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    Deutscher Bundestag 142. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Leiske 8037 A Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) . . . . . . 8037 A Fragestunde (Drucksache 2457) Frage des Abg. Dr. Arndt: Kantine des Bundesgrenzschutzes in Kassel Dr. Hölzl, Staatssekretär 8037 C, D 8038 A Dr. Arndt (SPD) . . . . 8037 D, 8038 A Frage des Abg. Eplée: Höhe der Patentjahresgebühren Schäffer, Bundesminister . . . . 8038 A, C Eplée (CDU/CSU) 8038 C Frage des Abg. Eplée: Laufzeit von Patenten Schäffer, Bundesminister . . . . . 8038 D Frage des Abg. Wittrock: Straftilgung bei zum Tode verurteilten ehemaligen Soldaten 8039 A Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Verlautbarung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesverkehrsministerium zur Frage des freien Wettbewerbs im Verkehr Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8039 A Frage des Abg. Gewandt: Mittel zur Förderung des Handwerks Dr. Westrick, Staatssekretär . . 8039 B, C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8039 C Frage des Abg. Dröscher: Zinszuschüsse zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8039 D, 8040 A Dröscher (SPD) 8040 A Frage ,des Abg. Freiherr von KühlmannStumm: Maßnahmen gegen ein Einschleppen der Pferdepest Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 8040 B Frage des Abg. Gontrum: Eigenleistungen der Landwirte bei Einfriedung von Viehweiden oder beim Feldwegebau Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8040 D Gontrum (CDU/CSU) 8040 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 Frage Ides Abg. Riedel (Frankfurt) : Steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern 8041 A Fragen des Abg. Ritzel: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Abschluß der Kassenbücher des Bundes im Rechnungsjahr 1960 Dr. Hettlage, Staatssekretär 8041 A, B, C Ritzel (SPD) 8041 B Frage ,des Abg Büttner: Bergmanns-Augenzittern (Nystagmus) als entschädigungspflichtige Berufskrankheit Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8041 D Büttner (SPD) . . . . . . . . . 8041 D Frage ,des Abg. Dr. Bucher: Beitragspflicht Selbständiger zum Kindergeld Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8042 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8042 A Frage des Abg. Dröscher: Zahlungsbefehl gegen die Gemeinde Niederwörresbach Kr. Birkenfeld wegen eines Bagatellschadens Hopf, Staatssekretär . . . 8042 B, C, D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8042 C, D Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Umgehungsstraße Eltville-Niederwalluf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 A Frage des Abg. Faller: Bundesbahnbedienstete auf Schweizer Hoheitsgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 B Faller (SPD) 8043 D, 8044 A Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2456) 8044 A Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 654); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Druckwache 2421) — Zweite und dritte Beratung Frau Dr. Hubert (SPD) 8044 B, 8045 A, D, 8054 C, 8057 D Dr. Atzenroth (FDP) . 8045 A, 8046 A, D Gewandt (CDU/CSU) . . 8045 C, 8047 B Dr. Stammberger (FDP) . 8046 B, 8048 B, 8051 C, 8052 D, 8053 A, 8055 C Dr. Rüdel (Kiel) (CDU/CSU) 8047 B, 8056 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 8048 C, 8049 D, 8052 C, 8053 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) 8048 D, 8050 C Lange (Essen) (SPD) . . 8051 A, 8052 A, 8056 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union (Drucksache 2071) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2451) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8058 A Entwurf eines Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 255); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2450) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 8058 C, 8060 A, 8069 B Dr. Besold (CDU/CSU) . 8059 B, 8063 C, 8070 A, B, 8072 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 8059 D, 8064 B Dr. Bleiiß (SPD) . . . 8060 D, 8072 B, C Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 8061 C Dr. Höck (Salzgitter) (CDU/CSU) . . 8062 B Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8064 A Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 8064 D Faller (SPD) 8065 A Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 8066 A Rademacher (FDP) . . . 8069 B, 8070 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8069 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8070 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8072 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 2381) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 2382) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 2383) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Tiber den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksache 2384) — Erste Beratung und dem Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 2412) — Erste Beratung —Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8073 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8080 A Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 8084 B Rademacher (FDP) . . . . . . . 8088 A Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 2393) ; Erster Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 2386, zu 2386, Nachtrag zu 2386) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksache 1285); Zweiter Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2387) — Zweite und dritte Beratung —Diebäcker (CDU/CSU) . . 8091 D, 8097 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 8092 A Bäumer (SDP) 8092 C, 8094 C Dr. Löhr (CDU/CSU) . 8093 A, 8094 A, 8095 B, 8103 B, 8108 D Bading (SPD) . . . . . 8093 C, 8096 C, 8098 C, 8102 B, D Margulies (FDP) . . . . 8096 A, 8099 D Dr. Westrick, Staatssekretär 8102 B, 8105 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) 8103 C, 8105 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . 8104 A Kalbitzer (SPD) 8106 C Wittrock (SPD) 8107 A, C Dr. Hölzl, Staatssekretär 8107 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Fritz [Welzheim] u. Gen.) (Drucksache 2294) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8109 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über die Entwürfe a) einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, b) von Richtlinien auf dem Gebiet der Verfahren und der Verwaltungspraxis für die Einreise, für die Beschäftigung und für den Aufenthalt der Arbeitnehmer eines Mitgliedstaates und ihrer Familienangehörigen innerhalb der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 2337, 2454) . . . . 8109 D Nächste Sitzung 8110 C Anlagen 8111 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8037 142. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 22 statt „1863": 1873. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Bennemann 8.2. Dr. Birrenbach 10.2. Frau Blohm 10.2. Brese 16.2. Demmelmeier 10.2. Frau Döhring (Stuttgart) 10.2. Dr. Dollinger 10.2. Eberhard 10. 2. Eisenmann 11. 2. Funk 10.2. Dr. Furler 10.2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Greve 10.2. Hauffe 10.2. Hoogen 10.2. Illerhaus 8.2. Dr. Imle 10.2. Katzer 8.2. Keuning 10.2. Frau Kipp-Kaule 10.2. Dr. Königswarter 10.2. Frau Korspeter 10.2. Leber 10.2. Lenze (Attendorn) 10.2. Logemann 8.2. Majonica 10.2. Menke 10.2. Dr. Menzel 28.2. Merten 10.2. Frau Meyer-Laule 10.2. Neubauer 10.3. Neuburger 10.2. Pietscher 8.2. Scharnberg 10.2. Scheel 10.2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 8.2. Schröder (Osterode) 10.2. Schüttler 10.2. Frau Dr. Schwarzhaupt 8. 2. Stenger 28. 2. Dr. Storm (Duisburg) 10.2. Wacher 10.2. Dr. Weber (Koblenz) 10.2. Welke 10.2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Worms 9. 2. b) Urlaubsanträge Bazille 28.2. Höfler 18.2. Kühn (Bonn) 28.2. Kühn (Köln) 18.3. Dr. Seffrin 1.3. Storch 25.2. Dr. Zimmer 18.2. Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schäffer auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8 2. 1960, Drucksache 2457 Frage III/3.): Ist dem Herrn Bundesjustizminister bekannt, daß ehemaligen Soldaten der Wehrmacht, die während des Krieges nach dem damaligen Militärstrafrecht zum Tode verurteilt worden sind, bei einem Antrag auf Straftilgung entgegengehalten wird, es müßten zunächst die mit dem Todesurteil verbundenen Ehrenfolgen im Gnadenwege aufgehoben werden, ehe eine Straftilgung vorgenommen werden könne? Strafrechtliche Ehrenfolgen können nicht nur mit der Todesstrafe verbunden sein; sie knüpfen sich vor allem an jede Zuchthausstrafe, die nach § 31 StGB die dauernde Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter kraft Gesetzes zur Folge hat. Die Strafregisterbehörden der Länder und das Bundesstrafregister sollen nach § 8 Abs. 2 des Straftilgungsgesetzes Vergünstigungen (Straftilgung oder Auskunftsbeschränkung) nicht anordnen, solange ein Verurteilter die bürgerlichen Ehrenrechte oder einzelne Rechte oder Fähigkeiten nicht wiedererlangt hat. Die Bestimmung beruht darauf, daß die Tilgung eines Strafvermerks im Strafregister die Strafe und die mit ihr verbundenen Ehrenfolgen nicht beseitigt. Dauernde Ehrenfolgen können nur durch einen Gnadenerweis aufgehoben werden. Für die Erteilung eines Gnadenerweises bei wehrmachtgerichtlichen Verurteilungen ist meine Zuständigkeit gegeben. Würde eine Strafe getilgt werden, ohne daß zuvor die Ehrenfolgen im Gnadenwege beseitigt worden wären, so hätte das zur Folge, daß der Betroffene bei Bekanntwerden der Verurteilung trotz der Straftilgung Rechtsnachteile hätte; er könnte z. B. nicht im öffentlichen Dienst angestellt werden. Liegt der wehrmachtgerichtlichen Verurteilung eine rein militärische Straftat zugrunde, z. B. Fahnenflucht, so pflege ich den Gnadenerweis ohne weiteres zu erteilen; denn in der früheren britischen Zone ist durch die Verordnung des Zentraljustizamts vom 3. Juni 1947 (VOBl. BrZ 1947 S. 68) für solche Straftaten Erlaß der Strafe sowie der Nebenstrafen und gesetzlichen Nebenfolgen allgemein gewährt. Um die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Bundesländern auszugleichen, halte ich die Erteilung von Einzelgnadenerweisen für angebracht und billig. Die Frage, ob die in der ehemaligen britischen Zone erlassenen Bestimmungen auf die ganze Bundesrepublik ausgedehnt werden sollten, ist von meinem Hause bereits vor Jahren mit den Landesjustizverwaltungen erörtert worden. Das Ergebnis dieser Erörterungen ließ es aber als wenig aussichtsreich erscheinen, daß die Länder einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung zustimmen würden. Heute besteht hierfür - bei der dargelegten Gnadenpraxis - kein dringendes Bedürfnis mehr. 8112 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 Handelt es sich nicht um rein militärische Straftaten, so wird die Erteilung eines Gnadenerweises in der Regel davon abhängen, ob der Gesuchsteller gnadenwürdig ist. Anlage 3 Umdruck 744 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Dr. Rüdel (Kiel) und Dr. Stammberger zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 30 Abs. 3 werden nach dem Wort „abgeben" die Worte „oder abgeben lassen" eingefügt. 2. In § 48 Abs. 1 werden die Worte „,beim Inkrafttreten ,dieses Gesetzes" ersetzt durch ,die Worte „am 30. September 1961 ". 3. § 56 wind wie folgt geändert: a) in Absatz 1 wird nach „§ 6 a Abs. 1," eingefügt „des § 8 Abs. 1 Nr. 7," b) Folgender Absatz 1 c wird eingefügt: „(1 c) Der § 8 Abs. 1 Nr. 7 tritt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der in den §§ 27 a, 28 a und 31 vorgesehenen Rechtsverordnungen in Kraft." c) Absatz 6 erhält die folgende Fassung: „ (6) Bis zum Inkrafttreten der in § 33 vorgesehenen Rechtsverordnung gilt für die Preise und Preisspannen für Arzneimittel und Abgabegefäße die Deutsche Arzneitaxe 1936, geändert durch die Verordnung zur Änderung der Deutschen Arzneitaxe 1936 vom 19. April 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 vom 30. April 1952), in ihrer jeweils geltenden Fassung." Bonn, den 7. Februar 1961 Dr. Dittrich Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Stammberger Anlage 4 Umdruck 745 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Brand, Dr. Besold, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 a) sind in Buchstabe c anstelle der Worte „der nicht Ortslinienverkehr ist," die Worte „der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist," zu setzen b) ist an den Schluß von Buchstabe c anzufügen: ,Nachbarortslinienverkehr ist 'der Verkehr zwischen Nachbarorten oder Teilen von ihnen, wenn diese wirtschaftlich und verkehrsmäßig so miteinander verbunde:n sind, daß der Verkehr nach der Tarifgestaltung und nach 'gegenwärtiger oder in naher Zukunft zu erwartender Häufigkeit einem Ortslinienverkehr vergleichbar ist. Die Verbindung mehrerer Nachbarortslinien fällt nicht unter den Begriff „Nachbarortslinienverkehr".' 2. § 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: ,Für die Begriffe „Obus" (§ 4 Abs. 3), „Personenkraftwagen", „Kraftomnibus" (§ 4 Abs. 4) und „Nachbarortslinienverkehr" (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beföederungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159 Bonn, den 7. Februar 1961 Höcherl Brand Dr. Besold Dr.-Ing. Philipp Bauereisen Dr. Dittrich Drachsler Dr. Dr. h. c. Dresbach Dr. Eckhardt Dr. Franz Fuchs Frau Geisendörfer Görgen Freiherr zu Guttenberg Dr. Heck (Rottweil) Dr. Graf Henckel Dr. Kempfler Dr. Knorr Anlage 5 Umdruck 746 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 werden Absatz 1 nach dem Wort „Wissenschaft" die Worte „den Krankenhäusern," eingefügt. Bonn, den 7. Februar 1961 Frau Friese-Korn Spitzmüller Dr. Mende und Fraktion Krug Lang (München) Lermer Leukert Dr. Baron Manteuffel-Szoege Memmel Meyer (Oppertshofen) Müser Frau Dr. Probst Schlee Stiller Sühler Unertl Wacher Wieninger Dr. Winter Wittmann Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8113 Anlage 6 Umdruck 747 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Illerhaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz sind die Worte „oder auf die Bestellungen bei diesen Betrieben aufgesucht" zu streichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Illerhaus Dr. Höck (Salzgitter) Rollmann Schulze-Pellengahr Dr. Huys Lang (München) Wehking Leonhard Wittmer-Eigenbrodt Bühler Solke Dr. Hauser Dr. Steinmetz Anlage 7 Umdruck 748 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Elbrächter, Dr. Rüdel (Kiel) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der bisherige Wortlaut des § 12 erhält die Bezeichnung Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „ (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft durch Rechtsverordnung zu bestimmen, für welche Arzneimittel, die im Einzelhandel außerhalb der Apotheken abgegeben werden dürfen, die erforderliche Sachkenntnis auch erbracht wird durch ein Zeugnis über eine abgelegte Prüfung als Chemotechniker oder eine gleichwertige Ausbildung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Arzneimittelherstellung." 2. In § 17 Abs. 2 Satz 2 wird „§ 12" durch „§ 12 Abs. 1" ersetzt. Bonn, den 7. Februar 1961 Gewandt Dr. Elbrächter Dr. Rüdel (Kiel) Anlage 8 Umdruck 750 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Burgbacher, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, .2386). Der Bundestag wolle beschließen: In § 45 Abs. 2 wird Nummer 1 gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Dr. Burgbacher Dr.-Ing. Philipp von Lindeiner-Wildau Illerhaus Lenz (Brühl) Dr. Bergmeyer Harnischfeger Höcherl Anlage 9 Umdruck 751 Änderungsantrag ,der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 wird nach Nummer 2 folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Besteht ein begründeter Verdacht der Verfälschung des Wettbewerbes (Dumpingverdacht), so hat die Bunderegierung den Sachverhalt aufzuklären und alle notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen." Bonn, den 8. Februar 1961 Zoglmann Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 752 Änderungsantrag der Fraktion dem SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386, zu 2386). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im § 7 wird in Absatz 1 die Nummer 3 gestrichen. 2. § 15 a wird gestrichen. 3. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Erlaß von Rechtsverordnungen (1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach §27 Abs. 3 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen. Dr. Barzel Unertl Müser Brand Rösing Winkelheide Wullenhaupt 8114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 (2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 753 Änderungsantrag der Abgeordneten Vehar, Dr.-Ing. Philipp, Leonhard und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: In § 45 Abs. 2 wird der zweite Satz gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: „Beim Ferienziel-Reiseverkehr sind die in § 14 Abs. 1 Nr. 4 genannten Stellen gutachtlich zu hören." Bonn, den 8. Februar 1961 Vehar Dr.-Ing. Philipp Leonhard Holla Wullenhaupt Josef Bauer (Wasserburg) von Bodelschwingh Dr. Besold Kühlthau Anlage 12 Umdruck 754 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c erhält der Satz 2 folgende Fassung: „Im Schienenparallelverkehr und im Schienenersatzverkehr, der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist, ..." 2. § 48 Abs. 8 wird gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 755 Xnderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Schlee, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte „und Elektrizität" gestrichen. 2. § 45 Abs. 2 Nr. 1 wird gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Frau Dr. Kuchtner Schlee Seidl (Dorfen) Wieninger Vogt Krug Bauer (Wasserburg) Lermer Memmel Drachsler Dr. Zimmermann Dr. Knorr Wittmann Anlage 14 Umdruck 756 Änderungsantrag (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: § 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für die Begriffe ,Obus (§ 4 Abs. 3), , Personenkraftwagen', ,Kraftomnibus (§ 4 Abs. 4) und ,Nachbarortslinienverkehr (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159)." Bonn, den 8. Februar 1961 Höcherl Dr. Krone und Fraktion Eilers (Oldenburg) Dr. Mende und Fraktion Anlage 15 Umdruck 757 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386). Der Bundestag wolle beschließen: § 26 erhält folgende Fasung: „§ 26 Erlaß von Rechtsverordnungen (1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach § 27 Abs. 3 bedürfen der Zustim- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8115 mung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen. (2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt. Satz 4 findet keine Anwendung auf Vorschriften, durch welche die Bundesregierung in Erfüllung von Verpflichtungen oder in Wahrnehmung von Rechten aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen, denen die gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben, Beschränkungen des Warenverkehrs mit fremden. Wirtschaftsgebieten aufgehoben oder angeordnet hat." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 758 Änderungsantrag ,der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387). Der Bundestag wolle beschließen: In § 5 wird nach Absatz 2 folgender Absatz (2 a) eingefügt: „(2 a) Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft stellt fest, ob ein Film nach Absatz 1 verboten ist. Es hat vor seiner Entscheidung ein Gutachten der Freiwilligen Filmselbstkontrolle einzuholen." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 759 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wittrock, Dr. Mommer, Dr. Löhr zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Ist ein Film entgegen dem Verbot nach Absatz 1 in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht worden, so stellt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft den Verstoß gegen dieses Verbot unverzüglich fest und fordert den Verbringenden auf, die in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachten Kopien des Filmes auszuhändigen." 2. In § 5 Abs. 4 Satz 3 werden die Worte gestrichen: „mit Ausnahme der Fristbestimmung des Satzes 1". Bonn, den 8. Februar 1961 Wittrock Dr. Mommer Dr. Löhr
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    Rede von Robert Margulies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich ein kühnes Unterfangen, dem Hause noch zu dieser Tageszeit das Für und Wider der Meinungen über ein so wichtiges Gesetz und sein Zustandekommen darstellen zu



    Margulies
    wollen. Aber es ist eben doch ein Gesetz von einer solchen Bedeutung, daß man es einfach nicht verabschieden kann, ohne von seiner besonderen Wichtigkeit zu sprechen. Es kam ja schon zu einem Wortstreit darüber, ob es sich um eine Magna Charta des Außenhandels handelt. Ich glaube, nein; denn Außenhandel läßt sich nicht durch ein Gesetz regeln. Auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes besteht Außenhandel weit mehr aus den Beziehungen zwischen den Personen, aus den handelsvertraglichen Abmachungen, aus den zwischenstaatlichen Verträgen, aus dem GATT — dem General Agreement on Tariffs and Trade, dem wir angehören —, aus anderen internationalen Verträgen usw. usw. Erst auf diesem Hintergrund kann man dieses Gesetz sehen.
    Das Gesetz selbst hat jedenfalls bei den Freien Demokraten zunächst einmal das Unbehagen hervorgerufen, daß hier wieder einmal ein Stück der Freiheit — und zwar der Freiheit, die das sicherste Merkmal ist, das uns vom Kommunismus unterscheidet — preisgegeben wird. Die Meinungen in meiner Fraktion, der Fraktion der Freien Demokratischen Partei, waren sehr geteilt darüber, ob man diesem Gesetz zustimmen kann oder nicht.
    Die Bedeutung des Außenhandels in unserem Wirtschaftsleben ist doch immerhin so groß, daß jede Maßnahme, die ihn beeinträchtigen kann, ganz besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Ich glaube, da herrschen manchmal falsche Vorstellungen. Wir haben im letzten Jahr einen Export von 41 Milliarden DM erreicht. Dieser hohe Betrag ist nicht durch den Bau von Kraftwerken, Häfen oder Stahlwerken erzielt worden. Der Durchschnittswert eines Außenhandelsgeschäftes liegt vielmehr unter 5000 DM. Um die Summe von 41 Milliarden DM an exportierten Gütern zu erreichen, müssen 8 Millionen Einzelabschlüsse getätigt werden. Im Außenhandel steckt also eine Unsumme von Arbeit. Man muß schon sehr aufpassen, daß er nicht in Gefahr gerät.
    Im Ausland, bei der Konkurrenz, und unter den deutschen Theoretikern gibt es ohnedies eine ganze Menge von Leuten, die der Meinung sind, unser Außenhandel sei zu groß. Dem muß man aber entgegenhalten, daß es sich doch hier um Märkte handelt, die mühsam durch gute Leistungen und durch ernste Arbeit, die durch Mühe und Streben geschaffen und errungen werden konnten. Man kann diese Märkte nicht etwa wie einen Wasserkran behandeln, den man auf- und zudreht, wann es gerade paßt. Die Bundesregierung greift jetzt, ich möchte schon sagen, in überaus großzügiger Weise den not-leidenden Amerikanern unter die Arme. Das kann sie eben nur, weil der Außenhandel in den letzten Jahren so ertragreich war. Sie kann es allerdings auch deshalb tun, weil sie seit vielen Jahren — wir haben es immer kritisiert — unbeweglich auf dem Außenhandelsüberschuß sitzengeblieben ist, ohne sich dafür irgendeine zweckentsprechende Verwendung einfallen zu lassen. Das nur als Einleitung.
    Die Notwendigkeit des uns nunmehr vorliegenden Gesetzes wird damit begründet, daß hier Besatzungsrecht durch eigenes deutsches Recht ersetzt werde. Es ist ganz klar: mit der Würde und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht vereinbar. daß wir bis in ewige Zeiten auf Grund von Besatzungsrecht arbeiten. Aber wir sollten auch nicht verkennen, daß die Sache gut funktioniert hat. Wir waren zwar dem Bundeswirtschaftsministerium völlig ausgeliefert, das einfach durch Runderlaß alle Fragen des Außenhandels regeln konnte, aber es war, wenn wir uns auch hier und da mal heftig gestritten haben, doch eine gewisse Geistesverwandtschaft vorhanden. Wir fühlten uns in guten Händen. Die beteiligten Wirtschaftskreise waren zufrieden. Man konnte also sagen: die Sache lief ordentlich. Das ist nun bei dem Gesetz nicht mehr so. Denn jetzt ist nicht mehr das Bundeswirtschaftsministerium allein ausschlaggebend, sondern nun werden die Betrachtungen zum Außenhandel von der Bundesregierung angestellt.
    Man muß leider sagen, daß die bisherige Regelung — das Verbotsgesetz, dessen Ausnahmen durch die Runderlasse „Außenwirtschaft" des Bundeswirtschaftsministeriums geregelt wurden — keine Garantie auf ewige Zeiten war. Man weiß nicht, wie lange uns der Bundeswirtschaftsminister Erhard, dem wir in diesem Punkte völlig vertrauen, erhalten bleibt. Gegebenenfalls wird er Bundeskanzler, und schon ist alles aus, kommt da ein anderer hin, der vielleicht nicht so liberal wie der jetzige Bundeswirtschaftsminister ist; dann kann die Sache andersherum kommen. Das ist eine gute Begründung dafür, daß man ein Gesetz braucht. Aber so schlecht, wie es ist, bräuchte es eigentlich nicht zu sein.
    Erstens einmal hat es sieben Jahre gedauert, bis es verabschiedet werden konnte. Das ist schon ein Beweis dafür, daß die Sache nicht ganz einfach ist. Ich habe auch nicht den Eindruck, daß es im Laufe der Zeit besser geworden wäre. Die ersten Entwürfe, die ich gesehen habe, haben mir eigentlich viel besser gefallen.

    (Abg. Dr. Löhr: Aber Sie haben doch mitgearbeitet!)

    — An den Referentenentwürfen?

    (Abg. Dr. Löhr: In den Ausschußberatungen!)

    Ja, die kannte ich auch schon, lange bevor dieses Gesetz eingebracht wurde. Die waren viel besser. Die anderen Ressorts haben dann allmählich alle ihre Wünsche und ihre kühnsten Träume mit in das Gesetz hineingebracht, und der arme Dr. Schulz mußte da natürlich mitziehen.

    (Abg. Dr. Löhr: Das ist in einer Demokratie so!)

    Im Laufe der Jahre ist vieles hineingekommen, was wir nicht sehr gern darin sehen. Das große Bedenken beruhte darauf, daß man — wie Herr Diebäcker richtig gesagt hat — den Grundsatz der Freiheit in § 1 stipuliert hat, während man ihn in den anderen 44 Paragraphen Stückchen für Stückchen wieder aufgibt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dann hätte man das Gesetz nicht gebraucht!)

    Ich sehe ein, daß es eine immense Schwierigkeit war, von dem Grundsatz der Freiheit auszugehen, sich alle irgendwie denkbaren Möglichkeiten auszumalen und im Gesetz dafür Vorsorge zu treffen;



    Margulies
    das ist ja der Inhalt des Gesetzes. Wenn ich auch von der Phantasie der beteiligten Beamten eine hohe Meinung habe, — aber so viel Phantasie, wie sie sie in der Erfindung von Tatbeständen, die geregelt werden müssen, an den Tag gelegt haben, hatte ich ihnen eigentlich nicht zugetraut.

    (Heiterkeit.)

    Nun haben wir das darinstehen.
    Ich will nicht auf alle Einzelheiten eingehen, aber ich muß noch eines rügen, was mir gar nicht gefallen hat und was ich auch nicht recht verstehe. Warum mußte das Gesetz eigentlich als zentralistisches Gesetz vorgelegt werden? Erst im Ausschuß ist dank der unendlichen Geduld, die unser Vorsitzender, Herr Dr. Serres, auf das Gesetz verwandt hat, ein Kompromiß zustande gekommen, demzufolge der Bundesrat an dem Gesetz nun mitwirkt und die Durchführung durch die Landeswirtschaftsbehörden — wenn auch sehr stark eingeschränkt — geschieht; ich weiß nicht, ob der Status quo da in vollem Umfange erhalten geblieben ist. Aber wir werden ja bei der Beratung im Bundesrat hören, ob das dem entspricht. Alle diese Dinge sind also erst im Ausschuß hineingekommen. Wir haben nun plötzlich das Interesse der Länder gewahrt, und zwar aus gutem Grund, um nämlich eine praxisnahe Verwaltung zu erzielen. Auch waren wir der Meinung, daß die Mitwirkung ,des Bundestages am Erlaß der Rechtsverordnung unerläßlich sei.

    (Abg. Diebäcker: Dann ist also doch gute Arbeit geleistet worden!)

    — Aber natürlich, Herr Diebäcker, wir haben alle zusammengearbeitet, es war fast ein team-work, und Sie können es krönen, wenn sie nachher den Änderungsantrag zu § 26 annehmen. Dann sind wir tatsächlich völlig ein Herz und eine Seele in dieser Sache.

    (Heiterkeit.)

    Die Beteiligung des Bundestages, die jetzt erreicht ist, die aber verbessert werden sollte, mindert das Risiko der sehr weitgehenden Ermächtigungen. Aber es ist doch sehr bedauerlich, daß z. B. diese Frage der persönlichen Voraussetzungen nicht herauszubringen war, die ja mit dem Außenhandel an sich überhaupt nichts zu tun hat.
    Dann hat Herr Bading schon erwähnt: Dieser § 8, der die merkwürdige Regelung schafft, daß die Qualität oder die Maßnahmen bei der Ausfuhr von Landwirtschaftsprodukten beobachtet oder festgelegt werden können, gehört gar nicht in dieses Gesetz hinein. Hier wird eine Materie, die geregelt werden müßte, ganz unzureichend geregelt. Wir haben das schon besprochen; aber es ist eben dadurch nicht besser geworden.
    Ich muß auch noch zu § 10 etwas sagen. Dort ist die Frage der vorübergehenden Aufhebung von Liberalisierungen angeschnitten. Ich darf doch unterstellen, daß das nur im Einklang mit den GATT-Regeln, nämlich mit Art. 19 des GATT, geschehen ist, wo es heißt, daß solche Entliberalisierungen nur in dem Maße und während des Zeitraums möglich sind, wie es zur Verhütung oder zur Behebung eines Schadens notwendig ist. Anders könnte ich mir diese Klausel gar nicht vorstellen.
    Leider Gottes ist in § 13 die Pflicht dringeblieben, daß, wenn der Einführer Verwendungsbeschränkungen auferlegt bekommt, er diese weitergeben muß, obwohl es rechtlich sehr umstritten ist, ob das überhaupt möglich ist.
    Es hat uns auch sehr gestört, daß sich die Lufthansa in § 17 a einige Rechte unter den Nagel gerissen hat, die ein bißchen sehr weit gehen. Wenn es darauf angekommen wäre — wie wir das bei dem Versicherungswesen oder bei der Seeschiffahrt gemacht haben —, dafür zu sorgen, daß eine Grundlage dafür gegeben ist, die Rechte der anderen bei uns beeinträchtigen zu können, wenn unsere Rechte woanders beeinträchtigt werden, — so weit, so gut. Aber daß nun auch noch das Chartern der Flugzeuge durch Gebietsansässige beschränkt werden soll, das riecht doch schon sehr nach Behinderung der Konkurrenz, für die die Lufthansa ja auch schon gewisse Vorbilder geliefert hat. Wir würden doch sehr viel Wert darauf legen, daß sich hier die Geschäftspraxis mehr im Dienst am Kunden auswirkt, nämlich darin, ein ausreichendes Platzangebot zu jeder Zeit zur Verfügung zu stellen, und nicht darin, sich durch gesetzliche Regelungen eine Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Wir bedauern sehr, daß diese Bestimmung in das Gesetz gekommen ist.
    Die §§ 20 und 21 — das werden Sie wissen —
    wären ganz sicher besser bei der Bundesbank aufgehoben gewesen; denn alle diese Bestimmungen über den Geld- und Kapitalverkehr hätten sich mit viel weniger Lärm im Bereich der Bundesbank natürlich im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister oder der Bundesregierung — abgespielt als jetzt durch Rechtsverordnung und natürlich auch noch mit der Möglichkeit, sie wieder aufzuheben.
    Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zu den Strafvorschriften. Ich habe vorhin schon gesagt, daß fast die Hälfte dieses Gesetzes aus Strafvorschriften besteht. Abgesehen davon daß die Strafen, die hier bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden können, nach unserer Meinung exorbitant hoch sind, ist der einzelne auch mehrmals strafbar. Er kann als Täter, er kann wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und dann noch einmal wegen Handelns für einen anderen belangt werden. Ich glaube nicht, daß sich das mit unseren Rechtsvorstellungen vereinbaren läßt, die wir an anderer Stelle immer wieder zum Ausdruck bringen.
    Ebenso liegt die Frage der Einziehung solcher Gegenstände, die zu einer Tat geführt haben. Es ist für mich völlig unverständlich, wenn hier von Gegenständen gesprochen wird, die zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. Was heißt überhaupt „zustehen"? Wo sind sie denn dann? Das sind Regelungen, die in diesem Gesetz eigentlich nicht stehen sollten.
    Ich bedaure mit Herrn Diebäcker, daß es uns nicht gelungen ist, gegen die massive Drohung des Haushaltsausschusses die Gebührenfreiheit durchzusetzen. Aber, vor die Frage gestellt: Gebühren oder



    Margulies
    kein Gesetz?, haben wir uns nolens volens für das Gesetz entschieden. Es wird aber eben dadurch nicht besser.
    Leider ist es so, daß das Gesetz die Möglichkeit gibt, die Freiheit sehr einzuschränken. Wir erwarten von der Regierung, daß sie in loyaler Zusammenarbeit mit dem Bundestag davon nur den sparsamsten Gebrauch macht. Es ist natürlich nichts, was sich gesetzlich regeln läßt, aber es würde der Bundesregierung ganz gut anstehen, wenn sie anläßlich der Verkündung dieses so wichtigen Außenwirtschaftsgesetzes für alle diese kleinen Ordnungswidrigkeiten und für die vielen, vielen Bußgeldverfahren, die jetzt wegen Bagatellverstößen im Gange sind, so eine Art Amnestie erließe und unter das Vergangene einen Strich zöge und sagte: Diese Verfahren werden niedergeschlagen, aber wer es nun wieder tut, der wird nach den reichhaltigen Vorschriften dieses Gesetzes bestraft.
    Im übrigen darf ich sagen, daß ich für meine Person schon in Ansehung der von unserem Vorsitzenden geleisteten Arbeit dem Gesetz zustimmen werde.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Zu § 26 liegt der Änderungsantrag Umdruck 757 vor. Abgeordneter Bading hat ihn an sich schon begründet. Ich gebe ihm noch einmal das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harri Bading


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe meiner Begründung nichts hinzuzufügen. Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, daß hier einige technische Änderungen notwendig sind. Im Abs. 1 muß es heißen „§ 27 Abs. 3 Satz 1", Der Abs. 2 fängt ebenso an wie unser Antrag in der zweiten Lesung. Es muß also heißen:
    In den Fällen, in denen es notwendig ist, einer Beeinträchtigung der Kaufkraft der Deutschen Mark entgegenzuwirken oder das Gleichgewicht der Zahlungsbilanz sicherzustellen, kann die Zustimmung des Bundestages, in den Fällen des § 27 Abs. 3 Satz 1 auch des Bundesrates, nachträglich eingeholt werden.
    Schließlich ist das Wort „Erlaß" in der achten Zeile durch das Wort „Verkündung" zu ersetzen. Das sind aber, wie gesagt, lediglich technische Änderungen.