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ID0314020200

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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Frede 7943 A Begrüßung des Ministerpräsidenten des Landes Tanganjika Dr. Nyerere . . . 7971 D Erweiterung der Tagesordnung 7943 A Fragestunde (Drucksachen 2422, 2432) Frage des Abg. Dr. Bucher: Kosten des Abreißkalenders des Bundespresse- und Informationsamtes von Eckardt, Staatssekretär . . . 7943 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7943 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Verteilung des Abreißkalenders von Eckardt, Staatssekretär 7944 A, B, C, D, 7945 A, B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7944 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7944 C, D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7945 A Erler (SPD) 7945 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 7945 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Platz des israelischen Missions-Chefs beim Neujahrsempfang Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Äußerungen des hessischen Ministers Franke über den Ausbau des Triester Hafens Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D, 7946 A Dr. Kohut (FDP) 7946 A, B Frage des Abg. Gottesleben: Steuerabzug für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7946 C, D, 7947 A Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 7946 D Frage des Abg. Dröscher: Nichtzahlung von öffentlichen Gebühren durch amerikanische Streitkräfte in Rheinland-Pfalz Dr. Hettlage, Staatssekretär 7947 A, C, D Dröscher (SPD) 7947 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 7947 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufstiegsprüfung für Beamte des gehobenen Dienstes Dr. Anders, Staatssekretär . . . 7948 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7948 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 Frage des Abg. Josten: Autobahnbrücke bei Bendorf am Rhein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7948 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7948 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Ausfuhrverbot für Schlachtpferde Schwarz, Bundesminister . 7948 D, 7949 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7949 A Frage ,des Abg. Dr. Schellenberg: Vereinbarungen des Bundeskanzlers mit den Vertretern der Ärzteorganisationen vom 17. 8. 1960 Blank, Bundesminister . . . 7949 C, D Dr. Schellenberg (SPD) 7949 C Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Schreiben des Bundeskanzlers an den Bundesarbeitsminister betr. die Vereinbarungen mit den Ärzteorganisationen Blank, Bundesminister 7949 D, 7950 A, B Dr. Schellenberg (SPD) 7950 A Horn (CDU/CSU) 7950 B. C Frage des Abg. Börner: Bau der Autobahnstrecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7950 D, 7951 A Börner (SPD) 7951 A Frage des Abg. Börner: Ausbau der Teilabschnitte der Strecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7951 B, C Börner (SPD) . . . . . . . . . 7951 C Frage des Abg. Dürr: Bundesbahnstrecke Horb—RottweilTuttlingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7951 C Frage des Abg. Paul: Telefonanschlüsse in Eßlingen . . . 7951 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 1901) ; Schriftlicher und Mündlicher Bericht ,des Rechtsausschusses (Drucksachen 2426, 2445) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2405, zu 2405) — Zweite und dritte Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes über +die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrükkung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2406, zu 2406) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Arndt (SPD) . . . . 7952 A, 7954 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 7953 B, 7974 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7954 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7955 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 7955 D, 7976 C Hoogen (CDU/CSU) . . 7956 B, 7976 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7979 A Deringer (CDU/CSU) 7979 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 7980 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 2397) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2428, zu 2428) — Zweite und dritte Beratung — Peters (SPD) 7956 D Krammig (CDU/CSU) . . 7957 A, 7959 A Leicht (CDU/CSU) 7958 A Schlick (CDU/CSU) . . . 7958 C, 7960 A Corterier (SPD) . . . . . . . . 7958 D Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7959 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2423) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seffrin (CDU/CSU) 7960 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen usw. (Drucksache 2197) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2434) — Zweite und dritte Beratung — 7961 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2435) — Zweite und dritte Beratung — 7961 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2376) — Zweite und dritte Beratung — 7961 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der EWG (Drucksache 2276); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2413) — Zweite und dritte Beratung — 7961 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2395) . . . . . . . 7962 A Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053) — Erste Beratung - Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7962 B Dr. Seume (SPD) . . . . . . . 7963 D Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . . . 7970 C Dr. Atzenroth (FDP) 7973 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) ; Berichte ,des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2425, 2424) — Zweite und dritte Beratung — Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7981 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 7981 C, 7982 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 2418) — Zweite und dritte Beratung — Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7982 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7984 B, 7988 A Mischnick (FDP) 7986 C Leukert (CDU/CSU) . . . . . 7988 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) ; Berichte des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2430, 2429) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Franz (CDU/CSU) 7989 D Memmel (CDU/CSU) . . . . . 7990 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2402) — Erste Beratung — Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 7990 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 7991 C Krammig (CDU/CSU) 7993 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen vom 17. August 1960 (Drucksache 2415) . . . . . . . 7993 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 15. Januar 1959 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) (Drucksache 2398) Erste Beratung — 7993 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 1949 über den Straßenverkehr (Drucksache 2399) — Erste Beratung — 7993 D Übersicht 17 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2414) 7993 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2416, Umdruck 531) . . 7994 A Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksachen 2238, 2394) . . 7994 A Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. —1. Halbjahr 1961) (Drucksache 2411) . . 7994 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Pionierkaserne in Ulm (Drucksache 2419) . . . . . . . 7994 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7994 C Anlagen 7995 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7943 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.06 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 136. Sitzung Seite 7758 A Zeile 12 statt „in Betracht." : in Betracht kommt.; 138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 28 statt „Beitrag": Beitritt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7995 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 25. 1. Bazille 31. 1. Dr. Bechert 25. 1. Behrisch 28. 1. Dr. Besold 27. 1. Birkelbach* 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Brese 16. 2. Caspers 31. 1. Demmelmeier 27. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 28. 1. Eisenmann 11. 2. Engelbrecht-Greve 28. 1. Funk 27. 1. Dr. Furler' 28. 1. Gaßmann 25. 1. Dr. Greve 27. 1. Haage 2. 2. Heye 28. 1. Hilbert 31. 1. Höfler 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Illerhaus 25. 1. Jacobs 25. 1. Dr. Jordan 25. 1, Kalbitzer* 28. 1. Frau Kipp-Kaule 25. 1. Frau Klemmert 27. 1. Dr. Kopf* 28. 1. Dr. Krone 28. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 27. 1. von Lindeiner-Wildau 25. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Menke 31. 1. Mensing 25. 1. Dr. Menzel 28. 2. Merten 25. 1. Metzger* 28. 1. Ollenhauer 27. 1. Pelster 25. 1. Pietscher 27. 1. Rasner 28. 1. Dr. Rutschke 27. 1. für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Scheel 27.1. Dr. Schild 25.1. Schmidt (Hamburg) 27.1. Schneider (Hamburg) 4.2. Schüttler 27. 1. Dr. Siemer 25.1. Dr. Stammberger 4.2. Stenger 28. 2. Weimer 25.1. Werner 25.2. Frau Wolff 27.1. Dr. Zimmer 27. 1. b) Urlaubsanträge Geiger (München) 28. 2. Jürgensen 2.2. Neubauer 28.2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2. Schoettle 4.2. Wendelborn 26. 2. Anlage 2 Umdruck 736 Änderungsantrag der Abgeordneten Deringer, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen zur' zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 27: § 36 i erhält folgende Fassung: „§ 36 i (1) Beim Patentgericht können Richter kraft Auftrags verwendet werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 ist anzuwenden. (2) Richter kraft Auftrags und abgeordnete Richter können nicht den Vorsitz führen." 2. Zu Artikel 6: Dem § 12 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Beim Patentgericht können als Hilfsrichter auf Lebenszeit angestellte Richter sowie auf Lebenszeit angestellte Beamte, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Gerichtsverfassungsgesetz besitzen oder technische Mitglieder des Patentamts sind, bestellt werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 des Patentgesetzes ist anzuwenden. Die Hilfsrichter bestellt der Bundesminister der Justiz. Die Hilfsrichter müssen für eine bestimmte Zeit von mindestens einem Jahr bestellt und 7996 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 dürfen nicht vorher abberufen werden. Die Hilfsrichter können nicht den Vorsitz führen. In einem Senat darf nicht mehr als ein Hilfsrichter mitwirken; er muß in der Entscheidung als solcher bezeichnet werden." Bonn, den 24. Januar 1961 Deringer Jahn (Marburg) Dr. Bucher Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Bühler Dr. Hauser Hoogen Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Leonhard Müller-Hermann Dr.-Ing. Philipp Storm (Meischenstorf) Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wittrock Anlage 3 Umdruck 737 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 30. Juni 1961" ersetzt. Bonn, den 24. Januar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 738 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Drucksachen 2315, 2429) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 werden in dem neu eingefügten § 6 a die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 25. Januar 1961 Memmel Schlee Höcherl Anlage 5 Umdruck 739 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle .beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 31. Dezember 1961" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 340 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Wagner, Frau Dr. Kuchtner, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 6 § 11 Abs. 2, 3, 4, 5, 6 unid 7 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Januar 1961 Höcherl Frau Dr. Kuchtner Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Dr. Graf Henckel Vogt Schlee Memmel Dr. Gleissner Sühler Fuchs Weinkamm Dr. Kanka Bauereisen Bauer (Wasserburg) Wittmann Wagner Anlage 7 Umdruck 741 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2280, 2424). i. Nach Artikel 4 wird folgender neuer Artikel 4 a eingefügt: Artikel 4 a Änderung des Gesetzes über Krankenversicherung der Rentner Artikel 2 § 6 des Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) vom 12. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 500) wird wie folgt geändert: Die Worte „bis zum 31. Dezember 1960" werden durch die Worte „bis zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung" ersetzt.' Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7997 2. Artikel 6 erhält folgende Fassung: „Artikel 6 Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats, Artikel 4 a am 1. Januar 1961 in Kraft." Bonn, den 25. Januar 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 742 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen 2397, 2428) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „20" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Krammig Anlage 9 Umdruck 743 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Ritzel, Eilers (Oldenburg), Leicht, Dr. Schäfer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 5 ist in § 10 unter II, Bundesbesoldungsordnung B die Nummer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 25. Januar 1961 Dr. Stecker Ritzel Eilers (Oldenburg) Leicht Dr. Schäfer Bauer (Wasserburg) Hermsdorf Hackethal Koch Nieberg Dr. Dresbach Niederalt
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    Rede von Linus Memmel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Unterzeichner des Änderungsantrages Umdruck 738 bitten Sie, in § 6 a die Sätze 2 und 3 zu streichen.
    Die allgemeine Regelung in § 91 a der Zivilprozeßordnung erfaßt auch den Fall, daß ein bei Gericht anhängiges Verfahren durch ein während der Dauer des Rechtsstreites erlassenes Gesetz in der Hauptsache erledigt wird. Es bedarf daher keiner ausdrücklichen, den Richter bindenden Regelung, wie sie im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen ist.
    Ich darf vielleicht noch folgendes hinzufügen. Die Zivilprozeßordnung kannte ursprünglich überhaupt nicht den Fall, daß ein Rechtsstreit sich durch ein Gesetz oder durch eine Gesetzesänderung erledigt. Erst durch die Vereinfachungsverordnung und dann später durch das Vereinheitlichungsgesetz vorn 12. September 1950 ist dieser § 91 a in die Zivilprozeßordnung eingefügt worden, Er regelt, wie gesagt, allgemein, was zu geschehen hat, wenn ein Rechtsstreit sich in der Hauptsache erledigt.
    Nun kommen Sie hier mit dem Gesetzesentwurf und treffen eine Kostenentscheidung, die dem Richter zusteht, durch Bundesgesetz, und zwar nur für diesen Fall, weil es sich hier um die Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen handelt. Ich bitte, nicht das, was Sie am 12. September 1950 generell beschlossen haben, nun zu durchlöchern, indem Sie eine Kostenentscheidung durch den Bundestag selbst erlassen wollen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich rufe zur Abstimmung auf Art. 1 Ziffer 1. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, das Zeichen zu geben. — Einstimmig angenommen.
Zu Ziffer 2 liegt der soeben von Herrn Kollegen Memmel begründete Änderungsantrag Umdruck 738 vor. Es wird beantragt, die Sätze 2 und 3 des neu eingefügten § 6 a zu streichen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, das Zeichen zu geben. — Gegenprobe! — Keine Enthaltungen, nehme ich an. — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich rufe nunmehr Ziffer 2 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, das Zeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei wenigen Gegenstimmen angenommen.
Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. Ich bitte im Falle der Zustimmung das Zeichen zu geben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.
Ich schließe die zweite Beratung und rufe zur
dritten Beratung
auf. Wortmeldungen und Änderungsanträge liegen nicht vor.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Ich darf einstimmige Annahme des Gesetzes feststellen.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2402).
Wünscht die Regierung den Entwurf zu begründen? — Die Regierung wünscht keine Begründung zu geben. Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Dr. Harm hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Harm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Jahren diskutieren wir über die Umsatzsteuer, über Entwürfe und Denkschriften, und verlangen ein neues Umsatzsteuergesetz. Ebenso lange laborieren wir an dem bestehenden Gesetz herum, indem wir bald hier, bald dort eine Bestimmung ändern, Vergünstigungen oder auch nur Klarstellungen schaffen.
    In diese letzte Kategorie gehört auch der vorliegende Gesetzentwurf. Er bringt keine grundsätzliche Änderung, sondern betrifft nur einzelne Punkte. Die Bundesregierung ist der Ansicht, wenn sie schon ein Gesamtgesetz nicht mehr vorlegen könne, wolle sie wenigstens das, was erreichbar ist, erledigen, jedenfalls insofern, als dadurch die zukünftige Regelung nicht präjudiziert werde.
    Wir sind der Meinung, daß grundsätzliche Einwendungen nicht bestehen im Hinblick auf eine künftige Regelung des Umsatzsteuergesetzes. Trotzdem bleibt zu fragen, warum die Materie der Umsatzsteuergesetzgebung so langsam vorangekommen ist, während der Eifer der Regierung auf anderen Gesetzgebungsgebieten sehr viel größer ist. Wir begrüßen die grundsätzlichen Tendenzen, die im Gesetz zum Ausdruck kommen, wenn wir auch meinen, daß man die Vorschläge sehr genau unter die Lupe nehmen muß.
    Sehr wichtig ist für die Allgemeinheit die neue Definition des Organschaftsverhältnisses in § 2 Abs. 2 Ziffer 2, wonach nunmehr die Umsatzsteuerbefreiung nur dann eintritt, wenn eine juristische Person über 75 % der Anteile der Organgesellschaft oder über 75% der Stimmrechte besitzt. Das schafft wenigstens in einem Punkte Klarheit und bedeutet in einem Punkte einen Hemmschuh für die Förderung der Konzentration, die mit der alten Regelung gegeben war.
    Einen erheblichen Teil des Gesetzes nehmen Klarstellungen und Übernahmen aus der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ein. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Aber wir werden bei den Ausschußberatungen einzelne Bestimmungen sehr genau unter die Lupe nehmen müssen. Ich denke dabei z. B. an den Fall des Art. 1 Nr. 9, wozu von der Regierung behauptet wird, es handle sich nur um eine redaktionelle Änderung, während in Wirklichkeit viel mehr dahintersteckt. Im alten Gesetz heißt es: „Mischfuttermittel"; im neuen Gesetz wird „Mischfutter" gesagt, aber hinzugefügt: „das ausschließlich oder überwiegend aus organischen Stoffen besteht". Das ist eine materielle und keine redaktionelle Änderung.



    Dr. Harm
    Der Regierung sind auch sonst einige Fehler unterlaufen. So liest man z. B. in der Begründung auf Seite 11 unten, daß die landwirtschaftlichen Produkte zum Teil vorbelastet seien, indem die Landwirtschaft für Düngemittel und Arbeitsgeräte schon Umsatzsteuer aufgewendet habe. Im Gegensatz dazu sind nach § 4 a Abs. 2 Ziffer 3 desselben Gesetzentwurfs Düngemittel ohnehin steuerfrei; im übrigen sind Düngemittel subventioniert. Solche Fehler dürften eigentlich in der Begründung eines Umsatzsteuergesetzes nicht unterlaufen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Man darf dann auch nicht sagen, daß die Verwaltung nur ihre eigene Auffassung zur Geltung bringen wolle, sondern man wäre billigerweise verpflichtet, dem Parlament zu sagen, daß gerade hinsichtlich der „Mischfuttermittel" Gerichtsentscheidungen vorliegen und Prozesse schweben. Es ist nach meiner Meinung nicht zu billigen, wenn ohne Belehrung des Parlaments und ohne Kenntnis der Zusammenhänge im übrigen versucht wird, hier einen bestimmten Rechtszustand zu schaffen, und ein Eingriff in ein schwebendes Verfahren jedenfalls indirekt vorliegt. Wir werden uns über diese Dinge im Ausschuß sehr gründlich unterhalten und auch diesen Punkt unter die Lupe nehmen müssen.
    Ähnliche Bestimmungen betreffen die Frage der Steuerfreiheit für Trinkmilch im Einzelhandel. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Steuerfreiheit einzuführen. Die Regierung hat hier nicht mitgemacht. Auch darüber wird es in den zuständigen Ausschüssen noch zu Auseinandersetzungen kommen.
    Eine der wichtigsten Bestimmungen ist der § 7 a des Gesetzentwurfs, der die Umsatzsteuer für kleinere Betriebe betrifft. Da ist die Erhöhung des Freibetrages von 8000 auf 10 000 Mark bei Gesamtumsätzen bis zu 120 000 Mark vorgesehen. Wir sin 1 der Meinung, daß man auch über diese Summe noch einmal diskutieren muß. Wir werden jedenfalls weitergehende Anträge stellen und sind insbesondere der Meinung, daß man für die Umsätze bis 120 000 DM auf eine Umsatzsteuer von 3 % heruntergehen sollte, wenn man nicht dem FDP-Antrag folgen will, der von vornherein größere Freibeträge vorsieht.
    Für die freien Berufe bringt § 7 a Abs. 2 nur teilweise eine Änderung, indem die berechtigte Forderung auf völlige Freistellung nur zum Teil erfüllt wird. Ich darf die Herren Kollegen aus allen Fraktionen daran erinnern, daß sich ihre Sprecher auf der Bundestagung in Berlin im letzten Jahr eindeutig dahin ausgesprochen haben, die freien Berufe von der Umsatzsteuer freizustellen. Dieser Wechsel muß wohl von allen Fraktionen eingelöst werden, auch wenn die Regierung nur eine Teillösung vorgeschlagen hat, indem sie bis 18 000 DM gehen und im übrigen bei 120 000 DM die Grenze ziehen will. Geistige Berufe setzen keine Ware um. Da wird man die Argumente der Angehörigen der freien Berufe akzeptieren müssen.
    Im übrigen enthält der Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Einzelbestimmungen, über die ich mich hier nicht auslassen will. Das ist Sache des Ausschusses. Ich möchte mich auf diese grundsätzlichen Ausführungen beschränken.