Rede von
Karl
Wittrock
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Fall beabsichtigt der Herr Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Lüneburg, gegen den Forstwirt v. d. Ohe ein Verfahren wegen Beleidigung des Deutschen Bundestages durchzuführen. Hierzu ist die Erteilung einer Ermächtigung nach § 197 StGB erforderlich.
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde. Der Forstwirt v. d. Ohe hat von einer Organisation, die als kommunistische Tarnorganisation anzusehen ist, ein Rundschreiben erhalten und den Eingang dieses Rundschreibens in einem Brief bestätigt. In diesem Brief sind einige für den Deutschen Bundestag beleidigende Äußerungen enthalten. Es wird da von „Hypothekenbetrug", der „vom sogenannten Bonner System in Szene gesetzt worden ist" geschrieben.
Es ist von der „Schwatzbude" die Rede. Weiterhin wird eine wertende Betrachtung darüber angestellt, daß eine Reihe von ehemaligen Nazis, Lautz und Konsorten, nun Pensionen bekämen.
In Anlehnung an seine bisherige Praxis hat der Immunitätsausschuß beschlossen, die Ermächtigung zur Durchführung des Strafverfahrens nicht zu erteilen und dem Plenum des Deutschen Bundestages einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten. Wir haben uns in der Vergangenheit in viel krasseren Fällen auf den Standpunkt gestellt
— das ist eben die bisherige Praxis —, daß dieses Hohe Haus ein solches Maß an Souveränität und Würde besitzt, daß es durch derartige Kläffereien nicht angetastet werden kann. Infolgedessen ist in der Vergangenheit eine solche Ermächtigung nicht erteilt worden.
Ich darf Sie bitten, im Sinne des Antrags des Immunitätsausschusses zu beschließen.