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ID0314724700

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    5. Herr: 1
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    Deutscher Bundestag 147. Sitzung Bonn, den 8. März 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 8289 A Beileid zum Hinscheiden von König Mohamed V. von Marokko 8289 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2159) 8289 B Austritt des Abg. Behrisch aus der Fraktion der SPD 8289 D Fragestunde (Drucksachen 2564, 2578) Frage des Abg. Dr. Kohut: Zusagen zu Lasten des Bundeshaushalts in den Entwicklungsländern Dr. von Brentano, Bundesminister . 8290 A Dr. Kohut (FDP) 8290 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Ausgleich des Haushaltsdefizits von Kamerun durch die Bundesrepublik Dr. von Brentano, Bundesminister . 8290 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 8290 C Fragen der Abg. Dr. Kohut und Dr. Bucher: Deutsches Privateigentum in den USA Dr. von Brentano, Bundesminister . 8290 D, 8291 A, B, C, D Dr. Kohut (FDP) . . . . 8290 D, 8291 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 8291 B Memmel (CDU/CSU) 8291 C Ritzel (SPD) 8291 C Dr. Bucher (FDP) 8291 D Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Abkommen über den Austausch von therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs Dr. von Brentano, Bundesminister . 8292 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 8292 A Frage des Abg. Paul: Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge Dr. von Brentano, Bundesminister . 8292 B Frage des Abg. Metzger: Artikel im Bulletin über die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius . . . . 8292 C Fragen des Abg. Dr. Mommer: Europäische Konventionen über die Auslieferung und über den Rechtshilfeverkehr Schäffer, Bundesminister 8292 D, 8293 B, C, Dr. Mommer (SPD) 8293 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1961 Frage des Abg. Dröscher: Verbot der Ausstellung deutscher Erzeugnisse in Klubs der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8293 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8293 D Frage des Abg. Rademacher: Finanzierung einer Amerikareise des Hamburger CDU-Vorsitzenden Blumenfeld Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8294 A Dr. Dahlgrün (FDP) 8294 A Frage des Abg. Unertl: Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8294 B, D Unertl (CDU/CSU) 8294 B, C Frage des Abg. Dürr: Forderung der Sozialausschüsse der christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft betr. Besetzung der Industrie- und Handelskammern Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8294 D, 8295 A Dürr (FDP) 8294 D Fragen des Abg. Merten: Tätigkeit des Wehrbeauftragten des Bundestages Strauß, Bundesminister . . . . 8295 A, C Börner (SPD) . . . . . . . . 8295 B, C Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Verwendung des Begriffs „reinrassig" zur Kennzeichnung der Zusammensetzung eines Bataillons Strauß, Bundesminister . 8295 C, 8296 A Jahn (Marburg) (SPD) . . 8295 D, 8296 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Ehemalige Wehrmachtliegenschaften in der Gemeinde List auf Sylt Strauß, Bundesminister . . . . 8296 B, D Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . 8296 C, D Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Schäden durch Bundeswehrfahrzeuge Strauß, Bundesminister . . . . 8297 A, D, 8298 A, B Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 8297 D Dröscher (SPD) 8298 A, B Frage des Abg. Gewandt: Gutachten über einen Anschluß des Hamburger Hafens an das europäische Wasserstraßennetz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8298 C Frage des Abg. Dr. Dahlgrün: Auslegung der Unfallstatistik für die Autobahnstrecke Frankfurt—Mannheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8298 D Frage {des Abg. Josten: Elektrifizierung der Ahrstrecke der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8299 A Josten (CDU/CSU) 8299 A Fragen des Abg. Berger: Verzögerung bei Postsendungen Stücklen, Bundesminister . . . . 8299 B, C Berger (CDU/CSU) 8299 B Frage des Abg. Büttner: Dringlichkeitsliste der Wohnungsuchenden Dr. Ernst, Staatssekretär 8299 C, D, 8300 A Büttner (SPD) . . . . . 8299 D, 8300 A Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2547) 8300 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 2500) Frau Rösch (CDU/CSU) 8300 B Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 2501) Frau Rösch (CDU/CSU) . . . . . 8300 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8300 B Brese (CDU/CSU) . . . . . . . 8301 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8301 D Memmel (CDU/CSU) 8302 B Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 8302 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 8302 D, 8306 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 8304 A Schoettle (SPD) 8305 B Dr. Mommer (SPD) 8305 D Dr. Krone (CDU/CSU) 8306 C Lenz (Trossingen) (FDP) 8307 B Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 2502) 8307 D Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 2503) Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 8308 A, 8328 A Erler (SPD) 8310 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8321 A Dr. Bucher (FDP) . . . 8324 C, 8341 C Dr. Deist (SPD) . . . . 8328 B, 8338 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8332 B Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 8335 D Schmücker (CDU/CSU) 8337 A Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . 8339 A Etzel, Bundesminister . . . . . 8339 C, 8342 B, 8343 A, 8343 D Ritzel (SPD) . . 8340 B, 8342 D, 8345 B Rasner (CDU/CSU) 8343 A Dr. Schäfer (SPD) 8343 B Hermsdorf (SPD) . . . 8344 A, 8344 D Dr. Conring (CDU/CSU) 8344 D Dr. Arndt (SPD) 8347 A Dr. Krone (CDU/CSU) 8347 D Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 2504, zu 2504) Dr. Conring (CDU/CSU) 8348 A Wischnewski (SPD) 8348 A Dr. von Brentano, Bundesminister 8351 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 8354 A Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505); in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Niederalt (CDU/CSU) . . 8355 D, 8358 D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 8357 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8357 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8358 C, 8367 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 8359 A, 8360 A Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . 8359 C, 8371 C Lohmar (SPD) 8360 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 8374 C Nächste Sitzung 8375 D Anlagen 8377 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1961 8289 147. Sitzung Bonn, den 8. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9. 3. Dr. Bande 10. 3. Bazille 15. 3. Bergmann * 10. 3. Berkhan* 10. 3. Birkelbach* 10. 3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10. 3. Dr. Burgbacher * 10. 3. Caspers 1. 4. Cramer 10. 3. Dr. Deist * 10. 3. Demmelmeier 18. 3. Deringer * 10. 3. Dewald 10. 3. Eilers (Oldenburg) 8. 3. Engelbrecht-Greve * 10. 3. Etzenbach 8. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 10. 3. Frau Friese-Korn 11. 3. Fritz (Welzheim) 10. 3. Dr. Furler * 10. 3. Gaßmann 10. 3. Geiger (München) * 10. 3. Frau Geisendörfer 10. 3. Dr. Greve 10. 3. Hahn* 10. 3. Hörauf 10. 3. Hufnagel 8. 3. Illerhaus * 10. 3. Jacobs 8. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer * 10. 3. Keuning 9. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 8. 3. Koch 9. 3. Dr. Kopf * 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Dr. Kreyssig * 10. 3. Kroll 8. 3. Kühlthau 8. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Lenz (Brühl) * 10. 3. Dr. Lindenberg * 10. 3. Dr. Löhr * 10. 3. Lücker (München) * 10. 3. Margulies * 10. 3. Mauk 11. 3. Metzger * 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann * 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Pelster 8. 3. Dr.-Ing. Philipp * 10. 3. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler 8. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Ruhnke 25. 3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) * 10. 3. Schmidt (Hamburg) * 10. 3. Schneider (Hamburg) 8. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Frau Dr. Schwarzhaupt 8. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter * 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 8. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Worms 8. 3. Wullenhaupt 8. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Enk 31. 3. Funk 18. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. Rademacher 18. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Anlage 2 Umdruck 784 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 05 - Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (Drucksachen 2050, 2504). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 - Allgemeine Bewilligungen - In Tit. 669 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern (bilaterale und multilaterale Hilfsmaßnahmen) - erhält Absatz 3 der Erläuterungen folgende Fassung: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen vertragliche Bindungen bis zur Höhe von 215 000 000 DM mit Wirkung für die folgenden Rechnungsjahre einzugehen." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion 8378 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1961 Anlage 3 Umdruck 786 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 2050 Anlage, 2503) . Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — wird folgender neuer Tit. 602 als Leertitel ausgebracht: „Tit. 602 Zweites Fernseh-Programm — DM Zu Tit. 602 Vorsorglich für ,den Fall eines Auslagenersatzes gemäß §§ 662 ff. BGB." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 4 Umdruck 787 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung ,des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen 2050 Anlage, 2501). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 Tit. 600 — Zuschuß an die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft - (Drucksache 2501 S. 15) wird der Ansatz von 63 500 DM um 10 000 DM auf 73 500 DM erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 5 Umdruck 788 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 2050 Anlage, 2503). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 04 01 Tit. 850 — Anschaffung von verwaltungseigenen Fahrzeugen — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 13 600 DM um 8 900 DM auf 22 500 DM erhöht. In den Erläuterungen wird in Nr. 1 — Erstmalige Anschaffungen — das Wort „keine" durch folgenden Text ersetzt: „Zur ständigen Verfügung für den Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers ist die Neuanschaffung eines Personenkraftwagens erforderlich. Es ist vorgesehen: 1 Mercedes 180 . . . . . . . . 8 900 DM" 2. In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 25 05 S. 3) wird der Ansatz van 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit. 614 c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer, Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1961 8379 In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des „Honnefer Modells" (Stipendien und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland 800 000 DM" 3. In Lt. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion „Künstlerhilfe" . . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM Ferhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 7. In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 Gem VO) (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 798 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen 2050 Anlage, 2501). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 Tit. 954 — Umgestaltung des Plenarsaals und Instandsetzungsarbeiten — (Drucksache 2501 S. 17) wird der Ansatz von 1 200 000 DM um 500 000 DM auf 700 000 DM gekürzt. Der Sperrvermerk wird gestrichen. Bonn, den 7. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 800 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen 2050 Anlage, 2501). In Kap. 02 01 wird Tit. 954 — Umgestaltung des Plenarsaals und Instandsetzungsarbeiten — gestrichen. Bonn, den 8. März 1961 Brese
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Ritzel, Sie mögen entschuldigen, aber es ist besser, wenn ich vorher noch etwas zu diesem Thema sage.
    Zu der haushaltsrechtlichen Seite des Auftrags, den der Staatssekretär des Bundespresse- und Informationsamtes der Bundesregierung an die „Freies Fernsehen GmbH" erteilt hat, möchte ich folgendes bemerken. Die Bundesregierung hat durch Beschluß vom 9. Dezember 1959 den Staatssekretär ,des Bundespresse- und Informationsamtes ermächtigt, der „Freies Fernsehen GmbH" einen Auftrag zur Erstellung eines zweiten Fernseh-Programms zu erteilen. Der Auftrag ist am 30. Dezember 1959 erteilt worden. In diesem Schreiben wurde die Erstattung von Aufwendungen bis zum Betrag von 20 Millionen DM für den Fall zugesichert, daß der Auftrag durch Widerruf oder Kündigung vorzeitig begndet würde. Die vorerwähnte Höchstsumme von 20 Millionen DM ist entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten an dem Programm und dem Ausbau der technischen Betriebsanlagen zuletzt bis auf 120 Millionen DM erweitert worden. Weitere Zusagen irgendwelcher Art sind der Gesellschaft „Freies Fernsehen GmbH" nicht gemacht worden. Die Bundesregierung hat an die Gesellschaft oder an Dritte weder Zahlungen geleistet noch Kredite gegeben, zugesagt oder verbürgt.
    Bei der Erteilung des Auftrags gingen die Beteiligten davon aus, daß die Gesellschaft ihr Sendeprogramm aus eigenen Möglichkeiten finanziert und abwickelt. Zur Zwischenfinanzierung hat die Gesellschaft einen Bankkredit erhalten. Die Ermächtigung der Bundesregierung zu dem Auftrag beruht auf § 45 b Abs. 1 der Haushaltsordnung.
    Eine Zahlungsverpflichtung konnte aus dem Auftrag nur unter der doppelten Voraussetzung entstehen, daß einmal der Gesellschaft das Ausstrahlen und die Verwertung ihrer Programmproduktion unmöglich gemacht wird und daß in diesem Falle zum zweiten die Aufwendungen der Gesellschaft bei Durchführung des Auftrags nicht mindestens in Höhe der entstandenen Aufwendungen ausgeglichen werden können. Mit dem Eintritt einer solchen doppelten Voraussetzung für einen Auslageersatz konnte bei Erteilung des Auftrages schwerlich gerechnet werden.
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961 steht auch heute noch keineswegs fest, ob künftig mit einer Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln des Bundes zu rechnen ist. Es besteht auch heute noch die begründete Aussicht, daß die bisher geschaffenen Werte angemessen zu verwerten sind.
    Trotzdem hält es die Bundesregierung in diesem Augenblick, da der Auftrag an die „Freies Fernsehen GmbH" entsprechend dem Karlsruher Urteil ausläuft,



    Bundesfinanzminister Etzel
    für richtig, dem Bundestag diese haushaltsrechtlichen Zusammenhänge darzulegen und eine grundsätzliche Genehmigung unseres bisherigen Tuns durch das Parlament herbeizuführen. Die Bundesregierung begrüßt daher den Antrag der CDU/CSU-Fraktion 'auf Umdruck 786. Er soll für den Fall Vorsorge treffen, daß der Bund aus dem Auftrag auf Ersatz von Aufwendungen in Anspruch genommen wird, ein Risiko, das nach der jetzt entstandenen Lage nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann und auf das ich in aller Offenheit hinweisen möchte.
    Zahlen können aus der Sache heraus — weil die Verhandlungen noch nicht beendet sind — zur Zeit nicht genannt werden. Das theoretische Obligo ergibt sich aus dem Mitgeteilten. Für eine Übergangszeit werden ,die Maßnahmen getroffen werden, die aus wirtschaftlichen Gründen zur Erhaltung der geschaffenen Werte notwendig sind. Maßnahmen zur geeigneten Verwendung sind eingeleitet.
    Ich möchte noch auf ein zweites Problem hinweisen; es betrifft die Deutschland-Fernseh-GmbH. Mit der Gründung der Deutschland-Fernseh-GmbH übernahmen die Gründer die Verpflichtung zur Aufbringung des Stammkapitals in Höhe von 23 000 DM; von diesem Betrag sind der Gesellschaft bisher 11 500 DM zugeflossen. Für die finanzielle Erstausstattung der Gesellschaft sind mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums bis zu 80 000 DM zur Verfügung gestellt worden; davon ist etwa die Hälfte zur Zeit in Anspruch genommen worden. Weitere Kosten werden der Gesellschaft über die bisher bar zur Verfügung gestellten Mittel im Zuge der Liquidation vielleicht entstehen. Der Betrag von 80 000 DM wird nicht ausgeschöpft werden.
    Da die Errichtung der Gesellschaft durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegenstandslos geworden ist, müssen nunmehr die bisher verauslagten Beträge auf den Bundeshaushalt übernommen werden. Bei der Abwicklung der Vorschüsse wird hinsichtlich der vom Haushalt zu übernehmenden Ausgaben der Haushaltsausschuß in der üblichen Weise unterrichtet werden. Wir werden dort die einzelnen Zusammenhänge in Kürze vortragen.
    Ich hielt mich für verpflichtet, zur Ergänzung der Ausführungen meines Kollegen Dr. Heck auch von der Regierungsseite aus diese ergänzenden Angaben zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ritzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind wahrhaft erstaunliche Ausführungen, die der Herr Bundesfinanzminister zur Begründung und Erläuterung des Antrags auf Umdruck 786 gemacht hat.

    (Zuruf von der SPD: Das kann man wohl sagen!)

    Wenn ich recht verstanden habe, Herr Bundesfinanzminister, nannten Ste das Datum des 9. Dezember 1959 als das Datum, an dem die Regierung beschloß, den Herrn Staatssekretär von Eckardt zu bevollmächtigen, einen Auftrag an die Organisation Freies Fernsehen mit einem Obligo von 20 Millionen DM zu erteilen. Ich muß sagen, daß die Bundesregierung in meinen Augen mit dieser Haltung und Handlung etine Tat begangen hat, deren Qualifizierung nicht ganz leichtfällt. Die Bundesregierung hatte keinen Haushaltsansatz; die Bundesregierung hatte keine Bindungsermächtigung; die Bundesregierung hat dem Haushaltsausschuß des Bundestages keine Mitteilung gemacht.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Die Bundesregierung hat die Aufstellung des Etats
    1960 vorübergehen lassen, ohne eine Bemerkung
    dazu zu machen, ohne einen Ansatz zu bringen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Die Regierung hat unrichtige bzw. unvollständige Auskünfte an das Parlament erteilt!)

    Die Bundesregierung hat die Aufstellung des Haushalts 1961 vorübergehen lassen, ohne Bemerkung in diester Hinsicht zu machen. Die Bundesregierung geht heute auf Grund des Antrags der Regierungsfraktion, der CDU/CSU, den Weg, der, wenn man es oberflächlich betrachtet, als eine legale Sanktionierung eines Vorgangs angesehen werden könnte, der vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsmäßig charakterisiert worden ist.
    Meine Damen und Herren, das Grundgesetz sagt in Art. 112, daß Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bedürfen, daß die Zustimmung nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden darf. Herr Bundesfinanzminister, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Ermächtigung, die Sie vor fünf Vierteljahren dem Kabinett gegeben haben, mit den Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung in sinngemäßer Anwendung des Art. 112 des Grundgesetzes nicht in Einklang zu bringen ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Frage ist: Ist es bei diesem Sachverhalt berechtigt, in Ausgabe des Haushaltsplans 04 03 einen Leertitel als großen Gefälligkeitsausweg zu wählen? Aus den Darlegungen des Herrn Bundesfinanzministers war nicht zu hören, daß die Summe zu übersehen ist. Es ist jetzt endlich eine Teilantwort erteilt worden zu der Frage, die als Fragestundenfrage nach der ersten Verweigerung einer Antwort noch für übermorgen früh auf der Tagesordnung steht. Es scheint mir als dem Fragesteller jetzt schon reichlich überflüssig zu sein, diese Frage auf der Tagesordnung zu belassen; denn die Methoden, mit denen hier nun Etatrecht geschaffen werden soll, sind ziemlich einmalig. Eine Zustimmung des Bundesfinanzministers zu Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßigen Ausgaben, Herr Minister, wird wohl nach übereinstimmender Meinung der Interpreten der Reichshaushaltsordnung höher qualifiziert als die Tatsache, daß Sie hier einen Leertitel haben, also keine Zahlen einsetzen, die Sie dem Hause zur Gänze noch vorenthalten.



    Ritzel
    Zu den Praktiken, die nach Art. 112 des Grundgesetzes möglich sind, gehören zwei Standardbegriffe. Der eine lautet „unvorhergesehen" und der andere „unabweisbar". Ich gebe zu, daß die Bundesregierung das Urteil von Karlsruhe nicht vorhergesehen hat. Insofern ist der Tatbestand des Art. 112 erfüllt.
    Aber unabweisbar? Meine Damen und Herren, wenn dem Parlament keine Vorlage gemacht wird, Herr Bundeskanzler, für die Sie als Regierungschef verantwortlich zu zeichnen hätten, wenn das Parlament mit seinen Ausschüssen fünf Vierteljahre ohne Orientierung gehalten wird und wenn die Bundesregierung sich etwas zumutete, was wahrhaftig nicht unabweisbar war — das hat das Bundesverfassungsgericht ja soeben attestiert, das haben weite Teile der öffentlichen Meinung nicht nur in diesem Hause bestätigt —, dann kann man wirklich nicht sagen, daß die nun plötzlich und überraschend auf den Bundessteuerzahler zukommende Last in einer unbekannten Größenordnung etwas Unabweisbares ist.
    Der Herr Bundesfinanzminister sprach von der möglichen Verwertung von Arbeitsleistungen aus der Zwischenzeit. Vermutlich sind damit die sogenannten Konserven gemeint, Herr Bundesfinanzminister. Die Konserven werden wahrscheinlich einen minderen Preis erzielen; denn der Verkäufer befindet sich ja in einer Notlage. Ich beglückwünsche die Bundesregierung zu dem, was auf diesem Gebiet noch auf sie zukommt, wahrhaftig nicht. Aber wenn schon Einnahmen erwartet werden, Herr Bundesfinanzminister, — wir haben ja das Instrument der Leertitel auch auf dem Einnahmegebiet. Warum sehen Sie dann nur Ausgaben und keine Einnahmen vor? Warum lassen Sie dann nicht ebenfalls ein bißchen die Katze aus dem Sack? Oder ist noch unklar, wer die Eigentümer der Konserven sind? Ich weiß es nicht! Vielleicht wäre es gut, wenn die Regierung das einmal etwas klarer und deutlicher sagte.

    (Abg. Blachstein: Der Konkursverwalter!)

    Jedenfalls steht noch die Frage offen, auf die der Herr Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes in der Fragestunde auch nicht antwortete, nämlich die Frage, welche Wirkung jener Brief hat, den wir nunmehr im Wortlaut sehen möchten, jener Brief, der den kreditgewährenden Banken vorgelegt worden ist, die auf Grund der Unterschrift, die unter diesem Brief stehen muß, offensichtlich in gutem Glauben in das Geschäft eingestiegen sind und nun auf diejenigen warten, die die Verpflichtung realisieren.
    Meine Damen und Herren, liebend gern würden wir mithelfen, einen Ausweg aus dem Dilemma zu suchen, in das die Bundesregierung geraten ist. Aber Sie können von uns nicht verlangen — ich wiederhole den Satz —, daß wir auch nur in der Form eines Leertitels eine Katze im Sack kaufen und daß wir — bei aller Tierliebe —(Heiterkeit bei der SPD)

    geneigt sind, im Rahmen eines Leertitels ohne Mitwirkung dieses Hauses — nur mit einer Information an den Haushaltsausschuß zu verspäteter Zeit — in diesem Ausmaß und mit dieser Tragweite Vollmachten zum Nachteil des Steuerzahlers zu erteilen. Ich glaube, Sie werden den Beschluß auf die Errichtung dieses Leertitels allein fassen müssen.

    (Beifall bei der SPD.)