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    Deutscher Bundestag 153. Sitzung Bonn, den 17. März 1961 Inhalt: Glückwünsche zum 80. Geburtstag der Abg. Frau Dr. h. c. Weber . . . . . . . . 8761 A Fragestunde (Drucksachen 2593, 2601, zu 2601) Frage des Abg. Dr. Mommer: Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Fernsehstreit im Bulletin Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlers . 8761 B, C, D, 8762 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 8761 C Jahn (Marburg) (SPD) . . 8761 D, 8762 A Frage des Abg. Lohmar: Finanzierung des Magazins „Das Neue Journal" Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlers . . . . . 8762 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . . 8762 B Frage des Abg. Dr. Dollinger: Betriebsprüfungsordnung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 8762 B, C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 8762 C Frage des Abg. Mischnick: Zwei-Staaten-Theorie Lemmer, Bundesminister . 8762 D, 8763 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 8763 A Frage des Abg. Börner: Statistiken über Betriebsräte Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 8763 B, C Börner (SPD) . . . . . . . . 8763 B, C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2594) Arndgen (CDU/CSU) 8763 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (Drucksache 2595) Dr. Schaefer, Minister des Landes Schleswig-Holstein 8764 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Arzneimittelgesetz (Drucksache 2596) Dr. Schäfer (SPD) . 8765 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2597) Dr. Schaefer, Minister des Landes Schleswig-Holstein 8765 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300, 2500 bis 2529); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 2615) Allgemeine Aussprache Schoettle (SPD) 8766 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 8763 A Lenz (Trossingen) (FDP) 8781 A Niederalt (CDU/CSU) 8783 B Brese (CDU/CSU) 8789 A Etzel, Bundesminister 8790 A Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 8795 C Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern 8795 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz 8796 B Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8796 B Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Büttner (SPD) . . . . . . . . . 8796 C Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . . 8796 C Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesminister für Verkehr Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8797 A Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung . . . . Merten (SPD) . . . . . . . . . 8797 C Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen . . . . . . . . . . . . 8798 A Einzelplan 32, Bundesschuld Windelen (CDU/CSU) 8798 B Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung 8798 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung 8798 C Schlußabstimmung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 8798 C Erklärungen nach § 36 GO Lücker (München) (CDU/CSU) . . . 8794 C Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 8795 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und des Mieterschutzgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2542) Berichte des Haushaltsausschusses und des Wohnungsausschusses (Drucksachen 2566, zu 2566, 2610) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8799 A, 8799 D Lücke, Bundesminister 8799 C Dr. Brecht (SPD) . . . . . . 8799 A Schäffer, Bundesminister 8800 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8800 D Nächste Sitzung 8801 C Anlagen 8803 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 8761 153. Sitzung Bonn, den 17. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 18. 3. Altmaier 18. 3. Dr. Atzenroth 17. 3. Dr. Baade 17. 3. Dr. Bärsch 17. 3. Dr. Bartels 17. 3. D. Barzel 17. 3. Dr. Becker (Mönchengladbach) 17. 3. Berkhan 18. 3. Dr. Besold 17. 3. Bettgenhäuser 17. 3. Fürst von Bismarck 15. 4. Blachstein 17. 3. Caspers 1. 4. Demmelmeier 18. 3. Dr. Dittrich 17. 3. Döring (Düsseldorf) 17. 3. Dowidat 18. 3. Drachsler 17. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Engelbrecht-Greve 25. 3. Enk 31.3. Franke 17. 3. Dr. Franz 17. 3. Funk 18. 3. Dr. Furler 17. 3. Frau Dr. Gantenberg 17. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Gradl 17. 3. Dr. Greve 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn 17. 3. Hauffe 22. 4. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Hellenbrock 17. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Hörauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17. 3. Jacobi 17. 3. Jacobs 17. 3. Jaksch 17. 3. Dr. Jordan 17. 3. Junghans 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Knobloch 17. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Kühlthau 17. 3. Leber 18. 3. Logemann 17. 3. Lohmar 17. 3. Ahgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18. 3. Lulay 8. 4. Mattick 17. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. Neubauer 17. 3. Odenthal 18. 3. Peters 17. 3. Prennel 17. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 18. 3. Regling 17. 3. Rohde 17. 3. Ruhnke 25. 3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 17. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schultz 18. 3 Schüttler 17. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorfen) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Stahl 17. 3. Dr. Steinmetz 17. 3. Stingl 18. 3. Frau Strobel 17. 3. Dr. Tamblé 17. 3. Wagner 17. 3. Weber (Georgenau) 18. 3. Wegener 17. 3. Welke 17. 3. Welslau 17. 3. Werner 17. 3. Dr. Zimmermann 17. 3. Zoglmann 17. 3. Anlage 2 Bericht des Abgeordneten Seidl (Dorfen) über die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 2596) Der Bundesrat hat in seiner 229. Sitzung am 3. März 1961 beschlossen, wegen des vom Bundestag am 8. Februar 1961 beschlossenen Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) den Vermittlungsausschuß gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes anzurufen mit dem Ziel, das Gesetz in 23 Punkten abzuändern. Die einzelnen Anrufungsgründe des Bundesrates sind aus der Drucksache 2575 ersichtlich. 1. In seiner Sitzung am 10. März 1961 befaßte sich der Vermittlungsausschuß mit den Anrufungsbegehren. Ein Teil des Anrufungsbegehrens war auf verfassungsrechtliche oder verfassungspolitische Bedenken gestützt. Hier trat der Vermittlungsaus- 8804 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 schuß der Auffassung des Bundesrates bei: er empfiehlt zu § 5 Abs. 4, die Verwaltungszuständigkeit des Bundesministers des Innern durch die der „zuständigen Behörde", d. h. der zuständigen Landesbehörde, zu ersetzen. Die gleiche Änderung mußte konsequenterweise zu § 63 vorgeschlagen werden. Auch zu § 27 — Zustimmungserfordernis zu den zu erlassenden Rechtsverordnungen — und zu § 57 — Hereinnahme der Bereitschaftspolizei der Länder in die hier vorgesehene Ausnahme von diesem Gesetz — stimmte der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates zu. 2. Ein anderer erheblicher Teil des Anrufungsbegehrens diente der Klarstellung, der besseren Handhabung des Gesetzes oder der Angleichung an andere Gesetze. Der Vermittlungsausschuß schloß sich in den folgenden Fällen einstimmig den Vorschlägen des Bundesrates an und schlägt daher vor, die aus .der Drucksache 2596 ersichtlichen Änderungen anzunehmen, nämlich zu § 6: Ersetzung des Wortes„ Zusammensetzung" durch „Beschaffenheit", um auch Gegenstände, die durch ihre Form eine Gefährdung der Gesundheit bewirken können, zu erfassen; zu § 7: Neufassung des letzten Halbsatzes in Abs. 2 zur Angleichung an § 6 Nr. 1 und um zu verhüten, daß Arzneimittel, die für die Therapie nötig sind, z. B. Gold 198, nicht mehr zugelassen werden könnten; zu § 14 Abs. 2: Klarstellung mit Rücksicht auf die auch sonst im Gesetz gewählte Fassung; zu § 15: Danach sollen Auflagen auch nachträglich zulässig sein, um dem Fortschritt der Technik und den veränderten wissenschaftlichen Erkenntnissen auch noch nach Erteilung der Erlaubnis Rechnung tragen zu können; zu § 40 Abs. 2 Satz 1, wonach die Überprüfung der fraglichen Betriebe nur „in der Regel" anstatt mindestens alle zwei Jahre geschehen muß, um auf die Weise den Vollzug elastischer zu gestalten; zu § 40 Abs. 3 Satz 2, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen und Schwierigkeiten zu vermeiden, wie sie z. B. bei Durchführung des Lebensmittelgesetzes bei der Aufbewahrung der Gegenprobe aufgetreten sind; zu § 45 Abs. 1 Nr. 7 und zu § 47 Abs. 1 Nr. 1, wonach § 34 Absatz 3 (unbefugte Abgabe von Proben) in den Katalog für Ordnungswidrigkeiten aufgenommen werden soll; zu § 60 a: Schaffung der Möglichkeit der bundeseinheitlichen Verlängerung der Polizeiverordnung über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, die im September 1961 außer Kraft treten würde; zu § 62: Die Länder sollen durch Streichung der Worte „geltenden" und „hierüber bestehenden" in den Absätzen 6 und 8 bis zum Inkrafttreten der nach §§ 19 und 35 vorgesehenen Rechtsverordnungen noch eigene landesrechtliche Vorschriften erlassen können. 3. Die übrigen Änderungswünsche des Bundesrates wurden vom Vermittlungsausschuß entweder abgelehnt oder nur mit Änderungen angenommen. In § 1 Abs. 4 ist bestimmt, daß sogenannte kosmetische Mittel nicht Arzneimittel im Sinne dieses Gesetzes sein sollen; sie unterliegen vielmehr dem Lebensmittelgesetz, wo sie in § 2 Nr. 2 unter den Bedarfsgegenständen aufgeführt sind; allerdings enthält der letzte Halbsatz des § 1 Abs. 4 eine gewisse Einschränkung: die genannten Gegenstände unterliegen dann dem Arzneimittelgesetz, wenn sie überwiegend dazu bestimmt sind, Krankheiten usw. zu lindern oder zu beseitigen. Diese Ausnahme war nötig, weil die genannten Gegenstände insoweit nicht unter das Lebensmittelgesetz fallen. Der Bundesrat möchte mit seinem Anrufungsbegehren diese Ausnahme erweitern: die kosmetischen Mittel des § 1 Abs. 4 sollen auch dann als Arzneimittel gelten und also diesem Gesetz unterliegen, wenn sie Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, die verschreibungspflichtig sind. Der Vermittlungsausschuß hat diese Frage eingehend erörtert, vor allem, ob eine Gefährdung der Volksgesundheit, die unter Umständen auch bei mißbräuchlicher Anwendung kosmetischer Gegenstände, z. B. gerade bei Hormonpräparaten, gegeben sein könnte, eine sofortige Aufnahme einer solchen Bestimmung in das Arzneimittelgesetz notwendig macht. Es wurde jedoch entgegengehalten, daß im allgemeinen in diesen Mitteln nur ganz geringfügige Mengen, ja meist nur Spuren verschreibungspflichtiger Stoffe enthalten sind. Es wurde vor allem vorgebracht, daß diese kosmetischen Mittel, wie schon erwähnt, im Lebensmittelgesetz erfaßt sind, und sie mit Ausnahme derer, die überwiegend zur Verwendung als Heilmittel bestimmt sind, auch dort ihre Regelung finden sollten. Es wäre zwar möglich gewesen, auch in den Übergangs- und Schlußbestimmungen dieses Gesetzes das Lebensmittelgesetz entsprechend zu ändern; aber auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Der Ausschuß hielt es mit überwiegender Mehrheit für richtiger, zunächst abzuwarten und es bei der Fassung des Bundestages zu belassen, dies um so mehr, als die betreffenden Erzeugnisse bisher auch nicht apothekenpflichtig waren, Der Ausschuß zog in Betracht, daß bei der Beratung und Beschlußfassung dieses Gesetzes auch ein gewisses ausgewogenes Gleichgewicht hinsichtlich der mit diesem Gesetz notwendig verbundenen Folgen erzielt worden sei, das durch die Annahme des Bundesratsvorschlages wesentlich gestört würde. In § 9 will der Bundesrat einmal in Abs. 1 Satz 1 eine neue Fassung, in der vor allem das Wort „oder" durch „und" ersetzt wird. Damit soll erreicht werden, daß die in § 9 Absatz .1 genannten Angaben sowohl auf den Behältnissen als auch, soweit verwendet, auf den äußeren Umhüllungen angegeben werden müssen. Der Ausschuß stimmte mit großer Mehrheit zu, um verhängnisvolle Irrtümer und Verwechslungen zu vermeiden, die nach Entfernung der äußeren Umhüllungen entstehen könnten, wenn die Angaben nur auf diesen enthalten sind. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 8805 Bei dem Vorschlag des Bundesrates, in Abs. 1 Satz 2 für Ampullen nur die Angaben nach den Nummern 2, 4 und 9 zu verlangen, kam der Ausschuß mit großer Mehrheit zu der Überzeugung, daß zwar bei Ampullen einige Angaben wegbleiben könnten, daß aber auf alle Fälle noch die Angaben nach den Nummern 5 und 6 gemacht werden müßten. Es sollte ein Höchstmaß an Sicherheit erreicht werden, da gerade bei Mitteln zur Einspritzung die richtige Anwendungsform entscheidend ist; von ihr könne das Leben eines Patienten abhängen. Der Bundesrat möchte in § 14 Abs. 1 an Stelle des Zeugnisses über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Nummer 2 die Bestallung verlangen. Das würde bedeuten, daß vor allem bei Ärzten zum Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis auch noch die Ableistung der zweijährigen Assistentenzeit erforderlich wäre. Nach eingehender Erörterung kam der Ausschuß zu der Auffassung, daß dies nicht erforderlich sei, weil sonst ungleiche Voraussetzungen für die in Nummer 2 genannten Personenkreise verlangt würden. Er war jedoch der Ansicht, daß die Fassung der Nummer 2 redaktionell anders gestaltet werden müsse und nahm daher einstimmig die aus der Drucksache 2596 unter Nr. 7 Buchstabe a) ersichtliche Fassung an. Nach dem Anrufungsbegehren des Bundesrates soll die nach § 20 vorgesehene Registrierung der Arzneispezialitäten nicht beim Bundesgesundheitsamt, sondern bei den zuständigen Landesbehörden erfolgen. Der Bundesrat machte vor allem geltend, daß eine materielle Prüfungspflicht nicht mehr vorgeschrieben und die Einheitlichkeit auch bei Registrierung auf Landesebene gewährleistet sei. Ferner hätten die Länder die polizeiliche Überwachung und Beaufsichtigung der Arzneimittelherstellungsbetriebe; dies stehe in engem Zusammenhang mit der Registrierung. Dieser Sachzusammenhang werde zerrissen oder mindestens gefährdet, wenn die Registrierung zentral beim Bundesgesundheitsamt erfolge. Schließlich müßten die Länder die beim Export von Arzneispezialitäten erforderlichen Bescheinigungen den Herstellern rechtzeitig erteilen können. Eine überregionale Registrierung sei deshalb nicht erforderlich und auch verfassungsrechtlich problematisch. Dagegen wurde eingewandt, daß zwar eine materielle Prüfung nicht mehr vorgesehen sei, daß aber nach 'diesem Gesetz noch gewisse Prüfungen zu erfolgen hätten, die für eine einheitliche Handhabung in der Praxis wesentlich seien. Die Eintragung in das Register habe die Rechtsfolge, daß die betreffende Arzneispezialität im ganzen Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht werden dürfe. Weiter ,sei die Kennzeichnungspflicht, die es bisher nicht gegeben habe, eingeführt worden. Als Folge dieser Kennzeichnungspflicht müssen nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 die Arzneispezialitäten Angaben über die arzneilich wirksamen Bestandteile enthalten; sie sind mit ihrem im Deutschen Arzneibuch aufgeführten Bezeichnungen bzw. mit ihrer gebräuchlichen wissenschaftlichen Bezeichnung anzugeben. Außerdem soll ihre Menge nach gebräuchlichen Maßeinheiten bezeichnet werden. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 müssen diese Spezialitäten als verschreibungspflichtig oder apothekenpflichtig gekennzeichnet sein. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorschriften ist nach § 22 Abs. 2 der Registerstelle auferlegt. Da aber weder über die gebräuchlichen Maßeinheiten noch über die gebräuchliche wissenschaftliche Bezeichnung Einheitlichkeit bestehe, sei diese, auch im Interesse der Wissenschaft erforderliche Einheitlichkeit bei elf verschiedenen Registrierungsstellen der Länder schwer, wenn nicht sogar unmöglich zu erreichen, während sich bei der zentralen Registrierung schnell eine einheitliche Verwaltungsübung bilden könne. Weiter sei es auch möglich, daß, ausgehend von einer verschiedenen Nomenklatur, die Rezept- und Verschreibungspflicht in verschiedenen Ländern verschieden gehandhabt werde. Auch die nach § 21 Absatz 1 Nr. 4 vorgesehene Prüfung sei wegen der Einführung des in diesem Gesetz vorgesehenen liberalen Systems bei einer Stelle nötig; die Anerkennung als Heilmittel müsse einheitlich sein. Außerdem sei den Herstellern nicht zuzumuten, in elf verschiedenen Ländern Eintragungsverfahren zu beantragen und dabei Gefahr zu laufen, daß in einem Lande anders entschieden werde als in einem anderen. Dies sei auch gerade für den Export besonders wichtig. Der Ausschuß entschied sich mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der Bundestagsfassung und war der Überzeugung, daß aus den dargelegten Gründen auch verfassungsrechtlich das erforderliche überregionale Bedürfnis zu bejahen sei und also die Betrauung des Bundesgesundheitsamtes im Interesse der Einheitlichkeit der Durchführung dieses Gesetzes erlaubt und geboten sei. Als Folge dieser Entscheidung wurden dann auch einstimmig die Anrufungsbegehren des Bundesrates zu § 22, § 23, § 24, § 25 und § 54 abgelehnt. Der Bundesrat hatte zu § 32 beantragt, die Worte „zu befürchten" durch die Worte „nicht auszuschließen" zu ersetzen. Da dadurch wohl alle Arzneimittel apothekenpflichtig gemacht werden könnten, weil eine Gesundheitsgefährdung mit absoluter Sicherheit kaum auszuschließen ist, schien dieser Antrag dem Ausschuß als zu weitgehend. Das Begehren des Bundesrates wurde deshalb von keiner Seite zum Antrag erhoben, so daß es bei der Bundestagsfassung blieb. Der Bundesrat hat zu § 53 begehrt, die Worte „oder gleichartige" zu streichen. Die Fortdauer der Erlaubnis gehe hier zu weit, da der betreffende Hersteller für ein „gleichartiges" Arzneimittel möglicherweise keine Erfahrungen habe und außerdem dieser Begriff viel zu schwammig sei. Nach eingehender Erörterung kam der Ausschuß zu der Überzeugung, daß konkretisiert werden müsse, nach welchen Kriterien die „Vergleichbarkeit" zu beurteilen sei. Der Ausschuß nahm daher einstimmig den Vorschlag an, die Worte „nach der Zusammensetzung" vor „gleichartige" einzufügen, um so einen Vergleichsmaßstab zu gewinnen. 4. Der Vermittlungsausschuß war der Überzeugung, mit den vorgeschlagenen Änderungen den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen zu haben und den der Klarstellung, der besse- 8806 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 ren Handhabung und der einheitlichen Durchführung des Gesetzes sowie den ,dem Schutz der Volksgesundheit dienenden Vorschlägen des Bundesrates entsprochen zu haben, ohne die schon erwähnte Ausgewogenheit des Gesetzes zu beinträchtigen. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Ich bitte das Hohe Haus namens des Vermittlungsausschusses, den aus der vorliegenden Drucksache 2596 ersichtlichen Änderungen zuzustimmen. Anlage 3 Schriftliche Ergänzung der Ausführungen des Bundesministers der Finanzen Franz Etzel zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1961. Buchstabe a) Die Haushaltsausgaben des Bundes — ohne durchlaufende Posten — betrugen 1957 32, 4 Milliarden DM (100) und werden betragen 1961 44,7 Milliarden DM (138). Zum Vergleich lautet die Indexberechnung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen 1957 = 100, 1961 =144. Die Bundesausgaben blieben also in ihrem Zuwachs hinter der Steigerung des Bruttosozialprodukts zurück. Zu diesem Ergebnis trug unmittelbar und mittelbar die Steuerreform des Jahres 1958 wesentlich bei mit einer Neuordnung der Ehegattenbesteuerung durch Einführung des Splitting, mit einer allgemeinen Senkung des Einkommensteuertarifs im Durchschnitt um 15 v. H., für Einkommen bis zu 1000 DM sogar um 20 v. H., und mit einer Reihe von anderen Erleichterungen und Hilfen. Ich habe diese Politik der Steuersenkung weiter verfolgt. Sie fand ihren Niederschlag oder wird ihn noch finden in Erleichterungen bei der Umsatzsteuer, der Vermögensteuer und der Gewerbesteuer. Damals war der Entschluß zur Einkommensteuerreform 1958 kühn. Er trug wesentlich zu der in diesem Umfang nicht erwarteten Steigerung des Sozialprodukts in 1959 nominell um 8,5 v. H., real um 6,7 v. H., in 1960 sogar nominell um 11,3 v. H. real um 8 v. H. bei, die wiederum eine unentbehrliche Stütze der Währungsstabilität war. Einen weiteren Beitrag zur Stabilität von Preisen und Beschäftigung hat der Bundeshaushalt dadurch geleistet, daß er a) auf Ansprüche an den Kapitalmarkt weitgehend verzichtete und Steuermehreinnahmen zur Finanzierung solcher Bundesausgaben heranzog, die sonst aus Anleihemitteln hätten finanziert werden müssen, b) in größtmöglichem Umfang durch Auslandszahlungen dem inneren Kreislauf Geld entzog und damit in einem geschichtlich einmaligen Umfang kontraktiv wirkte, und zwar 1958 + 1,3 Milliarden DM, 1959 + 1,8 Milliarden DM, 1960 + 2,3 Milliarden DM, 1961 + 3,8 Milliarden DM, zusammen 9,2 Milliarden DM. Der letzte Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Februar 1961 hebt denn auch hervor, wie sehr die öffentlichen Haushalte durch diese Maßnahmen einen mäßigenden Einfluß auf die Nachfrage ausgeübt haben. Buchstabe b) Die zweite große Aufgabe, die vor uns liegt, ist die schrittweise Verbesserung unseres Steuersystems als Ganzen und bestimmter Einzelsteuern. Unsere Einkommensteuer dürfte im allgemeinen bis auf weiteres ihre endgültige Gestalt gewonnen haben. Hier werden sich die Verbesserungen im wesentlichen auf die Beseitigung überholter Steuervergünstigungen und auf den Tarif erstrecken. Der Stand der Vorarbeiten an der Reform der Umsatzsteuer ist bekannt. Soweit die politische Willensbildung vorbereitet werden konnte, ist es geschehen. Der Schwerpunkt weiterer Reformen wird, wie mir scheint, bei der Vermögensteuer, der Gewerbesteuer und der Erbschaftsteuer liegen. Die Überprüfung und Neuordnung dieser Steuern setzt eine umfassende Neubewertung des Grundvermögens auf der Grundlage eines verbesserten Bewertungsgesetzes voraus, dessen Entwurf vorliegt. Die Neuordnung dieser drei Steuern wird weniger ihre gesamte Struktur als vielmehr einzelne Teilprobleme umfassen, die sich bei diesen alten Steuern aus der zwischenzeitlichen Veränderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse und Zielsetzungen ergeben. Es wäre reizvoll, am Ende dieser Legislaturperiode auch einige Gedanken über das Verhältnis der Finanzpolitik zur Konjunkturpolitik zu entwikkeln. Die Hochkonjunktur der Jahre 1.959 und 1960 hat uns hier einige neue Erfahrungen gebracht, die für die Zukunft nicht umgenutzt bleiben sollten. Die wichtigste Erkenntnis ist wohl die, wie wenig unser überliefertes Steuersystem und mehr noch unser Gesetzgebungsverfahren den Anforderungen einer konjunkturgerechten Finanzpolitik genügen. Die verfassungsrechtliche Trennung der Finanzwirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden macht weitgehend eine einheitliche konjunkturgerechte Ausgabengebarung in unserem Lande unmöglich. Auch die rechtsstaatlichen Grundentscheidungen der Verfassung setzen der notwendigen Beweglichkeit und Anpassungsfähigkeit sowohl des Haushalts wie der Steuern Grenzen. Eine antizyklische Finanzpolitik der Überschußbildung in der Höchstkonjunktur, die in älteren Demokratien erfolgreicher geübt wird, ist unter unseren politischen Verhältnissen offensichtlich nur in engen Grenzen möglich. Angesichts dieser unübersteigbaren Verfassungschranken glaubt der Finanzminister der dritten Legislaturperiode es sich als Verdienst anrechnen zu können, mit vielen einzelnen Mitteln — von der Begrenzung der degressiven Abschreibung angefangen über Verzicht auf Kredite bis zur kontraktiven Wirkung zusätzlicher Schuldentilgungen an das Ausland — einen wirksamen Beitrag zur Stabilisierung geleistet zu haben. Jedenfalls haben wir nicht, entmutigt durch die Unzulänglichkeit unseres haushalts- und steuerpolitischen Instrumentariums, die Dinge einfach laufen lassen. In enger Zusammenarbeit mit dem Wirt- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 8807 schaftsminister und der Deutschen Bundesbank ist das Bestmögliche getan worden. Ich bin der Überzeugung, daß unsere bisherigen Maßnahmen die Grundlage zu einem stetigen Wachstum von Wirtschaft und Wohlstand gebildet haben und daß nunmehr die Neufestsetzung des Wechselkurses der Deutschen Mark nach außen die Möglichkeit einer konjunkturgerechten Kredit- und Finanzpolitik wieder erweitert hat. Buchstabe c) Unsere Währungsreserven stiegen von 1958 bis 1960 um 21 v. H. In der gleichen Zeit nahmen sie in Italien um 48 v. H. und in Frankreich um 101 v. H. zu. Die deutschen Währungsreserven, so schnell sie auch gewachsen sein mögen, deckten 1960 den Einfuhrbedarf von nur etwa 8 1/2 Monaten. Die entsprechende Zahl ist für Großbritannien etwa 3 Monate, für Frankreich 4 Monate, für Italien 7 1/2 Monate, für die Schweiz 12 Monate, für die USA 15V2 Monate. Es ließen sich noch weitere Beispiele dafür anführen, daß die Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik keineswegs größer ist als die vieler anderer Länder. Zum Beispiel: Das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen je Erwerbstätigen beträgt — zum Kaufkraftparitätskurs umgerechnet — in Italien 4459 DM, in der Bundesrepublik 9191 DM, in Frankreich 10 527 DM, in Großbritannien 11 443 DM und in den USA 15 640 DM. Das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen war bei uns 1959 durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge mit 32,1 v. H. belastet. Die entsprechende Zahl ist in Frankreich 32,6, in Großbritannien 29,6, in Italien (1958) 28,6, in den USA 25,7 und in der Schweiz (1958) 20,1. Buchstabe d) Auch zu den Bemühungen der Vereinten Nationen in ihrem technischen Beistandsprogramm haben wir in den letzten Jahren einen erheblich höheren deutschen Beitrag geleistet. Diese enge Zusammenarbeit der westlichen Welt bei der Gewährung der Entwicklungshilfe sollte ausgebaut werden, damit jeder fortgeschrittene Industriestaat des Westens dazu nach seiner Leistungsfähigkeit in dem gleichen angemessenen Ausmaß beiträgt. Unsere Finanzhilfe an Entwicklungsländer sollten wir nach sorgfältiger Prüfung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse und immer nur gebunden für bestimmte entwicklungswichtige Vorhaben geben, damit wir echte Freunde gewinnen, die auch in zwanzig oder hundert Jahren noch unserer helfenden Hand dankbar gedenken. Vermeiden wir jede Form von falsch verstandener oder überstürzter Finanzhilfe, die allzu leicht aus Freunden enttäuschte und unwillige Schuldner machen kann. Anlage 4 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Merten zum Entschließungsantrag auf Umdruck 793. Die SPD legt Ihnen mit dem Umdruck 793 einen Entschließungsantrag vor, der einige Sorgen zum Gegenstand hat, die innerhalb der Bundeswehr eine gewisse Rolle spielen. Ich möchte die Gelegenheit benutzen, dabei einige Bemerkungen über die Stellung des einzelnen Soldaten und der Bundeswehr im öffentlichen Leben unseres Landes zu machen. Es war und ist für die Truppe nicht einfach, einen neuen Stil ides Soldatseins in der freiheitlichen Demokratie zu entwickeln, die von der Bundesrepublik darzustellen versucht wird. In die natürlichen Aufbauschwierigkeiten unseres ganzen demokratischen Staatswesens wurde die Bundeswehr hineingestellt mit dem Auftrag, sich harmonisch, unter Vermeidung aller Fehler der Vergangenheit, in diesen Staat einzufügen. Das stellte große Anforderungen an die Führung der Bundeswehr ebenso wie an jeden einzelnen Soldaten. Sie fand hierfür keine wie auch immer geartete Tradition vor und sah sich in den Mittelpunkt innenpolitischer Auseinandersetzungen gestellt. Dabei richtete man sich bei der politischen Auseinandersetzung zwischen der Opposition und der Regierung häufig an die falsche Adresse und manöverierte die Bundeswehr damit in eine Abwehrstellung hinein, die von völlig falschen Voraussetzungen ausging. Wenn wir Sozialdemokraten uns mit der Bundesregierung, der CDU/CSU oder dem Bundesverteidigungsminister auseinandersetzen über politische Fragen, ist es unzulässig, diese Auseinandersetzung abzuleiten in einen falschen Kanal und in der Bundeswehr auf diese Weise einen antisozialdemokratischen Korpsgeist zu entwickeln. Wir halten es für unzulässig und gefährlich, die Bundeswehr als solche zu zwingen, parteipolitisch Stellung zu beziehen. Selbstverständlich hat der einzelne Soldat das Recht der politischen Mitarbeit wie jeder andere Staatsbürger. Die Bundeswehr als solche aber darf niemals in den Verdacht kommen, die Armee der einen oder anderen Partei oder politischen Richtung zu sein. Daraus ergeben sich Folgerungen, für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit in der Bundeswehr und für die psychologische Verteidigung, die ja nur ein Teil dieser Arbeit ist. Die beste psychologische Verteidigung scheint uns ein beispielhaftes Vorleben der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu sein. Jeder einzelne Soldat muß den Wert der kommunistischen Thesen am Maßstab der eigenen demokratischen Erfahrung und des daraus entwickelten Standpunktes messen können. Ein öder Antikommunismus allein ist hier nicht ausreichend und könnte die Meinung entstehen lassen, daß derjenige als guter Demokrat legitimiert ist, der ein möglichst großer Kommunistenfresser ist. Die Einrichtungen unseres demokratischen Staates und seine geistigen Grundlagen müssen den Soldaten, wie allen anderen Staatsbürgern, so wertvoll gemacht werden, daß von daher der Anspruch gerechtfertigt erscheint, für das Leben dieses Staates in Recht und Freiheit Opfer zu bringen. Dabei muß die Achtung vor den demokratischen Einrichtungen des Staates durch Vorgesetzte und führende Persönlichkeiten im öffentlichen Leben vorbildlich sein. Keineswegs als vorbildlich kann es z. B. bezeichnet werden, die parlamentarische Opposition 8808 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 oder eine ganze demokratische Partei oder ihre Vertreter öffentlich zu disqualifizieren oder durch einzelne hochgestellte Soldaten über sie politische Werturteile abgeben zu lassen. Die Opposition ist in der Demokratie ein genauso unentbehrlicher Bestandteil ,der politischen Willensbildung wie die Regierungspartei. Das muß sich aber auch auf dem Gebiete der staatsbürgerlichen Erziehung und Bildung und den damit zusammenhängenden Publikationen niederschlagen. Wenn die politische Auffassung der Opposition verschwiegen wird oder schief dargestellt wird, gewinnt die Vermutung Raum, daß sich hinter der psychologischen Verteidigung ein aus Steuergeldern bezahlter Kampf gegen die Opposition verbirgt. Das kann nicht im Sinne einer demokratischen Regierung oder ihres Verteidigungsministers sein. Deshalb müssen die in der Vergangenheit vorgekommenen Pannen vermieden werden. Die an und für sich schwierige Aufgabe des Soldaten wird bis zum Unerträglichen belastet, wenn die Bundeswehr zum Objekt parteipolitischer Auseinandersetzung wird. Die Diskussion über politische Entscheidungen wird in diesem Hause geführt und wird zwischen politischen Partnern geführt. Es gibt aber keine politische Meinung der Bundeswehr als solche und es darf sie auch nicht geben. Deswegen hat auch niemand im politischen Raum das Recht, eine politische Meinung der Bundeswehr nach außen zu vertreten. Die Bundeswehr ist kein Organ zur Bildung politischer Meinung. Nun zum Umdruck 793. Der einzelne Soldat wird oft in seiner Dienstfreudigkeit beeinträchtigt oder gelähmt durch die allzu bürokratische Behandlung seiner Person. Es kursieren Sorgenkataloge der Soldaten, über deren Inhalt wir im Verteidigungsausschuß sprechen müssen. Zweifellos wäre es in vielen Fällen möglich, Schwierigkeiten zu vermeiden, wenn bei der Truppe Fürsorgeoffiziere oder Fürsorgeunteroffiziere tätig werden könnten. In anderen Ländern hat sich diese Einrichtung hervorragend bewährt. In der Bundeswehr wäre sie eine dringende Notwendigkeit. Die SPD will durch ihren Antrag auf Umdruck 793 nur einige Dinge aus den Sorgen der Bundeswehr herausgreifen. Dazu gehört die Angleichung des Wehrsoldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die von uns vorgeschlagene Erhöhung um 25% entspricht der Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst seit dem Erlaß des Wehrsoldgesetzes. Der Wehrsold ist ja kein reines Taschengeld, sondern der Wehrpflichtige hat mit ihm zahlreiche Ausgaben zu bestreiten, die unmittelbar mit seinem soldatischen Leben zusammenhängen. An den Wehrpflichtigen denken wir auch, wenn wir als zweiten Punkt unseres Antrages die Bundesregierung ersuchen, die Zahl der Familienheimfahrten auf acht zu erhöhen. Leider haben fast drei Fünftel aller Soldaten zwischen ihrem Standort und ihrem Heimatort eine Entfernung von über 300 km zu überwinden. Unzuträglichkeiten aller Art sind die Folge. Hier kann nur eine Vermehrung der Familienheimfahrten auf Kosten des Bundes helfen, wenn es nicht möglich ist, die Wehrpflichtigen in der Nähe ihres Heimatortes einzuziehen. Die SPD ersucht ferner, bei der Trennungsentschädigung großzügiger zu verfahren, insbesondere wenn der Soldat nach seinem Eintritt in die Bundeswehr heiratet, die Ehefrau aber nicht am Standort wohnt. Er bekommt dann keine Trennungsentschädigung, steht deswegen bei der Wohnraumbeschaffung an letzter Stelle, und in zahlreichen Fällen entstehen außerordentlich schwierige Familienverhältnisse. Dasselbe gilt auch für diejenigen Soldaten, die in Lazarette, weit entfernt von ihrem Standort, eingewiesen werden. Der letzte Wunsch der SPD an die Bundesregierung ist das Ersuchen, auf das Sterbegeld nach der Reichsversicherungsordnung zu verzichten, wenn der Bund die Beerdigung eines verstorbenen Soldaten besorgt hat. Den Familienangehörigen entstehen auch dann noch Kosten, die weit über das Sterbegeld hinausgehen. Die SPD ist der Meinung, daß durch die großzügige Abstellung einiger ungewollter Mißstände eine wesentliche Verbesserung des Betriebsklimas innerhalb der Bundeswehr möglich ist. Sie will durch ihren Entschließungsantrag dazu beitragen, der Bundeswehr bei der Meisterung ihrer schwierigen Aufgaben zu helfen. Die SPD bittet daher, ihren Forderungen und Anträgen zu folgen. Anlage 5 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Büttner für die Fraktion der SPD zum Entschließungsantrag auf Umdruck 801. Dieser Entschließungsantrag, den meine Fraktion initiativ als erste eingebracht hat, wonach die Bundesregierung ersucht wird, im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 23.2.1961 betr. Finanzierung der Bergmannsprämie im Benehmen mit den Ländern dafür zu sorgen, daß für die betroffenen Bergarbeiter und Bergbauangestellten keine wirtschaftlichen Benachteiligungen eintreten und dem Bundestag unverzüglich zu berichten, deckt sich im Kern mit dem Anliegen des 8 Tage später von der CDU eingereichten Entschließungsantrages auf Umdruck 827. Ich freue mich, daß unsere Initiative sich bei den verschiedensten Stellen anregend ausgewirkt und bewirkt hat, daß sich Bundesregierung und Mehrheitsfraktion mit der durch das Urteil entstandenen schwierigen Lage der Bergleute befaßt haben. Es soll in einer kurzen Begründung nicht meine Aufgabe sein, mich in wirtschaftspolitischen Erörterungen wegen der Veränderungen in der Struktur des Bergbaues zu ergehen und Feststellungen zu treffen, inwieweit es an einer sinnvollen Planung auf dem gesamten Energiemarkt überhaupt fehlt. Zweck und Ziel meiner heutigen Darlegungen soll sein, daß wir zu einer gemeinsamen Auffassung in der Richtung kommen, den Bergleuten eine wirksame Hilfe zukommen zu lassen und einen wirt- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 8809 schaftlichen Schaden für die Menschen zu verhüten, die ihrem schweren Berufe im Untertagebergbau nachgehen, Tag für Tag dem Tode ins Auge schauen und dankbar für jeden Tag sind, den sie gesund die Grube verlassen könnnen. Ich kenne den Umfang der Gesundheitsschäden, den die Bergleute bei ihrer Untertagearbeit, fern dem natürlichen Licht, nehmen. Ich kenne das aus meiner 30jährigen Tätigkeit bei der Knappschaft. Es darf nicht sein, daß durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft unsere Bergleute wirtschaftlichen Schaden nehmen, die gleichen Bergleute, die nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 in vorderster Front, oder um es in Bergmannsprache auszudrücken — vor Ort — schier Unglaubliches im Wiederaufbau geleistet haben. Wir dürfen nicht vergessen, daß uns als einzige Devisen nur der Fleiß des deutschen Arbeiters zur Verfügung stand, allen voran der unserer Bergleute. Wir haben in jüngster Vergangenheit auf einem anderen Gebiet unserer Wirtschaft, nämlich in der Landwirtschaft, eine Notlage anerkannt und unsere Zustimmung zu einer Dreihundertmillionen-Erhöhung nicht versagt. Ich will das nicht kritisieren; ich nehme an, daß wir gemeinsam die Notwendigkeit, so zu handeln, eingesehen haben. Deshalb habe ich auch die Hoffnung, daß, wenn es um unsere Bergleute geht, wir ebenfalls zu einer gemeinsamen Auffassung kommen. Wir wollen ihnen kein Almosen geben, wir wollen ihnen in Anerkennung dessen, was sie in der Vergangenheit geleistet haben und jetzt noch leisten, Gerechtigkeit widerfahren lassen. Es kriselt im deutschen Bergbau in verschiedenen Beziehungen. Der deutsche Bergbau hat keinen ausreichenden jungen kräftigen Nachwuchs, es kommt zur Anwerbung von Fremdarbeitern. Die Werbungskosten, die den Bergbau stärkstens belasten, sind ungeheuerlich hoch. Den jungen Menschen ist der Bergbau nicht mehr sicher genug. Sie suchen sich einen anderen Beruf, der ihnen wirtschaftlich gesicherter erscheint. Das ist ein nicht zu übersehender Tatbestand. Hinzu kommt, daß die Bergleute, wie sonst niemand, mit außerordentlich hohen Sozialversicherungsabgaben belastet sind. Der Bergbau kann die Bergmannsprämie aus eigenen Kräften nicht aufbringen. Bund und Länder müssen, wie seit 5 Jahren, ihren Beitrag leisten. Die steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlten Beträge von 2,50 bzw. 1,25 DM je Schicht müssen für die Untertagebergarbeiter und Untertageangestellten erhalten bleiben. Während im Jahre 1957 die Bergmannsprämie für den Steinkohlenbergbau — nur der ist vom Urteil des Gerichtshofes betroffen — ohne Saargebiet rund 176 Millionen DM betrug, waren 1960 nur noch rund 130 Millionen ohne Saargebiet und 147 Millionen mit Saargebiet erforderlich. An diesen wenigen Zahlen mögen Sie den Rückgang im Steinkohlenbergbau erkennen, mögen Sie erkennen, daß wir die Verpflichtung zu einer echten Hilfe haben. Ich darf Sie bitten, meine sehr verehrten Damen und Herren, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. Anlage 6 Umdruck 781 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Krammig, Dr. Stoltenberg, Glüsing, Struve und Fraktion zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2300, 2509). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich einen Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei vorzulegen und mitzuteilen, ob die im Haushaltsplan zur Förderung der Seefischerei vorgesehenen Maßnahmen erweitert werden müssen oder zusätzliche Hilfsmaßnahmen erforderlich sind. Bonn, den 14. März 1961 Gewandt Krammig Dr. Stoltenberg Leicht Baier (Mosbach) Dr. Aigner Schneider (Hamburg) Varelmann Struve und Fraktion Kisters Dr. Hahne Riedel (Frankfurt) Dr. Bucerius Giencke Goldhagen Wendelborn Frau Engländer Anlage 7 Umdruck 791 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Mittel des Bundes zur Durchführung der Vorschläge des Wissenschaftsrates auch für Grunderwerbs- und Aufschließungskosten zu bewilligen; 2. die Bemessungsgrundlage für die Stipendien und Darlehen nach dem „Honnefer Modell" um 25 v. H. anzuheben. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion 8810 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 Anlage 8 Umdruck 793 Entschließungsantrag der Fraktion. der SPD zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 2050 Anlage, 2513). Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, 1. dem Bundestag eine Novelle zum Wehrsoldgesetz vorzulegen zur Anpassung des Wehrsoldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Wehrsolderhöhung um 25 v. H. im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung vorzunehmen; 2. den Wehrpflichtigen pro Jahr 8 Familienheimfahrten zu gewähren; 3. Trennungsentschädigungen auch in den Fällen zu zahlen, in denen der Soldat (Beamte, Angestellte oder Arbeiter) a) nach Versetzung aus seinem Standort die Ehe eingeht, aber der Wohnsitz der Ehefrau außerhalb liegt, b) zur Heilbehandlung in ein Lazarett, Krankenhaus oder dergleichen dienstlich außerhalb seines Standortes eingewiesen wird; 4. bei Todesfällen von Soldaten usw. auf die Einnahme des Sterbegeldes nach § 309 der RVO zu verzichten und durch Beihilfen für eine würdige Bestattung zu sorgen. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 796 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern über eine koordinierte Verwendung der Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes und des zivilen Bevölkerungsschutzes mit dem Ziel zu verhandeln, daß die Hubschrauber des Bundes auch für Zwecke der Verkehrsüberwachung und des Unfallhilfsdienstes zur Verfügung stehen können. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 801 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Februar 1961 betr. Finanzierung der Bergmannsprämie im Benehmen mit den Ländern dafür zu sorgen, daß für die 'betroffenen Bergarbeiter und Bergbauangestellten keine wirtschaftlichen Benachteiligungen eintreten und dem Bundestag über das Veranlaßte unverzüglich zu berichten. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 807 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2050 Anlage, 2521). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Plan über ein Fünfjahresprogramm für den Bau von Studentenwohnheimen auszuarbeiten' und die anteiligen Mittel jeweils in die Haushaltspläne einzusetzen; 2. dem Bundestag bis zur Vorlage des Haushaltsplans 1962 über den Stand des Studentenwohnheimbaues zu berichten; 3. die Kostenbeteiligung der Bauträger neu festzulegen und anstelle der unzweckmäßigen Drittelung der Beträge eine Verteilung auf Bauträger, Bund und Länder nach dem Schlüssel 20 : 40 : 40 vorzusehen. Bonn, den 8. März 1961 Frau Krappe Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 808 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 2050 Anlage, 2513). Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, 1. dem Verteidigungsausschuß über die begonnene Überprüfung der Verteidigungskonzeption der Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153' Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 8811 NATO und darüber zu berichten, welche Haltung die Bundesregierung dabei einzunehmen gedenkt; 2. die Fähigkeit der Bundeswehr zur Abwehr eines mit konventionellen Mitteln unternommenen Angriffs zu stärken a) durch die in angemessener Zeit vorzunehmende Ausstattung der Bundeswehr mit standardisierten Kampffahrzeugen, die gemeinsam mit den Verbündeten sorgsam zu entwickeln sind, b) durch die Beseitigung des Typenwirrwarrs in der Ausstattung der Bundeswehr mit Räderfahrzeugen, c) durch die Verwendung von zusätzlich gewährten Personalstellen für Soldaten zur Verstärkung der Territorialverteidigung. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 811 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 2050 Anlage, 2513). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) unverzüglich dem Verteidigungsausschuß die Zustandsberichte der Inspekteure (Heer), (Luftwaffe), (Marine) sowie neun weiterer Einheiten aus diesen Teilstreitkräften zu übermitteln und im Ausschuß zu erläutern; b) eine Rangliste für Offiziere zu erstellen und diese offen zu legen; c) in Anbetracht des Fehlens von 22 000 Wohnungen für Bundesbedienstete mit Hilfe des Fertigbausystems diesen Notstand für die betroffenen Familien binnen 18 Monaten zu beheben. Bonn, den 8. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 812 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Ziviler Bevölkerungsschutz (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die im Einzelplan 36 unter Kap. 36 04 Tit. 956 und Kap. 36 06 Tit. 622 vorgesehenen Informationen zu einem Weißbuch über den Zivilen Bevölkerungsschutz zusammenzufassen und den Inhalt der Bevölkerung durch Wort, Bild und Ton nahezubringen. Bonn, den 8. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 15 Umdruck 816 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in den Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 die gemäß §§ 41, 42, 43, 44, 45, 46 Abs. 1 und § 61 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes einzustellenden Mittel in dem Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — in Ansatz zu bringen. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 16 Umdruck 827 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510). Der Bundestag wolle beschließen: Um eine geordnete Fortführung der weiterhin erforderlichen Anpassung des Steinkohlenbergbaus an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt zu ermöglichen und die Interessen der deutschen Bergarbeiter zu wahren, ist es notwendig, Maßnahmen zu treffen, daß die Entscheidung des Gerichtshofs der Montanunion über die Unzulässigkeit der Bergmannsprämie und das Auslaufen des § 23 des Übergangsabkommens zum Montanunionvertrag keine Beeinträchtigung des sozialen Status der deutschen Bergarbeiter zur Folge haben. Die Bundesregierung wird daher ersucht, 1. nach Lösungen zu suchen, die sicherstellen, daß die soziale Stellung, welche die Bergarbeiterschaft auf Grund der Zahlung der Bergmannsprämie innehat, in vollem Umfange aufrechterhalten bleibt; 2. dafür Sorge zu tragen, daß die auf Grund des Artikels 56 des Montanunionvertrages zu erlassenden Richtlinien entsprechend der Grundsatzerklärung der Bundesregierung vom 16. September 1959 in ihrem Inhalt so ausgestaltet werden, daß der soziale Status der betroffenen Arbeit- 8812 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 nehmerschaft unter Berücksichtigung der nach den bisherigen Richtlinien getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung erhalten bleibt. Bonn, den 14. März 1961 Becker (Pirmasens) Berger Dr. Burgbacher Draeger Gottesleben Holla Hoogen Horn Kisters Dr. Kliesing (Honnef) Krüger (Neheim) Mick Müser Pelster Dr. Philipp Ruland Dr. Schmidt (Wuppertal) Winkelheide Dr. Krone und Fraktion Anlage 17 Umdruck 828 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP und der Gruppe der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Die vielseitige und wachsende Förderung von Wissenschaft und Forschung bedarf dringend einer gewissen Koordinierung. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die verschiedenen diesbezüglichen Anregungen des Haushaltsausschusses, des Bundesrechnungshofes sowie der von Mitgliedern des Bundestages und der Länderparlamente erarbeitete „Entwurfeines Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung einer Forschungskartei" leider nicht ausreichend beachtet warden sind. Die Bundesregierung wird ersucht, mit dein Ländern eine laufende, sparsame und die Entscheidungsfreiheit nicht beeinträchtigende Koordinierung so zu vereinbaren, daß 1. alle Stellen des Bundes und der Länder, die Forschungsaufträge finanzieren oder durchführen, sich laufend über den Stand der öffentlichen Förderung unterrichten können; 2. eine Doppelfinanzierung und die Förderung von Parallelvorhaben auf die Fälle beschränkt werden, in denen dies von der Sache her geboten erscheint; 3. vor Erteilung von Forschungsaufträgen und evtl. Anschlußaufträgen festgestellt werden kann, wo die erforderlichen sachlichen Voraussetzungen (z. B. Apparate oder Personal) vorhanden sind. Bonn, den 14. März 1961 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Krone und Fraktion Bading Ollenhauer und Fraktion Margulies Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Gruppe Anlage 18 Umdruck 831 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiet des dungswesens a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des „Honnefer Modells" (Stipendien und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland 800 000 DM" 4. In Titel 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 832 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 2050 Anlage, 2503). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — wird der neueingefügte Leertitel 602 — Zweites Fernsehprogramm — gestrichen. Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 833 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 12 — Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 8813 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2050 Anlage, 2511). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß bei allen Anleihen und Krediten oder Kreditbürgschaften der Bundesrepublik an das Ausland eine Vertragsbestimmung aufgenommen wird, durch die bei dem mit dem Vertragsobjekt zusammenhängenden Verkehrsaufkommen eine Diskriminierung deutscher Firmen, insbesondere der deutschen Luftfahrtunternehmen und der deutschen Seeschiffahrt ausgeschlossen wird. Bonn, den 14. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 834 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 2Q50 Anlage, 2513). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Angemessenheit der Wehrsoldsätze nach dem Wehrsoldgesetz zu überprüfen; 2. die bisherige Regelung des Fahrkostenersatzes bei Familienheimfahrten von Wehrsoldempfängern dahin zu verbessern, daß a) während eines Grundwehrdienstes von 12 Monaten aa) verheirateten Wehrsoldempfängern für 6 Besuchsfahrten die Fahrkosten, bb) ledigen Wehrsoldempfängern für 3 Besuchsfahrten die Fahrkosten, b) während eines Grundwehrdienstes von 6 Monaten allen Wehrsoldempfängern für eine Besuchsfahrt die Fahrkosten gewährt werden; — Tarifliche Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen —3. außerdem zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise Besuchsfahrten für Wehrsoldempfänger verbilligt werden können; 4. von der Geltendmachung etwaiger Ansprüche des Bundes gemäß § 203 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) zu Gunsten der Angehörigen der verstorbenen Soldaten abzusehen. Bonn, den 14. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 22 Umdruck 835 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Richtlinien hinsichtlich der Kostenbeteiligung für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten zugunsten finanzschwacher Gemeinden so zu ändern, daß der Bund 40 v. H. der Gesamtkosten trägt. Bonn, den 15. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 23 Umdruck 836 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmücker, Dr. Pflaumbaum, Bauknecht, Glüsing (Dithmarschen), Fritz (Welzheim), Struve und Fraktion zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2300, 2509). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Eierwirtschaft herausgestellt haben, entweder im Rahmen der geltenden Bestimmungen auszuräumen oder, falls das nicht möglich ist, eine Novelle vorzulegen, durch die bessere Wettbewerbsverhältnisse mit dem Ausland hergestellt werden; 2. eine sofortige Prüfung darüber anzustellen, inwieweit die Vorschriften bei der Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für die Landwirtschaft sich hemmend für die auf die Veredelungswirtschaft angewiesenen bäuerlichen Familienbetriebe auswirken und einer industriellen Agrarproduktion Vorschub leisten. Gegebenenfalls sind Änderungsvorschläge zu machen; 3. ehestens Vorschläge zu unterbreiten, damit die Geflügelhaltung bevorzugt dem bäuerlichen Familienbetrieb vorbehalten bleibt und gegebenenfalls diesen Betrieben mit Zuschüssen und verbilligten Krediten Unterstützung zu gewähren; 4. Vorschläge zu machen, damit auch die Schweinemast unter besonderer Berücksichtigung der Verwertung der Inlandfutterproduktion den bäuer- 8814 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 lichen Familienbetrieben bevorzugt vorbehalten bleibt. Bonn, den 15. März 1961 Schmücker Dr. Pflaumbaum Bauknecht Glüsing (Dithmarschen) Fritz (Welzheim) Fuchs Solke Hesemann Mühlenberg Bauer (Wasserburg) Funk Dr. Stecker Dr. Siemer Holla Struve und Fraktion Anlage 24 Umdruck 838 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Furler, Birkelbach, Margulies und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2050 Anlage, 2511). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, auf die Deutsche Bundesbahn dahin einzuwirken, daß für alle Personen befördernden Züge zur Sicherung der Verbindung mit Straßburg ein kurzer Zwischenaufenthalt in Offenburg vorgesehen wird. Bonn, den 16. März 1961 Dr. Furler Dr. Burgbacher Dr. Deringer Höfler Lenz (Brühl) Dr. Löhr Dr. Philipp Margulies Spitzmüller Dr. Stammberger Birkelbach Corterier Frehsee Dr. Greve Dr. Harm Jacobs Jürgensen Müller (Worms) Frau Nadig Paul Frau Renger Frau Rudoll Seither Dr. Tamblé Welslau Wittrock Anlage 25 Umdruck 839 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der im Sperrvermerk zur Zweckbestimmung vorgesehene Betrag von 27 717 400 DM um 829 000 DM auf 26 888 400 DM gekürzt. In den Erläuterungen zu Tit. 614 a) zu 1. erhält der letzte Absatz folgende Fassung: „Falls das Abkommen im Rechnungsjahr 1961 nicht zustande kommt, werden veranschlagt a) für die Deutsche Forschungsgemeinschaft ein Betrag von 42 400 000 DM Der Bundesminister des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus weitere Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen bis zu 10 000 000 DM; b) für die Max-Planck-Gesellschaft ein Betrag von 13 315 000 DM." Bonn, den 16. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Schoettle Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 26 Umdruck 840 Entschließungsantrag der Abgeordneten Stiller, Epleé, Wieninger und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 07 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 2050 Anlage, 2506). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Gebühren des Bundespatentamtes so zu gestalten, daß zwar die Kosten des Amtes für den gewährten Rechtsschutz gedeckt, aber keine Überschüsse erzielt werden. Bonn, den 17. März 1961 Stiller Epleé Wieninger Sühler Spies (Emmenhausen) Vogt Lermer Wittmann Günther Kirchhoff Bauer (Wasserburg) Lang (München) Höcherl Dr. Dollinger Schmücker Anlage 27 Umdruck 841 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbe- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1961 8815 reich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2050 Anlage, 2511). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. April 1961 geeignete Vorschläge zu unterbreiten, wie die insbesondere den Reedereien und Werften und der exportintensiven Wirtschaft durch die DM-Aufwertung entstandenen und noch entstehenden Verluste ausgeglichen werden können. Bonn, den 17. März 1961 Eisenmann Dr. Mende und Fraktion Anlage 28 Umdruck 842 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 2050 Anlage, 2528). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 Tit. 300 — Minderausgabe im Bundeshaushalt 1961 — wird der Ansatz von — 524 718 100 DM um - 180 000 DM auf — 524 898 100 DM erhöht. Bonn, den 17. März 1961 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zu einer Zusatzfrage Abgeordneter Dr. Dollinger.


Rede von Dr. Werner Dollinger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, ist beabsichtigt, diesen Entwurf ähnlich wie die Einkommensteuerrichtlinien den interessierten Kreisen zugänglich zu machen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Sobald mit den Ländern ein Einvernehmen über die Neufassung erzielt ist, wird der Entwurf auch mit den beteiligten Wirtschaftsverbänden und sonstigen Verbänden, z. B. dem der Steuerberater, erörtert werden. Der Entwurf wird künftig nicht mehr die Bezeichnung enthalten „Nur für den Dienstgebrauch".