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    Deutscher Bundestag 155. Sitzung Bonn, den 20. April 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Vermögensteuergesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung, des Steueranpassungsgesetzes und des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Steueränderungsgesetz 1961) (Drucksache 2573) — Erste Beratung — Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8913 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 8915 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 8919 A Krammig (CDU/CSU) 8923 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes und Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksache 2590) — Erste Beratung — Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8925 B Jahn (Marburg) (SPD) . 8925 D, 8928 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8926 D Beratung des Mündlichen Berichts des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Ehrengerichtsverfahrens gegen den Abg. Dr. Eckhardt (Drucksache 2611) Wittrock (SPD) . . . . . . . . 8928 D Beratung des Mündlichen Berichts des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Forstwirt Werner v. d. Ohe aus Oberohe Kr. Celle (Drucksache 2612) Wittrock (SPD) . . . . . . . 8929 A Nächste Sitzung 8929 C Anlage 8931 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1961 8913 155. Sitzung Bonn, den 20. April 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 17.02 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 21. 4. Dr. Atzenroth 21. 4. Bach 21. 4. Bading 21. 4. Dr. Bartels 20. 4. Bauer (Wasserburg) 21. 4. Bausch 21. 4. Bazille 29. 4. Bergmann 22. 4, Berkhan 20. 4. Bettgenhäuser 20. 4. Birkelbach 20. 4. Dr. Birrenbach 30. 4. Blachstein 28. 4. Dr. Böhm 6. 5. Bruse 27. 4. Dr. Bucerius 20. 4. Dr. Burgbacher 22. 4. Corterier 21. 4. Dr. Dahlgrün 21. 4. Dr. Deist 21. 4. Demmelmeier 6. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 21. 4. Dr. Dollinger 21. 4. Dürr 29. 4. Dr. Eckhardt 21. 4. Dr. Friedensburg 21. 4. Frau Friese-Korn 21. 4. Fuchs 21. 4. Geiger 21. 4. Dr. Greve 21. 4. Haage 21. 4. Hansing 21. 4. Hauffe 1. 7. Heix 21. 4. Heye 20. 4. Hilbert 21. 4. Höfler 21. 4. Holla 20. 4. Dr. Hoven 20. 4. Huth 21. 4. Illerhaus 21. 4. Dr. Jaeger 2. 5. Dr. Jordan 21. 4. Dr. Kempfler 23. 4. Frau Klemmert 1. 7. Koenen (Lippstadt) 20. 4. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig 21. 4. Kühlthau 21. 4. Kühn (Köln) 21. 4. Kurlbaum 21. 4. Leber 21. 4. Lenz (Brühl) 21. 4. Lenz (Trossingen) 27. 4. Leukert 20. 4. Lohmar 21. 4. Lücker (München) 21. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Lulay 1. 5. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 21. 4. Frau Dr. Maxsein 21. 4. Dr. Menzel 31. 5. Frau Nadig 21. 4. Neuburger 21. 4. Ollenhauer 20. 4. Paul 21. 4. Dr. Philipp 20. 4. Pohle 21. 4. Dr. Preusker 21. 4. Rademacher 6. 5. Ramms 20. 4. Dr. Reith 30. 4. Dr. Rüdel (Kiel) 21. 4. Dr. Schäfer 20. 4. Schlick 20. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 21. 4. Schneider (Hamburg) 21. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 4. Schüttler 21. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 20. 4. Dr. Seffrin 21. 4. Dr. Serres 21. 4. Siebel 20. 4. Stahl 21. 4. Dr. Stammberger 21. 4. Dr. Starke 21. 4. Frau Dr. Steinbiß 21. 4. Stenger 21. 4. Struve 22. 4. Dr. Vogel 27. 4. Wacher 21. 4. Wagner (Ludwigshafen) 21. 4. Weber (Georgenau) 21. 4. Wehking 21. 4. Wehner 21. 4. Welke 20. 4. Frau Wolff 22. 4.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Umgekehrt ist uns von anderen Seiten vorgeschlagen worden, die Ertragsgrenze von 50 000 DM ganz fortfallen zu lassen. Der Bundesminister der Finanzen wäre dankbar, wenn der Regierungsvorlage ohne Einschränkung gefolgt würde. Die wesentliche Heraufsetzung auf 7200 DM bis zu einer Ertragsgrenze von 50 000 DM will bewußt eine Maßnahme zur Entlastung der kleineren und mittleren Gewerbebetriebe sein. Es scheint uns kein Anlaß vorzuliegen, diese wesentliche Heraufsetzung der Freibeträge auch denen zukommen zu lassen, die einen Gewerbeertrag von über 50 000 DM jährlich haben.
    Über den Ausgleich des Ausfalls bei den Gemeinden ist mit den Länderregierungen verhandelt worden. Anfangs haben sich Schwierigkeiten ergeben; doch zum Schluß haben fast alle Länderregierungen erklärt, daß sie einen nicht zumutbaren Ausfall bei den Gemeindefinanzen ersetzen werden. Einige wenige Länderregierungen haben sogar erklärt, daß sie den Gemeinden eine Garantie des Gewerbesteueraufkommens von 1960 auch für 1961 geben wollen.
    Ich will nur wenige Zahlen nennen: Die Gewerbesteuer ist von 5,3 Milliarden im Jahr 1958 auf — abgerundet — 8,3 Milliarden im Jahr 1961 gestiegen, d. h. also binnen 3 Jahren um rund 3 Milliarden und im rechnerischen Jahresdurchschnitt um 1 Milliarde DM. Der Steuerausfall bei den Gemeinden nimmt also nur einen Teil des weiteren Steigens der Gewerbesteuer fort. Das Gesamtaufkommen würde auch nach Verwirklichung der Regierungsvorschläge nochmals um 500 Millionen DM in einem Jahr ansteigen. Das ganze Problem der Gewerbesteuer liegt weniger in der Höhe der Steuersätze, sondern darin, daß das Steueraufkommen in so einseitiger Form strukturiert ist und daß innerhalb der Gemeinden selbst die Verhältnisse außerordentlich unterschiedlich liegen, — eine bekannte Tatsache, der nur — heute jedenfalls nur — durch die Finanzausgleichsgesetzgebung der Länder annähernd begegnet werden kann.
    Der zweite Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfs liegt bei der Vermögensteuer. Auch hier beschränkt sich die Vorlage der Bundesregierung auf eine Teilanpassung an zwischenzeitliche Veränderungen der Verhältnisse. Auch dieser Schritt will nicht etwa als eine Teilreform der Vermögensteuer gewertet sein. Die Reform der Vermögensteuer liegt genauso noch vor uns wie eine Reform der Gewerbesteuer und übrigens auch eine Reform der Erbschaftsteuer. Diese drei gesetzgeberischen Aufgaben sind in dieser Legislaturperiode nicht angefaßt worden. Das konnte überwiegend aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht geschehen, zum Teil auch aus anderen Zusammenhängen.
    Bei der Vermögensteuer werden die Freibeträge ganz erheblich erhöht. Sie werden durchweg verdoppelt, d. h. für jeden Ehegatten von je 10 000 auf 20 000 DM und für jedes Kind nach der Regierungsvorlage von 5000 DM auf 10 000 DM. In der Zwischenzeit ist an den Bundesminister der Finanzen die Anregung herangetragen worden, er möge sich mit einer weiteren Erhöhung, nämlich einer Vervierfachung der Freibeträge für Kinder von 5000 auf 20 000 DM, einverstanden erklären. Auch darüber wird im Finanzausschuß des Bundestages zu verhandeln sein. Bedenken gegen diese Maßnahme bestehen beim Bundesfinanzminister nicht.
    Diese Erhöhung ,der Freibeträge bei der Vermögensteuer bedeutet, daß die Vermögensteuerpflicht, die heute bei einer Familie mit zwei Kindern bei einem Vermögen von 30 000 DM beginnt, in Zukunft bei der gleichen Familie erst bei einem Vermögen von 80 000 DM beginnen wird, und wenn diese Familie noch einige Spareinlagen oder anderes geldwertes Kapitalvermögen hat, kann sie sogar Freibeträge in Höhe von weiteren 20 000 DM bekommen. Das heißt — würden wir das einmal als den typischen Fall unterstellen — eine Zweikinderfamilie hat Vermögensteuer erst dann zu zahlen, wenn sie über 80 000 bis zu 100 000 DM Vermögen hat. Dabei vergessen wir bitte nicht, ,daß der Hausrat und Möbel vollständig vermögensteuerfrei sind und daß die Einheitsbewertung an sich schon eine recht niedrige Vermögensgrenze aufweist.
    Diese Erhöhung der Freibeträge bei der Vermögensteuer wird dazu führen, daß ungefähr die Hälfte der heute Vermögensteuerpflichtigen in Zukunft



    Staatssekretär Dr. Hettlage
    keine Vermögensteuer mehr zu zahlen hat. Diese Maßnahme schien der Bundesregierung nicht nur zweckmäßig, sondern auch notwendig, damit nicht die steuerliche Förderung der Vermögensbildung in breiten Schichten durch die Vermögensbesteuerung, zum Teil jedenfalls, wieder rückgängig gemacht würde. Wir wollten nicht — wenn ich es so ausdrücken darf — mit der greifenden Hand des Staates einen Teil dessen wieder wegnehmen, was wir mit der hegenden Hand des Staates durch eigentumfördernde Maßnahmen zur Vermögensbildung beigetragen haben.
    Meine Damen und Herren, ich komme mit einer kurzen Bemerkung zu dem dritten Schwerpunkt des Gesetzes, der in einigen Maßnahmen bei der Einkommensteuer liegt. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Sonderausgaben für den Abschluß von Versicherungsverträgen für freie Berufe und sonstige Selbständige. Dieser Freibetrag für zusätzliche Sonderausgaben wird um 500 DM, für Ehegatten zusammen um 1000 DM erhöht, und zwar bei Einkünften bis zu 30 000 bzw. 60 000 DM. Diese Sonderbehandlung — Zusatzausgabenbetrag für freie Berufe und sonstige Selbständige — rechtfertigt sich zum Teil aus der Tatsache, daß bei den Nichtselbständigen zur Alterssicherung durch die Beiträge der Arbeitgeber beigetragen wird, die als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind.
    Auf die sonstigen Einzelheiten zum Einkommensteuerrecht will ich nicht eingehen. Nur ein Hinweis darauf, daß trotz gewisser Bedenken die Kapitalanlagen in Entwicklungsländern einkommensteuerrechtlich wesentlich gefördert werden sollen. Diese Förderung ist in der Form einer auflösbaren Rücklage vorgesehen. Gerade zu diesem Punkte sind aus der Wirtschaft Änderungsanträge gekommen, die im wesentlichen darauf hinausgehen, statt einer auflösbaren Rücklage sofort wirksame Abschreibungen vorzusehen. Auch darüber wird im Finanzausschuß des Bundestages noch zu verhandeln sein.
    Das Ausmaß der Steuerbegünstigung für Kapitalinvestitionen in Entwicklungsländern scheint uns — jedenfalls verglichen mit gleichartigen Maßnahmen anderer Länder — ungewöhnlich hoch. Es darf nicht der Eindruck entstehen, als ob diese Maßnahme sozusagen eine steuerliche Begünstigung für legalisierte Kapitalflucht wäre. Es ist schwer, eine Kontrolle über Kapitalmaßnahmen deutscher Unternehmer im Ausland auszuüben. Eine Mißbrauchsmöglichkeit wird sich hier nie ganz ausschließen lassen. Angesichts des überragenden Zweckes glaubten wir, diesen Weg dennoch gehen zu sollen, von dem, ich wiederhole es, festgestellt werden muß, daß er in der Steuergesetzgebung anderer Länder in dieser Art kein Vorbild hat.
    Mit der Vorlage des Steueränderungsgesetzes 1961 will die Bundesregierung den Weg fortsetzen, auf dem sie mit gezielten Maßnahmen des Steuerrechts Eigentumsbildung, Vermögensbildung in den unteren und mittleren Einkommensgruppen zusätzlich fördern möchte. Diese Maßnahmen sind ein Schritt in der Richtung auf eine Neuordnung insbesondere bei der Gewerbesteuer und bei der Vermögensteuer. Sie sind aber nicht das, was wir unter einer wirklichen Neuordnung, unter einer Reform dieser beiden Steuern verstehen,
    Die Bundesregierung wäre dankbar, wenn der Deutsche Bundestag ebenso wie der Bundesrat bei der weiteren Behandlung dieses Gesetzentwurfes dazu beitrüge, daß er tunlichst bald zum Gesetz erhoben werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich eröffne die Aus-Sprache. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seuffert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Steueränderungsgesetz, das, wie wir soeben auch in der mündlichen Begründung gehört haben, eine Technik sein soll, in der wir irgendwie auf das Ziel des Jahressteuergesetzes zuzukommen versuchen, soll technische Änderungen zusammenfassen, soll aber auch materielle Steueränderungen jeweils zeitnah bringen, — wobei natürlich „zeitnah" im Jahre 1961 auch so zu verstehen ist: ins Wahljahr passend.
    Wie Sie schon aus der schriftlichen Begründung sehen, läßt aber dieses Steueränderungsgesetz einige, auch von der Begründung — ich verweise auf Abschnitt IV der allgemeinen Begründung — als außerordentlich dringlich und eben auch in der mündlichen Begründung hervorgehobene Fragen ungelöst. Sie sind in diesem Bundestag gar nicht angefaßt worden. Es handelt sich um die Neuordnung der Gewerbesteuer — in der mündlichen Begründung erweitert auf Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems überhaupt —, der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer. Auch wir sehen diese Fragen als durchaus dringlich an.
    Mit dankenswerter Klarheit ist in der Begründung des Gesetzentwurfs festgestellt, warum diese Fragen zurückgestellt worden sind. Der Grund liegt darin, daß eine Neuregelung der Einheitswerte des Grundbesitzes nicht durchgeführt worden ist. Die Gründe, warum sie wieder nicht durchgeführt worden ist, sind jedem bekannt. Wir müssen diese Feststellungen festnageln; wir sagen, daß das nicht so weitergehen kann und daß die Ursachen, die zu diesem Rückstand in der Gesetzgebung geführt haben, beseitigt werden müssen.
    In der Begründung sind auch andere Probleme genannt worden, das Problem der Organschaft, das Problem des Schachtelprivilegs, ich möchte richtiger sagen: das Problem der Körperschaftsteuer und der Unternehmensbesteuerung überhaupt. Auch das sind Probleme, die mit diesem letzten Steueränderungsgesetz dieses Bundestages leider nicht erledigt werden.
    Das Gesetz selbst berührt eine Reihe von technischen Fragen, auf die ich nicht weiter eingehen werde. Zu den Punkten, die im zweiten Abschnitt der Begründung als besonders wichtig hervorgehoben sind, gehört zunächst die sehr weitgehende Ermächtigung für Steuerbegünstigungen zugunsten von Privatkapital, das im Sinne der Entwicklungs-



    Seuffert
    hilfe in Entwicklungsländern angelegt wird. Es ist nur in großen Zügen angedeutet, nach welchen Gesichtspunkten das erfolgen soll. Der Rahmen ist ziemlich weit gesteckt, er bedarf noch sehr der Ausfüllung.
    Wir von der Opposition sind bereit, auf den Gedanken dieser Ermächtigung einzugehen. Wir weisen aber darauf hin, daß diese Ermächtigung die absolute Verpflichtung für die Bundesregierung bedeutet, nun auch ein präzises und sachlich durchdachtes Programm ohne Verzug aufzubauen für das, was sie sich unter Entwicklungshilfe vorstellt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dazu gehört insbesondere auch, daß die notwendigen Stellen aufgebaut und in die richtige Verantwortung gesetzt werden, die imstande sind, ein solches Programm überhaupt aufzubauen und nach ihm zu arbeiten.
    Wir wollen auf der anderen Seite mit jeder Deutlichkeit auch sagen, daß wir nicht beabsichtigen, in den steuerlichen Begünstigungen weiter zu gehen, als die Regierung hier vorschlägt. Es ist leider geradezu symptomatisch für die Einstellung gewisser wirtschaftlicher und auch politischer Kreise, daß, bevor überhaupt ein Programm für diese Entwicklungshilfe vorliegt, in einem Zeitpunkt, wo die Hauptschwierigkeit eben darin liegt, daß ein solches Programm fehlt, sich schon alle möglichen Leute um nichts anderes bemühen wollen, als den Rahmen von vornherein noch weiter zu spannen, und schon genau wissen wollen — ohne daß überhaupt ein Programm vorliegt —, was darüber hinaus noch alles zugunsten privater Anlagen gefordert werden könnte.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Leider haben Sie recht!)

    Das sind Leute, die immer nur daran interessiert sind, einen möglichst großen Rahmen für Interessentenwünsche zu haben. Solche Forderungen scheinen uns nicht im Sinne des Gedankens der Entwicklungshilfe selbst zu liegen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir möchten also nicht weiter gehen als die Regierungsvorlage und hier vor allen Dingen keine pauschalen Regelungen sehen, also etwa Pauschalwertberichtigungen, die bei der Steuer überhaupt nicht mehr hereingeholt werden können und etwa schon auf die bloße Tatsache der Auslandsanlage hier gegeben werden könnten.
    Diese Bestimmung macht eine sehr intensive Verwaltungsarbeit notwendig. Aber nach unserer Ansicht ist das sorgfältigst überdachte, das allergründlichste, wenn auch großzügige Verwaltungsverfahren für diese Zwecke erforderlich und gerade gut genug.
    Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der auch in der Begründung als sehr wichtig hervorgehoben worden ist — merkwürdigerweise, möchte ich allerdings sagen —, ist jene Ermächtigung für Sonderabschreibungen bei einer etwa eintretenden Konjunkturabschwächung. Es ist eine Ermächtigung, die zwar nur mit Zustimmung des Bundestages gebraucht werden soll, aber doch ganz offenbar auf pauschale Beschlüsse abzielt und dafür wieder merkwürdig spezifiziert ist. Es muß fast einigermaßen komisch erscheinen, daß gerade dieser Fall im gegenwärtigen Zeitpunkt als besonders dringlich und wichtig erachtet wird. Ganz abgesehen davon ist es merkwürdig, daß die Vorstellung besteht, im Falle des Falles, im Falle einer Konjunkturabschwächung, die eine Konjunkturspritze notwendig macht, könnten ausgerechnet Sonderabschreibungen wieder das womöglich einzige, jedenfalls aber hauptsächliche und vordringliche Mittel sein. Wir wissen doch alle, welches die Folgen der 7er-Gruppe — das sind die Sonderabschreibungen — im Einkommensteuergesetz, aus welchen Gründen, zwingenden oder nicht zwingenden, sie damals auch eingeführt sein mögen, für die Vermögensbildung und für die Einkommensverteilung in der Bundesrepublik gewesen sind. Das ist von allen Seiten dieses Hauses, auch von vielen Herren der Mehrheit, sehr oft beklagt und hervorgehoben worden. Es hat sogar einen Zeitpunkt gegeben, wo der Eindruck bestand, daß selbst der Herr Bundeskanzler einiges gesehen habe, das ihn habe angst und bange werden lassen.
    Vielleicht haben einige immer noch nicht eingesehen, daß die Gesundheit und deswegen auch die Gesundungsprozesse einer Wirtschaft sich auf das Masseneinkommen stützen müssen und nicht auf Steuerbegünstigungen für Unternehmer.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die konservative Regierung in England will sich gerade im Augenblick für eine ähnliche Situation vorsorglich Ermächtigungen zur Erhöhung von Verbrauchsteuern geben lassen. Ich will diesem Verfahren ganz und gar nicht das Wort reden, obwohl die englische Purchase tax der deutschen Umsatzsteuer in keiner Weise vergleichbar ist. Aber Sie sehen daraus doch schon, daß für einen Fall, der eine Konjunkturspritze notwendig macht, andere und bessere Mittel als allein nur wieder Sonderabschreibungen in Frage kommen.
    Im übrigen muß ich fragen: Wenn man schon besondere Instrumente der Konjunkturpolitik einbauen will, wo bleibt dann das im Augenblick doch viel aktuellere Gegenstück, nämlich das Instrumentarium für konjunkturdämpfende Maßnahmen von seiten der Regierung, etwa die Herabsetzung der Abschreibungssätze oder andere Mittel?! Daran denkt anscheinend niemand, davon spricht man nur.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Baugenehmigungsstopp!)

    — Ja, das ist ein Kapitel, das einen veranlassen könnte, von der Sache abzuschweifen.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Ich bin kein Freund davon!)

    Was steckt denn dahinter? Es ist ja schon ganz unverblümt ausgesprochen worden. Dahinter steckt die Vorstellung, daß der derzeitige Stand der Abschreibungen einschließlich der degressiven Zusatzabschreibungen und der Stand der Unternehmensbesteuerung überhaupt ein Minimum darstelle, un-



    Seuffert
    ter das nicht heruntergegangen werden könne, daß es sich hier um einen Besitzstand handle, der nicht angetastet werden dürfe, auch wenn die Lage einmal ganz anders sei. Das ist die Vorstellung, die wir hinter diesem Paragraphen erkennen und der wir uns in gar keiner Weise anschließen können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Da scheiden sich also die Geister sehr, und da können wir nicht mitmachen.
    Nun zu der Frage der Gewerbesteuersenkung für natürliche Personen und Personengesellschaften. Soeben ist von Herrn Staatssekretär Hettlage hervorgehoben worden, daß das der finanzielle Schwerpunkt der ganzen Vorlage ist. Es ist natürlich sehr beachtlich, daß der finanzielle Schwerpunkt eines Steueränderungsgesetzes im Bundestag bei Steuern liegt, die die Bundeskasse nichts angehen und die allein anderen Steuerträgern gehören.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Börner: Schön bequem!)

    Wir möchten keinen Zweifel darüber lassen, daß wir Steuersenkungen zugunsten des gewerblichen Mittelstandes, vor allen Dingen desjenigen, der in persönlicher unternehmerischer Verantwortung da tätig ist, wo es praktisch auf eigene selbständige Arbeit hinausläuft, sehr gern mitmachen. Aber wir finden es nicht sehr anständig, solche Gedanken, die im Wahljahr natürlich sehr passend sind, ausschließlich auf Kosten der hier im Bundestag wehrlosen Gemeindekassen verwirklichen zu wollen,

    (Beifall bei der SPD)

    und das sogar mit Steuervorteilen für Bund und Länder!
    Der Ausfall wird bekanntlich auf 530 Millionen DM, ohne die Stadtstaaten auf 480 Millionen DM berechnet. Damit verbunden sind 120 Millionen DM allein an Mehreinnahmen für Bund und Länder. Herr Staatssekretär Hettlage hat am 12. Dezember 1960 im Bundestag allein den unzumutbaren Ausfall auf 250 Millionen DM bei den Gemeinden beziffert. Ich fürchte, das ist noch eine sehr konservative Schätzung, wenn ich bedenke, daß der Ausfall allein in München 12 bis 15 Millionen DM beträgt. Das ist ein Ausfall, der bei der Lage dieser ungefähr finanzschwächsten aller deutschen Großstädte in vollem Umfang als ein unzumutbarer bezeichnet werden muß.
    Ich spreche hier nicht von der Frage der Einkommensgrenze. Leider ist die Frage der Einkommensgrenze nichts, was das Problem wesentlich verändert. Das ist eine Frage von 10 bis 20 0/o mehr oder weniger Ausfall mit außerordentlich verschiedener Auswirkung bei den einzelnen Gemeinden. Das Problem selbst wird dadurch nicht wesentlich geändert, ob Sie überhaupt Einkommensgrenzen festsetzen oder sie etwas heruntersetzen, oder was sonst.
    Meine Damen und Herren, wir sind der Ansicht, daß, da nun in diesem September Bundestagswahlen stattfinden und nicht Landtags- und Kommunalwahlen, man sich auch entschließen sollte, die gewünschte steuerliche Erleichterung für den gewerblichen Mittelstand aus Bundesmitteln zu beschaffen,

    (Beifall bei der SPD)

    das heißt auf dem sehr viel wirksameren Weg einer Umsatzsteuersenkung,

    (Erneuter Beifall bei der SPD)

    wofür Ihnen präzise Anträge der SPD auf Senkung der Umsatzsteuer von 4 auf 3 % für die Umsätze bis zu 120 000 DM jährlich bereits vorliegen. Diese Anträge würden den Betroffenen ein Vielfaches der Steuererleichterungen bringen, die Sie hier über die Gewerbesteuer vorsehen, ohne daß die Gemeinden in Beklemmung geraten. Die dritte Säule ist doch nicht die Säule, auf die man nach Bedarf immer nur ablädt.
    Es hat einmal Zeitungsmeldungen gegeben, in denen es geheißen hat, daß die viel gelästerte Grüne Front zu der Erkenntnis gekommen sei, daß die Gewerbesteuersenkung gerade sehr viele ländliche Gemeinden in ihrer Existenzfähigkeit — im Hinblick auf ihre Aufgaben — bedrohen könnte. Die Grüne Front soll sehr mit Recht und Besorgnis erwogen haben, daß dann in diesen Gemeinden nur Grundsteuererhöhungen der Ausweg sein könnten. Die Grüne Front soll daher den Entschluß gefaßt haben, diese Steuersenkung aus fremden Taschen zu verhindern und dafür den viel mittelstandsfreundlicheren Anträgen ,der SPD zu einer Reform der Umsatzsteuer ihre Zustimmung zu geben.

    (Zurufe: Hört! Hört! — Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Da haben Sie sich aber einen netten Kartellbruder ausgesucht! Die Grüne Front! — Heiterkeit.)

    — Alles zu seiner Zeit, Herr Dresbach!

    (Erneute Zurufe.)

    — Ich beziehe mich auf Zeitungsmeldungen und auf Begründungen in diesen Meldungen, die vollständig logisch und einleuchtend sind. Ich möchte im Interesse der Gemeinden und vor allem des gewerblichen Mittelstandes, für den das viel besser wäre, hoffen, daß sich das bewahrheitet. Wir, meine Damen und Herren, möchten jedenfalls großzügig aus eigener Tasche sein und möchten dem gewerblichen Mittelstand mehr zukommen lassen und nicht gerade die Gemeinden, auf deren Leistungen und Leistungsfähigkeit der Mittelstand so sehr angewiesen ist, schwächen.
    Wir möchten keinesfalls die vorgeschlagene Operation mitmachen, ohne daß sichergestellt ist — aber auch wirklich sichergestellt ist, meine Damen und Herren —, daß keine Gemeinde einen unzumutbaren Ausfall erleidet bzw. daß ein Ausfall ersetzt wird. Ich möchte bezweifeln, ob Erklärungen der Länder, in welcher Form sie auch bisher vorliegen mögen, schon eine solche Sicherheit bieten können.
    Welche Schwierigkeiten diese Sicherstellung macht, brauche ich hier nicht darzulegen, glaube aber, daß diese Schwierigkeiten ein Grund mehr sein sollten, den richtigeren Weg zugunsten des gewerb-



    Seuffert
    lichen Mittelstandes zu gehen und den Anträgen der SPD zur Umsatzsteuer zu folgen.
    Ich komme zu den vorgeschlagenen Erhöhungen bei den Vermögensteuerireibeträgen und Bewertungsfreibeträgen. Einverstanden, sage ich, einverstanden; aber wir werden Sie dann erst recht ersuchen, auch dem Antrag Ihre Zustimmung zu geben, gleichzeitig die Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer bei der Einkommensteuer zu beseitigen. Das ware ein Anfang zur Neuordnung der Vermögensteuer; denn das ist ja die Aufgabe, und auch in der Begründung des Gesetzes wird es als ein Rückstand der Gesetzgebung bezeichnet, daß es noch nicht dazu gekommen ist.
    Das ist noch nicht die Frage einer progressiven Gestaltung der Vermögensteuer — eine Frage, die durchaus der Überlegung wert wäre —, sondern das ist zunächst nur einmal die Beseitigung der Degressivität der Vermögensteuer, die darin besteht, daß der Empfänger eines hohen Einkommens praktisch die Vermögensteuer, die sonst ein anderer zu einem erheblichen Teil 'selber zahlen muß, nur zur Hälfte zahlt. Gerade wenn Sie die Vermögensteuerfreibeträge jetzt erhöhen, ist die Abzugsfähigkeit bei der Vermögensteuer nur noch eine einseitige Begünstigung hoher Einkommen. Um so berechtigter ist dieser Antrag, zumal die Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer genügen würde, um den Normalsteuersatz für das Durchschnittseinkommen von 20 % auf 18 % zu senken. Auch das werden wir beantragen.
    Wir Sozialdemokraten gehen immer von der Erkenntnis aus, daß die Verbesserung der Vermögensstruktur in der Bundesrepublik über die Erleichterung der Vermögensbildung bei Massen- und Durchschnittseinkommen zu erfolgen hat. Das kann wieder nur durch steuerliche Entlastung eben dieser Einkommenschichten erfolgen, die in der Bundesrepublik immer noch — direkt und indirekt — viel höher besteuert sind ich kann nicht müde werden, das zu wiederholen — als in den vergleichbaren Ländern.
    Die Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer, die gerade nach der Erhöhung der Freibeträge ein Privileg der hohen Einkommen ist, würde ausreichen, um für das Massen- und Durchschnittseinkommen zur Erleichterung seiner Vermögensbildung und damit zu einer wesentlichen Verbesserung der Vermögensbildung überhaupt den Steuersatz von 20 % auf 18 % zu senken. Das werden wir beantragen.
    Diese Normalsteuerpflichtigen, mit Einkommen bis zu 16 000 DM —, machen, wie Sie wissen, rund 90 % aller Steuerpflichtigen aus. Diese Gruppe der Normalsteuerpflichtigen umfaßt vor allen Dingen 95 bis 98 % aller Lohnsteuerpflichtigen, aller in unselbständiger Arbeit, im Arbeitnehmerverhältnis Stehenden. Wir glauben, daß in dieser Situation auch für die Arbeitnehmer selber endlich einmal etwas getan werden muß, die doch auch schließlich neben dem gewerblichen Mittelstand ihre Rechte und ihre Ansprüche haben. Sie stellen heute auch eine wichtige mittelständische Schicht dar, Man darf nicht vergessen, daß von der Kaufkraft dieser Schicht der Arbeitnehmer das Wohlergehen gerade ,des gewerblichen Mittelstandes weitgehend abhängt; denn gerade diese Schicht stellt ,den allergrößten Teil seiner Kunden.
    Ich werde Ihnen, meine Damen und Herren, in dieser kurzen Rede nicht die vielen Gründe wiederholen, warum ein Ausgleichsfreibetrag für Arbeitseinkommen einfach aus Gründen der Steuergerechtigkeit erforderlich ist. Aber ich erinnere daran, daß man sich im Jahre 1958 viel darauf zugute getan hat, daß durch die damalige Tarifreform, durch die einige vorher hartnäckig abgelehnte SPD-Anträge verwirklicht worden sind, fast die Hälfte der Arbeitnehmer, natürlich die schwächste Hälfte, die eigentlich schon gar nicht belastbare Hälfte, aus der Lohnsteuerpflicht herausgenommen worden ist. Eine überwiegende Mehrheit dieses Hauses — einige hartnäckige Gegenstimmen sind immer dagewesen — hat das begrüßt.
    Es ist aber weiter bekannt, daß infolge der Preisentwicklung, der Konjunkturentwicklung und der ihr folgenden Lohnentwicklung die lohnsteuerbefreiten Arbeitnehmer heute bereits nicht mehr annähernd die Hälfte, sondern vielleicht nur noch ein Drittel der Arbeitnehmer ausmachen. Infolge dieser Entwicklung sind inzwischen schon wieder Millionen aus dieser schwächsten Schicht der Arbeitnehmer in die Lohnsteuerpflicht hineinwachsen, ohne daß sich ihre relative Lage und die absolute Lage ihrer Lebenshaltung und ihrer Steuerfähigkeit dabei verbessert hätte. Daß es auf diese Art und Weise und bei solchen Entwicklungen mit der gewünschten breiten Vermögensbildung nicht weitergehen kann, dürfte klar sein.
    Wir halten es deswegen für hoch an der Zeit, daß wir wieder einmal an die Forderung des Freibetrages für Arbeitseinkommen erinnern. Wir halten das für eine notwendige Ergänzung gerade zu der hier vorgeschlagenen Entlastung des gewerblichen Mittelstandes. In der heutigen Situation und bei der Notwendigkeit eines Ausgleichs der soeben geschilderten Entwicklung bei der Lohnsteuer sollte dieser Freibetrag etwa bei 600 DM im Jahre liegen.
    Wir werden erwägen, ob als weitere Maßnahme zur wirklichen Verbesserung der Vermögensbildung das Sparprämiengesetz etwa zugunsten kinderreicher Familien im Sinne eines durchdachten Familienprogramms verbessert werden müßte. Wir behalten uns vor, Ihnen solche Vorschläge unabhängig von diesem Gesetz zu übergeben.
    Ich möchte noch dem Wunsche Ausdruck geben, daß entspechend der neulich geäußerten Bereitwilligkeit des Herrn Finanzministers vielleicht schon in diesem Gesetz etwas für die steuerlichen Hilfen für Ausbildungskosten geschieht. Wie nötig das ist, habe ich neulich hier Gelegenheit gehabt darzulegen.
    Meine Damen und Herren, damit möchte ich meine Ausführungen schließen. Ich habe Ihnen dargelegt, unter welchen Gesichtspunkten und mit welchen Forderungen wir an die Bearbeitung dieses Gesetzes herangehen werden.

    (Beifall bei der SPD.)