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ID0314730800

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    Deutscher Bundestag 147. Sitzung Bonn, den 8. März 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 8289 A Beileid zum Hinscheiden von König Mohamed V. von Marokko 8289 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2159) 8289 B Austritt des Abg. Behrisch aus der Fraktion der SPD 8289 D Fragestunde (Drucksachen 2564, 2578) Frage des Abg. Dr. Kohut: Zusagen zu Lasten des Bundeshaushalts in den Entwicklungsländern Dr. von Brentano, Bundesminister . 8290 A Dr. Kohut (FDP) 8290 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Ausgleich des Haushaltsdefizits von Kamerun durch die Bundesrepublik Dr. von Brentano, Bundesminister . 8290 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 8290 C Fragen der Abg. Dr. Kohut und Dr. Bucher: Deutsches Privateigentum in den USA Dr. von Brentano, Bundesminister . 8290 D, 8291 A, B, C, D Dr. Kohut (FDP) . . . . 8290 D, 8291 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 8291 B Memmel (CDU/CSU) 8291 C Ritzel (SPD) 8291 C Dr. Bucher (FDP) 8291 D Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Abkommen über den Austausch von therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs Dr. von Brentano, Bundesminister . 8292 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 8292 A Frage des Abg. Paul: Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge Dr. von Brentano, Bundesminister . 8292 B Frage des Abg. Metzger: Artikel im Bulletin über die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius . . . . 8292 C Fragen des Abg. Dr. Mommer: Europäische Konventionen über die Auslieferung und über den Rechtshilfeverkehr Schäffer, Bundesminister 8292 D, 8293 B, C, Dr. Mommer (SPD) 8293 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1961 Frage des Abg. Dröscher: Verbot der Ausstellung deutscher Erzeugnisse in Klubs der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8293 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8293 D Frage des Abg. Rademacher: Finanzierung einer Amerikareise des Hamburger CDU-Vorsitzenden Blumenfeld Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8294 A Dr. Dahlgrün (FDP) 8294 A Frage des Abg. Unertl: Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8294 B, D Unertl (CDU/CSU) 8294 B, C Frage des Abg. Dürr: Forderung der Sozialausschüsse der christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft betr. Besetzung der Industrie- und Handelskammern Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8294 D, 8295 A Dürr (FDP) 8294 D Fragen des Abg. Merten: Tätigkeit des Wehrbeauftragten des Bundestages Strauß, Bundesminister . . . . 8295 A, C Börner (SPD) . . . . . . . . 8295 B, C Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Verwendung des Begriffs „reinrassig" zur Kennzeichnung der Zusammensetzung eines Bataillons Strauß, Bundesminister . 8295 C, 8296 A Jahn (Marburg) (SPD) . . 8295 D, 8296 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Ehemalige Wehrmachtliegenschaften in der Gemeinde List auf Sylt Strauß, Bundesminister . . . . 8296 B, D Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . 8296 C, D Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Schäden durch Bundeswehrfahrzeuge Strauß, Bundesminister . . . . 8297 A, D, 8298 A, B Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 8297 D Dröscher (SPD) 8298 A, B Frage des Abg. Gewandt: Gutachten über einen Anschluß des Hamburger Hafens an das europäische Wasserstraßennetz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8298 C Frage des Abg. Dr. Dahlgrün: Auslegung der Unfallstatistik für die Autobahnstrecke Frankfurt—Mannheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8298 D Frage {des Abg. Josten: Elektrifizierung der Ahrstrecke der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8299 A Josten (CDU/CSU) 8299 A Fragen des Abg. Berger: Verzögerung bei Postsendungen Stücklen, Bundesminister . . . . 8299 B, C Berger (CDU/CSU) 8299 B Frage des Abg. Büttner: Dringlichkeitsliste der Wohnungsuchenden Dr. Ernst, Staatssekretär 8299 C, D, 8300 A Büttner (SPD) . . . . . 8299 D, 8300 A Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2547) 8300 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 2500) Frau Rösch (CDU/CSU) 8300 B Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 2501) Frau Rösch (CDU/CSU) . . . . . 8300 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8300 B Brese (CDU/CSU) . . . . . . . 8301 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8301 D Memmel (CDU/CSU) 8302 B Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 8302 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 8302 D, 8306 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 8304 A Schoettle (SPD) 8305 B Dr. Mommer (SPD) 8305 D Dr. Krone (CDU/CSU) 8306 C Lenz (Trossingen) (FDP) 8307 B Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 2502) 8307 D Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 2503) Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 8308 A, 8328 A Erler (SPD) 8310 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8321 A Dr. Bucher (FDP) . . . 8324 C, 8341 C Dr. Deist (SPD) . . . . 8328 B, 8338 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8332 B Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 8335 D Schmücker (CDU/CSU) 8337 A Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . 8339 A Etzel, Bundesminister . . . . . 8339 C, 8342 B, 8343 A, 8343 D Ritzel (SPD) . . 8340 B, 8342 D, 8345 B Rasner (CDU/CSU) 8343 A Dr. Schäfer (SPD) 8343 B Hermsdorf (SPD) . . . 8344 A, 8344 D Dr. Conring (CDU/CSU) 8344 D Dr. Arndt (SPD) 8347 A Dr. Krone (CDU/CSU) 8347 D Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 2504, zu 2504) Dr. Conring (CDU/CSU) 8348 A Wischnewski (SPD) 8348 A Dr. von Brentano, Bundesminister 8351 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 8354 A Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505); in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Niederalt (CDU/CSU) . . 8355 D, 8358 D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 8357 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8357 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8358 C, 8367 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 8359 A, 8360 A Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . 8359 C, 8371 C Lohmar (SPD) 8360 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 8374 C Nächste Sitzung 8375 D Anlagen 8377 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1961 8289 147. Sitzung Bonn, den 8. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9. 3. Dr. Bande 10. 3. Bazille 15. 3. Bergmann * 10. 3. Berkhan* 10. 3. Birkelbach* 10. 3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10. 3. Dr. Burgbacher * 10. 3. Caspers 1. 4. Cramer 10. 3. Dr. Deist * 10. 3. Demmelmeier 18. 3. Deringer * 10. 3. Dewald 10. 3. Eilers (Oldenburg) 8. 3. Engelbrecht-Greve * 10. 3. Etzenbach 8. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 10. 3. Frau Friese-Korn 11. 3. Fritz (Welzheim) 10. 3. Dr. Furler * 10. 3. Gaßmann 10. 3. Geiger (München) * 10. 3. Frau Geisendörfer 10. 3. Dr. Greve 10. 3. Hahn* 10. 3. Hörauf 10. 3. Hufnagel 8. 3. Illerhaus * 10. 3. Jacobs 8. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer * 10. 3. Keuning 9. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 8. 3. Koch 9. 3. Dr. Kopf * 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Dr. Kreyssig * 10. 3. Kroll 8. 3. Kühlthau 8. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Lenz (Brühl) * 10. 3. Dr. Lindenberg * 10. 3. Dr. Löhr * 10. 3. Lücker (München) * 10. 3. Margulies * 10. 3. Mauk 11. 3. Metzger * 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann * 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Pelster 8. 3. Dr.-Ing. Philipp * 10. 3. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler 8. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Ruhnke 25. 3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) * 10. 3. Schmidt (Hamburg) * 10. 3. Schneider (Hamburg) 8. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Frau Dr. Schwarzhaupt 8. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter * 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 8. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Worms 8. 3. Wullenhaupt 8. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Enk 31. 3. Funk 18. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. Rademacher 18. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Anlage 2 Umdruck 784 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 05 - Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (Drucksachen 2050, 2504). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 - Allgemeine Bewilligungen - In Tit. 669 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern (bilaterale und multilaterale Hilfsmaßnahmen) - erhält Absatz 3 der Erläuterungen folgende Fassung: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen vertragliche Bindungen bis zur Höhe von 215 000 000 DM mit Wirkung für die folgenden Rechnungsjahre einzugehen." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion 8378 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1961 Anlage 3 Umdruck 786 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 2050 Anlage, 2503) . Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — wird folgender neuer Tit. 602 als Leertitel ausgebracht: „Tit. 602 Zweites Fernseh-Programm — DM Zu Tit. 602 Vorsorglich für ,den Fall eines Auslagenersatzes gemäß §§ 662 ff. BGB." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 4 Umdruck 787 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung ,des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen 2050 Anlage, 2501). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 Tit. 600 — Zuschuß an die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft - (Drucksache 2501 S. 15) wird der Ansatz von 63 500 DM um 10 000 DM auf 73 500 DM erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 5 Umdruck 788 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 2050 Anlage, 2503). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 04 01 Tit. 850 — Anschaffung von verwaltungseigenen Fahrzeugen — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 13 600 DM um 8 900 DM auf 22 500 DM erhöht. In den Erläuterungen wird in Nr. 1 — Erstmalige Anschaffungen — das Wort „keine" durch folgenden Text ersetzt: „Zur ständigen Verfügung für den Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers ist die Neuanschaffung eines Personenkraftwagens erforderlich. Es ist vorgesehen: 1 Mercedes 180 . . . . . . . . 8 900 DM" 2. In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 25 05 S. 3) wird der Ansatz van 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit. 614 c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer, Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1961 8379 In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des „Honnefer Modells" (Stipendien und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland 800 000 DM" 3. In Lt. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion „Künstlerhilfe" . . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM Ferhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 7. In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 Gem VO) (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 798 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen 2050 Anlage, 2501). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 Tit. 954 — Umgestaltung des Plenarsaals und Instandsetzungsarbeiten — (Drucksache 2501 S. 17) wird der Ansatz von 1 200 000 DM um 500 000 DM auf 700 000 DM gekürzt. Der Sperrvermerk wird gestrichen. Bonn, den 7. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 800 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen 2050 Anlage, 2501). In Kap. 02 01 wird Tit. 954 — Umgestaltung des Plenarsaals und Instandsetzungsarbeiten — gestrichen. Bonn, den 8. März 1961 Brese
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    Das ist ganz leicht zu erklären, Herr Kollege Lohmar: unbegründete Besorgnis! Dafür gilt, was ich gerade gesagt habe: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an euren Vorurteilen messen! Ich bin also gern bereit, mich diesem Test zu stellen; das wird auch gegenüber dem Kuratorium geschehen. Ich darf Ihnen sagen, Herr Kollege Lohmar: ich habe bisher nicht ein einziges. kritisches Wort über irgendeine der in der Zwischenzeit herausgekommenen Publikationen der Bundeszentrale gehört, kein kritisches Wort von irgendeinem Mitglied des Kuratoriums. Das ist, glaube ich, für mich ein ganz schönes Alibi. Dieses Alibi wird sich bis zu den Landeszentralen herumsprechen, selbst wenn es etwas länger dauert; aber ich bin da ganz getrost.
    Dann haben Sie etwas gesagt, was natürlich ein Ausdruck Ihrer Politik ist. Sie haben einen Akzent auf Personalien gelegt und vor einer parteipolitischen Verengung — ich glaube, diesen Ausdruck haben Sie gebraucht — gewarnt. Meine Damen und Herren, ich neige nicht zu einer parteipolitischen Verengung. Ich bin ein Anhänger eines Prinzips, das den Versuch macht, die qualifiziertesten Leute nach den unparteilichsten und objektivsten Methoden für bestimmte Arbeitsplätze auszuwählen. Das gefällt auch meinen eigenen politischen Freunden nicht immer sehr. Ich halte also nichts von der Patronage auf der Basis des Parteibuches, weil man damit im öffentlichen Dienst — wie ich meine Aufgabe sehe
    — im Grunde sehr schlecht fährt. Denn wenn wir uns Leute engagieren, deren Leistung hinter dem zurückbleibt, was erwartet wird, können wir uns nicht damit entschuldigen, daß wir ja einen Parteienproporz gewahrt hätten, und wir können dann nicht bitten, so nett zu sein und das anzuerkennen, sondern wir werden dann getadelt.

    (Zuruf von der SPD: Konfessionsproporz!)

    — Gleichgültig, welche Art von Proporz. Wir werden getadelt, wenn wir leistungsmäßig nicht das bieten, was man erwarten kann. Ich darf Sie darauf hinweisen, Herr Kollege Lohmar, daß das gar nicht meine Erfindungen sind. Es steht vielmehr schon im Grundgesetz, daß — ich erhebe jetzt keinen Anspruch auf genaues zitieren — ohne Ansehen der Haut- oder der Haarfarbe, des Glaubens, der Abstammung, der politischen Anschauung usw, nur das Gesetz, nur die Unparteilichkeit gelten soll. Wenn das im Grundgesetz steht, dann soll man mich, den man immer darauf anspricht, daß ich das Grundgesetz peinlichst zu hüten habe, doch nicht in diese Art von Versuchung bringen, daß man mir nahelegt: Könntest du nicht doch vielleicht etwas parteipolitische Gesichtspunkte geltend machen? Ich sage Ihnen, daß bis heute — ich spreche von meiner Amtszeit — nicht eine einzige Anstellung bei der Bundeszentrale für Heimatdienst unter parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgt ist, nicht eine einzige, und dabei wollen wir auch bleiben. Wenn von irgendeiner Seite des Hohen Hauses besonders geeignete und qualifizierte Leute vorgeschlagen werden, so haben diese den Test mit anderen geeigneten Bewerbern auszuhalten. Solche Stellen haben wir in der letzten Zeit bereits ausgeschrieben; ich denke gerade an einen ganz bestimmten Fall. Wir werden das auch weiter tun, und wir werden uns bemühen, wirklich auf eine qualitative Auslese zu sehen und nicht eine mehr oder minder versteckte parteipolitische Sortierung vorzunehmen. Denn auf die Dauer würde das dieser Arbeit nicht dienen. Dort muß ohne jedes Vorurteil und ohne jede Voreingenommenheit gearbeitet werden können.
    Eine gewisse Ausnahme gilt, wie Sie wissen, bei der Herausgabe der Zeitung „Das Parlament". Da hat man sich darauf verständigt, daß beide Seiten des Hohen Hauses die Redaktion bilden sollten. Gleichgültig, ob ich es für richtig halte oder nicht, das ist eine Sache, die wir durchgehalten haben und weiter durchhalten werden. Aber man soll nicht die Berücksichtigung parteipolitischer Gesichtpunkte an den Minister heranbringen, wenn er nach dem Grundgesetz geradezu gehalten ist, das nicht zu tun.



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    Das bringt mich zu dem zweiten, dem Ost-West-Institut; ich darf diesen abgekürzten Arbeitstitel einmal verwenden. Auch da haben Sie Bedenken hinsichtlich der Personalien erhoben. Ich will Ihnen nur mal die Namen der vier Professoren nennen, die jetzt dorthin in ein Direktorium berufen werden. Das ist der Professor Boris Meissner aus Kiel — wie Sie zugeben werden, einer der hervorragendsten Kenner dieses Feldes —, das ist der Professor Thalheim aus Berlin, der mir als ähnlich qualifiziert geschildert wird, das ist Professor Stökel aus Köln, und das ist der Professor Pater Wetter aus Rom, der ohne Zweifel einer der hervorragendsten Kenner des dialektischen Materialismus ist, wie in aller Welt anerkannt wird. Wenn wir uns also in einer Zusammenarbeit mit diesen vier Männern zunächst eine vorläufige Arbeitsbasis geschaffen haben, dann haben wir, glaube ich, alles getan, was wir tun konnten, und ein weites Feld, von Berlin bis Rom — um nur nach den Orten zu gehen —, abgesteckt. Wenn sich das nicht als genügend erweist, dann können Ergänzungen und Veränderungen vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie das nicht als Ewigkeitslösung! Wir müssen hier schnell und zügig zur Arbeit kommen. Ich glaube, deswegen brauchen wir auch keinen größeren Beirat. Vier Professoren reichen zunächst aus, um diese Arbeit in angemessener Weise anlaufen zu lassen.
    Nun zu einem der nächsten Kinder der Bundesregierung und speziell meines Ressorts, der Kommission zur Beratung der Bundesregierung in Fragen der politischen Bildung. Sie haben getadelt, es habe etwas lange gedauert, bis wir diese Kommission zusammengebracht hätten. Nun, wenn Sie zwölf Männer für eine solche Arbeit aussuchen und dabei in der Tat vielerlei Aspekte berücksichtigen müssen, um eben nicht einseitig zu sein, dann dauert es eine gewisse Zeit. Sie haben nur einen herausgegriffen, und dazu werde ich gleich zwei Worte sagen. Wenn Sie sich die Herren wirklich einmal ansehen und wenn Sie darauf achten, wer von den Herren in der Emigration war — einer davon steht mir persönlich sehr nahe; es ist zufällig einer der hervorragendsten deutschen Historiker —, dann werden Sie nicht sagen, daß wir dort irgendeine Art von ungleicher Behandlung gewählt hätten. Wir haben vielmehr den Versuch gemacht, die hervorragendsten Leute, die bereit waren mitzumachen, dafür zusammenzubringen, und das wird jeder sagen, der sich unvoreingenommen die Qualifikation und den Lebenslauf der Betreffenden ansieht.
    Kritik haben Sie geäußert am Professor Peters, und davon bin ich überrascht. Professor Peters ist, wie Sie wissen, nicht mehr Professor in Berlin, sondern in Köln. Er ist Präsident der Görresgesellschaft und ein weithin außerordentlich geachteter Mann. Den Vorfall, den Sie geschildert haben, kann man nach einer bloßen Schilderung sicherlich nicht abschließend beurteilen. Aber wenn jemand geglaubt hat — ich will einmal nach Ihrer Schilderung die für mich nächstliegende positive Auslegung wählen —, so lange wie möglich an der Humboldt-Universität in Berlin als einer Institution festhalten zu sollen, einer Universität, an der ich selbst studiert habe, dann habe ich dafür sehr viel Verständnis, muß es auch politisch nicht richtig gewesen sein, aus der Perspektive von heute betrachtet. Wenn man aber 1948 der Meinung war, es sei wünschenswert, diese leuchtende Universität möglichst erhalten zu können, auch in unserem Sinne aufrecht erhalten zu können, dann ist das doch nicht etwas, glaube ich, was einen solchen Tadel rechtfertigt wie den, den Sie gerade angebracht haben. Ich möchte mich also in aller Form und mit allem Nachdruck vor Professor Peters als ein Mitglied dieser Kommission stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nun kommt der nächste Punkt: die Korporationen! Auch hier darf ich mir erlauben, an das Grundgesetz zu erinnern. Vor rund zwei Jahren — bitte, legen Sie mich nicht genau auf das Datum fest — sind gewisse, für die Korporationen einengende Bestimmungen im Bundesjugendplan usw. gefallen. Ich habe in dieser Hinsicht zum erstenmal das Vergnügen, sozusagen Arm in Arm mit meinem Freund und Kollegen Wuermeling in Erscheinung zu treten, was gerade in diesem Falle doch von einer besonderen Delikatesse ist. Kurz und gut, er ist zuständig für den Bundesjugendplan. Ich habe davon überhaupt nur den Teil, der sich auf die Studenten bezieht. Ich bin also in dieser Sache, wenn Sie so wollen, eine Art Untermieter bei ihm. Diese einengenden Bestimmungen für die Korporationen sind weggefallen; es sind aber noch gar keine Bewilligungen da. Die Korporationen sind alle in der Lage, auf der Basis dieser Vorschriften um Unterstützung gewisser Vorhaben zu bitten.
    Meine verehrten Damen und Herren! Welche Art von Test soll hier angelegt werden? Ich will Ihnen sagen, zu welcher Art von Test ich allein berechtigt bin. Ich bin allein berechtigt zu einem doppelten Test, nämlich a) : Entspricht dieser Antrag den gesetzlichen Bestimmungen, die ich mir aber nicht ausdenke, sondern die mehr oder weniger hier gemacht werden? Test b) lautet: Stehen die betreffenden Antragsteller auf dem Boden des Grundgesetzes oder nicht? Das ist der einzig zulässige Test. Es wird überhaupt nicht danach gefragt, was mir gefällt oder nicht, sondern es wird gefragt: Stehen Sie auf ,dem Boden des Grundgesetzes? Meine Damen und Herren! Ich habe gewisse Schwierigkeiten auf diesem Gebiet einmal mit dem sozialistischen Studentenbund gehabt. Herr Lohmar, das war gerade, als Sie den Vorsitz niedergelegt und den berühmten Aufsatz geschrieben hatten. Sie erinnern sich, damals — es war vor Ihrem Eintritt in den Bundestag — hat es schon einmal eine gewisse Debatte gegeben, die sich um Ihre schriftstellerische Arbeit von damals rankte. Nun gut, welcher Test wurde damals angelegt? Damals wurde ein Test angelegt — ich will mich jetzt vorsichtig ausdrücken —, der nachträglich noch eine ganz gute Rechtfertigung hatte, aber nicht Ihrer Person wegen, sondern weil sich doch offensichtlich in diesem sozialistischen Studentenbereich eine Scheidung der Geister ergeben hat, bei der die einen Geister nach ultra-links gingen und sich die anderen wieder auf den Boden der rechten Lehre der Sozialdemokratischen Partei und damit auf den Boden des Grundgesetzes stellten.



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    Kurz und gut, ich habe also schon einmal die Randerscheinungen links kennengelernt. Seien Sie sicher, ich werde mit ebenso großem Interesse auch die Randerscheinungen rechts, wenn sie sich irgendwo herausstellen sollten, sehen und entsprechend handeln. Nach links und nach rechts wacht unparteiisch allein das Auge ,des Grundgesetzes. Ich bitte, mich auch hier durch Tatsachen und Fakten zu widerlegen, aber bitte nicht auf der Basis von Vorurteilen.
    Ich hatte gedacht, der Kollege Dresbach würde in der Lage sein, ,dieses Problem der Korporationen etwas zu beleuchten.

    (Zuruf von der SPD: Das steht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung"!)

    — Ich weiß es. Ich habe ihn vorher angesprochen, und er hat mir gesagt: „Da habe ich schon einen Brief an die ,Frankfurter Allgemeine Zeitung geschrieben". — Ich habe gesagt, das sei sehr schade.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bundesarmenkasse — —!)

    — Mit der Bundesarmenkasse, das ist nicht ganz geglückt in dem Brief des Herrn Kollegen Dresbach. Nur, meine Damen und Herren, um das klarzustellen: Hier empfängt niemand etwas aus einer Armenkasse. Es wäre sehr schädlich, diejenigen, die hier eine Unterstützung für staatsbürgerliche Bildungsarbeit erfahren, etwa als die Empfänger von Leistungen aus einer Armenkasse hinzustellen. Im Gegenteil, wir müssen uns in dieser Frage eher ein bißchen wie die Mäzene vorkommen, bescheidene Mäzene natürlich, aber doch nicht wie Verteiler von Armengeldern. Das möchte ich weder den sozialistischen Studenten noch irgendwelchen Korporationen zumuten. Ich glaube, Sie können mir zustimmen -
    — und ich würde Sie eigentlich bitten, mir zuzustimmen —: Der Boden des Grundgesetzes ist alleiniger Test für die Möglichkeiten des Handelns der Regierung!
    Noch kürzer zum Wissenschaftsrat! Ich kann völlig unterstützen, was Sie gesagt haben. Die Bundesregierung hat dem Wissenschaftsrat gedankt, und sie wird alles tun, unterstützt und zum Teil geradezu angetrieben durch das Hohe Haus, die Arbeiten des Wissenschafsrates auch in die Wirklichkeit umzusetzen.
    Förderung der gesamtdeutschen Forschung! Das ist ein Anliegen, das wir ebenso haben und unterstützen wie Sie.
    Schließlich noch ein letztes Wort zur Dokumentationszentrale! Herr Kollege Lohmar, Sie haben gesagt: Im Januar schrieb der Minister einen Brief. Wir sind zwei Monate weiter. Was kann er mitteilen? — Er kann etwas mitteilen, nämlich: Die MaxPlanck-Gesellschaft hat sich bereit erklärt, dieses Dokumentationszentrum einzurichten. Wenn Sie „Max-Planck-Gesellschaft" hören, werden Sie wissen, daß sich diese Sache in besten Händen befindet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Was Wort hat Herr Dr. Stoltenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Lohmar kann man im Grunde in zwei Teile aufgliedern. Sie bestanden einmal aus polemischen Äußerungen an die Adresse des Innenministers, bestimmt von dem Bemühen, ihm einen einseitigen Ermessensmißbrauch oder die Tendenz zur Verengung der Meinungsfreiheit nachzuweisen. Sie bestanden zum zweiten aus einer Reihe von sachlichen Bemerkungen zu aktuellen Fragen der Kulturpolitik, sachlichen, allerdings auch sehr ausführlichen Bemerkungen. Ich werde versuchen, mit der gebotenen Kürze vor allem zu diesem zweiten Teil etwas zu sagen.
    Zum ersten Teil möchte ich, anknüpfend an die Ausführungen des Herrn Innenministers, nur bemerken, daß mir die Beispiele für diese Thesen nicht sehr eindrucksvoll und nicht sehr durchschlagend erscheinen. Wenn dem Innenminister in einer Gesamtbewertung seiner Tätigkeit in diesen Jahren nicht mehr vorzuhalten ist als das, was hier gesagt wurde, braucht uns, glaube ich, für den Grundsatz der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Geschäftsführung im Bereich der Wissenschafs- oder Kulturpolitik nicht bange zu sein.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte — in Ergänzung der Ausführungen des Ministers selbst — nur noch auf einen Punkt eingehen. Ich bin etwas überrascht, Herr Kollege Lohmar, daß Sie hier unter Hinweis auf eine Äußerung aus dem Kreise der Kultusminister-Konferenz die Ansicht vertreten haben, es sei unzweckmäßig, das Ost-West-Institut vom Grundsatz der wissenschaftlichen Unabhängigkeit aus in der Form einer Wissenschaftlichen Bundesanstalt zu organisieren. Ich glaube, diesen Grundsatz kann man nicht anerkennen. Wir haben im Bereich der Bundesrepublik eine Reihe von Beispielen dafür, daß sehr angesehene wissenschaftliche Institutionen in einer langen Tradition — schon vom Reich her — als Bundesanstalten wissenschaftlich hervorragend arbeiten. Es ist eine Fülle an Beispielen dafür aufzuführen. Ich wende mich deshalb gegen die These — auch wenn sie aus dem Kreise der Kultusminister-Konferenz laut geworden ist —, daß es nicht legitim sei, solche Aufgaben, an denen der Bund auch für seine eigene politische Arbeit ein unmittelbares Interesse hat, von Institutionen in der Organisationsform einer Bundesanstalt wahrnehmen zu lassen.
    Aus der Fülle der Probleme, die Sie im zweiten Teil Ihrer Ausführungen angeschnitten haben, darf ich hier nur einige wenige Punkte berühren. In Bekräftigung dessen, was Herr Minister Schröder hier schon sagte, möchte auch ich meinen Eindruck wiedergeben, daß Ihr Manuskript offenbar bereits vor der Lektüre des Karlsruher Urteils ausgearbeitet worden ist. Ich glaube, man kann es wirklich nicht so machen, wie es hier heute von der Opposition praktiziert wurde, daß man im ersten Teil der Debatte mit allem Nachdruck und, wie ich durchaus verstehe, unter dem Gesichtspunkt des Fernsehurteils mit voller Genugtuung die Pflicht der Bundesregierung postuliert, alle Konsequenzen aus die-



    Dr. Stoltenberg
    sem Urteil zu ziehen, und daß man dann die sehr bedeutsamen Ausführungen zur Verfassungssituation und zur Verantwortung im Bereich der Kulturpolitik hier praktisch in einer einstündigen Rede negiert.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte damit nicht den Standpunkt vertreten, daß abrupte Konsequenzen daraus gezogen werden sollten. Ich meine aber schon, daß man die vom Bund eingeleiteten Maßnahmen, die übernommenen Verpflichtungen des Bundes, die weitergehenden Planungen und die Forderungen. die auf den Bund zukommen, doch einmal unter dem Gesichtspunkt der verfassungsmäßigen Zuständigkeit betrachten muß, wie er in diesen Formulierungen seinen Ausdruck findet.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Es sind zwei Gesichtspunkte. Der eine ist die Rechtssituation, die Verfassungssituation, wie sie in diesem Urteil formuliert wurde.
    Der zweite aber, was wir in einer Haushaltsdebatte zusätzlich zu betonen haben, ist die Entwicklung des Verhältnisses der Finanzkraft zwischen Bund und Ländern, wie sie vor allen Dingen in den letzten zwei Jahren deutlich erkennbar geworden ist. Wir dürfen in einer solchen Betrachtung nicht übersehen, daß sich die Steuereinnahmen der Länder gegenüber dem vorigen Jahr um 20 % erhöht haben, daß die steigende Kurve der Ländereinnahmen weit über das Ausmaß dessen hinausgeht, was der Bund an Mehreinnahmen zu verzeichnen hat, und daß die Länder heute in einem ganz anderen Maße als vor drei, vier Jahren, als wir die großen Debatten über Wissenschaft und Forschung mit den ersten konkreten Beschlüssen eröffneten, in der Lage sind, wesentliche Aufgaben selbst zu lösen.
    Im Lichte solcher Tatsachen muß man die Einzelprobleme betrachten. Der Bund hat auf Grund gemeinsamer Beschlüsse dieses Hohen Hauses seit etwa vier Jahren eine Reihe von Aufgaben übernommen, die an sich außerhalb seiner verfassungsmäßigen Kompetenz liegen,

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    und zwar durchaus auf Grund des unmittelbaren Notstandes für Wissenschaft, Forschung und kulturelle Aufgaben, den es damals zweifellos auch von der finanziellen und materiellen Seite her gegeben hat. Wir betonen gemeinsam mit Ihnen, daß selbst nach diesem Urteil gewisse begrenzte Kompetenzen und Verpflichtungen bleiben, etwa im Bereich der überregionalen Forschung, wo das Grundgesetz sie ausdrücklich postuliert. Wir meinen allerdings, daß dieser Bereich der Bundesverantwortung nicht nur finanziell, sondern auch politisch-administrativ noch stärker verankert werden muß, als es gegenwärtig der Fall ist.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Andererseits wollen wir aber doch in eine nüchterne Prüfung im einzelnen eintreten, wie sich nun die Verantwortlichkeiten auf Grund der finanziellen Entwicklung und auch der Verfassungsinterpretation begrenzen. Es ist bisher — das muß man einmal sehr deutlich in einer solchen Diskussion sagen — doch die Praxis der interessierten Verbände, zum Teil auch der Ressortminister der Länder und die Praxis der Oppositon in diesem Hause, unterstützt durch einen Teil der Publizistik, gewesen, die finanzielle Verantwortung des Bundes praktisch unbegrenzt zu postulieren und zu strapazieren, ohne Rücksicht auf die parlamentarische, verwaltungsmäßige Zuständigkeit nach der Verfassung und der Verfassungswirklichkeit.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß wir in Zukunft Verpflichtungen dort tatkräftig übernehmen, aber auch nur dort, wo wir das Recht der vollen Mitgestaltung nach der Verfassung im Einvernehmen mit den Ländern haben, nicht nur, so möchte ich betonen, über Verwaltungsgremien, sondern auch von seiten des Parlaments.
    Welche praktischen Folgerungen ergeben sich hieraus? Ich glaube, es wird für den Bund in Zukunft vier Schwerpunkte seiner Betätigung im Bereich des Kulturellen und der wissenschaftlichen Forschung geben, wobei ich das Thema der auswärtigen Kulturpolitik nicht in diese Betrachtung einbeziehe. Diese vier Schwerpunkte sind erstens die Fortsetzung des Aufbaus der wissenschaftlichen Hochschulen nach den hier von uns gemeinsam vertretenen Grundsätzen — ich darf auf die Entschließung des Bundestages vom vergangenen Sommer verweisen —, zweitens nach der Verfassung die Förderung der freien überregionalen Forschungsinstitutionen, drittens in einer begrenzten Zuständigkeit des Bundes einiges aus dem weiten Bereich der Ausbildunghilfen

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nur begrenzt!)

    und viertens einige gesamtdeutsche Aufgaben im kulturellen Bereich, wie sie sich vor allem im Haushalt des Gesamtdeutschen Ministeriums niederschlagen.
    Das große Ausbauprogramm der Universitäten, um jetzt einiges zu Punkt 1 zu sagen, geht bereits in das dritte Jahr. Auch das muß einmal betont werden. Bereits bevor die Gesamtempfehlung des Wissenschaftsrates vorlag, die wir genauso würdigen und schätzen wie Sie, hat der Staat — Bund und Länder gemeinsam — diese Aufgabe in Angriff genommen. Wir haben im vergangenen Sommer hier gemeinsam beschlossen, daß wir in den nächsten fünf Jahren vom Bund eine Milliarde DM für diese Aufgabe zur Verfügung stellen wollen. Dazu kommen, wie Sie wissen, Sondermittel aus dem Atomhaushalt und aus anderen Einzelplänen. Dieser Beschluß des Bundestages soll in einem Verwaltungsabkommen, über das noch verhandelt wird, festgelegt werden.
    Nun müssen wir uns allerdings darüber im klaren sein, daß nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und auch auf Grund der Entwicklung der Baupreise über diese zwei Milliarden hinaus ein zusätzlicher Betrag bereits heute erkennbar ist. Ich möchte hier auch im Namen meiner Freunde eines sehr deutlich betonen: Wir müssen von den



    Dr. Stoltenberg
    Ländern erwarten, daß sie diesen zusätzlichen Bedarf auf Grund ihrer gesteigerten Finanzkraft und auch der durch das jüngste Gerichtsurteil erneut bekräftigten Eigenverantwortung selber decken, daß sie bereit sind, höhere Ansätze, als sie noch vor ein, zwei Jahren vorgesehen waren, hierfür zur Verfügung zu stellen und daß nicht wieder in der öffentlichen Diskussion und in dem Verlangen der Ressortminister der Bund für einen solchen Mehrbedarf haftbar gemacht werden kann.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Aus diesem Grunde haben wir in Bekräftigung eines bereits im Vorjahr gefaßten Beschlusses im Haushaltsausschuß eine Entscheidung herbeigeführt, daß die Bundesmittel konzentriert für die Bauvorhaben und die Erstausstattung verwendet werden sollen und daß die Länder von uns aufgefordert werden, die Vorleistung — etwa in der Form der Grunderwerbs- und Aufschließungkosten — als eine zusätzliche Leistung für die Wissenschaft aus eigener Kraft zu erbringen. Das bedeutet in seiner Auswirkung mehr Mittel für die Wissenschaft. Es bedeutet aber auch eine erhöhte Eigenverantwor tung im Finanziellen.
    In der Öffentlichkeit wird auf Grund der Empfehlung des Wissenschaftsrates die Frage neuer Hochschulen und Universitäten diskutiert. Wir haben im letzten Sommer hier erklärt, daß der Bund bereit ist, dafür einen gewissen Beitrag ins Auge zu fassen. Wir haben auf die Möglichkeit verwiesen, etwa Mittel aus der Volkswagenprivatisierung als Darlehen den Ländern zur Verfügung zu stellen; in welcher Größenordnung, ist dabei offengeblieben. Ich möchte aber im Hinblick auf einige Verlautbarungen der letzten Wochen und einige Zeitungsartikel und Kommentare betonen, daß es eine völlige Illusion ist, anzunehmen, der Bund werde in einer Größenordnung von über 50 % zusätzlich zu den beschlossenen Mitteln hier erneute Lasten auf sich nehmen. Das entspricht weder der Verfassung noch der Finanzkraft.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Zum zweiten Punkt, der überregionalen Forschung, kann ich mich auf einige kurze Bemerkungen beschränken. Hier ist eine klare Bundeskompetenz gegeben. Aber sie ist dem Bund durch Jahre hindurch von den Ländern bestritten worden. Eine gewisse Klärung zeichnet sich jetzt durch das Verwaltungsabkommen ab, dessen Abschluß wir demnächst erwarten und dem wir bereits bei der Bemessung der diesjährigen Haushaltsansätze Rechnung getragen haben. Wir gehen dabei von einer Steigerung der Bundesleistungen auf 50 % der Ausgaben für die überregionalen Forschungsinstitute —Max-Planck-Gesellschaft und Deutsche Forschungsgemeinschaft — aus. Wir sind dazu bereit, aber wir möchten hier deutlich betonen, daß die erhöhte Leistung, wie sie von den Ländern gewünscht wird, auch eine verstärkte Mitwirkung bedeuten muß, und zwar nicht nur im Bereich der Verwaltung, sondern auch im Bereich des Parlaments.
    Das dritte Thema, das hier durch Anträge aufgeworfen worden ist, über die wir zu entscheiden haben, ist die Frage der Ausbildungsbeihilfe. Wir diskutieren dieses Thema heute und auch sonst vor allem unter dem Gesichtspunkt der Studienförderung. Wir haben fast jedes Jahr darüber Debatten gehabt, die sich in den Argumentationen oft wiederholt haben. Wir sind dazu bereit, diese Diskussion fortzusetzen. Ich möchte aber betonen, daß wir die Studienförderung an den wissenschaftlichen Hochschulen, für die wir im Haushalt eine Mitverantwortung übernommen haben, nicht isoliert sehen können, sondern daß wir sie im Zusammenhang mit der Entwicklung an den nichtwissenschaftlichen Hochschulen, an den Fachschulen und auch im Bereich anderer Ausbildungswege in der gewerblichen Wirtschaft betrachten müssen. Es geht nicht an, in einem gut organisierten publizistischen und politischen Druck nur diesen Bereich zu betrachten und hier die Ansätze durch immer neue Forderungen erhöhen zu wollen, ohne eine Relation, ohne eine Einbeziehung anderer gleichwertiger, wenn auch nicht gleichartiger Ausbildungsgänge. Dieser Grundsatz einer gleichwertigen Förderung der verschiedenen Ausbildungsgänge muß im Vordergrund stehen.
    Nun handelt es sich hier, wie gesagt, teilweise um eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, etwa in der Förderung nach dem Honnefer Modell. Aber daneben steht eine reine Zuständigkeit der Länder im Bereich der nichtwissenschaftlichen Hochschulen und der Fachschulen. Deshalb -
    das möchten wir auch zu den vorliegenden Anträgen betonen — kann eine grundlegende Veränderung im System, etwa in der Bemessungsgrundlage, wie Sie sie wünschen, nur im Einvernehmen mit den Ländern, nur parallel an den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Hochschulen erfolgen. Schon deshalb ist uns eine einseitige Zustimmung, auf Kosten des Bundes eine 25prozentige Anhebung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, nicht möglich. Wir werden die Vorschläge der Regierung abwerten müssen, in welcher Form auf Grund der Lebenshaltungskosten eine Änderung wünschenswert erscheint; Vorschläge, die nur im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen können.
    Wir beantragen nun, statt dessen im Rahmen des jetzt gewählten Ansatzes die Aufnahme eines Sonderprogramms für Studenten aus mittleren Einkommensgruppen durch eine Darlehnsförderung. Hier ist sie möglich — ich möchte das im Gegensatz zu der von Ihnen zitierten Stellungnahme des Verbandes Deutscher Studentenschaften sagen —, weil wir hier nach den Erfahrungen und Möglichkeiten von einem stärkeren Anteil der Familie ausgehen können und die staatliche Hilfe also wirklich nur eine Ergänzung darzustellen braucht. Infolgedessen scheint mir eine Verschuldung in unzumutbarem Umfang nicht zu befürchten zu sein. Ich spreche, Herr Kollege Lohmar, nicht aus der Theorie. Ich habe genau wie Sie auch in den fünfziger Jahren studiert, also in einer noch überschaubaren Zeitspanne, und habe selbst in meinen letzten zwei, drei Studiensemestern ein Darlehen aufgenommen, um vom Werkstudententum herunterzukommen; ich habe das niemals als eine unzumutbare Verschuldung empfunden.



    Dr. Stoltenberg
    Das ist eine alte Forderung unserer Fraktion, die wir in den Haushaltsberatungen wiederholt erhoben haben, und wir stehen auch — das möchte ich betonen — bei diesen Gedanken absolut in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Deutschen Studentenwerks, also zweifellos einer sehr erfahrenen Institution mit einer großen sachlichen Autorität in dieser Hinsicht.

    (Dr. Schäfer: Ein großer Irrtum, genau das Gegenteil!)

    — Dann haben Sie die Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks nicht gelesen.

    (Dr. Schäfer: Heute gelesen!)

    Sie unterscheidet sich nur in der Höhe der Ansätze von uns, nicht dem Grunde nach.

    (Dr. Schäfer: Nein, auch im System unterscheiden wir uns!)

    — Darüber können wir noch diskutieren. Ich bin bereit, Ihnen die Stellungnahme vorzutragen.
    Der Ansatz in der Regierungs- und Ausschußvorlage ist gegenüber dem Vorjahre bereits um mehr als 20 Millionen erhöht. In diesem Betrag ist zweifellos nach den jüngsten Schätzungen eine gewisse Reserve vorhanden. Sollten die Berechnungen einen Mehrbedarf auf Grund der Richtlinienänderung, die wir vorschlagen, ergeben, dann erwarten wir eine Vorlage der Regierung bis zur Sommerpause, in der über den zusätzlichen Bedarf Auskunft gegeben wird und über die Möglichkeit, ihn durch Minderausgaben bei anderen Titeln zu decken.
    Ich komme zum Schluß. Der Bund leistet einen sachlich und finanziell bedeutsamen Beitrag für die Aufgaben von Wissenschaft und Forschung, die Aufgaben der Förderung, der Ausbildung, der gesamtdeutschen Repräsentation im Bereich der Kultur. Dieser Beitrag ist zahlenmäßig von Jahr zu Jahr gewachsen. Aber die verfassungspolitische Situation ebenso wie die sachlichen Notwendigkeiten und die finanzielle Gesamtentwicklung bei Bund und Ländern machen es erforderlich, daß wir noch deutlicher als bisher zu einer klaren Schwerpunktbildung und damit auch zu einer sachlichen Begrenzung der Bundesleistungen kommen.
    Als zweites muß betont werden, daß in der heutigen Diskussion über die Fragen der Entwicklung von Wissenschaft und Forschung, des gesamten kulturellen Lebens, im Gegensatz zur Zeit vor drei, vier Jahren nicht mehr die Finanzfragen der kritische oder entscheidende Punkt sind. Es geht heute gerade auch in den ernst zu nehmenden Debatten der wissenschaftlichen Institutionen selbst, nachdem die Finanzierung dem Grunde nach gesichert ist, in zunehmendem Maße um die ungleich schwierigeren Probleme der organisatorischen und auch spezifisch geistigen, wissenschaftlichen Entwicklung selbst, der Stellung der wissenschaftlichen Institutionen in einer sich stark wandelnden Gesellschaft. Diese Aufgabe zu meistern kann, gerade vom Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft her, nur in begrenztem Umfange Aufgabe des Staates sein.
    Soweit aber hier der Staat mitzuwirken hat, bekennen wir uns zu dieser Verantwortung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)