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ID0314213900

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    Deutscher Bundestag 142. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Leiske 8037 A Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) . . . . . . 8037 A Fragestunde (Drucksache 2457) Frage des Abg. Dr. Arndt: Kantine des Bundesgrenzschutzes in Kassel Dr. Hölzl, Staatssekretär 8037 C, D 8038 A Dr. Arndt (SPD) . . . . 8037 D, 8038 A Frage des Abg. Eplée: Höhe der Patentjahresgebühren Schäffer, Bundesminister . . . . 8038 A, C Eplée (CDU/CSU) 8038 C Frage des Abg. Eplée: Laufzeit von Patenten Schäffer, Bundesminister . . . . . 8038 D Frage des Abg. Wittrock: Straftilgung bei zum Tode verurteilten ehemaligen Soldaten 8039 A Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Verlautbarung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesverkehrsministerium zur Frage des freien Wettbewerbs im Verkehr Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8039 A Frage des Abg. Gewandt: Mittel zur Förderung des Handwerks Dr. Westrick, Staatssekretär . . 8039 B, C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8039 C Frage des Abg. Dröscher: Zinszuschüsse zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8039 D, 8040 A Dröscher (SPD) 8040 A Frage ,des Abg. Freiherr von KühlmannStumm: Maßnahmen gegen ein Einschleppen der Pferdepest Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 8040 B Frage des Abg. Gontrum: Eigenleistungen der Landwirte bei Einfriedung von Viehweiden oder beim Feldwegebau Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8040 D Gontrum (CDU/CSU) 8040 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 Frage Ides Abg. Riedel (Frankfurt) : Steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern 8041 A Fragen des Abg. Ritzel: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Abschluß der Kassenbücher des Bundes im Rechnungsjahr 1960 Dr. Hettlage, Staatssekretär 8041 A, B, C Ritzel (SPD) 8041 B Frage ,des Abg Büttner: Bergmanns-Augenzittern (Nystagmus) als entschädigungspflichtige Berufskrankheit Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8041 D Büttner (SPD) . . . . . . . . . 8041 D Frage ,des Abg. Dr. Bucher: Beitragspflicht Selbständiger zum Kindergeld Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8042 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8042 A Frage des Abg. Dröscher: Zahlungsbefehl gegen die Gemeinde Niederwörresbach Kr. Birkenfeld wegen eines Bagatellschadens Hopf, Staatssekretär . . . 8042 B, C, D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8042 C, D Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Umgehungsstraße Eltville-Niederwalluf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 A Frage des Abg. Faller: Bundesbahnbedienstete auf Schweizer Hoheitsgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 B Faller (SPD) 8043 D, 8044 A Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2456) 8044 A Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 654); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Druckwache 2421) — Zweite und dritte Beratung Frau Dr. Hubert (SPD) 8044 B, 8045 A, D, 8054 C, 8057 D Dr. Atzenroth (FDP) . 8045 A, 8046 A, D Gewandt (CDU/CSU) . . 8045 C, 8047 B Dr. Stammberger (FDP) . 8046 B, 8048 B, 8051 C, 8052 D, 8053 A, 8055 C Dr. Rüdel (Kiel) (CDU/CSU) 8047 B, 8056 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 8048 C, 8049 D, 8052 C, 8053 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) 8048 D, 8050 C Lange (Essen) (SPD) . . 8051 A, 8052 A, 8056 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union (Drucksache 2071) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2451) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8058 A Entwurf eines Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 255); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2450) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 8058 C, 8060 A, 8069 B Dr. Besold (CDU/CSU) . 8059 B, 8063 C, 8070 A, B, 8072 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 8059 D, 8064 B Dr. Bleiiß (SPD) . . . 8060 D, 8072 B, C Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 8061 C Dr. Höck (Salzgitter) (CDU/CSU) . . 8062 B Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8064 A Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 8064 D Faller (SPD) 8065 A Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 8066 A Rademacher (FDP) . . . 8069 B, 8070 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8069 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8070 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8072 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 2381) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 2382) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 2383) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Tiber den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksache 2384) — Erste Beratung und dem Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 2412) — Erste Beratung —Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8073 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8080 A Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 8084 B Rademacher (FDP) . . . . . . . 8088 A Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 2393) ; Erster Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 2386, zu 2386, Nachtrag zu 2386) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksache 1285); Zweiter Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2387) — Zweite und dritte Beratung —Diebäcker (CDU/CSU) . . 8091 D, 8097 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 8092 A Bäumer (SDP) 8092 C, 8094 C Dr. Löhr (CDU/CSU) . 8093 A, 8094 A, 8095 B, 8103 B, 8108 D Bading (SPD) . . . . . 8093 C, 8096 C, 8098 C, 8102 B, D Margulies (FDP) . . . . 8096 A, 8099 D Dr. Westrick, Staatssekretär 8102 B, 8105 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) 8103 C, 8105 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . 8104 A Kalbitzer (SPD) 8106 C Wittrock (SPD) 8107 A, C Dr. Hölzl, Staatssekretär 8107 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Fritz [Welzheim] u. Gen.) (Drucksache 2294) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8109 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über die Entwürfe a) einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, b) von Richtlinien auf dem Gebiet der Verfahren und der Verwaltungspraxis für die Einreise, für die Beschäftigung und für den Aufenthalt der Arbeitnehmer eines Mitgliedstaates und ihrer Familienangehörigen innerhalb der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 2337, 2454) . . . . 8109 D Nächste Sitzung 8110 C Anlagen 8111 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8037 142. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 22 statt „1863": 1873. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Bennemann 8.2. Dr. Birrenbach 10.2. Frau Blohm 10.2. Brese 16.2. Demmelmeier 10.2. Frau Döhring (Stuttgart) 10.2. Dr. Dollinger 10.2. Eberhard 10. 2. Eisenmann 11. 2. Funk 10.2. Dr. Furler 10.2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Greve 10.2. Hauffe 10.2. Hoogen 10.2. Illerhaus 8.2. Dr. Imle 10.2. Katzer 8.2. Keuning 10.2. Frau Kipp-Kaule 10.2. Dr. Königswarter 10.2. Frau Korspeter 10.2. Leber 10.2. Lenze (Attendorn) 10.2. Logemann 8.2. Majonica 10.2. Menke 10.2. Dr. Menzel 28.2. Merten 10.2. Frau Meyer-Laule 10.2. Neubauer 10.3. Neuburger 10.2. Pietscher 8.2. Scharnberg 10.2. Scheel 10.2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 8.2. Schröder (Osterode) 10.2. Schüttler 10.2. Frau Dr. Schwarzhaupt 8. 2. Stenger 28. 2. Dr. Storm (Duisburg) 10.2. Wacher 10.2. Dr. Weber (Koblenz) 10.2. Welke 10.2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Worms 9. 2. b) Urlaubsanträge Bazille 28.2. Höfler 18.2. Kühn (Bonn) 28.2. Kühn (Köln) 18.3. Dr. Seffrin 1.3. Storch 25.2. Dr. Zimmer 18.2. Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schäffer auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8 2. 1960, Drucksache 2457 Frage III/3.): Ist dem Herrn Bundesjustizminister bekannt, daß ehemaligen Soldaten der Wehrmacht, die während des Krieges nach dem damaligen Militärstrafrecht zum Tode verurteilt worden sind, bei einem Antrag auf Straftilgung entgegengehalten wird, es müßten zunächst die mit dem Todesurteil verbundenen Ehrenfolgen im Gnadenwege aufgehoben werden, ehe eine Straftilgung vorgenommen werden könne? Strafrechtliche Ehrenfolgen können nicht nur mit der Todesstrafe verbunden sein; sie knüpfen sich vor allem an jede Zuchthausstrafe, die nach § 31 StGB die dauernde Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter kraft Gesetzes zur Folge hat. Die Strafregisterbehörden der Länder und das Bundesstrafregister sollen nach § 8 Abs. 2 des Straftilgungsgesetzes Vergünstigungen (Straftilgung oder Auskunftsbeschränkung) nicht anordnen, solange ein Verurteilter die bürgerlichen Ehrenrechte oder einzelne Rechte oder Fähigkeiten nicht wiedererlangt hat. Die Bestimmung beruht darauf, daß die Tilgung eines Strafvermerks im Strafregister die Strafe und die mit ihr verbundenen Ehrenfolgen nicht beseitigt. Dauernde Ehrenfolgen können nur durch einen Gnadenerweis aufgehoben werden. Für die Erteilung eines Gnadenerweises bei wehrmachtgerichtlichen Verurteilungen ist meine Zuständigkeit gegeben. Würde eine Strafe getilgt werden, ohne daß zuvor die Ehrenfolgen im Gnadenwege beseitigt worden wären, so hätte das zur Folge, daß der Betroffene bei Bekanntwerden der Verurteilung trotz der Straftilgung Rechtsnachteile hätte; er könnte z. B. nicht im öffentlichen Dienst angestellt werden. Liegt der wehrmachtgerichtlichen Verurteilung eine rein militärische Straftat zugrunde, z. B. Fahnenflucht, so pflege ich den Gnadenerweis ohne weiteres zu erteilen; denn in der früheren britischen Zone ist durch die Verordnung des Zentraljustizamts vom 3. Juni 1947 (VOBl. BrZ 1947 S. 68) für solche Straftaten Erlaß der Strafe sowie der Nebenstrafen und gesetzlichen Nebenfolgen allgemein gewährt. Um die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Bundesländern auszugleichen, halte ich die Erteilung von Einzelgnadenerweisen für angebracht und billig. Die Frage, ob die in der ehemaligen britischen Zone erlassenen Bestimmungen auf die ganze Bundesrepublik ausgedehnt werden sollten, ist von meinem Hause bereits vor Jahren mit den Landesjustizverwaltungen erörtert worden. Das Ergebnis dieser Erörterungen ließ es aber als wenig aussichtsreich erscheinen, daß die Länder einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung zustimmen würden. Heute besteht hierfür - bei der dargelegten Gnadenpraxis - kein dringendes Bedürfnis mehr. 8112 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 Handelt es sich nicht um rein militärische Straftaten, so wird die Erteilung eines Gnadenerweises in der Regel davon abhängen, ob der Gesuchsteller gnadenwürdig ist. Anlage 3 Umdruck 744 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Dr. Rüdel (Kiel) und Dr. Stammberger zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 30 Abs. 3 werden nach dem Wort „abgeben" die Worte „oder abgeben lassen" eingefügt. 2. In § 48 Abs. 1 werden die Worte „,beim Inkrafttreten ,dieses Gesetzes" ersetzt durch ,die Worte „am 30. September 1961 ". 3. § 56 wind wie folgt geändert: a) in Absatz 1 wird nach „§ 6 a Abs. 1," eingefügt „des § 8 Abs. 1 Nr. 7," b) Folgender Absatz 1 c wird eingefügt: „(1 c) Der § 8 Abs. 1 Nr. 7 tritt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der in den §§ 27 a, 28 a und 31 vorgesehenen Rechtsverordnungen in Kraft." c) Absatz 6 erhält die folgende Fassung: „ (6) Bis zum Inkrafttreten der in § 33 vorgesehenen Rechtsverordnung gilt für die Preise und Preisspannen für Arzneimittel und Abgabegefäße die Deutsche Arzneitaxe 1936, geändert durch die Verordnung zur Änderung der Deutschen Arzneitaxe 1936 vom 19. April 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 vom 30. April 1952), in ihrer jeweils geltenden Fassung." Bonn, den 7. Februar 1961 Dr. Dittrich Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Stammberger Anlage 4 Umdruck 745 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Brand, Dr. Besold, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 a) sind in Buchstabe c anstelle der Worte „der nicht Ortslinienverkehr ist," die Worte „der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist," zu setzen b) ist an den Schluß von Buchstabe c anzufügen: ,Nachbarortslinienverkehr ist 'der Verkehr zwischen Nachbarorten oder Teilen von ihnen, wenn diese wirtschaftlich und verkehrsmäßig so miteinander verbunde:n sind, daß der Verkehr nach der Tarifgestaltung und nach 'gegenwärtiger oder in naher Zukunft zu erwartender Häufigkeit einem Ortslinienverkehr vergleichbar ist. Die Verbindung mehrerer Nachbarortslinien fällt nicht unter den Begriff „Nachbarortslinienverkehr".' 2. § 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: ,Für die Begriffe „Obus" (§ 4 Abs. 3), „Personenkraftwagen", „Kraftomnibus" (§ 4 Abs. 4) und „Nachbarortslinienverkehr" (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beföederungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159 Bonn, den 7. Februar 1961 Höcherl Brand Dr. Besold Dr.-Ing. Philipp Bauereisen Dr. Dittrich Drachsler Dr. Dr. h. c. Dresbach Dr. Eckhardt Dr. Franz Fuchs Frau Geisendörfer Görgen Freiherr zu Guttenberg Dr. Heck (Rottweil) Dr. Graf Henckel Dr. Kempfler Dr. Knorr Anlage 5 Umdruck 746 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 werden Absatz 1 nach dem Wort „Wissenschaft" die Worte „den Krankenhäusern," eingefügt. Bonn, den 7. Februar 1961 Frau Friese-Korn Spitzmüller Dr. Mende und Fraktion Krug Lang (München) Lermer Leukert Dr. Baron Manteuffel-Szoege Memmel Meyer (Oppertshofen) Müser Frau Dr. Probst Schlee Stiller Sühler Unertl Wacher Wieninger Dr. Winter Wittmann Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8113 Anlage 6 Umdruck 747 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Illerhaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz sind die Worte „oder auf die Bestellungen bei diesen Betrieben aufgesucht" zu streichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Illerhaus Dr. Höck (Salzgitter) Rollmann Schulze-Pellengahr Dr. Huys Lang (München) Wehking Leonhard Wittmer-Eigenbrodt Bühler Solke Dr. Hauser Dr. Steinmetz Anlage 7 Umdruck 748 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Elbrächter, Dr. Rüdel (Kiel) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der bisherige Wortlaut des § 12 erhält die Bezeichnung Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „ (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft durch Rechtsverordnung zu bestimmen, für welche Arzneimittel, die im Einzelhandel außerhalb der Apotheken abgegeben werden dürfen, die erforderliche Sachkenntnis auch erbracht wird durch ein Zeugnis über eine abgelegte Prüfung als Chemotechniker oder eine gleichwertige Ausbildung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Arzneimittelherstellung." 2. In § 17 Abs. 2 Satz 2 wird „§ 12" durch „§ 12 Abs. 1" ersetzt. Bonn, den 7. Februar 1961 Gewandt Dr. Elbrächter Dr. Rüdel (Kiel) Anlage 8 Umdruck 750 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Burgbacher, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, .2386). Der Bundestag wolle beschließen: In § 45 Abs. 2 wird Nummer 1 gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Dr. Burgbacher Dr.-Ing. Philipp von Lindeiner-Wildau Illerhaus Lenz (Brühl) Dr. Bergmeyer Harnischfeger Höcherl Anlage 9 Umdruck 751 Änderungsantrag ,der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 wird nach Nummer 2 folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Besteht ein begründeter Verdacht der Verfälschung des Wettbewerbes (Dumpingverdacht), so hat die Bunderegierung den Sachverhalt aufzuklären und alle notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen." Bonn, den 8. Februar 1961 Zoglmann Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 752 Änderungsantrag der Fraktion dem SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386, zu 2386). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im § 7 wird in Absatz 1 die Nummer 3 gestrichen. 2. § 15 a wird gestrichen. 3. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Erlaß von Rechtsverordnungen (1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach §27 Abs. 3 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen. Dr. Barzel Unertl Müser Brand Rösing Winkelheide Wullenhaupt 8114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 (2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 753 Änderungsantrag der Abgeordneten Vehar, Dr.-Ing. Philipp, Leonhard und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: In § 45 Abs. 2 wird der zweite Satz gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: „Beim Ferienziel-Reiseverkehr sind die in § 14 Abs. 1 Nr. 4 genannten Stellen gutachtlich zu hören." Bonn, den 8. Februar 1961 Vehar Dr.-Ing. Philipp Leonhard Holla Wullenhaupt Josef Bauer (Wasserburg) von Bodelschwingh Dr. Besold Kühlthau Anlage 12 Umdruck 754 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c erhält der Satz 2 folgende Fassung: „Im Schienenparallelverkehr und im Schienenersatzverkehr, der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist, ..." 2. § 48 Abs. 8 wird gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 755 Xnderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Schlee, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte „und Elektrizität" gestrichen. 2. § 45 Abs. 2 Nr. 1 wird gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Frau Dr. Kuchtner Schlee Seidl (Dorfen) Wieninger Vogt Krug Bauer (Wasserburg) Lermer Memmel Drachsler Dr. Zimmermann Dr. Knorr Wittmann Anlage 14 Umdruck 756 Änderungsantrag (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: § 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für die Begriffe ,Obus (§ 4 Abs. 3), , Personenkraftwagen', ,Kraftomnibus (§ 4 Abs. 4) und ,Nachbarortslinienverkehr (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159)." Bonn, den 8. Februar 1961 Höcherl Dr. Krone und Fraktion Eilers (Oldenburg) Dr. Mende und Fraktion Anlage 15 Umdruck 757 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386). Der Bundestag wolle beschließen: § 26 erhält folgende Fasung: „§ 26 Erlaß von Rechtsverordnungen (1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach § 27 Abs. 3 bedürfen der Zustim- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8115 mung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen. (2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt. Satz 4 findet keine Anwendung auf Vorschriften, durch welche die Bundesregierung in Erfüllung von Verpflichtungen oder in Wahrnehmung von Rechten aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen, denen die gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben, Beschränkungen des Warenverkehrs mit fremden. Wirtschaftsgebieten aufgehoben oder angeordnet hat." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 758 Änderungsantrag ,der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387). Der Bundestag wolle beschließen: In § 5 wird nach Absatz 2 folgender Absatz (2 a) eingefügt: „(2 a) Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft stellt fest, ob ein Film nach Absatz 1 verboten ist. Es hat vor seiner Entscheidung ein Gutachten der Freiwilligen Filmselbstkontrolle einzuholen." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 759 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wittrock, Dr. Mommer, Dr. Löhr zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Ist ein Film entgegen dem Verbot nach Absatz 1 in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht worden, so stellt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft den Verstoß gegen dieses Verbot unverzüglich fest und fordert den Verbringenden auf, die in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachten Kopien des Filmes auszuhändigen." 2. In § 5 Abs. 4 Satz 3 werden die Worte gestrichen: „mit Ausnahme der Fristbestimmung des Satzes 1". Bonn, den 8. Februar 1961 Wittrock Dr. Mommer Dr. Löhr
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Das muß man einmal ganz deutlich sehen.

    — Herr Eilers, der Personenverkehr weist ein Defizit von über 800 Millionen DM tauf. Bitte gehen Sie dien Gründen dafür einmal nach. Ich betone noch einmal, (daß durch (die Ausschußfassung dier Schieine in 1einer Weise .allgemein ein Vorrecht im Nachbarortsverkehr eingeträumt wird. Es handelt sich nur, wie ich bereits vorhin 'ausgeführt habe, um den Verkehr, der im engeren Einzugsgebiet der Schienenverbindung liegt.
    Ich bitte Sie also herzlich, diese beiden Änderungsanträge Umdrucke 745 und 754 abzulehnen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Bleiß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 13 ist Idas Kernstück des ganzen Gesetzes. Ich 'darf mir deshalb erlauben zu diesem § 13 und zu ,den beiden Änderungsanträgen einige Worte zu sagen, insbesondere soweit es die Ausschußarbeit betrifft. Wir haben die Eingabe, die diesen Anträgen zugrunde liegt, im Ausschuß sehr ausführlich beraten. Der Herr Berichterstatter hat das bereits erwähnt. Wir sind bei unseren Beratungen im Ausschuß immer davon ausgegangen, daß es weniger darum geht, den einzelnen Verkehrsträger zu schützen, sondern ,daß es vielmehr darauf an-



    Dr. Bleiß
    kommt, den Verkehrsnutzer in seiner Gesamtheit zu schützen. Nur ,das kann der Sinn eines Ordnungsgesetzes sein. Deswegen ist es dringend erforderlich, die Verkehrsinteressen auszugleichen.
    Herr Kollege Besold, ich möchte Sie daran erinnern, was auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion in § 8 ,ausdrücklich beschlossen warden ist. Dort heißt es:
    Mit dem Ziel bester Förderung des Verkehrs haben
    — also eine Muß-Vorschrift —
    der Bundesminister für Verkehr und die Landesregierungen darauf hinzuwirken, daß die Interessen der verschiedenen Verkehrsträger im Personenverkehr ausgeglichen und ihre Leistungen und ihre Entgelte aufeinander abgestimmt werden. Eine freiwillige Zusammenarbeit der Verkehrsträger ist zu fördern.
    Das bedeutet doch, daß sich die Verkehrsbetriebe in vernünftiger Weise untereinander zu verständigen haben. Notfalls wäre doch die Bundesbahn als bundeseigenes Unternehmen durch eine Einwirkung des Bundesverkehrsministers daran zu hindern, verkehrswirtschaftlichen Unsinn zu begehen.
    Dazu ein offenes Wort. Ich möchte nur wünschen, daß die öffentlichen und privaten Linienunternehmen im Interesse der Verkehrsnutzer etwas weniger gegeneinander und etwas mehr miteinander arbeiten.

    (Beifall bei der SPD. — Zustimmung des Abg. Brück.)

    Was soll der § 8 überhaupt für einen Sinn haben, wenn nicht ein Minimum von wirtschaftlicher Vernunft erreicht werden kann. Lassen Sie mich noch einmal deutlich herausstellen: Der Verkehrsnutzer legt weniger Wert darauf, daß mehrere Linien nebeneinander bestehen, sondern er legt Wert darauf, daß die Fahrpläne vernünftig aufeinander abgestimmt werden. Ein solches Maß von wirtschaftlicher Vernunft haben wir bei der Beratung des Gesetzes vorausgesetzt, weil es sich ja um einen in seiner Gesamtheit geschützten Linienverkehr handelt.
    Jetzt, Herr Kollege Besold, einige Worte an Sie. Wenn Sie als Antragsteller der Meinung sind, daß eine solche erstrebenswerte Einigung der Verkehrsträger nicht zu erreichen ist, wenn Sie weiter meinen, daß die Bundesbahn von einem Vorrecht in brutaler Weise, ohne Rücksicht auf die gesamten Verkehrsinteressen Gebrauch machen würde, wenn Sie ferner annehmen, daß der Bundesverkehrsminister und die Landesregierungen nicht in der Lage sind zu koordinieren oder daß sie überhaupt nicht koordinieren wollen, daß wir also zu keiner vernünftigen Ordnung kommen, dann kann ich darauf nur antworten: in diesem Fall sind wir allerdings der Meinung, daß eben an die Stelle einer nicht erreichbaren vernünftigen Ordnung der Wettbewerb treten muß, der Wettbewerb also, den Sie fordern.
    Ich darf Sie aber darauf aufmerksam machen, daß ein solcher Wettbewerb nach der derzeitigen Lage zu erheblichen Konsequenzen für die Bundesbahn führen muß. Wir möchten Ihnen, Herr Kollege Besold, diese Verantwortung nicht abnehmen. Aber vielleicht äußert sich Herr Staatssekretär Seiermann zu der Frage, ob eine ausreichende Gewähr für eine vernünftige Koordinierung der Verkehrsinteressen gegeben ist, und vielleicht äußern Sie sich, Herr Staatssekretär, auch dazu, ob die Bundesbahn daran gehindert werden kann, in einer sehr unvorteilhaften Weise von ihrem Vorrecht Gebrauch zu machen. Wir wollen keine Blankovollmacht erteilen, sondern wir wollen, daß hier ein vernünftiges, brauchbares Gesetz verabschiedet wird.

    (Beifall bei der SPD.)