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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 142. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Leiske 8037 A Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) . . . . . . 8037 A Fragestunde (Drucksache 2457) Frage des Abg. Dr. Arndt: Kantine des Bundesgrenzschutzes in Kassel Dr. Hölzl, Staatssekretär 8037 C, D 8038 A Dr. Arndt (SPD) . . . . 8037 D, 8038 A Frage des Abg. Eplée: Höhe der Patentjahresgebühren Schäffer, Bundesminister . . . . 8038 A, C Eplée (CDU/CSU) 8038 C Frage des Abg. Eplée: Laufzeit von Patenten Schäffer, Bundesminister . . . . . 8038 D Frage des Abg. Wittrock: Straftilgung bei zum Tode verurteilten ehemaligen Soldaten 8039 A Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Verlautbarung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesverkehrsministerium zur Frage des freien Wettbewerbs im Verkehr Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8039 A Frage des Abg. Gewandt: Mittel zur Förderung des Handwerks Dr. Westrick, Staatssekretär . . 8039 B, C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8039 C Frage des Abg. Dröscher: Zinszuschüsse zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8039 D, 8040 A Dröscher (SPD) 8040 A Frage ,des Abg. Freiherr von KühlmannStumm: Maßnahmen gegen ein Einschleppen der Pferdepest Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 8040 B Frage des Abg. Gontrum: Eigenleistungen der Landwirte bei Einfriedung von Viehweiden oder beim Feldwegebau Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8040 D Gontrum (CDU/CSU) 8040 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 Frage Ides Abg. Riedel (Frankfurt) : Steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern 8041 A Fragen des Abg. Ritzel: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Abschluß der Kassenbücher des Bundes im Rechnungsjahr 1960 Dr. Hettlage, Staatssekretär 8041 A, B, C Ritzel (SPD) 8041 B Frage ,des Abg Büttner: Bergmanns-Augenzittern (Nystagmus) als entschädigungspflichtige Berufskrankheit Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8041 D Büttner (SPD) . . . . . . . . . 8041 D Frage ,des Abg. Dr. Bucher: Beitragspflicht Selbständiger zum Kindergeld Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8042 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8042 A Frage des Abg. Dröscher: Zahlungsbefehl gegen die Gemeinde Niederwörresbach Kr. Birkenfeld wegen eines Bagatellschadens Hopf, Staatssekretär . . . 8042 B, C, D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8042 C, D Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Umgehungsstraße Eltville-Niederwalluf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 A Frage des Abg. Faller: Bundesbahnbedienstete auf Schweizer Hoheitsgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 B Faller (SPD) 8043 D, 8044 A Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2456) 8044 A Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 654); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Druckwache 2421) — Zweite und dritte Beratung Frau Dr. Hubert (SPD) 8044 B, 8045 A, D, 8054 C, 8057 D Dr. Atzenroth (FDP) . 8045 A, 8046 A, D Gewandt (CDU/CSU) . . 8045 C, 8047 B Dr. Stammberger (FDP) . 8046 B, 8048 B, 8051 C, 8052 D, 8053 A, 8055 C Dr. Rüdel (Kiel) (CDU/CSU) 8047 B, 8056 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 8048 C, 8049 D, 8052 C, 8053 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) 8048 D, 8050 C Lange (Essen) (SPD) . . 8051 A, 8052 A, 8056 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union (Drucksache 2071) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2451) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8058 A Entwurf eines Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 255); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2450) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 8058 C, 8060 A, 8069 B Dr. Besold (CDU/CSU) . 8059 B, 8063 C, 8070 A, B, 8072 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 8059 D, 8064 B Dr. Bleiiß (SPD) . . . 8060 D, 8072 B, C Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 8061 C Dr. Höck (Salzgitter) (CDU/CSU) . . 8062 B Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8064 A Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 8064 D Faller (SPD) 8065 A Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 8066 A Rademacher (FDP) . . . 8069 B, 8070 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8069 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8070 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8072 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 2381) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 2382) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 2383) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Tiber den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksache 2384) — Erste Beratung und dem Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 2412) — Erste Beratung —Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8073 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8080 A Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 8084 B Rademacher (FDP) . . . . . . . 8088 A Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 2393) ; Erster Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 2386, zu 2386, Nachtrag zu 2386) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksache 1285); Zweiter Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2387) — Zweite und dritte Beratung —Diebäcker (CDU/CSU) . . 8091 D, 8097 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 8092 A Bäumer (SDP) 8092 C, 8094 C Dr. Löhr (CDU/CSU) . 8093 A, 8094 A, 8095 B, 8103 B, 8108 D Bading (SPD) . . . . . 8093 C, 8096 C, 8098 C, 8102 B, D Margulies (FDP) . . . . 8096 A, 8099 D Dr. Westrick, Staatssekretär 8102 B, 8105 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) 8103 C, 8105 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . 8104 A Kalbitzer (SPD) 8106 C Wittrock (SPD) 8107 A, C Dr. Hölzl, Staatssekretär 8107 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Fritz [Welzheim] u. Gen.) (Drucksache 2294) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8109 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über die Entwürfe a) einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, b) von Richtlinien auf dem Gebiet der Verfahren und der Verwaltungspraxis für die Einreise, für die Beschäftigung und für den Aufenthalt der Arbeitnehmer eines Mitgliedstaates und ihrer Familienangehörigen innerhalb der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 2337, 2454) . . . . 8109 D Nächste Sitzung 8110 C Anlagen 8111 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8037 142. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 22 statt „1863": 1873. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Bennemann 8.2. Dr. Birrenbach 10.2. Frau Blohm 10.2. Brese 16.2. Demmelmeier 10.2. Frau Döhring (Stuttgart) 10.2. Dr. Dollinger 10.2. Eberhard 10. 2. Eisenmann 11. 2. Funk 10.2. Dr. Furler 10.2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Greve 10.2. Hauffe 10.2. Hoogen 10.2. Illerhaus 8.2. Dr. Imle 10.2. Katzer 8.2. Keuning 10.2. Frau Kipp-Kaule 10.2. Dr. Königswarter 10.2. Frau Korspeter 10.2. Leber 10.2. Lenze (Attendorn) 10.2. Logemann 8.2. Majonica 10.2. Menke 10.2. Dr. Menzel 28.2. Merten 10.2. Frau Meyer-Laule 10.2. Neubauer 10.3. Neuburger 10.2. Pietscher 8.2. Scharnberg 10.2. Scheel 10.2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 8.2. Schröder (Osterode) 10.2. Schüttler 10.2. Frau Dr. Schwarzhaupt 8. 2. Stenger 28. 2. Dr. Storm (Duisburg) 10.2. Wacher 10.2. Dr. Weber (Koblenz) 10.2. Welke 10.2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Worms 9. 2. b) Urlaubsanträge Bazille 28.2. Höfler 18.2. Kühn (Bonn) 28.2. Kühn (Köln) 18.3. Dr. Seffrin 1.3. Storch 25.2. Dr. Zimmer 18.2. Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schäffer auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8 2. 1960, Drucksache 2457 Frage III/3.): Ist dem Herrn Bundesjustizminister bekannt, daß ehemaligen Soldaten der Wehrmacht, die während des Krieges nach dem damaligen Militärstrafrecht zum Tode verurteilt worden sind, bei einem Antrag auf Straftilgung entgegengehalten wird, es müßten zunächst die mit dem Todesurteil verbundenen Ehrenfolgen im Gnadenwege aufgehoben werden, ehe eine Straftilgung vorgenommen werden könne? Strafrechtliche Ehrenfolgen können nicht nur mit der Todesstrafe verbunden sein; sie knüpfen sich vor allem an jede Zuchthausstrafe, die nach § 31 StGB die dauernde Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter kraft Gesetzes zur Folge hat. Die Strafregisterbehörden der Länder und das Bundesstrafregister sollen nach § 8 Abs. 2 des Straftilgungsgesetzes Vergünstigungen (Straftilgung oder Auskunftsbeschränkung) nicht anordnen, solange ein Verurteilter die bürgerlichen Ehrenrechte oder einzelne Rechte oder Fähigkeiten nicht wiedererlangt hat. Die Bestimmung beruht darauf, daß die Tilgung eines Strafvermerks im Strafregister die Strafe und die mit ihr verbundenen Ehrenfolgen nicht beseitigt. Dauernde Ehrenfolgen können nur durch einen Gnadenerweis aufgehoben werden. Für die Erteilung eines Gnadenerweises bei wehrmachtgerichtlichen Verurteilungen ist meine Zuständigkeit gegeben. Würde eine Strafe getilgt werden, ohne daß zuvor die Ehrenfolgen im Gnadenwege beseitigt worden wären, so hätte das zur Folge, daß der Betroffene bei Bekanntwerden der Verurteilung trotz der Straftilgung Rechtsnachteile hätte; er könnte z. B. nicht im öffentlichen Dienst angestellt werden. Liegt der wehrmachtgerichtlichen Verurteilung eine rein militärische Straftat zugrunde, z. B. Fahnenflucht, so pflege ich den Gnadenerweis ohne weiteres zu erteilen; denn in der früheren britischen Zone ist durch die Verordnung des Zentraljustizamts vom 3. Juni 1947 (VOBl. BrZ 1947 S. 68) für solche Straftaten Erlaß der Strafe sowie der Nebenstrafen und gesetzlichen Nebenfolgen allgemein gewährt. Um die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Bundesländern auszugleichen, halte ich die Erteilung von Einzelgnadenerweisen für angebracht und billig. Die Frage, ob die in der ehemaligen britischen Zone erlassenen Bestimmungen auf die ganze Bundesrepublik ausgedehnt werden sollten, ist von meinem Hause bereits vor Jahren mit den Landesjustizverwaltungen erörtert worden. Das Ergebnis dieser Erörterungen ließ es aber als wenig aussichtsreich erscheinen, daß die Länder einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung zustimmen würden. Heute besteht hierfür - bei der dargelegten Gnadenpraxis - kein dringendes Bedürfnis mehr. 8112 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 Handelt es sich nicht um rein militärische Straftaten, so wird die Erteilung eines Gnadenerweises in der Regel davon abhängen, ob der Gesuchsteller gnadenwürdig ist. Anlage 3 Umdruck 744 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Dr. Rüdel (Kiel) und Dr. Stammberger zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 30 Abs. 3 werden nach dem Wort „abgeben" die Worte „oder abgeben lassen" eingefügt. 2. In § 48 Abs. 1 werden die Worte „,beim Inkrafttreten ,dieses Gesetzes" ersetzt durch ,die Worte „am 30. September 1961 ". 3. § 56 wind wie folgt geändert: a) in Absatz 1 wird nach „§ 6 a Abs. 1," eingefügt „des § 8 Abs. 1 Nr. 7," b) Folgender Absatz 1 c wird eingefügt: „(1 c) Der § 8 Abs. 1 Nr. 7 tritt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der in den §§ 27 a, 28 a und 31 vorgesehenen Rechtsverordnungen in Kraft." c) Absatz 6 erhält die folgende Fassung: „ (6) Bis zum Inkrafttreten der in § 33 vorgesehenen Rechtsverordnung gilt für die Preise und Preisspannen für Arzneimittel und Abgabegefäße die Deutsche Arzneitaxe 1936, geändert durch die Verordnung zur Änderung der Deutschen Arzneitaxe 1936 vom 19. April 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 vom 30. April 1952), in ihrer jeweils geltenden Fassung." Bonn, den 7. Februar 1961 Dr. Dittrich Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Stammberger Anlage 4 Umdruck 745 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Brand, Dr. Besold, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 a) sind in Buchstabe c anstelle der Worte „der nicht Ortslinienverkehr ist," die Worte „der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist," zu setzen b) ist an den Schluß von Buchstabe c anzufügen: ,Nachbarortslinienverkehr ist 'der Verkehr zwischen Nachbarorten oder Teilen von ihnen, wenn diese wirtschaftlich und verkehrsmäßig so miteinander verbunde:n sind, daß der Verkehr nach der Tarifgestaltung und nach 'gegenwärtiger oder in naher Zukunft zu erwartender Häufigkeit einem Ortslinienverkehr vergleichbar ist. Die Verbindung mehrerer Nachbarortslinien fällt nicht unter den Begriff „Nachbarortslinienverkehr".' 2. § 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: ,Für die Begriffe „Obus" (§ 4 Abs. 3), „Personenkraftwagen", „Kraftomnibus" (§ 4 Abs. 4) und „Nachbarortslinienverkehr" (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beföederungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159 Bonn, den 7. Februar 1961 Höcherl Brand Dr. Besold Dr.-Ing. Philipp Bauereisen Dr. Dittrich Drachsler Dr. Dr. h. c. Dresbach Dr. Eckhardt Dr. Franz Fuchs Frau Geisendörfer Görgen Freiherr zu Guttenberg Dr. Heck (Rottweil) Dr. Graf Henckel Dr. Kempfler Dr. Knorr Anlage 5 Umdruck 746 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 werden Absatz 1 nach dem Wort „Wissenschaft" die Worte „den Krankenhäusern," eingefügt. Bonn, den 7. Februar 1961 Frau Friese-Korn Spitzmüller Dr. Mende und Fraktion Krug Lang (München) Lermer Leukert Dr. Baron Manteuffel-Szoege Memmel Meyer (Oppertshofen) Müser Frau Dr. Probst Schlee Stiller Sühler Unertl Wacher Wieninger Dr. Winter Wittmann Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8113 Anlage 6 Umdruck 747 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Illerhaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz sind die Worte „oder auf die Bestellungen bei diesen Betrieben aufgesucht" zu streichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Illerhaus Dr. Höck (Salzgitter) Rollmann Schulze-Pellengahr Dr. Huys Lang (München) Wehking Leonhard Wittmer-Eigenbrodt Bühler Solke Dr. Hauser Dr. Steinmetz Anlage 7 Umdruck 748 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Elbrächter, Dr. Rüdel (Kiel) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der bisherige Wortlaut des § 12 erhält die Bezeichnung Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „ (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft durch Rechtsverordnung zu bestimmen, für welche Arzneimittel, die im Einzelhandel außerhalb der Apotheken abgegeben werden dürfen, die erforderliche Sachkenntnis auch erbracht wird durch ein Zeugnis über eine abgelegte Prüfung als Chemotechniker oder eine gleichwertige Ausbildung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Arzneimittelherstellung." 2. In § 17 Abs. 2 Satz 2 wird „§ 12" durch „§ 12 Abs. 1" ersetzt. Bonn, den 7. Februar 1961 Gewandt Dr. Elbrächter Dr. Rüdel (Kiel) Anlage 8 Umdruck 750 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Burgbacher, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, .2386). Der Bundestag wolle beschließen: In § 45 Abs. 2 wird Nummer 1 gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Dr. Burgbacher Dr.-Ing. Philipp von Lindeiner-Wildau Illerhaus Lenz (Brühl) Dr. Bergmeyer Harnischfeger Höcherl Anlage 9 Umdruck 751 Änderungsantrag ,der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 wird nach Nummer 2 folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Besteht ein begründeter Verdacht der Verfälschung des Wettbewerbes (Dumpingverdacht), so hat die Bunderegierung den Sachverhalt aufzuklären und alle notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen." Bonn, den 8. Februar 1961 Zoglmann Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 752 Änderungsantrag der Fraktion dem SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386, zu 2386). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im § 7 wird in Absatz 1 die Nummer 3 gestrichen. 2. § 15 a wird gestrichen. 3. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Erlaß von Rechtsverordnungen (1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach §27 Abs. 3 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen. Dr. Barzel Unertl Müser Brand Rösing Winkelheide Wullenhaupt 8114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 (2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 753 Änderungsantrag der Abgeordneten Vehar, Dr.-Ing. Philipp, Leonhard und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: In § 45 Abs. 2 wird der zweite Satz gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: „Beim Ferienziel-Reiseverkehr sind die in § 14 Abs. 1 Nr. 4 genannten Stellen gutachtlich zu hören." Bonn, den 8. Februar 1961 Vehar Dr.-Ing. Philipp Leonhard Holla Wullenhaupt Josef Bauer (Wasserburg) von Bodelschwingh Dr. Besold Kühlthau Anlage 12 Umdruck 754 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c erhält der Satz 2 folgende Fassung: „Im Schienenparallelverkehr und im Schienenersatzverkehr, der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist, ..." 2. § 48 Abs. 8 wird gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 755 Xnderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Schlee, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte „und Elektrizität" gestrichen. 2. § 45 Abs. 2 Nr. 1 wird gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Frau Dr. Kuchtner Schlee Seidl (Dorfen) Wieninger Vogt Krug Bauer (Wasserburg) Lermer Memmel Drachsler Dr. Zimmermann Dr. Knorr Wittmann Anlage 14 Umdruck 756 Änderungsantrag (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: § 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für die Begriffe ,Obus (§ 4 Abs. 3), , Personenkraftwagen', ,Kraftomnibus (§ 4 Abs. 4) und ,Nachbarortslinienverkehr (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159)." Bonn, den 8. Februar 1961 Höcherl Dr. Krone und Fraktion Eilers (Oldenburg) Dr. Mende und Fraktion Anlage 15 Umdruck 757 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386). Der Bundestag wolle beschließen: § 26 erhält folgende Fasung: „§ 26 Erlaß von Rechtsverordnungen (1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach § 27 Abs. 3 bedürfen der Zustim- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8115 mung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen. (2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt. Satz 4 findet keine Anwendung auf Vorschriften, durch welche die Bundesregierung in Erfüllung von Verpflichtungen oder in Wahrnehmung von Rechten aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen, denen die gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben, Beschränkungen des Warenverkehrs mit fremden. Wirtschaftsgebieten aufgehoben oder angeordnet hat." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 758 Änderungsantrag ,der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387). Der Bundestag wolle beschließen: In § 5 wird nach Absatz 2 folgender Absatz (2 a) eingefügt: „(2 a) Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft stellt fest, ob ein Film nach Absatz 1 verboten ist. Es hat vor seiner Entscheidung ein Gutachten der Freiwilligen Filmselbstkontrolle einzuholen." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 759 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wittrock, Dr. Mommer, Dr. Löhr zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Ist ein Film entgegen dem Verbot nach Absatz 1 in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht worden, so stellt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft den Verstoß gegen dieses Verbot unverzüglich fest und fordert den Verbringenden auf, die in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachten Kopien des Filmes auszuhändigen." 2. In § 5 Abs. 4 Satz 3 werden die Worte gestrichen: „mit Ausnahme der Fristbestimmung des Satzes 1". Bonn, den 8. Februar 1961 Wittrock Dr. Mommer Dr. Löhr
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Die unter Punkt 7a bis d der Tagesordnung aufgeführten, von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe sind eingebracht und begründet worden. Es wäre nunmehr noch der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP unter Punkt 7e zu begründen.

    (Abg. Rademacher: Zur Geschäftsordnung! Da der Initiator nicht anwesend ist, bitte ich um Absetzung des Entwurfs!)




    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    — Wer ist nicht anwesend? In meiner Unterlage steht: „Gesetzentwurf der Fraktion der FDP". Was heißt „Absetzung"? — Dann schlage ich doch vor, daß Sie auf Begründung verzichten; das geschieht ja öfters bei Vorlagen in diesem Haus.
    Ich eröffne die Aussprache. Es ist gemeinsame Aussprache über die Gesetzentwürfe unter den Punkten 7a bis e vorgesehen.
    Das Wort hat der Abgeordnete Müller-Hermann.


Rede von Dr. Ernst Müller-Hermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die CDU/CSU-Fraktion im Januar 1958 die Initiative zur Einsetzung einer Prüfungskommission für die Bundesbahn ergriff, verband sie mit dieser Initiative sehr klare verkehrspolitische Vorstellungen über eine Neuordnung unseres Verkehrsmarktes. Die Prüfungskommission, die sogenannte Brand-Kommission, hat, wie Sie wissen, einen ausführlichen Bericht erstattet, den wir sehr sorgfältig analysiert haben, ohne ihn kritiklos zu übernehmen. Dieses sogenannte Brand-Gutachten hat ganz zweifellos die Richtigkeit unserer verkehrspolitischen Vorstellungen unterstrichen und eine Präzisierung ermöglicht. Zugleich sind mit dem Gutachten Wege aufgezeigt worden, wie unsere verkehrspolitische Konzeption realisiert werden kann. Als Parlament, dessen Amtsperiode in den nächsten Monaten ausläuft, haben wir nach unserer Auffassung die Aufgabe, aus dem Gutachten, das wir selber in die Wege geleitet haben, auch die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen. Wir werden uns bei der Beratung der Gesetze, die die Bundesregierung jetzt eingebracht hat und die wir ergänzen werden, darum bemühen.
Die verkehrspolitische Konzeption meiner Fraktion läßt sich folgendermaßen zusammenfassen: auch im Bereich des Verkehrs so viel Freiheit wie möglich und nur so viel staatliche Aufsicht und Reglementierung wie unbedingt notwendig. Lassen Sie mich diese Überlegungen in zehn Punkten etwas näher konkretisieren!
Erstens. Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich auf dem Verkehrsmarkt dadurch strukturelle Veränderungen ergeben, daß neben die traditionellen Verkehrsträger — Bundesbahn und Binnenschifffahrt — neue Verkehrsträger getreten sind, die am Verkehrsmarkt einen erheblichen und wachsenden Anteil in Anspruch nehmen. Das ist zunächst einmal der Kraftverkehr, und zwar sowohl in Gestalt des gewerblichen Kraftverkehrs als auch des Werkverkehrs. Dazu kommt die Entwicklung der Luftfahrt. Als eine völlig neue Transportart, die ebenfalls das Verkehrsgeschehen wesentlich beeinflußt, sind die Pipelines aufgetreten. Heute gibt es kein Monopol mehr für einen Verkehrsträger. Wenn auch die Bundesbahn und die Schienenunternehmen weiter eine sehr starke Stellung auf dem Verkehrsmarkt haben, so besitzen sie kein Monopol mehr; alle Verkehrsträger stehen im Wettbewerb nebeneinander.
Zweitens ergibt sich daraus, daß sich die Verkehrspolitik auf diese neue Situation, auf diese neue Entwicklung einstellen muß. Im Bereich des Verkehrswesens gibt es aber eine Reihe von Verzerrungen, und zwar einmal dadurch, daß die Wettbewerbsvoraussetzungen und die Startbedingungen nicht in allen Fällen gleich oder soweit wie möglich angenähert sind, zum anderen dadurch, daß dem einen Verkehrsträger bestimmte Auflagen gemacht werden, die der ,andere nicht zu erfüllen braucht. Das bedeutet, daß wir zunächst einmal mit Beschleunigung darangehen müssen, diese Verzerrungen zu beseitigen.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat in seinen Einführungsworten darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung an einer Studie über die Wegekosten und an einer Studie über die finanzielle Belastung der Verkehrsträger arbeitet, um festzustellen, wo noch unterschiedliche Belastungen vorhanden sind. Diese Arbeiten müssen nach unserer Auffassung mit größter Beschleunigung fortgesetzt und zu einem Abschluß gebracht werden. Wir wissen, daß auch auf der europäischen Ebene ähnliche Ana- lysen vorbereitet sind und in Kürze — wie wir hoffen -- der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Auf Grund der Tatsache, daß alle binnenländischen Verkehrsträger die Auffassung vertreten, sie seien in bezug auf die Anlastung der Wegekosten außerordentlich benachteiligt, kann man davon ausgehen, daß infolge der von uns ergriffenen Maßnahmen bereits heute die Verzerrungen bei den Wegekosten im wesentlichen ausgeglichen sind. Aber das muß noch geprüft werden.
Wir müssen, wenn wir auf einen größeren Wettbewerb im Bereich des Verkehrs zusteuern, uns um möglichst angenäherte Startbedingungen bemühen. Dazu gehört auch die rechtliche und — soweit möglich — die steuerliche Gleichbehandlung der Verkehrsträger, sofern das angesichts der Struktur der Verkehrsträger irgendwie realisierbar ist. Wir werden in diesem Zusammenhang dafür eintreten, daß alle Verkehrsträger — das heißt: in Zukunft auch der Kraftverkehr — die Möglichkeit haben, selber Tarifanträge zu stellen.
Drittens. Die Verschiebungen und die staatlichen Eingriffe, die die bisherige Verkehrspolitik mit sich gebracht hat, haben zu einer volkswirtschaftlich nicht mmer erwünschten Aufgabenteilung im Verkehr geführt. Wir müssen uns aber darum bemühen, daß der Verkehrsmarkt so rationell wie möglich bedient wird. Es ist ganz klar, daß staatlich reglementierte Beförderungsentgelte sehr häufig zu unter- oder überbezahlten Leistungen führen müssen. Das Allgemeinwohl erfordert die niedrigsten Beförderungskosten, die möglich sind.
Zweifellos haben die staatlichen Tariffestsetzungen in den letzten Jahren den möglichen Wettbewerbsdruck vermindert und damit den Zwang zu Rationalisierungsmaßnahmen und internen Kostensenkungen gemindert. Die Folgen davon sind, wie uns scheint, ein zum Teil zu hohes Tarifniveau, vor allem bei den Massenbeförderungen. Auch kann niemand an der Tatsache vorbeigehen, daß die Tarife sehr häufig durchbrochen, nicht eingehalten werden.



Müller-Hermann
Unsere Forderung geht dahin, daß im Verkehr ein echter Leistungswettbewerb zwischen den Verkehrsträgern ermöglicht wird. Wir sind der Auffassung, daß sich eine volkswirtschaftlich vernünftige Aufgabenteilung am besten über kostengerechte Beförderungsentgelte ergeben wird, die nach ökonomischen Grundsätzen gebildet sind und auch einen gewissen Spielraum zum Zwecke der Anpassung an die Marktsituation lassen. Wir meinen daher, daß man auch in der Bundesrepublik einen vorsichtigen Versuch zur Einführung von Margentarifen unternehmen sollte.
Zum Vierten! Wir können bei den verkehrspolitischen Überlegungen in der Bundesrepublik nicht daran vorbeikommen, die verkehrspolitische Entwicklung im Raume der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit zu berücksichtigen. Wir wissen, daß die Wünsche in der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, aber auch im Europäischen Parlament, nach einer stärker wettbewerbsorientierten Verkehrspolitik außerordentlich stark sind. Die Verträge verbieten bereits heute Diskriminierungen und Subventionen. Ich glaube, es ist nur klug, daß wir uns so früh wie möglich auf die zu erwartende europäische Entwicklung einstellen. Wir sind davon überzeugt, daß sich unsere Überlegungen weitgehend mit denen decken, die auf europäischer Ebene an entscheidender Stelle angestellt werden.
Nun zum Fünften! In den letzten Monaten ist in der Öffentlichkeit bei der verkehrspolitischen Diskussion sehr häufig das Wort von einer Liberalisierung gefallen. Ich würde empfehlen, dieses Wort in der verkehrspolitischen Diskussion möglichst überhaupt nicht zu gebrauchen oder, wenn schon, dann in Anführungsstriche gesetzt. Niemand von uns denkt bei einer wettbewerbsorientierten Verkehrspolitik etwa an eine völlig freie Preisbildung. Wir wissen, daß es bestimmte Besonderheiten im Verkehr gibt. Ich kann sie hier kurz noch einmal nennen: Nicht alle Kostenelemente, die sich im Preis niederschlagen, werden von dem Verkehrsunternehmer, dem Verkehrsträger unmittelbar erbracht. Denken Sie an die Wegekosten, die nur die Bundesbahn in ihrem eigenen Betrieb aufbringt, während die anderen Verkehrsträger über Steuern belastet werden, um die Wegekosten annähernd auszugleichen. Ferner ist es eine Tatsache, daß ein Großbetrieb einer Vielzahl von mittleren und Kleinbetrieben gegenübersteht. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß im Verkehr die Leistungen nicht lagerfähig sind. Ich glaube aber, daß die Bedeutung dieser Besonderheiten, die im Bereiche des Verkehrswesens sicherlich vorhanden sind, sehr häufig übertrieben wird.
Wenn wir von einer wettbewerbsorientierten Verkehrspolitik sprechen, so meinen wir damit zunächst einmal, daß grundsätzlich die freie Wahl des Verkehrsmittels durch den Verkehrsnutzer garantiert wird, außerdem eine möglichst freie Preisbildung durch die Verkehrsträger in eigener Verantwortung — und zwar sollten ¡die Tarife veröffentlicht werden —, schließlich die freie Entwicklung des Unternehmens zur optimalen Betriebsgröße.
Wir sind uns auf der anderen Seite darüber im klaren, daß eine staatliche Aufsicht und eine staatliche Ordnung im Verkehrswesen unbedingt nötig sind. Wir brauchen eine Aufsicht, um Mißbräuchen begegnen zu können. Wir brauchen einen Einfluß des Staates, um Überkapazitäten auf dem Verkehrsmarkt zu verhindern, und wir brauchen die Möglichkeit einer staatlichen Einschaltung überall dort, wo aus Gründen des Allgemeinwohls eine staatliche Einflußnahme unbedingt notwendig ist. Das heißt, wir wünschen, daß Unkostentarife und Preisdumpings verboten bleiben und verhindert werden können. Wir wünschen ein Verbot von Diskriminierungen. Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung muß unter allen Umständen ausgeschaltet werden.
Wir wünschen daher, daß die Tarife, ausgenommen solche von untergeordneter Bedeutung, weiter genehmigungspflichtig bleiben. Allerdings sollte das bisherige Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt werden. Wir wünschen auch eine Beibehaltung der Kontingentierung. Dabei muß man sich Gedanken darüber machen, ob die bisherige Form und das Ausmaß der Kontingentierung in Zukunft beibehalten werden sollten oder abgeändert werden müssen. Wir wünschen weiter, daß der Staat das Recht behält, Auflagen aus Gründen des Allgemeinwohls zu machen.
Wir halten es jedoch für nötig, daß an die Stelle des ungebundenen Ermessens der Genehmigungsbehörde bestimmte, im Gesetz fest umrissene Vorschriften für die Tarifbildung treten, die sowohl für die Genehmigungsbehörde als auch für die Verkehrsträger Gültigkeit haben. Wir wünschen nicht, daß die Genehmigungsbehörde das Recht behält, staatliche Eingriffe in die Tarifbildung nur mit dem Ziel vorzunehmen, das preisgünstigere Transportmittel auszuschalten. Nach unseren Auffassungen hat der Verkehrsnutzer in allererster Linie Anspruch auf die billigste Bedienung, die möglich ist.
Unsere Vorstellungen in dieser Richtung lassen sich in einer Formulierung zusammenfassen, die wir in die Gesetze einzubauen wünschen; ich kann sie Ihnen hier in zwei Sätzen vortragen:
Mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung hat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger angeglichen werden und daß durch marktgerechte Entgelte und einen lauteren Wettbewerb der Verkehrsträger eine wirtschaftlich sinnvolle Aufgabenteilung ermöglicht wird. Die Leistungen und Entgelte der verschiedenen Verkehrsträger hat der Bundesminister für Verkehr insoweit aufeinander abzustimmen, als es ¡die Verhinderung eines unbilligen Wettbewerbs erfordert.
Sechstens. Die Sanierung der Deutschen Bundesbahn ist für uns ein Teilstück der neuen verkehrspolitischen Konzeption. Wenn ich hier von einer Sanierung der Deutschen Bundesbahn spreche, so beziehe ich in meine Überlegungen die nichtbundeseigenen Eisenbahnen mit ein, die bei unseren Beratungen in den Ausschüssen zweifellos eine beson-



Müller-Hermann
dere Rolle spielen müssen. Nach unseren Auffassungen haben die Deutsche Bundesbahn und die Eisenbahnen im allgemeinen eine durchaus verheißungsvolle Zukunft. Wir können den Schienenunternehmen zu den steigenden Leistungen, die sie in den letzten Jahren gebracht haben, und auch zu den wesentlichen Verbesserungen, mit denen sie der Allgemeinheit gedient haben, nur gratulieren. Wir sind der Auffassung, daß auch die Bundesbahn einen nicht unwesentlichen Anteil an der neuen technischen Entwicklung haben kann, wenn man ihr nur die Möglichkeit gibt, sie zu nutzen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Auf der anderen Seite sind wir der Auffassung, daß die Organe der Deutschen Bundesbahn eine echte Eigenverantwortlichkeit haben müssen und daß die Bundesbahn ebenso wie die mit ihr konkurrierenden Verkehrsträger des Kraftverkehrs und der Binnenschiffahrt grundsätzlich ihre Kosten selbst verdienen muß. Dazu gehört, daß die Bundesbahn auch die Möglichkeit haben muß, ihre Rückstellungen und Rücklagen mitzuverdienen, die sich aus langfristigen Verpflichtungen für das Unternehmen ergeben. Wir wünschen der Bundesbahn die optimale und sinnvolle Ausnutzung ihrer Kapazität. Wir wünschen, daß sie keine Leistungen unter Preis abgibt. Wir wünschen eine Verbesserung ihrer Rentabilität und erwarten daraus auch eine nicht unwesentliche Entlastung des Bundeshaushalts.
Siebtens. Die Deutsche Bundesbahn als ein Unternehmen des Bundes soll nach unseren Vorstellungen auch weiterhin ein Instrument des Bundes für bestimmte politische und soziale Aufgaben sein; das heißt, der Bund soll auch in Zukunft das Recht behalten, der Bundesbahn betriebliche und tarifarische Auflagen zu machen. Allerdings sollen diese Auflagen nicht dem Zweck dienen und auch nicht den Effekt haben, daß sie zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen. Wir wünschen andererseits, daß, wo immer solche Auflagen in Widerspruch zu den eigenwirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bundesbahn stehen, der Bahn eine angemessene Entschädigung gegeben wird. Ich glaube, das ist ein Verlangen, das nicht anders denn als recht und billig bezeichnet werden kann. Es ist mit eine Voraussetzung dafür, daß sich auch die Bundesbahn in einem geordneten Leistungswettbewerb, wie er uns vorschwebt, behaupten kann. Sollten sich zwischen Bund und Bundesbahn über die Frage der Entschädigung Streitigkeiten ergeben, so wünschen wir, daß nicht eine Seite das letzte Wort hat, sondern auch der Bund seine Entschädigungsleistung auf das Gutachten einer Sachverständigenkommission stützen muß.
Achtens, meine Damen und Herren, möchte ich etwas auf Einwendungen eingehen, die in der öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen gegen eine mehr marktorientierte, wettbewerbsorientierte Verkehrspolitik erhoben worden sind. Die Kritik aus den Kreisen der Verladerschaft geht dahin, daß wir zuviel Wettbewerb wünschen. Von ,den Verkehrsträgern Binnenschiffahrt und Kraftverkehr wird argumentiert: „Nun, das scheint uns etwas zu weit zu gehen; der Wettbewerb sollte nicht so weit ausgedehnt werden."

(Abg. Rademacher: Vorher hieß es anders!)

— Vorher war es umgekehrt, Herr Kollege Rademacher. Die Bundesbahn ist heute der Förderer des Wettbewerbs, nachdem sie ja lange Zeit die genau gegenteilige Meinung vertreten hat.

(Zuruf von der CDU/CSU: Durch Erfahrung wird man klug!)

Aber umgekehrt stellen wir auch fest, daß Binnenschiffahrt und Kraftverkehr, die jahrelang in der Öffentlichkeit als die Vorkämpfer des Wettbewerbs auf dem Verkehrsmarkt erschienen sind, heute eine gewisse Zurückhaltung üben. Ich nehme das niemandem übel, meine Damen und Herren. Ich glaube aber aus einer Vielzahl von Gesprächen, — —

(Abg. Rademacher meldet sich zu einer Zwischenfrage.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

    (Abg. Müller-Hermann: Bitte!)