Deutscher Bundestag
142. Sitzung
Bonn, den 8. Februar 1961
Inhalt
Glückwünsche zum Geburtstag des Abg.
Dr. Leiske 8037 A
Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) . . . . . . 8037 A
Fragestunde (Drucksache 2457)
Frage des Abg. Dr. Arndt:
Kantine des Bundesgrenzschutzes in Kassel
Dr. Hölzl, Staatssekretär 8037 C, D 8038 A Dr. Arndt (SPD) . . . . 8037 D, 8038 A
Frage des Abg. Eplée:
Höhe der Patentjahresgebühren
Schäffer, Bundesminister . . . . 8038 A, C Eplée (CDU/CSU) 8038 C
Frage des Abg. Eplée:
Laufzeit von Patenten
Schäffer, Bundesminister . . . . . 8038 D Frage des Abg. Wittrock:
Straftilgung bei zum Tode verurteilten ehemaligen Soldaten 8039 A
Frage des Abg. Dr. Atzenroth:
Verlautbarung des Wissenschaftlichen
Beirats beim Bundesverkehrsministerium zur Frage des freien Wettbewerbs im Verkehr
Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8039 A Frage des Abg. Gewandt:
Mittel zur Förderung des Handwerks
Dr. Westrick, Staatssekretär . . 8039 B, C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8039 C Frage des Abg. Dröscher:
Zinszuschüsse zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen
Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8039 D,
8040 A
Dröscher (SPD) 8040 A
Frage ,des Abg. Freiherr von KühlmannStumm:
Maßnahmen gegen ein Einschleppen der Pferdepest
Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 8040 B Frage des Abg. Gontrum:
Eigenleistungen der Landwirte bei Einfriedung von Viehweiden oder beim Feldwegebau
Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8040 D
Gontrum (CDU/CSU) 8040 D
II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961
Frage Ides Abg. Riedel (Frankfurt) :
Steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern 8041 A
Fragen des Abg. Ritzel:
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Abschluß der Kassenbücher des Bundes im Rechnungsjahr 1960
Dr. Hettlage, Staatssekretär 8041 A, B, C
Ritzel (SPD) 8041 B
Frage ,des Abg Büttner:
Bergmanns-Augenzittern (Nystagmus) als entschädigungspflichtige Berufskrankheit
Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8041 D Büttner (SPD) . . . . . . . . . 8041 D
Frage ,des Abg. Dr. Bucher:
Beitragspflicht Selbständiger zum Kindergeld
Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8042 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8042 A
Frage des Abg. Dröscher:
Zahlungsbefehl gegen die Gemeinde Niederwörresbach Kr. Birkenfeld wegen eines Bagatellschadens
Hopf, Staatssekretär . . . 8042 B, C, D
Dröscher (SPD) . . . . . . . 8042 C, D Frage des Abg. Dr. Atzenroth:
Umgehungsstraße Eltville-Niederwalluf
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 A Frage des Abg. Faller:
Bundesbahnbedienstete auf Schweizer Hoheitsgebiet
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 B Faller (SPD) 8043 D, 8044 A
Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2456) 8044 A
Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 654); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Druckwache 2421) — Zweite und dritte Beratung
Frau Dr. Hubert (SPD) 8044 B, 8045 A, D,
8054 C, 8057 D
Dr. Atzenroth (FDP) . 8045 A, 8046 A, D
Gewandt (CDU/CSU) . . 8045 C, 8047 B
Dr. Stammberger (FDP) . 8046 B, 8048 B,
8051 C, 8052 D, 8053 A, 8055 C
Dr. Rüdel (Kiel) (CDU/CSU) 8047 B, 8056 C
Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 8048 C, 8049 D,
8052 C, 8053 C
Dr. Elbrächter (CDU/CSU) 8048 D, 8050 C
Lange (Essen) (SPD) . . 8051 A, 8052 A,
8056 D
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union (Drucksache 2071) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2451) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8058 A
Entwurf eines Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 255); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2450) — Zweite und dritte Beratung —
Brück (CDU/CSU) 8058 C, 8060 A, 8069 B
Dr. Besold (CDU/CSU) . 8059 B, 8063 C,
8070 A, B, 8072 A
Eilers (Oldenburg) (FDP) 8059 D, 8064 B
Dr. Bleiiß (SPD) . . . 8060 D, 8072 B, C
Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 8061 C Dr. Höck (Salzgitter) (CDU/CSU) . . 8062 B Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8064 A
Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 8064 D
Faller (SPD) 8065 A
Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 8066 A
Rademacher (FDP) . . . 8069 B, 8070 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8069 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8070 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8072 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 2381) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 2382) — Erste Beratung —, dem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 2383) — Erste Beratung —, dem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Tiber den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksache 2384) — Erste Beratung und dem
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 III
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 2412) — Erste Beratung —Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8073 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8080 A Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 8084 B Rademacher (FDP) . . . . . . . 8088 A
Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 2393) ; Erster Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 2386, zu 2386, Nachtrag zu 2386) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem
Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksache 1285); Zweiter Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2387) — Zweite und dritte Beratung —Diebäcker (CDU/CSU) . . 8091 D, 8097 A
Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 8092 A
Bäumer (SDP) 8092 C, 8094 C
Dr. Löhr (CDU/CSU) . 8093 A, 8094 A,
8095 B, 8103 B, 8108 D
Bading (SPD) . . . . . 8093 C, 8096 C,
8098 C, 8102 B, D
Margulies (FDP) . . . . 8096 A, 8099 D
Dr. Westrick, Staatssekretär 8102 B, 8105 D
Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) 8103 C, 8105 B
Jacobi (SPD) . . . . . . . . 8104 A
Kalbitzer (SPD) 8106 C
Wittrock (SPD) 8107 A, C
Dr. Hölzl, Staatssekretär 8107 C
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Fritz [Welzheim] u. Gen.) (Drucksache 2294) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8109 C
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über die Entwürfe
a) einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
b) von Richtlinien auf dem Gebiet der Verfahren und der Verwaltungspraxis für die Einreise, für die Beschäftigung und für den Aufenthalt der Arbeitnehmer eines Mitgliedstaates und ihrer Familienangehörigen innerhalb der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 2337, 2454) . . . . 8109 D
Nächste Sitzung 8110 C
Anlagen 8111
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8037
142. Sitzung
Bonn, den 8. Februar 1961
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Berichtigung
Es ist zu lesen:
138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 22 statt „1863": 1873.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Frau Bennemann 8.2.
Dr. Birrenbach 10.2.
Frau Blohm 10.2.
Brese 16.2.
Demmelmeier 10.2.
Frau Döhring (Stuttgart) 10.2.
Dr. Dollinger 10.2.
Eberhard 10. 2.
Eisenmann 11. 2.
Funk 10.2.
Dr. Furler 10.2.
Geiger (München) 28. 2.
Dr. Greve 10.2.
Hauffe 10.2.
Hoogen 10.2.
Illerhaus 8.2.
Dr. Imle 10.2.
Katzer 8.2.
Keuning 10.2.
Frau Kipp-Kaule 10.2.
Dr. Königswarter 10.2.
Frau Korspeter 10.2.
Leber 10.2.
Lenze (Attendorn) 10.2.
Logemann 8.2.
Majonica 10.2.
Menke 10.2.
Dr. Menzel 28.2.
Merten 10.2.
Frau Meyer-Laule 10.2.
Neubauer 10.3.
Neuburger 10.2.
Pietscher 8.2.
Scharnberg 10.2.
Scheel 10.2.
Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2.
Dr. Schneider (Saarbrücken) 8.2.
Schröder (Osterode) 10.2.
Schüttler 10.2.
Frau Dr. Schwarzhaupt 8. 2.
Stenger 28. 2.
Dr. Storm (Duisburg) 10.2.
Wacher 10.2.
Dr. Weber (Koblenz) 10.2.
Welke 10.2.
Wendelborn 26. 2.
Werner 25. 2.
Worms 9. 2.
b) Urlaubsanträge
Bazille 28.2.
Höfler 18.2.
Kühn (Bonn) 28.2.
Kühn (Köln) 18.3.
Dr. Seffrin 1.3.
Storch 25.2.
Dr. Zimmer 18.2.
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Schäffer auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8 2. 1960, Drucksache 2457 Frage III/3.):
Ist dem Herrn Bundesjustizminister bekannt, daß ehemaligen Soldaten der Wehrmacht, die während des Krieges nach dem damaligen Militärstrafrecht zum Tode verurteilt worden sind, bei einem Antrag auf Straftilgung entgegengehalten wird, es müßten zunächst die mit dem Todesurteil verbundenen Ehrenfolgen im Gnadenwege aufgehoben werden, ehe eine Straftilgung vorgenommen werden könne?
Strafrechtliche Ehrenfolgen können nicht nur mit der Todesstrafe verbunden sein; sie knüpfen sich vor allem an jede Zuchthausstrafe, die nach § 31 StGB die dauernde Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter kraft Gesetzes zur Folge hat.
Die Strafregisterbehörden der Länder und das Bundesstrafregister sollen nach § 8 Abs. 2 des Straftilgungsgesetzes Vergünstigungen (Straftilgung oder Auskunftsbeschränkung) nicht anordnen, solange ein Verurteilter die bürgerlichen Ehrenrechte oder einzelne Rechte oder Fähigkeiten nicht wiedererlangt hat. Die Bestimmung beruht darauf, daß die Tilgung eines Strafvermerks im Strafregister die Strafe und die mit ihr verbundenen Ehrenfolgen nicht beseitigt. Dauernde Ehrenfolgen können nur durch einen Gnadenerweis aufgehoben werden. Für die Erteilung eines Gnadenerweises bei wehrmachtgerichtlichen Verurteilungen ist meine Zuständigkeit gegeben. Würde eine Strafe getilgt werden, ohne daß zuvor die Ehrenfolgen im Gnadenwege beseitigt worden wären, so hätte das zur Folge, daß der Betroffene bei Bekanntwerden der Verurteilung trotz der Straftilgung Rechtsnachteile hätte; er könnte z. B. nicht im öffentlichen Dienst angestellt werden.
Liegt der wehrmachtgerichtlichen Verurteilung eine rein militärische Straftat zugrunde, z. B. Fahnenflucht, so pflege ich den Gnadenerweis ohne weiteres zu erteilen; denn in der früheren britischen Zone ist durch die Verordnung des Zentraljustizamts vom 3. Juni 1947 (VOBl. BrZ 1947 S. 68) für solche Straftaten Erlaß der Strafe sowie der Nebenstrafen und gesetzlichen Nebenfolgen allgemein gewährt. Um die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Bundesländern auszugleichen, halte ich die Erteilung von Einzelgnadenerweisen für angebracht und billig.
Die Frage, ob die in der ehemaligen britischen Zone erlassenen Bestimmungen auf die ganze Bundesrepublik ausgedehnt werden sollten, ist von meinem Hause bereits vor Jahren mit den Landesjustizverwaltungen erörtert worden. Das Ergebnis dieser Erörterungen ließ es aber als wenig aussichtsreich erscheinen, daß die Länder einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung zustimmen würden. Heute besteht hierfür - bei der dargelegten Gnadenpraxis - kein dringendes Bedürfnis mehr.
8112 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961
Handelt es sich nicht um rein militärische Straftaten, so wird die Erteilung eines Gnadenerweises in der Regel davon abhängen, ob der Gesuchsteller gnadenwürdig ist.
Anlage 3 Umdruck 744
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Dr. Rüdel (Kiel) und Dr. Stammberger zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 30 Abs. 3 werden nach dem Wort „abgeben" die Worte „oder abgeben lassen" eingefügt.
2. In § 48 Abs. 1 werden die Worte „,beim Inkrafttreten ,dieses Gesetzes" ersetzt durch ,die Worte „am 30. September 1961 ".
3. § 56 wind wie folgt geändert:
a) in Absatz 1 wird nach „§ 6 a Abs. 1," eingefügt „des § 8 Abs. 1 Nr. 7,"
b) Folgender Absatz 1 c wird eingefügt:
„(1 c) Der § 8 Abs. 1 Nr. 7 tritt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der in den §§ 27 a, 28 a und 31 vorgesehenen Rechtsverordnungen in Kraft."
c) Absatz 6 erhält die folgende Fassung:
„ (6) Bis zum Inkrafttreten der in § 33 vorgesehenen Rechtsverordnung gilt für die Preise und Preisspannen für Arzneimittel und Abgabegefäße die Deutsche Arzneitaxe 1936, geändert durch die Verordnung zur Änderung der Deutschen Arzneitaxe 1936 vom 19. April 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 vom 30. April 1952), in ihrer jeweils geltenden Fassung."
Bonn, den 7. Februar 1961
Dr. Dittrich
Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Stammberger
Anlage 4 Umdruck 745
Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Brand, Dr. Besold, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450).
Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2
a) sind in Buchstabe c anstelle der Worte „der nicht Ortslinienverkehr ist," die Worte „der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist," zu setzen
b) ist an den Schluß von Buchstabe c anzufügen:
,Nachbarortslinienverkehr ist 'der Verkehr zwischen Nachbarorten oder Teilen von ihnen, wenn diese wirtschaftlich und verkehrsmäßig so miteinander verbunde:n sind, daß der Verkehr nach der Tarifgestaltung und nach 'gegenwärtiger oder in naher Zukunft zu erwartender Häufigkeit einem Ortslinienverkehr vergleichbar ist. Die Verbindung mehrerer Nachbarortslinien fällt nicht unter den Begriff „Nachbarortslinienverkehr".'
2. § 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
,Für die Begriffe „Obus" (§ 4 Abs. 3), „Personenkraftwagen", „Kraftomnibus" (§ 4 Abs. 4) und „Nachbarortslinienverkehr" (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beföederungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159
Bonn, den 7. Februar 1961
Höcherl
Brand
Dr. Besold Dr.-Ing. Philipp Bauereisen
Dr. Dittrich Drachsler
Dr. Dr. h. c. Dresbach Dr. Eckhardt
Dr. Franz Fuchs
Frau Geisendörfer Görgen
Freiherr zu Guttenberg Dr. Heck (Rottweil)
Dr. Graf Henckel
Dr. Kempfler Dr. Knorr
Anlage 5 Umdruck 746
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 29 werden Absatz 1 nach dem Wort „Wissenschaft" die Worte „den Krankenhäusern," eingefügt.
Bonn, den 7. Februar 1961
Frau Friese-Korn Spitzmüller
Dr. Mende und Fraktion
Krug
Lang (München)
Lermer Leukert
Dr. Baron Manteuffel-Szoege Memmel
Meyer (Oppertshofen)
Müser
Frau Dr. Probst
Schlee Stiller Sühler Unertl Wacher Wieninger
Dr. Winter
Wittmann
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8113
Anlage 6 Umdruck 747 (neu)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Illerhaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 32 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz sind die Worte „oder auf die Bestellungen bei diesen Betrieben aufgesucht" zu streichen.
Bonn, den 8. Februar 1961
Dr. Elbrächter Dr. Siemer
Illerhaus Dr. Höck (Salzgitter)
Rollmann Schulze-Pellengahr
Dr. Huys Lang (München)
Wehking Leonhard
Wittmer-Eigenbrodt Bühler
Solke Dr. Hauser
Dr. Steinmetz
Anlage 7 Umdruck 748
Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Elbrächter, Dr. Rüdel (Kiel) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der bisherige Wortlaut des § 12 erhält die Bezeichnung Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt:
„ (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft durch Rechtsverordnung zu bestimmen, für welche Arzneimittel, die im Einzelhandel außerhalb der Apotheken abgegeben werden dürfen, die erforderliche Sachkenntnis auch erbracht wird durch ein Zeugnis über eine abgelegte Prüfung als Chemotechniker oder eine gleichwertige Ausbildung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Arzneimittelherstellung."
2. In § 17 Abs. 2 Satz 2 wird „§ 12" durch „§ 12 Abs. 1" ersetzt.
Bonn, den 7. Februar 1961
Gewandt
Dr. Elbrächter Dr. Rüdel (Kiel)
Anlage 8 Umdruck 750 (neu)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Burgbacher, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, .2386).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 45 Abs. 2 wird Nummer 1 gestrichen.
Bonn, den 8. Februar 1961
Dr. Burgbacher Dr.-Ing. Philipp
von Lindeiner-Wildau Illerhaus
Lenz (Brühl)
Dr. Bergmeyer Harnischfeger
Höcherl
Anlage 9 Umdruck 751
Änderungsantrag ,der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 6 Abs. 1 wird nach Nummer 2 folgender neuer Satz 2 eingefügt:
„Besteht ein begründeter Verdacht der Verfälschung des Wettbewerbes (Dumpingverdacht), so hat die Bunderegierung den Sachverhalt aufzuklären und alle notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen."
Bonn, den 8. Februar 1961
Zoglmann
Eilers (Oldenburg) und Fraktion
Anlage 10 Umdruck 752
Änderungsantrag der Fraktion dem SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386, zu 2386).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Im § 7 wird in Absatz 1 die Nummer 3 gestrichen.
2. § 15 a wird gestrichen.
3. § 26 erhält folgende Fassung:
„§ 26
Erlaß von Rechtsverordnungen
(1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach §27 Abs. 3 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen.
Dr. Barzel
Unertl Müser Brand Rösing Winkelheide
Wullenhaupt
8114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961
(2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt."
Bonn, den 8. Februar 1961
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 11 Umdruck 753
Änderungsantrag der Abgeordneten Vehar, Dr.-Ing. Philipp, Leonhard und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 45 Abs. 2 wird der zweite Satz gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:
„Beim Ferienziel-Reiseverkehr sind die in § 14 Abs. 1 Nr. 4 genannten Stellen gutachtlich zu hören."
Bonn, den 8. Februar 1961
Vehar
Dr.-Ing. Philipp
Leonhard
Holla
Wullenhaupt
Josef Bauer (Wasserburg) von Bodelschwingh
Dr. Besold
Kühlthau
Anlage 12 Umdruck 754
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450)
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c erhält der Satz 2 folgende Fassung:
„Im Schienenparallelverkehr und im Schienenersatzverkehr, der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist, ..."
2. § 48 Abs. 8 wird gestrichen.
Bonn, den 8. Februar 1961
Eilers (Oldenburg) und Fraktion
Anlage 13 Umdruck 755
Xnderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Schlee, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386)
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 4 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte „und Elektrizität" gestrichen.
2. § 45 Abs. 2 Nr. 1 wird gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961
Frau Dr. Kuchtner Schlee
Seidl (Dorfen) Wieninger
Vogt Krug Bauer (Wasserburg)
Lermer
Memmel
Drachsler
Dr. Zimmermann Dr. Knorr
Wittmann
Anlage 14 Umdruck 756
Änderungsantrag (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450).
Der Bundestag wolle beschließen:
§ 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Für die Begriffe ,Obus (§ 4 Abs. 3), , Personenkraftwagen', ,Kraftomnibus (§ 4 Abs. 4) und ,Nachbarortslinienverkehr (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159)."
Bonn, den 8. Februar 1961
Höcherl
Dr. Krone und Fraktion Eilers (Oldenburg)
Dr. Mende und Fraktion
Anlage 15 Umdruck 757
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386).
Der Bundestag wolle beschließen:
§ 26 erhält folgende Fasung:
„§ 26
Erlaß von Rechtsverordnungen
(1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach § 27 Abs. 3 bedürfen der Zustim-
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8115
mung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen.
(2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt. Satz 4 findet keine Anwendung auf Vorschriften, durch welche die Bundesregierung in Erfüllung von Verpflichtungen oder in Wahrnehmung von Rechten aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen, denen die gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben, Beschränkungen des Warenverkehrs mit fremden. Wirtschaftsgebieten aufgehoben oder angeordnet hat."
Bonn, den 8. Februar 1961
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 16 Umdruck 758
Änderungsantrag ,der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 5 wird nach Absatz 2 folgender Absatz (2 a) eingefügt:
„(2 a) Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft stellt fest, ob ein Film nach Absatz 1 verboten ist. Es hat vor seiner Entscheidung ein Gutachten der Freiwilligen Filmselbstkontrolle einzuholen."
Bonn, den 8. Februar 1961
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 17 Umdruck 759 (neu)
Änderungsantrag der Abgeordneten Wittrock, Dr. Mommer, Dr. Löhr zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 5 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Ist ein Film entgegen dem Verbot nach Absatz 1 in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht worden, so stellt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft den Verstoß
gegen dieses Verbot unverzüglich fest und fordert den Verbringenden auf, die in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachten Kopien des Filmes auszuhändigen."
2. In § 5 Abs. 4 Satz 3 werden die Worte gestrichen:
„mit Ausnahme der Fristbestimmung des Satzes 1".
Bonn, den 8. Februar 1961
Wittrock
Dr. Mommer Dr. Löhr