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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 142. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Leiske 8037 A Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) . . . . . . 8037 A Fragestunde (Drucksache 2457) Frage des Abg. Dr. Arndt: Kantine des Bundesgrenzschutzes in Kassel Dr. Hölzl, Staatssekretär 8037 C, D 8038 A Dr. Arndt (SPD) . . . . 8037 D, 8038 A Frage des Abg. Eplée: Höhe der Patentjahresgebühren Schäffer, Bundesminister . . . . 8038 A, C Eplée (CDU/CSU) 8038 C Frage des Abg. Eplée: Laufzeit von Patenten Schäffer, Bundesminister . . . . . 8038 D Frage des Abg. Wittrock: Straftilgung bei zum Tode verurteilten ehemaligen Soldaten 8039 A Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Verlautbarung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesverkehrsministerium zur Frage des freien Wettbewerbs im Verkehr Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 8039 A Frage des Abg. Gewandt: Mittel zur Förderung des Handwerks Dr. Westrick, Staatssekretär . . 8039 B, C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8039 C Frage des Abg. Dröscher: Zinszuschüsse zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8039 D, 8040 A Dröscher (SPD) 8040 A Frage ,des Abg. Freiherr von KühlmannStumm: Maßnahmen gegen ein Einschleppen der Pferdepest Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 8040 B Frage des Abg. Gontrum: Eigenleistungen der Landwirte bei Einfriedung von Viehweiden oder beim Feldwegebau Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 8040 D Gontrum (CDU/CSU) 8040 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 Frage Ides Abg. Riedel (Frankfurt) : Steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern 8041 A Fragen des Abg. Ritzel: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Abschluß der Kassenbücher des Bundes im Rechnungsjahr 1960 Dr. Hettlage, Staatssekretär 8041 A, B, C Ritzel (SPD) 8041 B Frage ,des Abg Büttner: Bergmanns-Augenzittern (Nystagmus) als entschädigungspflichtige Berufskrankheit Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8041 D Büttner (SPD) . . . . . . . . . 8041 D Frage ,des Abg. Dr. Bucher: Beitragspflicht Selbständiger zum Kindergeld Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8042 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8042 A Frage des Abg. Dröscher: Zahlungsbefehl gegen die Gemeinde Niederwörresbach Kr. Birkenfeld wegen eines Bagatellschadens Hopf, Staatssekretär . . . 8042 B, C, D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8042 C, D Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Umgehungsstraße Eltville-Niederwalluf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 A Frage des Abg. Faller: Bundesbahnbedienstete auf Schweizer Hoheitsgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8043 B Faller (SPD) 8043 D, 8044 A Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2456) 8044 A Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 654); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Druckwache 2421) — Zweite und dritte Beratung Frau Dr. Hubert (SPD) 8044 B, 8045 A, D, 8054 C, 8057 D Dr. Atzenroth (FDP) . 8045 A, 8046 A, D Gewandt (CDU/CSU) . . 8045 C, 8047 B Dr. Stammberger (FDP) . 8046 B, 8048 B, 8051 C, 8052 D, 8053 A, 8055 C Dr. Rüdel (Kiel) (CDU/CSU) 8047 B, 8056 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 8048 C, 8049 D, 8052 C, 8053 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) 8048 D, 8050 C Lange (Essen) (SPD) . . 8051 A, 8052 A, 8056 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union (Drucksache 2071) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2451) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8058 A Entwurf eines Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 255); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2450) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 8058 C, 8060 A, 8069 B Dr. Besold (CDU/CSU) . 8059 B, 8063 C, 8070 A, B, 8072 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 8059 D, 8064 B Dr. Bleiiß (SPD) . . . 8060 D, 8072 B, C Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 8061 C Dr. Höck (Salzgitter) (CDU/CSU) . . 8062 B Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8064 A Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 8064 D Faller (SPD) 8065 A Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 8066 A Rademacher (FDP) . . . 8069 B, 8070 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8069 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8070 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8072 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 2381) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 2382) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 2383) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Tiber den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksache 2384) — Erste Beratung und dem Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 2412) — Erste Beratung —Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8073 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 8080 A Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 8084 B Rademacher (FDP) . . . . . . . 8088 A Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 2393) ; Erster Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 2386, zu 2386, Nachtrag zu 2386) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksache 1285); Zweiter Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2387) — Zweite und dritte Beratung —Diebäcker (CDU/CSU) . . 8091 D, 8097 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 8092 A Bäumer (SDP) 8092 C, 8094 C Dr. Löhr (CDU/CSU) . 8093 A, 8094 A, 8095 B, 8103 B, 8108 D Bading (SPD) . . . . . 8093 C, 8096 C, 8098 C, 8102 B, D Margulies (FDP) . . . . 8096 A, 8099 D Dr. Westrick, Staatssekretär 8102 B, 8105 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) 8103 C, 8105 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . 8104 A Kalbitzer (SPD) 8106 C Wittrock (SPD) 8107 A, C Dr. Hölzl, Staatssekretär 8107 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Fritz [Welzheim] u. Gen.) (Drucksache 2294) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8109 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über die Entwürfe a) einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, b) von Richtlinien auf dem Gebiet der Verfahren und der Verwaltungspraxis für die Einreise, für die Beschäftigung und für den Aufenthalt der Arbeitnehmer eines Mitgliedstaates und ihrer Familienangehörigen innerhalb der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 2337, 2454) . . . . 8109 D Nächste Sitzung 8110 C Anlagen 8111 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8037 142. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung Es ist zu lesen: 138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 22 statt „1863": 1873. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Bennemann 8.2. Dr. Birrenbach 10.2. Frau Blohm 10.2. Brese 16.2. Demmelmeier 10.2. Frau Döhring (Stuttgart) 10.2. Dr. Dollinger 10.2. Eberhard 10. 2. Eisenmann 11. 2. Funk 10.2. Dr. Furler 10.2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Greve 10.2. Hauffe 10.2. Hoogen 10.2. Illerhaus 8.2. Dr. Imle 10.2. Katzer 8.2. Keuning 10.2. Frau Kipp-Kaule 10.2. Dr. Königswarter 10.2. Frau Korspeter 10.2. Leber 10.2. Lenze (Attendorn) 10.2. Logemann 8.2. Majonica 10.2. Menke 10.2. Dr. Menzel 28.2. Merten 10.2. Frau Meyer-Laule 10.2. Neubauer 10.3. Neuburger 10.2. Pietscher 8.2. Scharnberg 10.2. Scheel 10.2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 8.2. Schröder (Osterode) 10.2. Schüttler 10.2. Frau Dr. Schwarzhaupt 8. 2. Stenger 28. 2. Dr. Storm (Duisburg) 10.2. Wacher 10.2. Dr. Weber (Koblenz) 10.2. Welke 10.2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Worms 9. 2. b) Urlaubsanträge Bazille 28.2. Höfler 18.2. Kühn (Bonn) 28.2. Kühn (Köln) 18.3. Dr. Seffrin 1.3. Storch 25.2. Dr. Zimmer 18.2. Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schäffer auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8 2. 1960, Drucksache 2457 Frage III/3.): Ist dem Herrn Bundesjustizminister bekannt, daß ehemaligen Soldaten der Wehrmacht, die während des Krieges nach dem damaligen Militärstrafrecht zum Tode verurteilt worden sind, bei einem Antrag auf Straftilgung entgegengehalten wird, es müßten zunächst die mit dem Todesurteil verbundenen Ehrenfolgen im Gnadenwege aufgehoben werden, ehe eine Straftilgung vorgenommen werden könne? Strafrechtliche Ehrenfolgen können nicht nur mit der Todesstrafe verbunden sein; sie knüpfen sich vor allem an jede Zuchthausstrafe, die nach § 31 StGB die dauernde Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter kraft Gesetzes zur Folge hat. Die Strafregisterbehörden der Länder und das Bundesstrafregister sollen nach § 8 Abs. 2 des Straftilgungsgesetzes Vergünstigungen (Straftilgung oder Auskunftsbeschränkung) nicht anordnen, solange ein Verurteilter die bürgerlichen Ehrenrechte oder einzelne Rechte oder Fähigkeiten nicht wiedererlangt hat. Die Bestimmung beruht darauf, daß die Tilgung eines Strafvermerks im Strafregister die Strafe und die mit ihr verbundenen Ehrenfolgen nicht beseitigt. Dauernde Ehrenfolgen können nur durch einen Gnadenerweis aufgehoben werden. Für die Erteilung eines Gnadenerweises bei wehrmachtgerichtlichen Verurteilungen ist meine Zuständigkeit gegeben. Würde eine Strafe getilgt werden, ohne daß zuvor die Ehrenfolgen im Gnadenwege beseitigt worden wären, so hätte das zur Folge, daß der Betroffene bei Bekanntwerden der Verurteilung trotz der Straftilgung Rechtsnachteile hätte; er könnte z. B. nicht im öffentlichen Dienst angestellt werden. Liegt der wehrmachtgerichtlichen Verurteilung eine rein militärische Straftat zugrunde, z. B. Fahnenflucht, so pflege ich den Gnadenerweis ohne weiteres zu erteilen; denn in der früheren britischen Zone ist durch die Verordnung des Zentraljustizamts vom 3. Juni 1947 (VOBl. BrZ 1947 S. 68) für solche Straftaten Erlaß der Strafe sowie der Nebenstrafen und gesetzlichen Nebenfolgen allgemein gewährt. Um die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Bundesländern auszugleichen, halte ich die Erteilung von Einzelgnadenerweisen für angebracht und billig. Die Frage, ob die in der ehemaligen britischen Zone erlassenen Bestimmungen auf die ganze Bundesrepublik ausgedehnt werden sollten, ist von meinem Hause bereits vor Jahren mit den Landesjustizverwaltungen erörtert worden. Das Ergebnis dieser Erörterungen ließ es aber als wenig aussichtsreich erscheinen, daß die Länder einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung zustimmen würden. Heute besteht hierfür - bei der dargelegten Gnadenpraxis - kein dringendes Bedürfnis mehr. 8112 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 Handelt es sich nicht um rein militärische Straftaten, so wird die Erteilung eines Gnadenerweises in der Regel davon abhängen, ob der Gesuchsteller gnadenwürdig ist. Anlage 3 Umdruck 744 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Dr. Rüdel (Kiel) und Dr. Stammberger zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 30 Abs. 3 werden nach dem Wort „abgeben" die Worte „oder abgeben lassen" eingefügt. 2. In § 48 Abs. 1 werden die Worte „,beim Inkrafttreten ,dieses Gesetzes" ersetzt durch ,die Worte „am 30. September 1961 ". 3. § 56 wind wie folgt geändert: a) in Absatz 1 wird nach „§ 6 a Abs. 1," eingefügt „des § 8 Abs. 1 Nr. 7," b) Folgender Absatz 1 c wird eingefügt: „(1 c) Der § 8 Abs. 1 Nr. 7 tritt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der in den §§ 27 a, 28 a und 31 vorgesehenen Rechtsverordnungen in Kraft." c) Absatz 6 erhält die folgende Fassung: „ (6) Bis zum Inkrafttreten der in § 33 vorgesehenen Rechtsverordnung gilt für die Preise und Preisspannen für Arzneimittel und Abgabegefäße die Deutsche Arzneitaxe 1936, geändert durch die Verordnung zur Änderung der Deutschen Arzneitaxe 1936 vom 19. April 1952 (Bundesanzeiger Nr. 83 vom 30. April 1952), in ihrer jeweils geltenden Fassung." Bonn, den 7. Februar 1961 Dr. Dittrich Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Stammberger Anlage 4 Umdruck 745 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Brand, Dr. Besold, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 a) sind in Buchstabe c anstelle der Worte „der nicht Ortslinienverkehr ist," die Worte „der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist," zu setzen b) ist an den Schluß von Buchstabe c anzufügen: ,Nachbarortslinienverkehr ist 'der Verkehr zwischen Nachbarorten oder Teilen von ihnen, wenn diese wirtschaftlich und verkehrsmäßig so miteinander verbunde:n sind, daß der Verkehr nach der Tarifgestaltung und nach 'gegenwärtiger oder in naher Zukunft zu erwartender Häufigkeit einem Ortslinienverkehr vergleichbar ist. Die Verbindung mehrerer Nachbarortslinien fällt nicht unter den Begriff „Nachbarortslinienverkehr".' 2. § 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: ,Für die Begriffe „Obus" (§ 4 Abs. 3), „Personenkraftwagen", „Kraftomnibus" (§ 4 Abs. 4) und „Nachbarortslinienverkehr" (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beföederungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159 Bonn, den 7. Februar 1961 Höcherl Brand Dr. Besold Dr.-Ing. Philipp Bauereisen Dr. Dittrich Drachsler Dr. Dr. h. c. Dresbach Dr. Eckhardt Dr. Franz Fuchs Frau Geisendörfer Görgen Freiherr zu Guttenberg Dr. Heck (Rottweil) Dr. Graf Henckel Dr. Kempfler Dr. Knorr Anlage 5 Umdruck 746 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 werden Absatz 1 nach dem Wort „Wissenschaft" die Worte „den Krankenhäusern," eingefügt. Bonn, den 7. Februar 1961 Frau Friese-Korn Spitzmüller Dr. Mende und Fraktion Krug Lang (München) Lermer Leukert Dr. Baron Manteuffel-Szoege Memmel Meyer (Oppertshofen) Müser Frau Dr. Probst Schlee Stiller Sühler Unertl Wacher Wieninger Dr. Winter Wittmann Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8113 Anlage 6 Umdruck 747 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Illerhaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz sind die Worte „oder auf die Bestellungen bei diesen Betrieben aufgesucht" zu streichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Illerhaus Dr. Höck (Salzgitter) Rollmann Schulze-Pellengahr Dr. Huys Lang (München) Wehking Leonhard Wittmer-Eigenbrodt Bühler Solke Dr. Hauser Dr. Steinmetz Anlage 7 Umdruck 748 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Dr. Elbrächter, Dr. Rüdel (Kiel) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksachen 654, 2421). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der bisherige Wortlaut des § 12 erhält die Bezeichnung Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „ (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft durch Rechtsverordnung zu bestimmen, für welche Arzneimittel, die im Einzelhandel außerhalb der Apotheken abgegeben werden dürfen, die erforderliche Sachkenntnis auch erbracht wird durch ein Zeugnis über eine abgelegte Prüfung als Chemotechniker oder eine gleichwertige Ausbildung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Arzneimittelherstellung." 2. In § 17 Abs. 2 Satz 2 wird „§ 12" durch „§ 12 Abs. 1" ersetzt. Bonn, den 7. Februar 1961 Gewandt Dr. Elbrächter Dr. Rüdel (Kiel) Anlage 8 Umdruck 750 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Burgbacher, Dr.-Ing. Philipp und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, .2386). Der Bundestag wolle beschließen: In § 45 Abs. 2 wird Nummer 1 gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Dr. Burgbacher Dr.-Ing. Philipp von Lindeiner-Wildau Illerhaus Lenz (Brühl) Dr. Bergmeyer Harnischfeger Höcherl Anlage 9 Umdruck 751 Änderungsantrag ,der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 wird nach Nummer 2 folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Besteht ein begründeter Verdacht der Verfälschung des Wettbewerbes (Dumpingverdacht), so hat die Bunderegierung den Sachverhalt aufzuklären und alle notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen." Bonn, den 8. Februar 1961 Zoglmann Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 752 Änderungsantrag der Fraktion dem SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386, zu 2386). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im § 7 wird in Absatz 1 die Nummer 3 gestrichen. 2. § 15 a wird gestrichen. 3. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Erlaß von Rechtsverordnungen (1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach §27 Abs. 3 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen. Dr. Barzel Unertl Müser Brand Rösing Winkelheide Wullenhaupt 8114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 (2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 753 Änderungsantrag der Abgeordneten Vehar, Dr.-Ing. Philipp, Leonhard und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: In § 45 Abs. 2 wird der zweite Satz gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: „Beim Ferienziel-Reiseverkehr sind die in § 14 Abs. 1 Nr. 4 genannten Stellen gutachtlich zu hören." Bonn, den 8. Februar 1961 Vehar Dr.-Ing. Philipp Leonhard Holla Wullenhaupt Josef Bauer (Wasserburg) von Bodelschwingh Dr. Besold Kühlthau Anlage 12 Umdruck 754 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c erhält der Satz 2 folgende Fassung: „Im Schienenparallelverkehr und im Schienenersatzverkehr, der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist, ..." 2. § 48 Abs. 8 wird gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 755 Xnderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Schlee, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte „und Elektrizität" gestrichen. 2. § 45 Abs. 2 Nr. 1 wird gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1961 Frau Dr. Kuchtner Schlee Seidl (Dorfen) Wieninger Vogt Krug Bauer (Wasserburg) Lermer Memmel Drachsler Dr. Zimmermann Dr. Knorr Wittmann Anlage 14 Umdruck 756 Änderungsantrag (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 255, 2450). Der Bundestag wolle beschließen: § 65 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für die Begriffe ,Obus (§ 4 Abs. 3), , Personenkraftwagen', ,Kraftomnibus (§ 4 Abs. 4) und ,Nachbarortslinienverkehr (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) gilt nicht § 2 des Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 159)." Bonn, den 8. Februar 1961 Höcherl Dr. Krone und Fraktion Eilers (Oldenburg) Dr. Mende und Fraktion Anlage 15 Umdruck 757 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1285, 2386). Der Bundestag wolle beschließen: § 26 erhält folgende Fasung: „§ 26 Erlaß von Rechtsverordnungen (1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages. Dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsverordnungen nach § 27 Abs. 3 bedürfen der Zustim- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1961 8115 mung des Bundesrates. Bei Vorschriften, welche die Bereiche des Kapital- und Zahlungsverkehrs oder den Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen. (2) In eilbedürftigen Fällen kann die Zustimmung des Bundestages nachträglich eingeholt werden. In diesen Fällen sind die Rechtsverordnungen mit ihrer Verkündung dem Bundestag und, soweit die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, auch dem Bundesrat mitzuteilen. Der Bundesrat kann binnen vier Wochen gegenüber dem Bundestag Stellung nehmen. Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich aufzuheben, soweit es der Bundestag binnen drei Monaten nach ihrem Erlaß verlangt. Satz 4 findet keine Anwendung auf Vorschriften, durch welche die Bundesregierung in Erfüllung von Verpflichtungen oder in Wahrnehmung von Rechten aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen, denen die gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben, Beschränkungen des Warenverkehrs mit fremden. Wirtschaftsgebieten aufgehoben oder angeordnet hat." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 758 Änderungsantrag ,der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387). Der Bundestag wolle beschließen: In § 5 wird nach Absatz 2 folgender Absatz (2 a) eingefügt: „(2 a) Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft stellt fest, ob ein Film nach Absatz 1 verboten ist. Es hat vor seiner Entscheidung ein Gutachten der Freiwilligen Filmselbstkontrolle einzuholen." Bonn, den 8. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 759 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wittrock, Dr. Mommer, Dr. Löhr zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (Drucksachen 1285, 2387). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Ist ein Film entgegen dem Verbot nach Absatz 1 in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht worden, so stellt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft den Verstoß gegen dieses Verbot unverzüglich fest und fordert den Verbringenden auf, die in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachten Kopien des Filmes auszuhändigen." 2. In § 5 Abs. 4 Satz 3 werden die Worte gestrichen: „mit Ausnahme der Fristbestimmung des Satzes 1". Bonn, den 8. Februar 1961 Wittrock Dr. Mommer Dr. Löhr
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Karl Atzenroth


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

      Meine Damen und Herren! In ,der Ausschußfassung des § 27 a wird der Bundesregierung in Abs. 1 Nr. 4 die Möglichkeit gegeben, Heilmittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken zuzulassen,
      4. so welt nicht durch ihre Zulassung die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gefährdet wird.
      Mein Antrag geht dahin, diesen Passus zu streichen. Icherkenne die Notwendigkeit der ersten drei Bestimmungen ohne weiteres an. Aber als Begründung für ,die Nichtzulassung des Verkaufs 'außerhalb ,der Apotheken auch die Gefährdung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung anzuführen, widerspricht unserem Wirtschaftssystem.
      Ich darf einmalgenerell ,die Begründung dafür geben, warum ich diese Anträge gestellt habe. Die Anträge entsprechen im wesentlichen der Auffassung, die alle Fraktionen im Wirtschaftspolitischen Ausschuß belkundet haben. Deswegen gen meinerstes Monitum zum Bericht. Wir sind der Meinung, .daß man von unserer Wirtschaftsordnung — und ich vermisse hier eigentlich die Unterstützung des Herrn Bundeswirtschaftsministers — nur da abgehen soll, wo es sich als unbedingt notwendig erweist. Sehr schnell wird immer die „Volksgesundheit" angeführt, aber auch diesen Begriff muß man so einschränken, wie das wirklich notwendig ist. Man muß zumindest andere Fragen ,gleichermaßen Mit in ¡den



      Dr. Atzenroth
      Vordergrund stellen, nämlich die ,der Versorgung der Allgemeinheit und des Schutzes des Verbrauchers.

      (dann muß ichdazu sagen, daß sie für keinen der beteiligten Wirtschaftszweigegestellt sind. Ich spreche welder für noch gegen Apotheken, weder für noch gegen Drogisten, sondern für ,den Verbraucher, für die Allgemeinheit. Der Allgemeinheit sollte man die Möglichkeit 'geben, die Dinge, bei denen die Rezeptpflicht nicht gegeben ist, auf ,breitester Basis und zu möglichst niedrigen Preisen zu kaufen. Diesem Bestreben dienen die Anträge, die ich hier vorgelegt habe, und dieses Bestreben wird zum großen Teil durch die Beschlüsse ,des Ausschusses gefährdet. Ich darf noch einmal auf ,den Begriff „Gefährdung der Volksgesundheit" zurückkommen und darf den Bundeswirtschaftsminister — Ihren Minister von ,der Mehrheitspartei — zitieren, der gesagt hat: „Wo ist die Gefährdung der Gesundheit? Wo sind die Toten?" Das ist sein Wort. Das Argument „Gefährdung der Volksgesundheit" darf nicht übertrieben werden, und es kann [eingeschränkt werden, wenn wir diesen vierten Absatz streichen. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Rüdel. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage der Abgrenzung des Arzneimittelverkehrs innerhalb und außerhalb der Apotheken ist ein sehr schwieriges Problem. Der Ausschuß hat nach sehr langen Sitzungen eine Ausarbeitung vorgelegt. Wenn Sie etwas aus diesem Mosaik herarusbrechen, dann wird die Lösung der Abgrenzung, wie wir sie gefunden haben, sehr gefährdet. § 27 a Abs. 1 Nr. 4 Idient ja nicht dem Schutz der Apotheke, er kann auch gegen die Apotheke ,ausgelegt werden. Wir wundern uns eigentlich, daß hier so entscheidende Anträge eingebracht werden, ohne daß wir eine Vorlage vorfinden. Man kann sich das nicht so leicht machen und durch einen Überraschungsantrag Änderungen vornehmen wollen, die sehr schwerwiegend sind. Solche Anträge sollte man doch zumindest vor ihrer Einbringung mit den Ausschußmitgliedern besprechen und nicht durch einen Überraschungsantrag das ganze mühsam aufgebaute Werk gefährden. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesen Ant rag abzulehnen. Das Wort hat der Abgeordnete Gewandt. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die von Herrn Kollegen Atzenroth hier vertretene Auffassung über die Möglichkeiten einer, ich möchte sagen, wirtschaftspolitischen und protektionistischen Auslegung dieses Paragraphen ist nur möglich, wenn man den Passus isoliert sieht und nicht, wie es sein muß, im Zusammenhang mit den Formulierungen, um die der Ausschuß lange Zeit gerungen hat. Ihnen liegt ein Entschließungsentwurf unserer Fraktion vor, den später Herr Kollege Dr. Rüdel begründen wird. Dieser Entwurf umreißt ganz klar unseren Auftrag an die Regierung, sich beim Erlaß von Verordnungen nur von gesundheitspolitischen Gesichtspunkten leiten zu lassen. Aber im Hinblick auf die Bedeutung der §§ 27 und 27 a sei in aller Kürze noch etwas zur Erläuterung gesagt: In der Tat sind diese Paragraphen die strittigsten und im Grunde genommen die neuralgischen Punkte des Gesetzes. Wir wissen alle, daß seit über 50 Jahren, nämlich seit dem Jahre 1901, als die kaiserliche Verordnung den Verkehr mit Arzneimitteln regelte, der Kampf um eine Anderung dieser kaiserlichen Verordnung das Verhältnis zwischen den in diesem Bereich beteiligten Kreisen der Wirtschaft erheblich gestört hat. Wir hoffen sehr, daß es uns mit diesem Gesetzentwurf gelingt, eine Befriedung auf einer gesunden Grundlage herbeizuführen. Das ist wohl das Entscheidende und die Grundlage für unsere Formulierung, die einerseits gesundheitspolitischen Zielen gerecht wird, auf der andern Seite aber auch nicht verkennt, daß es berechtigte wirtschaftliche Interessen gibt, die hier, wie wir meinen, voll gewahrt werden. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich mir, da es sonst keine Möglichkeit gibt, erlauben, etwas zu erwähnen, was nach meiner Auffassung in diesem Gesetz zu kurz gekommen ist. Es wäre sicher verkehrt, davon auszugehen, daß durch die Vermehrung der Verkaufsstätten eine Gefährdung der Volksgesundheit eintreten könnte. Ich glaube, eine viel größere Gefahr für die Zukunft ist für uns alle die kommerzielle Werbung auf dem Arzneimittelsektor. Wenn man gesundheitliche Schäden abwenden will, wird man sich künftig diesem Problem verstärkt zuwenden müssen. Das Gesetz hat in seiner jetzigen Form aber nicht nur auf die Belange der einzelnen Stände im ausgewogenen Verhältnis Rücksicht genommen, wir haben uns auch bemüht, die seit Jahrzehnten in Deutschland gewachsenen Verbrauchsgewohnheiten zu respektieren, und ich glaube, das ist wichtig. Das Gesetz ist, wenn Sie wollen, konservativ. Es bringt keine gesundheitspolitischen und keine wirtschaftspolitischen Experimente, sondern es bemüht sich, das ausgewogene Verhältnis der einzelnen am Arzneimittelverkehr beteiligten Kreise zu erhalten. Es bringt eine Reihe von Verbesserungen, von Modernisierungen, aber es wirft nichts über den Haufen. Ich glaube aber — und das möchte ich abschließend sagen —, es wäre verkehrt, Herr Kollege Atzenroth, dieses Gesetz aus der Perspektive eines Standes oder einer Gruppe zu betrachten. Dann wird es immer schlecht abschneiden und Kritik hervorrufen. Wir haben uns bemüht — in einem sehr harmonischen Einvernehmen gerade auch zwischen Gewandt den Abgeordneten, die aus den verschiedensten Berufsständen kommen —, eine Regelung zu finden, die in erster Linie die übergeordneten Gesichtspunkte der Gesundheit und die übergeordneten wirtschaftlichen Gesichtspunkte respektiert. Aus der Perspektive eines Standes mag das Gesetz kritisiert werden. Ich glaube aber, wenn man diese übergeordneten Gesichtspunkte als Maßstab nimmt, muß man sagen, daß das Gesetzeinen Fortschritt bringt und zu einer Beruhigung führt. Deshalb sollte es in der vom Ausschuß beschlossenen Form unverändert angenommen werden. Meine Damen und Herren, wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen damit zur Abstimmung über den verlesenen Antrag — Ziffer 2 des Umdrucks — der Abgeordneten Dr. Atzenroth und Genossen. Nach dem Antrag soll in § 27 a Abs. 1 die Nr. 4 gestrichen werden. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die große Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Wer § 27 a in 'der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, ,den bitte ich um ,das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen. Ich rufe §§ 28 und 28 a auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den beiden aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen. Ich rufe § 29 mit dem Antrag Umdruck 746 auf. Das Wort zur Begründung des Antrags hat der Abgeordnete Dr. Stammberger. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesundheitsausschuß ist bei der Formulierung dieses Paragraphen von dem Regierungsentwurf insofern abgewichen, als er an die Stelle der enumerativen Aufzählung der Mitglieder des beabsichtigten Beirats praktisch der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben hat, sich selbst die geeigneten Kreise herauszusuchen. Bei der Aufzählung dieser Kreise sind unbeabsichtigt die Krankenhäuser vergessen worden, die ja ebenfalls ein großes Interesse am Arzneimittelwesen haben. Wir bitten Sie, dieses offensichtliche Versehen dadurch zu korrigieren, daß Sie dem Antrag der FDP zustimmen. Wind ,das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Antrag der Fraktion .der FDP auf Umdruck 746, der soeben begründet worden ist, abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist angenommen. Ich lasse nunmehr abstimmen über § 29 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ,das Handzeichen. — Angenommen. Ich rufe auf § 30. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 744 Ziff. 1 vor. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Dittrich. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch das sorgfältigst vorbereitete Gesetz kann manchmal Lücken aufweisen. So bedarf auch ,der vorliegende Entwurf in § 30 Abs. 3 einer kleinen Ergänzung. Mit der Vorschrift des § 30 Abs. 3 wird dem, ich darf wohl sagen, Unwesen der Ärztemuster zu Leibe gerückt. Es heißt dort: Hersteller, Vertriebsunternehmer und Großhändler dürfen Muster von Arzneispezialitäten an die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde befugten Personen auf jeweilige Anforderung in einem dem Zwecke der Erprobung angemessenen Umfang abgeben, ... Um nun zu verhindern, 'daß eine Industrie, die Wert darauf legt, Ärztemuster in größerem Maße abzugeben, dies durch eine Mittelsperson tut, beantragen wir, nach dem Worte „abgeben" einzufügen: „oder abgeben lassen". Wir glauben, daß diese Ergänzung notwendig ist, um eine Umgehung des Gesetzes zu verhindern. Wir bitten Sie, dem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Dr. Rüdel Ich lasse nunmehr über § 30 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen. Ich rufe auf § 31. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen. Ich rufe auf § 32. Der mir schriftlich überreichte Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth und Genossen ist zu diesem Punkt zurückgezogen. Es bleibt übrig der Antrag Umdruck 747 Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus hat sich bereits einmal mit diesem Fragenkreis beschäftigt, nämlich anläßlich der Verabschiedung der Änderung der Gewerbeordnung. Das Ziel unseres Antrages ist, daß der jetzige, durch § 56 der Gewerbe-o rdnung legitimierte Zustand aufrechterhalten bleibt. Wenn wir das Arzneimittelgesetz in der jetzt vorliegenden Fassung annehmen, würde in Zukunft das Aufsuchen von Bestellungen auf TierarzneimitDr. Elbrächter tel verboten sein. Es liegen weder gesundheitspolitische noch gesundheitspolizeiliche Gründe für eine solch rigorose Maßnahme vor, die zweifellos einen Eingriff in seit Jahrzehnten bestehende Betriebe, und zwar in — ich betone das, weil es heutzutage modern ist — mittelständische Betriebe, bedeutet. Es handelt sich um einige hundert Betriebe mit mehreren Tausend Beschäftigten, deren Existenzgrundlage durch diese Bestimmung einschneidend betroffen werden würde, nach meiner Auffassung und der Auffassung der anderen Antragsteller ohne hinreichenden Grund. Dieser Antrag steht in einem gewissen Zusammenhang mit § 26 Abs. 3 Nr. 2, dem Dispensierrecht der Tierärzte. Wir haben im Ausschuß lang und breit darüber beraten und waren trotz aller Bedenken bereit, das bestehende Dispensierrecht nicht nur auf alle Bundesländer auszudehnen, sondern es sogar insofern zu erweitern, als die Tierärzte ein Abgaberecht haben sollten. Sie sollen also nicht nur bei unmittelbarer Behandlung von Tieren das Recht haben, Arzneimittel aus ihrer eigenen Hausapotheke anzuwenden, sondern sie sollen diese auch den Tierhaltern liefern dürfen. Praktisch sind damit die Apotheken, Drogerien und die bestehenden Versandhäuser ausgeschaltet. Es ist nämlich ganz selbstverständlich, daß die Tierärzte dann von diesem Recht, das wir ihnen im § 26 zugestanden haben, weitgehend Gebrauch machen werden. Das bedeutet, daß durch die Annahme des Entwurfs in der vorliegenden Fassung ein Monopol statuiert wird. Ich glaube, wir sind uns in diesem Hause alle einig, daß das ein höchst unerwünschter Zustand ist. Das war der Grund, warum wir seinerzeit bei der Beratung der Novelle zur Gewerbeordnung mit Mehrheit — ich betone: mit Mehrheit durch alle Fraktionen hindurch — eine Fassung beschlossen haben, die es ermöglichte, den bisherigen Zustand weiterhin beizubehalten. Nun lassen Sie mich der Kürze wegen gleich auf die Einwände zu sprechen kommen, die sicherlich vorgetragen werden. Insbesondere mein sehr geschätzter Kollege Dittrich wird gleich als Opponent hier auftreten und Ihnen klarzumachen versuchen, daß ich mit meiner Auffassung ganz falsch liege. Es gibt drei Gründe, von denen man glaubt, sie sprächen dagegen, und die immer wieder vorgebracht werden. Das erste ist, daß man sagt, mit diesem Recht des Aufsuchens von Bestellungen könne eine unerlaubte Ausübung der Tierheilkunde verbunden sein. Ich betone, daß bislang in jahrzehntelanger Praxis auch nicht der Schatten eines Beweises für diese Unterstellung beigebracht worden ist. Es liegt also kein begründeter Verdacht vor, daß hier die Umgehung eines Verbotes, das wir durch dieses Gesetz erwirken wollen, ermöglicht wird. Der zweite Einwand ist der, daß Seuchen verschleppt werden könnten. Ich brauche darauf im einzelnen nicht einzugehen. Wer weiß, wie Seuchenzüge bei Tieren entstehen und wie sie verbreitet werden können, erkennt, daß dieser Grund absolut nicht stichhaltig ist. Der dritte Einwand — wir haben damals darüber schon eingehend gesprochen — ist der, die Bauern könnten — ich darf das einmal ganz populär sagen — für dumm verkauft werden, es könnten ihnen Mittel angehängt werden, die sie nicht gebrauchten; man spekuliere also auf die Dummheit oder das Unwissen der Landwirte. Wenn so etwas vorläge, müßte man auch das in § 32 Abs. 1 erlaubte Aufsuchen von Bestellungen für die frei verkäuflichen Mittel untersagen. Das haben wir aus wohlerwogenen Gründen nicht getan. Wenn man also das Aufsuchen von Bestellungen für humanwirksame Mittel gestattet, dann muß man logischerweise auch das Aufsuchen von Bestellungen für Tierarzneimittel zulassen, denn die Gründe sind gleich. Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Ich bin überzeugt, daß wir damit recht tun. Aus wirtschaftspolitischen Gründen ist es notwendig — wir sind dazu verpflichtet —, alles zu tun, was das Entstehen monopolartiger Gebilde verhindert. Aus Gründen der Gerechtigkeit haben wir weiterhin die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die wirtschaftliche Existenz von Leuten, die seit Jahrzehnten eine bewährte Praxis haben, nicht ruiniert wird. Daher meine Bitte, dem Antrag zuzustimmen. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dittrich. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Änderungsantrag des Kollegen Elbrächter und Genossen geht es um eine Frage, die schon wiederholt diskutiert wurde. Ich darf dabei feststellen, daß sowohl die Regierungsvorlage als auch der Entwurf der SPD die Bestimmung so enthalten, wie sie vom Ausschuß im § 32 Abs. 2 beschlossen worden ist. Ich darf weiterhin folgendes feststellen. Bei dem Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung wurde zu dieser Bestimmung ausdrücklich erklärt, daß es sich nur um eine Regelung bis zum Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes handele. Man wollte diese Frage also nicht vorab entscheiden, sondern die Regelung dein Beratungen über das Arzneimittelgesetz vorbehalten. Der Kollege Elbrächter hat diesen Änderungsantrag übrigens schon zweimal im Ausschuß für Gesundheitswesen gestellt und ist beide Male unterlegen; (Abg. Dr. Elbrächter: Aber bei sehr starker Opposition!)


    Rede von Dr. Richard Jaeger
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Hans-Carl Rüdel


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


      (Zustimmung in der Mitte.)