bonn, den 3. Mai 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 35 Umdruck 905 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines SteuerändeTungsgesetzes 1961 (Drucksachen 2573, 2706). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in die Vorlage eines nächsten Änderungsgesetzes zur Einkommensteuer Vorschriften aufzunehmen, welche die steuerliche Berücksichtigung von Ausbildungskosten eines Steuerpflichtigen vorsehen, und 2. zwischenzeitlich dem Bundestag über die gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten zu berichten. Bonn, den 3. Mai 1961 Seuffert Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten hat ursprünglich erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gehabt. Durch das Ergebnis der Ausschußberatungen ist allerdings der überwiegende Teil dieser Bedenken nunmehr beseitigt worden, so daß wir dem Gesetz in seiner jetzt vorliegenden Fassung heute unsere Zustimmung geben werden. Unsere Zustimmung zu dem Gesetz wurde durch folgende vom Ausschuß beschlossenen Änderungen ermöglicht:
    Erstens. Eine Zwangsimpfung wird nicht mehr —wie ursprünglich vorgesehen — bei allen im Gesetz geregelten übertragbaren Krankheiten durchgeführt werden können, sondern auf Grund einer sehr gründlichen Anhörung von Sachverständigen nur noch bei Pocken, Cholera und Diphtherie.
    Zweitens. Eine Zwangsimpfung wird in Zukunft nur durch die der parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Regierungen des Bundes und der Länder angeordnet werden können, nicht aber — wie ursprünglich vorgesehen — durch andere Stellen, etwa die Gesundheitsämter oder sonstige untere Verwaltungsbehörden.
    Drittens. Zwangsmaßnahmen gegen die persönliche Freiheit dürfen nur auf Grund des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 angeordnet werden.
    Viertens. Die freie Arztwahl ist, wenn auch leider nur teilweise, in diesem Gesetz gewahrt, wobei ich jetzt schon sagen darf, daß wir unseren abgelehnten Antrag zu § 18 für die dritte Lesung nochmals eingebracht haben. Unseren Antrag zu § 46 haben Sie ja liebenswürdigerweise bereits in der zweiten Lesung angenommen. Ich bin fest überzeugt, daß Sie aus dieser Ihrer Annahme für die dritte Lesung die Konsequenzen auch zum § 18 ziehen werden.
    Meine Damen und Herren, wir haben volles Verständnis für die Notwendigkeiten einer Seuchenbekämpfung, die in erster Linie natürlich Angelegenheit einer mit entsprechenden Vollmachten ausgestatteten Gesundheitsverwaltung sein muß. Wir verkennen auch nicht, daß die betroffenen Staatsbürger im Interesse der Gemeinschaft und auch im eigenen Interesse Beschränkungen unterliegen müssen, die eine Einschränkung der Grundrechte zur Voraussetzung haben. Aber als Politiker haben wir die Pflicht, die Grenze zwischen unbedingten Notwendigkeiten einerseits und den Gefahren einer zu starken Einengung der individuellen Freiheit durch eine allzu perfektionierte Verwaltung andererseits sehr genau zu beachten. Diese Grenze ist in diesem Gesetz erreicht, aber sie ist nach unserer Auffassung noch nicht überschritten. Aus diesem Grunde wer-



    Dr. Stammberger
    den wir dem Gesetz unsere Zustimmung nicht versagen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Hubert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elinor Hubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ein Wort zu Ihnen, Herr Kollege Dittrich! Trotz aller fleißigen Arbeit, die der Auschuß für Gesundheitswesen des Bundestages in dieser Legislaturperiode ohne Zweifel geleistet hat, werden Sie doch nicht leugnen wollen, daß bezüglich der Gesundheit unserer Bevölkerung gerade im heutigen Industriezeitalter noch außerordentlich viel zu tun übrig bleibt. Ich erinnnere nur ganz kurz an die Dunstglocken über dem Ruhrgebiet, ich erinnere an die Lärmentwicklung und daran, daß das Gesetz über die Entschwefelung in diesem Bundestag leider nicht mehr verabschiedet werden wird. Woran es liegt, daß dieses Gesetz nicht vorankommt, muß man fragen. Nicht am Gesundheitsausschuß! Es fragt sich, ob nicht Kräfte dahinterstehen, die dieses Gesetz als unbequem empfinden und nun Hemmnisse in den Weg legen. Ich habe es etwas bedauert, daß Sie die sonst so gute sachliche Atmosphäre in unserem Ausschuß hier im Plenum des Bundestages etwas zerstört haben.
    Nun zu dem Gesetz selbst! Man kann wohl sagen, daß in den letzten hundert Jahren in der Medizin auf keinem anderen Gebiet solche Fortschritte erzielt worden sind wie gerade in der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Es wird vielleicht viel zu wenig gewürdigt, daß wir nach 1945 in Deutschland von Seuchen verschont geblieben sind, obwohl da und dort selbst Fleckfieber aufgeflackert ist. Aber der starke Verkehr zwischen den Kontinenten, die enge Berührung mit Ländern, in denen Krankheiten wie Pest, Cholera und Pocken noch heute zu Hause sind, macht es notwendig, daß wir in unseren Vorsichtsmaßnahmen nicht nachlassen. Das zeigen die Pockenfälle in Ansbach und in Heidelberg.
    In der Öffentlichkeit sind gegen dieses Gesetz Bedenken erhoben worden, ob es nicht die persönliche Freiheit und die Unversehrtheit der Person zu stark einschränke. Man hat geglaubt, daß hier neue Begriffe eingeführt worden seien. Dies war ein Irrtum. Ohne daß man schon den Ansteckungsverdächtigen absondert — es sind für alle Krankheiten ganz bestimmte Zeiträume in denen Ansteckungsverdacht besteht, und Mißbrauch ist kaum möglich —, ist eine Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nicht möglich.
    Aber ich glaube, es ist richtig, daß die Öffentlichkeit hier aufmerksam und kritisch ist. Ich glaube, es steht gerade auch unserem Parlament an, ganz besonders sorgsam darüber zu wachen, daß die Freiheit der Person und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen nicht angetastet werden. Denn wir werden sicherlich in der nächsten Zukunft, wenn der Sawade-Heyde-Prozeß auf uns zukommt, noch mit Schrecken die Vergangenheit vor uns aufstehen sehen und wissen, wie wichtig es ist, schon vom
    Gesetzgeber her die engsten Schranken für den Schutz des Einzelnen zu ziehen.
    Wir Sozialdemokraten können auch deshalb diesem Gesetz, gegen das wir zunächst große Bedenken hatten, zustimmen, weil die Ermächtigung im § 15, durch Rechtsverordnung Schutzimpfungen zwangsweise zu verfügen, jetzt auf drei bestimmte Krankheiten eingeschränkt worden ist. Hierzu haben wir eingehend Gutachter gehört. Wir glauben, daß nun nach Änderung des § 15 nichts mehr geschehen kann, was irgend welcher Behördenwillkür Vorschub leisten könnte.
    Schutzimpfungen gehören heute zu den wesentlichen Maßnahmen nicht nur zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, sondern auch zur Vorbeugung. Wir sind aber der Meinung, daß diese Schutzimpfungen mit Ausnahme der Fälle, wo die Allgemeinheit gefährdet ist, immer dem Entschluß des einzelnen überlassen bleiben müssen. Allerdings müssen diese Schutzimpfungen dann auch durch den Staat unentgeltlich erfolgen; sonst darf man sich nicht wundern, daß bei uns in der Bundesrepublik von diesen Schutzimpfungen sehr viel weniger Gebrauch gemacht wird, als es in anderen europäischen Ländern der Fall ist.
    Das vorliegende Gesetz regelt auch die Frage der Entschädigung bei Impfschäden und der Entschädigung, wenn jemand seinen Beruf vorübergehend oder dauernd aufgeben muß. Wir sehen zwar einen Fortschritt darin, daß überhaupt einmal eine gesetzliche Regelung vorgesehen ist, sind aber der Meinung, daß sie durchaus nicht ausreicht. Da jedoch die Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Leistungen der Krankenkassen gesehen werden müssen und die Krankenkassenreform noch nicht erfolgt ist, haben wir für diesmal von Änderungsanträgen abgesehen. Wir behalten uns vor, weil sowieso, wenn die Krankenversicherungseform erfolgt ist, auch hier eine Novellierung wird erfolgen müssen, dann Novellierungsvorschläge zu machen.
    Wir werden dem Gesetz als Ganzem zustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)